Globalisierung, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte: Internationale Standards oder Global Compact?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1) Einleitung

2) Zur Notwendigkeit der Einführung internationaler Normen

3) Verbindliche Standards für die Weltwirtschaft
3.1) Unterschiedliche Sichtweisen
3.2) „Race to the bottom“ oder „race to the top“?
3.2) Durchsetzbarkeit und Wirkung

4) Global Compact - Ein Begriff für neues Denken?
4.1) Entstehung und Zielsetzung
4.2) Global Compact als Alternative zu internationalen Standards?

5) Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Die 200 größten Konzerne der Welt

Abbildung 2 Einkünfte von Staaten und Konzernen im Vergleich

Abbildung 3 Die zehn Prinzipien des Global Compact

Abbildung 4 Armutsentwicklung in aufstrebenden Wirtschaftsregionen

Abbildung 5 Pro-Kopf-Einkommen und Offenheit der Märkte

Abbildung 6 Marktzugang und Wirtschaftswachstum

Abbildung 7 Luftverschmutzungsregulierung und Pro-Kopf-Einkommen

Abbildung 8 Umweltverschmutzung und Pro-Kopf-Einkommen

Abbildung 9 Auslandsinvestitionen und Luftverschmutzung

Abbildung 10 Effektivität von Wirtschaftssanktionen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die zunehmende weltwirtschaftliche Verflechtung (Globalisierung1 ) und der dadurch scheinbar immer größer werdende Einfluß von Unternehmen2 spaltet die Gesellschaft. Gewinner sehen die Globalisierung als Garant für Wachstum und gesamtgesellschaftlichen Fortschritt, wohingegen sie für Verlierer Ursache vieler Mißstände ist.

Am 3. Juni 2005 sprach Bundespräsident Horst Köhler in einer Rede mit dem Titel „Wir brauchen mehr Weltinnenpolitik“ davon, „die internationalen Handelsregeln fair und entwicklungsfreundlich [zu] gestalten, und […] international verbindliche Spielregeln für grenzüberschreitend agierende Wirtschaftsunternehmen [zu] definieren.“3

Es existiert also das Bedürfnis, die Globalisierung zu beeinflussen, sie womöglich sogar zu steuern. Vor allem geht es um die Frage, mit welchen Mitteln im internationalen Wettbewerb ein schrankenloser Konkurrenzkampf verhindert werden kann, der auf Kosten von Umwelt und Arbeitnehmerrechten geführt wird.

Ob internationale Standards oder der von VN-Generalssekretär Kofi Annan ins Leben gerufene Global Compact4 geeignete Mittel sind, soll in dieser Arbeit kritisch untersucht werden.

Im ersten Abschnitt wird zunächst der grundsätzliche Handlungsbedarf dargestellt. Im Hauptteil werden internationale Standards und ihre möglichen Wirkungen diskutiert und bewertet. Danach wird die Initiative des Global Compact erläutert, bevor in der Schlußbetrachtung die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefaßt werden.

Die Material- und Quellenlage zum Thema ist grundsätzlich gut. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten beschäftigt sich vor allem seit Mitte der 1990er Jahre mit der Frage, ob und wie die Globalisierung institutionell ausgestaltet werden sollte.

2. Zur Notwendigkeit der Einführung internationaler Normen

Seit Mitte der 1990er Jahre haben die weltwirtschaftlichen Prozesse zunehmend eine jurisdiktionsüberschreitende Dynamik entwickelt, so daß die einzelnen Nationalstaaten ihre wirtschaftspolitische Steuerungsfunktion weitgehend einbüßten.5 Dem transnationalen Agieren der Wirtschaftssubjekte standen in der Folge keine adäquaten Mechanismen der Staaten gegenüber und es wurde klar, daß die Verantwortung für die Umsetzung globaler Normen im Rahmen des Global Governance6 Ansatzes nicht ausschließlich bei ihnen liegen könne.7 Der sprunghafte Anstieg freiwilliger Verhaltenskodizes von Firmen in den 1990er Jahren zeigt, daß der Handlungsbedarf auch von Unternehmensseite erkannt worden ist.8

Die Befürchtung, eine sozioökonomische Spirale ins Bodenlose („race to the bottom“) in Gang gesetzt zu haben, manifestierte sich anhand negativer Beispiele. Vor allem Großkonzernen wie Adidas, Heineken oder Shell wurde vorgeworfen, ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nach zu kommen und die unzureichende Rechtssituation vor allem in Entwicklungsländern auszunutzen.9

Auch wenn grundsätzliches Einvernehmen über die Notwendigkeit besteht, die Globalisierung zum Nutzen aller zu gestalten, so wird über die Zweckmäßigkeit der Ansätze vehement gestritten.10 Während vor allem die Wirtschaft für höchstmögliche Flexibilität künftiger Regeln wirbt, versuchen Globalisierungskritiker die Vorteile der Stabilität von Rechtsbindung entfaltenden Regelungen in den Vordergrund zu stellen.11 Doch die Ziele sind weitgehend unumstritten. Es muß in jedem Fall darum gehen, wachsende ökonomische und soziale Unterschiede zwischen den Nationen einzugrenzen. Außerdem sollte einer allzu individuellen Rechtsentwicklung in den Nationalstaaten durch internationale Vereinbarungen vorgebeugt werden, auch um möglichst einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.12

3. Verbindliche Standards für die Weltwirtschaft

3.1 Unterschiedliche Sichtweisen

Unter internationalen Standards werden im Folgenden vertraglich festgelegte Mindestniveaus verstanden, die sich auf die gewährten Arbeitnehmerrechte oder den vorhandenen Grad des Umweltschutzes in transnationalen Unternehmen beziehen.

Die Forderung der Globalisierungskritiker nach bindenden Regelungen fußt zumeist auf der Annahme, daß Entscheidungen von Wirtschaftssubjekten ausschließlich anhand wirtschaftlicher Motive getroffen werden und die sozioökonomischen Bedingungen in den Wirtschaftsstandorten folglich in einem fatalen Dumpingwettbewerb münden. Die globale Verrechtlichung wird dahingehend als klassisches Steuerungsinstrument verstanden, um dem Markt- und Staatsversagen entgegen zu wirken.13 Die Überwachungsfunktion soll weiterhin bei den Staaten liegen, die für die Wirtschaftspraxis auf ihrem Territorium verantwortlich zeichnen.14

Daß internationale Standards nur in Verbindung mit Sanktionsmechanismen sinnvoll sind, ist unstrittig.

Allerdings sind es vor allem Vertreter der LDCs, die sich gegen die Einführung verbindlicher Standards aussprechen. Sie sehen in erster Linie ihren komparativen Kostenvorteil im internationalen Wettbewerb bedroht. Befürwortern, vor allem den mit Importeuren konkurrierenden Unternehmen und Gewerkschaften15, werfen sie protektionistische Motive vor.16 Um die Beweggründe für die skeptische Haltung der LDCs zu verdeutlichen, sei das TRIPS-Abkommen genannt. Es ist Bestandteil des GATT und stellt eine der Grundlagen der WTO dar. In ihm wird der Urheberschutz von Patenten geregelt, die LDCs dringend brauchen, um den wirtschaftlichen Fortschritt der hochentwickelten Nationen aufzuholen. So gesehen wäre eine Liberalisierung des TRIPS Entwicklungshilfe. Die restriktive Handhabung des Abkommens und die Androhung von Sanktionen bei Verstößen machen die WTO jedoch in den Augen der LDCs zum Ausführungsorgan protektionistischer Politik und lassen an den guten Absichten der entwickelten Länder Zweifel aufkommen.17

Unabhängig davon wäre die WTO wohl kaum die richtige Institution zur Durchsetzung von Standards, da ihre Kernaufgabe die Erhaltung und Förderung des freien Handels ist.18 Die Gefahr protektionistischen Mißbrauchs durch die starke Stellung der Wirtschaftsnationen wäre latent vorhanden und würde die skeptische Haltung der LDCs nicht befriedigen können.19 Viele Stimmen fordern deshalb dazu auf, die Diskussion um Standards in die ILO zu verlagern, da hier schließlich die nötigen sozialen Kompetenzen angesiedelt sind.20

Falsch wäre es, die Haltung der LDCs als generelle Ablehnung von Standards zu interpretieren. Vielmehr sind sie an der Anpassung sozialer und ökonomischer Niveaus in Relation zu ihrem Entwicklungsstand als Voraussetzung gesellschaftlichen Fortschritts durchaus interessiert.21

Die bereits erwähnte Auffassung der Globalisierungskritiker, daß Standortentscheidungen von Unternehmen ausschließlich aus ökonomischem Kalkül getroffen werden, muß ebenfalls differenzierter betrachtet werden. Bis zu einem gewissen Grad werden Unternehmen auch bereit sein, entgegen dem Nutzen-Kosten-Kalkül zu handeln und kulturell-ethischen Regeln zu folgen („imperative Selbstbindung“).22 Außerdem ist die Summe vieler Standortfaktoren ausschlaggebend, die natürlich wiederum vom jeweiligen Entwicklungsstand der Standortregion abhängig ist. Lohnkosten sind also gerade in hochentwickelten Industrien, z. B. neben Infrastrukturbedingungen, Rechtssicherheit, Steuerniveau und Ausbildungsstand nur ein Teilaspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Weiterhin müßten auch von den Firmen getragene Kosten für Sozialleistungen, Umweltschutz, Bildung, o. ä. zu den Lohnkosten hinzuaddiert werden, um eine verläßliche Aussage treffen zu können. Folglich können keine pauschalen Aussagen zu Lohndumping durch Standortverlagerungen in LDCs getätigt werden.23

3.2 „Race to the bottom“ oder „race to the top“?

Theoretisch könnte die hohe Kapitalmobilität der Weltwirtschaft durchaus zu einem „race to the bottom“ führen. So gibt es Fälle, in denen FDI bewußt durch niedrige Sozialstandards angelockt werden. Allerdings stehen diesen kurzfristigen Nachteilen meist langfristige Wohlfahrtsgewinne gegenüber.24

Wenn es tatsächlich ein „race to the bottom“ gäbe, wären besonders diejenigen Länder betroffen, die besonders exponiert gegenüber Handel und FDI positioniert sind. Empirisch gesehen kann diese These nicht bestehen.25 Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Offenheit der Märkte steigt in der Regel auch das Pro-Kopf-Einkommen.26 Ärmere Länder mit weniger offenen Märkten fallen beim Wirtschaftswachstum hinter die Konkurrenten mit liberalen Wirtschaftsbedingungen zurück.27 Betrachtet man die Armutsentwicklung in den LDCs, so bleibt festzuhalten, daß sich diese kontinuierlich und überdurchschnittlich verbessert.28

Auch für den Umweltbereich zeigen Erhebungen, daß Wirtschaftswachstum und die damit einhergehenden Einkommens- verbesserungen der Arbeitnehmer zu weniger Umweltbelastung führen.29 Mit einiger Berechtigung kann somit von einem „race to the top“ gesprochen werden, das durch eine höhere Handelsintensität verursacht wird. Folglich ist die Liberalisierung der Weltmärkte für die Positivisten Garant zukünftiger Wohlfahrtsgewinne, auch wenn im Rahmen von Arbeits- und Einkommensumverteilung bisweilen erhebliche Ungleichheiten entstehen können.30

3.3 Durchsetzbarkeit und Wirkung

Doch trotz grundsätzlich positiver Entwicklung gibt es auch beunruhigende Tendenzen. So werden ca. 10% des weltweit gehandelten Warenwertes unter Verstoß gegen fundamentale Arbeitsrechte hergestellt und auch der Umfang der Kinderarbeit steigt nach wie vor.31 Zu welch ambivalenten Ergebnissen jedoch Eingriffe in den Markt führen können, soll folgendes Beispiel zeigen:

Nachdem 1992 durch eine Fernsehsendung bekannt wurde, daß in Bangladesch Kinder an der Herstellung von Kleidung für das US- Unternehmen Wal-Mart beteiligt waren, erwogen US-amerikanische Politiker den Handel mit derartigen Produkten zu boykottieren. Folge dieser Entscheidung wäre die Entlassung von 50.000 Kinderarbeitern gewesen. NGOs wie UNICEF stellten sich gegen die Entscheidung und verwiesen auf die Konsequenzen. Kinder und ihre Familien würden ohne Alternative ihrer Existenzsicherung beraubt und so teilweise sogar zur Prostitution gezwungen. Schließlich wurde mit finanzieller Hilfe der ILO ein Programm gegründet, das den Bau von Schulen förderte und so Alternativen zur Arbeit bereitstellte. In der Folge fiel der Anteil der Kinderarbeiter drastisch.32

Beispiele dieser Art sind nicht selten.33 Sie zeigen, daß gut gemeinte Motive allzu oft in negative Folgen verkehrt werden. Sanktionen sollten daher allenfalls als letztes Mittel begriffen werden und erst dann in Kraft treten, wenn genug Zeit für Verbesserungen eingeräumt wurde.34 Empirisch gesehen ist der Erfolg von Wirtschaftssanktionen skeptisch zu bewerten. So zeigen Elliot und Freeman, daß Sanktionen gerade in den Bereichen Menschenrechte und Kinderarbeit, selten ihr Ziel erreicht haben.35 Die Tatsache, daß die schlechtesten Arbeitsbedingungen in den LDCs ohnehin in den vom Außenhandel weitgehend unabhängigen Bereichen („Non-Traded Sectors“) vorherrschen, macht deutlich, daß die gewünschten Adressaten durch Steuerung der Handelsströme nicht zwangsläufig erreicht werden.36

Der US-amerikanische Ökonom Jagdish Bhagwati bewertet Handelssanktionen oftmals als ineffektiv und macht deutlich, „that God gave us not just teeth but also a tongue. A good tongue-lashing today, with CNN and civil society groups, can be very effective.”37 Gerade in der westlichen Welt ist der Einfluß der Medien auf das wirtschaftliche Verhalten der Konsumenten nicht zu unterschätzen.

[...]


1 Globalisierung meint „weltweite Verflechtung der Ökonomien“; Vgl. auch Nohlen / Schultze (2004), S. 301 ff.

2 Vgl. Abb. 1 + 2.

3 Köhler, Horst (2005).

4 Zum Begriff vgl. www.unglobalcompact.org.

5 Von 1990 bis heute hat sich die Zahl transnationaler Konzerne von 32.000 auf über 60.000 erhöht (Vgl. Fröhlich (2002), S. 1.)

6 Global Governance meint „weltumspannende Politikgestaltung“; Vgl. auch Nohlen / Schultze (2004), S. 299 ff.

7 Vgl. Baumann (2003), S. 184; Vgl. auch Hummel (2004), S. 22.

8 Vgl. Strohscheidt (2005), S. 139; Vgl. auch Berg (2003), S. 401 f.

9 Beispiele vgl. ebd. S. 400.

10 Vgl. John (2002), S. 18.

11 Vgl. Kiwit / Voigt (1995), S. 142.

12 Vgl. Strohscheidt (2005), S. 141.

13 Vgl. Schorlemer (2003), S. 49; Vgl. auch Hummel (2004), S. 42.

14 Vgl. Schorlemer (2003), S. 50.

15 Vgl. Gitterman (2002), S. 9.

16 Vgl. Kell (1999), S. 166f; Vgl. auch Elliot / Freeman (2003); S. 81ff.

17 Vgl. Bhagwati (2003), S. 234ff.

18 Vgl. Maskus (2002), S. 149f.

19 Vgl. Hauser (2000), S. 1.

20 Vgl. Bhagwati (2003), S. 240.

21 Vgl. Gitterman (2002), S. 8.

22 Vgl. Kiwit / Voigt (1995), S. 121f.

23 Vgl. Brown / Deardroff / u. a. (2002), S. 52 f; Vgl. auch Sautter (1995), S. 231.

24 Vgl. Drezner (2001), S. 67f;

Vgl. auch Elliot / Freeman (2003), S. 74; Vgl. auch Palm (2001).

25 Vgl. Drezner (2001), S. 75; Vgl. auch Elliot / Freeman (2003), S. 73f; Vgl. auch Feenstra / Hanson (1996), S. 240ff.

26 Vgl. Abb. 5.

27 Vgl. Abb. 6.

28 Vgl. Abb. 4.

29 Vgl. Abb. 7-9; Zum Thema Umwelt und Entwicklung s. auch Hettige, Hemamala / Mani, Muthukumara / u. a. (1997).

30 Vgl. Sautter (2002), S. 233f.

31 Vgl. ATTAC Tübingen (2002), S. 1.

32 Vgl. Elliot / Freeman (2003), S. 112f.

33 Vgl. ebd. S. 114ff.

34 Vgl. ebd. S. 82f.

35 Vgl. Abb. 10.

36 Vgl. Elliot / Freeman (2003), S. 74.

37 Bhagwati (2003), S. 239.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Globalisierung, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte: Internationale Standards oder Global Compact?
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V69715
ISBN (eBook)
9783638621977
Dateigröße
668 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Globalisierung, Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte, Internationale, Standards, Global, Compact
Arbeit zitieren
Timo Bürger (Autor:in), 2006, Globalisierung, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte: Internationale Standards oder Global Compact?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69715

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