Der Europäische Qualifikationsrahmen - Prokrustesbett nationaler Berufsbildungsidentität?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Maßnahmen zur Errichtung eines europäischen Berufsbildungsraumes

2 Der Europäische Qualifikationsrahmen – Ein Instrument zur Förderung des europäischen Berufsbildungsraums

3 Diskussion – EQF als Instrument des Europäisierungsprozesses

Resümee

Literaturverzeichnis

Einleitung

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Handels- und Wirtschaftraumes aufrecht zu erhalten bzw. zu forcieren, wurde in einer Sondersitzung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 ein Förderprogramm mit ebenjenem Ziel initiiert. Die so genannte Lissabon-Strategie stellt die einleitende Politikstrategie zur Förderung des europäischen Wirtschaftsraumes dar, in der festgelegt wurde, dass sich die Europäische Union bis zum Jahre 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum der Welt“ entwickeln solle (Frommberger 2005a, S. 37[1]). Die Betonung des Wissens als Grundlage jeder wirtschaftlichen Weiterentwicklung macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Bildung bzw. die Berufsbildung und das lebenslange Lernen für diesen Prozess haben.

Ein wesentliches Ziel der Europäischen Berufsbildungspolitik ist von jeher die Freizügigkeit der EU-Bürger, d.h. die freie Wahl sowohl des Wohn- als auch des Arbeitsortes. Besonders diese gewünschte und erforderliche berufliche Mobilität bereitet größte Schwierigkeiten in der Förderung des europäischen Wirtschaftsraumes, da die divergenten Berufsbildungssysteme[2] der europäischen Mitgliedstaaten bzw. deren nicht einheitliche Zugangs- und Zertifizierungsansätze die Anerkennung von in unterschiedlichen Ländern erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erschweren. Frommberger (2005b) stellt bezüglich der Mobilitätspraxis in Europa fest, „dass das Recht auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit [...] der Europäischen Union durchaus in Konfrontation zu den beruflichen und sozialrechtlichen nationalen Unterschieden steht“ und darin ein „nicht unwesentliches Konfliktpotential der Europäischen Politik zur Förderung der Mobilität“ besteht, da diese „per se den Bereich der Berufsbildung und damit die nationalen Hoheitsrechte tangiert“ (Frommberger 2005b, S. 13). Die nationalen Regelungen zur Berufsbildung und den in diesen Systemen zu erwerbenden Qualifikationen – im Sinne von „anerkannte[n] Abschlüsse bzw. geprüfte[n] und nachgewiesene[n] Kompetenzbündel[n]“ (ebd., S. 6) – seien seiner Ansicht nach dazu geeignet, die angeführten Grundfreiheiten zu beeinträchtigen, „weil der Zugang zu bestimmten Berufstätigkeiten und Bildungsinstitutionen in den Mitgliedstaaten an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden ist“ (ebd., S. 13).

Die oben bereits angedeuteten Entwicklungen hin zur kognitiven Gesellschaft bedingen ebenfalls erhöhte Anforderungen die Zertifizierungs- bzw. Anerkennungssysteme der einzelnen Staaten, da das lebenslange (oder -begleitende) Lernen ebenfalls im europäischen Kontext gestaltet werden soll. Der Erwerb von Wissen und die Aneignung neuer Fähigkeiten ist in einer von ständigem wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt gezeichneten Welt hochrelevant[3], was in praktischer Konsequenz bedeutet, dass Zu- und Übergänge innerhalb des intraeuropäischen aber auch nationalen Bildungssystems offen gehalten und der Kompetenz- bzw. Qualifikationserwerb – auch durch Anerkennung bzw. Zertifizierung informell erworbener Kompetenzen – gefördert werden muss (vgl. Fahle &Hanf 2005, S. 2).

Nachdem nun die Grundlagen und allgemeinen Ziele der Errichtung eines europäischen Berufsbildungsraumes betrachtet wurden, soll im Folgenden auf die konkreten Maßnahmen eingegangen werden, die diesen Prozess ermöglichen bzw. beschleunigen sollen.

1 Maßnahmen zur Errichtung eines europäischen Berufsbildungsraumes

Als einen Eckpfeiler der Maßnahmen zur Errichtung eines europäischen Berufsbildungsraumes kann – neben der bereits erwähnten Lissabon-Strategie – der Gipfel des Europarates in Kopenhagen (November 2002) bzw. die in diesem Zusammenhang verfasste Erklärung der Minister für berufliche Bildung gesehen werden (vgl. im Folgenden: Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2005a, S. 32; Frommberger 2005a, S. 38f). Es wurde beschlossen, dass die nationale Politik der Mitgliedstaaten durch innereuropäische Koordination von Grundsätzen und Verfahren unterstützt werden soll, jedoch weiterhin keine gesetzlichen Regelungen in diesem Rahmen getroffen werden, da für den Bereich der Berufsbildung – als Teil des Komplexes Bildung und Ausbildung – das Subsidiaritätsprinzip vorherrscht. Trotzdem die Beschlüsse keinen rechtskräftigen Charakter innehaben, tragen diese Maßnahmen zur Schaffung von Vertrauen und zum Forcieren von Reformen innerhalb der Mitgliedstaaten bei. Als reformakzelerierendes Element tritt hierbei die Methode der offenen Koordinierung[4] über Leitlinien, Monitoring, Benchmarking auf.

