Aufgaben einer Pflegekammer

Einblick in die Geschichte sowie rechtliche Grundlagen der Pflegekammern


Hausarbeit, 2020

13 Seiten

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Grundlagen
2.1 Definition Pflegekammer
2.2 Historischer Einblick
2.3 Rechtliche Grundlagen

3 Aufgaben einer Pflegekammer

4 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In der Zukunft wird die Bedeutung der Pflege weiterhin ansteigen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und dadurch nehmen auch chronische Erkrankungen zu. Angesichts des demografischen Wandels, nimmt besonders die ambulante Versorgung zu und dadurch nimmt die Verweildauer im Krankenhaus ab. Die Pflege besitzt einen hohen Stellenwert im Bereich der Krankenhausversorgung und umfasst die direkte Pflege, wie z. B. die Grund- / Behandlungspflege, Unterstützung bei diagnostischen Untersuchungen, usw. und die indirekte Pflege, wie die Aufgaben bzgl. der Unterstützung ärztlicher Assistenz sowie die Dokumentation. Des Weiteren nimmt die Bedeutung des Entlassungsmanagements zu, da der Schulungs- sowie Beratungsbedarf aufgrund des Verweildauerrückgangs steigt (vgl. Pick et al., 2004, S. 28 ff.). Zudem gewinnt die Betreuung in Pflegeheimen an Bedeutung. Jedoch steigt durch diese Entwicklung die Belastung der Pflegekräfte. Die Ergebnisse einer Studie des Statistischen Bundesamtes besagte bereits im Jahr 2007, dass aus den steigenden Patientenzahlen sowie der kürzeren Verweildauer in Krankenhäusern und des Abbaus von Pflegepersonal eine Arbeitsverdichtung resultiert. Zusätzlich werden die Pflegekräfte stark durch die Schichtarbeit, Feiertags- und Wochenend- sowie Nacharbeit belastet. Unter anderem leiden diese Berufsgruppen oftmals unter arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen, da sie ihre Arbeit durch schwierige Bewegungsabläufe, Körperhaltungen und Arbeitsüberlastung sowie unter Zeitdruck erledigen. Diese Zustände bzw. Entwicklungen wurden von der bayerischen Regierung erfasst und diese hat mit der Errichtung der Pflegekammer reagiert (vgl. Afentakis und Böhm, 2009, S. 4).

1.1 Problemstellung

In der Pflege sind Pflegekammern seit fast 30 Jahren ein Thema, über welches immer wieder diskutiert wird.

Bereits Anfang der 90er Jahre kam es zur Errichtung von Initiativen der Pflegekammern. Die Befürworter von Pflegekammern hatten die Hoffnung, dass sie anhand der Selbstverwaltung des Pflegeberufs mehr Autonomie erlangen sowie in der Politik und Gesellschaft ein größeres Gehör bzgl. der Mitgestaltung von Rahmenbedingungen in der Pflege erhalten. Jedoch gibt es auch Widerständler bzgl. Pflegekammern, die diese als überholt und archaisch ansehen.

In Deutschland kommt die Diskussion bzgl. der Errichtung von Pflegekammern immer wieder auf und nicht zuletzt aufgrund der verschiedenen Belange und Zielsetzungen der unterschiedlichen Pflegeberufsverbänden, welche wenig dazu tendieren, gemeinsam als Sprachrohr nach außen zu agieren.

Doch welche Aufgaben weist eine Pflegekammer überhaupt auf? Dies soll in der vorliegenden Arbeit verdeutlicht werden.

1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

In dem Kapitel 2 der vorliegenden Arbeit wird zunächst der Begriff Pflegekammer definiert. Anschließend wird ein kurzer Einblick in die Geschichte sowie der rechtlichen Grundlagen der Pflegekammern gegeben.

Das dritte Kapitel setzt sich vertiefend mit den Aufgaben einer Pflegekammer auseinander und abschließend folgt ein Fazit.

Diese Arbeit soll den Berufsgruppen der Pflege aufzeigen, welche Aufgaben eine Pflegekammer übernimmt.

In der vorliegenden Arbeit wird die maskuline Person verwendet, damit der Lesefluss nicht gestört wird.

1.3 Methodisches Vorgehen

Diese Arbeit basiert auf Internetquellen und diversen Fachliteraturen aus Bibliotheken. Die verwendete Literatur sowie die Quellen werden am Ende im Literaturverzeichnis aufgestellt.

