Kurort Stützerbach - von einer Herberge zum Weltdorf - Verlust des Prädikates "Kneipp-Kurort" durch die Problematik "Stadtschrumpfung"


Studienarbeit, 2007

102 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

ABSTRACT

SUMMARY

INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 DER KURORT
2.1 Definition Kurort
2.2 Klassifikationen
2.2.1 Heilbad
2.2.2 Ort mit Heilquellen
2.2.3 Kneipp-Heilbad
2.2.4 Kneipp-Kurort
2.2.5 Heilklimatischer Kurort
2.2.6 Luft-Kurort
2.3 Anforderungen für eine Anerkennung
2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen
2.3.2 Anforderungen der Kurgäste
2.3.3 Anforderungen an den Kurbetrieb
2.3.4 Mindestanforderungen
2.3.5 Anforderungen an kurspezifische Leistungsangebote
2.3.6 Anforderungen an die Infrastruktur

3 LUFTKURORT STÜTZERBACH
3.1 Historie: Vergangenheit bis Gegenwart
3.2 Betrachtung der Entscheidungsträger
3.3 Betrachtung der Einflüsse auf Kurorte
3.4 Die Problematik „Stadtschrumpfung“ in Stützerbach
3.4.1 Demographische Schrumpfung
3.4.2 Ökonomische Schrumpfung
3.4.3 Résumée
3.5 Historie: Gegenwart und Zukunft
3.6 Lösungsvorschläge

4 FAZIT

ANHANG

QUELLENVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Lageplan Stützerbach

Abb. 2: Gast- und Logierhaus Deutscher Kaiser

Abb. 3: „Dianenburg“ auf dem Schlossberg - Ansicht I

Abb. 4: „Dianenburg“ auf dem Schlossberg - Ansicht II

Abb. 5: Gemälde des "Gundelachschen Hauses"

Abb. 6: Gasthaus Weißes Ross

Abb. 7: Goethe's Zeichnung: Blick vom Schlossberg

Abb. 8: Der Blick vom Schlossberg heute

Abb. 9: Stützerbacher Glasmacher

Abb. 10: Fabrik von „Greiner & Friedrichs“

Abb. 11: Arbeiter der Fabrik „Greiner & Friedrichs“

Abb. 12: Einweihung der ersten Badeanstalt in Stützerbach

Abb. 13: Arbeiter und Arbeiterinnen des 3-Meter-Breiten-Weges

Abb. 14: Walter Kahl prüft die von ihm hergestellten Apparate

Abb. 15: Glasbläser Fritz Greiner

Abb. 16: Gasschreiber

Abb. 17: Glasschleifer: Meister Christian Grimm

Abb. 18: Eingangstor Kneipp-Bad mit Bademeister Birnstiel

Abb. 19: Das Wassertretbecken - damals

Abb. 20: Das Wassertretbecken - heute

Abb. 21: Ein Armbad mitten im Wald - damals

Abb. 22: Das Kneipp-Armbad - heute

Abb. 23: Ein kalter Guss - damals

Abb. 24: Ein kalter Guss - heute

Abb. 25: Größtes Naturbad Thüringens in Stützerbach

Abb. 26: Schrumpfungsprozesse und Folgeprozesse

Abb. 27: Übersicht der Wanderungsbewegung vom Ilm-Kreis und Umgebung

Abb. 28: Zu- und Abwanderungen in Thüringen von 1992 bis 2005

Abb. 29: Bevölkerungsentwicklung in Stützerbach ab 1986

Abb. 30: Stützerbacher Zu- und Fortzüge von 2000 bis 2005

Abb. 31: Stützerbacher Altersstruktur von 1999 bis 2004

Abb. 32: Kommunale Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde Stützerbach von 1997 bis 2005

Abb. 33: Vergleich Anzahl der Gäste in Stützerbach

Abb. 34: Sozialhilfequote der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig von 1996 bis 2004

Abb. 35: Blick auf die Preußische Seite Stützerbachs

Abb. 36: Blick auf die Weimarische Seite Stützerbachs

Abb. 37: Übersicht über die Übernachtungszahlen von 1989 bis 2005 in Stützerbach mit Gegenüberstellung zu der Anzahl der Gäste

Abb. 38: Vergleich zwischen vorhandenen Betten und Anzahl der Kurgäste von 1989 bis 2005

Abb. 39: Durchschnittsaufenthalt pro Gast in Stützerbach von 1989 bis 2005

Abb. 40: Steuerlichen Einnahmen der Gemeinde Stützerbach

Abb. 41: Zerfall des Gast- und Logierhauses "Erholung"

Abb. 42: Anzahl der Kurgäste in Stützerbach

Abb. 43: Luftbild Stützerbach

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Übersicht der Folgeprozesse in Abhängigkeit der Demographischen Stadtschrumpfung in Stützerbach seit dem Jahr 2000

Tab. 2: Übersicht der Folgeprozesse in Abhängigkeit der Ökonomischen Schrumpfung in Stützerbach seit dem Jahr 2000

Tab. 3: Anhang I: Kriterienkatalog zur Überprüfung der Grundanforderungen der Kurpolitik

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

VORWORT

Durch die politische Wende im Jahr 1989 haben viele ostdeutsche Städte demographische sowie ökonomische Verluste erleiden müssen. Insbeson- dere kleinere Orte sind davon betroffen. Aus heutiger Sicht spricht man im Zuge dieses Phänomens von „Stadtschrumpfung“. Der Verlust der Bevölke- rung sowie Einbußen in der Wirtschaftsentwicklung haben viele Folgepro- zesse nach sich gezogen. So sind im Wohnungswesen, dem Städtebau und der Flächennutzung, in der städtischen Versorgungsfunktion und Infra- struktur, in der Kommunalfinanzierung sowie in der Stadtgesellschaft und Umwelt gravierende Veränderungen eingetreten. Auch die Kurorte in Thü- ringen sind davon betroffen. Kurortgesetze wurden erneut überarbeitet und Bedingungen für eine Anerkennung als Kurort verschärft. Alle 10-15 Jahre muss ein neuer Antrag bzw. ein Antrag auf Verlängerung des staat- lich anerkannten Prädikates erfolgen, da sonst die Prädikatisierung ver- fällt. Aufgrund der demographischen und ökonomischen Verluste sowie de- ren Folgeprozesse, konnten jedoch manche Städte nicht mehr all die Anforderungen für eine Anerkennung erfüllen. Somit haben einige Kurorte ihr gewonnenes Prädikat verloren.

Auch der Luft-Kurort Stützerbach - ehemaliger Kneipp-Kurort - musste diese Erfahrung machen. Durch die Schließung des Kneipp-Bades kurz nach dem politischen Umbruch, konnten die Voraussetzungen für eine Fortführung des Prädikates Kneipp-Kurort nicht mehr vollständig erfüllt werden. Allerdings wies Stützerbach ein ausgezeichnetes kurspezifisches Leistungsangebot auf. Als dann eine erneute Prüfung anstand, erhielt die Gemeinde vorerst ein vorläufiges, staatlich anerkanntes Prädikat als Kneipp-Kurort. Ab dem Jahr 2000 war die Stadtschrumpfung jedoch nicht mehr aufzuhalten. Die Folgeprozesse verhinderten den Neubau einer Kur- einrichtung, welche die nötigen Bedingungen für die Prädikatisierung als Kneipp-Kurort erfüllen könnte. Der Ort verlor an Attraktivität und an Gäs- ten - insbesondere an Kurgästen.

Diese Studienarbeit präsentiert nun die kritische Analyse Stützerbachs und schlussendlich einige Lösungsvorschläge zur Attraktivitätssteigerung und Imageverbesserung der Gemeinde.

