Relativismus - Richard B. Brandt und Melville J. Herskovits im Vergleich


Hausarbeit, 2002

14 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Zu Richard B. Brandt: Drei Formen des Relativismus

Zu Melville J. Herskovits: Ethnologischer Relativismus und Menschenrechte

Brandt und Herskovits im Vergleich

Stellungnahme

Literaturverzeichnis

Einleitung

Ethik ist der Bereich der Philosophie, der die Frage zu beantworten versucht, an welchen Werten und Normen, Zielen und Zwecken die Menschen ihr Handeln orientieren sollen. Die Moralphilosophie befasst sich vor allem mit der persönlichen Seite rechten Handelns. In meinem Text werde ich die deskriptive oder empirische Ethik behandeln, die sich mit Moral und Sitte im menschlichen Verhalten beschäftigt.

Der Begriff Relativismus wird im Lexikon wie folgt definiert: „Relativismus ist eine philosophische Denkhaltung, welche die Berechtigung universalgültiger Aussagen grundsätzlich in Frage stellt.“ Der ethische Relativismus bestreitet die Allgemeingültigkeit sittlicher Maßstäbe.

Der griechische Philosoph Protagoras unterteilte den ethischen Relativismus schon im 5. Jahrhundert vor Christi in drei Behauptungen (frei formuliert):

1. Verschiedene Individuen oder Gruppen haben unterschiedliche ethische Urteile. Diese unterscheiden und widersprechen sich oft grundlegend.
2. Wenn die Urteile verschiedener Individuen oder Gruppen sich widersprechen, kann man nicht immer einige dieser Urteile als richtig erweisen. Manchmal sind Prinzipien, die voneinander abweichen, gleichermaßen richtig bzw. gültig.
3. Die Menschen sollten nach ihren jeweils eigenen moralischen Prinzipien und Überzeugungen leben, bzw. zu leben versuchen.

Protagoras würde also z.B. sagen, Gruppe A hielte Abtreibungen für moralisch falsch, Gruppe B hingegen hielte sie für moralisch richtig (These 1.) Seiner Aussage nach kann man nun keiner der beiden Gruppen Recht zusprechen, beide Gruppen könnten das Recht erheben, ihre Ansicht sei alleingültig (These 2.) So wie es in der Realität in dieser Thematik heutzutage auch mehr oder weniger zutrifft würde Protagoras beiden Gruppen raten, nach ihren eigenen Auffassungen zu leben (These 3.)

Der ethische Relativismus untersucht also, inwieweit und in welcher Form verschiedene Urteile trotz ihrer Abweichung voneinander, gleichsam gültig sein können.

Die Texte, die ich zu diesem Thema untersucht habe, sind von Richard B. Brandt und von Melville J. Herskovits. Sie ergänzen sich sehr gut, da Brandt sich mehr mit den ersten beiden Thesen beschäftigt, Herskovits hingegen bezieht sich mehr auf die dritte These.

Zu Richard B. Brandt: Drei Formen des Relativismus

Richard B. Brandt geht in seinem Text auf diese drei Behauptungen Protagoras ein. Zunächst widmet er sich kurz der dritten These, die dann später in den Hintergrund rutscht. Er stellt dar, dass jeder Mensch nach seiner moralischen Überzeugung handeln soll, sofern diese nicht auf egoistischen Motiven, sondern auf aufrichtiger Gewissensprüfung beruht. Das heißt, das Individuum kann sein Handeln mit seinem Gewissen vereinbaren und ist zumindest der Auffassung, dass es grundsätzlich mit seinem Handeln nichts Unrechtes oder Schlechtes tut. Der Mensch soll seiner Überzeugung folgen, außer sein Handeln richtet einen Schaden an, (wobei mir nicht ganz klar ist, ob Brandt ausschließlich einen Schaden an anderen meint oder auch einen Schaden, den man sich selbst zufügt.)

Andererseits kann sich jemand in seinen Urteilen aber auch täuschen. Das bedeutet, dass wir es befürworten, wenn jemand nach seinen Ansichten handelt, selbst wenn wir dieses Handeln für falsch halten, solange es aber keinen Schaden anrichtet. Die Begründung liegt darin, dass wir es schätzen, wenn jemand seinen moralischen Überzeugungen folgt, sofern seine Absicht gut ist und nichts Schlechtes hervorrufen will.

In anderen Fällen fühlen wir uns vielleicht verpflichtet, jemanden von einer Tat abzuhalten, die objektiv falsch ist und anderen schaden könnte. Dies kann geschehen, ohne dass wir diesen Menschen dadurch moralisch verurteilen.