2 Grundlagen

2.1 Definition Pflegekammer

Im verwaltungstechnischen Sinn bezeichnet der Duden eine Kammer als „gesetzgebende Körperschaft der Volksvertretung“ (Duden Kammer, 2015) sowie „berufsständische Körperschaft“ (Duden Kammer, 2015). Als Pfleger kann man sich darunter wenig vorstellen. In erster Linie versteht man unter Körperschaft „(als juristische Person geltender) einem bestimmten Zweck dienender Zusammenschluss von Personen“ (Duden Körperschaft, 2015) und in zweiter Linie ein „rechtsfähiger Verband, der hoheitliche Befugnisse hat“ (Duden Körperschaft, 2015). Vergleicht man dies mit anderen Kammern, dann wird deutlich, dass man unter Personen die Angehörigen einer Berufsgruppe versteht. Hier soll als Beispiel die Pflegekammer gelten. Durch beide Begriffserklärungen wird der Zweck der Pflegekammer aufgeschlüsselt. Dieser ist die Standesvertretung. Unter Ständen versteht man soziale Gruppierungen, welche füreinander, allerdings auch Pflichten jenseits der übrigen Gesellschaft übernehmen. Der Gesetzgeber beschließt über die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und hierzu liegt die Kompetenz auf der Länderebene. Das heißt, dass in den einzelnen Ländern des Bundes zunächst ein Kammergesetz abberufen werden muss und erst dann eine gesamtdeutsche Pflegekammer als Dachgesellschaft bezeichnet werden kann. Der Gesetzgeber sieht hier die Zuordnung bzgl. der freien Berufe als Voraussetzung. Feste Legaldefinitionen existieren nicht. Laut des Bundesverfassungsgerichtes sind bzgl. der Zuordnung verschiede Gesichtspunkte im Berufswesen entscheidend (vgl. DBfK, 1995, S. 7).

Die Mitglieder einer Pflegekammer sind:

- Krankenpflegehelfer
- Krankenpfleger
- Altenpfleger
- Kinderkrankenpfleger
- Gesundheitspfleger

So gesehen ist also eine Pflegekammer, als auch andere Berufskammern, „eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.“ (§ 2 HeilBG)

2.2 Historischer Einblick

Kritiker einer Pflegekammer sind der Meinung, dass diese eine veraltete Einrichtung aus dem 19. Jahrhundert sei.

Das Wort Kammer „ist im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Recht die fürstliche Behörde zur Verwaltung der Einnahmen“ (Rechtslexikon, 2014). Im 19. Jahrhundert kam noch eine weitere Bedeutung bzgl. dem Wort Kammer hinzu. Unter Kammer wurde seitdem als eine Organisation verstanden, welche die Interessen der Mitglieder einer Berufsgruppe vertritt (vgl. Rechtslexikon, 2014). Die Kammer wurde also schon immer als ein Bestandteil der beruflichen Selbstverwaltung bezeichnet.

Die Einrichtung der Kammern kann geschichtlich nur verstanden werden, wenn eine Definition von Beruf und Stand nach der ursprünglichen Bedeutung erfolgt (vgl. DBfK, 1995, S. 7). Bei einer Kammer geht es um eine Etablierungs- sowie Abgrenzungspolitik, welche das Ziel verfolgt, Tätigkeiten zu zertifizieren.

Die Frage nach der Geschichte des Kammerwesens kann nach zwei Hinsichten beantwortet werden. 1929 wurde in Bayern die erste Landesärztekammer gegründet (vgl. DBfK, 1995, S. 7). Erste Ärztekammern sind jedoch bereits Ende des 19. Jahrhunderts aufgetaucht, wie z. B. in Preußen. Hier wurde „durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 die Errichtung von Ärztekammern in jeder Provinz angeordnet“ (Jura Forum, 2020).

In den USA wurde bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts erste Pflegekammern gegründet. In Deutschland wurden 1903 erste Ansätze bzgl. einer Gründungsinitiative von Pflegekammern gefunden (vgl. Kellnhäuser, 1994, S. 138). 1990 wurden in Polen und 2002 in der Slowakei Pflegekammern gegründet.

