Das 'Kaiserliche Reichsbundprojekt' Karls V. als reichsweite Neugründung des 'Schwäbischen Bundes' zur Bildung einer dominant kaiserlichen Position im Reich?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

25 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bund, Bündnis und Landfriedensbund – definitorische Abgrenzung

3. Schwäbischer Bund und Kaiserliches Reichsbundprojekt
3.1 Der Schwäbische Bund
3.2 Das Kaiserliche Reichsbundprojekt
3.2.1 Ausgangslage und Ziele
3.2.2 Historischer Ablauf und Bewertung
3.2.3 Scheitern des Bundesprojektes
3.3 Kurze Gegenüberstellung beider Bünde

4. Schluss

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Kaiserliche Reichsbundprojekt Karls V. von 1547-1548 war unzweifelhaft eines der umfassendsten bündnispolitischen Vorhaben, die Karl V. während seiner Herrschaft umzusetzen versuchte. Die Bedeutung für Stände und Reich wäre bei einem Gelingen des Reichsbundprojektes von enormer Tragweite gewesen, hätten sie Karl V. doch gravierenden Zuwachs in seiner politischen Einflussnahme zugestanden. Die Briefe Karls V., vornehmlich an seinen Bruder Ferdinand I. von Österreich, aber auch an andere, bilden hierbei die wichtigsten Quellen, die zur Verfügung stehen. Gleichsam bieten diese Quellen einen Einblick in die Zielsetzung Karls V. und dessen Vorgehen. Sie geben Hinweise darauf, dass Karl V. den Reichsbund unter Vorbild des Schwäbischen Bundes realisieren wollte. Der Schwäbische Bund als ein Bund zunächst gegen Bayern und die Schweizer Eidgenossenschaft[1] muss demnach als Grundlage genau so untersucht werden, wie das Reichsbundprojekt. Es stellt sich auch die Frage, ob das Reichsbundprojekt ein Mittel darstellte, die kaiserliche Macht zu untermauern. Die Tatsache der Siege gegen den Schmalkaldischen Bund, welche den Kaiser in seiner Position im Reich enorm stärkten, mag von entscheidender Bedeutung für den Zeitpunkt der Planung des Reichsbundes gewesen sein.

Es gilt demnach zu untersuchen, inwieweit das Kaiserliche Reichsbundprojekt auf den Strukturen des Schwäbischen Bundes basiert. Hier spielt vor allem die Frage nach den Zielsetzungen eine wichtige Rolle. Die Organisationsstruktur wird beim Schwäbischen Bund von weiterem Interesse sein, da diese im Reichsbundprojekt nur andeutungsweise zu erkennen ist. Die Randbedingungen beider Bünde sollen zwar berücksichtigt werden, können aber im Hinblick auf den Umfang und die Zielsetzung der Arbeit nicht einzeln und im Detail untersucht werden. Hierzu zählen vor allem die konfessionellen Differenzen. Eine wichtigere Rolle hingegen spielt beispielsweise der Reichstag von Augsburg 1547/ 1548. Eine Typologie der beiden Bünde erscheint demnach zum Vergleich der einzelnen Aspekte als das Sinnvollste, können so doch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten am genauesten herausgearbeitet werden.

Zum besseren Verständnis soll vorab eine kurze Definition von Bund und Bündnis sowie Landfriedensbund in Bezug auf den Schwäbischen Bund und das Reichsbundprojekt stehen.

Die Menge an Quellen und Sekundärliteratur ist in vielerlei Hinsicht reichhaltig. Neben den Briefen Karls V. vor allem an seinen Bruder Ferdinand I. von Österreich existieren diverse Aufsätze und Abhandlungen sowohl über den Schwäbischen Bund als auch über das Kaiserliche Reichsbundprojekt. Zentrale Rollen spielen hierbei die Dissertation von Guido Komatsu[2] sowie die Arbeiten von Horst Rabe[3] und Volker Press[4]. Dank der Dissertation von Guido Komatsu existiert eine erfreulich aktuelle und umfassende Behandlung der Thematik. Es kann also ein Spektrum an Literatur berücksichtigt werden, welche sowohl thematisch als auch zeitlich eine große Bandbreite abdeckt.

