Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine notwendige sozialpolitische Forderung?


Diplomarbeit, 2007

100 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Krisenbeschreibung

3. Armut
3.1. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht (2005)
3.2. Armut, Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung
3.3. Unterversorgung, Ausschluss und Repression

4. Sozialstaatskonzepte
4.1. A ktiver, liberaler und aktivierender Sozialstaat
4.2. Der ermutigende Sozialstaat – Auswertung eines aktuellen Alternativentwurfs

5. Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE)
5.1. Theoretische Argumentationslinien
5.2. Historische Bezüge
5.2.1. Neoliberale Konzeptionen des Grundeinkommens
5.2.2. Egalitäre Konzeptionen des Grundeinkommens
5.3. BGE aus armutspolitischer Perspektive

6. Arbeit im Wandel der Zeiten
6.1. Was ist Arbeit?
6.1.1. Etymologie des Begriffs
6.1.2. Zur Bedeutungsgeschichte des Arbeitsbegriffs
6.2. Historischer Abriss (Antike-Neuzeit)
6.2.1. Antike
6.2.2. Biblischer Sprachgebrauch
6.2.3. Reformation
6.2.4. Neuzeitliche Einflüsse
6.3. Zur vorindustriellen Arbeitsauffassung
6.3.1. Lohnarbeit, Geld und Markt im vorindustriellen Europa

7. Zur Genese der Arbeitszeit
7.1. Natürliche und abstrakte Zeit
7.1.1. Zeit, Zweck und Geld
7.2. Betriebszeit
7.3. Betriebszeit vs. Freizeit
7.4. Arbeitszeitverkürzung
7.4.1. Die Gewerkschaften
7.5. Grenzen des industriellen Zeitarrangements
7.5.1. Was ist schon „normal“?
7.5.2. Kollektive Illusionen

8. Arbeit und Revolution
8.1. Emanzipation/Befreiung der Arbeit
8.1.1. Mensch und Maschine
8.1.2. Perspektiven der zweiten Moderne
8.1.3. Maschinen und Arbeitslosigkeit
8.1.4. „Kopfarbeit“
8.2. Befreiung der Arbeit = Befreiung von Arbeit?

9. Dimensionen der Arbeitsgesellschaft
9.1. Ende der Arbeitsgesellschaft?
9.2. Zwischenauswertung

10. Das BGE in der Nach-Arbeitsgesellschaft
10.1. Der Arbeitsbegriff bei André GORZ
10.2. Was für ein BGE ? Oder: Wer bietet mehr?
10.3. Mit oder ohne Bedingungen?
10.4. André – wozu BGE?
10.4.1. Vom BGE zum Existenzgeld/-einkommen
10.4.2. ‚Entlohnung’ von Eigenarbeit?
10.5. Diskussion zur GORZ’schen Utopie

11. Zusammenfassende Schlussdiskussion

LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Soziale Arbeit ist immer auch politische Arbeit.

Für mich, die ich unter anderem als Praktikantin in einer Sozialberatungsstelle des Trägers „Beratung und Lebenshilfe e.V.“ gearbeitet habe, bedeutet dies, dass ich mir einerseits über angemessene Hilfeleistungen für Menschen in Notlagen Gedanken mache und deren Bereitstellung auch weiter einfordern werde. Andererseits umfasst politische Arbeit auch den Blick auf und das Wissen um gesellschaftliche Hintergründe Sozialer Arbeit und wirft die Frage auf, wo Sozialarbeiter individuell und strukturell eingreifen können und welche Alternativen sich für die bestehenden Hilfesysteme ergeben könnten, deren Teil wir sind.

Daher verstehe ich meine Diplomarbeit als den Versuch, meinen eigenen Blick auf einige der größten aktuellen sozialpolitischen Probleme – die der Armut, der Arbeitslosigkeit und der Ausgrenzung - zu richten, mich mit ihnen auseinanderzusetzen und den alternativen Entwurf eines bedingungslosen Grundeinkommens (im Folgenden BGE genannt) zu diskutieren. Ich möchte herausfinden, wo sich dies als sozialpolitisches Instrument in der Gegenwart verorten lässt, wie radikal diese Forderung wirklich ist, an welchen Traditionen sie anknüpft und ob sie sich als reale Alternative einer zukunftsorientierten sowie nachhaltigen sozialstaatlichen Politik erweisen könnte.

Diese Arbeit wird sich wie folgt untergliedern:

Als Hinführung zum Gegenstand des bedingungslosen Grundeinkommens bzw. der Frage nach der Notwendigkeit einer solchen sozialpolitischen Forderung, wird der erste Teil mit einer, meiner Wahrnehmung entspringenden Momentaufnahme beginnen, die als Krisenbeschreibung gefasst ist. Diese folgt dabei natürlich subjektiven Kriterien und legt anhand einer bestimmten Auswahl von Zitaten bereits diverse Implikationen nahe. Nur in der Auseinandersetzung, in der Aufnahme widersprüchlicher Argumente, in der Abgrenzung und eigenen Wertung, komme ich hier einer Wirklichkeit näher. Es folgt anhand der in der Krisenbeschreibung dargestellten Themenkomplexe der Armut, der Arbeitslosigkeit und der Ausgrenzung eine Auseinandersetzung mit, auf diese Themen ausgerichteten, derzeitigen sozialpolitischen Ausrichtungen und Leitbildern. Hierfür dient exemplarisch der relativ (!) aktuelle „2. Armuts- und Reichtumsbericht – ein Bericht über Lebenslagen in Deutschland“ der (damals noch rot-grünen) Bundesregierung. Im Hinblick auf den begrenzten Rahmen dieser Arbeit, wird sie sich dem Armutsbegriff nicht gebührend intensiv widmen können. Mir ist jedoch auch daran gelegen, die vielen Unwägbarkeiten sowie die Fragwürdigkeit von Sozialstatistiken durch die Auseinandersetzung mit dem Bericht deutlich machen zu können. Zugleich möchte ich herausfinden, ob bzw. welche Tendenzen, die in der Krisenbeschreibung geschildert wurden, sich in diesem Bericht wieder finden. In diesen Abschnitt der Arbeit gliedert sich auch eine Verknüpfung der drei oben genannten Themen (Armut, Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung) mit dem BGE, in welcher ich mich u.a. mit Georg VOBRUBAS Implikationen dazu befasse.

Der Unterscheidung relativ voneinander abweichender sozialstaatlicher Konzeptionen, den sich aus ihnen möglicherweise erklärenden Widerständen oder auch Sympathien für die Forderung nach einem BGE, folgt unter Bezugnahme auf einen aktuellen und alternativen sozialstaatlichen Entwurf der GRÜNEN JUDEND die Darstellung der Dimensionen eines BGE, seiner historischen Bezüge und seiner armutspolitischen Relevanz.

