Nicht-monetäres Reporting der DAX- und M-DAX-Unternehmen - Entwicklung eines IT-gestützten Werkzeugs für die Unternehmenspraxis


Diplomarbeit, 2006

74 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Transparenz schafft Vertrauen: das Reporting – eine unternehmerische Herausforderung und Chance
1.1 Die wachsende Bedeutung des Reportings für Unternehmen
1.2 Aufbau und Zielsetzung dieser Arbeit

2 Die verschiedenen Berichtsformen – das Fundament des Reportings
2.1 Das Reporting im Überblick
2.1.1 Informationsasymmetrien als theoretische Grundlage für das Reporting
2.1.2 Der Zusammenhang von Unternehmenspublizität, Reporting und Berichten
2.2 Monetäre Berichte
2.2.1 Gesetzliche Vorschriften: die Basis monetärer Berichte
2.2.2 Monetäre Berichte im Überblick
2.2.3 Darstellung ausgewählter monetärer Berichte
2.2.3.1 Geschäftsberichte und Jahresberichte
2.2.3.2 Zwischenberichte und Quartalsberichte
2.3 Nicht-monetäre Berichte
2.3.1 Normen und Richtlinien: die Basis nicht-monetärer Berichte
2.3.2 Nicht-monetäre Berichte im Überblick
2.3.3 Darstellung ausgewählter nicht-monetärer Berichte
2.3.3.1 Umweltbericht
2.3.3.2 Umwelterklärung
2.3.3.3 Corporate Social Responsibility-Bericht
2.3.3.4 Nachhaltigkeitsbericht

3 Studie zu den nicht-monetären Berichten der DAX- und M-DAX-Unternehmen
3.1 Methodik
3.1.1 Ausgewählte Kennzahlen der monetären Berichte als Grundlage der nicht-monetären Berichtsform-Wahl
3.1.2 Normen und Richtlinien als Orientierungshilfe für die Gestaltung der verschiedenen nicht-monetären Berichte
3.2 Ergebnisse
3.2.1 Ausgewählte Kennzahlen der monetären Berichte als Grundlage der nicht-monetären Berichtsform-Wahl
3.2.1.1 Übersicht über die nicht-monetäre Berichterstattung im Marktsegment DAX und M-DAX
3.2.1.2 Branchenzugehörigkeit
3.2.1.3 Unternehmensalter und „Börsenalter“ der Unternehmen
3.2.1.4 Mitarbeiterzahl
3.2.1.5 Bilanzsumme
3.2.1.6 Eigenkapital- und Fremdkapitalquote
3.2.1.7 Rating
3.2.1.8 Gesamtumsatz und europäischer Umsatzanteil
3.2.1.9 Cash Flow aus Investitionstätigkeit
3.2.1.10 Unverwässertes Ergebnis je Aktie
3.2.1.11 Beta-Faktor
3.2.2 Normen und Richtlinien als Orientierungshilfe für die Gestaltung der verschiedenen nicht-monetären Berichte
3.2.2.1 Übersicht über die angewendeten Normen und Richtlinien im Marktsegment DAX und M-DAX
3.2.2.2 Umweltbericht
3.2.2.3 Umwelterklärung
3.2.2.4 Corporate Social Responsibility-Bericht
3.2.2.5 Nachhaltigkeitsbericht

4 Entwicklung eines computerbasierten Instruments zur unternehmens- individuellen Auswahl und zum Aufbau eines nicht-monetären Berichts
4.1 Methodik
4.2 Darstellung des IT-gestützten Werkzeugs A.E.B.
4.2.1 Die unternehmensindividuelle A.E.B.-Empfehlung zur Wahl einer angemessenen nicht-monetären Berichtsform
4.2.2 Der A.E.B. als Orientierungshilfe zur Erstellung einzelner nicht-monetärer Berichte
4.2.2.1 Umweltbericht
4.2.2.2 Umwelterklärung
4.2.2.3 Corporate Social Responsibility-Bericht
4.2.2.4 Nachhaltigkeitsbericht
4.3 Kritische Aspekte des A.E.B.

5 Nicht-monetäres Reporting – eine wissenschaftliche und unternehmerische Chance und Herausforderung
5.1 Zusammenfassung der Theorie und der Ergebnisse der Studie
5.2 Fazit: Nicht-monetäres Reporting – eine Chance zum Ergreifen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Zusammenhänge der vier nicht-monetären Berichtsformen

Abbildung 2: Nicht-monetäre Berichterstattung im DAX und M-DAX

Abbildung 3: Angewendete Normen und Richtlinien im DAX und M-DAX

Abbildung 4: Angewendete Normen und Richtlinien bei Umwelterklärungen

Abbildung 5: Angewendete Normen und Richtlinien bei CSR-Berichten

Abbildung 6: Angewendete Normen und Richtlinien bei Nachhaltigkeitsberichten

Abbildung 7: A.E.B. – die Empfehlung einer nicht-monetären Berichtsform

Abbildung 8: Anwendung des A.E.B. zur Erstellung eines Umweltberichts

Abbildung 9: Anwendung des A.E.B zur Erstellung einer Umwelterklärung

Abbildung 10: Anwendung des A.E.B. zur Erstellung eines CSR-Berichts

Abbildung 11: Anwendung des A.E.B. zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Auswertung zu der Kennzahl „Branchenzugehörigkeit“