Im Zuge der Bearbeitung mussten viele Daten durch direkten Kontakt mit Ämtern und Verwaltungen ermittelt werden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bei der Kurverwaltung Stützerbach - speziell dem Bürgermeister Frank Juffa - sowie dem zuständigen Einwohnermeldeamt in Schmiedefeld für die Kooperation. Desweiteren danke ich meiner Familie für die stetige Unterstützung und die objektive Kritik bei den Korrekturen.

ABSTRACT

Diese Studienarbeit trägt den Titel „Kurort Stützerbach - Von einer Herberge zum Weltdorf -; Verlust des Prädikates „Kneipp-Kurort“ durch die Problematik Stadtschrumpfung“.

Das Thema verlangt den Nachweis, dass der heutige Luft-Kurort Stützerbach sein Prädikat Kneipp-Kurort durch Prozesse der Stadtschrumpfung verloren hat.

Durch die Schließung des Kneipp-Bades kurz nach dem politischen Umbruch, konnten die Voraussetzungen für eine Fortführung des Prädikates Kneipp-Kurort nicht mehr vollständig erfüllt werden. Allerdings wies Stützerbach ein ausgezeichnetes kurspezifisches Leistungsangebot auf. Als dann eine erneute Prüfung anstand, erhielt die Gemeinde vorerst ein vorläufiges, staatlich anerkanntes Prädikat als Kneipp-Kurort.

Im Zuge der Bearbeitung wird die quantitative und qualitative Untersu- chung des Kurortes präsentiert. Dabei werden die Vergangenheit, Gegen- wart und Zukunft betrachtet. Die Analyse des Ortes diskutiert anhand des Praxisbeispiels Stützerbachs ursächliche Prozesse sowie Folgeprozesse der Stadtschrumpfung.

Ab dem Jahr 2000 war die Stadtschrumpfung in Stützerbach nicht mehr aufzuhalten. Die Folgeprozesse verhinderten den Neubau einer Kureinrichtung, welche die nötigen Bedingungen für die Prädikatisierung als KneippKurort erfüllen könnte. Der Ort verlor an Attraktivität und an Gästen - insbesondere an Kurgästen.

Folglich wird der Kurort auf allgemeine sowie spezielle Grundsatzfragen der Kurpolitik geprüft. Im Zuge der Auswertung der Chancen und Risiken des Luft-Kurortes werden anschließend Lösungsvorschläge präsentiert, welche die Attraktivität und somit das Image Stützerbachs reaktivieren könnten.

SUMMARY

This student research project is entitled „Kurort Stützerbach - Von einer Herberge zum Weltdorf -; Verlust des Prädikates „Kneipp-Kurort“ durch die Problematik Stadtschrumpfung“, which translates to "The spa Stützer- bach - from a harbourage to a cosmopolitan village -; deprivation of the title 'Kneipp-Spa' as a result of shrinking cities".

The subject-matter demands the proof, that the present-day climatic spa Stützerbach lost his title “Kneipp-Spa” as a result of city shrinking proc- esses.

Due to the closing down of the Kneipp centre after the german political turnaround, the preconditions for holding the title 'Kneipp-Spa' could not longer be fully achieved.

However, Stützerbach had an excellent service offering in the field of cures. Therefore the village preliminary got the title 'Kneipp-Spa'. The climatic spa Stützerbach is analysed qualitatively an quantitatively in the course of this research project. His past, present and future is examined. With Stützerbach as a practical example, the causal and consequential processes of shrinking cities are analysed.

Since the year 2000 the shrinking of Stützerbach was unstoppable. Due to this, a new spa centre - one of the conditions for holding the title 'KneippSpa' - could not be build.

The village lost his attractiveness and the number of visitors decreased, especially the number of spa patients. Therefore the political issues concerning the spa are analysed. After the evaluation of chances and risks, some recommendations are given on how to reactivate the attractiveness, image and potentials of Stützerbach.

1 EINLEITUNG

Das Thema „Stadtschrumpfung“ ist heute nicht mehr fremd. Besonders im Zuge der politischen Wende war aufgrund der hohen Abwanderungsraten in Thüringen erkennbar, dass manche Städte starke demographische sowie ökonomische Verluste erleiden mussten. Weniger betroffen waren etablier- te Städte bzw. Regionen, die ihren Namen über die Landesgrenze hinaus auch in den alten Bundesländern publik machen konnten. Speziell kleinere Orte hatten damit zu kämpfen, ihren Stadtkörper aufrecht zu erhalten.

Die Thüringer Kurorte hatten es nach der Wende besonders schwer. Durch Gesetzesänderungen wurde ihre bisher zugeschriebene Eigenart kritisch geprüft. Es mussten neue Anträge gestellt werden, deren Genehmigung nicht gewiss war, weil spezifischere Anforderungen für eine Anerkennung vorausgesetzt wurden.

Zudem war nach 1989 ebenfalls in Kurorten ein erhöhter demographischer Verlust zu verzeichnen. Aufgrund der dadurch entstehenden Verringerung der Kaufkraft, litten die Städte unter ökonomischen Einbußen. Der demo- graphische Rückgang der Einwohnerzahlen sowie die sinkende ökonomi- sche Dynamik sind ursächliche Prozesse der sog. „Stadtschrumpfung“.

Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein Kurort gewählt, auf den die Problema- tik „Stadtschrumpfung“ maßgeblichen Einfluss genommen hat. Die Aus- wahl des Luft-Kurortes „Stützerbach“ - ehemaliger Kneipp-Kurort - erfolg- te aufgrund eines biographischen Bezuges der Autorin. Anhand dieses Praxisbeispiels wird erläutert, wie Schrumpfungsprozesse und Folgepro- zesse zum Verlust des Prädikates „Kneipp-Kurort“ geführt haben.

Im Zuge der Bearbeitung dieser Thematik sind einige Schwierigkeiten aufgetreten:

Da Stützerbach nur ein sehr kleiner Ort ist, fand man kaum historisch schlüssige Literatur sowie kaum aktuelle Fakten. Das Thüringer Landesamt für Statistik bot wichtige Daten der Gemeinde ebenfalls nur lückenhaft an. Desweiteren bietet der mangelnde Internetauftritt des Luft-Kurortes weder eine sichtbar demographische noch eine ökonomische Entwicklung. Diesbezüglich musste die Datenerhebung größtenteils bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. bei der Kurverwaltung und beim Bürgermeister Stützerbachs durch direkte Erfragung erfolgen.

Trotz der Anlaufschwierigkeiten konnten interessante Statistiken erstellt werden, die manche Vorahnung überraschend verwarfen und manche bes- tätigten. Die Interpretation der Ergebnisse beruht hauptsächlich auf Erfah- rungswerten, Aussagen der Gemeinde Stützerbach bzw. Schätzungen.

Die inhaltliche Gliederung dieser Studienarbeit besteht aus folgenden Schwerpunkten:

Kapitel 2 präsentiert die Definition sowie Klassifizierungen des Begriffes „Kurort“. Dabei wird auf gesetzliche Rahmenbedingungen und allgemeine Grundsätze der Kurorteigenarten eingegangen. Weiterhin stellt das zweite Kapitel die allgemeinen Anforderungen für eine Anerkennung als Kurort vor. Dabei werden die Erwartungen der Kurgäste, Anforderungen an den Kurbetrieb, Mindestanforderungen, Anforderungen an kurspezifische Leistungen sowie an die Infrastruktur erläutert.

