Bildungsmäßige Voraussetzungen des demokratischen Verfassungsstaates. Die Entwicklung politischer Bildung und Erziehung in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

24 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Funktion und Gestaltung der Erziehung in der antiken Staatsphilosophie
a. Platon
b. Aristoteles
c. Platon und Aristoteles im Vergleich

III. Die Entwicklung der politischen Bildung und Erziehung in Deutschland
a. Zur Unterscheidung von Bildung und Erziehung
b. Der Bildungsauftrag des Grundgesetzes
c. Die Geschichte der politischen Bildung anhand von Bürgerleitbildern
d. Neue Bereiche der politischen Erziehung
i. Demokratieerziehung
ii. Werteunterricht in Berlin

IV. Schluss

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Wie gebildet müssen die Bürger[1] sein, damit man ihnen Volksabstimmungen zumuten kann? Wie ungebildet müssen Beherrschte bleiben, damit sie nicht aufbegehren? Wie hoch ist der Zusammenhang von Alphabetisierung und Demokratisierung in Entwicklungs- bzw. Transformationsstaaten? Wie sind das dreigliedrige Schulsystem oder Elitenförderung mit den demokratischen Idealen der Gleichheit und Freiheit zu vereinbaren?

Es lassen sich eine Vielzahl von Fragen denken, die alle unter dem Titel ‚Die bildungsmäßigen Voraussetzungen des demokratischen Verfassungsstaates’ ihren Platz fänden. In dieser Arbeit soll jedoch noch eine andere Fragestellung untersucht werden:

Wenn Ernst Wolfgang Böckenförde den Zerfall des Wertekonsens in der Gesellschaft durch die Säkularisation statuiert[2], eine ‚Einigkeit über das Unabstimmbare’ aber als Voraussetzung für den freiheitlich säkularisierten (demokratischen) Verfassungsstaat ansieht, dann stellt sich die Frage, wodurch diese Einigkeit noch hergestellt werden kann. Angesichts der aktuellen Debatte um den Berliner Werteunterricht – aufgrund von ‚Defiziten in der Wertevermittlung’ soll ein für alle Schüler verbindlicher, nicht religiös oder konfessionell gebundener Unterricht geschaffen werden, in dem ‚Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz vermittelt werden’ sollen[3] - liegt die These nahe, dass der Staat nun versucht, den früher durch die Religion vermittelten und nun durch die Säkularisation des freiheitlich demokratischen Staates aufgelösten Konsens selber herzustellen und gleichsam den Gegenbeweis zu Böckenförde anzutreten, der sagt, der Staat könne die Voraussetzungen, von denen er lebt, nicht selber garantieren.[4] Um diese These angemessen überprüfen zu können, soll in dieser Arbeit bei der antiken Philosophie angeknüpft werden, der der Gedanke einer Erziehung durch den Staat zum Zwecke der Erhaltung des Staates durchaus nicht fremd war. Dass die (antike) politische Philosophie Maßstäbe zur Analyse von aktuellen politischen Problemen bieten kann, denken auch andere, da „[...] es für die politische Philosophie so etwas gibt wie die heuristische Relevanz ‚ewiger Fragen’ aufgrund der ‚inneren’ Kontinuität der Herausforderungen auch unter wechselhaften Zeitumständen.“[5] Von Platon und Aristoteles ausgehend lassen sich die zwei grundsätzlichen Richtungen verstehen, die ein Staat gehen kann: Lässt er den Bürger sich selbst entwickeln und durch die Akzeptanz der so entstehenden Vielheit eine Einheit wachsen oder dient die Erziehung der Bürger zugunsten einer Bürgervorstellung der Stabilität des Staates? Selbstverständlich sind das zwei idealtypische, gleichsam extreme Pole, in die vermutlich die politische Bildung der Bundesrepublik Deutschland im 20. und 21. Jahrhundert nicht perfekt eingeordnet werden kann, aber sie dienen doch der Orientierung und können als die zwei Enden eines Spannungsfeldes gedacht werden, innerhalb dessen sich jede politische, staatliche Erziehung und Bildung befindet. Deshalb sollen diese Fragen als Leitfaden im Hintergrund gedacht bleiben, wenn das Beispiel des demokratischen Verfassungsstaates des Grundgesetzes näher auf seine bildungsmäßigen Bestimmungen hin analysiert wird.