Tabelle 2: Auswertung zu der Kennzahl „Unternehmensalter“

Tabelle 3: Auswertung zu der Kennzahl „Börsenalter der Unternehmen“

Tabelle 4: Auswertung zu der Kennzahl „Mitarbeiterzahl“

Tabelle 5: Auswertung zu der Kennzahl „Bilanzsumme“

Tabelle 6: Auswertung zu der Kennzahl „Eigenkapitalquote“

Tabelle 7: Auswertung zu der Kennzahl „Fremdkapitalquote“

Tabelle 8: Auswertung zu der Kennzahl „Rating“

Tabelle 9: Auswertung zu der Kennzahl „Gesamtumsatz“

Tabelle 10: Auswertung zu der Kennzahl „Europäischer Umsatzanteil“

Tabelle 11: Auswertung zu der Kennzahl „Cash Flow aus Investitionstätigkeit“

Tabelle 12: Auswertung zu der Kennzahl „Unverwässertes Ergebnis je Aktie“

Tabelle 13: Auswertung zu der Kennzahl „Beta-Faktor“

Tabelle 14: CSR-Berichte im Überblick

Tabelle 15: Nachhaltigkeitsberichte im Überblick

Tabelle 16: Ermittlung der Grenzwerte und Intervalle im Überblick

Tabelle 17: Ermittlung der Punktwerte je Branchen- und Rating-Ausprägung

Tabelle 18: Entscheidungsintervalle je nicht-monetärer Berichtsform im Überblick

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Transparenz schafft Vertrauen: das Reporting – eine unternehmerische Herausforderung und Chance

1.1 Die wachsende Bedeutung des Reportings für Unter­nehmen

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und future e.V. veröffentlichte Anfang 2005 in der Zeitschrift Ökologisches Wirtschaften das aktuelle Ranking der Nachhaltig­keitsberichte deutscher Unternehmen unter der Überschrift „Vertrauen durch Trans­parenz“[1]. Nachhaltigkeitsberichte stellen jedoch nur einen Bruchteil des Reportings dar, welches in seiner Gesamtheit für Transparenz und somit Vertrauen sorgen soll. Die zunehmend komplexer werdenden und global ablaufenden Unternehmensprozesse führen zu einer drastischen Intensivierung des (internationalen) Wettbewerbs. Die da­durch bedingte Unsicherheit der beteiligten Akteure lässt dem Reporting eine wachsende Bedeutung zukommen. Diese Entwicklung ist für Unternehmen Heraus­forderung und Chance zugleich.

Die Fachliteratur verweist zusätzlich sowohl auf das gestiegene Verlangen von Anteils­eignern und Stakeholdern nach einer erhöhten Transparenz seitens der Unternehmen als auch auf die fehlende Bereitschaft, auf die sie betreffenden Informationen zu ver­zichten.[2] Dieser Gesichtspunkt verdeutlicht auch den Bedeutungszuwachs des Re­portings und die damit verbundenen Möglichkeiten.

Im Rahmen der Kommunikation des Unternehmens mit seinen Anteilseignern und den potentiellen Investoren dient das Reporting als wichtiges Kommunikationsmedium auf dem Kapitalmarkt. DiPiazza bezeichnet hierbei die Informationen als Existenz­grundlage und Lebenselixier der Kapitalmärkte.[3] Im Hinblick auf den Trend, dass einer­seits immer mehr Unternehmen zur Finanzierung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Ex­pansion auf den Kapitalmarkt drängen und andererseits Stakeholder mehr Trans­parenz fordern, gewinnt ein aussagekräftiges Reporting als Schlüssel zum Kapital­markt an Bedeutung. Labhart unterstreicht dies mit dem Hinweis, „dass Investoren eine hochwertige Berichterstattung mit geringeren Risikoprämien belohnen“.[4] Dies impliziert sinkende Kapitalkosten für die Unternehmen. Unternehmen profitieren aber auch im Hinblick auf ihre Kunden von einem verbesserten Reporting. Mit der Möglichkeit zur Einsicht in die unternehmensindividuellen Charakteristika und die stattfindende Wert­schöpfungskette differenziert sich ein Unternehmen einerseits von der Konkurrenz und schafft andererseits durch diese Transparenz Vertrauen. Das Marketing und der Ver­trieb können dies in einen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen ummünzen. Inso­fern hat das Reporting auch als Marketing- und Vertriebsinstrument eine signifikante Bedeutung, um den Bestand und den Erfolg des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Auch die anderen Anspruchsgruppen wie Mitarbeiter, Fremdkapitalgeber, Lieferanten bzw. Geschäfts- und Vertriebspartner sowie Staat und Gesellschaft verlangen und wünschen sich aus den verschiedensten Gründen eine erhöhte Transparenz. Trans­parentes Unternehmenshandeln wirkt somit vertrauensbildend, was sich wiederum positiv auf das jeweilige Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit auswirkt.

Es muss allerdings auch betont werden, dass eine erhöhte Transparenz Risiken birgt und Kosten verursacht. Transparenz ist für Unternehmen beispielsweise insofern risikoreich, da Transparenz gegenüber den Stakeholdern auch eine Transparenz ge­genüber der Konkurrenz bedeutet. Die Wettbewerber könnten somit einen strate­gischen Vorteil erzielen, da sie über die Wertschöpfungskette und Zulieferer informiert sind. Auch unternehmensintern stellt eine erhöhte Transparenz eine Belastung dar. In Folge einer umfassenden Transparenz fallen weitere Personal- und Sachkosten an, welche ein Unternehmen zusätzlich erwirtschaften muss. Insofern sollten die Vor- und Nachteile unternehmensindividuell abgewogen sowie der Nutzen den Kosten gegen­übergestellt werden.

DiPiazza bekräftigt dennoch, „dass ein konsequentes Streben nach mehr Transparenz einen handfesten Wettbewerbsvorteil bedeuten kann“[5]. Er merkt jedoch auch an, dass nur Unternehmen, die von der Vorteilhaftigkeit der Transparenz überzeugt sind, auch transparent sein werden, und dass Unternehmen erst am Anfang in ihren Bemühungen um Transparenz stehen.[6]

Unter dem Gesichtspunkt, dass einerseits die Stakeholder mehr Transparenz ein­fordern und andererseits Transparenz einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann, wächst in Unternehmen das Bedürfnis nach einem aussagekräftigen und angemes­senen Reporting, um sich von der Konkurrenz zu differenzieren und die Unternehmung langfristig zu sichern.

