Gesundheitspolitik im Vergleich: Schweiz - Finnland


Seminararbeit, 2006

17 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Eingrenzung des Phänomens
1.2 Fragestellung

2 Einleitende Überlegungen zur Gesundheitspolitik
2.1 Erfassung der Systeme
2.2 Definition
2.3 Finanzierung

3 Das Gesundheitswesen der Schweiz
3.1 Struktur und Organisation
3.2 Primäre Versorgung
3.3 Zahnärztliche Versorgung
3.4 Häusliche Krankenpflege
3.5 Krankenhausversorgung
3.6 Finanzierung

4 Das Gesundheitswesen in Finnland
4.1 Struktur und Organisation
4.2 Ressourcen
4.3 Leistungen
4.4 Pflegebedürftigkeit
4.5 Finanzierung der Gesundheitsleistungen

5 Der Vergleich
5.1 Der Faktor Ressourcen
5.2 Der Faktor Finanzierung
5.3 Pro Kopf Einkommen

6 Schlussfolgerung / Fazit
6.1 Geltungsbereich

7 Quellenverzeichnis

8 Anhang

1 Einleitung

1.1 Eingrenzung des Phänomens

Die Gesundheitspolitik der Schweiz führt in der ganzen Schweizer Bevölkerung immer wieder zu Gesprächstoff. Die einen meinen wir seien alle überversichert, die anderen denken, dass die Schweiz ein zu teures Gesundheitssystem hat. Wie steht es nun im internationalen Vergleich um die finanzielle Stellung der Gesundheitspolitik der Schweiz. Ich werde mich in meiner Untersuchung auf die Länder Schweiz und Finnland beschränken und vielleicht als Hilfsmittel zur Veranschaulichung höchstens ein weiteres Land dazunehmen. Auch werde ich mich in dieser Arbeit nur auf die Variabeln Gesundheitspolitik, als unabhängige, und das abhängige Gesundheitsbefinden, in Form von Arzt- oder Spitalbesuchen, der jeweiligen Bevölkerung beschränken, da der Arbeitsumfang sonst über alle Masse gesprengt würde.

Als Indikator der unabhängigen Variablen werde ich das Budget der beiden Länder verwenden und für die abhängige Variable benötige ich Spital- und Arztdaten.

1.2 Fragestellung

1.2.1 Persönlicher Bezug

Als Bürger dieses Landes, in dem die Prämien der Versicherungsgesellschaften immer wieder zu Gesprächsstoff in der Bevölkerung führen, stelle ich mir die Frage, ob die Gesundheitspolitik unseres Landes verbesserungsbedürftig ist. Ausserdem bin ich als „selten Kranker“ daran interessiert, ob es tatsächlich Personen gibt, welche das Gesundheitssystem ausnutzen und zu ihren Vorteilen missbrauchen.

1.2.2 Fragestellung

Welche Unterschiede bestehen bei der Gesundheitspolitik der Schweiz mit anderen europäischen Ländern und wie wirken sich diese auf das allgemeine Gesundheitsbefinden der jeweiligen Bevölkerung aus?

1.2.3 Hypothese

In Ländern, in denen der einzelne Bürger prozentual zu seinem Einkommen weniger Kosten für die Gesundheit hat, sind statistisch gesehen mehr Krankheitsfälle zu verzeichnen als in Ländern in denen die Gesundheitskosten höher sind.

2 Einleitende Überlegungen zur Gesundheitspolitik

2.1 Erfassung der Systeme

Die Finanzierung und Wirkung eines Gesundheitssystems sind immer wieder Themen in politischen Debatten und liefern auch stets teils angeheizten Gesprächsstoff in Diskussionen innerhalb der Bevölkerung. Um gut zu sein, sollte ein Gesundheitssystem die folgenden fünf Ziele erfüllen: Qualität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Zugang für alle sowie Zufriedenheit der Patienten und des Personals.[1] Diese Ziele und deren erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung werden von der WHO (Welt Gesundheitsorganisation) jährlich anhand von diversen Indikatoren wie das Gesundheitsniveau und dessen Verteilung einer Bevölkerung, die Fairness der Finanzierung und die Zugänglichkeit für alle, sowie die Patientensouveränität und –Zufriedenheit gemessen und in einer Rangliste der Länder zusammengestellt. Aufgrund dieser Indikatoren ist die Methodik zur Erhebung dieser Rangliste wissenschaftlich umstritten.

