Die körperliche und seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Misshandlung und Vernachlässigung

Ursachen, Folgen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen


Diplomarbeit, 2006

164 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Begriffsbestimmung
1.1.1. Körperliche Kindesmisshandlung
1.1.2. Seelische Kindesmisshandlung
1.1.3. Vernachlässigung
1.1.4. Sexueller Missbrauch
1.2. Vorgeschichte der Kindesmisshandlung
1.3. Häufigkeit

2. Erklärungsansätze für Kindesmisshandlung
2.1. Die drei wichtigsten Erklärungsmodelle
2.1.1. Das psychopathologische Erklärungsmodell
2.1.2. Das soziologische Erklärungsmodell
2.1.3. Das sozial-situationale Erklärungsmodell
2.2. Ursachen und Hintergründe
2.2.1. Soziale und ökonomische Faktoren
2.2.2. Persönliche Faktoren
2.2.2.1. Auslöser auf Seiten der Misshandlungsopfer
2.2.2.2. Auslöser auf Seiten der Misshandlungstäter
2.3. Kindesmisshandlung im Kontext der Armut
2.3.1. Merkmale von Armut
2.3.2. Risikofaktor Armut
2.4. Fazit

3. Kindesmisshandlung aus Sicht der Bindungstheorie
3.1. Grundlagen der Bindungstheorie
3.2. Kindliche Signale und mütterliche Feinfühligkeit
3.3. Fazit

4. Folgen und Auswirkungen von Kindesmisshandlung
4.1. Folgen körperlicher Misshandlung
4.1.1. Spezifische körperliche Symptome
4.1.2. Unspezifische körperliche Symptome
4.1.3. Anmerkung
4.2. Folgen seelischer Misshandlung
4.2.1. Weitere Auswirkungen von Kindesmisshandlung auf die kognitive Entwicklung
4.2.2. Weitere Auswirkungen von Kindesmisshandlung auf die
soziale Entwicklung
4.2.3. Aggression und Gewaltbereitschaft als Folge von Kindesmiss- handlung
4.2.4. Bindungsstörungen
4.2.4.1. Die reaktive Bindungsstörung des Kindesalters
4.2.4.2. Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung
4.2.5. Essstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter
4.2.6. Enuresis
4.2.7. Weitere Störungen im Rahmen kindlicher Traumatisierungen
4.2.8. Die Borderline-Persönlichkeitsstörung
4.3. Fazit

5. Präventions- und Interventionsmaßnahmen
5.1. Recht auf erzieherischen Bedarf bei Kindeswohlgefährdung
5.2. Allgemeine Aspekte der Prävention
5.2.1. Primäre Prävention
5.2.2. Sekundäre Prävention
5.2.3. Tertiäre Prävention
5.3. Aspekte der Intervention
5.4. Möglichkeiten und Aufgaben des Jugendamtes
5.4.1. Inobhutnahme, Herausnahme und Fremdunterbringung als Maßnahme des Jugendamtes
5.4.2. Der Handlungsrahmen des Allgemeinen Sozialdienstes
5.4.3. Jugendamt Bamberg
5.4.4. Fazit
5.5. Möglichkeiten der Ärzte und Kliniken
5.6. Unterstützungsmaßnahmen von Kinderschutz-Zentren und dem deutschen Kinderschutzbund
5.7. Allgemeine Maßnahmen der Polizei
5.8. Die polizeilichen Maßnahmen der Stadt Bamberg im Kindes- misshandlungsfall „Mona“
5.9. Frühintervention am Beispiel STEEP
5.10. Therapeutische Hilfen
5.10.1. Kindzentrierte therapeutische Interventionsformen
5.10.2. Elternzentrierte therapeutische Interventionsformen
5.10.3. Familienzentrierte therapeutische Interventionsformen