1.2 Aufbau und Zielsetzung dieser Arbeit

Betrachtet man die verschiedenen Ausprägungen des Reportings, dann wird ein Prob­lem augenscheinlich: das monetäre Reporting als ein Teilbereich des Reportings ist größtenteils gesetzlich vorgeschrieben und standardisiert. Der andere Teilbereich, das nicht-monetäre Reporting, ist im Gegensatz dazu weitestgehend nicht kodifiziert. Dies hat zur Folge, dass Inhalte des nicht-monetären Reportings erheblich variieren und somit auch schwer vergleichbar sind. Unternehmenslenker, die einen nicht-monetären Bericht für ihr Unternehmen implementieren wollen, wissen somit nicht, an welchen Praxisbeispielen bzw. Normen und Richtlinien sie sich orientieren können, um einen für sie angemessenen und aussagekräftigen Bericht zu verfassen und zu veröffentlichen.

Zielsetzung dieser Arbeit ist es daher, Unternehmen ein IT-gestütztes Werkzeug an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe sie einen für sie angemessenen nicht-monetären Be­richt erstellen können. In Kombination mit den standardisierten monetären Berichten wird somit das Unternehmen als Ganzes erfasst und dargestellt. Die Erstellung und Veröffentlichung in Form eines monetären und nicht-monetären Berichts bewirkt eine erhöhte Transparenz und kann so für die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil generieren.

Die Vorgehensweise der Arbeit ist folgende: anfangs wird das Reporting in seiner Ge­samtheit dargestellt sowie die verschiedenen monetären und nicht-monetären Berichte abgegrenzt. Im Anschluss wird der Fokus auf die nicht-monetären Berichte gerichtet. Um ein IT-gestütztes Werkzeug für die Unternehmenspraxis in Bezug auf die nicht-monetären Berichte entwickeln zu können, wird eine empirische Studie durchgeführt und ausgewertet. Diese Studie untersucht die nicht-monetären Berichte der DAX- und M-DAX-Unternehmen im Hinblick auf die Wahl der Berichtsform und deren Aus­gestaltung. Die größten deutschen börsennotierten Unternehmen wurden als Grund­lage gewählt, da sie den höchsten Publizitätspflichten unterworfen sind und somit eine Vorreiterrolle in diesem Bereich einnehmen sollten. Den Abschluss dieser Arbeit bildet die Entwicklung und Darstellung des IT-gestützten Werkzeugs.

Die Studie zur Wahl und Ausgestaltung der nicht-monetären Berichtsform der DAX- und M-DAX-Unternehmen hat zwei Teilbereiche. Einerseits wird die Abhängigkeit der nicht-monetären Berichtsform-Wahl von bestimmten Kennzahlen untersucht und an­dererseits werden die einzelnen nicht-monetären Berichte anhand der Verwendung von Normen und Richtlinien analysiert. Bei dieser Studie ist zu beachten, dass sie ei­nen rein deskriptiven Charakter besitzt und keine Aussagen über die Stärke des Zu­sammenhangs zwischen der Berichtsform-Wahl und den Kennzahlen sowie über die Qualität der nicht-monetären Berichte zulässt.

Im Folgenden werden das Reporting und die verschiedenen Berichte im Hinblick auf die Theorie beleuchtet, um die Basis für die anschließende empirische Studie zu bilden.

2 Die verschiedenen Berichtsformen – das Fundament des Reportings

2.1 Das Reporting im Überblick

2.1.1 Informationsasymmetrien als theoretische Grundlage für das Reporting

Nach dem Verständnis der Neoklassik gibt es keine Daseins-Berechtigung für das Re­porting. Dies ist im vollkommen informationseffizienten Markt begründet, in dem alle Marktteilnehmer zu allen Informationen kostenlos und gleichzeitig Zugang haben.[7] Diese Annahme impliziert jedoch eine Abstraktion von den überall gegenwärtigen In­formations- und Unsicherheitsproblemen sowie der bestehenden asymmetrischen In­formationsverteilung seitens der Neoklassik.[8]

Genau an diesen Problemen setzt die Theorie der Neuen Institutionenökonomie an. Sie lässt unvollkommene Märkte und Informationen sowie Unsicherheit explizit zu und thematisiert dies in ihren ökonomischen Analysen.[9] Unterteilt wird diese Theorie noch­mals in die verschiedenen Ansätze der „Property-Rights-Theorie“, „Principal-Agent-Theorie“ und „Transaktionskostentheorie“. Von großer Relevanz in Bezug auf das Re­porting sind jedoch nur die zwei letztgenannten Theorien.[10]

Die „Principal-Agent-Theorie“ beleuchtet die Problematik der Unsicherheit des Prinzi­pals (Stakeholder) in Bezug auf das Verhalten des Agenten (Unternehmen). Diese Un­sicherheit besteht zu verschiedenen Zeitpunkten des Vertragsabschlusses bzw. der Interaktion sowohl ex-ante als auch ex-post.

Vor Vertragsabschluss sind dem Prinzipal die Qualitätseigenschaften des Agenten unbekannt bzw. nicht sicher überprüfbar. Diese „hidden characteristics“ führen zu einer negativen Auslese, der Adverse Selection. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass sich die „besseren Agenten“ vom Markt zurückziehen und nur noch „schlechtere Agenten“ dem Markt zur Verfügung stehen, da der Prinzipal nicht zwischen besseren und schlechteren Agenten differenzieren kann und somit für beide Eigenschaften den­selben Preis zahlt. Dies hat zur Folge, dass nur noch „schlechte Agenten“ auf dem Markt sind, da die „guten Agenten“ nicht angemessen bezahlt werden. Dieses Problem kann beispielsweise mittels Signalling, also auch Reporting, beseitigt werden. Durch Berichte signalisiert ein „guter Agent“ dem Prinzipal seine guten Eigenschaften und Qualitäten. Dieser differenziert sich so von den „schlechten Agenten“ und kann eine höhere Entlohnung verlangen.

Nach Vertragsabschluss steht der Prinzipal vor dem Problem der Bewertung der An­strengungen und Leistungen des Agenten. Man spricht von „hidden intention“ bzw. „hidden information“. Somit kann es zur Problematik des Moral Hazard kommen, indem der Agent beispielsweise suboptimale Entscheidungen trifft, die nicht mit den Zielen des Prinzipals kompatibel sind,[11] und der Prinzipal dies nicht feststellen kann. Dieser Problematik kann durch Kontrollen entgegengewirkt werden. Ein solches Kontroll­instrument stellt auch das Reporting dar. Durch das Reporting legt der Agent gegen­über dem Prinzipal Rechenschaft über seine Tätigkeiten und Entscheidungen ab. Bei ausgewiesenem Fehlverhalten drohen dem Agenten seitens des Prinzipals Sanktio­nen.

Die „Transaktionskostentheorie“ trägt der Problematik der Informationsgewinnung und -verarbeitung Rechnung. Die Informationsgewinnung nimmt einerseits Ressourcen in Anspruch und andererseits besitzen die Marktakteure nur eine begrenzte Kapazität zur Informationsverarbeitung.[12] Diese Informationsbeschaffung und -verarbeitung ver­ursacht Kosten, die Transaktionskosten. Mit Hilfe des Reportings können diese Kosten niedrig gehalten werden, da auf diese Weise den Marktteilnehmern die Informationen einfach und übersichtlich zugänglich gemacht werden können.

Diese dargestellten Informationsasymmetrien und Transaktionskosten bilden die theo­retische Grundlage für die Notwendigkeit zur Informationsbereitstellung und zur Re­duzierung der asymmetrischen Informationsverteilung in der Unternehmenspraxis.[13]

2.1.2 Der Zusammenhang von Unternehmenspublizität, Reporting und Berichten

Unternehmenspublizität ist die Offenlegung bzw. Veröffentlichung unternehmensbe­zogener Daten bzw. Informationen seitens des Unternehmens.[14] Das Berichts­wesen/Reporting umfasst dabei die Informationsgewinnung und -übermittlung in Form von Berichten an die verschiedenen internen und externen Adressaten (Stakeholder). Berichte dienen dem Reporting somit als Medium zur Weitergabe diverser In­formationen an die Zielgruppen. Der Informationsgegenstand kann dabei vergangene und/oder zukünftige Sachverhalte sowie Personen, Güter etc. umfassen.

Auf den fünf Fragen nach dem Wozu, Was, Wie, Wann und Wer basiert sowohl die Berichtgestaltung als auch die Kennzeichnung dieser Berichte.[15] Die Frage nach dem Wozu stellt dabei den Mittelpunkt dieser Gestaltungsfragen dar, denn diese legt sowohl den Berichtsinhalt als auch die Ausprägung der anderen Merkmale in Folge der be­stehenden Abhängigkeiten fest.

Unternehmen agieren in einer ökologischen, sozialen und ökonomischen Umwelt und können daher auch die verschiedensten Berichte zu diesen zusammenhängenden Umweltausprägungen verfassen. Es ist zu beachten, dass es große Unterschiede hin­sichtlich Freiwilligkeitsgrad, Qualität und Quantität gibt. Im Folgenden sollen die ver­schiedenen Berichtsformen näher erläutert werden. Hierzu wird zwischen monetären und nicht-monetären Berichten differenziert. Die Unterscheidung wurde unter dem Ge­sichtspunkt gewählt, dass monetäre Berichte im Gegensatz zu nicht-monetären Be­richten gesetzlich vorgeschrieben und weitestgehend standardisiert sind. Zusätzlich nutzen sie das betriebliche Rechnungswesen als Hauptinformationsquelle. Im Gegen­satz dazu stellen nicht-monetäre Berichte freiwillige, nicht bzw. weniger standardisierte Berichte dar, die nicht auf den Informationen des betrieblichen Rechungswesens ba­sieren.

Beachtet werden muss, dass monetäre Berichte sowohl finanzielle als auch nicht-fi­nanzielle Kommunikationsinhalte enthalten. Der Schwerpunkt liegt aber auf den finan­ziellen Inhalten. Dieser Tatsache wird Rechnung getragen, in dem sich die Arbeit bei monetären Berichten, die im folgenden Kapitel erläutert werden, auf die finanziellen Inhalte und bei nicht-monetären Berichten auf die nicht-finanziellen Inhalte beschränkt.

2.2 Monetäre Berichte

2.2.1 Gesetzliche Vorschriften: die Basis monetärer Berichte

Als monetäre Berichte werden in dieser Arbeit gesetzlich vorgeschriebene und standardisierte Berichte bezeichnet, welche das betriebliche Rechnungswesen als Hauptinformationsquelle nutzen. Diese Standardisierung wird mit Hilfe von rechtlichen Rahmenbedingungen, Gesetzen und Normen erreicht. Besonders den Interessen der Investoren, also der Shareholder, und des Staates soll somit Rechnung getragen wer­den. Monetäre Berichte können daher sehr vereinfacht als Shareholder-orientiert klas­sifiziert werden.

Gesetzliche Vorschriften über die monetären Berichte finden sich in den Be­stimmungen über die Rechnungslegung im Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 238 HGB hat jeder Kaufmann die Verpflichtung, „Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungs­mäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“[16] Darüber hinaus legt § 242 HGB fest, dass jeder Kaufmann „für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Ver­hältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (…) aufzu­stellen“[17] hat. Der Jahresabschluss muss hierfür eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung enthalten (§ 242 Abs.3 HGB). Des Weiteren werden im Handelgesetz­buch, § 246 ff HGB, die Inhalte, Gebote, Verbote und Wahlrechte zur ordnungsge­mäßen Buchführung, Bilanzierung und Erstellung des Jahresabschlusses festgelegt.

Für Kapitalgesellschaften verlangt das Handelsgesetzbuch (§ 264 ff HGB) neben der jährlichen Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung eine Er­weiterung um einen Anhang sowie die Aufstellung eines Lageberichts. Zusammen bil­den sie den Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften und sollen ein den „tatsäch­lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft“[18] wiedergeben.

In Folge der Globalisierung der Kapitalmärkte sind die monetären Berichte derzeit ei­nem Wandel unterzogen. Für die Geschäftsabschlüsse kapitalmarktorientierter Unter­nehmen ist eine Anpassung der deutschen Rechnungslegung an die international do­minierenden Standards IFRS/IAS vorgenommen worden. Die International Financial Reporting Standards (IFRS), die früher als International Accounting Standard (IAS) bezeichnet wurden, gelten seit dem Jahr 2005 verbindlich für alle börsennotierten Un­ternehmen innerhalb der Europäischen Union.

Die Darstellung und Übermittlung aller relevanten Informationen im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zur Beurteilung der Unter­nehmensleitung ist aber nach wie vor auch das Ziel der Rechnungslegung nach IFRS.[19] „Andere Informationen als Finanzinformationen (…), die für die Adressaten ebenfalls entscheidungsrelevant sein können, sind nicht Gegenstand der Rechungs­legung.“[20] Im Fokus der Berichterstattung bleiben somit weiterhin die Shareholder und ihr Informationsbedürfnis.

Manche Unternehmen legen dennoch freiwillig auch nicht-finanzielle Informationen offen, um den Investoren ein umfassenderes und präziseres Bild zu ermöglichen.[21]

2.2.2 Monetäre Berichte im Überblick

Die monetären Berichte werden weiter unterteilt in die regelmäßigen monetären Be­richte einerseits und die fallbezogenen monetären Berichte andererseits.

Die regelmäßigen monetären gesetzlichen Berichte, wie Geschäftsberichte und Jah­resberichte, werden abgegrenzt von den börsenrechtlichen Berichten, wie den Zwi­schenberichten und Quartalsberichten. Da die Geschäfts- bzw. Jahresberichte der Öf­fentlichkeit regelmäßig erst etwa vier bis sechs Monate nach dem Bilanzstichtag vor­gestellt werden,[22] sind die börsennotierten Unternehmen nach § 40 Börsengesetz (BörsG) verpflichtet, innerhalb des Geschäftsjahres regelmäßig mindestens einen Zwi­schenbericht zu veröffentlichen, um die Investoren mit zeitnahen Informationen zu ver­sorgen.[23] Bei bestimmten Börsensegmenten werden darüber hinaus Quartalsberichte verlangt. Diese Berichte sollen mittels quantitativer und qualitativer Informationen ein Unternehmen tatsachengerecht und realitätsgetreu darstellen.[24]

Fallbezogene monetäre Berichte beruhen auf § 14 f Wertpapierhandelsgesetz. Dieser verbietet einerseits Insidergeschäfte und verpflichtet andererseits zur Ad-hoc-Publizi­tät.[25] Diese Publizitätspflicht fordert die Unternehmen auf, jede Tatsache, die sich in ihrem Umfeld ereignet und der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, unverzüglich zu publizie­ren, wenn sie den Wertpapierkurs des Unternehmens erheblich beeinflussen kann.[26] Eine erhebliche Beeinflussung ist dann gegeben, wenn eine ca. fünfprozentige Kurs­schwankung resultiert.[27] Die Information dieses monetären Berichts ist somit nur auf einen speziellen Fall bezogen und nicht laufend wiederkehrend. Erkennungsmerkmal sind die Zeitnähe und die Reduzierung des Berichtsumfangs auf die Tatsache.[28]

Im Folgenden werden die regelmäßigen monetären Berichte genauer erläutert, da nur diese von Unternehmen bewusst als Instrument eingesetzt werden können und sollen, um Transparenz zu schaffen.

2.2.3 Darstellung ausgewählter monetärer Berichte

2.2.3.1 Geschäftsberichte und Jahresberichte

Ein Geschäftsbericht ist ein „in der Praxis üblicher Sammelbegriff für eine Zusammen­fassung von Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzern­lagebericht sowie weiterer freiwilliger Angaben zur Gesellschaft.“[29] Die Aufstellung ei­nes Geschäftsberichts und eines Jahresberichts ist dabei im Gegensatz zur Auf­stellung eines Jahresabschlusses, welcher die Grundlage für beide Berichtsformen darstellt, gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Ein Jahresabschluss muss zur Offenlegung bzw. Veröffentlichung Form und Inhalt ge­mäß § 328 HGB beachten. Die Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß HGB und IFRS sind weitestgehend identisch, wobei ein IFRS-Jahresabschluss noch weiter­führende Bestandteile als ein HGB-Jahresabschluss beinhaltet. Da in Zukunft Inter­nationalisierung und Globalisierung immer bedeutender werden, werden nur die Be­standteile des international ausgerichteten IFRS-Jahresabschlusses dargestellt:[30]

- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Ausweis der Eigenkapitalveränderung
- Kapitalflussrechnung
- Anhang bestehend aus Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätzen sowie erläuternde Anhangangaben

Unternehmen können darüber hinaus auch zusätzliche Berichte, wie Umweltberichte, publizieren.[31]

Der Jahresabschluss dient somit vor allem der monetären Erfassung und Dokumenta­tion wirtschaftlicher Aktivitäten eines Unternehmens, um die unternehmensinternen und -externen Interessenten mit den notwendigen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertraglage des Unternehmens zu versorgen.[32] Ein Jahresabschluss ent­hält somit nahezu ausschließlich vergangenheitsorientierte Informationen, die eine Signalwirkung für die zukünftige Unternehmensentwicklung haben sollen.[33]

Dies stellt gleichzeitig auch einen Kritikpunkt an der Aussagekraft von Geschäfts- und Jahresberichten dar. Diese umfassen zwar den gesetzlich geforderten Jahresab­schluss, aber in Folge der starken Ex-post-Orientierung ist ein defizitärer Informations­gehalt augenscheinlich.[34]

2.2.3.2 Zwischenberichte und Quartalsberichte

Wie bereits erwähnt, sind Zwischen- und Quartalsberichte nur für börsennotierte Un­ternehmen von Relevanz. Insofern sind diese Berichte dem Börsengesetz und den Anforderungen des jeweiligen Segments der Börse, an der die Unternehmen notiert sind, unterworfen. Der nach § 40 BörsG geforderte Zwischenbericht soll eine zeitnahe Kontrolle der börsennotierten Unternehmen gewährleisten und ist in Form von Quar­talsberichten für Unternehmen bestimmter Börsensegmente vorgeschrieben.[35]

Zwischen- und Quartalsberichte sind vollständige oder verkürzte Abschlüsse für Zeit­spannen, die kürzer als ein Geschäftsjahr sind.[36] Diese Berichte müssen im Gegensatz zu den Jahresabschlüssen nicht geprüft werden. Gemäß IFRS sollen verkürzte Zwi­schenberichte mindestens folgende Bestandteile enthalten:

- verkürzte Bilanz
- verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung
- verkürzte Darstellung aller Veränderungen des Eigenkapitals oder der Ver­änderung des Eigenkapitals, die nicht durch Geschäftsvorfälle mit den Ge­sellschaftern und Ausschüttungen an die Gesellschafter resultieren
- verkürzte Kapitalflussrechnung
- ausgewählte Anhangsangaben

Die Rechnungslegungsvorschriften legen somit weder die Anzahl der Zwischenberichte noch das Intervall der Publikationen explizit fest.[37] Der Erlass von Bestimmungen über Umfang und Häufigkeit liegt ausdrücklich in dem Aufgabengebiet der Börsenaufsichts­organe.

2.3 Nicht-monetäre Berichte

2.3.1 Normen und Richtlinien: die Basis nicht-monetärer Berichte

Unter die Bezeichnung „nicht-monetäre Berichte“ fallen in dieser Arbeit freiwillige und nicht bzw. weniger standardisierte Berichte, welche nicht das betriebliche Rechnungs­wesen als Hauptinformationsquelle nutzen. Im Gegensatz zu den monetären Berichten orientieren sich diese nicht-monetären Berichte bei der Gestaltung hauptsächlich an Normen, Richtlinien und Vorschlägen von Nicht-Regierungsorganisationen. Der The­menschwerpunkt dieser Berichte wird im Allgemeinen in den Bereichen Ökologie, So­ziales und Nachhaltigkeit gesehen. In Bezug auf die Themenschwerpunkte stellen folgende Sachverhalte jedoch Ausnahmen bzgl. der Freiwilligkeit und Differenziertheit in diesen Bereichen dar:

Gemäß § 289 HGB sind im Lagebericht „der Geschäftsverlauf und die Lage der Kapi­talgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild vermittelt wird.“[38] Sofern es der Geschäftsverlauf erfordert, sind somit gemäß dem Institut der Wirtschaftsprüfer auch Angaben zu Umweltfaktoren (Umwelt­risiken, umweltrechtliche Auflagen) und Umweltschutzmaßnahmen zu machen.[39] Des Weiteren verlangt das Handelsgesetzbuch aber keine weiteren Pflichtangaben zu den Themenschwerpunkten Ökologie und Soziales. Es bietet aber die Möglichkeit zu weiteren freiwilligen Veröffentlichungen im Lagebericht.[40]

Bestimmte umweltrechtliche Gesetze, Vorschriften und Verordnungen verpflichten Unternehmen zur Publikation umweltschutzbezogener Daten.[41] Folgende gesetzliche Vorschriften sind beispielsweise zu beachten:

- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Abwasserabgabengesetz
- Strahlenschutzgesetz
- Störfall-Verordnung (StfV)

Informationen zu diesen Sachverhalten sind zu bestimmten Terminen in standardisier­ter Berichtsform oder auf bestimmten Formblättern anzufertigen und den betroffenen Adressaten bzw. zuständigen Behörden unaufgefordert zuzuleiten. Gemäß § 11 StfV sind beispielsweise Betreiber einer kerntechnischen Anlage verpflichtet, die Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls zu informie­ren.

Auf diese Ausnahmen der nicht-monetären Berichterstattung soll in dieser Arbeit aber nicht weiter eingegangen werden, da diese nicht als primäres und freiwilliges In­strument zur Generierung von Transparenz und Vertrauen eingesetzt werden. In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf den freiwilligen nicht-monetären Berichten, die Unter­nehmen eigenständig oder anhand von Normen, Richtlinien und Vorschlägen von Nicht-Regierungsorganisationen konzipieren.