Summa summarum kann man feststellen, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts berufsständische Kammern und seit Beginn des 20. Jahrhunderts pflegespezifische Kammern existieren. Seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts kann in Deutschland von einer Maßnahme in der Pflege bzgl. der Gründung von Pflegekammern gesprochen werden.

2.3 Rechtliche Grundlagen

Die Gesetze der Bundesländer führen die gesetzlichen Grundlagen bzgl. der Errichtung von Kammern auf.

Körperschaften öffentlichen Rechts sind die Kammern auf Länderebene. Eine Kammer besitzt folgende Merkmale (vgl. Gericke, 2000, S. 11):

- Rechtsaufsicht des Staates
- rechtsfähig organisierte Verwaltungsträger
- selbstständige Wahrnehmung eigener Angelegenheiten

Kammern sollen laut vielen argumentierten Entgegnungen nur freien Berufen gewidmet sein.

„Als freie Berufe gelten diejenigen, die von einem spezifischen Berufsethos geprägt sind“ (DBfK, 1995, S. 8). Der Begriff „freier Beruf“ ist nach Plantholz kein rechtlich eindeutig festgelegter Begriff (vgl. Plantholz, 1998, S. 138).

Das Errichten einer Pflegekammer unterliegt rechtlich gesehen keinen Hinderungsgründen welche relevant wären. „Diverse Rechtsgutachten und Positionspapiere belegen die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit von Pflegekammern“ (Hanika, 2006, S. 55).

3 Aufgaben einer Pflegekammer

Der Gesetzgeber und die Organe bestimmen, welche Aufgaben von einer Pflegekammer übernommen werden. In Betracht kommen überwiegend folgende Aufgaben (vgl. Ministerium für Soziales und Integration, 2020):

- Beratung der Mitglieder bzgl. Ethischer, fachlicher und standesrechtlicher Fragen:

Für Mitglieder einer Pflegekammer besteht ein Anspruch auf Beratung bzgl. Ethischer, fachlicher, standesrechtlicher oder anderen Fragestellungen, welche mit dem Pflegeberuf in Verbindung stehen. Hierzu verfügt die Pflegekammer über qualifizierte Mitarbeiter.

- Vertretung der Pflege:

Die Pflegekammer setzt sich bzgl. beruflicher Angelegenheiten von Pflegekräften als Vertreter des öffentlichen Rechtes ein. Die Pflegekräfte vertreten ihre Belange in Form der Selbstverwaltung. Darunter zählt der Austausch mit weiteren Berufskammern, die Aufhebung von Regelungen bzgl. Fort- sowie Weiterbildungen und die Beteiligung bei Initiativen der Gesetzgebung. Pflegekammern sind bzgl. Der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben befugt. Sie stehen unter der Kontrolle der Rechtsaufsicht des autorisierten Ministeriums.

- Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren:

Eine Pflegekammer beteiligt sich als Standesvertreter des Pflegeberufs im Rahmen bon Anhörungsverfahren an Gesetzgebungsverfahren. Dadurch können Belange frühzeitig und unmittelbar gegenüber dem Gesetzgebungsorgan eingebracht werden.

- Empfehlungen bzgl. Der Gewährleistung hochwertiger Pflege:

Hierbei geht es um die Ausarbeitung von entsprechenden Empfehlungen durch die Pflegekammer hinsichtlich der Gewährleistung hochwertiger Pflege. Diese soll zudem aussprechen, sowie zum Impulsgeber einer ganzheitlichen und modernden Patientenversorgung anhand ihrer Expertise werden. Eine Qualitätsprüfung steht damit nicht in Verbindung mit den Einrichtungen.

- Erlass von Beurfsordnungen / Berufsaufsicht:

Die Formulierung eines Standesrechts, in Form einer Berufsordnung, kann von einer Pflegekammer formuliert werden. In dieser werden Rechte sowie Pflichten für die Mitglieder dieser festgehalten. Pflegekräfte üben im Interesse von Patienten, ihrem Arbeitgeber sowie der Allgemeinheit ihren Beruf aus. Eine Überwachungsfunktion, als Form einer Berufsaufsicht, kommt bei einer Standesvertretung zustande. Kommt es zu einem Fehlverhalten von den Mitgliedern einer Pflegekammer, dann kann diese es beurteilen und gegebenenfalls dementsprechend agieren.