6. Abschlussbetrachtung

Quellenverzeichnis
i. Literatur
ii. Internetquellen
iii. Weitere Quellen

Anhangsverzeichnis

I. Entwicklung von Misshandlungen und Vernachlässigungen von

1996 bis 2004

II. Erfasste Misshandlungen und Vernachlässigungen nach Städten

III. Folge körperlicher Misshandlung: Platzwunde an der Lippe

IV. Folge körperlicher Misshandlung: Riss des oberen Rippenbändchens

V. Merkmal misshandelter Kinder: frozen watchfullness

VI. Hilfeplan 2000

VII. Fortschreibung des Hilfeplans 2001

VIII. Tischvorlage zur Fortsetzung des Hilfeplanverfahrens 2002

IX. Tischvorlage zur Fortsetzung des Hilfeplanverfahrens 2003

X. Fortschreibung des Hilfeplans 2004

XI. Jahreszeugnis für Angelique

XII. Gerichtsbeschluss für das Fürsorgerecht von Angelique

XIII. Plakat – Handlungsaufruf der Polizei in Berlin

1. Einleitung

Die Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern ist keine neu aufkommende Erscheinung. Sie lässt sich einige Jahre bzw. gar Jahrzehnte zurückverfolgen. Sicherlich wird jeder von uns diesbezüglich Geschichten aus vergangenen Zeiten kennen, in denen die Großeltern in der Schule mit dem Rohrstock „erzogen“ wurden und zur Strafe unwürdigen Verhaltens auf dem spitzen Holzscheit knien mussten. Dieser Tatbestand wur-de von ihren Eltern akzeptiert, da sie sich derartiger Erziehungsmaßnahmen auch selbst zuhause bedienten. Nicht nur seitens der Eltern, sondern auch seitens der Gesellschaft waren gewaltnahe Erziehungs- und Züchtigungsmethoden anerkannt. Man kannte es schließlich nicht anders und hielt es für normal. Disziplin und Gehorsam hatten seinerzeit oberste Priorität in Bezug auf die Erziehungsziele, welche mit Züchtigungsmaßnahmen erreicht werden sollten. Davon abgesehen gab es nicht mehr viel Spielraum für eine liebevolle Erziehung. In emotionaler Hinsicht wurden die Kinder extrem vernachlässigt.

Dieses Erziehungsverständis hat sich in unserer heutigen Zeit geändert. Nun stehen andere Erziehungsziele an erster Stelle, und ebenso wird dem Kind eine andere Bedeutung beigemessen. Im Jahre 2000 verabschiedete der Deutsche Bundestag § 1631 BGB. An der Stelle, an der vorher das „elterliche Züchtigungsrecht“ rechtlich verankert war, steht nun mit in Kraft treten des § 1631 BGB fest, dass „Kinder gewaltfrei zu erziehen sind. Zudem sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig“. Demnach werden dem Kind Rechte zugesprochen, welche es vorher nicht innehatte. Trotzdem scheint diese Tatsache einigen Eltern noch nicht bekannt zu sein. Denn trotz des neuen, in Bezug auf die Kinder sensibilisierten Erziehungsverständnisses berichten die Medien immer wieder schreckliche Tatsachen von Kindern, die fast verhungerten, von den eigenen Eltern körperlich gepeinigt und verstümmelt wurden oder tagelang ohne Essen und Toilettenmöglichkeiten eingesperrt wurden. Gerade durch solche Nachrichten und Bilder in den Medien ist die Kindesmisshandlung im Vergleich zu früher neu erschienen bzw. überhaupt erst ans Tageslicht gelangt. Denn beginnend mit der stärkeren Anerkennung und gesetzlichen Festlegung der Rechte und Interessen der Kinder, hat das Phänomen der Kindesmisshandlung und -vernachlässigung eine Aktualisierung erfahren. Zu keinem Zeitpunkt vorher gab es so viele Veröffentlichungen von Gewaltfällen der Eltern gegenüber ihrem Kind und Versuche von Unterstützungs- und Verhinderungsmaßnahmen elterlicher Gewalt. Aufgrund der zahlreichen Publikationen zu diesem Thema vermutet man hinter fast jeder Familienhaustür elterliche Demütigungen. So kommen immer mehr verwirrende Zahlen über das Ausmaß und das Dunkelfeld von Kindesmisshandlungen ins Tagesgeschehen und die Literatur. Pauschale Angaben in Medien oder Literatur wie zum Beispiel „jedes dritte Mädchen wird körperlich misshandelt“, „jeder zweite Säugling wird vernachlässigt“ und mehr sind keine Seltenheit im Zusammenhang mit dem Thema elterliche Gewalt gegen Kinder. Ab wann eine Vernachlässigung und/oder eine Misshandlung anfangen, ist für viele Menschen schwer einzuordnen. Mittlerweile scheint unter Kindesmisshandlung jeder etwas anderes zu verstehen. Um Licht in solche Verständnisfragen zu bringen, soll im ersten Kapitel eine genaue Begriffsbestimmung gegeben werden.

