Öffentliche Regulierung des Marktes für Steuerberatungsdienstleistungen: Eine ordnungsökonomische Analyse


Diplomarbeit, 2006

91 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

II. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

III. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

IV. ANLAGENVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 EINGLIEDERUNG DES BERUFES FÜR STEUERBERATENDE DIENSTLEISTUNGEN IN DAS BERUFSFELD DER FREIEN BERUFE

3 ÖKONOMISCHE LEGITIMATION DER REGULIERUNG DES MARKTES
3.1 BEGRIFFSDEFINITION STAATLICHE REGULIERUNG
3.2 ALLGEMEINE EINBETTUNG IN DIE WETTBEWERBSPOLITIK
3.3 WETTBEWERBLICHE AUSNAHMEBEREICHE
3.4 NORMATIVE THEORIE DER REGULIERUNG
3.4.1 Informationsmängel und Qualitätsunkenntnis
3.4.2 Asymmetrische Informationsverteilung
3.4.3 Anbieterinduzierte Nachfrage
3.4.4 Preis- und Vertrauensbildung
3.4.5 Formen von Marktversagen bei der Steuerberatung
3.5 POSITIVE THEORIE DER REGULIERUNG
3.5.1 Kritik an der normativen Theorie
3.5.2 Die Capture Theorie
3.5.2.1 Stiglers politischer Markt für Regulierung
3.5.2.2 Erweiterung der Theorie durch Peltzman
3.5.2.3 Das Rent-Seeking der Unternehmen
3.5.3 Theorie der Interessengruppen
3.5.3.1 Theorie der Logik des kollektiven Handelns
3.5.3.2 Erweiterung der Theorie von Olson
3.5.3.3 Veränderung der Interessen und Neuordnung der Regulierung
3.6 GESAMTBETRACHTUNG BEIDER THEORIEN ALS ERKLÄRUNGSANSATZ

4 DARSTELLUNG DES MARKTES FÜR STEUERBERATENDE DIENSTLEISTUNGEN
4.1 GESETZLICHE FUNDIERUNG
4.2 AUFGABENBEREICHE DES STEUERBERATERS
4.3 DIE REGULIERUNGEN DER STEUERBERATUNG
4.3.1 Marktzutrittsbeschränkungen
4.3.2 Marktverhalten
4.3.2.1 Die Berufshaftpflichtversicherung
4.3.2.2 Das Verbot zur Durchführung berufswidriger Werbung
4.3.2.3 Die Gebührenverordnung
4.3.3 Regelungen zur Qualitätssicherung
4.4 DIE BERUFSORGANISATIONEN
4.4.1 Die Steuerberaterkammern
4.4.2 Die Steuerberaterverbände
4.4.3 Technische Unterstützung durch die Datev

5 WIRKUNGEN DER REGULIERUNGEN DER STEUERBERATUNG
5.1 INEFFIZIENZEN
5.1.1 Allokative Ineffizienz
5.1.2 Technische Ineffizienz
5.1.3 Dynamische Ineffizienz
5.2 AUSWIRKUNGEN DER POSITIVEN THEORIE DER REGULIERUNG
5.2.1 Nachfrager von Regulierung in der Steuerberatung
5.2.2 Anbieter von Regulierung in der Steuerberatung

6 DAS INTERNATIONALE BILD DES STEUERBERATENDEN BERUFES
6.1 DIE LIBERALE BERUFSAUSÜBUNG AM BEISPIEL DER STEUERBERATUNG IN DEN NIEDERLANDEN
6.2 NIEDERLASSUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT ALS GRUNDLEGENDE REGELUNGEN DES EU-RECHTS
6.3 DIE STEUERBERATUNG IN DEN USA

7 REFORMBEDARF DES DEUTSCHEN STEUERBERATUNGSMARKTES UND TENDENZEN FÜR DIE ZUKUNFT DES STEUERBERATENDEN BERUFES

8 FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

Ein gegenwärtig gravierendes wirtschaftspolitisches Problem in Deutschland ist die hohe Arbeitslosigkeit. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Juli 2006 4,39 Millionen Arbeitslose registriert.[1] Nimmt man die verdeckte, in der Statistik nicht erfasste Arbeitslosigkeit hinzu, so liegt die entsprechende Zahl deutlich höher. Die Arbeitslosigkeit ist die Folge einer strukturellen Fehlentwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft, deren Ursachen vielfältig sind. Einen nicht geringen Anteil daran hat nicht nur der staatliche Rahmen in Form von fehlgesteuerten Gesetzen und überkommenen Regulierungen, auch Tarifparteien haben mit ihren Vertragsabschlüssen das gesamtwirtschaftliche Wachstum und die Anpassung an den Strukturwandel nachteilig beeinflusst. Die Europa- und weltweite Öffnung der Volkswirtschaft deckt eigene Standortschwächen und wirtschaftspolitische Fehler schonungslos auf.

So entwickelte sich eine Diskussion um staatliche Eingriffe in den Wettbewerb, deren Ergebnisse das Wirtschaftsleben in den letzten Jahren geprägt haben. Der „Sturz“ des Monopols in der Telekommunikation, der Umbruch bei den Energieversorgern, die Marktöffnung im Transportgewerbe, die Diskussion um die Legitimationsberechtigung des Zunftwesens im Handwerk sollen nur einige Beispiele darstellen. Allgemein wird im tertiären Sektor, dem Dienstleistungsbereich, ein großes Entwicklungspotenzial gesehen. In diesem Bereich, der in allen Volkswirtschaften stetig an Bedeutung zunimmt, liegt ein erhebliches Beschäftigungspotenzial.

Regulierungen verringern die Innovationsdynamik und lähmen die Wachstumskräfte. Die Erschwerung des Marktzutritts verhindert zudem die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Die Notwendigkeit einer Deregulierung und Entbürokratisierung der Wirtschaft ist allgemein bekannt. Ende des Jahres 1987 wurde eine „Deregulierungskommission“ eingerichtet, die ihrem Bericht im Jahre 1991 veröffentlichte.[2] Jedoch sind die von diesem Gutachten ausgehenden Anstöße zum Abbau marktwidriger Regulierungen weitgehend in die Leere gelaufen. Ein stärkerer Druck zur Deregulierung einzelner Wirtschaftsbereiche ging hingegen von der europäischen Rechtsprechung bzw. den EU-Richtlinien aus. Die bisherigen Erfolge bei der Korrektur ordnungspolitischer Fehlentwicklungen beruhen somit mehr auf äußeren Zwängen als auf innerer Einsicht.

Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf die Regulierung der steuerberatenden Berufe. Die Regulierungen stellen einen massiven Eingriff in individuelle Freiheitsrechte derjenigen dar, die aufgrund administrativer Marktzutrittsschranken daran gehindert werden, selbständig ihren Beruf auszuüben oder eine qualitative Ausweitung ihrer bestehenden Fähigkeiten vorzunehmen. Im Ergebnis bedeutet das die Verhinderung der Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Insofern müssen die Argumente, die für eine Regulierung sprechen, kritisch hinerfragt werden. Die Gründe für die Schaffung einer wettbewerbspolitischen Ausnahmesituation sind aber nicht nur in das Verhältnis zum Gewicht der Freiheitsbeschränkungen zu setzen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Regulierungen Fehlentwicklungen zur Folge haben. Dieses gilt auch im Kontext der europäischen Integration. Es soll untersucht werden, ob die Einschränkung der freien Berufswahl, begründet mit dem wichtigsten Gemeinschaftsgut der Steuerrechtspflege in ihrem Umfang heute noch gerechtfertigt und zeitgemäß ist. Zum einen wird das Problem aus der Sicht ökonomischer Effizienzkriterien und zum anderen aus dem Blickwinkel der verfassungsrechtlichen Seite betrachtet.

Der Berufsstand der Steuerberater verteidigt seine „Privilegien“ mit aller Entschlossenheit, wobei leicht der Eindruck entsteht, dass eher die Besitzstandswahrung als Gemeinwohlinteresse ausschlaggebend ist. Die kritische Betrachtung liegt in der Frage, ob die hochgehaltenen Regulierungsgründe berechtigt sind oder ob Gruppeninteressen – also positive Regulierungsgründe – vorliegen.

In Kapitel 2 werde ich kurz auf die steuerberatenden Dienstleistungen als ein Freier Beruf und deren wesentliche Abgrenzungsmerkmale gegenüber der gewerblichen Tätigkeit eingehen. Kapitel 3 soll auf der Ebene der Regulierungstheorie das Problem der normativen und positiven Regulierung erläutern und die hier ausschlaggebende Fragestellung dargelegt werden. Anschließend wird in Kapitel 4 der Regulierungsgrund im Steuerberatungsmarkt beleuchtet und die sich darauf aufbauenden Regulierungen dargestellt. Die Auswirkungen dieser Eingriffe in den Wettbewerb werden in Kapitel 5 aufgezeigt indem versucht wird die Kosten der Markteingriffe auszuarbeiten. Dieses beinhaltet die Frager des Preises bei einem freien Wettbewerb. Wichtige Antworten und Aussichten gibt in Kapitel 6 der Blick über die Grenzen. Wichtigster Motor der Veränderungen ist der europäische Vereinigungsprozess. Am Beispiel der Steuerberatung in den Niederlanden wird ein unregulierter Markt vorgestellt. Die Unterschiede zu einem regulierten Markt für Steuerberatungsdienstleistungen und in Folge die Hürden einer Harmonisierung werden deutlich. Die Begriffe Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit stehen dabei im Mittelpunkt. Als ein international übergreifendes Beispiel eines unregulierten Marktes wird die Steuerberatung in den USA dargestellt. In Kapitel 7 wird versucht ein zukünftiges Bild des Steuerberaters sowie einige Trends des Steuerberatungsmarktes aufzuzeigen. Die sich über die Zeit veränderten Anforderungen an den Steuerberater und der Wandel des Berufsbildes stehen dabei im Zentrum.

2 EINGLIEDERUNG DES BERUFES FÜR STEUERBERATENDE DIENSTLEISTUNGEN IN DAS BERUFSFELD DER FREIEN BERUFE

Eine einheitliche, allgemein gültige Definition des Freien Berufes existiert bislang nicht. Eine Definitionen besteht seit der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Freie Berufe (BFB) 1995 und ist hier stellvertretend genannt: „Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.“[3]

Die Freien Berufe lassen sich in vier Berufsgruppen unterteilen.[4] Von den insgesamt 857.000 Angehörigen der Freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland gehören 26,9% zu der für diese Arbeit entscheidenden Berufsgruppe der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. Hierzu zählen insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Rentenberater, Psychologen und Versicherungsmathematiker.[5] Anfang des Jahres 2006 erfasste die Statistik des Instituts für Freie Berufe (IFB) 52.120 selbstständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.[6] Dies entspricht jedoch nicht der gesamten Anzahl an Steuerberatern, da sich ein Trend zur Sozietät oder Steuerberatungsgesellschaft abzeichnet, in denen die Berater vorwiegend nicht mehr allein agieren. Zudem agieren immer mehr Steuerberater in einem Angestelltenverhältnis. Die Zahl der Steuerberater ist in Deutschland fortwährend gestiegen; so auch in diesem Jahr um 2,7%. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlichte Anfang des Jahres 2006 eine Berufsstatistik, in der 79.110 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte zu verzeichnen sind.[7]

Es gibt wesentliche Abgrenzungsmerkmale einer freiberuflichen gegenüber einer gewerblichen Tätigkeit. Diese werden wie folgt definiert:

- Gemeinwohlverpflichtung: Freiberufler tragen verpflichtend zur Sicherung der Rechtsordnung, der Gesundheitsvorsorge und der Kultur bei.
- Selbstkontrolle: Aufgrund des hohen ethischen Anspruchs und der strengen Selbstkontrolle ist die Qualität auf dem neusten Kenntnisstand gesichert.
- Eigenverantwortlichkeit: Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die Gesamttätigkeit jedes einzelnen Auftrages für den die Freiberufler das volle Berufsrisiko übernehmen. Die Sicherung des Vertrauens von Mandanten oder Patienten stehen dabei im Vordergrund. Die berufliche Akzeptanz verbunden mit fachlicher Kompetenz fördert das Wachstum der jeweiligen Praxis.
- Professionalität: In der immer komplexer werdenden Gesellschaft wird eine zunehmend kompetentere Unterstützung benötigt. Freiberufler sollten hoch qualifiziert sein und neutral und fachlich unabhängig beraten.[8]