Auf dieser Rangliste figuriert die Schweiz auf Rang 20, 11 Ränge vor Finnland. Nun kann man in vielen Zeitungsartikeln und Fachbroschüren lesen, dass Finnland ein sehr fortschrittliches Gesundheitssystem hat und auf der ganzen Welt als Beispiel für kostengünstige und qualitativ gute Gesundheitsversorgung dient. Den Unterschied dieser beiden Systeme versuche ich im Folgenden etwas näher zu betrachten. Zuerst aber noch etwas Grundlegendes zu den Gesundheitssystemen.

2.2 Definition

Die Definition des Begriffs „Gesundheitswesen“ lässt sich wie folgt beschreiben:[2]

- Das Gesundheitswesen enthält die Ganzheit der Einrichtungen und Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit. Das Gesundheitswesen ermöglicht die Prävention, Diagnostik und Behandlung von Gesundheitsstörungen, Krankheiten und Unfällen sowie die Rehabilitation von kranken und verunfallten Menschen.

2.3 Finanzierung

Es gibt verschiedene Typen von Finanzierungssystemen in der Gesundheitspolitik. Folgend sind die drei wichtigsten aufgeführt:[3]

- Sozialversicherung: Die Finanzierung erfolgt durch gesetzlich geregelte Pflichtversicherungen (Bsp. Deutschland)
- Nationaler Gesundheitsdienst: Die Steuermittel finanzieren das Gesundheitssystem (Bsp. Italien)
- Privatversicherungen: Finanzierung durch Beiträge von Unternehmen oder individuell (Bsp. USA)

Häufig finden Mischformen dieser Typen Anwendung, klar ersichtlich ist jedoch, dass in vielen Ländern der Anteil der öffentlichen Ausgaben an den gesamten Gesundheitsausgaben zugenommen hat.

3 Das Gesundheitswesen der Schweiz

3.1 Struktur und Organisation

Das schweizerische Gesundheitssystem ist besonders föderalistisch; es kann demnach von einem einheitlichen Gesundheitswesen gesprochen werden.[4] Der ganze Bereich der Gesundheitsversorgung ist in 26 (Kantone und Halbkantone) mehr oder weniger unterschiedliche Systeme gegliedert, deren Aufsicht die kantonalen Behörden tragen. Diese sind jedoch von den Gesetzgebungen – insbesondere des Krankenversicherungsgesetztes (KVG) - auf Bundesebene her in ihren Kompetenzen eingeschränkt. Die Kompetenzen des Bundes begrenzen sich auf die Gebiete der Un­fall-, Kranken- und Invalidenversicherung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens (public health). Diese werden durch das eidgenössische Departement des Innern wahrgenommen. Die Kantone und Gemeinden bekommen vom Bund normalerweise Rahmengesetze vorgelegt, Bestimmungen zur Ausführung und zum Vollzug legen sie allerdings selber fest. Die Aufsicht obliegt dem Bundesamt für Gesundheit, das dem Innenministerium unterstellt ist. Zu den hauptsächlichen Aufgaben dieses Dienstes zählen:

- Kontrolle übertragbarer Erkrankungen
- Strahlenschutz und Prüfung chemischer Artikel
- Nahrungsmittelsicherheit
- Betäubungsmittelgesetzgebung und -kontrolle
- Prävention von Abhängigkeit (Alkohol, illegale Drogen, Tabak, Arzneimittel)
- Prüfungswesen für medizinische Berufe (Humanmedizin, Apotheker, Zahnärzte)
- Berufsbildungsgesetzgebung (Ausbildung in den paramedizinischen Berufen)

Seit dem Inkrafttreten des neu­en KVG 1996, sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen grundversicherungspflichtig. Die Versicherungsgesellschaften, welche im Bereich der Grundversicherung tätig sind, dürfen weder einen Gewinn erwirtschaften, noch jemandem den Abschluss einer solchen Grundversicherung verweigern. Ausserdem müssen sie dem Bundesamt für Sozialversicherungen jederzeit Rechenschaft über die Geschäftsführung ablegen können. Erwachsene Versicherte müssen einen gesetzlichen Selbstbehalt (Franchise) an ambulanten Behandlungskosten und Medikamenten von 230 Franken pro Jahr selber bezahlen. Mit der Erhöhung dieser Franchise oder dem Abschluss einer anderen Versicherungsform (z.B. HMO, Bonussystem) können die Versicherten eine Prämienreduktion erwirken.