2.3.2 Nicht-monetäre Berichte im Überblick

Im Fokus von nicht-monetären Berichten liegen insbesondere nicht-finanzielle In­formationen. Sie sind definiert als qualitative und quantitative Informationen mit keinem oder nur indirektem Bezug auf das betriebliche Rechnungswesen.[42] Ihre Adressaten sind die Stakeholder und ihr Vorteil wird in ihrer Proaktivität gesehen, da die reinen Finanzinformationen der monetären Berichte als meist nachlaufende Indikatoren gel­ten.[43]

Die nicht-monetäre Berichterstattung kann dabei die soziale, ökologische und ökono­mische Dimension umfassen. Den Unternehmen bieten sich je nach Reichweite der Integration dieser Dimensionen vier verschiedene nicht-monetäre Berichterstattungs­typen:

- Umweltbericht
- Umwelterklärung
- Corporate Social Responsibility-Bericht
- Nachhaltigkeitsbericht

In der Literatur und Unternehmenspraxis gibt es für ein und denselben Berichtstyp viele Bezeichnungen bzw. unter einer Berichtsform werden verschiedene Aspekte verstan­den. Daher bedarf es einer genauen Kategorisierung, Abgrenzung und Spezifikation als Fundament für diese Arbeit.

Die folgende Abbildung 1 visualisiert die Zusammenhänge der vier nicht-monetären Berichtsformen in Bezug auf die Dimensionen Ökologie, Soziales und Ökonomie.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Zusammenhänge der vier nicht-monetären Berichtsformen

Quelle: Eigene Darstellung.

Dieser Abgrenzung liegen auch die nachfolgenden Ausführungen dieser Arbeit zugrunde. Im Folgenden sollen die einzelnen nicht-monetären Berichte und ihre Grundlagen, auf denen sie basieren bzw. mit Hilfe derer sie generiert werden, näher erläutert werden.

2.3.3 Darstellung ausgewählter nicht-monetärer Berichte

2.3.3.1 Umweltbericht

Den Sinn des Umweltberichts findet man in der Literatur in einer Vielzahl von Begriffen wie „Umweltschutz-Reporting“, „ökologieorientierte Berichterstattung“, „ökologische Berichterstattung“, „Umweltberichterstattung“ oder „Corporate Enviromental Reporting“ wieder.[44]

Im Gegensatz zu dieser Begriffsvielfalt liegt folgendes Verständnis jeglicher Umwelt­berichterstattung zugrunde: die „fallweise und/oder regelmäßig zielorientierte Bereit­stellung von Informationen über die (vergangenheits- und zielorientierte) umwelt­schutzbezogene Lage eines Unternehmens an interne und externe Stakeholder“[45]. Die Umweltberichterstattung ist somit ein Teilgebiet der Umweltkommunikation, und diese ist wiederum als ein Teil der Unternehmenskommunikation zu sehen.[46] Der Umwelt­bericht ist somit ein Instrument der Umweltberichterstattung sowie der Umwelt- und Unternehmenskommunikation.

Ein Umweltbericht fungiert somit als ein Medium zur Übermittlung umweltrelevanter Informationen. Diese werden, abgesehen von den im Kapitel 2.3.1. dargestellten Aus­nahmen, auf freiwilliger Basis erstellt und sind weder gesetzlich geregelt noch standar­disiert. In Folge dessen kann ein Umweltbericht entweder in separater Form, also un­abhängig von den monetären Berichten, oder in eingebundener Form, also als Unter­kapitel in einem monetären Bericht, veröffentlich werden.[47] Als Anhaltspunkte für die inhaltliche Ausgestaltung der Umweltberichte dienen zum einen Normen, z.B. DIN 33922, ISO 14063 oder ISO 14001, oder Verordnungen, wie die Vorgaben der EG-Öko-Audit-Verordnung, oder Leitfäden von Nicht-Regierungsorganisationen, wie der Global Reporting Initiative-Leitfaden.

Im Rahmen dieser Arbeit werden alle gesonderten Berichte, die nur betriebsbedingte Umweltaspekte enthalten und nicht nach der EG-Öko-Audit-Verordnung erstellt sind, als Umweltberichte bezeichnet. Ein Umweltbericht kann somit auch zur Einhaltung von Normen dienen. Auf zwei Normen, die DIN 33922 als erste weltweite Norm zur Umwelt­berichterstattung und die zertifizierungsfähige ISO 14001-Norm,[48] soll näher einge­gangen werden.

Die DIN-Norm 33922 unter dem Titel „Leitfaden – Umweltberichte für die Öffentlichkeit“ soll die Grundlage für einen nicht-monetären Bericht eines Unternehmens in Bezug auf die Darstellung der Umweltaspekte bilden.[49] In der Norm werden in Anlehnung an die EG-Öko-Audit-Verordnung folgende inhaltliche Bereiche vorgeschlagen und erläutert:[50]

- Tätigkeit des Unternehmens
- Umweltpolitik und -programm
- Umweltmanagementsystem
- Wichtige Zahlenangaben
- Beurteilung wichtiger Umweltfragen

Die zweite Norm, die ISO 1400-Norm mit dem Titel „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“, stellt die Basis für den Aufbau und die Struktur eines Umweltmanagementsystems dar.[51] Zur Zertifizierung verlangt die ISO 14001-Norm zwar eine Dokumentation der Verfahren für die externe Kommunikation, schreibt aber explizit keinen Umweltbericht vor. Unternehmen sollten demnach nur ihre Umweltpolitik der Öffentlichkeit zugänglich machen sowie Überlegungen und Entschei­dungen zur möglichen externen Übermittlung ihrer bedeutenden Umweltaspekte frei­willig dokumentieren.[52]

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es für die Publizität von Umweltberichten nach derzeitigem Recht keine zwingenden Vorgaben gibt und Unternehmen frei ent­scheiden können, ob sie einen Umweltbericht veröffentlichen und über welche Inhalte sie berichten.[53] In Folge dessen verlangen verschiedene Fachleute gewisse Mindest­inhalte bei Umweltberichten. Gemäß Schulz sollte ein Umweltbericht fol­gende Punkte enthalten:[54]

- Vorwort der Geschäftsleitung
- Beschreibung des Unternehmens und der Tätigkeit
- Umweltpolitik, -strategie und -programm
- Umweltmanagementsystem
- Betriebs- und produktbezogene Umweltaspekte
- Formale Angaben

Andere Fachleute fordern eine starke Anlehnung und Ausrichtung an der EG-Öko-Au­dit-Verordnung, auf welche im nachfolgenden Kapitel näher eingegangen wird.

2.3.3.2 Umwelterklärung

Die Umwelterklärungen umfassen wie die Umweltberichte die ökologischen Aspekte. Ihre Kommunikationsaufgabe ist es, die Bemühungen einer Organisation um den Um­weltschutz transparent für deren Stakeholder zu machen und sich positiv von den Mit­bewerbern abzuheben.

[...]


[1] Clausen, J.; Loew, T. (2005), S. 6 f.

[2] Vgl. DiPiazza, S.; Eccles, R. (2003), S. 28.

[3] Vgl. DiPiazza, S.; Eccles, R. (2003), S. 33.

[4] Labhart P.; Volkart, R. (2001), S. 120.

[5] DiPiazza, S.; Eccles, R. (2003), S. 127.

[6] Vgl. DiPiazza, S.; Eccles, R. (2003), S. 127.

[7] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 6.

[8] Vgl. Müller, M. (2001), S. 79.

[9] Vgl. Müller, M. (2001), S. 79.

[10] Vgl. Wenzel, J. (2005), S. 98.

[11] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 7.

[12] Vgl. Wenzel, J. (2005), S. 98.

[13] Vgl. Wenzel, J. (2005), S. 98.

[14] Vgl. Wenzel, J. (2005), S. 79.

[15] Vgl. auch im Weiteren Koch, R. (1994), S. 56 f.

[16] HGB § 238 Abs.1 Satz 1.

[17] HGB § 242 Abs.1 Satz 1.

[18] HGB § 264 Abs.2 Satz 1.

[19] Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S.11.

[20] KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S.11.

[21] Vgl. DiPiazza, S.; Eccles, R. (2003), S. 37.

[22] Vgl. Diehl, U.; Loistl, O.; Rehkugler, H. (1998), S. 3.

[23] Vgl. BörsG § 40 Abs.1.

[24] Vgl. Diehl, U.; Loistl, O.; Rehkugler, H. (1998), S. 3.

[25] Vgl. Diehl, U.; Loistl, O.; Rehkugler, H. (1998), S. 3.

[26] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 22 f.

[27] Vgl. Diehl, U.; Loistl, O.; Rehkugler, H. (1998), S 163.

[28] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 23.

[29] Arentzen, U.; Hadeler, T.; Winter, E. (2000), S. 1264.

[30] Vgl. auch im Weiteren KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S. 17.

[31] Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S. 18.

[32] Vgl. Clausen, J. (2002), S. 110.

[33] Vgl. Diehl, U.; Loistl, O.; Rehkugler, H. (1998), S. 25.

[34] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 22.

[35] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 22.

[36] Vgl. auch im Weiteren KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S. 167.

[37] Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004), S. 167.

[38] HGB § 289 Abs.1 Satz 1.

[39] Die IDW RS HFA 1-Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Aufstellung des Lageberichts wurde vor dem Hintergrund der Regelungen zum Lagebericht in DRS 15 (Lageberichterstattung) und DRS 5 (Risikoberichterstattung) aufgehoben bzw. durch diese ersetzt.

[40] Vgl. Daldrup, H. (2002), S. 58.

[41] Vgl. Daldrup, H. (2002), S. 62.

[42] Vgl. Fülbier, R.; Gassen, J.; Pellens, B. (1998), S. 60.

[43] Vgl. Achleitner, A.; Bassen, A.; Pietzch, L. (2001), S. 42 f.

[44] Vgl. Daldrup, H. (2002), S. 33.

[45] Daldrup, H. (2002), S. 33.

[46] Vgl. Fichter, K.; Loew, T. (1999), S. 3.

[47] Vgl. auch im Weiteren Lenz, C. (2003), S. 63 f.

[48] Vgl. Gröner, S. (2000), S.118.

[49] Vgl. Fichter, K.; Loew, T. (1999), S. 2.

[50] Vgl. auch im Weiteren Daldrup, H. (2002), S. 93.

[51] Vgl. Lenz, C. (2003), S. 92.

[52] Vgl. Wassmuth, B. (2001), S. 164.

[53] Vgl. Daldrup, H. (2002), S. 92.

[54] Vgl. auch im Weiteren Schulz, W. (2004), S. 277.

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Nicht-monetäres Reporting der DAX- und M-DAX-Unternehmen - Entwicklung eines IT-gestützten Werkzeugs für die Unternehmenspraxis
Hochschule
Universität Hohenheim
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
74
Katalognummer
V69311
ISBN (eBook)
9783638601283
Dateigröße
781 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nicht-monetäres, Reporting, DAX-, M-DAX-Unternehmen, Entwicklung, IT-gestützten, Werkzeugs, Unternehmenspraxis
Arbeit zitieren
Benedikt Burwinkel (Autor:in), 2006, Nicht-monetäres Reporting der DAX- und M-DAX-Unternehmen - Entwicklung eines IT-gestützten Werkzeugs für die Unternehmenspraxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69311

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