Kapitel 3 stellt den Luft-Kurort Stützerbach mit all seinen Facetten vor. Hier werden anschaulich die Vergangenheit und Gegenwart dargestellt. Dabei wird besonders auf die Problematik „Stadtschrumpfung“ eingegan- gen. Thesen, die eine Stadtschrumpfung begründen, werden anhand der Stützerbacher Bevölkerungs- und Wirtschaftlichkeitsentwicklung sowie de- ren Folgeprozesse, analysiert. Folgend wird der Ort auf allgemeine Grundsatzfragen der Kurpolitik geprüft. Weiterhin steht ein Prüfkatalog zur Verfügung, der die speziellen kurpolitischen Grundsatzfragen untersucht. Im Anschluss folgt eine Auswertung mit Blick auf die gegenwärtigen Chan- cen (Potentiale) und Risiken (Schwächen) des Luft-Kurortes. Weiterhin werden Prognosen erstellt, welche die zukünftige Entwicklung Stützer- bachs ergründen. Das dritte Kapitel wird durch innovative Lösungsvor- schläge zu der Problematik „Stadtschrumpfung“ abgeschlossen.

Kapitel 4 präsentiert zusammenfassend die Schlussfolgerung aus der Analyse des Luft-Kurortes Stützerbach.

2 DER KURORT

Schon seit der Römer-Zeit war die Erholung im Bäderwesen ein tägliches Ritual. Bis ins 19. Jahrhundert entwickelten sich zunehmend Erholungsstätten und Heilbäder.

Im Jahr 1874 wurde der „Schlesische Bäderverband“ gegründet, der erst- mals die Erfüllung bestimmter Grundbedingungen für die Erlangung des Prädikates „Kurort“ festlegte. Der heiltechnische Fortschritt in der Bäder- und Kurwissenschaft sowie die Einführung der gesetzlichen Krankenversi- cherung 1881 erforderten die Schaffung von Ordnungsgrundlagen. Diese beinhalteten erste Klassifizierungsmerkmale für die Grundlagen von Heil- bädern und Kurorten. Unter der Bezeichnung „Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ wurden später Mindestanforderungen für Heilbäder und Kurorte normiert. Im Jahr 1904 gründete sich der „Allgemeine Deutsche Bäderverband“, der sich in enger Zusammenarbeit mit der Reichsbehörde mit allgemeinen Fragen der Hygiene auseinandersetzte. In den „Salzufler Beschlüssen“1 von 1911 wurden die Voraussetzungen für Begriffsbestim- mungen2, „Richtlinien über die Preisgestaltung der Kurverwaltungen“ so- wie die „Begriffsbestimmungen über Heilquellen, Bäder und Kurorte“ fest- gelegt. Mit dem Zweiten Weltkrieg zerschlugen sich auch die Vereinsgründungen. Allerdings wurde schon 1947 der „Deutsche Bäderver- band“ in Bonn erneut gegründet, der sich die Erhaltung von Ordnungs- grundlagen und Übersichtlichkeit von Angeboten im Kur- und Bäderwesen auch weiterhin zur Aufgabe machte.3

Somit gehören bis heute die Durchführung von Anerkennungs- und Aberkennungsverfahren unter Zugrundelegung von einheitlichen Normen und Begriffsbestimmungen zu den wichtigsten Aufgaben des „Deutschen Bäderverbandes“.4 In heutiger Zeit umfassen die Richtlinien zusätzlich Mindestanforderungen an die Infrastruktur in Kur- und Erholungsorten. Außerdem sind quantitative Grenzwerte für Klima- und Luftqualität vorgegeben. Desweiteren existieren zusätzliche Vorschriften für die Verabreichung der Heilmittel und deren Qualität.5

2.1 DEFINITION KURORT

Eine erste Äußerung über eine öffentliche Definition des allzeit beliebten "Kurortes" gab es 1969 von SCHRANER. Seine Ausführung handelt dar- über, welche grundsätzlichen Werte Kurorte beinhalten sollten. Kurorte werden als „Orte mit natürlichem Heilvorkommen“ bezeichnet. SCHRANER listet weiterhin die wichtigste Voraussetzungen auf: „[…]es müssen spe- zielle natürliche Gegebenheiten vorhanden sein, damit sich [die Kurorte]6 zu ihrer Eigenart entwickeln können“7. Realisiert wird dies beispielsweise durch8:

- landschaftliche Reize, die zur Erholung in der Landschaft durch Wanderungen oder Bergtouren ermuntern,

- landschaftliche Kammerungen, welche intensive sportliche Betäti- gung zur Erholung ermöglichen (Golfplätze, Badestrände, Steilhän- ge)

- oder einfach die ruhige und erfrischende Lage, die eine Erholung im weitesten Sinne gestattet.

Eine weitere umschreibende Definition erfolgt durch HUNZIKER und KRAPF:

„Unter einem Kurort verstehen wir eine menschliche Siedlung, in der […] besonders günstige, natürliche Gegebenheiten und zweckmäßige Einrichtungen menschliche Leiden lindern oder geheilt oder solchen Leiden außerordentlich gut vorgebeugt werden kann.“9

Diese Definition betont vor allem, dass es eine menschliche Siedlung sein muss - kein einzelnes Hotel etwa, welches z.B. besondere WellnessBehandlungen anbietet. Weiterhin wird erwartet, dass die gegebenen Voraussetzungen natürlichen Ursprungs sind, die bei entsprechender Anwendung das Leiden lindern bzw. Erholung bieten. „Dabei ist es nicht wichtig, ob dies spezielle Klimata, Quellen oder Böden (Sand, Lehm, Schlamm, usw.) sind oder andere landschaftliche Vorteile“10.

1994 trat das Thüringer Kurortegesetz - ThürKOG - (Thüringer Gesetz ü- ber die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten) in Kraft. Dort heißt es unter §1, dass Kurorte Gemeinden und Gemeindeteile sind, die besondere natürliche Gegebenheiten, natürliche Heilmittel des Bodens und des Klimas, zweckentsprechende medizinische und andere Einrichtungen und einen artgemäßen Kurortcharakter für Kuren zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung menschlicher Krankheiten aufweisen.

HUNZIKER und KRAPF listen weitere Voraussetzungen11 auf, die einen Ort zu einem Kurort reformieren können:

„Ein Kurort muss über bestimmte, örtliche gebundene, von der Wissen- schaft anerkannte und praktisch erprobte Heilmittel […] verfügen […]. [ …] Es haben gebrauchsfähige Einrichtungen für die Anwendung der Heil- mittel vorzuliegen (beispielsweise Kurhäuser, Badeanlagen, Liegehallen, Badestrand, Inhalationsabteilungen)“12. Nach §2 ThürKOG sind Natürliche Heilmittel insbesondere Heilquellen, Heilgase, Peloide (Moor- oder Heil- schlamm) und Heilklima. Auch hier wird gesetzlich verlangt, dass die Eig- nung dieser Heilmittel durch wissenschaftliche Analysen und Gutachten nachgewiesen sein und periodisch überprüft werden muss.13

Die zu erfüllenden allgemeinen sanitären Voraussetzungen14 sind:

- einwandfreie Trinkwasserversorgung, Abfallstoff- und Abwasserberei- nigung;
- Maßnahmen gegen die Rauch- und Staubablage mit besonderer Be- rücksichtigung industrieller Abgase und Rauchentwicklung;
- ausreichende Versorgungsmöglichkeiten mit Lebensmitteln von ein- wandfreier Beschaffenheit;
- den hygienischen Anforderungen entsprechende
Unterkunftsmöglichkeiten für die Kurgäste;
- entsprechende Einrichtungen für die erste Hilfe bei plötzlichen Krank- heiten sowie Isolierräume, Desinfektionseinrichtungen, Leichenkam- mern, usw.;
- für die Dauer der Kurzeit die Anwesenheit mindestens eines Arztes und das Vorhandensein einer Apotheke sowie sonstiger erforderlicher Heilbehelfe;
- geschultes Personal;
- Krankentransporteinrichtungen;
- Maßnahmen gegen die Lärmplage. Es müssen bestehen15:
- für die Bequemlichkeit der Kurgäste die erforderlichen Einrichtungen eines Kursaals oder Leseraumes oder einer sonstigen Erholungs- und Unterhaltungsstätte;
- für deren seelische Betreuung tägliche veranstaltete Kurmusik, zum Mindesten gelegentliche Konzerte, unterhaltende sowie Ausflugsver- anstaltungen, Wanderveranstaltungen und Sporteinrichtungen;
- für ihre Sicherheit sowie für Ruhe und Ordnung die erforderlichen Vorkehrungen.
Den Kurorten obliegt die Unterhaltung geeigneter Verkehrseinrichtungen, besonders:
- die Unterhaltung und Pflege eines Wegnetzes für Spaziergänge in Parkanlagen am Orte selbst und in dessen Umgebung,
- einwandfreie, den Ansprüchen genügende Zu- und Abfahrtsstraßen sowie gesicherte Verbindungen zu den Hauptverkehrsmitteln.

Den Erfordernissen des Kurortes und den Ansprüchen der Gäste entspre- chend müssen in den Hotels, Gaststätten, Fremdenheimen und Privatzim- mern angemessene saubere und hygienisch einwandfreie Unterkunftsein- richtungen und sachgemäße, gute Verpflegung geboten werden. Die aus solchen Forderungen erwachsende hohe Belastung der Kurbetriebsstellen hat in erster Linie durch das Aufkommen der Kurtaxe ihren Ausgleich zu finden.

Prinzipiell kann jeder Ort „Kurort“ werden, vorausgesetzt er erfüllt diese Anforderungen.

2.2 KLASSIFIKATIONEN

Das ThürKOG (§3) unterscheidet folgende Arten von Kurorten: Heilbad, Ort mit Heilquellen (Peloid-Kurbetrieb), Kneippheilbad, Kneippkurort, Heilklimatischer Kurort und Luftkurort Die folgenden Kriterien sind für alle Klassifikationen gesetzlich vorgeschrieben:

- Es müssen natürliche ortsgebundene Heilmittel vorhanden sein.
- Die Lage des Kurortes und dessen Witterungsklima, Bioklima und Immissionssituation, Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallbesei- tigung dürfen die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht be- einträchtigen. Hierzu muss eine meteorologische, luft- und kommunalhygienische Standardüberwachung durch eine Klimaanalyse erfolgen und ein Klimagutachten vom Deutschen Wetterdienst erstellt werden.
- Der Kurortcharakter muss durch die Bauleitplanung gesichert sein, d.h.
es muss die Erhaltung der gewachsenen Struktur unter Berücksichtigung des Schutzes von Natur und Umwelt gewährleistet sein.
- Der artgemäße Kurortcharakter erfordert eine einwandfreie Trinkwas-
serversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, eine einwandfreie Lebensmittelversorgung, umfassende Maßnahmen der Verkehrsberuhigung insbesondere im Kurgebiet und für die Dauer des Kurbetriebes einen ortsansässigen Kur- oder Badearzt.
- Es müssen zweckentsprechende medizinische und artgemäße Kurein richtungen zur Anwendung des Heilmittels sowie Park- und Grünanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz vorhanden sein.
- Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen müssen ärztlich erprobt, wis senschaftlich anerkannt und bekannt gegeben sein.
- Der Kurort muss über artgemäße Kureinrichtungen und ein leistungs fähiges Hotel-, Pensions- und Gaststättengewerbe (Sanatorien, Kurhotels, Kurheime, Kurpensionen) verfügen.
- Es müssen hygienisch einwandfreie Unterkunftseinrichtungen, eine den Heilanzeigen entsprechende kurgemäße Verpflegung, Lesezimmer, Ge- sellschaftsräume, zentrale Auskunftsstelle, Einrichtungen für Erste Hil- fe, Rettungswesen, Krankentransport, ärztliche und apothekenmäßíge Versorgung und öffentliche Toiletten in einwandfreiem Zustand vor- handen sein.

In den folgenden Abschnitten werden die Besonderheiten der einzelnen Kurortarten beschrieben:

2.2.1 HEILBAD

Das Heilbad (Mineral-, Thermal-, Sole- oder Moorbad) ist ein Kurort, der ein mindestens zehnjähriges Bestehen als Kneipp-Kurort vorweisen kann. Die Heilmethoden müssen sich nach wissenschaftlichen Erfahrungen oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kurmäßig bewährt ha- ben.

2.2.2 ORT MIT HEILQUELLEN

Ein Ort mit Heilquellen beschreibt einen Kurort, der eine natürliche ortsgebundene Heilquelle oder ein Heilgasvorkommen aufweist bzw. natürliche Peloide als Heilmittel nutzt. Deshalb wird diese Art von Kurort auch häufig „Kurort mit Peloid-Kurbetrieb“ genannt.

2.2.3 KNEIPP-HEILBAD

Das Kneipp-Heilbad ist ein Heilbad, in welchem zusätzlich KneippAnwendungen angeboten werden. Dazu ist es notwendig, artgemäße Kureinrichtungen zur Durchführung einer Kneipptherapie, Wassertretstellen, Armbadanlagen, ein ausgedehntes gekennzeichnetes Wegenetz für Terrainkuren, einen Kurpark, Sport-, Spiel und Liegewiesen, Einrichtungen der Bewegungstherapie zur Verfügung zu stellen.

2.2.4 KNEIPP-KURORT

Der Kneipp-Kurort weist vollständige Einrichtungen zur Durchführung einer Kneipptherapie und mindestens drei Kneippkurbetriebe mit einer Kapazität von zusammen über 100 Betten auf. Desweiteren sind Waldanlagen mit einem gekennzeichneten Wegenetz für Terrainkuren und Einrichtungen der Bewegungstherapie vorgesehen.

2.2.5 HEILKLIMATISCHER KURORT

Der Heilklimatische Kurort besitzt neben allgemein vorgeschriebenen kli- matischen Eigenschaften die Besonderheit, dass eine laufende Überwa- chung durch eine Klimastation erfolgen muss. Dies wird als „erweiterte Klimaanalyse“ bezeichnet und ebenfalls durch den Deutschen Wetterdienst realisiert. Desweiteren muss der Kurort einen wissenschaftlichen Nachweis einer entsprechenden Luftqualität besitzen. Auch für den Heilklimatischen Kurort ist es notwendig, verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen mit therapeutischen Möglichkeiten zur Durchführung einer zweckentspre- chenden Klimakur und physikalischen Therapien aufzuweisen.

2.2.6 LUFT-KURORT

Ebenso wie der Heilklimatische Kurort, muss auch der Luft-Kurort wissenschaftliche Nachweise einer entsprechenden Luftqualität besitzen. Allerdings ist eine laufende Überwachung durch eine Klimastation hier nicht zwingend vorgeschrieben.

Neben dem Begriff des "Kurortes" erscheint auch häufig die Bezeichnung "Erholungsort". Das ThürKOG (§10n) definiert "Erholungsorte" als Ge- meinden oder Gemeindeteile, die landschaftlich bzw. klimatisch begünstigt sind und entsprechende lufthygienische Verhältnisse aufzeigen. Weiterhin ist Voraussetzung für diesen Titel, dass die Aufenthaltsdauer der Gäste i.d.R. mindestens drei Tage durchschnittlich pro Jahr beträgt. Vorausset- zung ist ebenso die Existenz eines leistungsfähigen Beherbergungs- und Gaststättengewerbes.

2.3 ANFORDERUNGEN FÜR EINE ANERKENNUNG

Die Anerkennung des Kurortes zu seiner entsprechenden Artbezeichnung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Ort, „[…] bzw. Ortsteile auf unterschiedlichen Leistungsstufen erfolgreich bemüht sind, die medizi- nisch-therapeutischen und touristischen Angebotsstrukturen allen […] An- erkennungskriterien anzugleichen“16. Eine Prädikatisierung spiegelt die ak- tuell vorhandene Leistungsstufe adäquat wider und garantiert17:

- ein bewährtes Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität,
- natürliche Heilmittel,
- allgemeine und dem Prädikat entsprechende Kureinrichtungen,
- eine Umgebung mit Park- und Grünanlagen,
- eine Darstellung der medizinisch anerkannten Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen durch wissenschaftliche Gutachten und
- Umweltschutz.

Diese Grundsätze sind weitgehend Bestandteil der Kurortgesetze und Kurortverordnungen der Bundesländer.18

2.3.1 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

Sollte ein Ort die Grundsätze der zu erlangenden Art erfüllen, hat er gute Chancen, als Kurort "staatlich anerkannt" zu werden.19 Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur, das un- ter Mitwirkung des Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen20 über die Anerkennung entscheidet. Eine weitere Voraussetzung ist ein be- gründeter Antrag der Gemeinde, welcher beim Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur einzureichen ist. Dem beizufügen sind der Beschluss der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung mit der ange- strebten Artbezeichnung, ein Gutachten für natürliche Heilmittel (balneo- logisch-chemisches, mikrobiologisches oder Klima-Gutachten) sowie ein allgemeiner Erhebungsbogen. Desweiteren werden benötigt:

- eine kommunalhygienische Einschätzung des Gesundheitsamtes,
- eine Stellungnahme des Umweltamtes,
- ein Lageplan und Erläuterungen bestehender Kur- und Erholungsein- richtungen.

Sollte die Anerkennung erfolgreich sein, erlischt sie automatisch nach 15 Jahren, es sei denn, es wird ein Jahr zuvor ein Antrag auf Verlängerung gestellt.

2.3.2 ANFORDERUNGEN DER KURGÄSTE

Die Kur (lateinisch „Cura“) umschreibt das Wort „Sorge“.21 Die Kurgäste, die in einen Kurort einkehren, mit dem Ziel, eine Kur zu erhalten bzw. zu unternehmen, werden umsorgt. Sie erwartet eine naturgemäße, systema- tisierte Reiz-Reaktionsbehandlung als Kurbehandlung. Sie sehen den Kur- ort als ökologischen und gesellschaftlichen Raum zur Rehabilitation und Stabilisierung ihrer Gesundheit. Kurgäste suchen nach den Gleichgewich- ten auf körperlicher, seelischer und sozialer Ebene. Gerade in unserer heutigen Zeit, wo der technische Fortschritt rast und der Arbeitsplatz am Computer keine Ausnahme mehr ist, braucht der Mensch die natürlichen Reize. Darunter versteht man Reize von Licht und Luft, Kälte und Wärme, Ruhe und Bewegung sowie ein ausgewogenes Gesundheitsverhalten, damit der Kurgast gesund bleibt bzw. gesund wird.22

Der Kurort vergibt seine Kurbehandlung als eigenständigen Therapiefaktor der Kurortmedizin. Kurgäste können sich loslösen von ihrem Alltag, von beruflichen und familiären Verpflichtungen. Durch das zu erwartende Ge- sundheitstraining in der Kur kann der Kurgast ganz neue Lebensstilkon- zepte ausprobieren, akzeptieren und erlernen. In der Gruppe fallen not- wendige Umstellungen leichter, das Selbstvertrauen wird gestärkt und die Fähigkeit zur Selbstregulation durch Selbstverantwortung wird ermög- licht.23

2.3.3 ANFORDERUNGEN AN DEN KURBETRIEB

Der Kurbetrieb sollte für den Kurort wirtschaftlich sein.24 Das heißt, der Aufwand und die Investitionen, die für Kurgäste, Kur- und Fremdenver- kehrseinrichtungen und das Kurgebiet getätigt werden, sollten durch die Einnahmen des Kurbetriebes und des Kurtourismus amortisiert werden.

Die Beschäftigungsstruktur des Kurortes kann in Abhängigkeit des Kurbetriebes stehen - muss aber nicht. Dabei sind die geographische La- ge, der Fremdenverkehr und die Intensität des Kurortbetriebes zu betrach- ten:

Ist die Abhängigkeit der Beschäftigungszahlen vom Kurbetrieb gering, ist es möglich, dass die Wirtschaftstruktur des Kurortes gut diversifiziert ist. Im Gegenzug sind Ursachen in fehlenden Marketingaktivitäten bzw. - erfolgen zu suchen.25

Ist die Abhängigkeit der Beschäftigungszahlen vom Kurbetrieb sehr hoch, liegt das daran, dass wahrscheinlich der Kurbetrieb eine Haupteinkunftsquelle des Kurortes darstellt und somit hauptsächlich kurspezifische Arbeitsplätze geschaffen worden sind.

Auch wenn i.d.R. die Abhängigkeit mit steigender Einwohneranzahl sinkt, stellen kleinere Kurorte eine Besonderheit dar:

Auffällig ist, dass Kurstädte mit 5.000-10.000 Einwohnern eine stärkere Abhängigkeit vom Kurbetrieb aufweisen, als kleinere Kurorte.26

Mögliche Ursachen dafür sind in dem Gemeindewesen zu suchen: es kommt immer darauf an, wie die Kur als Wirtschaftsfaktor divergiert und in welchem Grad sich der Ort mit diesem Wirtschaftsgut identifiziert. Des- weiteren spricht die im Kurort vorhandene Diversifikation der Beschäftig- tenstruktur für eine geringere Abhängigkeit.27 Weiterhin können bei- spielsweise spezielle ortspezifische und historische Entwicklungen existieren, welche den Kurort berühmt machen und somit für ausreichende Einnahmequellen und Arbeitsplätze sorgen. Trotzdem muss der Kurort na- türlich für sein Prädikat entsprechende Kriterien erfüllen.

Eine besondere Bedeutung als Wirtschaftsfaktor hat das Kurwesen jedoch immer für die Entwicklung der jeweiligen Region, in welcher Kurbe- trieb waltet. Viele Kurorte liegen in strukturschwachen ländlichen Räumen und bilden somit einen wesentlichen Ausgleich zu sonstigen fehlenden Ein- kunftsquellen. Sie stellen somit in diesen Regionen eine wesentliche Stüt- ze für Wirtschaft und Arbeitsmarkt dar. Teilweise ersetzt der Kurbetrieb mit dem hohen Anteil an Dienstleistungsarbeitsplätzen fehlende Arbeits- plätze in Industrie und Gewerbe.28 Es ist durchaus möglich, dass der kurörtliche Arbeitsmarkt im Vergleich zum allgemeinen Fremdenverkehr quantitativ und qualitativ höherwertige Arbeitsplätze bietet.29

Der allgemeine Anteil des Kurbetriebes am Brutto-Sozialprodukt (BIP) des Landes kann durch folgende Formel ermittelt werden: Zahl der Übernachtungen x durchschnittliche Ausgaben pro Tag und Kur- gast. Das Ergebnis wird dann mit der in der amtlichen Statistik ausgewie- senen Brutto-Wertschöpfung prozentual ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 1990 ergab diese Rechnung, dass etwas mehr als 15 Mrd. DM erwirtschaf- tet wurden und ein Arbeitsplatz im Jahr ca. 50.000 DM einbrachte. Somit erhält der Kurbetrieb mit seinem Anteil am gesamten BIP des Landes ei- nen wesentlichen Stellenwert.30

2.3.4 MINDESTANFORDERUNGEN

Grundsätzlich existieren sog. Mindestanforderungen an einen Kurort. So sind gesetzliche seuchen-, hygiene- und umweltrechtliche Auflagen zu er- füllen, um eine klassifikationsspezifische Anerkennung zu erreichen. Hier- zu zählen eine einwandfreie Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie ordnungsgemäße Abfallbeseitigung und Behindertengerechtheit des gesamten Kurortes.31 Außerdem sind entsprechend den Kurortbezeichnun- gen zusätzliche Auflagen zu erfüllen, wie bereits in Kapitel „2.2 Klassifi- kationen“ erläutert.