2. Bund, Bündnis und Landfriedensbund – definitorische Abgrenzung

Die Abgrenzung von Bund und Bündnis sowie dem Landfriedensbund sind gerade für das Zeitalter des konfessionellen Umbruchs von Bedeutung. Es muss für diese Arbeit also eine Definition von Bund, Bündnis und Landfriedensbund aufgestellt werden. Auf eine sprachgeschichtliche Einordnung, wie sie Komatsu andeutet, soll hier jedoch verzichtet werden, da sie für die Arbeit nicht von Bedeutung wäre. Vielmehr sind die organisatorischen und strukturellen Fragen von Interesse. Des Weiteren muss man sich bewusst sein, dass die Unterscheidungen, wie sie hier herausgestellt werden, aktuelle Einordnungen sind und keinesfalls im 16. Jahrhundert immer eindeutig voneinander zu trennen waren.

Der Bund ist mehr als Institution zu verstehen. Ein Bund hat laut Komatsu immer gewisse typische Organisationsstrukturen.[5] Wichtigste sind ein Leitungsgremium, eine Exekutive (zumeist in Form von Bundeshauptleuten), ein Finanzierungskonzept sowie regionale Einteilungen in Kreise. Wichtigstes Merkmal ist jedoch eine eigene Gerichtsbarkeit, zumeist in Form eines Schiedsgerichtes, welches in bestimmten Fragen das Kammergericht in seiner Zuständigkeit ersetzt.[6]

Im Gegensatz dazu steht das Bündnis, was ein „personengebundener Handlungsbegriff“[7] ist. Ein Bündnis verfolgt defensive Absichten und dient der Festigung und Durchsetzung politischer, rechtlicher oder konfessioneller Fragen.[8]

Landfriedensbünde sind, wie sich bereits aufgrund des Namens vermuten lässt, nach innen gerichtete Organisationen. Sie dienten dazu, Fehden zwischen Herrschaftsträgern zu vermeiden, zu klären oder vor einem Schiedsgericht auszutragen. Ein wichtiger Landfriedensbund für diese Arbeit ist der Schmalkaldische Bund, der gerade unter dem Gesichtspunkt des Landfriedens problematisch ist. Die Gründung eines Bundes, der reformatorische Veränderungen beinhaltete, galt seit dem Augsburger Reichstag von 1530 als ein Verstoß gegen den Landfrieden.[9] Zum Beispiel war der Schmalkaldische Bund ein protestantisch-konfessionelles Defensivbündnis, vornehmlich gegen den Kaiser. Dieser Bund sollte, nach eigenen Aussagen, den eigenen Glauben verteidigen. Dies ermöglichte den Vorwurf des Landfriedensbruches und Karl V. somit die militärischen Aktionen gegen den Schmalkaldischen Bund. Aus diesem Konflikt sollte er gestärkt hervorgehen und seine starke Position auf dem Augsburger Reichstag 1547/ 1548 nutzen.

Die Einordnung des Kaiserlichen Reichsbundes wird in der Arbeit an mehreren Stellen sichtbar, nicht aber dezidiert herausgearbeitet werden. Vieles spricht dafür, dass es sich bei dem Projekt schwerpunktmäßig um einen Bund handelt und nur in Teilbereichen die Definition von Bündnis oder Landfriedensbund trifft. Mit der festen Organisationsstruktur, eigener Gerichtsbarkeit, Finanzierungskonzept und regionalen Einteilungen entsprach das Projekt der Definition eines Bundes. Die Defensivabsichten gegen Türken und Franzosen würden aber eher für ein Bündnis sprechen, ebenfalls die Einbringung der Niederlande und der Österreichischen Erblande in den Bund. Weiterhin gab es ernsthafte Absichten, auch den Landfrieden zu sichern, wodurch wiederum alle drei Formen, also Bund, Bündnis und Landfriedensbund tangiert wurden und Elemente aus jedem zu finden sind. Die Gesamtkonzeption spricht jedoch für eine Einordnung als Bund, freilich nur unter Berücksichtigung der vorgenommenen definitorischen Abgrenzung.

3. Schwäbischer Bund und Kaiserliches Reichsbundprojekt

3.1 Der Schwäbische Bund

Die Situation in den schwäbischen Gebieten war seit dem Untergang der Staufer Mitte des 13. Jahrhunderts problematisch. Das somit entstandene Machtvakuum wurde erst im 14. und 15. Jahrhundert teils durch die Luxemburger, noch dominanter aber durch die Habsburger gefüllt. Der Zeitraum dazwischen war geprägt von einer fehlenden übergeordneten Hausmacht. Es bot sich demnach ein Bild von Klein- und Kleinstterritorien, bestimmt durch den schwäbischen Adel. Beginnend mit dem auf dem Frankfurter Reichstag 1486 beschlossenen, zehnjährigen Reichsfrieden sollte sich diese Situation allerdings ändern. Kaiser Friedrich III. erließ am 26. Juni 1487 ein Mandat an die schwäbischen Stände. Diese sollten den Landfrieden regional umsetzen. Dies galt zunächst für die Zeit bis 1496, entsprechend dem zehnjährigen Reichsfrieden.[10]