Knapp 40% der Menschen in der Schweiz haben eine freiwillige Zusatzversicherung, die es ihnen ermöglicht, einen gewissen Komfort im Spital zu haben. Bei den Zusatzversicherungen haben die Gesellschaften jedoch die Möglichkeit, im Unterschied zur Grundversicherung, einen Antragsteller abzulehnen oder mit Vorbehalten aufzunehmen.

Seit 1984 besteht für alle Arbeitnehmer eine obligatorische Unfallversicherung gegen die Folgen von Berufsunfällen und –Krankheiten, sowie anderen, nicht während der Ausübung des Berufs entstandenen Unfälle. Ebenso besteht seit 1959 eine für die ganze Bevölkerung obligatorische Invalidenversicherung (IV), die für Erwerbsausfallrenten aufkommt. Beide Ver­sicherungen werden über Lohnprozente (arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig) finanziert.

Die ambulante Behandlung und Pflege wird hauptsächlich von niedergelassenen Ärzten auf der Basis von Einzelleistungstarifen „fee-for-service“ erbracht. Die Krankenhäuser werden von öffentlichen oder privaten Trägern betrieben. Manchmal sind sie auch durch die Öffentlichkeit subventioniert. Die Tarife werden auf kantonaler Ebene ausgehandelt. Unfallversicherung und Inva­lidenversicherung entschädigen alle Leistungserbringer nach landesweit einheitlichen Tarifen.

3.2 Primäre Versorgung

Wenn bei der Grundversicherung keine spezielle Variante gewählt wird (z.B. HMO), so sind die Versicherungsnehmer absolut frei in ihrer Wahl des Arztes und ihnen steht auch der uneingeschränkte Zugang zu allen Spezialisten frei.

Die Rechnung wird vom behandelnden Arzt direkt an den Patienten geschickt und dann von der Versicherung zurückerstattet, sofern der Betrag grösser als die vorher bereits erwähnte Franchise ist. Die Kantone und Gemeinden organisieren in regelmässigen Abständen in den öffentlichen Schulen einen schulärztlichen Dienst, der Kontrolluntersuchungen vornimmt, den Immunstatus überwacht, Impfprogramme ausführt usw.

3.3 Zahnärztliche Versorgung

Für die zahnärztliche Versorgung kommen hauptsächlich öffentliche Zahnkliniken und frei praktizierende Zahnärzte auf. Die obligatorische Grundversicherung deckt keine komplementären Eingriffe. Die Kantone organisieren schulzahnärztliche Untersuchungen während den obligatorischen Schuljahren, die gegebenenfalls auftretenden Kosten von vorgeschlagenen Massnahmen tragen jedoch die Betroffenen, respektive deren Eltern selber.

[...]


[1] Quelle: World Health Organisation WHO. Available: http://www.euro.who.int/countryinformation

[2] Quelle: Uni Kaiserslautern. Available: http://www.uni-kl.de

[3] Quelle: World Health Organisation WHO. Available: http://www.euro.who.int

[4] Quelle: Bundesamt für Gesundheit Schweiz BAG. Available: http://www.bag.admin.ch

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Gesundheitspolitik im Vergleich: Schweiz - Finnland
Hochschule
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Note
1,5
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V71055
ISBN (eBook)
9783638627351
ISBN (Buch)
9783638822534
Dateigröße
612 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesundheitspolitik, Vergleich, Schweiz, Finnland
Arbeit zitieren
Daniel Stucki (Autor:in), 2006, Gesundheitspolitik im Vergleich: Schweiz - Finnland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71055

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