2.3.5 ANFORDERUNGEN AN KURSPEZIFISCHE LEISTUNGSANGEBOTE

Im Kurort existieren i.d.R. Kureinrichtungen, wie z.B. Rehabilitations- bzw. Spezialkliniken. Das Leistungsangebot der Einrichtungen ist gekennzeichnet durch „ein differenziertes System kurortmedizinischer Versorgungsstrukturen“32, welche stationäre oder ambulante Behandlungsverfahren implizieren.33 Man unterscheidet zwei Formen der Kur:

a) Kuren zur Prävention (Vorsorgekur) und
b) Kuren zur Rehabilitation (Nachsorge).

Das Leistungsangebot der beiden Formen muss entsprechend angepasst werden und kann stationär sowie ambulant erfolgen. I.d.R. wird ein Pati- ent mit einem Krankheitsbild vorsorglich vom Arzt zur Kur geschickt, umeine krankheitsverhütende Lebenseinstellung zu fördern und zu trainieren. Die Nachsorgekur erfolgt nach einem Unfall oder einem längeren Krankenhausaufenthalt. Sie soll die bestehende körperliche Behinderung beseitigen oder zumindest abmildern.34

Das Leistungsangebot kann von den Kurgästen bzw. Patienten für mindestens drei Wochen in Anspruch genommen werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Kurdauer.35

Jeder Kurort muss natürliche Heilmittel besitzen.

Die gesundheitspolitische Aufgabe besteht darin, die natürlichen, orts- gebunden Kurmittel mit einer zusätzlichen Therapie zu kombinieren, um neue Anreizsysteme für Nachfrager zu schaffen. Durch die Erkenntnisse des medizinischen Fortschritts genügen den Kurgästen die natürlichen Heilmittel nicht mehr. Die Kurmittel haben einen anderen Stellenwert in der Gesundheitspolitik bekommen36. Es ist gut, wenn es natürliche Heil- mittel gibt und man sie präventiv oder gar heilend nutzen kann, aber der Kurgast sollte auch unterstützend eine Anwendungshilfe in Form einer Therapie bekommen.

Das Leistungsangebot muss auf einen aktiven „Patienten“ abgestimmt sein. Hierbei ist zu erwähnen, dass ein gut ausgestattetes Diagnostik- Zentrum im Ort besser ist, als eine hochtechnische, medizinische Klinik. In dieser würde eine durchgehende Klinifizierung der gesamten Kurmedizin vollzogen, welche das therapeutische Potential des Kurortes schwächen würde. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Kur als Wirtschaftsfak- tor, welcher ebenso geschwächt werden würde. Das Wichtigste ist, dass die Leistungsangebote immer über Informationen der aktuellsten medizini- schen Entwicklung verfügen und Therapiekonzepte dementsprechend an- gepasst werden können. Damit setzt der Kurort eine Basis, um konkur- renzfähig zu sein. Die Nutzung neuer Erkenntnisse erfordert nicht selten auch die Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Kureinrichtun- gen.37

Bei der Betrachtung des Leistungsangebotes hinsichtlich der gesund- heitspolitischen Stellung ist weiterhin die Entwicklung der Krankheiten erwähnenswert. Chronische Erkrankungen treten heute beispielsweise viel häufiger auf, als vor 100 Jahren. Damals beinhalteten die Leistungsange- bote noch Maßnahmen zur Abwehr von Infektionskrankheiten bzw. den Ausgleich von Unterernährungen. Heute ist feststellbar, dass chronische Erkrankungen nicht nur bei älteren sondern auch bei jüngeren Generationen gehäuft auftreten. Beispiele hierfür sind Herz-Kreislauferkrankungen, die Zuckerkrankheit oder degenerative Erkrankung der Gelenke. 1957 wurde von dem Rentenversicherungsgesetz die Rehabilitation in den Vordergrund gestellt. Das Leistungsangebot war nun als systematisierte Allgemeintherapie auf die Harmonisierung von Körper, Geist und Seele fixiert. Dabei sollten Selbstheilungs- und Selbstordnungskräfte aktiviert werden. Im heutigen Sinne kann das Leistungsangebot rund um die Kur als „ganzheitliche Medizin“38 verstanden werden.39

2.3.6 ANFORDERUNGEN AN DIE INFRASTRUKTUR

Der Begriff „Infrastruktur“ umfasst die Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen, die Bebauung im Kurgebiet und den Städtischen Raum sowie den Kurortcharakter.

Das Kurgebiet bietet dem Kurgast eine aufgelockerte Bebauung, welche mit gärtnerischer und natürlicher Bepflanzung gestaltet ist. Dort kann er die vorhandenen Kureinrichtungen, Unterhaltungsmöglichkeiten und Beherbergungs- sowie Gastronomiebetriebe nutzen. Weiterhin sollte ein Kurpark vorhanden sein, der in seiner gartenarchitektonischen Gestaltung und Bewirtschaftung eine Ruhezone und Platz für Veranstaltungen bietet. Hier soll die Kommunikation der Kurgäste untereinander gefördert und für Unterhaltung gesorgt werden.40 Das Kurgebiet muss als Vorbedingung für eine Anerkennung genau festgelegt werden.41

Mittelpunkt des Städtischen Raumes ist das Kurzentrum (erste Zone). Heilquellen, Brunnenhäuser und Wandelhallen sowie der anschließende Kurgarten bzw. Kurpark sind Bestandteile des Kurzentrums. Weiterhin gehören das Kurhaus mit Theater, Lesesälen, Ausstellungs- und Clubräumen, Kurmittelhäuser mit den Therapieeinrichtungen, Schwimm- und Bewegungsbäder, die Kurverwaltung und ergänzende Einrichtungen dazu. Die bauliche Beschaffenheit des Kurzentrums ist entweder die einer offenen Bebauung oder aber moderner: eine bauliche Gesamtanlage42 mit zusammenhängenden und wegekreuzenden Abschnitten.

Desweiteren befinden sich zentral im Städtischen Raum Repräsentationsräume für Veranstaltungen, ggf. ein Spielcasino, weitere Immobilien für Kur und Bad, für die Kurverwaltung oder Hotels. An das Kurzentrum ist ein locker bebautes Kurgebiet mit Sanatorien, Kurheimen, Villen und Pensionen angeschlossen. Das Kurgebiet und auch häufig das Kurzentrum sind meistens direkt an die Altstadt angebunden. In der Altstadt befinden sich eine Hauptgeschäftsstraße, weitere Herbergen, Einkaufsstätten, das Postamt und weitere wichtige Versorgungseinrichtungen.

Das gesamte Kurgebiet sollte sich neben dem Kurzentrum in weitere Zonen43 gliedern:

- in die Kurwohnzone,
- in die Grün- und Landschaftszone,
- in die Wohnortgemeinde.

