Die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges. Ein römischer Verteidigungskrieg gegen den Kriegstreiber Hannibal?


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 DasEndedesl.PunischenKrieges-DerLutatius-Vertrag

3 Die Entwicklung der romisch-karthagischen Beziehung in der Folgezeit
3.1 Die Annexion Sardiniens durch Rom
3.2 Die Expansion Karthagos in Iberien
3.3 DerEbro-Vertrag

4 Der Ausbruch des 2. Punischen Krieges
4.1 Der Weg in den Krieg
4.2 Die Sagunt-Frage
4.3 Die Ursachen und Kriegsmotive

5 Quellenkritik-DieGlaubwurdigkeitdesPolybios

6 Fazit

7 Quellenverzeichnis

8 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklaren, und Deutschland erkennt an, dafi Deutschland und seine Verbundeten als Urheber fur alle Verluste und Schaden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehorigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbundeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben."1

Dieser Artikel 231 des Versailler Friedensvertrages macht Deutschland als Alleinschuldigen fur den 1. Weltkrieg und alien daraus resultierenden Schaden verantwortlich. Mit diesem Kriegsschuldparagrafen wurden die Reparationszahlungen begriindet, welche die Weimarer Republik nach Ende des Krieges zahlen musste. Viel demutigender fur die deutsche Bevolkerung war jedoch, dass sie fur den Kriegsausbruch und die daraus resultierenden Millionen Todesopfern allein verantwortlich gemacht wurde. Diese Umstande belasteten die junge Republik sehr, vor allem forderten sie auch den Aufstieg der Nationalsozialisten. Die Politiker, welche den Vertrag einhielten und somit den Frieden wahren wollten, wurden von ihnen als Erfullungspolitiker verleumdet und teilweise ermordet. Letzten Endes zerbrach die Weimarer Republik unter diesen Belastungen und die Machtubernahme der NSDAP fuhrte schlieBlich zur groBten Katastrophe der Menschheitsgeschichte.

Dieses prominente Beispiel zeigt die immense Reichweite der Frage, wer fur den Ausbruch eines Krieges verantwortlich gemacht wird. Wesentlich weiter in der Geschichte zuriickliegend, nichts destotrotz immer noch kontrovers diskutiert, wird die Kriegsschuldfrage des 2. Punischen Krieges, mit der ich mich nach bestem Gewissen in dieser Hausarbeit auseinandersetzen mochte. War Hannibal tatsachlich ein Romer hassender Kriegstreiber, der mit seiner Barbarenhorde in das romische Territorium eingefallen ist? So wird es zumindest in einer Szene des Historien-Epos „Gladiator" von Ridley Scott dargestellt.2 Zudem werde ich auch das auBenpolitische Vorgehen Roms untersuchen. Dabei werde ich mich vor allem mit der These des renommierten Althistorikers Theodor Mommsen auseinandersetzen, dass Rom nur Krieg fuhrte, urn das Reich nach auBen zu verteidigen.

Bei meinen Untersuchungen werde ich einen besonderen Fokus auf den Lutatius- und den Ebro-Vertrag legen, da diese eine Schliisselrolle bei der Beantwortung der Frage einnehmen. VerstieBen die Karthager unter Hannibals Fiihrung gegen diese Vertrage, als sie Sagunt niederwarfen oder handelten sie im Rahmen geltenden Rechts? Urn diese Frage zu beantworten werde ich im Folgenden noch einmal genauer auf die Situation nach dem 1. Punischen Krieg eingehen. Dabei ist vor allem eine Analyse des Lutatius-Vertrages sowie die Entwicklung der romisch-karthagischen Beziehung in der Folgezeit von Bedeutung. AnschlieBend werde ich die Situation auf der Iberischen Halbinsel im 3. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ausbruch des Krieges genauer beleuchten, urn durch eine genauere Betrachtung der karthagischen Expansion und des Ebro-Vertrages, Aussagen iiber die Schuldfrage treffen zu konnen. Dabei muss immer im Hinterkopf behalten werden, dass wir fast ausschlieBlich nur auf romische Aufzeichnungen zuriickgreifen konnen, welche im Fall von Polybios und Livius erst einige Generationen nach den Ereignissen niedergeschrieben wurden. Ziel soil es sein, alle vorhandenen Quellen aufzuzeigen und kritisch zu hinterfragen, urn daraus die Geschehnisse moglichst prazise zu rekonstruieren. Der Leser soil letztendlich dazu befahigt werden, unter Zuhilfenahme der Standpunkte prominenter Historiker auch selbst ein Urteil fallen zu konnen.

2 Das Ende des 1. Punischen Krieges - Der Lutatius-Vertrag

Nachdem die Bemiihungen der Karthager scheiterten, Sizilien fur sich zu behaupten, handelten Lutatius Catulus auf romischer und Hamilkar Barkas auf karthagischer Seite 241 v. Chr. einen Friedensvertrag aus.3 Dieser wurde in seinen einzelnen Bestimmungen von Polybios iiberliefert und besagt, dass die Punier4 „ganz Sizilien [raumen] und [...] keinen Krieg gegen Hi'eron, noch [...] gegen die Syrakusier, noch gegen die Bundesgenossen der Syrakusier"5 (Ubers. A. Haakh und R. G. Kratz) fiihren sollten. AuBerdem beinhaltet er die Riickgabe der romischen Kriegsgefangenen ohne Losegeld und Zahlung von 2200 euboischer Talente, gestreckt iiber 20 Jahre, durch die Karthager.6 Auf die Biindnisse Roms mit Hi'eron und den Syrakusiern soil an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da sie fur die weitere Ausfiihrung vernachlassigt werden konnen. Nicht unerwahnt bleiben sollte allerdings die Ratifizierungsklausel „unter diesen Bedingungen soil Freundschaft zwischen den Karthagern und Romern sein, wenn auch das romische Volk es gut heifit"7 (Ubers. A Haak und R. G. Kratz). Nach der Uberlieferung des romischen Annalisten geschah namlich genau dies nicht, sodass man die Vertragsbedingungen zum eigenen Gunsten nachtraglich verscharfte. Die Zahlungsfrist der Reparationen wurde auf 10 Jahre gekurzt, wobei 1000 Talente sofort zu entrichten waren. Zusatzlich sollten alle Inseln zwischen Italien und Sizilien geraumt werden.8

Zimmermann9 zweifelt die Existenz einer solchen Ratifizierungsklausel an. Er beruft sich dabei auf den Umstand, dass die Karthager zu einem spateren Zeitpunkt ebenfalls einen Vertrag fur nichtig erklarten. Sie rechtfertigten ihr Vorgehen damit, dass das Volk nicht zugestimmt hatte und verwiesen dabei auf das Handeln der Romer selbst.10 Vielmehr vermutet er eine Aufhebung des urspriinglichen Vertrages aufgrund eines angeblichen Formfehlers, urn die Bedingungen zu den Reparationszahlungen zu verscharfen.11 Dieses Vorgehen der Romer sollte an dieser Stelle unbedingt erwahnt werden, wiederholt sich dieser Schachzug im Rahmen dieser Hausarbeit noch einmal und ist entscheidend fur die Beantwortung der Ausgangsfrage.

3 Die Entwicklung der romisch-karthagischen Beziehung in der Folgezeit

3.1 Die Annexion Sardiniens durch Rom

Kurz nachdem die karthagischen Truppen von Sizilien abgezogen und nach Nordafrika ubergesegelt waren, brach aufgrund von Uneinigkeiten iiber die zu entrichtenden Zahlungen ein Krieg zwischen den Soldnern und Karthagern aus. Trotz eines einzelnen Zwischenfalls, als romische Kaufleute die Rebellen mit Nahrungsmitteln versorgten, mischte sich Rom in diesen Konflikt nicht ein.

In der Nachkriegszeit kam es erneut zu Aufstanden der Soldner, diesmal jedoch nicht im Kernland, sondern auf Sardinien. Da die Berufssoldaten die Insel nicht gegenuber den einheimischen Anwohnern behaupten konnten, sendeten sie zwei Hilfegesuche nach Rom, von denen der erste, ganz im Sinne des Lutatius-Friedens, abgelehnt, dem zweiten allerdings nachgekommen wurde. Noch bevor die Truppen eingreifen konnten, siegte allerdings die indigene Bevolkerung.12

In meinen Augen verstieBen die Romer, auch wenn sie letztendlich nicht eingriffen, mit ihrem Verhalten schon hier gegen den Gedanken des Lutatius-Vertrages. Eindeutigen Vertragsbruch kann den Romern aber aufgrund der folgenden Annexion Sardiniens vorgeworfen werden, welche Polybios fur die Nachwelt festhielt. Als die Punier sich riisteten, um die Verantwortlichen fur den Aufstand zur Rechenschaft zu ziehen und urn die Verhaltnisse auf der Insel wieder zu ordnen, „so nahmen die Romer davon Anlass, um Krieg gegen die Karthager zu beschlieBen, indem sie sagten, dass die Rustung nicht gegen die Sardinier, sondern gegen sie gerichtet sei"13 (Ubers. A. Haakh und R. G. Kratz). Noch geschwacht durch den Soldnerkrieg, mussten sich die Karthager fugen und dabei nicht nur Sardinien abtreten, sondern nochmals 1200 Talente zahlen.14 Mit meinem Vorwurf, Rom habe durch eben aufgezeigtes Handeln Rechtsbruch gegenuber dem Lutatius-Vertrag begangen, stehe ich nicht allein da. Bereits Polybios schrieb, dass „die Karthager wider alles Recht, aus Veranlassung ihrer Lage zur Raumung Sardiniens, sowie zur Entrichtung der oben genannten Summe Geldes gezwungen"15 (Ubers. A. Haakh und R. G. Kratz) wurden. Es hat den Anschein, als hatten sich die Romer nach Belieben iiber geschlossene Vertrage hinweggesetzt.

3.2 Die Expansion Karthagos in Iberien

Mit dem Verlust von Sizilien und Sardinien in Folge des 1. Punischen Krieges, geriet plotzlich der Wohlstand, aber vor allem auch die Versorgung des karthagischen Reiches in Gefahr. Um den Wegfall der beiden Inseln zu kompensieren, entschied sich der karthagische Senat fur eine Politik der Starke. Um sich auch in Zukunft gegen Rom zur Wehr setzen zu konnen und nicht furchten zu mussen, das Opfer romischer Eroberungspolitik zu werden, entschieden die Senatsmitglieder, das Reich in Richtung Iberien auszudehnen.

Hamilkar Barkas16 erhielt das Oberkommando iiber die Truppen und bezog in bereits bestehenden Stiitzpunkten in Siidiberien Stellung. Innerhalb weniger Jahre unterwarf er zahlreiche iberische Stamme und dehnte das Einflussgebiet erfolgreich aus. Urn das Jahr 230 v. Chr. erschien schlieBlich eine romische Gesandtschaft, urn sich iiber die Vorgange vor Ort in Kenntnis zu setzen. Hamilkar begriindete sein Vorgehen damit, die noch zu zahlenden Reparationen aus dem Lutatius-Vertrag aufbringen zu wollen. Ob sich die Gesandten mit dieser Antwort zufriedengaben, sei dahingestellt. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass Rom die karthagische Expansion beobachtete und sich womoglich MaBnahmen gegen das Widererstarken des ehemaligen Konkurrenten iiberlegte. Allerdings war eine militarische Intervention aufgrund der Kelteneinfalle im Norden des heutigen Italiens noch nicht moglich.17 In der Folgezeit ubernahm Hasdrubal18 das Kommando und griindete die Stadt Cartagena, welche fortan als Operationszentrum diente. Zudem konnte, durch den zunehmenden Ackerbau in Iberien, immer mehr die Versorgung Karthagos unterstiitzt und mit Hilfe ertraglicher Silberminen die Reparationszahlungen geleistet werden.19 Die Unterwerfung Iberiens wurde unter Hannibal20 beharrlich fortgesetzt. Unter ihm expandierte das karthagische Reich vor allem nach Westen und Nordwesten bis zur Hochebene von Leon, wobei ihm die einheimischen Volker21 immer wieder erbitterten Widerstand leisteten. Ob er im Zuge seines Eroberungsstrebens bereits Gebiete auBerhalb Iberiens ins Auge nahm, ist nicht iiberliefert. Jedoch „lag es im Interesse der karthagischen Sicherheit, daB hier [in Iberien] erst Ruhe und Ordnung geschaffen wurde, ehe das Oberkommando es wagen konnte, die Hauptmasse des Heeres aus Spanien fortzunehmen."22

[...]


1 Riedel, K.: Fnedensvertrag von Versailles. Artikel 231 bis 247. Wiedergutmachungen (28. Jum 1919), m: documentArchiv.de (Hrsg.), URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv08.html, Stand: 09.04.2020.

2 Scott, R. (2000): Gladiator, USA: Scott Free Productions.

3 Vgl. Zimmermann, K.: Rom und Karthago, Dannstadt 2009, 33.

4 Gemeint sind die Karthager.

5 Pol, 1,62, 9.

6 Vgl. ebd.

7 Ebd.

8 Vgl. ebd.,1,62,12.

9 Klaus Zimmermann ist seit 2009 Professor der Alten Geschichte an der Westfalischen Wilhelms-Universitat in Minister.

10 Vgl. Pol, 3, 21, 1-3.

11 Vgl. Zimmermann: Rom und Karthago, 98 f.

12 Vgl. ebd.,40f.

13 Pol, 1,88,9.

14 Vgl.Pol, 1,88, 10.

15 Ebd., 3,28,1.

16 Hamilkar Barkas war em erfolgreicher Feldherr aus dem 1. Pumschen Kneg und dem Soldnerkneg.

17 Vgl. Zimmermann: Rom und Karthago, 111 f.

18 Hasdrubal war der Schwiegersohn Hamilkars.

19 Vgl. Mommsen, T.: Bis zur Schlacht von Pydna. Von der Emigung Italiens bis auf die Unterwerfung Karthagos und der gnechischen Staaten, 566, Berlin 1923, (= Romische Geschichte, 1).

20 Hannibal ubernahm das Kommando nach der Ermordung Hasdrubals. Zudem war er Hamilkars Sohn.

21 An dieser Stelle seien vor allem die Karpetaner und Vakkaer zu nennen.

22 Kolbe, W.: Die Knegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb., 7, Heidelberg 1934, (= Sitzungsbenchte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Histonsche Klasse, 4).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges. Ein römischer Verteidigungskrieg gegen den Kriegstreiber Hannibal?
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V704035
ISBN (eBook)
9783346203045
ISBN (Buch)
9783346203052
Sprache
Deutsch
Schlagworte
hannibal, krieges, kriegsschuldfrage, kriegstreiber, punischen, verteidigungskrieg, zweiten
Arbeit zitieren
Sascha Schmidt (Autor:in), 2020, Die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges. Ein römischer Verteidigungskrieg gegen den Kriegstreiber Hannibal?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/704035

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges. Ein römischer Verteidigungskrieg gegen den Kriegstreiber Hannibal?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden