Personalleasing und Werkverträge. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Hausarbeit, 2020

13 Seiten

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Grundlagen
2.1 Definition Personalleasing
2.2 Definition Werkvertrag
2.3 Rechtliche Regelungen

3 Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3.1 Vor- und Nachteile des Personalleasings
3.2 Vor- und Nachteile von Werkverträgen

4 Fazit

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

bzgl. bezüglich

bzw. beziehungsweise

f. folgende

ff. fortfolgend

S. Seite

vgl. vergleiche

z. B. zum Beispiel

1 Einleitung

Aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit ist in Deutschland das Thema Personalleasing und der Einsatz von Werkverträgen verstärkt in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Die Politik sowie die Gesellschaft erhoffen sich von diesen beiden Formen der Arbeitgeberüberlassung, aufgrund der flexibilisierenden Ausrichtung, einen höheren arbeitsmarktpolitischen Effekt bzgl. der Überwindung von Arbeitslosigkeit.

Zudem spielen das Personalleasing und der Einsatz von Werkverträgen bereits seit einigen Jahren eine sehr bedeutende Rolle in der Wirtschaft. Unternehmen können dadurch Auftragsspitzen ausgleichen, auf saisonale Schwankungen besser reagieren und Aufgaben an Spezialisten übergeben. Somit gilt das Personalleasing und der Einsatz von Werkverträgen als Wachstumsbranche (vgl. Werkvertrag-Zeitarbeit, 2020).

1.1 Problemstellung

Personalleasing sowie Werkverträge sind mittlerweile sehr weit verbreitet und nehmen stetig zu. Doch nun stellt sich die Frage, aus welchen Gründen werden diese beiden Formen der Anstellung in Anspruch genommen? Und welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer durch die Nutzung dieser?

1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

Zunächst werden in Kapitel 2 der vorliegenden Arbeit die beiden Begriffe Personalleasing und Werkverträge definiert, um einen besseren Einblick in das Thema zu erhalten. Zudem werden die rechtlichen Regelungen kurz dargestellt. Das dritte Kapitel befasst sich vertiefend mit den Vor- und Nachteilen, welche für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit ab.

Die vorliegende Arbeit soll dem Leser sowie der Interessensgruppe einer solchen Anstellung verdeutlichen, inwiefern sich Vor- und Nachteile bzgl. des Personalleasings und dem Einsatz von Werkverträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.

In der vorliegenden Arbeit wird die maskuline Person verwendet, damit der Lesefluss nicht gestört wird.

1.3 Methodisches Vorgehen

Für die vorliegende Arbeit wurden ausschließlich diverse Internetquellen genutzt. Am Ende dieser Arbeit werden verwendeten Quellen aus dem Internet in einem Quellenverzeichnis aufgestellt.

2 Grundlagen

2.1 Definition Personalleasing

Diese Art der Anstellung lässt sich am besten als seine Art Dreiecksverhältnis definieren. Grundsätzlich besteht ein Arbeitsverhältnis aus einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Das Personalleasing beinhaltet jedoch noch einen dritten Akteur, und zwar das Zeitarbeitsunternehmen.

Unter Zeitarbeitsunternehmen versteht man ein Unternehmen, welches Personal als sogenannte Zeitarbeiter einstellt. Diese werden dann mit einer zeitlichen Befristung bei geeigneten Unternehmen angestellt. Unternehmen, welche einen Leiharbeiter anstellen, werden als Entleiher bezeichnet. Der Entleiher schließt somit keinen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab, sondern das ist die Aufgabe des Zeitarbeitsunternehmens. Diesen Arbeitsvertrag bezeichnet man als Zeitarbeitsüberlassungsvertrag (vgl. Gesundheit-Soziales, 2016).

2.2 Definition Werkvertrag

Der Auftragnehmer, ein Unternehmen, z. B. die Tochtergesellschaft einer Klinik, verpflichtet sich bei einem Werkvertrag für den Auftraggeber, z. B. die Klinik, ein Werk bzw. eine Dienstleistung zu erbringen, wie beispielsweise die Reinigung der Klinik. Es kommt also zu einem Personaleinsatz bei einem Auftraggeber. Das Werkunternehmen erbringt die versprochene Dienstleistung mit seinen eigenen Arbeitnehmern im Unternehmen des Werkbestellers. Jedoch bestimmt hier der Besteller den Ablauf und die Art der Arbeit sowie die Einteilung selbst (vgl. Gesundheit-Soziales, 2016).

2.3 Rechtliche Regelungen

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Rechte und Pflichten des Leiharbeitnehmers, des Verleihers sowie des Entleihers. Das AÜG stellt die gesetzliche Grundlage des Personalleasings dar.

Die wichtigsten Bestimmungen, welche dort festgelegt sind, sind folgende:

- „die Er­laub­nis­pflicht für ge­werb­li­che Ver­lei­her,
- die zeit­li­che Be­gren­zung der Über­las­sung an ei­nen Ent­lei­her,
- die fi­nan­zi­el­le Gleich­stel­lung mit ver­gleich­ba­ren Stamm­kräften im Ent­lei­her­be­trieb, von der nur zeit­lich be­grenzt und nur auf ta­rif­ver­trag­li­cher Grund­la­ge ab­ge­wi­chen wer­den kann, und
- das Ent­ste­hen ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses zwi­schen Ent­lei­her und Leih­ar­beit­neh­mer, falls der Ver­lei­her kei­ne Über­las­sungs­er­laub­nis hat und/oder falls die Über­las­sungshöchst­dau­er über­schrit­ten wird.” (Hensche, 2019)

Wie bereits erwähnt, kommt es bei dem Personalleasing zur Entstehung einer rechtlichen Beziehung zwischen drei Parteien – dem Arbeitnehmer, dem Verleiher und dem Entleiher.

Der Arbeitnehmer ist bei dem Verleiher beschäftigt und zwischen diesen beiden Parteien besteht ein Arbeitsvertrag. Der Verleiher wiederum schließt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleiher, bei welchem der Arbeitnehmer gewissen Arbeiten nachgeht. Der Verleiher benötigt hierfür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und der Betriebsrat muss die Beschäftigung von Leiharbeitern bewilligen. Zudem besitzt der Leiharbeiter einen Anspruch auf eine gleichwertige tarifliche Vergütung wie Arbeitnehmer, welche festangestellt im Entleibetrieb arbeiten (vgl. Personal-Wissen, 2020).

Die Grundlage des Werkvertrages stellt § 631 ff. BGB dar. Das Werkunternehmen schuldet dem Besteller das versprochene Werk, im Gegenzug bezahlt dieser eine Vergütung dafür. Diese wird nach der Vollendung des Werkes bzw. der Leistung fällig. Grundsätzlich ist eine Mitwirkung seitens des Bestellers nur eine Obliegenheit. Das bedeutet, dass rechtlich keine Mitwirkung verpflichtend ist, jedoch drohen bei Unterlassung rechtliche Nachteile. Der Unternehmen kann dann eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB verlangen oder nach § 643 BGB den Vertrag kündigen.

§ 644 BGB legt den Gefahrenübergang fest und demnach liegt diese bei dem Unternehmer bis zur Vollendung des Werkes. Kommt es jedoch zu einem Verzug der Annahme seitens des Bestellers, geht die Gefahr auf diesen über.

Des Weiteren besitzt der Unternehmer nach § 647 BGB ein Werkunternehmerpfandrecht. Zudem verbleibt vor allem das Weisungsrecht bei dem Arbeitgeber, welcher als Werkunternehmer die Gewährleistungspflicht sowie das Unternehmerrisiko trägt. Die Arbeitsbedingungen werden in einem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgehalten. Verträge seitens des Auftraggebers sind für den Leiharbeiter unbedeutend (vgl. IG-Zeitarbeit, 2014).

Typischerweise fallen folgende Tätigkeiten unter einen Werkvertrag:

- Bauarbeiten
- Reperaturarbeiten
- Erstellung von Gutachten
- handwerkliche Tätigkeiten

3 Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Meinungen bzgl. des Personalleasings sowie des Einsatzes von Werkverträgen gehen oftmals auseinander. Kritiker sehen dabei nur schlechte Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne sowie das Risiko einer ungewissen beruflichen Zukunft. Für Befürworter hingegen stellt dies ein Sprungbrett bzgl. eines regulären Arbeitsverhältnisses dar. Klar ist, dass beide Formen der Anstellung Vor- und Nachteile mit sich bringen.

In den folgenden Unterkapiteln werden die wichtigsten Vor- und Nachteile des Personalleasings sowie des Einsatzes von Werkverträgen für den Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmer aufgezeigt.

3.1 Vor- und Nachteile des Personalleasings

Für Unternehmen bietet das Personalleasing viele Vorteile. Die Personalausgaben können reduziert werden, da Zeitarbeitskräfte, im Vergleich zu Normalbeschäftigen, kostengünstiger sind. Zudem kann sich auf die wesentlichen Geschäftstätigkeiten fokussiert werden, da die festen Mitarbeiter in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden. Die Alltagsaufgaben werden von den Leiharbeitern übernommen und dadurch werden die Stammmitarbeiter nicht vom Hauptgeschäft abgelenkt. Des Weiteren kann das Unternehmen, ohne Personalbindung, den Bedarf an Mitarbeitern decken und sie besitzen eine Sicherheit, dass die Zeitarbeiter qualifiziert sind. Zudem werden die Zeitarbeiter nach Stundenlohn bezahlt und dadurch kann das unternehmen die Arbeitszeiten kurzfristig verändern und je nach Auslastung anpassen. Zusätzlich fallen die Kosten für Stellenausschreibungen sowie Auswahlverfahren bei der Personalbeschaffung weg. Grund hierfür ist, dass Zeitarbeiter vom Verleiher ausgewählt sowie angeworben werden. Das Personalleasing hat ebenso einen großen Vorteil darin, dass der Leiharbeiter, ohne einen Kündigungsgrund, an das ausleihende Unternehmen zurück gegeben werden kann. Des Weiteren besitzen Unternehmen einen großen Planungsspielraum, da Zeitarbeitskräfte schnell verfügbar sind. Ein wichtiger Vorteil des Personalleasings besteht darin, dass die Stammbelegschaft geschützt werden kann. Es werden einerseits die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und andererseits können Mitarbeiterverluste vorgebeugt werden. Dadurch kann ein Betrieb auch bei Nachfrageschwankungen seine Mitarbeiter behalten und auf die Nachfrage mit einer Neueinstellung bzw. der Freisetzung von Zeitarbeitern reagieren. Dies verhindert die betriebsbedingte Kündigung der eigenen Fachkräfte.

Jedoch bringt das Personalleasing für Unternehmen auch Nachteile mit sich. Jeder neue Zeitarbeiter muss in das Unternehmen integriert werden und ihm müssen die internen Abläufe vertraut gemacht werden. Solch eine Einarbeitung stellt einen Zeit- sowie Kostenaufwand dar. Werden Zeitarbeiter über eine lange Dauer beschäftigt, dann kann dies für Unternehmen zum Nachteil werden, da diese nach Stundenlohn bezahlt werden. Normalbeschäftigte wären auf Dauer gesehen günstiger, obwohl bei diesen Transaktionskosten anfallen. Zudem gehen Unternehmen ein Risiko ein, da es sein kann, dass keine geeigneten Kräfte gefunden werden bzw. diese nicht sofort verfügbar sind. Umso höher ist dieses Risiko, wenn der Arbeitsmarkt eng ist und die Leiharbeiter sehr kurzfristig benötigt werden. Zusätzlich kann es zu Unruhen in der Belegschaft kommen, da ständig ein Mitarbeiterwechsel erfolgt. Leiharbeiter können ebenso weniger motiviert sowie unproduktiv aufgrund der vertraglichen Situation sein. Oftmals identifizieren sich diese auch nicht mit dem Leihunternehmen und dadurch sehen sie sich gegenüber dem Entleiher zu nichts verpflichtet (vgl. Stellenmarkt, 2020).

Das Personalleasing bietet auch für Arbeitnehmer viele Vorteile, wie beispielsweise (vgl. Stellenmarkt, 2020):

- Möglichkeit bzgl. der Sammlung an Berufserfahrung sowie Qualifikationen in verschiedenen Bereichen
- oftmals entsteht ein reguläres Beschäftigungsverhältnis im Entleihunternehmern
- die Arbeitnehmerüberlassung ist für viele eine Chance auf Beschäftigung

Folgende Nachteile stellt das Personalleasing für den Arbeitnehmer dar:

- meist weniger Lohn und keinen Anspruch auf Zusatzzahlungen
- Arbeitsplatzunsicherheit durch befristete Entleihung
- Unsicherheit bzgl. der Zukunft – finanziell und beruflich
- schlechtere Integration in Unternehmen, im Vergleich zu Festangestellten
- schlechtere Arbeitsbedingungen (eingeschränkte Unterstüztung, eintönige Arbeiten)

3.2 Vor- und Nachteile des Einsatzes von Werkverträgen

Die Vorteile des Einsatzes von Werkverträgen können mit den Motiven der Unternehmen gleichgesetzt werden.

Unternehmen setzen zum einen auf Werkverträge, damit fehlendes Wissen bzw. Kenntnisse kompensiert werden. Auf der anderen Seite werden Werkverträge von Unternehmen gezielt als strategisches Mittel genutzt, damit diese auf Marktänderungen flexibler reagieren können. Zudem kann ein Unternehmen durch den Einsatz von Werkverträgen die Personalkosten sowie die Verwaltungskosten senken. Es entfallen beispielsweise die Abführung der Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Wettbewerbssituation eines Unternehmens wird durch den Einsatz von Werkverträgen verbessert, da durch die Fremdvergabe von Leistungen die Lohn- sowie Produktionskosten ebenfalls sinken. Dadurch kann ein Unternehmen auch seine Produkte am Markt kostengünstiger anbieten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Personalleasing und Werkverträge. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Jahr
2020
Seiten
13
Katalognummer
V703165
ISBN (eBook)
9783346203502
ISBN (Buch)
9783346203519
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arbeitgeber, arbeitnehmer, nachteile, personalleasing, vor-, werkverträge
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Personalleasing und Werkverträge. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/703165

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