Die Freien Berufe und somit auch der Beruf des Steuerberaters sind in vielen Ländern – insbesondere auch in Deutschland – in starkem Maße staatlich reglementiert. Diese Arbeit versucht Antworten auf die folgenden Fragen zu finden: „Weshalb sollte der steuerberatende Beruf (überhaupt) reglementiert werden?“, „Was sind die Ursachen der schon bestehenden Reglementierung in der Steuerberatung?“ und „Weshalb kommt es häufig zu einer Überreglementierung?“.[9] Vorschriften zum Marktzugang sowie zum Marktverhalten werden untersucht. Marktzugangsvorschriften treten in Form von Qualifikationsanforderungen, Anordnungen zu bestimmten Tätigkeitsbereichen oder einer Anmeldung bzw. Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Kammer des Berufes auf. Zu den Vorschriften des Marktverhaltens zählen Wettbewerbs- und Werbevorschriften, die Regulierung von Preisen und Honoraren (Einhaltung einer Gebührenordnung), Beschränkungen in der Unternehmensform, Begrenzungen der Berufsstand übergreifenden Zusammenarbeit sowie Standort- bzw. Diversifizierungsregelungen.[10]

Mit der zunehmenden Europäisierung werden die Freien Berufe verstärkt mit strukturellen, rechtlichen und politischen Veränderungen konfrontiert, die von den einzelnen Berufsgruppen zum Teil erhebliche Anpassungsleistungen erfordern. So bietet die zunehmende Nachfrage nach kompetenten Dienstleistungen den Freien Berufen sicherlich vielfältige Perspektiven für eine Erweiterung ihres Leistungsspektrums – bis hin zu der Entwicklung neuer Betätigungsfelder und Berufsbilder. Andererseits schaffen gerade auch die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Gemeinschaft und nicht zuletzt die im Inland wachsende Konkurrenz durch berufsfremde Anbieter, wie auch durch die seit Jahren stetig wachsende Zahl an Berufszugängen für die meisten Freien Berufe einen zunehmenden Wettbewerbs- und Existenzdruck.[11] Voraussetzung für die Gewährleistung der Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb ist die Harmonisierung von Prinzipien der Berufsausübung. Es ist eine Angleichung der Berufszulassung und -ausübung bzw. der Berufsbilder, d.h. eine Schaffung einheitlicher Standards anzustreben. Im Besonderen gilt dieses für die Berufe, die im EU-Vergleich heterogen ausgeformt sind, wie der Steuerberater.

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der europäischen Integration ist die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Veränderungen in der Berufsausübung nach Art und Umfang unterliegen immer schnelleren Zyklen. Im Bereich der Steuerberatung gilt dieses im Rahmen der Gestaltungsberatung. Wichtig ist z. B. die Unterstützung der Mandanten im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung sowie deren Konditionen über die Grenzen Deutschlands hinaus. Weiterhin steigt die Konkurrenz innerhalb der Freien Berufe. Es zeigt sich, dass Berufe mit wachsender interner Konkurrenz dazu neigen, in anderen Tätigkeitsbereichen mitzuwirken. Dieses bezieht sich z.B. auf Überschneidungen in Arbeitsgebieten von steuerberatenden Berufen und Rechtsanwälten oder auch Unternehmensberatern. Gerade diese Berufe der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Branchen werden weiter internationalisiert. In diesem Zusammenhang werden Bestrebungen intensiviert, die Leistungserbringung nach Qualität, Art und Umfang weiterhin in Übereinstimmung mit der Nachfrage zu halten.

3 ÖKONOMISCHE LEGITIMATION DER REGULIERUNG DES MARKTES

3.1 BEGRIFFSDEFINITION STAATLICHE REGULIERUNG

Eine einheitliche, allgemein anerkannte Begriffsdefinition sowie eine unumstrittene Regulierungstheorie sind in der Literatur nicht aufzufinden. Von einer Mehrzahl von Autoren wird eine weite Definition des Regulierungsbegriffes bevorzugt. Diese umfasst jegliche Einschränkung der Handels- und Vertragsfreiheit sowie der zivilrechtlichen Freiheiten durch staatliche Eingriffe, die nicht die allgemeinen Spielregeln der Marktwirtschaft festlegen.[12] In dieser Arbeit soll aber im Folgenden von einer engen Definition ausgegangen werden, um Bezug auf den Beruf des Steuerberaters zu nehmen. Die enge Definition bezeichnet die direkte Kontrolle ökonomischer Aktivitäten sektorspezifischer Unternehmen durch staatliche Instanzen.[13] Da Regulierung als ein Teil der Ordnungspolitik verstanden wird, werden als Regulierungsbegründungen nur ökonomische Faktoren anerkannt, die längerfristig und zielgerecht wirken. Strukturwandelbedingte, d.h. temporäre staatliche Interventionen zählen nicht als Argument der Regulierung.[14] Kapitel 4.3 dieser Arbeit zeigt Preis- und Marktzutrittsregulierungen der Steuerberater einerseits sowie Verhaltensregulierungen andererseits auf. Erstere werden angewandt, wenn freier Wettbewerb nicht möglich ist; zu Regulierungen des Verhaltens wird gegriffen, wenn der freie Wettbewerb zu unerwünschten Ergebnissen führt.[15]

3.2 ALLGEMEINE EINBETTUNG IN DIE WETTBEWERBSPOLITIK

Dem in dieser Arbeit behandelten primären Thema der staatlichen Regulierung in einem bestimmten Berufsfeld liegt eine breite theoretische Basis zugrunde. Die allgemeine Wettbewerbspolitik bietet hier die Grundlage. Im Mittelpunkt steht der Begriff des Wettbewerbs, der eine marktbezogene Rivalitätsbeziehung zwischen mehreren Wirtschaftssubjekten – Anbietern und Nachfragern – beschreibt. Das Konkurrieren um aussichtsreichere Marktergebnisse spornt zu besonderen wirtschaftlichen Leistungen und Verhaltensweisen an und muss innerhalb einer bestimmten gesetzlichen Ordnung erfolgen.[16]

Die elementare Voraussetzung für funktionierende Marktprozesse und -ergebnisse ist ein funktionsfähiger, marktwirtschaftlicher Wettbewerb. Unabdingbar sind dabei ein freier Marktzutritt und -austritt, klar definierte Eigentumsrechte sowie Vertragsfreiheit.[17] Dieses Bild des Wettbewerbs geht nicht mit der Definition der staatlichen Regulierung konform. Regulierungen beeinträchtigen den Marktzugang und -austritt, bestimmen den Preis oder schränken das Verhalten ein. Die ökonomische Effizienz stellt in dieser Arbeit den zentralen Maßstab für die folgende normative Analyse dar. Es soll die Frage geklärt werden, inwieweit die staatliche Regulierung die Effizienz wieder herstellen kann oder weitere Ineffizienzen hervorruft.[18] Kontrovers dazu erscheint die positive Analyse als zweiter zentraler Maßstab, die auf die Ursachen von ineffizientem, reglementiertem Wettbewerb zurückgreift.

