Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia


Seminararbeit, 2004

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


1. Einleitung

Die folgende Arbeit beschäftigt sich im Rahmen des Seminars „Reformen in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia und Josef II. (1740-1790)“ mit der Entwicklung der Verwaltungsbehörden in Österreich.

Wie allgemein bekannt ist, definierte sich im Zeitalter des Absolutismus die staatliche Willensbildung vollständig über die Willensbildung des Landesfürsten. Da aber auch die absoluten Fürsten nicht allwissend waren bedienten sie sich eines Behördenapparats. Diese „Behörden“ haben allerdings nichts gemein mit den Behörden unserer Zeit, zu denen sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. In ihrer ursprünglichen Form waren sie reine Beratungs- und keine, wie wir sie heute nennen würden, Vollzugsorgane. Diese staatlichen Einrichtungen unterliefen jeher gewissen Änderungen und Umstrukturierungen, ihre Hauptaufgabe lag aber bis zu den Verwaltungsreformen, die von Maria Theresia angefangen und von ihrem Sohn Joseph II. fortgeführt wurden, auf der Beratung des absoluten Fürsten. Infolge des Reformpaketes, das durch den Grafen von Haugwitz und später durch Kaunitz ausgearbeitet wurde gesellte sich der Typus der „vollziehenden Behörde“ zu den althergebrachten „beratenden Gremien“. Fortan konnten die Behörden z.T. eingeständig Entscheidungen treffen und waren nicht mehr genötigt eine ständige Rücksprache mit dem herrschenden Fürsten zu vollziehen.

Vorangetrieben wird diese Reform der Verwaltungsbehörden durch den Geist des aufgeklärten Absolutismus, in dem Sinne, dass der Monarch zwar weiterhin der Träger der Staatsgewalt sei, aber der hauptsächliche Zweck des Staates über das Wohl der Bürger definiert sein müsse. Zusätzlich verstärkt wurde der Maria Theresianische Reformdrang durch wenig erfolgreiche Kriege wie den Österreichischen Erbfolgekrieg[1]. Die militärischen Misserfolge, vor allem gegen das flächenmäßige und auch an Einwohnern kleinere Preußen, zeigten Missstände in der österreichischen Verwaltung auf und nötigten zum Handeln.

Zu Beginn der Arbeit wird Exkurs geführt, der die österreichischen Besonderheiten bezüglich dieser Verwaltungsreformen, wie z.B. den noch immer ausgeprägten Einfluss der Stände auf die gesamtstaatliche Politik, erläutert und aufzeigt wie vielschichtig die Probleme gerade bei einer österreichischen Staatsreform waren.

Darauf folgend werden die Reformen Maximilian I. und Ferdinand I. kurz umrissen, die sozusagen die Vorstufen bilden und mit ihren Verwaltungsreformen eben jene Behörden in Leben gerufen haben, deren Reformen Maria Theresia ihr Leben lang beschäftigt haben. Den Kern bildet der Ausblick auf die durch von Haugwitz durchgeführten Reformen der Landesverwaltung, sowie der übrigen Verwaltungsorgane, wie z.B. des Geheimen Rates oder der Hofkanzlei. Abschließend sollen kurz die von Kaunitz angestrebten Reformgebiete, wie das „Directorium internis“ als auch der Staatsrat angerissen werden.

2. Spezifische österreichische Probleme

Im Gegensatz zu Preußen oder besser formuliert, besaß Österreich eine Vielzahl von gesonderten Problemen, die Verfassungsreformen und Staatenbildende Maßnahmen erschwerten. Diese, namentlich die Doppelrolle des Herrschers als Kaiser und Vertreter der eigenen Hausmacht, die Selbstständigkeit der Länder sowie der länger als im europäischen Ausland vorhandene Einfluss der Stände auf die Staatsgeschäfte sollen hier kurz erklärt werden.

2.1 Das Kaisertum

Ein Problem das an dieser Stelle Erwähnung finden sollte ist die seit 1438 nahezu ununterbrochene Verknüpfung der Kaiserwürde des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation mit der landesfürstlichen Stellung des Herrscherhauses der Habsburger. Diese Verknüpfung bestimmt in nicht geringem Maße die Verwaltungsgeschichte der Österreichischen Erblande. Einerseits wurde durch die Hausmachtinteressen der Habsburger eine zentralistische Reichspolitik mit Reichsweit funktionierenden Verwaltungsinstanzen unmöglich gemacht, andererseits verhinderte aber auch der Zwang zur Rücksichtnahme auf das reichsständische Machtgefüge eine alleinig auf den Erblanden fußende Territorialstaatspolitik.[2] In dieser Situation bedeutet jeder Machtzuwachs des Kaisers eine Einschränkung des ständischen Einflusses und somit eine Gefährdung des Gleichgewichts der Kräfte innerhalb des Hl. röm. Reiches dt. Nation. Eine zentralistisch orientierte Verwaltungsentwicklung ist somit von vornherein erschwert worden.