Liest man in der Zeitung von elterlichen Grausamkeiten gegen ihre Kinder oder sieht man erschreckende Bilder entstellter und verwahrloster Kinder im Fernsehen, so stellt sich zwangsläufig die Frage, wie und warum Elternteile ihrem Kind so etwas Grausames antun können. Überhäuft von dieser massenmedialen Thematisierung tendiert die Öffentlichkeit zwangsläufig zu einer skandalisierenden Aufgeregtheit. Die meisten Menschen sehen elterliche Gewalthandlungen einseitig, indem sie in den Misshandlungstätern immer die „bösen Monster“ vermuten. Doch eine Misshandlungstat muss einer ganzheitlichen Sichtweise unterliegen, d. h. sowohl dem Kind als auch den Eltern muss Beachtung geschenkt werden. Im Rahmen dieser Arbeit soll beantwortet und erklärt werden, was Eltern dazu bewegt ihr Kind zu misshandeln.

Hierfür geht das zweite Kapitel auf Erklärungsansätze für Kindesmisshandlung ein und gibt eine Übersicht über Ursachen und Hintergründe. Dabei werden Eigenschaften des Kindes, die soziale Situation der Familie und die persönlichen Faktoren der Eltern, die allesamt eine Misshandlung begünstigen können, aufgezeigt. Jenes Kapitel soll einen Überblick über den heutigen Stand an Ursachenwissen referieren.

Im dritten Kapitel geht es ausschließlich um Kindesmisshandlung aus Sicht der Bindungstheorie. Dabei wird deutlich, dass Wurzeln von Misshandlungen bereits in frühen Kindesjahren liegen können als Folge einer missglückten Mutter-Kind-Bindung.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den Folgen von Kindesmisshandlungen. Hierbei werden sowohl den Folgeerscheinungen körperlicher und seelischer Misshandlung Auf-merksamkeit geschenkt als auch den Störungen aufgrund einer frühkindlichen Vernachlässigung. Es soll eine Übersicht verschafft werden, die dem derzeitig aktuellen Wissensstand angepasst ist. Die Bandbreite der möglichen Folgeverletzungen von Misshandlungen wird immer wieder aktualisiert, d. h. es kommen neue Erkenntnisse über Verletzungen hinzu, die vorher nicht aus Sicht einer möglichen Misshandlung betrachtet wurden. Deshalb soll jenes Kapitel zur Kenntnis über den neusten Stand verhelfen, soweit das im Rahmen dieser Arbeit möglich ist.

Das letzte Kapitel zeigt auf, was im Hinblick auf unsere Thematik präventiv und intervenierend unternommen wird und werden kann. Das Phänomen der Misshandlung wurde im Laufe der Zeit von zahlreichen Berufsgruppen aufgegriffen. Neben Jugendamt und Ärzten, die schon immer in dieses Thema involviert waren, werden nun auch die Polizei, Psychologen, Sozialarbeiter, Juristen etc. verstärkt in die Gewaltproblematik gegen Kinder verstrickt. Ärzte und Jugendamt modifizieren diesbezüglich ihre Arbeit immer wieder, um den ansteigenden An- bzw. Überforderungen der Eltern und vor allem dem Kindeswohl gerecht zu werden. Diese Übersicht zu leisten, stellt sich als besonders schwierig heraus, da viele Hilfsangebote und -maßnahmen in der Literatur oft ohne nachvollziehbaren Niederschlag ablaufen. So werden viele Handlungsmaßnahmen mit der Misshandlungsproblematik gerechtfertigt, ohne Erfolge und Wirkung zu verzeichnen.

Durch den breiten Überblick und aufgeführten Wissensstand von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern, sollen Außenstehenden die Facetten derartiger elterlicher Handlungen nahe gelegt werden. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise hilft dieser Thematik wirksam entgegentreten und sie sensibilisierter betrachten zu können.

1.1. Begriffsbestimmung

Auf die Frage hin, was man unter einer Kindesmisshandlung versteht, geben Ruth S. und C. Henry Kempe in ihrem Buch über Kindesmisshandlung die Antwort, dass „zur Kindesmisshandlung [..] ein Kind gehört, das verletzt worden ist“ (Kempe/Kempe 1980, S. 15). Durch die Unbestimmtheit, ab wann es Kindesmisshandlung ist, lässt sich nur schwer eine klare Definition eingrenzen. Im Allgemeinen gibt es keine verbindliche Definition, denn „die Anzahl der Auffassungen darüber, was man letztendlich unter Kindesmißhandlung zu verstehen hat, kann nahezu gleichgesetzt werden mit dem Pool an vorliegenden theoretischen und empirischen Untersuchungen zu diesem Thema“ (Amelang/Krüger 1989, S. 6). In den meisten Büchern geben die Autoren nur eine ungefähre Definition an, welche lautet: „Die nicht zufällige, personengerichtete physische Gewaltausübung Erwachsener gegenüber einem Kind, das ihnen als Eltern anvertraut ist, wird als körperliche Erziehungsgewalt bezeichnet“ (Wetzels 1997, S.70).

Nach dem heutigen Stand der Dinge ist bekannt, dass die Art der Gewalt gegen Kinder ein breites Feld darstellt. Diese Gewalt kann Freiheitsentzug, emotionale Vernachlässigung, Anwendung körperlicher Bestrafung, sadistische „Bestrafungen“ wie Verbrühen mit heißem Wasser oder Tritte und sehr harte Schläge ins Gesicht und in die Magengegend, sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung und sogar bis zur Tötung beinhalten. Solche Gewaltanwendungen treten nicht nur als Einzelfall auf, denn „nachweislich sind Kindesmisshandlungen keine isolierten Ereignisse, sondern sie entstehen in einer chronisch stressanfälligen Familienkonstellation, in der Krisen das Wiederholungsrisiko erhöhen“ (Groth 2000, S. 120).

Die Gewalt gegen Kinder vollzieht sich auf verschiedene Arten. Diese umfassen physische Bestrafung und Misshandlung, körperliche und emotionale Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch. Es ist zu vermuten, dass die häufigste Art von Gewalt gegen Kinder die physische Bestrafung und Vernachlässigung ist, welche wahrscheinlich nahezu jedes Kind und jeder Jugendlicher in irgendeiner Form schon selbst in der Familie erlebt hat. Diese Behauptung lässt sich allerdings statistisch nicht belegen, da Fälle solcher Gewalt nicht gemeldet werden und somit unaufgedeckt bleiben.

Deshalb werden oft nur die schlimmsten Fälle physischer Misshandlung als Gewalt angesehen. Schließlich habe eine Ohrfeige laut Volksmund „ja noch keinem geschadet“ und außerdem kann „ein rascher Klaps auf die Hand eines Dreijährigen, der eine Lampe kaputt macht, [..] sicherlich ratsamer und effektiver sein, als ihm mit Vernunftsgründen zu kommen“ (Covitz 1992, S. 158). An diesem Punkt muss man allerdings berücksichtigen, dass verschiedene Kulturen auch verschieden Sichtweisen besitzen, was körperliche Züchtigung anbetrifft. Was in manchen Familien als normal angesehen und „als pädagogische Maßnahme unter der Rubrik „körperliche Bestrafung“ gebilligt oder sogar befürwortet“ (Habermehl 1991, S. 13) wird, wird in Familien aus einer anderen Kultur vielleicht als Misshandlung angesehen. Schwere körperliche Gewalt gegen Kinder enthält meist schädigende Handlungen, d. h. „Verletzungen also, die medizinische Versorgungen erfordern“ (Kempe/Kempe 1980, S. 15).

Wichtig ist zu erwähnen, dass das misshandelte Kind den Schlägen, Tritten etc. wehrlos ausgeliefert ist. Das Kind wird neben der körperlichen Misshandlung meist noch zusätzlich sowohl seelisch misshandelt als auch vernachlässigt. Wenn ein Kind vernachlässigt wird, heißt das, dass es „unzureichend ernährt, gepflegt, geschützt und medizinisch versorgt wird, so dass die Gesundheit des Kindes bedroht ist“ (vgl. Herrenkohl et al. zit. n. Habermehl 1991, S. 14).