Im zweiten Teil werde ich mich dem großen Themenkomplex des Arbeitsbegriffs zuwenden, um mir so zu erschließen, welche historischen Entwicklungen der Diskussion um ein BGE voraus gingen, auf welchen Hintergründen sich diese Idee also bewegt. An das BGE im Besonderen treffenden Anschlussstellen, werde ich die verschiedenen Überlegungen dazu einfließen lassen bzw. zwischen diskutieren – und weiterführende Fragen aufwerfen.

Der dritte Teil beschäftigt sich mit den von verschiedenen Autoren vertretenen Neuorientierungen bzw. Alternativentwürfen zur jetzigen Arbeitsgesellschaft und der damit verknüpften Forderung nach einem BGE. Es wird sich eine Diskussion, insbesondere mit der Vorstellung von André GORZ und seiner Multiaktivitätsgesellschaft anschließen, da mir eine Beschäftigung mit ihm aus zweierlei Gründen interessant scheint. Erstens ist GORZ einer der auffälligsten Vertreter eines wirklich bedingungslosen (!) Grundeinkommens ohne Gegenleistung und zweitens war das nicht immer so, da er es zunächst an Bedingungen geknüpft sehen wollte.

Der Schlussteil wird sich auf gewonnene Einsichten und Folgerungen beziehen, welche mich zur Beantwortung der Frage führen, ob es sich beim BGE um eine notwendige sozialpolitische Forderung handelt.

Die volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekte bzw. die Fragen nach der finanziellen Umsetzbarkeit des BGE werden im Rahmen dieser Arbeit nur gestreift.

Aus Gründen der Lesbarkeit bedient sich die vorliegende Arbeit weitestgehend männlicher Substantive, die die weibliche Form der Begriffe einschließt. Ist beispielsweise von Klienten die Rede, sind auch immer Klientinnen gemeint, es sei denn das Geschlecht wird explizit erwähnt.

Teil I:

2. Krisenbeschreibung

Schon seit Jahren ist die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte und der sozialen Sicherungssysteme Thema der politischen Auseinandersetzung. Hierauf hat die Politik unter anderem mit einer Konsolidierungspolitik und einem abbauenden Umbau des Sozialstaates (Kohl-Regierung) reagiert. Die rot-grüne Bundesregierung führte in Folge die Maßnahmen der Agenda 2010 ein, die u.a. mit dem Hinweis begründet wurden, dass „unser Sozialsystem droht, aus den Fugen zu geraten, weil es nicht mehr finanzierbar ist“(Presse und- Informationsamt der Bundesregierung 2003 b, S.8, z.n. KOCH 2004, S.140). Neben den rein monetären Kürzungen soll durch eine grundlegende Neuausrichtung der Sozialpolitik ein schlanker Staat etabliert werden. Im Rahmen des aktivierenden Staates sollen alle Hilfesysteme vorrangig auf eine Flankierung arbeitmarktpolitischer Zielsetzungen ausgerichtet werden, was auch bedeutet, dass ein Hilfebedarf nur noch insoweit anerkannt wird, sowie er als Hemmnis für eine Integration in Erwerbsarbeit definiert wird (vgl. HANESCH 2004, S. 8).

Sozialarbeiter sind also auf zwei Ebenen mit den Folgen des Sozialabbaus konfrontiert. Einmal betreffen sie die Klienten, deren (u.a. materielle) Ressourcen in Form von Lebensunterhalt und Hilfeleistungen immer kleiner werden. Auf der anderen Seite erleben sie die Folgen am eigenen Arbeitsplatz, da auch die soziale Arbeit vom Leitbild des schlanken Sozialstaats vor allem als Kostenverursacher wahrgenommen wird.

Die Verpflichtung zur Eigenverantwortung im Sinne der Fähigkeit und Bereitschaft zur Eigenvorsorge wird betont. Der Umstand, dass die gegenwärtige Ressourcenverteilung nur einem Teil der Bürger die Möglichkeit zu einer ausreichenden Existenzsicherung und Vorsorge bietet, wird dabei häufig außer Acht gelassen. Auf der anderen Seite wird neben dem massiven Stundenabbau unter den Stichworten Dokumentation und Qualitätssicherung für eine intensive Rechtfertigungsbürokratie gesorgt und gleichzeitig mehr Effizienz gefordert. Beide Ebenen sind zutiefst mit der Frage nach den zur Verfügung gestellten Geldmitteln verbunden.

Sozialarbeiter versuchen innerhalb der sozialen Dienste im Kontakt mit ihren Klienten lebensweltorientiert zu arbeiten, Selbstbefähigung zu fördern, Zeit für Begleitung und individuelle Lösungen zu haben und ihnen in der Auseinandersetzung mit den staatlichen Behörden zu ihrem Recht zu verhelfen. Während der Arbeit bei der oben genannten Sozialberatungsstelle habe auch ich die individuelle Begleitung und Unterstützung der Klienten innerhalb des bestehenden Systems als meine wesentliche Aufgabe verstanden. Doch gleichzeitig entstand die Frage nach den hinter jeder prekären Lebenslage stehenden gesellschaftlichen Strukturen, inwieweit erstere durch letztere produziert werden und damit für den Einzelnen aus eigener Kraft nur begrenzt bzw. gar nicht veränderbar sind.

Wir leben derzeit in und mit einem kapitalistischen Wirtschafts- und Währungs- sowie Wertesystem, in welchem es immer weniger zu gelingen scheint, alle mit einem Arbeitsplatz zu versorgen, die erwerbsförmig arbeiten wollen, sprich Vollbeschäftigung zu erreichen. Im Gegenteil, wir sprechen heute von Massenarbeitslosigkeit und selbst in jenen Jahren, in welchen die Arbeitslosenzahlen deutlich sanken (1975-80, 1985-90 und 1998-2001) stiegen zumindest die Zahlen der Sozialhilfeempfänger ungebrochen weiter (vgl. BORCHERT 2004, S.19).

Als eine der vielen Kehrseiten des auf stetig steigende Produktivität setzenden Kapitalismus kann beschrieben werden, dass ihm sowohl die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch die der Arbeitslosigkeit immanent sind (vgl. König 1990, S.332 ff.). Hinzu kommt eine, sich durch das Zinssystem bzw. die ungleich verteilte Kapitalakkumulation, immer schneller drehende Spirale der Umverteilung des Geldvermögens von arm zu reich.

Nicht ausschließlich Erwerbslose, sondern zunehmend auch in Erwerbsarbeit befindliche und vom Rationalisierungsdruck betroffene Menschen erleben dies als existenzielle Bedrohung. In unterschiedlicher Weise sind sie von Gängelungen, finanziellen und anderen Einbussen betroffen; die psychischen und physischen Folgen gerade auch von Erwerbslosigkeit sind hinreichend untersucht.

Einige der jüngsten politischen Antworten auf die Misere, welche zum Beispiel auch in der Agenda 2010 dargestellt werden, die Hartz IV- Reform, inflationär gebrauchte Schlagworte vom Fordern und Fördern, damit verbundene verschärfte Sanktionen, z.B. Kürzungen der Hilfen zum Lebensunterhalt bei unter 25jährigen etc., machen deutlich, wie sich der Fokus vor allem in der medialen Öffentlichkeit unnötig auf so genannte Sozialschmarotzer richtet, welche die Sozialsysteme missbrauchten und die Kosten in die Höhe trieben (vgl. DIE ZEIT v. 11.04.2001. S.11).

Viel Erwähnung findet hier gerade von konservativer Seite eine so genannte Armuts- oder Sozialstaatsfalle, die dazu führe, dass die Höhe der Sozialleistungen die Hilfeempfänger demotiviere, Arbeit anzunehmen bzw. aus der Sozialhilfe auszusteigen (vgl. KOCH 2004, S. 153). Aus dieser Annahme, die sich mit GEBAUER als empirisch nicht haltbar erwiesen hat, werden weit reichende politische Schlüsse gezogen. Der Arbeitsverweigerung sei durch Absenkung der Lohnersatzleistungen die materielle Grundlage zu entziehen und der moralische Druck auf Arbeitslose sei zu erhöhen (vgl. GEBAUER 2002, S.14).

Auch Georg VOBRUBA macht deutlich, wie an Hand des Armutsfallen-Theorems begreiflich werde „wohin es führt, wenn man von institutionellen (Anreiz-)Strukturen direkt auf tatsächliches Handeln schließt, nämlich dazu, dass man die Akteure zu Reaktionsdeppen degradiert, dass man ihre tatsächlichen Handlungs-, Einkommens- und Lebensbewältigungsstrategien ignoriert…“(VOBRUBA 2000, S.102).

Und, von den viel breitere Bevölkerungsgruppen - neben jenen, denen mangelnde Motivation unterstellt wird, die Arbeitskraft zur Sicherung des Lebensunterhalts freiwillig zur Verfügung stellen zu wollen - treffenden Problemen, auf die auch die Politik noch nach Antworten sucht, wird auf diese Weise geschickt abgelenkt und nach einem Sündenbock für die gescheiterte Sozialpolitik gesucht.

Innerhalb des kapitalistischen Systems vorwiegend durch die Geldlupe zu sehen, kann einerseits nicht überraschen, da die im herrschenden System als produktiv anerkannte Arbeit stets ihre Verwandlung in Geld voraussetzt und auf den ersten Blick scheint auch die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen in die gleiche Richtung zu weisen. Zum einen interessiert also der materielle Gewinn eines BGE, der unter Umständen auch die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe der am schlechtesten Gestellten - für mich ein wesentlicher Bestandteil der Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit - erweitern könnte. Neben dem Umstand, dass Teilhabe erheblich auch von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängig ist, interessieren mich jedoch noch weitere mögliche Aspekte des BGE. Außer Frage steht für mich die Grundannahme, dass neben rein monetären Kalkülen der sozialen Akteure die gesellschaftliche Einbettung, Partizipation und Anerkennung sowohl durch Erwerbsarbeit, als auch aktiv in der Verwirklichung außerhalb von Erwerbsarbeit liegender Tätigkeiten von elementarer Bedeutung sind.

Der Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit, Freiheit (von Zwängen) und sozialer Teilhabe entsteht meiner Meinung nach nicht nur im Geld bzw. der staatlichen Gewährleistung einer ausreichenden Befriedigung der elementarsten Grundbedürfnisse, sondern darüber hinaus auch in der Befähigung der Menschen, mit Widersprüchen umzugehen, ihre Entscheidungsspielräume zu erweitern, um auch und gerade im Kapitalismus handlungsfähig zu bleiben und sich in einer immer komplexer werdenden Welt besser zurechtzufinden.

Es ist hier zugrunde gelegt, dass ein persönlicher Bildungszuwachs, der auch dabei helfen könnte, diese Anliegen zu verwirklichen, nicht ausschließlich im, geschweige denn nur für den Erwerbsarbeitsprozess stattfinden muss.

Damit drücke ich zunächst einen ähnlichen Grundgedanken aus, wie ihn GORZ vertritt, auf dessen Vorstellungen im Zusammenhang mit dem BGE noch genauer einzugehen sein wird: „Die Entwicklung von Fähigkeiten, Ansprüchen, Bestreben findet nicht zuerst, nicht allein und auch nicht einmal hauptsächlich in der Erwerbsarbeit statt…Bildung, Ausbildung und Sozialisierung gehen heute in bedeutendem Ausmaß dem Arbeitsleben voraus, sind nicht und brauchen nicht berufsorientiert zu sein…“(GORZ 1991, S. 121).

Dazu passend erscheint auch die Prognose, dass im Zuge einer sich verändernden Erwerbsarbeit bzw. auf dem Weg in die sog. Wissensgesellschaft gar nicht mehr das Fachwissen, sondern zunehmend sog. extrafunktionale Qualifikationen wichtig würden, wie Lern- und Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz (vgl. RAASCH 2004, S.87).

Dennoch treten in den beiden Positionen von GORZ und RAASCH grundlegend unterschiedliche Ausgangspunkte zu Tage. Entweder es wird der Ort, an dem Bildung stattfindet, strikt außerhalb der Erwerbsarbeitssphäre angesiedelt. Oder es wird eine zunehmende Zusammenführung von Erwerbsarbeit und anderen Lebensbereichen erwartet, was erforderlich mache, das bislang Extrafunktionale verstärkt in das Erwerbsleben gewissermaßen hineinzuholen.

Damit ist im Prinzip schon ein Grundkonflikt in der Diskussion um das BGE entworfen. Das Verhältnis des Einzelnen zum Institutionellen und umgekehrt wird wesentlich über das Verhältnis des Einzelnen im bzw. am Arbeitsmarkt bestimmt. Auf welch unterschiedliche Weise das BGE als Instrument dienen soll, diese Wechselwirkung entweder zu intensivieren oder aber aufzuheben, soll in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.

Die mit dem BGE unter anderem verbundene Entkopplung von Einkommen und Arbeit scheint zunächst ein Weg zur Eröffnung von mehr Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Einzelnen in einer pluralisierten Gesellschaft mit ihren vielfältigen Lebensentwürfen.