3.3 WETTBEWERBLICHE AUSNAHMEBEREICHE

Wettbewerbliche Ausnahmebereiche stehen in einem engen Zusammenhang mit der staatlichen Regulierung. Zu ihnen zählen jene Wirtschaftsbereiche, die von den generellen wettbewerbspolitischen Regelungen ganz oder teilweise freigestellt sind.[19] Diese Ausnahmeregelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in §§ 99-103 definiert.[20] Allgemein sollen mit dem GWB private Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden. Demnach wären Absprachen über Marktzutritte und Preise verboten. Dies gilt jedoch nicht für die Ausnahmebereiche, die oft in Zusammenarbeit mit den Verbänden des jeweiligen Berufszweiges und mit rechtlicher Erlaubnis Preis- und Marktzutrittsregulierungen sowie Verhaltensregulierungen[21] vorgeben.[22] Staatliche Regulierung stellt hier einen Ersatz der Wettbewerbskontrolle dar, d.h. dort wo der Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet ist rückt die „sichtbare Hand des Staates“ an dessen Stelle.[23] Der alleinige Unterschied zwischen staatlicher Regulierung und wettbewerblichen Ausnahmebereichen liegt in dem Umfang des regulierten Bereiches. Demnach wird bei der staatlichen Regulierung nur ein bestimmter Wirtschaftszweig geregelt, wohingegen bei den Ausnahmebereichen ein ganzer Wirtschaftssektor beschränkt wird. Beide zählen zu den wichtigsten ordnungspolitischen Ausnahmeregelungen.[24]

Im Folgenden soll die Frage geklärt werden, wie staatliche Regulierung und wettbewerbpolitische Ausnahmebereiche volkswirtschaftlich gerechtfertigt werden können. Wissenschaftlich existieren zwei theoretische Ansätze: die normative und die positive Theorie der Regulierung.[25] Die normativ ausgerichteten Ansätze versuchen die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in das Marktgeschehen anhand einer rein ökonomischen Effizienzanalyse nachzuweisen und Empfehlungen über geeignete Interventionen zu geben.[26] Eine weit neuere Theorie bildet der positive Ansatz oder auch die „Neue Politische Ökonomie“. Diese versucht, die Ursachen von Regulierungseingriffen zu bestimmen, welche hauptsächlich in den wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen und Branchen und im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Regierungsbehörden zu finden sind.[27] Beide Theorien werden nachfolgend näher erläutert, um anschließend auf die Wirkungen der Regulierungen auf dem Steuerberatermarkt eingehen zu können.

3.4 NORMATIVE THEORIE DER REGULIERUNG

Die staatliche Regulierung unter normativen Gesichtspunkten ist mit Markt- und Wettbewerbsversagen zu begründen. Ersteres tritt auf, wenn die Koordinationsleistung des Marktes scheitert. Bleibt eine effizienzorientierte Unternehmensselektion oder eine Verbesserung der Marktergebnisse aus, wird von Wettbewerbsversagen gesprochen. Zu den traditionellen Argumenten zählen die Existenz natürlicher Monopole, unvollkommene und asymmetrische Informationen der Vertragsparteien, externe Effekte sowie das Vorhandensein öffentlicher Güter.[28]

An dieser Stelle wird auf die Aspekte des Marktversagens eingegangen, die für die Effizienzbeurteilung des Dienstleistungsmarktes für Steuerberatung von Bedeutung sind.

3.4.1 Informationsmängel und Qualitätsunkenntnis

Dienstleistungsmärkte sind nicht der Standardfall der ökonomischen Theorie. In der Literatur werden meist Gütermärkte ausführlich diskutiert. Trotz des Fehlens einer Dienstleistungsmarkttheorie lassen sich die Argumente des Markt- und Wettbewerbsversagens auf den Markt für Dienstleistungen übertragen. Grundsätzlich bestehen häufig Informationsprobleme. Einen Regulierungsgrund für das Problem ungleicher Informationsverteilung stellt der Verbraucherschutz dar, der unbestritten notwendig ist, da der Nachfrager im Allgemeinen erheblich schlechter informiert ist als der Anbieter.[29]

Es werden zwei Arten von Informationsmängeln unterschieden: die Unsicherheit und die Unkenntnis. Unsicherheit oder auch das Risiko wird damit begründet, dass sich zukünftige Entwicklungen nicht mit fehlerfreier Gewissheit vorhersagen lassen. Es besteht die Möglichkeit, die Unsicherheit mit Hilfe von Informationsgewinnung zu verringern.[30] Unkenntnis liegt vor, wenn Marktakteure – meist die Nachfragerseite – nicht genügend informiert sind, sich diese Unwissenheit mit geeigneter Beschaffung von Informationen jedoch beseitigen ließe.[31] Wesentlich für den Steuerberatungsmarkt ist die Unkenntnis, die im Folgenden näher erläutert wird. Meist handelt es sich um die Probleme der asymmetrischen Informationsverteilung, die der kommende Abschnitt 3.4.2 eingehend erklärt.

Unkenntnis lässt sich in drei Formen unterteilen, die zu Marktversagen führen können: (1) Qualitätsunkenntnis, (2) Nutzenunkenntnis und (3) Preisunkenntnis. Wesentlich für diese Arbeit ist die Qualitätsunkenntnis.[32] Eine Seite des Marktes ist besser über die Qualität eines Gutes oder einer Dienstleistung informiert als die andere Marktseite. In den meisten Fällen ist die Nachfragerseite die schlechter informierte. Der Grad der potentiellen Qualitätsunsicherheit variiert bei unterschiedlichen Arten von Gütern. In seinen Aufsätzen „Information and Cusumer behavior“[33] und „Advertising as Information“[34] unterscheidet Nelson zwischen search-qualities und experiance-qualities. Erstere können mit Hilfe eines Vergleiches mehrerer gleichartiger Güter vor dem Kauf beurteilt werden, z.B. Kleidung, die vor dem Kauf zur Anprobe zur Verfügung steht. Die Qualität der Erfahrungsgüter lässt sich erst während des Gebrauchs abschätzen; genannt sei z.B. die Lebensdauer von elektrischen Geräten oder eine Konzertkarte, bei der die Qualität des Auftritts erst bei der Vorstellung zum Vorschein kommt.[35] Darby und Karni haben diesen Ansatz um ein Qualitätsmerkmal ergänzt. Dabei handelt es sich um credence-qualities oder auch Glaubens- und Vertrauensgüter, die selbst im Konsum nur unvollständig beurteilt werden können.[36] Bei der Steuerberatungsdienstleistung handelt es sich um eine Mischung aus Erfahrungs- und Vertrauensgut. Es ist erforderlich, dass die Mandanten gegenüber dem Berater ein persönliches Vertrauen aufbauen, denn sie sind maßgeblich an der Qualität der Leistung beteiligt, da der Berater unternehmerische und private Informationen über den Mandanten für die Problemdiagnose und -behandlung benötigt.[37]

In Abbildung 1 sind die unterschiedlichen Qualitätsmerkmale bei verschiedenen Gütertypen und der potenzielle Grad der Qualitätsunkenntnis dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der jüngeren Zeit hat sich die Qualitätsunkenntnis auch in der Steuerberatung durch technische Entwicklungen, wie z.B. das Internet verbessert, dennoch ist es den Konsumenten nicht möglich, auch unter der Annahme, dass alle Informationen (über Preise, Qualität und zukünftige Entwicklungen) vorhanden sind, diese Informationen zu sammeln und zu verwerten.[38]

3.4.2 Asymmetrische Informationsverteilung

Die relevanten Informationen über die Qualität von Gütern und Dienstleistungen können, wie oben schon erwähnt, ungleich auf die Marktteilnehmer verteilt sein. Oft kann sich der Konsument einen groben Überblick über die Qualität eines Produktes verschaffen, jedoch fehlt ihm das notwendige Fachwissen oder die relevanten Informationen, um die Produkte oder Dienstleistungen vor dem Kauf oder vor Abschluss eines Vertrages vollständig beurteilen zu können. Diese Problematik wird – besonders durch die weiter ansteigende Komplexität der am Markt gehandelten Güter und Dienstleistungen – auch in der Zukunft bedeutsam bleiben. Diese Formen der asymmetrischen Informationsverteilung sind auf Märkten der freien Berufe die Ursache für das Versagen des entsprechenden Marktes und dementsprechend die Begründung zur Regulierung des Marktes.

Für die asymmetrische Informationsverteilung sind zwei Faktoren auf den Markt für Dienstleistungen übertragbar.[39] Bei dem ersten Faktor handelt es sich um das Problem der „Adversen Selektion“ oder auch des „Market of Lemons“[40], wie George Akerlof es in seinem Aufsatz bezeichnet. Er thematisiert das Problem der Adversen Selektion anhand des Gebrauchtwagenmarktes. Dabei handelt es sich um ein Problem, bei dem die Käufer vor dem Vertragsabschluss schlechter über die Qualität der Produkte informiert sind als die Anbieter. Wird ein Gut oder eine Dienstleistung in unterschiedlichen Qualitäten angeboten, so ist dieses für die Nachfrager nicht zu erkennen. Es wird sich ein Preis am Markt bilden, der sich an der durchschnittlichen Qualität des Angebots ausrichtet. Es wird angenommen, dass die Angebotskurve eine positive Steigung besitzt, d.h. mit steigendem Preis steigt auch das Angebot am Markt. Aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung setzen die Konsumenten hohe Qualität mit hohen Preisen gleich; welche Qualität sie wirklich erhalten ist ungewiss. Daraus resultiert, dass die Konsumenten über die Dauer der Zeit wissen, dass sich aufgrund des geforderten Preises keine Rückschlüsse auf die Qualität ziehen lassen. Sie werden die Produkte oder Dienstleistungen mit niedrigen Preisen erwerben. Selbst wenn ein Anbieter am Verkauf hoher Qualität interessiert ist, wird er aufgrund zu hoher Kosten der Bereitstellung gezwungen, mindere Qualität anzubieten oder den Markt zu verlassen, da es sich sonst um ein Verlustgeschäft handeln wird. Der Durchschnittspreis sowie das Angebot guter Qualität werden daraufhin sinken. Bei freiem Marktzugang setzt sich dieser Prozess fort, bis nur noch Anbieter schlechter Qualität – so genannten „lemons“ – auf dem Markt zu finden sind und sich der Preis auf einem niedrigen Niveau eingependelt hat. Die gute Qualität wird gänzlich vom Markt verdrängt.[41] Eine weitere Schlussfolgerung der Adversen Selektion ist die Möglichkeit eines Zusammenbruches des gesamten Marktes. Es kommt zu keinem Vertragsabschluss am Markt, obwohl beidseitig vorteilhafte Tauschakte ohne Informationsdefizit entstehen könnten. Folge dieses Marktes schlechter Qualität sind Wohlfahrteinbußen. Anders ausgedrückt: Wohlfahrtssteigerungen eines Tausches, der für beide Parteien von Vorteil wäre, kommen nicht zustande. In Folge dessen werden beide Parteien daran interessiert sein die Qualitätsunsicherheit zu beseitigen.[42]

Bei dem zweiten Faktor der asymmetrischen Informationsverteilung handelt es sich um das Problem des moralischen Risikos (moral hazard). Es stellt einen Spezialfall der Adversen Selektion dar. Das Problem des moralischen Risikos beruht auf Unkenntnis hinsichtlich des Verhaltens nach Vertragsabschluss. Es existieren zwei Möglichkeiten des moralischen Risikos. Auf der einen Seite besteht für die Anbieter kein Anreiz, die Nachfrage nach hoher Qualität zu befriedeigen. Sie beabsichtigen anhand einer Minderung der Qualität und der Kosten, einen höheren Gewinn erzielen zu können als bei wahrheitsgemäßen Qualitätsangaben. Die Konsumenten können die Qualität nach Abschluss des Vertrages nicht überprüfen, da ihnen die notwendigen Informationen fehlen.[43] Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die Vertragsnehmer sich vertragswidrig verhalten und die Leistungspflicht absichtlich herbeiführen. Der Anbieter der Vertragsleistung ist meist nicht in der Lage, das vorsätzliche Verhalten zu erkennen. Als Vorsichtsmaßnahme erhöht er die Prämie des Vertrages ex ante. Personen mit geringem Risikopotential werden diese Verträge nicht nachfragen. Auch hier kommt es zu einem Anpassungsprozess, bei dem nur noch Verträge mit sehr hohen Prämien von Nachfragern mit sehr hohem Risikopotential abgeschlossen werden.[44]

Asymmetrische Qualitätsinformationen führen allgemein zu dem Ergebnis, das Mindestqualität am Markt angeboten wird. Die Probleme der Informationen allein reichen nicht aus, um wirtschaftspolitische Eingriffe ausreichend zu begründen. Der Markt stellt eine Vielzahl von Lösungen zur Verfügung, die bei Erfahrungs- und Glaubensgütern eine relativ hohe Qualität zu angemessenen Preisen garantieren. In Abbildung 2 sind die marktlichen Lösungen kurz dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die im Folgenden dargestellten Effizienzmängel bieten weitere Begründungen der asymmetrischen Informationsverteilung für die Regulierung des Dienstleistungsmarktes für Steuerberatung.

3.4.3 Anbieterinduzierte Nachfrage

Im funktionsfähigen Wettbewerb bestimmt im Normalfall die Nachfrage das Angebot; es herrscht Konsumentensouveränität.[45] Auf dem Markt für Steuerberatung sowie bei allen anderen freien Berufen bestimmt jedoch das Angebot die Nachfrage. Die Anbieterleistung resultiert aus der genauen Bestimmung der Nachfrage, denn die fachliche Qualifikation weist deutlich auf die angebotene Leistung hin. Somit liegt die effektive Nachfrage im Ermessen des Anbieters.[46] Bei der anbieterinduzierten Nachfrage handelt es sich aus gesamtwirtschaftlicher Sicht um Ressourcenverschwendung. Die Anbieter haben die Möglichkeit, mehr Geld von den Konsumenten zu verlangen, als zur Problemlösung notwendig wäre, da diese nicht genügend Informationen bzw. nicht das nötige Fachwissen über die Leistung des Produzenten oder des Dienstleisters haben.[47] Je höher die Preiselastizität ist, umso höher ist auch die Möglichkeit der anbieterinduzierten Nachfrage. Ein besonderes Problem tritt auf, wenn der Bedarfsträger und der Zahllastträger nicht ein und dieselbe Person sind. Der Bedarfsträger – in diesem Fall der Mandant – hat kein Interesse daran die Preise so gering wie möglich zu halten, da er nur den Erhalt der Leistung beachtet. Der Zahlungsträger hingegen kann den Umfang der Leistung nicht bestimmen.[48] Ein weiteres Problem stellt das Kompetenzgefälle zwischen Anbieter und Nachfrager dar, denn meist fehlt das fachbezogene Wissen für die Problembehandlung. Treten mehr Anbieter in einen Markt ein und sinken auf der anderen Seite die Konsumenten, so wird sich die anbieterinduzierte Nachfrage verschärfen.[49]

Aufgrund der oben aufgeführten Argumente dient das Problem der anbieterinduzierten Nachfrage als Regulierungsbegründung und findet sich meist in Marktzutrittsbedingungen und Gebührenordnungen wieder.

3.4.4 Preis- und Vertrauensbildung

Mit der Problematik der Preis- und Vertrauensbildung werden drei weitere ordnungspolitische Gesichtspunkte von Informationsasymmetrien in Bezug auf die freiberuflichen Tätigkeiten betrachtet. Bei dem ersten Punkt handelt es sich um den Aspekt des „Misstrauens“. Der Mandant hegt gegenüber dem Anbieter der Dienstleistung ein Misstrauen in Bezug auf die Berechnung des Preises seiner Leistung, da er in der Regel nicht beurteilen kann, ob der Preis für die erbrachte Leistung gerechtfertigt ist. Würde die Zahlung auf einen Dritten übertragen, so würde auch das Misstrauen des Mandanten sinken. Zeichnet sich jedoch eine Entfaltungsmöglichkeit der anbieterinduzierten Nachfrage aus, so wird sich das Misstrauen gegenüber dem Anbieter erhöhen.[50] Der zweite Punkt behandelt das Problem des „Kostenvoranschlags“. Der Anbieter ist häufig nicht in der Lage, die zu erbringenden Leistungen sowie die damit einhergehenden Kosten im Voraus bestimmen zu können. Meist wird im ersten Gespräch mit dem Mandanten schon eine Teilleistung erbracht. Dabei entstehen zwei Probleme: Auf der einen Seite kann die Freiheit des Mandanten eingeschränkt werden, indem ihm nicht erlaubt ist, das Angebot abzulehnen. Auf der anderen Seite läuft der Anbieter Gefahr für erbrachte Leistungen kein entsprechendes Honorar beziehen zu können. Unter dem dritten Punkt „Werbungskosten“ sind im Allgemeinen Maßnahmen zu verstehen, die das Vertrauen des Mandanten bestärken bzw. gewinnen sollen. Hauptsächlich wird hier von einer Praxisausstattung gesprochen, die von vielen Mandanten zur Qualitätsbeurteilung herangezogen wird. Letztendlich stellt eine gute Praxisausstattung aber keinen Garant für eine gute Qualität dar.[51]

3.4.5 Formen von Marktversagen bei der Steuerberatung

Grundsätzlich bestehen am Markt für steuerberatende Dienstleistungen häufig Qualitätsunkenntnisse und asymmetrische Informationen. Diese können das effiziente Funktionieren des Marktes erheblich beeinträchtigen. Der Mandant kann über die Qualität der Leistung, die er in Anspruch nehmen möchte angemessen urteilen. Er ist auf dem Markt mit unterschiedlich kompetenten Anbietern konfrontiert. Unvollständige Informationen können dazu führen, dass der verunsicherte Mandant in seinem Entscheidungsprozess gehemmt ist und nicht einschätzen kann, ob die Qualität der günstigeren Anbieter ausreichend oder die Qualität der Leistung des höheren Preises gerechtfertigt ist. Um die Brauchbarkeit dieser beiden Alternativen besser einschätzen zu können, muss der Mandant Informationen einholen. Die Informationsbeschaffung kann mit hohen Kosten einhergehen oder sogar unmöglich sein. Ist dieses der Fall, wird der Mandant die günstigere Dienstleistung mit der vermeintlich schlechteren Qualität in Anspruch nehmen. Das Fazit bleibt analog zu dem Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes von Akerlof, dass Anbieter überdurchschnittlicher Qualität den Markt verlassen werden, da sie nicht den Preis erzielen können, der ihre Qualität repräsentiert. Die Gefahr des gesamten Marktzusammenbruches ist nicht gegeben, da es sich bei der Steuerberatung um eine Dienstleistung mit „Konsumzwang“ handelt. Eine weitere Begründung des Angebotes niedriger Qualität zu hohen Preisen liegt in dem moralischen Risiko. Ist der Berater nicht an einer langfristigen Beziehung zu seinem Mandanten interessiert, so kann er aufgrund der ex ante nicht feststellbaren Qualität seiner Leistung seinen Gewinn für eine Periode erhöhen. Demgegenüber signalisieren Steuerberater, die einer langfristigen Mandantenbeziehung hohe Bedeutung beimessen, ihre Bemühungen um eine Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards. Analog gilt dieses für das Problem der anbieterinduzierten Nachfrage. Der Steuerberater hat die Möglichkeit, hohe Preise für seine Leistungen zu verlangen, da für den Mandanten aufgrund mangelnder Fachkenntnis keine Möglichkeit der Überprüfung eines angemessenen Honorars besteht. Es lassen sich keine Schlüsse daraus ziehen, dass der Anreiz mindere Qualität zu verkaufen auch hier vorhanden ist. Eindeutig scheint der Aspekt des Misstrauens zu sein, denn ein Erfahrungs- bzw. Vertrauensgut geht mit Misstrauensbildung der gegenüberliegenden Partei einher.