Die Beurfsordnung regelt:

- Ethische Pflichten im Beruf
- Berufliche Pflichen (Dokumentations- / Schweigepflicht)
- Qualitätsstandarfs innerhalb der Berufsausübung
- Qualitätssicherung durch Fort- / Weiterbildung
- Beurfsaufgaben / Berufsbild

- Erlass von Fort- / Weiterbildungdsordnungen:

Die Pflegekammer ist befugt Fort- sowie Weiterbildungen zu veranlassen. Zudem können Regelungen bzgl. Des Inhaltes und Umfanges der jeweiligen Bildung sowie der Teilnahmepflicht aufgestellt werden. Hierdurch ist die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Pflegeberufs gegeben. Des Weiteren können den Mitgliedern qualitätvolle Weiterqualifizierungen ermöglicht werden.

- Erhebung / Registrierung verschiedener Daten:

Es werden alle Pflegekräfte registriert, welche ihre Tätigkeit ausüben und zudem in Besitz einer Erlaubnis bzgl. Der Führung der Berufsbezeichnungen Kinderkranken-, Gesundheits-, Altenpfleger, oder Krankenpfleger sind. Der Registrierungsvorgang ist von großer Bedeutung, da alle Pflegekräfte Mitglieder der Pflegekammer werden und die Möglichkeit einer berufsständischen Vertretung entsteht. Diese wird in Zukunft ebenso für ausgebildete Pflegefachkräfte autorisiert werden.

Die Identifikation von Problemen und der Vorschlag von Lösungen wird anhand einer guten Datenbasis ermöglicht. Die Grundlage hierfür wird durch umfassendes Datenmaterial geschaffen. Das Datenmaterial wird durch die Pflegekammer erhoben sowie analysiert.

Des Weiteren wurden in § 9 Absatz 1 PflegeKG folgende Aufgaben bzgl. der Selbstverwaltung festgelegt:

- Interessenvertretung der Berufsgruppe
- Einrichtung Schlichtungsausschuss im Falle von Streitigkeiten
- Förderung Qualitätsentwicklung / - sicherung der Berufsausübung
- Wahrnehmung beratender, informierender sowie unterstützender Maßnahmen für die Vertretung der Angelegenheiten, welche die Berufsausübung der Mitglieder tangieren, gegenüber Dritten, Behörden, Gesetzgebungsprozessen sowie Gerichten
- Hilfestellung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bzgl. der Erfüllung dessen Aufgaben

In der Verfassung werden keine vertraglich geregelten oder garantierten Strukturen für Pflegekräfte festgelegt. Diese stehen den Pflegekräften nur als ergänzende Organisation zur Verfügung und sind keine Aufgaben der Pflegekammer. Dies beinhaltet beispielsweise Arbeitsverträge und Dienstvereinbarungen, Arbeitsbedingungen, Berufsverbände und Gewerkschaften, Qualitätsprüfungen innerhalb der Einrichtungen, Tarifverhandlungen, Ausbildung und Studium sowie Regelungen bzgl. Der Altersversorgung (vgl. Ministerium für Soziales und Integration, 2020).

4 Fazit

In Deutschland unterliegen die Aufgaben, welche einer Pflegekammer zugewiesen sind, einer (verfassungs-)rechtlichen Begrenzung. Eine Pflegekammer ist nur dann verfassungsrechtlich befugt, wenn diese öffentliche Tätigkeiten im Sinne des Wohles der Allgemeinheit berücksichtigt bzw. vertritt. Hieraus resultiert: Die Interessensvertretung der Berufsgruppe muss gemäß dem Sinn der Allgemeinheit geschehen und sich nicht auf die eigenen Interessen der Berufsgruppen begrenzen. Eine Vertretung, welche die Eigeninteressen der Berufsgruppe fördert, wie z. B. bzgl. des Einkommens oder anderer Belange Vorteile, darf nicht als Intention der Pflegekammern bezeichnet bzw. verstanden werden.

[...]

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Details

Titel
Aufgaben einer Pflegekammer
Untertitel
Einblick in die Geschichte sowie rechtliche Grundlagen der Pflegekammern
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Jahr
2020
Seiten
13
Katalognummer
V703161
ISBN (eBook)
9783346195524
ISBN (Buch)
9783346195531
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aufgaben, einblick, geschichte, grundlagen, pflegekammer, pflegekammern
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Aufgaben einer Pflegekammer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/703161

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