Datenschutz und LFD


Referat (Ausarbeitung), 2007

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Definition von Datenschutz

3. Geschichte und Entstehung von Datenschutz

3. Bedeutung von Datenschutz

4. Datenschutzprinzipien/Rechtliche Aspekte
4.1 Datenschutzprinzipien
4.2 Die Rechte des Betroffenen

5. Datenerfassung und Verarbeitung
5.1 Sensible Daten

6. Landesbeauftragter für Datenschutz (LfD)
6.1 Definition
6.2 Aufgabenbereiche des Bremer Datenschutzbeauftragten
6.3 Gliederung des Bremischen Datenschutzgesetzes

7. Fazit

B Literaturverzeichnis

C Netzwerkverzeichnis

D Anhang

1. Einleitung

Gegenstand dieser Ausarbeitung ist das Thema „Datenschutz und LfD“. Es wird darin auf die Entstehung des Datenschutzes, sowie auf die Datenschutzprinzipien und deren rechtlichen Aspekte eingegangen. Außerdem wird die Datenerfassung und deren Verarbeitung beschrieben. Anschließend werden die Befugnis- und Aufgabenbereiche des Landesbeauftragten für Datenschutz genauer erläutert.

Bereits 1948 beschrieb George Orwell in seinem Roman “1984“ einen totalitären Staat, der seine Bürger komplett überwachte. Diese utopische Vorstellung wäre ohne das heutige Datenschutzgesetz vielleicht harte Realität geworden.

2. Definition von Datenschutz

Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, das die rechtliche Grundlage für den Datenschutz bildet, soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Hierbei geht es nicht nur um die Daten, die geradewegs zu einer Person gespeichert werden (personenbezogene Daten), sondern auch um die Daten, die aus einem anonymisierten Datenbestand (z.B. statistische Daten) durch geschickte Auswertung in Bezug auf einer bestimmten Person erforscht werden können (personenbeziehbare Daten).[1]

3. Geschichte und Entstehung von Datenschutz

Der Begriff Datenschutz hat im 20.Jahrhundert seine Wurzeln gelegt und bedeutet in seinem Ursprung Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Datenschutz eine elementare Bedeutung, und zwar Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor Verdatung. Das erste Datenschutzgesetz trat 1974 in Kraft. [2]

In der heutigen Zeit bedeutet Datenschutz den einzelnen Bürger in seinem Persönlichkeitsrecht gegen Missbrauch im Umgang mit seinen persönlichen Daten zu schützen. Jeder Mensch sollte selbst das Recht haben zu entscheiden, wer wann welche seiner persönlichen Daten benutzen darf.

Um versuchten Missbrauch von wichtigen Informationen zu verhindern, hat unter anderem den Gesetzgeber dazu bewogen, den Umgang mit personenbezogenen Daten zu regeln. Die Problematik, die dabei entstand, ist, dass eine Vielzahl von Gesetzen dabei zu beachten sind.

Das neu geschaffene Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das am 1. Januar 1978 in Kraft trat, soll solche Delikte von Informationsmissbrauchen auffangen und gegebenenfalls die daraus resultierende Bestrafung verabschieden.

3. Bedeutung von Datenschutz

Durch stetige Erweiterung der Technik (wie z.B. Internet, E-Mail, Videoüberwachung etc.) und Erhöhung staatlicher Informationsbedürfnisse gewinnt Datenschutz immer mehr an Bedeutung, weil personenbezogene Informationen beispielsweise den Sicherheitsbehörden zur verbesserten Verbrechensbekämpfung durch Telekommunikationsüberwachung oder das Interesse der Finanzbehörden an Banktransaktionen um Steuerdelikte aufzudecken dienen zu können. Solche Informationen sind nicht nur im Interesse des Staates sondern auch der privaten Unternehmen, weil sie sich beispielsweise durch Kreditinstitute wie die Schufa oder Kreditreform Auskünfte über Zahlungsfähigkeit bzw. -unfähigkeit ihrer Kunden besorgen können.

Datenschutz betrifft in der Regel zwei Parteien; auf der einen Seite steht diejenige Stelle, die von personenbezogenen Daten Gebrauch machen will und auf der anderen Seite steht der Endverbraucher oder mit anderen Worten die Bevölkerung. Im Gegensatz zum Staat oder Unternehmen ist die Bedeutung von Datenschutz in den Augen der Bevölkerung gleichgültig bzw. unwichtig.

Daten und Informationen sind immaterielle Werte, die sehr schwer zu schützen sind, weil die Gesellschaft nur wenig Unrechtsbewusstsein im Bezug auf nicht greifbares besitzt.

So sehr die Vorteile der globalen Vernetzung der Computer durch das Internet überwiegen mögen, so groß ist aber auch die Möglichkeit des Missbrauchs von Daten und Informationen.[3]

Aber obwohl die weltweite Vernetzung die Gefahr stetig zunehmen lässt, wird der unberechtigte Umgang mit personenbezogenen Daten weniger von außen und vielmehr von eigenen Mitarbeitern eines Unternehmens verursacht. Unkenntnis und sorgloser Umgang mit personenbezogenen Daten sind die zwei Hauptursachen, bei Rechtsverletzung.

Deshalb müssen Datenschützer sich mit den fundamentalen Fragen von Datensicherheit auseinandersetzen, wenn Datenschutz wirksam sein soll.

[...]


[1] Prof. Dr. Volker Claus und Prof. Dr. Andreas Schwill „Informatik A-Z“ S.174 Dudenverlag Mannheim 2006

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz

[3] Michael Mayer Klaus Peter Junk „Active Datamanagement“ S.31 VDE Verlag GmbH Berlin-Offenbach 2003

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Datenschutz und LFD
Hochschule
Hochschule Bremen
Veranstaltung
Wirtschaftsinformatik
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V71048
ISBN (eBook)
9783638627313
ISBN (Buch)
9783640667697
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Datenschutz, Wirtschaftsinformatik
Arbeit zitieren
Eileen Wessel (Autor:in), 2007, Datenschutz und LFD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71048

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