Die Wirtschafts- und Finanzpolitik Brünings


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

25 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Maßnahmen Brünings hinsichtlich Finanzen und Wirtschaft
2.1 Finanzpolitik
2.1.1 Maßnahmen zur Beschränkung der kurzfristigen Verschuldung
2.1.1.1 Einnahmesteigerung durch Steueranhebungen
2.1.1.2 Ausgabenkürzung
2.1.1.2.1 Kürzungen der Beamtengehälter
2.1.1.2.2 Berichtigungen an der Gestaltung der Arbeits- losenversicherung
2.1.1.2.3 Sonstige Ausgabenkürzungen
2.1.1.3 Resultat dieser Maßnahmen
2.1.2 Langfristige Konsolidierungsmaßnahmen
2.1.3 Maßnahmen der Regierung in der Währungs- und Bankenkrise
2.2 Wirtschaftspolitik
2.2.1 Innenpolitik
2.2.1.1 Unterstützung von Landwirtschaft und Exportindustrie
2.2.1.2 Lohn- und Preispolitik auf industriellem Sektor
2.2.1.3 Beschäftigungspolitik
2.2.2 Außenpolitik
2.2.2.1 Das deutsch – österreichische Zollunionsprojekt
2.2.2.2 Reparationspolitik

3 Handlungsspielraum/Bewertung der Brüningschen Maßnahmen

4 Resümee

Literaturverzeichnis

1 Einführung

Am 30. März 1933 trat der 44 jährige katholische Junggeselle Heinrich Brüning aus dem westfälischen Münster als Nachfolger Hermann Müllers das Amt des Reichskanzlers an, nachdem er auf ein philologisches und staatswissenschaftliches Studium, welches er mit einer volkswirtschaftlichen Promotion abschloss, sowie auf die Zeit als Weltkriegsoffizier, ferner auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer der christlich-nationalen Gewerkschaften und seine Angehörigkeit seit 1924 im Reichstag als Haushaltsexperte, bei welcher er sich hohes Ansehen erworben hatte, zurückblicken konnte.[1] Reichspräsident Hindenburg sah in dem Zentrumspolitiker Heinrich Brüning den geeignetsten Kandidaten, nicht zuletzt, weil Brüning seine besondere Kompetenz als Tarif- und Finanzexperte schon mehrmals unter Beweis gestellt hatte und dem Reichspräsidenten sehr vertrauenswürdig erschien, sondern Hindenburg hoffte ferner auf eine Tolerierung durch den Reichstag, da das Zentrum schon immer ein Bindeglied zwischen den Parteien war.[2] Die politische Konzeption Brünings ist vor dem Hintergrund einer extremen Polarisierung des parteipolitischen Spektrums zu sehen, die das politische Klima in Deutschland bestimmte.[3] Seine Amtszeit „sollte als Präsidialregierung aufgrund des Artikels 48 der Verfassung ein vorübergehender Ausnahmezustand sein.“[4] Nachdem Deutschland im Winter 1929/30 „voll von den ökonomischen und psychischen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise erfaßt“[5] wurde, fiel „das Ausufern der Krise zur Depression“ in die Brüningsche Amtszeit.[6] „Eine deflatorische Politik war die Medizin, von der die ... Regierung Brüning meinte, sie könne eine Gesundung einleiten.“[7]

2 Maßnahmen Brünings hinsichtlich Finanzen und Wirtschaft

2.1 Finanzpolitik

Die Finanzpolitik von Reichskanzler Brüning zielte auf die konsequente Vermeidung von Haushaltsdefiziten ohne Rücksicht auf die jeweilige Konjunkturlage.[8] Der Kern seiner staatlichen Finanzpolitik war geprägt von „eiserner Sparsamkeit“, seine Politik bestand aus „unpopulären, deflatorischen Maßnahmen“.[9] Durch die klassischen Mittel der Ausgabenkürzung und der Steuererhöhung versuchte er, der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegenzutreten.[10] Seit dem Frühjahr 1930 wurde ganz bewusst ein finanzpolitischer Deflationskurs verfolgt, um das reparationspolitische Endziel, die endgültige Streichung der Reparationen zu verwirklichen.[11]

2.1.1 Maßnahmen zur Beschränkung der kurzfristigen Verschuldung

2.1.1.1 Einnahmesteigerung durch Steueranhebungen

„Im März 1930 hatte die Reichsregierung ein Junktim zwischen den geplanten Steuererhöhungen einerseits und einigen Steuersenkungen ... andererseits hergestellt.“[12]

Während die als besonders starke Hemmnisse der Kapitalbildung angesehenen Steuern, wie beispielsweise die Grundsteuer relativ unbedeutend herabgesetzt wurden, so

erreichten die Steuersätze allgemein in der Ära Brüning eine bisher unbekannte Höhe. Seit dem 1. Mai 1930 wurde bei höheren Einkommen (über 8000 RM) ein Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Außerdem mussten ab September 1930 Ledige eine Steuer in Höhe von 10 % des Einkommensteuersatzes entrichten, Beamte hatten in Form der „Reichshilfe“ eine Steuer abzuführen, die 2,5 % ihres Einkommens betrug. Besonders in der Notopferfrage stieß Brüning nicht nur auf den erbitterten Widerstand der Beamtenorganisation, sondern auch auf die eindeutige Ablehnung der DVP, was Finanzminister Moldenhauer (DVP) zum Rücktritt veranlasste. Somit befand sich das Kabinett Brüning bereits ein Vierteljahr nach Regierungsantritt in einer schweren Krise.[13] Neu eingeführt wurden durch die Notverordnungen vom 26. Juli und 1. Dezember 1930 auch eine als „Bürgersteuer“ bezeichnete Kopfsteuer, welche progressiv gestaffelt war mit einem Mindestsatz von 6 RM bei Einkommen von weniger als 4500 RM und einem Höchstsatz von 2000 RM bei Einkommen über 500 000 RM sowie eine Sonderumsatzsteuer für Warenhäuser und Konsumvereine. Die Erhöhung der indirekten Steuern erfolgte weniger zurückhaltend: So kam es bereits im Januar 1930 zur Anhebung der Tabaksteuern, welche ein Jahr später nochmals erhöht wurden. Seit Mai 1930 wurde die Biersteuer um ca. 50 % erhöht, auch Mineralwasser, Limonade und Getränke überhaupt wurden nun besteuert, die Zuckersteuer verdoppelte sich im Jahre 1931. Ferner erhöhten sich die Tarife der Kaffee-, Tee- und Mineralölzölle. Die Höhe der Umsatzsteuer war umstrittener, denn diese erfasste, im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern bestimmter Konsumartikel, fast alle Artikel. So war die Umsatzsteuer 1930 lediglich um 0,1 % auf 0,85 % erhöht worden, durch die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 dann nochmals auf 2 %. Allerdings sahen sich auch die Länder gezwungen, ihre Steuern anzuheben, denn das Reich schränkte die Steuerüberweisungen an die Länder ein. Somit leisteten auch die Länder einen Beitrag zur Steuerbelastung der Wirtschaft. Viele Länder erhöhten zum Beispiel die Gebäude-, Grund-, und Gewerbesteuern. Oftmals wurden neue Steuern eingeführt, wie beispielsweise die „Schlachtsteuer" in Bayern oder die „Verwaltungskostenbeiträge“ in Thüringen.[14]