Die Kopenhagen-Erklärun g[5] der Minister für berufliche Bildung stellte vier Prioritätsbereiche als wesentliche Kernelemente des europäischen Bildungs- und Wirtschaftraums auf:

1. Mobilität: „Förderung der europäischen Dimension, insbesondere durch Mobilität, interkulturelle Kompetenzen sowie Zusammenarbeit und Europäische Öffnung der Lehrpläne und Ausbildungsordnungen;“ (Frommberger 2005a, S. 38)
2. Transparenz: „Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen durch Zusammenführung der Instrumente Europäischer Lebenslauf, Diploma Supplement und EUROPASS sowie durch Ausbau und Weiterentwicklung der Bildungs- und Berufsberatung;“ (A.a.O.)
3. Anerkennung: „Schaffung eines europäischen Rahmens für die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen auf Basis vereinbarter gemeinsamer Prinzipien, auch zum Zwecke der länderübergreifenden Anerkennung (z.B. auf Basis eines Leistungspunkte-Transfersystems bzw. Credit-Transfer-Systems);“ (Ebd., S. 39)
4. Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung: „Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Austausch von Modellen und Methoden sowie auf gemeinsamen Qualitätskriterien und -grundsätzen für die berufliche Bildung“ (a.a.O.).

[...]


[1] Er zitiert: Europäischer Rat (Hrsg.; 2000): Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Lissabon). 23. und 24. März 2000. Lissabon.

[2] Zur näheren Untersuchung der Differenzen zwischen den Berufsbildungssystemen der Mitgliedstaaten der EU siehe: Frommberger 2004, S. 2f. Frommberger erkennt hierbei Unterschiede in den „ordnungspolitischen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen“, in der „Bestimmung und Auswahl der Bedarfe, Anforderungen, Qualifikationen, fachliche Inhalte und Kompetenzen, die im Rahmen der beruflichen Bildung angezielt und erworben werden können“ und schlussendlich in den „Formen und Prinzipien des Erwerbs und der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten in den berufsbezogenen Lehr-Lern-Prozessen“, welche in hohem Maße durch nationale und kulturelle Prägung bedingt sind (a.a.O.). Offensichtlich bereitet es mehr Schwierigkeiten, Konvergenzen in den europäischen Berufsbildungssystemen zu finden.

[3] Siehe hierzu insbesondere: Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2005b.

[4] Das Mittel zur Durchsetzung dieser Ziele bzw. der Implementierung europaeinheitlicher Instrumente ist die Methode der 'Offenen Koordinierung' (vgl. Frommberger 2005a, S. 39). Diese beinhaltet die dezentralisierte Regulierung von intraeuropäischen, transnationalen Anliegen unter Beachtung bzw. Beibehaltung des Subsidiaritätsprinzips (Beachtung Art. 149 und 150 EU-Vertrag), in Form von Richtlinien und Vorschlägen, die den Mitgliedstaaten unterbreitet werden. Mittels der Fixierung auf Richtwerte bzw. Indikatoren und deren auch gegenseitige Überprüfung – durch Evaluation, Benchmarking etc. – sollen 'best-practice'-Lösungen in einem gemeinsamen Lernprozess ermittelt werden. Diese gegenseitige Ermittlung von Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme soll einen Entwicklungs- und Koordinationszwang in den Mitgliedstaaten hervorrufen, es wird, um mit Frommberger zu sprechen, „auf der Basis dieser 'politischen' Methode [...] Einfluss und Druck auf die nationalen Systeme und Prioritäten ausgeübt, dem sich auch Deutschland nicht entziehen kann“ (Frommberger 2005a, S. 39); er spricht auch von „Konvergenzdruck und verstärkten 'Anpassungszwängen'“ (ebd., S. 40).

[5] Zwischen der Lissabon-Strategie und der Kopenhagen-Erklärung lagen natürlich noch weitere 'Meilensteine' der Errichtung und Förderung eines europäischen Berufsbildungsraumes, die in dieser Arbeit jedoch nicht betrachtet werden sollen. Vgl. hierzu: ebd., S. 37-40.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Der Europäische Qualifikationsrahmen - Prokrustesbett nationaler Berufsbildungsidentität?
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V69974
ISBN (eBook)
9783638614245
Dateigröße
439 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vor der eigentlichen Diskussion um die Implementierung des EQF/EQR in das deutsche Berufsausbildungssystem wird der Prozess der Schaffung eines europäischen Berufsbildungsraums kurz beschrieben (Geschichte EQR).
Schlagworte
Europäische, Qualifikationsrahmen, Prokrustesbett, Berufsbildungsidentität
Arbeit zitieren
Dipl.-Päd. Karsten Rohr (Autor:in), 2005, Der Europäische Qualifikationsrahmen - Prokrustesbett nationaler Berufsbildungsidentität?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69974

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Europäische Qualifikationsrahmen - Prokrustesbett nationaler Berufsbildungsidentität?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden