Sezession und Pseudo-Staaten: Das Beispiel Transnistrien


Referat (Ausarbeitung), 2006

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Basisinformationen zu Transnistrien

3. Innere und äußere Form eines Staates?
3.1 Territorium
3.2 Nationalstaat
3.3 Staatsangehörigkeit
3.4 Staatsfunktionen
3.5 Staatsgewalt und Bürokratie
3.6 Verfassungsstaat
3.7 Demokratie
3.8 Zusammenfassung

4. Sezessionsgründe
4.1 Wirtschaftliche Gründe
4.2 Ethnische / nationale Unterschiede
4.3 Andere Gründe
4.4 Verteilungskonflikt und kulturelle Identitätspolitik

5. Sezessionstheorien
5.1 Primary Right Theories
5.2 Einschränkungen
5.3 Remedial Right Only Theories

6. Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit Beginn der 90er Jahre ist in Europa eine Reihe neuer Staaten entstanden – viele von ihnen durch Sezession von multinationalen Staaten, namentlich der UdSSR und Jugoslawien. Während der Großteil dieser Neu- oder Wiedergründungen heute anerkannte Nationalstaaten sind, ist der Status einiger Gebiete (Abchasien, Süd-Ossetien, Berg-Karabach, Kosovo, Transnistrien) ungeklärt. Transnistrien ist im Fokus dieser Arbeit.

Die vorliegende schriftliche Ausarbeitung zum am 20.12.2006 gehaltenen Referat geht drei Fragen nach: Erstens wird anhand der von Arthur Benz zusammengestellten Merkmale untersucht, ob Transnistrien die innere und äußere Form eines modernen Staates aufweist. Im zweiten Schritt werden die Gründe für die Sezession von der Republik Moldau erörtert und schließlich drittens anhand von Sezessionstheorien Rechtfertigungen für eine Abspaltung vorgestellt. Das folgende Kapitel präsentiert aber zunächst einige Basisinformationen zu Transnistrien.

2. Basisinformationen zu Transnistrien

Die Transnistrische Moldauische Republik (russisch: Приднестровская Молдавская Республика, Pridnestrovskaja Moldavskaja Respublika – kurz: PMR) ist ein abtrünniges Gebiet der Republik Moldau (moldauisch: Republica Moldova). Es umfasst das moldauische Staatsgebiet östlich des Dnjestr (moldauisch: Nistru) plus die an dessen westlichem Ufer liegende Stadt Bender/Bendery und ist ansonsten von der Grenze zur Ukraine begrenzt. Die Fläche von 4.16 m² entspricht etwa 12% der Gesamtfläche Moldaus, die etwa 550.000 Einwohner machen einen Anteil von 16% der Gesamtbevölkerung Moldaus aus (Piehl 2005, 473; Pridnestrovie.net 2006a). Transnistrien erklärte bereits am 2. September 1990 die Loslösung von Moldau indem eine eigene Sowjetrepublik ausgerufen wurde und proklamierte am 25. August 1991 schließlich die staatliche Unabhängigkeit (Piehl 2005, 473; Hanne 1998, 17ff). Noch im selben Jahr wurden Präsidentschaftswahlen und ein Referendum zur Statusfrage durchgeführt, welches die Unabhängigkeit bestätigte. Jedoch werden von internationalen Beobachtern Zweifel an der Fairness und Glaubwürdigkeit beider Abstimmungen erhoben (Hanne 1998, 19).

Im Frühjahr 1992 eskalierte der Konflikt zu blutigen Kämpfen als PMR-Gardisten und Kosaken erfolgreich daran gingen, die letzten Teile des beanspruchten Gebiets unter die Jurisdiktion der transnistrischen Republik zu bringen. Dabei kamen 800 bis 1.000 Menschen ums Leben. Nach einem Einschreiten der russischen 14. Armee unter dem damaligen General Alexander Lebed auf Seiten der Separatisten wurde am 21. Juli 1992 ein Waffenstillstand geschlossen, der seitdem von einer gemischt moldauisch-transnistrisch-russischen Friedenstruppe überwacht wird (Wróbel 2003, 53; Tishkov 1999, 578; Piehl 2005, 473; Hanne 1998, 20f).

In den 16 Jahren der de facto Unabhängigkeit hat Transnistrien quasistaatliche Strukturen aufgebaut – wird jedoch von keinem Staat anerkannt.

3. Innere und äußere Form eines Staates?

Die semi-offizielle Website Pridnestrovie.net bezeichnet den transnistrischen Staat als eine vollständig funktionierende Demokratie mit einer modernen Verfassung und allen staatlichen Institutionen (Pridnestrovie.net 2006b). Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob die PMR tatsächlich die innere und äußere Form eines Staates aufweist. Dabei werden die Gegebenheiten anhand der Merkmale für einen modernen Staat nach Arthur Benz abgeprüft, wobei manchen Aspekten nur kursorisch nachgegangen werden kann.

3.1 Territorium

„Das Prinzip der Territorialität legt den Herrschaftsbereich fest und grenzt ihn nach außen ab“ (Benz 2001, 82). Diese Abgrenzung muss dabei sowohl im Inneren, als auch nach außen anerkannt sein.

In demokratischen Staaten erfolgt die Anerkennung im Inneren durch das Volk; die Staatsgrenzen werden in der Regel in der Verfassung festgelegt (Benz 2001, 85). Im Falle Transnistriens wurde die Frage der Unabhängigkeit und des Territoriums mehrfach in Referenda bestätigt, wobei demokratische Standards nicht eingehalten wurden. Umfragen zufolge unterstützt jedoch eine Mehrheit der Bevölkerung die Eigenstaatlichkeit (Oertel 2006, 10; International Crisis Group 2004, 13; Troebst 2003, 981; Hanne 1998, 14).

Da die Frage des Grenzverlaufs und des Territoriums auch andere Staaten betreffen, bedarf es der Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft. Staatsgrenzen sind also Gegenstand des Völkerrechts und können nicht unilateral festgelegt werden (Benz 2001, 85f). Im Falle Transnistriens fehlt die internationale Anerkennung (Auswärtiges Amt 2006). Außerdem sind Abspaltungen nach dem Völkerrecht generell rechtswidrig (Benz 2001, 86). Tatsächlich jedoch wurden viele neue Staaten, die durch Sezession entstanden sind, anerkannt. Die internationale Anerkennung legitimiert deshalb oft die Tatsache der Abspaltung nachdem sie vollzogen wurde (Groarke 2004, 79).

3.2 Nationalstaat

Laut Benz wird der Staat als Nationalstaat „zu einer Einheit, welche die sich als politische Gemeinschaft verstehenden Staatsbürger zusammenfasst“ (Benz 2001, 82). Dabei ist jedoch noch die Frage der Gemeinschaft, und wie sie sich bildet, zu klären. Der Begriff der Kulturnation zieht hierfür Abstammung, Sprache, Religion, Brauchtum, die Existenz eines kollektiven Gedächtnisses und ähnliches heran. Damit ist die Zugehörigkeit askriptiver Natur und erscheint als objektives Faktum. Wichtig sind aber weniger vermeintlich objektive kulturelle Unterschiede, als die Selbstidentifikation der Gemeinschaft, für die nicht nur kulturelle Faktoren eine Rolle spielen. Die Herausbildung einer Nation ist also vielmehr das Ergebnis der politischen Willensbildung (Scherrer 1994, 7f; Benz 2001, 90).

In der Staatsbürgernation findet die Gemeinschaft ihre Identität deshalb in der demokratischen Teilnahme, die Integration der Bürger erfolgt in politischen Prozessen (Benz 2001, 90 u. 96; Scherrer 1994, 10). Die Vertreter des Konzepts der Willensnation als Spezifizierung der Staatsbürgernation gehen dabei davon aus, dass die Nation durch eine explizite Entscheidung der Individuen entsteht (Benz 2001, 96).

Wie sieht es nun in Transnistrien mit der Nationenbildung aus? Zunächst zu den kulturellen Merkmalen: Ungefähr 60% der Bevölkerung sind ostslawischer Abstammung, d.h. Russen oder Ukrainer. Die Großstädte sind ganz überwiegend russophon. Religion spielt eine untergeordnete Rolle, doch wird staatlicherseits die Zugehörigkeit zum ostslawisch-orthodoxen Kulturraum betont. Hinsichtlich des kollektiven Gedächtnisses sind die Gründerjahre von 1990-92 von besonderer Bedeutung. Der Kampf gegen die moldauischen Streitkräfte begünstigte in der Bevölkerung die Identitätsstiftung (International Crisis Group 2004, 13; UNDP - Romanian Academic Society 2002, 37-38; Troebst 2003, 966 u. 978f; Hanne 1998, 9 u. 21; Piehl 2005, 477ff; Scherrer 1994, 10).

Die demokratische Teilnahme am politischen Prozess, die für die Bildung einer Staatsbürgernation nötig wäre, findet nur in begrenztem Umfang statt, da die Politik Transnistriens im Wesentlichen durch einen Klan um Präsident Smirnov bestimmt wird (Piehl 2005, 479; Troebst 2003, 980). Ob eine Willensnation vorliegt, lässt sich am Besten durch demokratische Entscheide feststellen. Da die Demokratie in Transnistrien jedoch schwach ausgeprägt ist, kann nur auf Umfragen zurückgegriffen werden. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 1998 erkennen 44% der Bevölkerung eine eigenständige und gemeinschaftliche transnistrische Identität an und 83% befürworten die Eigenstaatlichkeit (International Crisis Group 2004, 13; Troebst 2003, 981; Hanne 1998, 14).