Die Kurwohnzone schließt sich eng an das Kurzentrum an44. Sie muss zu Fuß vom Kurzentrum aus erreichbar sein.45 Die Kurwohnzone dient der Kurgastunterbringung in Kliniken, Sanatorien, Hotels, Kurheimen sowie Fremdenheimen. Sie ist häufig mit der allgemeinen Wohnzone des Ortes durchmischt. Dadurch wird eine konkrete Festlegung als „Sondergebiet“ schwierig. Die Festlegung der Planung als Sondergebiet ist aber notwen- dig, da sonst die Wohnnutzung in die Kurwohnzone eindringt und somit ei- ne noch größere Vermischung und Schädigung der Natürlichkeit erfol- gen.46

Die Grün- und Landschaftszone schließen sich an die Kurwohnzone an. Vorstellbar wäre hierzu die Erweiterung des Kurparks durch einen Land- schaftspark, der den Übergang in die offene Landschaft einleitet. Auch hier ist die Bauleitplanung streng und lässt keine Verbauung, Verkehrsstraßen und Bahnlinien zu.47 Im Idealfall sollte ein Kurort lediglich aus den Ab- schnitten „Kurzentrum“, „Kurwohnzone“ sowie „Grün- und Landschaftszo- ne“ bestehen.

Die vierte Zone wird durch die Wohnortgemeinde dargestellt. Sie be- steht aus dem „allgemeinen Wohngebiet“ und dem „reinen Wohngebiet“, wobei das reine Wohngebiet näher am Kurbereich liegt als das allgemeine.

Weiterhin unterscheidet man noch das Geschäftsgebiet (direkt am Kurzentrum) und das Gewerbegebiet (weit außerhalb des Kurzentrums). Industrie- und Gewerbegebiet gelten als ergänzende Funktion eines Kurortes und liegen nicht in erster Interessenpriorität des Kurgastes.48

Die Natürlichkeit des Kurgebietes prägt den Kurcharakter des Ortes. Ei- ne entsprechende Raumordnungs- und Bauleitplanung muss sichergestellt werden. Vorrangig ist hierbei die Verhinderung gesundheitsstörender Emissionen durch Verkehrsmittel oder gewerbliche Betriebe. Der Kurcha- rakter wird umso stärker, je größer das Angebot an kulturellen Veranstal- tungen, an Kurmusik, an sportlichen oder sonstigen gesundheitsdienlichen Aktivitäten ist. Natürlich muss in diesem Zusammenhang die Lärmbelas- tung entgegen dem Ruhebedürfnis der Kurgäste untergeordnet werden. Der Kurcharakter soll den Kurgast dazu ambitionieren, die individuelle ge- sundheitliche Prävention eigenverantwortlich durch gesundheitsfördernde Aktivitäten auszuführen. Dieses allgemeine sozialpolitische Ziel wird un- terstützt, indem das Gesundheitszentrum des Kurortes sportliche Aktivitä- ten, Fitness- sowie Wellnessprogramme anbietet. Hierzu müssen Flächen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, wie beispielsweise Frei- und Hal- lenbäder, Tennisplätze oder Sportanlagen, die allen Kurgästen sowie der ortsansässigen Bevölkerung freien Zugang ermöglichen.49

Die Allgemeinen Voraussetzungen, Anforderungen der Kurgäste, Anforderungen an den Kurbetrieb und die Infrastruktur sowie die Mindestanforderungen präsentieren die Grundsatzfragen einer Kurpolitik. Diese wird im Zuge der Untersuchung Stützerbachs allgemein sowie speziell in Punkt „3.5 Historie: Gegenwart und Zukunft“ geprüft.

3 LUFTKURORT STÜTZERBACH

Der Ort Stützerbach ist eine Gemeinde des Ilm-Kreises in Thüringen. Sie ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Lageplan Stützerbach50

Stützerbach liegt am Nordosthang des Thüringer Waldes und ist nur ca. drei Kilometer vom Kamm - dem Rennsteig - entfernt. Der Ort erstreckt sich durch das Tal des Flusses Lengwitz. Diesem fließen unterhalb des Or- tes die Bäche Taubach und Freibach zu. Ab diesem Knotenpunkt wird das Gewässer „Ilm“ genannt. Seit dem Jahr 2005 ist Stützerbach ein „Luftkur- ort“, welcher geprägt ist durch über 700m hohe Berge, viele Wiesen die noch durch Viehhaltung abgegrast werden und angrenzenden Wald. Umlie- gend befinden sich die Städte Ilmenau und Schmiedefeld, die durch die Bundesstraße 4 mit Stützerbach verbunden sind. Von dem Ort aus kann man die höchsten Berge Thüringens zu Fuß erklimmen: den Großen Beer- berg (982 m), den Schneekopf (978 m), den Finsterberg (944 m) sowie den bekannten Kickelhahn (861 m).51

3.1 HISTORIE: VERGANGENHEIT BIS GEGENWART

1365 errichtet der Mönch Syfried an der Handelsstrasse von Schmiedefeld nach Ilmenau eine Herberge mit einem Stall und einer Kapelle. Diese gab den Handelsleuten mit ihren Gespannen Unterkunft, Verpflegung und Seelsorge. Sie war gegen 1500 noch in Funktion.52

1378 ist die Rede vom „Eisenhämmern“ an der „oberen Ilm“ (Freibach) - möglicherweise wurde hier Eisen bearbeitet. Im Jahr 1434 wird der Kupferbergbau im Freibachtal erwähnt.53 Um 1500 wird durch die ansässigen Flößer, Schneidemüller, Holzfäller und Kienrußbrenner ein Grundstein für die Gründung (1570) des Ortes Stützerbach gelegt.54

1506 wird urkundlich eine Schneidemühle im „Stoetzerbach“ erfasst. Im Jahr 1570 - dem datierten Gründungsjahr des Ortes Stützerbach - werden mehrere Äcker bewirtschaftet, die Siedlung wächst. Eine Mühle „weiter un- ten im Tal“ wird erwähnt. Dem Amtmann und Hofmeister Friedrich von Brandt wird von den Hennebergern in Stützerbach ein Viehhof mit Lände- reien geschenkt, in welchem Pferde und Rinder gezüchtet werden. 1583 starben jedoch die Henneberger in der Manneslinie aus. 1585 tritt der pro- visorische Teilungsvertrag der Henneberger in Kraft. Eine physische Gren- ze zwischen dem kursächsischen Gebiet mit dem Amt Schleusingen und dem Gebiet der „Ernestiner Linie“ mit dem Amt Ilmenau (Herzogtum Wei- mar) wird durch den Fluss Lengwitz gesetzt. Das heutige Freibachtal wur- de die Grenze zum Herzogtum Gotha. Erst 1660 wird die Teilung rechts- kräftig durch den Wiener Vertrag.55 Fortan entwickeln sich zwei Kirchen, zwei Friedhöfe, zwei Schulen und ebenso regieren zwei Bürgermeister im Ort.56

1609 wird das „Staatliche Forsthaus“ neben der Lengwitz erbaut und 1612 wird der große Teich fertig gestellt, dessen Wasser die Ilmenauer Berg- werke versorgen sollte. Im Jahr 1647/48 erbaut Hanns Holland im kur- sächsischen Stützerbach eine Glashütte mit 12 Stühlen. 1655/56 betreibt Hans Meißner eine Papiermühle. Hanns Holland bekommt ein „fürstliches Privileg“ zum Betrieb der Glashütte im kursächsischen Stützerbach und konnte somit einen Grundstein für die im 20. Jahrhundert vorherrschende Glasindustrie in Stützerbach und Umgebung setzen.57

Die industrielle Entwicklung stieg rasant an.

Bereits 1661/62 bauen die Brüder Hans und Conrad Greiner eine Glashütte auf Weimarischem Gebiet. Auch diese erlangt 167058 das „fürstliche Privi- leg“59.