Sie scheint damit einerseits aufzugreifen, dass die durch Erwerbsarbeit gewonnenen Einkommen für die Sicherung des Lebensunterhalts aller nicht mehr ausreichen (zumindest nicht so, wie sie derzeit steuerlich belangt werden) und dass die Sozialversicherungssysteme (teils beitrags- teils steuerfinanziert) immer weniger durch die Erwerbsarbeit getragen zu werden scheinen. Andererseits verweist sie darauf, dass Anerkennung von Arbeit durch Einkommen nicht länger ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden sein muss, was innerhalb einer gänzlich auf Erwerbsarbeit abgestellten Gesellschaft ein relatives Novum ist.

Das Prinzip vom Fördern und Fordern, welches politisch derzeit an der Erwerbsarbeitszentrierung festhält und dabei die Mehrzahl anderer Lebens-, Arbeits- und Tätigkeitszusammenhänge ausklammert, innerhalb derer sich die Menschen ebenso anerkannt, wertgeschätzt und respektiert fühlen können und dürfen, wird damit höchst fragwürdig. Mit ihm eng verbunden ist das Prinzip von Leistung und Gegenleistung, welches letztlich auch den Erhalt von staatlicher Unterstützung an die Pflicht zur Erwerbsarbeitsaufnahme bindet. Die angeblich sinkende Leistungsbereitschaft der auf staatliche Unterstützung angewiesenen Menschen scheint vorgeschoben, um die sinkende Leistungswilligkeit des Staates zu verdecken.

Bevor ich hier die Idee des BGE genauer darstelle, möchte ich zunächst die derzeitige politische und gesellschaftliche Situation beschreiben, auf die auch das BGE eine mögliche Antwort zu geben versucht.

Die aktuelle Lage in Deutschland, bezogen auf die oben genannten Themen der Armut, der Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung lässt sich natürlich aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Deshalb habe ich mir im weiteren Verlauf angesehen, wie die Bundesregierung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht – ein Bericht zu den Lebenslagen in Deutschland aus dem Jahr 2005 die derzeitige Situation beschreibt, wobei darin die Auswirkungen der jüngsten Reformmaßnahmen und auch der Agenda 2010 noch nicht miteinbezogen wurden.

3. Armut

An dieser Stelle sei bemerkt, dass Armut natürlich ein sehr komplexes und mehrdimensionales, gesellschaftliches Phänomen ist, das sich nur schwierig erfassen und bewerten lässt (vgl. HEIDEL 2004, S.27). Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass in manchen religiösen Gemeinschaften das Armutsgelübde ein positiv besetztes Versprechen ist.

Als Mangelbegriff kann der Zustand der Armut als durch Ressourcenmangel gekennzeichnet beschrieben werden, sowie durch Lebensqualität vermindernde Defizite und Benachteiligungen in unterschiedlichen Bereichen. Da in der Praxis der Armutsbegriff auf verschiedene Art und Weise definiert wird, kommt man zu unterschiedlichen Zahlen der Menschen, die in Armut leben. Arme sind eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe mit verschiedenen Problemen, welche differenzierte Lösungsansätze erforderlich machen. Die immateriellen Defizite, die mit Armut verbunden sind, sei es die Unmöglichkeit einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung, die fehlende Beteiligung an Entscheidungsprozessen aller Art, gesundheitliche Beeinträchtigungen, der Verlust von Selbstvertrauen etc. – all dies sind Aspekte von Armut, die sich kaum quantitativ erfassen lassen, jedoch eine massive Verminderung der Lebensqualität hervorrufen. Die kausalen Zusammenhänge von Armut und Reichtum und wie sich z.B. die Verteilung der Einkommen und Vermögen im unterschiedlichen Zugang zu politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten widerspiegeln, ist wichtiger Kernpunkt diverser Untersuchungen auch zum Verhältnis von Armut und Reichtum (vgl. HEINDEL 2004, S.27 ff.)

Welche Kriterien der jeweiligen Armutsforschung bzw. ihrer methodischen Analyse zu Grunde liegen, dies womöglich in weltumspannender und veritabler Absicht, entscheidet natürlich erheblich über die ermittelte Anzahl der von Armut Betroffenen. Eine Schwierigkeit liegt also in der Ermangelung objektivierbarer Kriterien.

Diese Arbeit wird weitestgehend auf die Anführung von Sozialstatistiken verzichten, da sie dem Thema nicht unbedingt dienlich sind.

So lässt sich aus der aktuellen Zahl der von relativer Einkommensarmut betroffenen Menschen (z.B. der Arbeitslosengeld II-Empfänger) nur wenig ablesen, ob und in welchem Ausmaß sie von Armut betroffen sind. Ebenso wenig lässt sich ersehen, welche weiteren Personen von relativer Einkommensarmut betroffen sind, geschweige denn – obwohl sich die Sozialhilfe ja als bedarfsabhängige Leistung definiert - wer alles hilfebedürftig ist und unter Umständen keine Ansprüche an den Staat stellt oder hat (Stichwort „verdeckte Armut“). „Bedürftigkeit und soziale Notlagen müssen formalrechtlich anerkannt und erfasst sein. Da der Rechtsanspruch wiederum nach vorgegebenen Regeln, in festgelegter Form und unter Beachtung bestimmter Fristen anzumelden ist, wobei Beweise zu erbringen sind, wird von der individuellen und sozialen Situation abstrahiert“(SCURELL 1999, S.29). Aussagen über durchschnittliche Warenkörbe, das Existenzminimum und die Anforderungen in besonderen Lebenslagen auf Grundlage sozialpolitisch definierter Bedürfnisse gewährleisten zwar einerseits die Aufrechterhaltung des Sozialstaates. Andererseits eignen sie sich nicht dafür, Aussagen über notwendige soziale Bedürfnisentwicklung und/oder -befriedigung zu treffen und adäquate Lösungsvorschläge mit ihnen zu verknüpfen.

So kann sich die BGE Forderung auch nicht allein auf die Statistiken zur Einkommensarmut beziehen. Vielmehr scheint mit der von ihr erwogenen Angleichung und Sicherung der materiellen Lage auch eine Orientierung am Verhältnis der Selbst- und Fremdbestimmung in allen Bereichen des menschlichen Daseins verbunden.