3.3 Staatsangehörigkeit

Das Staatsvolk wird nach außen wie nach innen durch die Staatsangehörigkeit abgegrenzt (Benz 2001, 93). Was die Abgrenzung nach innen anbelangt, so liegen dem Autor für Transnistrien keine Informationen vor, wie viele der dort lebenden Menschen keinen transnistrischen Pass besitzen. Da aber von anderen Staaten die transnistrische Staatsangehörigkeit nicht anerkannt wird, kann man mit einem transnistrischen Pass auch nicht reisen. Aus diesem Grund besitzen viele Transnistrier einen ukrainischen oder russischen Pass und damit auch die entsprechende Staatsangehörigkeit (Kliment 2005, 72; Popescu 2005, 20).

3.4 Staatsfunktionen

Der moderne Staat rechtfertigt seine Kompetenzen (Staatsgewalt) mit den Funktionen, die er ausübt (Benz 2001, 82). Diese Funktionen umfassen die Sicherstellung des Überlebens der Gesellschaft, ökonomische, soziale und kulturelle Aufgaben (Benz 2001, 137). Transnistrien wird den Ansprüchen eines modernen, demokratischen Leistungsstaates nicht gerecht, denn obwohl Transnistrien über umfangreiche Industrie verfügt, ist für viele Menschen das Leben ein täglicher Überlebenskampf. Die Wirtschaft basiert auf Klanstrukturen und ein Sozialsystem ist kaum vorhanden (Kliment 2005, 72).

3.5 Staatsgewalt und Bürokratie

Die Staatsgewalt ist im modernen Staat an die Zustimmung der Bürger und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte gebunden. Die Bürokratie sorgt für die effektive Umsetzung der demokratischen Entscheidungen (Benz 2001, 136). Transnistrien verfügt über eine Regierung, eine eigene Währung, eine Verwaltung und Organe zur Durchsetzung der Gesetze. Eine echte Gewaltenteilung besteht jedoch nicht, der Grundrechtsschutz ist mangelhaft. Die Bürokratie ist korrupt und mangels demokratischer Verfahren sind die ausgeführten Entscheidungen nicht demokratisch legitimiert (Kliment 2005, 72).

3.6 Verfassungsstaat

Das Verfassungsprinzip fordert, dass staatliches Handeln auf anerkannten und in formalisierten Verfahren gesetzten Regeln basiert (Benz 2001, 82). Transnistrien verfügt über eine Verfassung, die 1995 in einem Referendum angenommen wurde (Pridnestrovie.net 2006c). Abgesehen von Bedenken hinsichtlich der Art der Durchführung des Referendums und der politischen Praxis, erfüllt Transnistrien formal dieses Prinzip.

3.7 Demokratie

Das Prinzip der demokratischen Legitimation verlangt, dass staatliches Handeln sich auf die Zustimmung des Volkes stützt (Benz 2001, 82). Transnistrien ist zwar formal eine Mehrparteiendemokratie, doch regiert in der Praxis seit der Unabhängigkeit die gleiche Gruppe um Präsident Smirnov. In Transnistrien besteht weder eine unabhängige Presse, noch können Gegenkandidaten einen fairen Wahlkampf führen (UNDP - Romanian Academic Society 2002, 39).

3.8 Zusammenfassung

Zusammenfassend lassen sich die folgenden Hauptprobleme der transnistrischen Staatlichkeit feststellen:

- Das Territorium und die Staatsangehörigkeit werden international nicht anerkannt.
- Eine Staatsbürgernation ist mangels demokratischer Willensbildung kaum ausgebildet.
- Den Funktionen eines modernen Staates kommt Transnistrien nur beschränkt nach – doch sind die Bedingungen in anderen post-sowjetischen Gebieten nicht unbedingt besser.
- Staatsgewalt und Bürokratie sind vorhanden, letztere allerdings von Korruption durchsetzt.
- Die Demokratie ist schwach ausgeprägt, eine freie politische Willensbildung ist nicht gegeben.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Sezession und Pseudo-Staaten: Das Beispiel Transnistrien
Hochschule
Hochschule Bremen
Veranstaltung
Staatstheorie und praktische Staatstätigkeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V68038
ISBN (eBook)
9783638606165
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sezession, Pseudo-Staaten, Beispiel, Transnistrien, Staatstheorie, Staatstätigkeit
Arbeit zitieren
Andreas Schmidt (Autor:in), 2006, Sezession und Pseudo-Staaten: Das Beispiel Transnistrien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68038

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