Diese These möchte ich mit einem Beispiel noch einmal näher erklären:

Wenn eine Frau ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann eingeht, verstößt dies vielleicht gegen meine persönlichen moralischen Prinzipien. Ich darf mich in diese Situation aber nicht einmischen, da die betreffende Frau und auch der Mann es vielleicht für moralisch vertretbar halten, ein Verhältnis miteinander einzugehen und sie der Meinung sind, niemand anderes einen Schaden zuzufügen. Man könnte nun behaupten, dass der Frau des Mannes geschadet würde, was aber nur die Frau selbst beurteilen kann und darf. Daraus folgt also, dass ich das Paar gewähren lassen muss und sie moralisch nicht verurteilen darf, auch wenn sie entgegen meinen persönlichen moralischen Vorstellungen handeln.

Ein Gegenbeispiel soll zeigen, wann man jemanden von seinem Handeln abhalten sollte:

Es gibt Gruppen, die Bluttransfusionen ablehnen. Wenn nun ein Vater sagt, sein sterbendes Kind soll auf keinen Fall eine Bluttransfusion bekommen, weil er das moralisch nicht vertreten kann, so wird der Arzt dies nicht akzeptieren können, da es seine Pflicht ist, Leben zu retten. Das Kind würde ohne Bluttransfusion sterben, ihm würde also Schaden zugefügt werden. Aus diesem Grunde würde der Arzt also versuchen, den Vater von seinem Handeln abzubringen, ohne ihn jedoch für seine Ansichten und seinen Glauben, Bluttransfusionen wären schlecht, moralisch verurteilen zu dürfen.

Nach diesen Untersuchungen kommt Brandt zu dem Schluss, dass das dritte Prinzip des ethischen Relativismus, mit Vorsicht ausgelegt, einwandfrei ist. Damit widmet er sich diesem Prinzip nicht weiter. Später werde ich aber noch näher auf das dritte Prinzip Protagoras eingehen, wenn ich mich mit dem Text Herskovits beschäftige.

Die ersten beiden Prinzipien müssen, laut Brandt, unabhängig voneinander gesehen werden. Er nennt jemanden, der das erste Prinzip akzeptiert, das zweite aber nicht, einen kulturellen Relativisten, jemanden, der beide Prinzipien für zutreffend hält einen ethischen Relativisten. Ein ethischer Relativist ist also automatisch auch ein kultureller Relativist. Andersherum ist dies nicht der Fall.

Der kulturelle Relativismus behauptet nicht nur, es gäbe unterschiedliche moralische Traditionen, sondern auch, dass sich Moralprinzipien grundlegend widersprechen. Das heißt, dass es bei verschiedenen Gruppen oder Individuen einen Konflikt in den grundlegenden moralischen Axiomen geben kann. (Ein Axiom ist ein unbestreitbarer Grundsatz, der vorausgesetzt wird. Es ist nicht beweisbar und bedarf auch keines Beweises.) Es wird in verschiedenen Kulturen unterschiedlich ethisch beurteilt. Dieses ist eine These, die auch der kulturelle Relativist unterstützen würde. Der ethische Relativist ist zusätzlich der Meinung, dass Unterschiede trotzdem gleichermaßen gültig sein können.

Betreffen die unterschiedlichen Bewertungen zweier Gruppen oder Individuen denselben Gegenstand, und haben diese bewerteten Ereignisse, Handlungen und Situationen für beide Parteien dieselbe Bedeutung, so unterscheiden diese Gruppen oder Individuen sich in ihren grundlegenden moralischen Axiomen. Nun muss man aber vorsichtig betrachten, ob eine Handlung tatsächlich die gleiche Bedeutung für zwei Parteien hat, also ob ein ethischer Bewertungskonflikt ein Konflikt grundlegender ethischer Axiome ist. Ist dies nämlich nicht der Fall, so kann man nicht mehr von einem Gegensatz in den grundlegenden moralischen Axiomen sprechen. Der kulturelle Relativist nimmt also an, dass der betrachtete Gegenstand für beide Parteien dieselbe Bedeutung hat, jedoch unterschiedlich beurteilt wird, also dass sich die Parteien in ihren grundlegenden ethischen Axiomen widersprechen.

Ein Individuum oder eine Gruppe könnte z.B. der Meinung sein, es sei falsch, seinen Körper für Geld zu verkaufen. Eine Prostituierte würde aber vielleicht sagen es sei richtig, was sie tue, da sie dazu beitrage, dass weniger Vergewaltigungen passierten. Dadurch wird schon alleine der Handlung eine unterschiedliche Bedeutung von den beiden Parteien zugesprochen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Relativismus - Richard B. Brandt und Melville J. Herskovits im Vergleich
Hochschule
Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg)  (Philosophisches Institut)
Veranstaltung
Moralphilosophie - Ethik und Moral
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2002
Seiten
14
Katalognummer
V7007
ISBN (eBook)
9783638144179
ISBN (Buch)
9783656208259
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Relativismus, Moralphilosophie, Ethik, Moral
Arbeit zitieren
Carolin Römer (Autor:in), 2002, Relativismus - Richard B. Brandt und Melville J. Herskovits im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7007

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