Diese Formen von Marktversagen der asymmetrischen Information dienen der Begründung der Regulierung der Steuerberatung. Im Mittelpunkt steht dabei die Qualitätssicherung als Interesse der Finanzbehörden und somit als wichtigstes Gemeinschaftsgut. Für die meisten hier genannten Punkte – im Besonderen für das Problem des Kostenvoranschlags – trifft die Regulierungsmaßnahme durch eine Gebührenordnung zu. Der zweite wesentliche Regulierungseingriff des Staates in die Steuerberatung liegt in der Beschränkung des Marktzutritts.

3.5 POSITIVE THEORIE DER REGULIERUNG

Der Regulierungsbedarf des steuerberatenden Berufes lässt sich weiterhin mit der positiven Theorie der Regulierung begründen, die in einer Vielzahl unterschiedlicher Ansätze auftritt. Es verfolgen allgemein nach dieser Theorie „…die Regulierungsbehörden bei der Korrektur von Marktversagen nicht das Ziel der Maximierung der Wohlfahrt. Vielmehr unterliegen diese Behörden dem Einfluss verschiedener Interessengruppen, die zusätzliche Regulierungsziele in den Regulierungsprozess einbringen.“[52]

Im Folgenden werden Teile der positiven Theorie aufgegriffen, die auf den Dienstleistungsmarkt für Steuerberatung übertragbar sind. Es werden Interessengruppenansätze sowie der Markt für Regulierung analysiert.

3.5.1 Kritik an der normativen Theorie

Mit der Neuen Politischen Ökonomie hat in der Theorie der Wirtschaftspolitik ein Paradigmenwechsel von der normativen zur positiven Theorie stattgefunden. Die normative Theorie muss sich der starken Kritik stellen, nicht der Realität zu entsprechen. Dachte man, das Interesse der Entscheidungsträger läge allein in der Maximierung des Gemeinwohls, so ließ sich erst mit Hilfe der Neuen Politischen Ökonomie die tatsächliche Absicht der Politiker und der Regierung analysieren.[53] Wirtschaftspolitische Entscheidungsträger agieren keinesfalls hauptsächlich im wirtschaftlichen und sozialen Gemeinwohl sondern lassen sich in erster Instanz von ihren eigenen Interessen und Absichten leiten. Eine bessere politische Position, Macht, Autorität, höheres Gehalt und Bequemlichkeit sind nur einige Beispiele, die sich in diesem Zusammenhang nennen lassen. Diese Interessen stimmen meist nicht mit dem Wohl der Gemeinschaft überein.[54]

Während die normative Theorie der Regulierung versucht, die rein ökonomische Effizienz zu analysieren und eine Korrektur von Markt- und Wettbewerbsversagen vorzunehmen, setzt die positive Theorie der Regulierung an den Ursachen von Regulierungseingriffen an. Traditionell wurden den wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern lediglich Möglichkeiten des instrumentellen Handelns aufgezeigt, jedoch wurde nicht hinterfragt, von welchen Zielvorstellungen sie ausgehen und warum sie diese Ziele verfolgen. An dieser realitätsnäheren Betrachtungsweise mit Blick auf den Ist-Zustand der Regulierungseingriffe setzt die positive Theorie an.[55]

3.5.2 Die Capture Theorie

Marver H. Bernstein entwickelte 1955 die so genannte „Capture-Theorie“, auch „Kipptheorie“ genannt. Die Theorie geht davon aus, dass die Regulierungsbehörden im öffentlichen Interesse oder auch zum Schutze der Konsumenten handeln. Bestimmte Wirtschaftszweige und Berufsgruppen sind aber in der Lage, die beaufsichtigende Regulierungsbehörde für sich zu gewinnen und sie für eigene Zwecke einzusetzen.[56] Dies führt dazu, dass Politiker und Demokraten im Laufe der Zeit eigene Interessen verfolgen, die weit mehr mit denen der Produzenten übereinstimmen als mit denen der Konsumenten. Die Politiker erhoffen sich entsprechende Gegenleistungen in Form von bspw. Spenden oder eines bestimmten Ranges innerhalb der regulierten Branche nach Ablauf der Amtsperiode.[57] Bernsteins Theorie wurde im Laufe der Zeit mehrfach erweitert. Diese Erweiterungen sollen im Folgenden dargestellt werden.

3.5.2.1 Stiglers politischer Markt für Regulierung

George J. Stigler geht von einem Markt für Regulierung aus. Es gibt ein Angebot und eine Nachfrage nach staatlicher Begünstigung.[58] Ziel seiner Arbeit ist es, zu ergründen, wer von einer Regulierungsmaßnahme begünstigt und wer benachteiligt wird, welche Arten von Regulierung es gibt und welche Auswirkungen sie auf die Ressourcenallokation hat.

„The central tasks of the theory of economic regulation are to explain who will receive the benefits or burdens of regulation, what form regulation will take, and the effects of regulation upon the allocation of resources. “ [59]

Auf dem Markt für Regulierung agieren Politiker als Anbieter und die Unternehmer bestimmter Branchen als Nachfrager.[60] Der Staat ist prinzipiell in der Lage, gewisse Wirtschaftszweige mit Regulierungen zu versorgen und vor Wettbewerb zu schützen, da es in seiner Macht steht, Steuern zu erheben sowie mit Hilfe geeigneter Mittel in den Wettbewerb einzugreifen. Dafür stehen ihm laut Stigler vier mögliche Instrumente zur Unterstützung zur Verfügung: direkte Subventionen, Markteintrittsbarrieren, Belastungen der Substiutionskonkurrenz sowie staatliche Preisfestsetzungen.[61] Als Gegenleistung für das Angebot an Regulierungsmaßnahmen erwarten die wirtschaftspolitischen Akteure sowohl die Gewährleistung von Wählerstimmen als auch direkte Geldspenden der begünstigten Wirtschaftszweige. Das Angebot des Staates trifft dabei auf eine wirksame Nachfrage seitens der Unternehmen, die an Regulierungsmaßnahmen interessiert sind.