Wer darf laut Verfassung wen zu welchem Ziel hin erziehen? Weiter, wie sieht die tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Bildungsauftrags gem. Art. 7 GG aus? Es soll an diese Stelle nicht überprüft werden, wie die Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen gelehrt werden, sondern es wird unterstellt, dass der Bereich der politischen Bildung derjenige Bereich ist, in dem der Staat am ehesten versucht, seine Bürger zu den Staatsbürgern zu erziehen, die für die Demokratie des deutschen Grundgesetzes als notwendig erachtet werden und vor allem, die in einer pluralistischen Gesellschaft trotz wachsenden kontroversen Sektors[6] noch freiheitlich, demokratisch miteinander leben können. „In demokratisch organisierten Gesellschaften hat die Schule als einzelne Institution wie das Bildungssystem insgesamt die Aufgabe, einen Beitrag zur Herausbildung einer demokratischen politischen Kultur zu leisten. [...] Während dies für die Schule und die anderen Fächer nur ein Nebenaspekt sein kann, ist es die zentrale Aufgabe des eigenständigen Unterrichtsfaches ‚Politische Bildung’.“[7] Insofern ist die Entwicklung der politischen Bildung in Deutschland auf ihre Leitbilder und Ziele – von der Befähigung zum Urteil des krischen Staatsbürgers hin zum Vermitteln der Werte für die Demokratie – hin zu analysieren, um zu beurteilen, ob und wieweit die politische Bildung in Deutschland als Instrument der Systemstabilisierung angesehen wird.

II. Die Funktion und Gestaltung der Erziehung in der antiken Staatsphilosophie

Aufgrund der genannten ‚heuristischen Relevanz für ewige Fragen’ – und als solche nehme ich die Frage nach dem Verhältnis Staat/Demokratie/Bildung wahr – werden die dafür relevanten Aspekte der Platonischen und Aristotelischen Staatslehre erläutert, um anschließend einen daraus folgenden Analysemaßstab zu entwickeln.

II.a. Platon

Zentral bei Platons Suche nach der Konstitution des idealen Staates ist die Frage nach der Gerechtigkeit. Der Begriff der Gerechtigkeit als auf individueller Ebene waltendes Prinzip ist ihm noch fern, vielmehr ist die „[...] Gerechtigkeit der einzelnen [...] für ihn erst durch die gerechte Leitung des Staates und die gerechte Struktur seiner Gesellschaftsordnung gesichert.“[8] Orientierungen bieten Gott und die göttliche Ordnung. Der gerechte Staat lässt sich vom Göttlichen leiten und entspricht der kosmischen Seinsordnung, denn hier wie dort sind Hierarchien angelegt bzw. bestehen qualitative Unterschiede in der Aufgabe einzelner Glieder (Stände). So müssen dann auch die Menschen nur soviel können, wie sie zur Ausübung dessen, was ihnen am meisten liegt, benötigen. „Denn wir haben ja festgestellt und oftmals gesagt [...], daß jeder sich nur auf eines befleißigen müsse von dem, was zum Staate gehört, wozu nämlich seine Natur sich am geschicktesten eignet. [...] Dieses also [...] scheint die Gerechtigkeit zu sein, daß jeder das Seinige verrichtet.“[9] Durch diese Ausübung der ihnen zugedachten Rollen durch die Bürger wird die gerechte Ordnung widergespiegelt. Stehen die drei Stände (Philosophen, Wächter, Händler) in gerechtem Verhältnis zueinander, so ist der Staat als Ganzes gerecht geordnet. Individuelle menschliche Beziehungen spielen keine Rolle.