2.1.1.2 Ausgabenkürzung
2.1.1.2.1 Kürzungen der Beamtengehälter

„Brüning nahm die Belastung des Reichshaushalts zum Anlaß, um die Beamtengehälter zu kürzen, freigewordene Stellen nicht mehr zu besetzen und eine Reihe von Angestellten aus dem Staatsdienst zu entlassen.“[15] Die Gesamtkosten der Reichsverwaltung konnten dadurch stark reduziert werden. Neben dem bereits oben erwähnten Notopfer von 2,5 % für die Festbesoldeten, welches mit einer 5 %igen Erhöhung der Einkommensteuer für höhere Einkommen und einer allgemeinen Kopfsteuer zu einem Steuerpaket verknüpft war, erfuhren die Beamtengehälter, welche bereits im Juni 1930 um 6 % gekürzt worden waren am 1. Dezember 1930 eine erneute Kürzung um 6 %. Dies betraf sowohl die Bediensteten des Reiches, als auch die der Länder und Gemeinden. Weitere Kürzungen um 4 bis 8 % folgten im Juni 1931 neben der Herabsetzung der Kinderzulagen. Die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 schrieb eine nochmalige Minderung der Beamtengehälter um 9 % vor. Während der Regierungszeit Brünings büßten die Beamten insgesamt nahezu ein Viertel ihres Nominaleinkommens ein. Indem die Regierung in der Frage der Beamtenbesoldung mit gutem Beispiel voranging, sollte sie dadurch auch ihren Beitrag zur Bewältigung des Lohnproblems leisten.[16]

2.1.1.2.2 Berichtigungen an der Gestaltung der Arbeitslosenversicherung

Als eine der Ursachen für die Finanzprobleme des Reiches wurde die Arbeitslosenversicherung angesehen, da der Anstieg der Arbeitslosenzahlen den Staat zu immer höheren Zuschüssen an die Reichsanstalt zwang. Folglich wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mit der Notverordnung am 26. Juli 1930 auf 4,5 % und kaum 3 Monate später auf 6,5 % erhöht. Im Oktober 1930 kam es außerdem zu Kürzungen der Leistungssätze der „Krisenunterstützung“. Die Krisenfürsorgeleistungen wurden gemeinsam mit den Versicherungsleistungen in der Notverordnung vom 5. Juni 1931 um weitere 5 % gesenkt und der Empfängerkreis stark begrenzt. Neben dem Herabsetzen der Leistungssätze der Kriegsopferversorgung wurden auch die der sozialen Rentenversicherung gesenkt. Obendrein verkürzte man im Dezember 1931 die Leistungszeit bei der Arbeitslosenhilfe auf 16 bis höchstens 20 Wochen. Diese Neuregelungen gingen „ans Mark des politischen und sozialen Systems von Weimar.“[17]

2.1.1.2.3 Sonstige Ausgabenkürzungen

Die Staatsausgaben wurden in anderen Bereichen, weil die Einschränkungen dort leichter fielen, noch stärker eingeschränkt als beispielsweise die Beamtengehälter.

Währenddessen die Ausgaben für Kredite, Subventionen und dergleichen, für sogenannte „wirtschaftliche Zwecke“, während der Jahre 1929/30 bis 1931/32 um ein Viertel sanken, so gingen die Ausgaben für den öffentlichen Wohnungsbau in dieser Zeit noch drastischer zurück, namentlich um 60,1 %.[18] Die Entscheidung im Bereich der Sachausgaben, nämlich das Verbot der Errichtung neuer Verwaltungsgebäude, wie zum Beispiel den Neubau eines Finanzamtes, traf den Arbeitsmarkt nochmals schwer. Schließlich wurde die Erstattung des Lohnsteuerjahresausgleiches komplett aufgehoben.[19] Brüning bemühte sich außerdem, die Befugnisse der Länder-, Kreis- und Kommunalparlamente einzuschränken.[20] Die Einflussnahme des Reiches auf das Finanzgebaren der Länder und Gemeinden sollte ausgedehnt werden, es kam zu Überweisungskürzungen im Rahmen des Finanzausgleichs. Die Länder und Gemeinden sollten zu sparsamer Ausgabenpolitik angehalten werden, Brüning wies darauf hin, „daß es den Gemeinden überlassen bleiben müsse, `sich nach dem Vorbild des Reichs durch äußerste Kürzung der Sach- und Personalausgaben...selbst zu helfen.´“[21]

