Sponsoring im Steuerrecht


Seminararbeit, 2006

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Problemdarstellung
1.1 Einleitung
1.2 Abgrenzung von sonstigen verwandten Tätigkeiten

2 Sponsoring im Allgemeinen
2.1 Zur Herkunft des Wortes „Sponsoring“ und Definition
2.2 Sportsponsoring
2.2.1 Entwicklung und Ziele des Sportsponsoring
2.2.1.1 Entwicklung des Sportsponsoring
2.2.1.2 Ziele des Sponsors
2.2.1.3 Ziele des Gesponserten
2.2.2 Erscheinungsformen des Sportsponsoring
2.2.2.1 Sponsoring von Sportlern/Sportmannschaften
2.2.2.2 Sponsoring von Sportveranstaltungen
2.2.2.3 Sponsoring von Sportverbänden und Sportvereinen

3 Ertragsteuerliche Beurteilung des Sponsoring
3.1 Sponsoring auf Seiten des Sponsors
3.1.1 Sponsoringaufwendungen im Einkommensteuerrecht
3.1.1.1 Berücksichtigung der Leistung als Betriebsausgabe
3.1.1.2 Berücksichtigung der Leistung als Spende
3.2 Sponsoring auf Seiten des Gesponserten
3.2.1 Sponsoringeinnahmen im Einkommensteuerrecht
3.2.2 Sponsoringeinnahmen im Körperschaftsteuerrecht
3.2.2.1 Einnahmen im ideelen Bereich
3.2.2.2 Einnahmen aus der Vermögensverwaltung
3.2.2.3 Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

4 Umsatzsteuerliche Beurteilung des Sponsoring

5 Schenkungsteuerliche Beurteilung des Sponsoring

6 Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Urteilsregister

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 – Entwicklung der Sponsoringausgaben

1 Problemdarstellung

1.1 Einleitung

In den vergangenen Jahren ist die wirtschaftliche Bedeutung des Sponsorings für kleine und große Unternehmen zunehmend interessanter geworden.[1] Man unterscheidet zwischen Sponsoring in den Bereichen Sport, Soziales, Ökologie, Kultur, Medien[2] und Wissenschaft.[3] Die vorliegende Arbeit wird sich mit dem Phänomen des Sportsponsoring beschäftigen. Diese Form gilt heute nicht nur für den Spitzensport als wichtiges Finanzierungsinstrument[4], denn zusätzlich zu Eintrittsgeldern braucht der Sport die Förderung durch Sponsoren, da in vielen Fällen keine Kostendeckung ohne Sponsoringaktivitäten erfolgen kann[5], und neben Spesen oftmals hohe Startgelder für Weltklassesportler erforderlich sind.[6] Die Förderung des Sports durch finanzielle Mittel des Staates hat sich sehr verringert, trotz dass der Sport zunehmend mehr finanzielle Unterstützung braucht, um neue sportliche Erfolge aufzustellen. Das kann teilweise darauf zurückgeführt werden, dass Sponsoringaufwendungen unter bestimmten Vorrausetzungen den Steueraufwand eines Sponsors verringern können. Die Arbeit will einen Überblick über diese Bedingungen und die aktuelle Steuerrechtslage bieten. Es soll deutlich gemacht werden, ob und auf welche Weise sich durch Sponsoring eine Steuerlast auf legalem Wege vermeiden lässt. Die Kernfrage für diese Arbeit heißt: “Welche steuerrechtlichen Änderungen ergeben sich für Unternehmen und Geförderte durch den Einsatz von Sponsoring.“ Das erste Kapitel zeigt Unterschiede von Sponsoring, Spenden und Mäzenatentum. Das zweite Kapitel soll die für das Themenverständnis notwendigen Grundlagen vermitteln. Dazu gehören u. a. die Definition und Entwicklung sowie ein Überblick der Ziele der Sponsoringpartner. Anschließend werden die steuerlichen Problemstellungen des Sportsponsoring näher beleuchtet, da sich das Ertrags- (Kapitel 3), das Umsatz- (Kapitel 4) und das Schenkungsteuerrecht (Kapitel 5) auf das Sponsoring auswirken.[7]

1.2 Abgrenzung von sonstigen verwandten Tätigkeiten

Es existieren zwei weitere Formen der Förderung von Sport, welche im Zusammenhang mit dem Sponsoring anzutreffen sind. Als Mäzenatentum bezeichnet man die erste Form, bei der die Handlungsweise auf altruistischen und idealistischen Motiven basiert.[8] Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Förderer keine Gegenleistung erhält.[9] Der Begriff stammt aus der Zeit vor unserer Zeitrechnung und wurde durch den Römer Gaius Clinius Maecenas (70-8 v. Chr.) geprägt, der zu den bekanntesten Kunst- und Kulturförderern der Antike zählt.[10] Dieser verwirklichte die politischen Ziele des Kaiser Augustus, indem er drei bedeutende Dichter des Römischen Reiches finanziell unterstützte.[11] Diese Form ähnelt den heutigen Stiftungen, welche Personen oder Organisationen ohne Gegenleistung und ohne wirtschaftlichen Eigennutz fördern.[12] Die zweite Form umfasst das Spendenwesen, das eine Weiterentwicklung des Mäzenatentums darstellt.[13] Spenden sind Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich zur Förderung des Sports geleistet werden und von keinerlei Gegenleistung des Spendenempfängers geprägt sind. Sie dienen der Erreichung steuerlicher Vorteile und zum Aufzeigen gesellschaftspolitischer Verantwortung des Spenders.[14] Somit wird deutlich, dass diese Form aus Unternehmenssicht sowohl gemeinnützige als auch steuerliche Motive beinhaltet.[15]