3.1. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht (2005)

Die Schwierigkeit der statistischen Erfassung offenbart sich auch im „Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2005. Dieser stellt gleich zu Beginn heraus, dass weder das subjektive Wohlbefinden (subjektiver Armutsbegriff) der Menschen erfasst wurde, noch dass er sich an einem absoluten Armutsbegriff orientiert, sondern einen relativen Armutsbegriff für sinnvoll hält, da „in Gesellschaften wie der unseren das durchschnittliche Wohlstandsniveau wesentlich über dem physischen Existenzminimum liegt“ (2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Kurzfassung, in: www.bmas.bund.de, 08.07.2006) und sich Deutschland vor allem im Verhältnis zu anderen Ländern als „reiches Land“ erweise. Der Bericht verwendet des weiteren die zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vereinbarte Definition einer Armutsrisikoquote, welche den Anteil der Personen in Haushalten bezeichnet, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60% des Mittelwerts aller Personen beträgt. In Deutschland betrage die so errechnete Armutsrisikogrenze 938 Euro.

Das aktuell (ab 01.07.2005) festgelegte pfändungsfreie Existenzminimum für den Single entspricht übrigens 989,99 Euro netto bzw. einem Bruttoverdienst von 1400 Euro; bei 8 Stunden Arbeit ergibt sich daraus ein Stundenlohn von 8,10 Euro (aus: www.Wikipedia/Existenzminimum 05.09.2006).

Allerdings ist festzuhalten, dass die gegenwärtigen Rechtsbereiche bzw. “Sozialhilfe, Steuerrecht, Krankenversicherung, Wohngeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Pfändungsschutz, Unterhaltsvorschuss, Riester-Rente, Prozesskostenhilfe und viele andere mehr je andere Existenzminima oder entsprechende Einkommensgrenzen aufweisen“(BORCHERT 2004, S. 30).

Der Bericht weist selbst auf die unzureichende Aussagekraft der Armutsrisikoquote hin, da „Maße relativer Einkommensarmut vor allem etwas über die Einkommensverteilung sagt, nichts jedoch über die Einkommensressourcen, die zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse erforderlich sind“(2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Kurzfassung, in www.bmas.bund.de, 08.07.2006).

Weitere Faktoren neben der Einkommensarmut wie z.B. Vermögen, Schulden, Gesundheit, Bildung, Arbeitslosigkeit etc. besitzen bei gleichem Einkommen ja einen jeweils unterschiedlichen Stellenwert.

Daher erweitert der Bericht die angebotene Armutsdefinition noch um den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums, welches nicht nur die physische Existenz zum Bezugspunkt habe, sondern auch den Ausschluss von der Teilhabe, die Ausgrenzung (vgl. ebd.).

An dieser Stelle sei auf drei Kernaussagen des Berichts näher eingegangen, die für die weiteren Fragestellungen dieser Arbeit besonders interessant sind und die von mir den Überschriften Anamnese(A), Diagnose(D) und/oder Prognose(P) und Therapie(T) zugeordnet werden:

1. A: „…das Armutsrisiko korrespondiert in erheblichem Umfang mit Arbeitslosigkeit.“

D : „Wenn aber Arbeitslosigkeit die Hauptursache von Armut und sozialer Ausgrenzung ist...“

T : „…dann muss sich sozial gerechte Politik vorrangig an der Schaffung von Arbeitsplätzen und Integration Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt orientieren“(zitiert nach: ebd.).

Diese Feststellungen legen dar, wie die von mir angeführten Themenkomplexe der Armut, der Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung miteinander verquickt sind und aus Sicht der Bundesregierung „…einander ergänzende Diagnosekonzepte darstellen, die kombiniert und auf die Integration der Handlungsmöglichkeiten und Chancenangebote des aktivierenden Sozialstaats hin geöffnet werden“(ebd., S.3).

2. A: „Die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre resultierte vor allem aus zahlreichen externen Schocks, wie z.B. dem Anschlag vom 11.09.2001 und dem Irak-Krieg, dem Abbrechen des IT-Booms und den Auswirkungen der US-Bilanzskandale“(ebd., S.3).

D: „Im Mittelpunkt steht die Beschäftigungsfrage. Sie weist auf die zentrale Bedeutung von Wirtschaftswachstum hin“(ebd., S.5).

T: „…Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit müssen gefördert werden, damit Beschäftigung neu entstehen kann.“

„Staatliche Politik muss darauf ausgerichtet sein, die Standtortbedingungen der Unternehmen permanent neu zu justieren. Das gilt vor allem für die Finanz- und Wirtschaftspolitik, aber auch für das Arbeitsrecht und die Forschungsförderung“(ebd., S.5).

Der Bericht stellt klar, dass auch eine gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft – über das Ökonomische hinaus – von ihr einzufordern sei, da „…staatliche Politik hier nur die Rahmenbedingungen gestalten kann, innerhalb derer die Unternehmen Innovationen vorantreiben, Wachstum fördern, Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Beschäftigung schaffen müssen“(ebd., S.5).

Damit wird deutlich, wie stark die Regierung auf die Wirtschaft als Partner und auf Wachstum als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit setzt, sowie an günstigen Bedingungen für die Unternehmen interessiert ist, um in ihnen Verbündete bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu finden.

Die arbeitsrechtlichen Lockerungen im Kündigungsschutz scheinen ein Beispiel für diese unternehmerfreundliche Richtung zu sein, den die Bundesregierung mit dieser Politik einzuschlagen gedenkt, um der Wirtschaft günstige Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Der Verweis auf die externen Schocks, die sich inzwischen ja durch einige weitere ergänzen ließen, welche der Binnenwirtschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts geschadet hätten, vermittelt zwar ein gewisses Mitgefühl für die Wirtschaft, begründet aber noch nicht stichhaltig, weshalb Wachstum denn nun als das einzige und unbedingte Gegenmittel gegen die anhaltende Arbeitslosigkeit sein soll. Es mag sich hierbei zwar um eine ökonomische Binsenwahrheit handeln, doch im Folgenden wird sich die Arbeit in der Auseinandersetzung mit dem BGE auch damit befassen, wie sich dies mit einigen Autoren vor allem aus ökologischer Perspektive in Frage stellen lässt und welche ganz anderen Konsequenzen sich damit auch für die Arbeitsgesellschaft ergeben könnten.

3. A: „Seit den 1990er Jahren findet in Deutschland ein tiefgreifender ökonomischer und in der Folge auch gesellschaftlicher Wandel statt.“

D: -„Auch wenn der industrielle Kern seine Bedeutung für die wirtschaftliche

Entwicklung behält, werden Ökonomie und Gesellschaft zunehmend durch den

Wandel zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft geprägt“

-„Neue, sich schnell verändernde Technologien sowie ein verschärfter

internationaler Wettbewerb stellen große Herausforderungen an die Fähigkeit der Unternehmen zu Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen und gleichzeitig an die Kenntnisse und Flexibilität der Beschäftigten.

Unternehmen, die diese Herausforderungen nicht annehmen, werden auf Dauer nicht konkurrenzfähig bleiben.“

P: „Beschäftigte, die nicht über ausreichende schulische Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie über Lernbereitschaft und Flexibilität verfügen, laufen stärker als früher Gefahr, dauerhaft aus dem Arbeitsleben und damit von einer zentralen Voraussetzung für Teilhabe ausgeschlossen zu sein – und mit ihnen auch ihre Familien“.

T: „Es geht dabei um eine Kombination von Solidarität und Eigenverantwortung, um die Verbindung zwischen sozial gerechter Risikoabsicherung und Förderung auf der einen und wachsender Bereitschaft zu Mitwirkung und Leistung auf der anderen Seite. Die Bundesregierung hat diesen Politikansatz unter dem Begriffspaar ‚Fördern und Fordern’ zusammengefasst. Dazu gehört in erster Linie der Ausbau von Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Denn in der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft ist Mangel an Bildung eine wesentliche Ursache für geringe Teilhabe- und Verwirklichungschancen. Dazu gehört zugleich die Aktivierung von Personen, die in Gefahr sind, aufgrund mangelnder Fähigkeiten oder durch Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt gedrängt zu werden.“

Festzuhalten ist, dass von einem bedeutenden gesellschaftlichen Wandel ausgegangen wird, bei welchem das Zauberwort Flexibilität eine wichtige Rolle für alle Beteiligten spielen wird, vor allem für jene, die den gefragten Leistungsanforderungen nicht gerecht werden. Die von der Bundesregierung in diesem Bericht angekündigten Maßnahmen und Prämissen lassen sich leicht in Verbindung bringen mit der von mir als problematisch beschriebenen Situation zur Einführung in diese Arbeit (siehe Krisenbeschreibung).

Zur im letzten Punkt angesprochenen Langzeitarbeitslosigkeit ist festzuhalten, dass Geringqualifikation erst der drittgewichtigste Faktor ist, der die Vermittelbarkeit von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt erschwert; noch einschneidender wirken sich das Alter und gesundheitliche Beeinträchtigungen aus.

Der Bericht greift ebenfalls den demographischen Wandel auf, infolge dessen die Kosten der Gesundheits- und Alterssicherung erheblich stiegen und damit die Finanzierbarkeit der bisherigen Sozialversicherungssysteme in Gefahr bringe, da ihnen zunehmend Beitragszahler verloren gingen.

Als weitere - in Verbindung zur Krisenbeschreibung stehende - Kernaussagen des Berichts lassen sich folgende anführen:

- „Armut und soziale Ausgrenzung sind nicht nur Randphänomene, Armutsrisiken können auch die Mitte der Gesellschaft bedrohen.“
- „Festzustellen ist ein Trend zunehmender Streuung der Bruttoeinkommen, also zunehmender Ungleichheit, die vor allem auf die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung geringen Umfangs zurückgeführt werden kann.“
- „Soziale Ungleichheit ist eine Tatsache, und analog zur Entwicklung am Arbeitsmarkt ist sie in manchen Bereich in den letzten Jahren gewachsen.“
- „Die Vermögenssituation privater Haushalte hängt unmittelbar und wechselseitig mit der Einkommensverteilung zusammen. Allerdings sind die Privatvermögen in Deutschland sehr ungleichmäßig verteilt. Die unteren 50% der Haushalte teilen sich 4% des gesamten Nettovermögens, 47% entfallen auf die 10% vermögendsten Haushalte.“
- „Materielle Umverteilung und eine Politik der Statussicherung geraten bei dem Versuch, Teilhabe- und Verwirklichungschancen bereitzustellen, zunehmend an ihre Grenzen“.
- „Staatliche Transferleistungen und Steuer können Ungleichverteilung nicht beheben, allerdings durchaus erheblich verringern.“
- „Es geht darum, neue Formen der Sicherheit zu fördern, flexibel auf die Herausforderungen der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft zu reagieren.“

Hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass Erwerbsarbeit zwar eine wesentliche Voraussetzung zur Erzielung von Einkommen und im Weiteren auch der Vermögensbildung ist. Zum anderen ist aber gerade bestehendes Vermögen (z.B. durch Erbschaften oder besonders hohe Erwerbseinkommen) auch die Voraussetzung zur weiteren Einkommensmehrung. Werden die Bruttoeinkommen durch eine größere Streuung nun anteilig geringer, u.a. weil sich eine größere Anzahl von Menschen in Teilzeitarbeitsverhältnissen befindet, so ist es nicht verwunderlich, dass sich zwischen jenen und den Menschen mit hohen Privatvermögen eine immer größere Schere auftut.

Im Folgenden wird sich die Arbeit dem sozialpolitischen Wandel zuwenden und die Frage aufwerfen, welcher Art Sozialstaatskonzeption der im Bericht erwähnte paradigmatische Wandel zuzuordnen ist. Dies ist deshalb so angezeigt, weil auch die Grundeinkommensforderungen als mögliches sozialpolitisches Instrument zum einen auf diesen Wandel reagiert und zum anderen von einem breiten Spektrum an politischen Lagern (neoliberal bis sozialistisch) mit jeweils anderen Implikationen diskutiert wird.

Fazit: Alles im Wandel, alles in großem Umbruch, alles im aktivierenden Flexibilitätsrausch!

3.2. Armut, Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung

Wie notwendig diese drei Themenkomplexe miteinander verbunden werden, hat auch der im vorangegangenen Punkt dargestellte Bericht der Bundesregierung deutlich gemacht. Problemlagen, die sich auf dem Arbeitsmarkt ergeben, setzen sich in sozialpolitischen Problemlagen fort, was nicht erst heute so ist, jedoch einer neueren Diskussion allemal wert.

Einem Rekurs auf die Vorläufer der Sozialversicherungen bzw. der bereits 1881 entstehenden Arbeiterversicherung (aus der 1927 das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hervorging), gefolgt von der Krankenversicherung (1883), der Unfallversicherung (1848) und dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (1889), sei hier nicht mehr Raum gegeben.

Es sei nur angeführt, dass die entsprechenden sozialen Risiken ursprünglich durch jene Sozialversicherungen abgefangen werden sollen.

Kennzeichen des gegebenen Systems sozialer Sicherung ist seine Lohnarbeitszentrierung, d.h. „…nach der institutionellen Seite hin, dass die sozialstaatlichen Leistungsrechte bestimmte Normalitätsannahmen von Lohnarbeit als leistungsauslösende Tatbestände enthalten. Nach der Seite der Leitungswerber bedeutet dies, dass für sie der Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen über die Erfüllung…von lohnarbeitszentrierten Zugangsvoraussetzungen führt“(VOBRUBA 1990, S.59).

Da sich jedoch zunehmend Beschäftigungsverhältnisse ausbreiten, die dem Normalitätsstandard kaum entsprechen, stellt sich heute – nicht zum ersten Mal - die Frage nach dem Funktionieren des Systems sozialer Sicherung.

Erwerbstätige Personen, die in einem Haushalt unter der Armutsschwelle leben, sind nicht nur Tieflohnbezieher, sondern auch viele Selbstständige, Alleinerziehende, kinderreiche Familien und solche in prekären Arbeitsverhältnissen (z.B. Aushilfen mit befristeten Verträgen oder auf Abruf Arbeitende). Diese Personen lassen sich in der so genannten „Working Poor “-Kategorie zusammenfassen.

Einige staatliche Instrumente zielen darauf ab, die auch hierdurch entstehenden Versorgungslücken vor allem im Bereich der Altersvorsorge durch staatliche Zulagen auszugleichen, wie z.B. durch die Riester-Rente, durch betriebliche Altersvorsorge oder die Rürup-Rente. Diese sollen in Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Vorsorge fördern und werden öffentlichkeitswirksam als unter anderem „hartz-sicher“(vgl. Finanz-test 2006, S. 37 ff.) angepriesen.

Im SGB II und III sind eine Vielzahl arbeitsmarktpolitischer Instrumente aufgeführt, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen sollen, z.B.:

-§§ 53-55, SGB III: Zuschüsse für Mobilitätshilfen
-§ 29, SGB II: Einstiegsgeld
-§ 417 Abs.1, SGB III: Zuschüsse zu den Kosten der berufl. Weiterbildung an Beschäftigte über 50 Jahre
-§§ 77-87, SGB III: Zuschüsse zu den Kosten für berufliche Weiterbildung
-§§ 45-47, SGB III: Zuschüsse zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung
-§ 421 SGB III: Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG
-§§ 217-221, SGB III: Eingliederungszuschüsse – EGZ
-§§ 225-227, SGB III: Eingliederungszuschuss bei Neugründungen
-§ 16 Abs.2, SGB II: Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
-§§229-231, SGB III: Einstellungszuschuss bei Vertretung
-§ 235, SGB III: Zuschuss zur Weiterbildung für ungelernte Arbeitssuchende – usw.

3.3. Unterversorgung, Ausschluss und Repression

Um die in Punkt 2. als Krise beschriebenen Wahrnehmungen einer sich verschärfenden Situation für Klienten sozialer Arbeit jedoch erneut aufzugreifen, sei hier die begriffliche Triologie von Georg VOBRUBA angeführt, mit welcher der Zusammenhang von Armut, Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung eine konkrete Gestalt erhält. Er unterscheidet darin dreierlei sozialpolitische Problemtypen: Unterversorgung, Ausschluss und Repression.

1. „ Unterversorgungsprobleme …entstehen aus dem Mechanismus der Verlängerung des arbeitsmarktbezogenen Einkommensstatus in sozialpolitische Versorgungslagen“ (VOBRUBA 1990, S. 60). Soziale Leistungen, vom Arbeitslosengeld bis hin zur Rentenleistung orientieren sich immer am vorhergehenden und/oder derzeitigen Einkommen aus Erwerbsarbeit. Dies wird in dem Maße zum Problem erklärt, in dem sich Formen abhängiger Erwerbstätigkeit ausbreiten, die kaum oder gar nicht existenzsichernd entlohnt, jedoch Hauptquelle der Existenzsicherung sind.

2. „In Ausschlussproblemen manifestiert sich die Zugangsvoraussetzung ‚erst lohnarbeiten, dann…’…wer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosen- oder Rentensicherungsleistungen nicht vorweisen kann, findet zu diesen Leistungen eben keinen Zutritt“(ebd.).

Der Ausschluss von Leistungsarten ergibt sich nicht nur unmittelbar aus dem im Zitat umschriebenen Vorbehalt, sondern folgt an anderer Stelle als Sanktion aus der Überprüfungspraxis von vor allem Sozialhilfeempfängern (bzw. ALG II). Geregelt sind Sanktionsmöglichkeiten z.B. im §31 SGB II.

3. „Die Praxis des Vorbehalts ‚Lohnarbeitsbereitschaft zeigen, damit…’ führt zu einem Aufschaukeln von Nicht-Belegbarkeit der subjektiven Arbeitsbereitschaft und einer repressiven administrativen Überprüfungspraxis mit Ausschluss als (schärfster) Sanktion. Dieses Repressionsproblem wird, neben der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe (ALG I), vor allem in der Praxis der Sozialhilfe (ALG II) manifest.“(ebd.)

Innerhalb der Logik lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik seien die verschärften Überprüfungen der Arbeitsbereitschaft und die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, deren Zweck in der Hauptsache darin bestünde, praktisches Kriterium zur Überprüfung von Arbeitsbereitschaft zu sein, nur konsequent. Infolge dessen bedeuteten Erleichterungen oder die Aufhebung der Überprüfung von Arbeitsbereitschaft die Abschwächung oder Aufhebung des Prinzips der Lohnarbeitszentriertheit und damit die Bestimmung eines neuen gesellschaftlichen Ordnungsentwurfs für das Verhältnis von Arbeit und Einkommen(vgl. VOBRUBA 1990, S.62).

Auch wenn VOBRUBA im Jahr 1990 noch nichts von den Hartz-Reformen wissen konnte, so ist doch augenfällig, welche Aktualität die von ihm angeführten Probleme besitzen, welche sozialpolitische Brisanz die „Krise der Lohnarbeit“ hat und sich daher auch die Grundeinkommensüberlegungen noch nicht erübrigt zu haben scheinen.

Es ist jedoch zum ersten Zitat bzw. den Unterversorgungsproblemen zu ergänzen, dass VOBRUBA hier ausschließlich von Versicherungsleistungen spricht. Leistungen der sozialen Mindestsicherung (z.B. ALG II) jedoch sind als beitragsunabhängige Leistungen definiert. Allerdings unterliegen sie dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. sie werden nur gezahlt, wenn alle anderen Geldquellen (z.B. Hilfe innerhalb der Familie oder staatlich vorrangige, wie ja auch die Versicherungsleistungen) ausgeschöpft sind.

Eine generelle Leistung wie das BGE entspräche dem Subsidiaritätsprinzip nicht.

VOBRUBA definiert das BGE in seinem Buch „Arbeiten und Essen“ folgendermaßen:

„Unter einem garantierten Grundeinkommen verstehe ich das Recht auf staatliche Transferleistung unabhängig von der subjektiven (Lohn-)Arbeitsbereitschaft und vom Erwerb sozialer Anwartschaften; ein garantiertes Grundeinkommen bedeutet die staatliche Garantie materieller gesellschaftlicher Teilhabe für jedermann.“(VOBRUBA 1989, S.107).

VOBRUBA verspricht sich von einem BGE insbesondere arbeitszeitpolitische Effekte, auch wenn es kein direktes arbeitszeitpolitisches Instrument ist:

„Wenn sich nun der Normalarbeitstag als gesellschaftlicher Normalfall gegen die Differenzierung der Arbeitszeitwünsche und den Flexibilitätsbedarf der Unternehmen nicht halten lässt, die Existenzgarantie jedoch nicht preisgegeben werden soll, dann bleibt nur die Möglichkeit, diese Existenzgarantie vom Normalarbeitstag zu lösen, sie anders herzustellen.“

- Das BGE führe zu einer Verringerung des gesamten Angebots an Arbeitskraft.
- Es erweitere die Verhandlungsspielräume der Lohnarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt.
- Es schaffe neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Akteure der Arbeitszeitpolitik.
- Es mindere die Erwerbsnotwendigkeit und die Erwerbsneigung.

Fazit: Es wird deutlich, dass sich VOBRUBAS Auffassung des BGE vor allem an dem Umstand orientiert, dass das lohnarbeitszentrierte System sozialer Sicherung an seine Grenzen geraten ist und somit ganz neue Wege in der sozialen Absicherung beschritten werden sollen. Die Unterschiede in den Auffassungen zum BGE als Mittel gegen Armut, Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung werden im Folgenden noch genauer untersucht. In vorausgegangener Darstellung deuten sich jedoch die Prämissen schon an, die den meisten Vertretern des BGE gemeinsam sind, nämlich:

1. Ein BGE macht Sinn, die raschen Strukturwandel und den zunehmenden Konkurrenzdruck (auch aufgrund von Globalisierungsprozessen) abzufedern.
2. Armut und Arbeitslosigkeit werden als zugrunde liegende Probleme erkannt, die angegangen werden müssen.
3. Das jetzige System der Sozialen Sicherung weist im Bereich der Neuen Armut Lücken auf, die zu schließen sind.

Daneben besteht ein Zielkonflikt über die Höhe des BGE, die Aufrechterhaltung des Arbeitsanreizes und die Finanzierbarkeit eines BGE.

Grundlegende Uneinigkeit besteht jedoch an folgenden Punkten:

1. FinanzielIe und wirtschaftliche Tragbarkeit des BGE auf dem Niveau der heutigen Sozialhilfe.
2. Verhältnis des BGE zur Erwerbsarbeit.
3. Ersetzung des bestehenden Sozialversicherungssystems und der Sozialhilfe durch ein BGE.
4. Folgen des BGE für die gesellschaftliche Integration der Bezüger.

4. Sozialstaatskonzepte

Sowohl im Armuts- und Reichtumsbericht (Punkt 3.1.), als auch bei VOBRUBA (Punkt 3.3.), einem Befürworter des BGE, wurde auf einen großen Wandel in den sozialpolitischen Entwicklungen hingewiesen. Daher dienen die im Folgenden angeführten Sozialstaatskonzeptionen der Orientierung, wie sich dieser Wandel darin einbettet und welche Rolle das BGE darin spielen könnte.

4.1. A ktiver, liberaler und aktivierender Sozialstaat

Ein idealtypischer, d.h. schematisch stark vereinfachter Überblick unterschiedlicher Sozialstaatskonzeptionen, auf die ich mich im Folgenden immer wieder beziehen werde, findet sich bei KOCH in folgender Weise dargestellt:

a) Der aktive Sozialstaat

In der Sozialstaatskonzeption des aktiven Sozialstaats ist dem Staat eine aktive Aufgabe für die soziale Sicherung seiner Bürger zugeordnet, da diese dem Markt alleine nicht zugetraut wird. Neben den ungewünschten Folgen eines völlig sich selbst überlassenen Marktes sollen auch die allgemeinen Lebensrisiken (z.B. Unfälle oder Krankheiten) gemildert werden. Die Abhängigkeiten des Menschen vom Markt, die sie u.U. zwingen, ihre Ware Arbeitskraft unter jeder Bedingung und zu jedem Preis anbieten zu müssen bzw. jede Arbeit annehmen zu müssen, sollen demnach reduziert werden. Zu den Aufgaben einer umfassenden sozialen Absicherung gehört in dieser Konzeption, dass die Sozialversicherungssysteme beitrags- und z.T. steuerfinanziert sind. Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Erreichung des Rentenalters sind die lohnarbeitszentrierten Sicherungssysteme zuständig und greifen diese nicht, so sichert als letztes die unabhängig von Beitragszahlungen gewährte und rein steuerfinanzierte ‚Sozialhilfe’ das soziokulturelle Existenzminimum des Bürgers. Im Vordergrund der sozialen Sicherungssysteme steht die Gewährung monetärer Leistungen, ergänzt durch die soziale Infrastruktur (z.B. Beratungsstellen) und diverse Dienstleistungen, wenn sich ein entsprechender Bedarf herausstellt.

Wesentliches Merkmal dieses Sozialstaats ist seine starke Lohnarbeits- und Sozialversicherungszentrierung, d.h. soziale Sicherheit ist vor allem an Erwerbsarbeit gekoppelt. Einerseits ist damit ein erheblicher Druck zur Arbeitsaufnahme verbunden, andererseits gerät in diesem System auch der Staat unter Druck, da das Funktionieren der Sozialsysteme an das Vorhandensein von Vollbeschäftigung gebunden ist.

Eine Umverteilungswirkung soll z.B. über progressive Steuersätze nach Leistungsfähigkeit der Bürger oder durch unterschiedliche Beitragszahlungen in den staatlichen Krankenversicherungen bei gleicher Leistungsgewährung erreicht werden, um eine größere Gleichheit zwischen den Bürgern zu schaffen. Der Aufbau einer privaten Sicherung spielt in einer staatlich organisierten sozialen Sicherung eine geringere Rolle.

Betont werden die Pflichten des Staates gegenüber dem mit sozialen Rechten ausgestatteten Bürger (vgl. KOCH 2004 S. 140 ff.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine notwendige sozialpolitische Forderung?
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
100
Katalognummer
V68648
ISBN (eBook)
9783638600361
Dateigröße
1014 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundeinkommen, Forderung
Arbeit zitieren
Monika Ickler (Autor:in), 2007, Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine notwendige sozialpolitische Forderung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68648

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