Für die kleinen und mindermächtigen Stände Schwabens war dieses Mandat des Kaisers eine willkommene Gelegenheit. Denn die Probleme im schwäbischen Gebiet wurden immer ernster. Primär war dies der zunehmende Einfluss bayerischer Herzöge auf die zersplitterten Territorien. Diesen Einfluss wollte man zurückdrängen, um die eigene Souveränität zu gewährleisten. Auch der Einfluss der Schweizer Eidgenossenschaft war eine Bedrohung. Das Mandat des Kaisers bot nun die Möglichkeit, gegen diese Probleme vorzugehen bzw. diese zu umgehen. Denn Friedrich III. garantierte den schwäbischen Ständen ihre Reichsunmittelbarkeit, womit die Gefahr einer territorialen Angliederung an Bayern zunächst gebannt gewesen war.[11] Neben der gestärkten Position, welche der Kaiser dadurch im Reich erhielt,[12] konnte er außerdem noch seine habsburgischen Hausmachtinteressen stärken, da er zusätzlich den Einfluss der Wittelsbacher schmälerte. Die Gründung des Schwäbischen Bundes war also erst aufgrund der territorialen und politischen Situation in Schwaben möglich und wurde durch den Kaiser angestoßen.[13]

[...]


[1] KOMATSU, Guido: Landfriedensbünde im 16. Jahrhundert. Ein typologischer Vergleich. Dissertation phil. Georg-August-Universität Göttingen 2001. S. 26.

[2] KOMATSU, Guido: Landfriedensbünde.

[3] RABE, Horst: Reichsbund und Interim. Böhlau-Verlag: Köln 1971.

[4] PRESS, Volker: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze von Volker Press. Berlin 1997.

[5] KOMATSU: Landfriedensbünde. S. 9f.

[6] Ebd. S. 10.

[7] Ebd.

[8] Ebd.

[9] KOMATSU: Landfriedensbünde. S. 11.

[10] KOMATSU: Landfriedensbünde. S. 25.

[11] Vgl.: BOCK, Ernst: Der Schwäbische Bund. Heft 137, in: GIERKE, Otto (Hrg.): Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Neudruck der Ausgabe Breslau 1927: Aalen 1968. S. 6f.

[12] Aufgrund der Partizipation und Dominanz der schwäbischen mindermächtig Adeligen konnte den Interessen der Fürsten und Herzöge entgegengewirkt werden. Der schwäbische Adel war reichsunmittelbar und traditionell kaiserliche Klientel. Die Fürsten hingegen verfolgten mehr dynastisch-territoriale Interessen, die oft mit den kaiserlichen kollidierten.

[13] Bock führt hier an, dass Friedrich III. keineswegs Interesse am Landfrieden oder einer Einung der schwäbischen Stände hatte. Vielmehr soll ihm an einer Einung der schwäbischen Reichsstädte gelegen haben um eine Reichshilfe gegen Ungarn zu erwirken. Da das Ergebnis, ein Bund für den Landfrieden, allerdings für sich spricht, macht es hier keinen Unterschied, ob der Bund nun durch den Kaiser oder durch den angeführten Kurfürst Albrecht Achilles angestoßen wurde. Vgl. dazu: BOCK: Der Schwäbische Bund. S. 8ff.

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Details

Titel
Das 'Kaiserliche Reichsbundprojekt' Karls V. als reichsweite Neugründung des 'Schwäbischen Bundes' zur Bildung einer dominant kaiserlichen Position im Reich?
Hochschule
Universität Paderborn  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Die politischen Bünde und Bündnisse im 16. Jahrhundert
Autor
Jahr
2006
Seiten
25
Katalognummer
V70165
ISBN (eBook)
9783638614856
Dateigröße
463 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kaiserliche, Reichsbundprojekt, Karls, Neugründung, Schwäbischen, Bundes, Bildung, Position, Reich, Bünde, Bündnisse, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Bastian Hefendehl (Autor:in), 2006, Das 'Kaiserliche Reichsbundprojekt' Karls V. als reichsweite Neugründung des 'Schwäbischen Bundes' zur Bildung einer dominant kaiserlichen Position im Reich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70165

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