Der Platonische Idealstaat ist kein Gesetzesstaat, vielmehr ein von den best ausgebildetsten Philosophen geleiteter Wächterstaat. Ideal wäre nach Platon ein Philosophenkönigtum, in dem die Könige Philosophen seien oder die Philosophen Könige.[10] Die Philosophen, die ihre Entscheidungen auf der Suche nach der göttlichen Wahrheit treffen müssen, sind aber nicht von Natur aus gottgleich, können durch einen genauen staatlichen Erziehungsplan aber dazu gemacht werden, denn Platon glaubt an seine „[...] These von der Erziehbarkeit, Formbarkeit, der idealerweise zur Herrschaft Berufenen [...]“.[11] Die Menschen müssen so erzogen werden, dass tugendhafte und weise Herrscher den gerechten Staat aufrechterhalten können und wollen: Oberstes Ziel muss die Unabhängigkeit der Philosophen von jeglichen Interessen und Leidenschaften sein, damit sie sich nur auf das Wohl des Staates beziehen: „Also müssen wir aus den übrigen Wächtern solche Männer auswählen, von denen sich uns bei näherer Beobachtung am meisten zeigt, daß sie in ihrem ganzen Leben, was sie der Stadt förderlich zu sein erachten, mit allem Eifer tun, was aber nicht, das auch auf keine Weise tun wollen. [...] Also dünkt mich, müssen wir die beachten in jedem Alter, ob sie auch gute Obhut halten über diesen Beschluß und weder bezaubert noch gezwungen die Vorstellung vergeßlicherweise fahrenlassen, daß ihnen zu tun gebührt, was der Stadt das zuträglichste ist.“[12]

Das Programm, das er auf dieser Grundlage entwickelt, beginnt bei der Planung der Kinderzeugung und setzt sich fort in einem (in gemeinschaftlicher, nicht familiärer Kindheit ruhendem) staatlichen Erziehungsprogramm. Nur die Tüchtigsten, reguliert von den Obersten, zeugen Kinder und von denen werden im Laufe der Erziehung wiederum nur die Tüchtigsten in den Wächter- und Philosophenstand erhoben: Die ersten 17 Jahre verbringen sie mit musischer Erziehung (Musik, Dichtung, Tanz etc), darauffolgend drei Jahre mit sportlicher Ertüchtigung. Im Alter von 20 Jahren erfolgt die erste Zäsur und Auslese. Die zu Höherem Berufenen erhalten weitere zehn Jahre alle Wissenschaften umfassende Allgemeinbildung und werden dann wiederum selektiert. Für die Philosophenstand-Anwärter sind die nächsten fünf Jahre (30-35 J.) mit der Unterweisung in Dialektik und darauffolgend weitere fünf Jahre mit praktischer politischer Tätigkeit ausgefüllt. Nur die Besten, zur Erkenntnis fähigsten, übernehmen dann ab dem 50. Lebensjahr Regierungsfunktionen oder wissenschaftliche Aufgaben und bilden den Stand der Philosophen.

Was Platon vorwiegend mit der Befähigung zur (göttlichen) Wahrheitsfindung begründet, wird in moderner Betrachtung vor allem als Homogenisierungsprozess betrachtet. Die Philosophen leben in Gütergemeinschaft, haben alle dieselbe Ausbildung, dasselbe Lebensumfeld:. „Die Ausbildung und Lebensweise der Wächter hebt darauf ab, dass diese sich in ihrem Denken und Handeln nicht unterscheiden. Das Eine ist der Vielfalt überlegen. Es kann nur ein Richtiges geben, nicht mehrere. Richtiges Handeln setzt eine ethische Richtschnur voraus, die in den Erziehungsprozess einfließt.“[13] Andere gehen noch weiter im Urteil und lesen in Platon die Annahme „ [...] daß es gottgleiche Menschen gibt, die das Wahre und Gute für alle Menschen und alle Situationen unfehlbar bestimmen können, und daß die göttliche Wahrheit der Herrschenden durch Meinungsvielfalt gefährdet wird und daher vom Staat zu schützen sei.“[14]

