Grundlagen der Demokratie


Referat (Ausarbeitung), 2005

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition

3. Historischer Verlauf der Demokratie
3.1. Entstehung der Demokratie
3.2. Etablierung der modernen Demokratie

4. Grundlagen der modernen Demokratie
4.1. Demokratiekriterien
4.1.1. Volkssouveränität
4.1.2. Bürgerschaftliche Partizipation
4.1.3. Politischer und gesellschaftlicher Pluralismus
4.1.4. Macht- und Herrschaftsbegrenzung
4.1.5. Rechts- und Sozialstaatlichkeit
4.2. Modell der Funktionsvoraussetzungen

5. Schwachstellen und Tendenzen der modernen Demokratie

6. Fazit

7. Literaturliste

»government of the people, by the people, for the people«

(Gettysburg-Adress von A. Lincoln 19.11.1863)

1. Einleitung

Die Volksversammlungsherrschaft der griechischen Antike war und ist Vorbild für unsere heutige Demokratie. Jedoch lässt sich die athenische Demokratie nicht mehr mit der politischen Ordnung der Gegenwart vergleichen. Unterschiede sind vor allem durch die heutige Repräsentativverfassung, einen größeren Anteil der Teilhabeberechtigten an der erwachsenen Bevölkerung (→ Frauenwahlrecht), sowie durch das Einfügen eines Mediums zwischen Volk und politischer Führung (→ Parteien und Verbände) auszumachen. Doch der Grundgedanke der Demokratie ist in der Antike, wie in der Moderne unverändert, [...] „ihnen ist der Anspruch gemeinsam, die Herrschaft im Staate auf die Norm politischer Gleichheit der Vollbürger zu verpflichten, auf den Willen der Stimmbürgerschaft oder zumindest eines maßgebenden Teils der Stimmbürgerschaft zu gründen und die Regierenden auf Rechenschaftspflichtigkeit gegenüber den Regierten festzulegen“.[1]

Dieses Referat soll einen Einblick in die Grundlagen der Demokratie verschaffen, so dass die grundlegenden Fragen dieser Arbeit sich wie folgt gestellt haben:

- Wie definiert sich der Begriff Demokratie?
- Wie hat sich die Demokratie von der Antike bis in die Moderne gewandelt?
- Was macht eine Demokratie aus? Und was sind ihre Voraussetzungen?
- Wie sieht die Tendenz der modernen Demokratie aus?

2. Begriffsdefinition

Die Definitionen sollen einen Einblick darüber geben, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Lehrmeinungen gibt, so dass bis heute keine allgemein anwendbare „Formel“ zur Verfügung steht. Es ist aber festzustellen, dass prinzipiell in allen Definitionen zwar nicht der Wortlaut übereinstimmt, jedoch der Sinn.

„ [...] Volkssouveränität, Gleichheit, Partizipation, Mehrheitsherrschaft, Toleranz, Herrschaftslimitierung und –kontrolle, Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, Mehrparteiensystem, allgemeine Wahlen, Öffentlichkeit, Meinungswettbewerb, Pluralismus u.a.m.“[2] sind lt. Nohlen Elemente, die in allen Definitionen vorhanden sind.

Der Begriff der Demokratie hat sich in seiner Bedeutung geändert. War er in der Antike noch Ausdruck für eine Gesellschaft und ihre Erscheinung, so versteht man heute unter Demokratie eine Staatsformenlehre, ein politisches System.

„Der Ursprung des Wortes Demokratie ist griechisch, es ist eine Zusammenführung der Wörter „demos“- das Volk und „kratein“ - herrschen“[3]. Demnach versteht man unter demokratia, im ursprünglichen Sinn, Herrschaft des Volkes oder Herrschaft der Vielen. Wichtig ist hierbei, dass „Volk“ heute nach politischen Gesichtspunkten als Staatsvolk definiert wird und somit nicht anhand der ethnischen Herkunft.[4]