Um 1680 werden weitere Teiche in der „Freibecher“ gebaut, die, genau wie der „Große Teich“, der kontinuierlichen Versorgung der Ilmenauer Bergwerke durch Wasserabgabe und der Flößerei dienen sollten. In den Jahren 1704/05 bauen Christian Schmidt und Peter Greiner am Einsiedelbrunnen eine neue Glashütte. 1710 entsteht die Mahlmühle, die noch heute das Gasthaus „Deutscher Kaiser“ darstellt.60

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Gast- und Logierhaus Deutscher Kaiser61

Auch heute noch kann man im „Deutschen Kaiser“ speisen und wohnen.

Nachdem Stützerbach geteilt wurde, stand nur auf einer Seite eine Kirche. Von 1714 bis 1717 wird auch auf der Weimarischen Seite Stützerbachs ei- ne Kirche errichtet, erst 1767 erfolgt die Einweihung. Im Jahr 1733 be- ginnt der Bau des Jagdschlosses auf dem Schlossberg im Auftrag des Herzogs Ernst August von Weimar. 1737/38 ist das Jagdschloss „Dianenburg“ fertig gestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: „Dianenburg“ auf dem Abb. 4: „Dianenburg“ auf dem

Schlossberg - Ansicht I62 Schlossberg - Ansicht II63

Die terrassenförmige Außenanlage, die noch heute schemenhaft zu erken- nen ist, müssen die Bewohner Stützerbachs in harter Fronarbeit errichten. Am 7. Mai 1776 besucht Johann Wolfgang Goethe das erste Mal Stützer- bach. Bis 1784 verweilt er noch weitere 12 Mal in dem kursächsischen Ort. J.W. Goethe hausierte bei dem Glashüttenbesitzer Gundelach. Während seiner Aufenthalte besuchte er häufig das Gasthaus „Weißes Ross“, das „Glasersche Haus“, das „Gundelachsche Haus“ sowie den Schlossberg.64

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Gemälde des "Gundelachschen Hauses"65

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Gasthaus Weißes Ross66

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Goethe's Zeichnung: Abb. 8: Der Blick vom Schlossberg

Blick vom Schlossberg67 heute68

Stützerbach erhält seine erste größere Fabrik um 1826. Die Brüder Franz und Ferdinand Friedrichs aus dem nahe liegenden Ilmenau gründen eine Porzellanfabrik gegenüber der bereits bekannten Glashütte. Eine weitere einschlägige Entwicklung erfolgt im Jahr 1830: Franz Ferdinand Greiner und Wilhelm Berkes stellen in der F.F. Greiners Mahlmühle das erste deut- sche Thermometer für die industrielle Produktion her. Die Skalen der Messinstrumente werden noch kunstvoll mit der Hand von Kantor Ephraim Alexander Walther geschrieben. Aufgrund der Herstellung des Laborglases im Zeitraum von 1830 bis 1855 durch Franz Ferdinand Greiner wird Stüt- zerbach ein weltweit anerkannter Standort der Laborglasindustrie.69

[...]


1 Die „Salzufler Beschlüsse“ stellen eine Überarbeitung der „Nauheimer Beschlüsse“ von 1911 dar. Diese umfassten eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Grundlagen für Heilquellen.

2 Die Begriffsbestimmungen sind auch noch 1937 in den Anordnungen des Reichsfremdenverkehrsverbandes enthalten.

3 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften:, S.19.

4 Vgl. Den Hartog, R. (1979): Bedeutung und Aufgaben der Kurorte, S.18ff.

5 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften:, S.20.

6 Anm. des Verf.

7 Schraner, R. (1969): Grundlagen der Ortsplanung für Kurorte in schweizerischen Verhältnissen, S.5.

8 Vgl. ebenda, S.5.

9 Hunziker, W.; Krapf K. (1942): Grundriss der Allgemeinen Fremdenverkehrslehre, S.48.

10 Schraner, R. (1969): Grundlagen der Ortsplanung für Kurorte in schweizerischen Verhältnissen, S.6.

11 Vgl. Hunziker, W.; Krapf K. (1942): Grundriss der Allgemeinen Fremdenverkehrslehre, S.111 ff.

12 Vgl. ebenda, S.6ff.

13 ThürKOG §2, (2).

14 Vgl. Schraner, R. (1969): Grundlagen der Ortsplanung für Kurorte in schweizerischen Verhält nissen, S.8ff.

15 Vgl. Schraner, R. (1969): Grundlagen der Ortsplanung für Kurorte in schweizerischen Verhältnissen, S.8ff.

16 Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.35.

17 Vgl. ebenda, S.35.

18 Vgl. ebenda, S.35.

19 ThürKOG §11.

20 ebenda §18.

21 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.21.

22 Vgl. ebenda, S.20f.

23 Vgl. Deutscher Heilbäderverband e.V. und Deutscher Tourismusverband e.V.(1998): Begriffsbe- stimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen:, S.13.

24 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.24.

25 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.40.

26 Vgl. ebenda, S.40.

27 Vgl. ebenda, S.26.

28 Vgl. ebenda, S.37.

29 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.39.

30 Vgl. ebenda, S.40.

31 Vgl. ebenda, S.26.

32 Ebenda, S.26.

33 Vgl. ebenda, S.26.

34 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.43.

35 Vgl. ebenda, S.23.

36 Vgl. ebenda, S.41.

37 Vgl. ebenda, S.41.

38 Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften:, S.42.

39 Vgl. ebenda, S.42.

40 Vgl. ebenda, S.26.

41 Vgl. ebenda, S.29.

42 Vgl. ebenda, S.28.

43 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.28.

44 Vgl. ebenda, S.28.

45 Vgl. ebenda, S.29.

46 Vgl. ebenda, S.28.

47 Vgl. ebenda, S.29.

48 Vgl. Ziegler, A. (2004): Europäische Hochschulschriften, S.29f.

49 Vgl. ebenda, S.26.

50 Eigene Erstellung in Anlehnung an www[6].

51 Vgl. www[1].

52 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.7.

53 Vgl. ebenda, S.7.

54 Vgl. Kurverwaltung Stützerbach (2006): Geschichtliche Kurzdarstellung von Stützerbach mit der Tradition Kurort, S.2.

55 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.7.

56 Vgl. Kurverwaltung Stützerbach (2006): Geschichtliche Kurzdarstellung von Stützerbach mit der Tradition Kurort, S.2.

57 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.7.

58 Vgl. ebenda, S.7.

59 Das „fürstliche Privileg“ zu erlangen, bedeutete die Gunst eines Fürsten und die Androhung härterer Strafen bei Beschädigung des Objektes.

60 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.7f.

61 Ebenda, S.55.

62 Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.34

63 o.V., www[2].

64 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.8

65 o.V., www[2].

66 Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.40

67 Ebenda, S.42.

68 o.V., www[2].

69 Vgl. Schmidt, W. (1993): Stützerbach – Ein Weltdorf im Thüringer Wald, S.8.

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Kurort Stützerbach - von einer Herberge zum Weltdorf - Verlust des Prädikates "Kneipp-Kurort" durch die Problematik "Stadtschrumpfung"
Hochschule
Bauhaus-Universität Weimar
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
102
Katalognummer
V67969
ISBN (eBook)
9783638605885
ISBN (Buch)
9783638711630
Dateigröße
2767 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kurort, Stützerbach, Herberge, Weltdorf, Verlust, Prädikates, Kneipp-Kurort, Problematik, Stadtschrumpfung
Arbeit zitieren
Yvonne Barta (Autor:in), 2007, Kurort Stützerbach - von einer Herberge zum Weltdorf - Verlust des Prädikates "Kneipp-Kurort" durch die Problematik "Stadtschrumpfung", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67969

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