Ergebnis dieses Erziehungsprozesses ist dann eine „[...] Vision des Staates aus einem Guss [...]“[15], in der lediglich die staatsfördernden Tugenden ihre Berechtigung haben und der Bürger durch das Ausfüllen seiner schon vorher, ohne individuelle Entscheidungsgewalt festgelegten Rolle die (‚gerechte’) Einheit des Staates herstellt.[16]

II.b. Aristoteles

Aristoteles gibt auf die Frage nach der Einheit eine andere Antwort: „Es ist aber doch klar, daß ein Staat, der immer mehr eins wird, schließlich gar kein Staat mehr ist. Seiner Natur nach ist er eine Vielheit. [...] Auch wenn man also diese Einheit herstellen könnte, dürfte man es nicht. Denn man würde den Staat überhaupt aufheben. [...] Aus ganz Gleichen entsteht kein Staat. [...] Wo aber eine Einheit entstehen soll, da muß es Verschiedenheiten der Art geben.“[17]

Der (erlaubten) Verschiedenheit sind aber Grenzen gesetzt, natürliche wie anerzogene. Allen Menschen ist gemein, dass sie Gemeinschaftswesen von Natur sind; jeder Mensch ist ein zoon politicon. „Daraus ergibt sich, daß der Staat zu den naturgemäßen Gebilden gehört und daß der Mensch von Natur aus ein staatenbildendes Lebewesen ist; derjenige, der auf Grund seiner Natur nicht bloß aus Zufall außerhalb des Staates lebt, ist entweder schlecht oder höher als der Mensch.“[18] Das Handeln dieses zoon politicon ist zielgerichtet vom Streben nach dem guten Leben geleitet, das ihnen der Staat – in der Gemeinschaft – durch die Art seiner Verfassung ermöglichen muss, denn allein Sicherheit des Lebens und der Güter können noch keinen Staat begründen.

„Das Ziel der politischen Gemeinschaften soll das ‚vollkommene und selbständige Leben’, das ‚glückselige und edle Leben’ der Bürger sein. Die politischen Ordnungen sollen dem Glück (griech. eudaimonia) der Menschen dienen.“[19] Diese Aufgabe der Ermöglichung der Bürger ist gleichwohl nicht so zu verstehen, dass der Staat nur den Rahmen stellt und der Bürger sich – als Bürger – nach freier Wahl entwickeln kann. Das Streben nach dem guten Leben und der Entwicklung der Tugend soll durch staatliche Erziehung geleitet werden. Denn im guten Staat ist der Bürger abwechselnd Regierender und Regierter und muss zu beidem die nötige Tugend aufweisen deshalb wird „[...] der Gesetzgeber darauf achten müssen, wie und durch welche Tätigkeiten die Menschen tugendhaft werden und welches das Ziel des vollkommenen Lebens ist.“[20] Diese Aufgabe obliegt dem Staat mithilfe der praktischen Philosophie. Während sich die theoretische Philosophie mit den Dingen, die unabhängig vom Menschen existieren, befasst, ist der Gegenstand der praktischen Philosophie alles, was durch menschliche Tätigkeit entsteht, somit auch das menschliche Tun selbst. Praktische Philosophie ist denn auch Pädagogik und kann den Menschen über Tugend und sittliches Handeln aufklären. „Die praktische Wirkung der praktischen Philosophie besteht in der Erziehung der Bürger zur sittlichen politischen Praxis.“[21] Von der (politischen) Erziehung sind aber alle diejenigen ausgeschlossen, die seiner Auffassung nach naturgemäß keine Bürger sein können: Frauen und Sklaven. Das Ergebnis ist eine Erziehung mit dem Zwecke der Erhaltung der gesellschaftlichen Hierarchien; nur denjenigen Bürgern, denen die Freiheit von Arbeit und häuslicher (oikos) Organisation gegeben ist, ist es ermöglicht, aktiv Politik zu betreiben und Bürger zu sein. Weiterhin sind diese Bürger als Bürger im Politischen zwar gleich, können aber im privaten, gesellschaftlichen Bereich die Herrschaft ihres Hauses frei nach ihrem Gutdünken führen.[22] Das ist der private, individuelle Bereich, in dem sich Vielheit entfaltet.