2.2 Selbständigkeit der Länder

Die Probleme die Länder in den Reichsverband einzugliedern werden durch den Fakt ergänzt, dass es den in den Österreichischen Erblanden liegenden Ländern länger als zum Beispiel im rivalisierenden Preußen gelingt ihre spezifischen Besonderheiten aufrecht zu erhalten. Sie widerstehen somit dem Prozess der Einschmelzung als untergeordnete Provinzen in einen Gesamtstaat. Anders als Preußen, dem es gelang eine Anzahl norddeutscher Länder in einem einheitlichen Staatsgebilde zusammenzubringen bestanden Österreichs Länder überwiegend aus unterschiedlichen schwer in Einklang zu bringenden Nationalitäten, wie Otto Hintze es auszudrücken pflegt.[3] Die Außenstehenden Mitglieder des Reichs, wie Neapel, die Niederlande oder auch die Lombardei hat der österreichische Staat nie wirklich organisch angliedern können. Auch die Unterschiede zwischen den Erblanden, dem Königtum Böhmen unter Einschluss Mährens und Schlesiens, sowie des Königtums Ungarn unter Berücksichtung Siebenbürgens, sowie später des polnischen Teils von Galizien, verschärfen die Uneinheit innerhalb des gesamten Staates, der bezeichnender Weise in der Literatur als ein in einer dynastischen Union verbundener Ständestaat bezeichnet wird. Diesen Ständestaaten gelang es, neben einer eigenen Verwaltung, einen eigenen Behördenapparat aufrechtzuerhalten.[4]

2.3. Der Einfluss der Stände

Maßgeblich an den Problemen der Verwaltungsreformen beteiligt ist, neben der schon in 2.1 angesprochenen dualen Ausrichtung des Hauses Habsburg als Träger der Kaiserwürde einerseits und der landesfürstlichen Führungsstellung andererseits, der Einfluss der Stände auf die Reichs- bzw. auch Landespolitik, sowohl der österreichischen Erblande als auch den restlichen Landesterritorien. Dieser Einfluss auf das tägliche politische Geschäft wurde seit der Schlacht vom Weißen Berge (1620), in Böhmen massiv zurückgedrängt. Die anderen Territorien Österreichs blieben davon aber nahezu unbetroffen. In ihnen wurde ein Weg der Aushöhlung der Instanzen und Verfassungen betrieben, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckte. Festzuhalten bleibt, dass selbst in theresianischer Zeit die Landesverfassungen formell bestehen bleiben, die ständischen aber in die landesherrlichen Verwaltungen integriert und somit ihrer Eigenständigkeit langsam beraubt wurden. Die so genannten Landtage verloren somit ihren Einfluss und es gelang ihnen auch nicht diesen zurückzugewinnen, die politisch bedeutsame Schicht des österreichisch-böhmischen Adels widersetzte sich aber, trotz der Anbindung an das Herrscherhaus fortlaufend den bürokratischen Zentralisierungstendenzen.

Durch diese vielschichtigen Probleme begründet ist die österreichische Verwaltungsgeschichte mehr als in anderen Ländern geprägt durch die ständige Kompromisssuche zwischen den innerstaatlich wirkenden Kräften.[5]

[...]


[1] Der Österreichische Erbfolgekrieg (1740-1748) endet für Österreich mit dem Verlust Schlesiens an Preußen, sowie der Abtretung Parmas an eine spanisch bourbonische Sekundogenitur. Außerdem erhielt Savoyen Teile Mailands.

[2] Link, Christoph, Die habsburgischen Erblande, die böhmischen Länder und Salzburg, in: Kurt G.A. Jeserich/ Chistoph von Unruh/ Hans Pohl (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reichs, Stuttgart 1983. Bd. 1, S. 473.

[3] Hintze, Otto, Der österreichische und preußische Beamtenstaat im 17. und 18. Jahrhundert. Eine vergleichende Betrachtung, in : Ders., Staat und Verfassung. Gesammelte Abhandlungen, hgg. von Gerhard Oestreich, Bd.1, Göttingen 19703, S. 322.

[4] Link, Christoph, ebd., S. 473.

[5] Ebd., S. 474.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
Reformen in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia und Josef II. (1740-1790)
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V69626
ISBN (eBook)
9783638601443
ISBN (Buch)
9783638754439
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reform, Verwaltungsbehörden, Maria, Theresia, Reformen, Habsburgermonarchie, Maria, Theresia, Josef
Arbeit zitieren
Magister Axel Klausing (Autor:in), 2004, Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69626

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