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006).

[2] Vgl. Deregulierungskommission (1991).

[3] Bundesverband für Freie Berufe (2006).

[4] Siehe Anlage 1.

[5] Vgl. Institut für Freie Berufe (2006).

[6] Siehe Anlage 2.

[7] Siehe Anlage 3.

[8] Vgl. Bundesverband für Freie Berufe (2006).

[9] Vgl. Paterson/Fink/Ogus (2003), S. 1.

[10] Vgl. Paterson/Fink/Ogus (2003), S. 2.

[11] Vgl. Institut für Freie Berufe (2004), S. 2.

[12] Vgl. Müller, Jürgen/Vogelsang, Ingo (1979), S. 19.

[13] Vgl. Eickhoff, Norbert (1993), S. 204.

[14] Vgl. Kruse, Jörn (1989), S. 9.

[15] Vgl. Krakowski, Michael (1988), S. 9f.

[16] Vgl. Schmidt, Ingo (1993), S. 1f.; Cox, Helmut; Hübener, Harald (1981), S. 4.; Olten, Rainer (1998), S. 13f.; Weber, Rolf (1986), S. 45.

[17] Vgl. Soltwedel, Rüdiger (1986), S. 2f.

[18] Vgl. Kruse, Jörn (1989), S.9ff.

[19] Vgl. Eickhof, Norbert (1985), S. 63f, Gröner, Helmut (1981), S. 421ff.

[20] Immenga/Mestmäcker, GWB-Kommentar (2001); siehe auch Möschel (1983), S. 605ff.

[21] Im Zusammenhang mit dem Steuerberatermarkt stehen die Gebührenordnung, regulierte Marktzutritte sowie das Werbeverbot.

[22] Vgl. Krakowski, Michael (1988), S.10ff.

[23] Vgl. Weber, Rolf (1986), S. 77f., Eickhof, Norbert (1985), S. 64.

[24] Vgl. Eickhof, Norbert (1993), S. 205.

[25] Vgl. Weizsäcker, Carl Christian von (1982), S.326, Joskow, Paul L./Rose, Nancy L. (1989), S. 1451f., Kroker, Rolf (1985), S. 10, Schmidt, Ingo (1993), S. 35, Eickhoff, Norbert (1997), S. 563ff., Krakowski, Michael (1988), S. 25f., Weber, Rolf (1986), S.90ff.

[26] Vgl. Weizsäcker, Carl Christian von (1982), S. 326.

[27] Vgl. Kroker, Rolf (1985), S. 10f., Weizsäcker, Carl Christian von (1982), S, 343.

[28] Vgl. Eickhoff, Norbert (1993), S. 208f., Olten, Rainer (1998), S. 72ff.

[29] Vgl. Deregulierungskommission (1991), S.5.

[30] Vgl. Fritsch, Michael/Wein, Thomas/Ewers, Hans-Jürgen (1996), S. 231.

[31] Vgl. Fritsch, Michael /Wein, Thomas /Ewers, Hans-Jürgen (1996), S. 211.

[32] Vgl. Fritsch, Michael /Wein, Thomas /Ewers, Hans-Jürgen (1996), S. 211f.

[33] Vgl. Nelson, Phillip (1970), S. 311ff.

[34] Vgl. Nelson, Phillip (1974), S. 729ff.

[35] Vgl. allgemein dazu auch Hauser, Heinz (1979), S.746f., Rapold, Ingo (1987), S. 11f.

[36] Vgl. Darby, Richard R./Karni, Edi (1973), S. 68f.

[37] Vgl. Sahner, H./Herrmann, H./Rönnau, A./Trautwein, H.-M. (1989), S. 157f.

[38] Vgl. Heise, Arne (2005), S.69ff.

[39] Vgl. Ungern-Sternberg, Thomas/Weizsäcker, Carl Christian von (1981), S. 612ff.

[40] Vgl. Akerlof, George (1970), S. 488ff.

[41] Vgl. allgemein dazu auch Ungern-Sternberg, Thomas/Weizsäcker, Carl Christian von (1981), S. 612f., Fritsch/Wein/Ewers (1996), S. 214ff., Rapold, Ingo (1987), S. 16f., Broll, Udo/Gilroy, Michel B. (1985), S. 307ff., Hauser, Heinz (1979), S.739ff.

[42] Krakowski, Michael (1988), S. 66ff.

[43] Vgl. Rapold, Ingo (1987), S. 17ff.

[44] Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (1996), S. 217ff.

[45] Konsumentensouveränität bedeutet, dass die Nachfrager die Art, den Umfang und die Qualität des Gutes oder der Dienstleitung genau bestimmen können.

[46] Vgl. Maynard, Alan (1982), S. 189ff.

[47] Vgl. Sahner, H./Herrmann, H./Rönnau, A./Trautwein, H.-M. (1989), S. 159.

[48] Vgl. Maynard, Alan (1982), S. 190f.

[49] Vgl. Sahner, H./Herrmann, H./Rönnau, A./Trautwein, H.-M. (1989), S. 159f.

[50] Vgl. Arrow, Kenneth J. (1963), S. 951.

[51] Vgl. Sahner, H./Herrmann, H./Rönnau, A./Trautwein, H.-M. (1989), S. 160f.

[52] Horn/Knieps/Müller (1988), S. 40.

[53] Vgl. Kroker, Rolf (1985), S. 10f.

[54] Vgl. Balzer-Schnurbus (1992), S. 125ff., Weber, Rolf (1986), S. 92.

[55] Vgl. Horn/Knieps/Müller (1988), S. 55f.

[56] Vgl. Bernstein, Marver H. (1955), S. 83.

[57] Vgl. Krakowski, Michael (1988), S. 95f.

[58] Vgl. Stigler, George J. (1971), S. 3.

[59] Stigler, George J. (1971), S. 3.

[60] Vgl. Eickhoff, Norbert (1997), S. 564f.

[61] Vgl. Stigler, George J. (1971), S. 4ff.

Ende der Leseprobe aus 91 Seiten

Details

Titel
Öffentliche Regulierung des Marktes für Steuerberatungsdienstleistungen: Eine ordnungsökonomische Analyse
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Volkswirtschaftliches Institut)
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
91
Katalognummer
V70609
ISBN (eBook)
9783638616669
Dateigröße
942 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regulierung, Marktes, Steuerberatungsdienstleistungen, Eine, Analyse
Arbeit zitieren
Vanessa Voß (Autor:in), 2006, Öffentliche Regulierung des Marktes für Steuerberatungsdienstleistungen: Eine ordnungsökonomische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70609

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