Im antiken Athen zählten hierzu nur die „Freien“, die Vollbürger, die sich nur ihrem eigenen Willen unterwerfen. „Vollbürger sind gemäß Bürgerschaftsgesetz des Perikles von 451/450 v. Chr. nur die Waffenfähigen mit unbescholtener Geburt: Männer, die väter- und mütterlicherseits eindeutig aus athenischen Familien stammten.“[5]

„Keine Bürger waren Frauen, Metöken – Fremde, die in Athen lebten und arbeiteten – und Sklaven.“[6]

Anzumerken ist hierbei, dass der Begriff der Polykratie die gleiche Bedeutung wie Demokratie hat. Polykratie setzt sich aus den griechischen Wortbestandteilen poly (= viel) und kratein (=herrschen) zusammen, bedeutet also Herrschaft der Vielen.

Definiert man den Begriff nach juristischen Gesichtspunkten, so ist Art. 20 Abs.2 S.1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“, der Indikator für die Deutung von Demokratie.

„Staatsgewalt ist [...] die ursprüngliche und prinzipiell unbeschränkte Herrschaftsmacht des Staates.“[7] Die Norm besagt demnach, dass die Herrschaft vom Volk für das Volk ausgeübt wird.

Durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. Art. 20 Abs.2 S.2 GG) kommt die Volkssouveränität zum Ausdruck, d.h. die Regierenden werden vom Volk legitimiert, den Volkswillen auszuführen. Eine Änderung dieses Legitimationsprozesses ist, lt. der Ewigkeitsklausel (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG), unzulässig.

Eine treffende politikwissenschaftliche Definition stammt von Thomas Ellwein:

„Wer ... keinen utopischen Vorstellungen anhängt, weiß, daß Demokratie heute Herrschaft im Auftrage und unter der Kontrolle des Volkes bedeutet, daß in ihr also die Staatsgewalt zwar vom Volke ausgeht, aber wie in anderen Gemeinwesen auch von dazu beauftragten Personen und Personengruppen ausgeübt wird. Die Besonderheit der rechtsstaatlichen Demokratie besteht letztlich ‚nur‘ darin, daß diejenigen, welche die Staatsgewalt ausüben, dies im Rahmen von Verfassung und Gesetzen tun, von Zeit zu Zeit neu beauftragt werden und einer ständigen, mehr oder weniger umfangreichen Kontrolle unterliegen.“[8]

„Die Demokratie ist eine Herrschaft, die im Zeichen säkularisierter, weltlicher Ordnung steht. In ihr sind die Vollbürger letztlich alleinberechtigter Ursprung der Staatsgewalt. Der Ursprung der öffentlichen Gewalten liegt somit nicht länger bei Monarchen oder bei der Kirche [...]. Besitz und Ausübung der Staatsgewalt müssen zumindest in nennenswertem Umfang und für maßgebende Herrschaftsfunktion konkret von den Vollbürgern hergeleitet und ihnen gegenüber verantwortlich sein. Das ist die Grundvoraussetzung demokratischer Verfassung und Verfassungswirklichkeit.“[9]

Obwohl diese Definitionen umfangreicher sind als die vorherigen, werfen auch sie Fragen auf. Selbst der Autor der ersten, Thomas Ellwein, fragte sich: „Welche Rolle spielt dabei nur das Volk?“[10] Ist das Volk also wirklich Herrscher über die Gewalt, oder kommt seine Macht nur während der Wahlen und Abstimmung zum tragen? Ist Demokratie wirklich „government of the people, by the people, for the people“[11] (nach A. Linclon)?

3. Historischer Verlauf der Demokratie

Der Begriff „Demokratie“ wurde durch die Griechen im vierten und fünften Jahrhundert v. Chr. begründet. Sie verstanden unter demokratia eine Verfassungsform, die es ermöglichte, dass das Volk unter Eigenbestimmung „Gesetzgebungs-, Regierungs-, Kontroll-, und Gerichtsgewalt“[12] ausüben konnte. Der Grundgedanke war hierbei, dass die Bürger Athens in der Polis durch Selbstbestimmung und –verwaltung eine direkte, mittelbare Volksherrschaft etablieren konnten. In erster Linie war die antike Demokratie also eine Ordnungsform der Polis und etablierte sich eher durch praktische Erfahrungen, als durch theoretische.

3.1. Entstehung der Demokratie

Die Idee der Demokratie als Gesellschaftsform und -organisation war als Begriff neu. Die Konzeption einer Bürgerordnung unter der Prämisse der Gleichordnung herrschte bereits vorher. Die Begriffe „isonomia (gleiches Recht), isegoria (gleiches Recht der Rede) oder isokratia (gleicher Anspruch auf Herrschaft)“[13] waren bereits früher etabliert.

Begründet wurde die athenische Demokratie 508/507 v. Chr. durch Kleisthenes. Seine Reformen zielten darauf, dass die politische Gefahr, welche von den Adligen und ihrer Hegemonie ausging, unterbunden wird, indem die Bürger Athens gestärkt wurden. Eine grundlegende Änderung seiner Neuordnung war die Auflösung der „Bürgerschaftseinteilung nach dem Stammes-Prinzip und die Installation eines Regionalprinzips mit Lokalgemeinden, die zu selbständigen Verwaltungseinheiten aufgewertet wurden“.[14] Die Reformen des Kleisthenes bewirkten, dass die Bürger Athens eine Einheit in politischer Hinsicht wurden. Doch auch Solon trug 594 v. Chr. zum Wandel bei. Seine hohe Position im Adelsrat, dem Archontat, ermöglichte es, soziale Missstände zu verändern und politische Institutionen zu schaffen, wie z.B. die Bürger- und Armenbefreiung, die Aufzeichnung des Rechts und das politische Bürgerrecht.[15] Diese Reformen zeigten auf, dass die Bürger nach ihren Vorstellungen handeln konnten und ihre Ziele der „Dike (gerechtes Handeln) und Eunomia (gute Ordnung)“[16] realisierbar waren.

Ein Beitrag zur vollen Entfaltung der Volksherrschaft war - neben der imperialen Politik Athens – die Tatsache, dass das »einfache Volk« nicht länger ignoriert werden konnte, ohne einen Aufstand zu forcieren. Denn die Unterschicht war es, die die Flotte des attischen Seereiches unterstützte, so dass eine Sicherung von Attika gewährleistet werden konnte. Die „Nichtbesitzenden, die Theten“[17] stellten den Grossteil der Mannschaft dar und waren somit unentbehrlich, d.h. auch ihnen musste der Zugang zur politischen Mitbestimmung bewilligt werden.

[...]


[1] Siehe Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien, 3. Aufl., Opladen 2000, S.19-20.

[2] Siehe Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, 4. Aufl., München 1996, S. 81.

[3] Siehe Frevel, Bernhard: Demokratie, Wiesbaden 2004, S. 9.

[4] Siehe Schmidt, Demokratietheorien, S.19.

[5] Siehe ebd., S. 34.

[6] Siehe Vorländer, Hans: Demokratie. Geschichte, Formen, Theorien, München 2003 S. 34.

[7] Siehe Degenhart, Christoph: Staatsrecht I. Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen, 13. Aufl., Heidelberg 1997, S. 3.

[8] Siehe Abromeit, Heidrun: Wozu braucht man Demokratie? Die postnationale Herausforderung der Demokratietheorie, Opladen 2002, S. 69.

[9] Siehe Schmidt, Demokratietheorien, S. 22.

[10] Siehe ebd.

[11] Siehe Nohlen, Wörterbuch Staat und Politik, S. 81.

[12] Siehe Vorländer, Demokratie, S. 14.

[13] Siehe ebd., S. 15.

[14] Siehe Frevel, Demokratie, S. 17.

[15] Siehe ebd., S. 16.

[16] Siehe Vorländer, Demokratie, S. 17.

[17] Siehe ebd., S. 16.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Grundlagen der Demokratie
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Vergleichende Regierungslehre II
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V68915
ISBN (eBook)
9783638619103
Dateigröße
463 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlagen, Demokratie, Vergleichende, Regierungslehre
Arbeit zitieren
Jasmin Tarhouni (Autor:in), 2005, Grundlagen der Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68915

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