[...]


[1] Der besseren Les- und Schreibbarkeit wegen verwende ich in dieser Arbeit lediglich die maskulinen Formen von Personen- oder Berufsbezeichnungen; Verstanden als geschlechtsneutral bzw. beide Geschlechter einbindenden Begriff.

[2] Böckenförde 1976.

[3] SPD Berlin: Werteunterricht für alle. Für Toleranz, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und Demokratie, April 2005, von: www.berlin.spd.de, Zugriff am 5. Juni 2005.

[4] „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ (Böckenförde 1976: 60.).

[5] Guggenberger 1984:1. Das Zitat stammt aus einer Abhandlung freilich über einen anderen Zusammenhang, eine andere ‚ewige Frage’, namentlich über die Legitimität zivilen Ungehorsams.

[6] Nach Ernst Fraenkel, dem ‚Erfinder’ des demokratischen Pluralismus, muss eine Demokratie neben dem kontroversen Sektor auch immer einen nicht-kontroversen Sektor geben, also einen Minimalkonsens über die zentralen Werte wie auch über die Regeln der Austragung gesellschaftlicher Konflikte. Nimmt der kontroverse Sektor Überhand gegenüber diesem nicht-kontroversen Sektor, besteht die Gefahr der Destabilisierung. (Fraenkel, Ernst: Deutschland und die westlichen Demokratien. Mit einem Nachwort über Leben und Werk Ernst Fraenkels, herausgegeben von Alexander v. Brünneck, Erw. Ausg., 2. Aufl., Frankfurt am Main 1990.)

[7] Massing 2005 (b): 62f.

[8] Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 17.

[9] Platon, Der Staat, 433a-434d, zit. n. Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 41.

[10] Vgl. Pfetsch 2003: 80.

[11] Guggenberger: 29.

[12] Platon, Der Staat, 413 c, zit. n. Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 33.

[13] Hartmann u.a. 2002: 22.

[14] Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 18.

[15] Hartmann u.a. 2002: 25.

[16] Diese Lesart kann gleichwohl angezweifelt werden, denn die Philosophen seien keine machtstrebenden Herrscher, sondern Leiter, die in Gespräch und Reflexion das Wahre Gute suchen (Hannah Arendt) und Unterdrückung der Vielheit passiere nicht willkürlich, sondern nach Maßgabe er Gerechtigkeit als ordnungsstiftendes Prinzip, durch das in der der Vielfalt höchstmögliche Einheit gestiftet werden kann. (Frank R. Pfetsch).

[17] Aristoteles, Politik II 2, 1261 a 15-b 9, zit. nach Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 68.

[18] Aristoteles, Politik, hrsg. Von Olof Gigon, 8. Aufl., München 1998, S. 49, zit. nach Hartmann u.a. 2002: 27.

[19] Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 57.

[20] Aristoteles, Politik VII 14, 1333a 11-b 4, zit. nach Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 73.

[21] Braun/Heine/Opolka 2000: 37.

[22] Vgl. Guggenberger: 43.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Bildungsmäßige Voraussetzungen des demokratischen Verfassungsstaates. Die Entwicklung politischer Bildung und Erziehung in Deutschland
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1,3
Jahr
2005
Seiten
24
Katalognummer
V69717
ISBN (eBook)
9783638620161
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bildungsmäßige, Voraussetzungen, Verfassungsstaates, Entwicklung, Bildung, Erziehung, Deutschland
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Bildungsmäßige Voraussetzungen des demokratischen Verfassungsstaates. Die Entwicklung politischer Bildung und Erziehung in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69717

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