2.1.1.3 Resultat dieser Maßnahmen

Aufgrund der seit 1930 immer drastischeren Ausgabeneinsparungen, der Rationalisierungen im Verwaltungsablauf und der Kürzungen der Personalkosten waren erhebliche kommunale Ausgabensenkungen zu verzeichnen, jedoch konnten die steigenden Wohlfahrtslasten nicht aufgefangen werden. Durch diese „extreme Form“ der Parallelpolitik lagen die Ausgaben im Haushaltsjahr 1931 um 19 % niedriger als im Vorjahr, obgleich unvorhergesehene Anforderungen hinzukamen, wie beispielsweise die finanzielle Unterstützung und Sanierung von Banken während der Währungskrise in Höhe von ca. 1,25 Mrd. RM. Gleichzeitig gingen aber auch die Einnahmen des Reiches um 20 % zurück, denn es sank aufgrund der radikalen Kürzung der Beamtengehälter nicht nur der steuerliche Ertrag aus der Lohnsteuer, sondern wegen des eingeschränkten Verbrauchs auch der auf Umsätze und Unternehmereinkommen. Durch die Erhöhung der Verbrauchssteuern konnten erhebliche Absatzeinbußen bei nicht lebensnotwendigen Gütern verzeichnet werden. So sank beispielsweise der Absatz der deutschen Brauereien zwischen 1929 und 1932 um 41 %, in Baden kam nahezu die gesamte Tabakverarbeitung zum Stillstand.[22] Jedes Mal, wenn Brüning glaubte, die Finanznot behoben zu haben, hatte die zunehmende Arbeitslosigkeit neue Defizite geschaffen.[23] Dabei gelang es ihm nicht, für seine Haushaltsgesetze eine parlamentarische Mehrheit zu finden, er löste den Reichstag auf. Damit leitete Brüning die Ausschaltung des Parlaments und die Politik der Notverordnungen ein, er stellte hier aber auch die Weichen zu seinem Seheitern, indem der sich nun „einseitig den Forderungen des Reichspräsidenten und der wohlorganisierten Lobby der Wirtschaftsverbände auslieferte.“[24] Die seit Juli 1931 erlassenen Notverordnungen dienten „ausschließlich der Anpassung der öffentlichen Finanzgebarung an den Einnahmeausfall während der Wirtschaftskrise.[25]

[...]


[1] Winkler, Geschichte, S. 489.

[2] Funke, Untergang, S. 507.

[3] Michalka, Außenpolitik, S. 323.

[4] Funke, Untergang, S. 510.

[5] Kolb, Republik, S. 119.

[6] Blaich, Freitag, S. 91.

[7] Hardach, Wirtschaftsgeschichte, S. 57.

[8] Feldenkirchen, Wirtschaft, S. 22; Blaich, Freitag, S. 101.

[9] Walter, Wirtschaftsgeschichte, S. 158 ff.

[10] Sethe, Geschichte, S. 313; Blaich, Freitag, S. 101.

[11] Meyer, Reparationspolitik, S. 341.

[12] James, Weltwirtschaftskrise, S. 74.

[13] Meister, Depression, S. 182.

[14] James, Weltwirtschaftskrise, S. 76 ff; Blaich, Freitag, S. 101; Hardach, Wirtschaftsgeschichte, S. 59.

[15] James, Weltwirtschaftskrise, S. 79.

[16] James, Weltwirtschaftskrise, S. 79 ff; Hardach, Wirtschaftsgeschichte, S. 59.

[17] James, Weltwirtschaftskrise, S. 78 f.

[18] James, Weltwirtschaftskrise, S. 82.

[19] Blaich, Freitag, S. 102.

[20] James, Weltwirtschaftskrise, S. 60.

[21] Meister, Depression, S. 214 ff.

[22] Blaich, Freitag, S. 102.

[23] Sethe, Geschichte, S. 313.

[24] Petzina, Wirtschaft, S. 102, 105.

[25] James, Weltwirtschaftskrise, S. 75.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Wirtschafts- und Finanzpolitik Brünings
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät- , Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Veranstaltung
Seminar Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Weimarer Republik 1918-1933
Note
2,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V7058
ISBN (eBook)
9783638144339
ISBN (Buch)
9783638728119
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschafts-, Finanzpolitik, Brünings, Seminar, Wirtschafts-, Sozialgeschichte, Weimarer, Republik
Arbeit zitieren
Anett Grießer (Autor:in), 2002, Die Wirtschafts- und Finanzpolitik Brünings, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7058

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