2 Sponsoring im Allgemeinen

2.1 Zur Herkunft des Wortes „Sponsoring“ und Definition

Der Begriff des Sponsorings stammt ursprünglich von dem griechischen Wort Οπενδω [spendo], was soviel bedeutet wie „ausgießen, spenden oder einen Vertrag schließen“.[16] Das klassische Sponsoring wird heute als ein Marketing- und Kommunikationsinstrument bezeichnet, das i. e. S. eine klare Vereinbarung von Leistung und Gegenleistung voraussetzt.[17] Der Gesponserte kann eine bestimmte Person, Institution oder auch Personengruppe sein.[18] Bruhn definiert das Sponsoring im betriebswirtschaftlichen Sinne als „die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten, die mit der Bereitstellung von Geld, Sachmitteln, Dienstleistungen oder Know-how durch Unternehmen und Institutionen zur Förderung von Personen/Organisationen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt oder Medien verbunden sind, um damit gleichzeitig Ziele der Unternehmenskommunikation zu erreichen“.[19] Sponsoring ist eine Form der Partnerschaft, bei dem Sponsor und Gesponserter zusammenarbeiten, um bestimmte Ziele effektiver zu erreichen.[20] Der Begriff Sponsoring ist jedoch nicht eindeutig. Die Einbeziehung der Spenden in den Sponsoringbegriff ist notwendig,[21] da Sponsoring i. w. S. als Zuwendung auch ohne Gegenleistung des Gesponserten definiert ist, m. a. W. auch unentgeltliche Leistungen wie Spenden und das mäzenatische[22] Sponsoring können vorkommen.[23]

[...]


[1] Vgl. Märkle, R., Neue Entwicklungen, in: Steuerberater-Jahrbuch (1998-99), S. 289.

[2] Unter Mediensponsoring versteht man die Offerierung finanzieller Mittel im Bereich TV/Handy/ Internet und TV-Zeitschriften.

[3] Vgl. Hermanns, A.: Sponsoring (1997), S. 56 f.

[4] Vgl. Preuß, H.: Sponsoring im Spitzensport, in: Breuer, C./Thiel, A. (Hrsg.), Handbuch Sportmanagment (2005), S. 274.

[5] Vgl. Schauhoff, S.: Große Aufregung um das Sponsoring (DB 1998), S. 494.

[6] Vgl. Brünen, W.: Sportsponsoring (1995), S. 26.

[7] Vgl. Alberti, E.: Sponsoring im Steuerrecht (2001), S. 33 ff. oder Kasper S. 398.

[8] Ein Beispiel für das Mäzenatentum stammt von Benveniste und Piquet (1988): Einem Rennfahrer wurde von einem gewissen Lord Hesketh 1975 völlig uneigennützig ein F1-Rennwagen überlassen, ohne jeglichen Markennamen auf dem Wagen. Hesketh beabsichtigte lediglich ein junges Talent zu fördern. Vgl. Walliser, B.: Sponsoring (1995), S. 9.

[9] Vgl. Bruhn, M.: Sponsoring (1991), S. 17.

[10] Vgl. Walliser, B.: Sponsoring (1995), S. 9.

[11] Vgl. Grüsser, B.: Kultursponsoring (1991), S. 368 f.

[12] Vgl. Brünen, W., Sportsponsoring (1995), S. 17.

[13] Vgl. Bruhn, M.: Sponsoring (1998), S. 20.

[14] Vgl. Preuß, H.: Sponsoring im Spitzensport, in: Breuer, C./Thiel, A. (Hrsg.), Handbuch Sportmanagment (2005), S. 275.

[15] Vgl. Alberti, E.: Sponsoring im Steuerrecht (2001), S. 13.

[16] Vgl. Alberti, E.: Sponsoring im Steuerrecht (2001), S. 4.

[17] Vgl. Bruhn, M./Mussler, D., Sponsoringfibel (1991), S. 8.

[18] Vgl. Specht, A.: Sponsorship, in: Bruhn, M. (Hrsg.): Arbeitspapiere (1985), S. 4.

[19] Vgl. Bruhn, M.: Sponsoring (1998), S. 22.

[20] Vgl. Bruhn, M./Mussler, D., Sponsoringfibel (1991), S. 9.

[21] Vgl. Kasper, A.: Sponsoring im Steuerrecht (DStZ 2005), S. 397.

[22] Beim mäzenatischen Sponsoring tritt der Sponsor selbst an die Öffentlichkeit und macht seine gesellschaftspolitische Verantwortung durch eigene Werbemaßnahmen deutlich, während das klassische Sponsoring lediglich das Gegenleistungssponsoring beinhaltet.

[23] Vgl. BMF-Schreiben vom 18.2.1998, BStBl I 1998, S. 212.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Sponsoring im Steuerrecht
Hochschule
Technische Universität Chemnitz  (Lehrstuhl für Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung)
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V69657
ISBN (eBook)
9783638613910
ISBN (Buch)
9783638677905
Dateigröße
549 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Kernfrage für diese Arbeit heißt: 'Welche steuerrechtlichen Änderungen ergeben sich für Unternehmen und Geförderte durch den Einsatz von Sponsoring."
Schlagworte
Sponsoring, Steuerrecht
Arbeit zitieren
Ute Fiedler (Autor:in), 2006, Sponsoring im Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69657

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