Die Formen der Kindesmisshandlung sind allerdings zu komplex, als dass man sie in einigen wenigen Worten zusammenfassen könnte. Deshalb werde ich die nächsten Punkte ausschließlich der Begriffsbestimmung von körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung widmen und den sexuellen Missbrauch als weitere Form von Gewalt gegen Kinder anschneiden.

1.1.1. Körperliche Kindesmisshandlung

Wie der Begriff schon aussagt, handelt es sich hierbei um eine Misshandlungsform, die sich auf das Zuführen von Schmerzen und Verletzungen körperlicher Art bezieht. Ab welchem Grad eine solche Handlung als körperliche Misshandlung klassifiziert wird, hängt davon ab, „ob sie normativ geduldet ist und welches Schädigungspotential ihr innewohnt“ (Wetzels 1997, S. 68). Bestimmte Formen der Gewalt werden als Züchtigung und somit nicht als Misshandlung angesehen und gesellschaftlich akzeptiert. Hierauf werde ich im Kapitel 1.2 noch genauer eingehen.

Peter Wetzels unterteilt körperliche Kindesmisshandlung in „elterliche körperliche Züchtigung“ und „elterliche körperliche Misshandlung“ (vgl. ebd.). Letztere überschreitet bei der Ausführung elterlicher Gewalt die gesetzliche Grenze des elterlichen Züchtigungsrechts, auch wenn „nur“ eine erzieherische Maßnahme beabsichtigt ist. Bei der ersten Form werden Schmerzen zwar auch als erzieherisches Mittel eingesetzt, doch die Intensität ist geringer, da das Kind nicht geschädigt werden soll.

In den meisten Fällen elterlicher körperlicher Gewalt „gelten nur die Kinder als „mißhandelt“, die manifeste körperliche Schäden und Verletzungen davontragen“ (Hagemann-White/Kavemann u. a. zit. n. Bujok-Hohenauer 1982, S. 21). Denn diese Misshandlungen sind erkennbar, wohingegen seelische Misshandlungen nur bedingt erkennbar sind. Es ist allerdings noch anzufügen, dass die körperliche Misshandlung oft mit Unfällen beim Spielen oder Ähnlichem zu verdecken versucht wird, womit nicht alle Misshandlungsfälle auch als solche erkannt werden.

Jene Art und Weise, auf welche Kinder und Jugendliche misshandelt werden, nimmt oft grausame Ausmaße an, die „an Torturen mittelalterlichen Hexenwahns, wie Brennen, blutige Striemen schlagen, Tränken, stundenlanges Knien auf spitzen Holzscheiten“ (Biermann 1969 S. 17) erinnern. Die misshandelnden Eltern lassen ihre ganze Phantasie spielen und schlagen mit allen möglichen Gegenständen, wie z. B. Riemen, Stöcke, Peitschen, Schaufeln, Feuerhaken etc. auf die Kinder ein. Schläge sind meistens erst der Anfang. Vor weiteren Grausamkeiten wie auf den heißen Ofen setzen, Überbrühen mit heißem Wasser, Frieren lassen, stundenlanges Haltenlassen von schweren Gegenständen usw. (vgl. Trube-Becker zit. n. Biermann 1969, S, 43) schrecken die Eltern auch nicht zurück. Ob das Kind tatsächlich Schaden von der Gewalthandlung getragen hat, ist nicht nur von der Handlung an und für sich abhängig, sondern auch vom Alter und vor allem „mehr von der Empfindlichkeit des kindlichen Organismus als von der Intensität der elterlichen Gewalthandlung“ (Engfer 1986, S. 10). Während „z. B. eine Ohrfeige bei einem Säugling zur Gehirnerschütterung führen kann, bewirkte derselbe Schlag bei einem älteren Kind „nur“ eine Rötung der Wange“ (Amelang/Krüger 1989, S. 18).

Angefangen von den aufgeführten Grausamkeiten kann die Misshandlung eines Kindes sogar bis in den Tod führen. Sei es dadurch, dass die Mutter es verhungern lassen hat oder durch die Folgeverletzungen der Gewalthandlungen. Zum Beispiel kann das Misshandlungsopfer, wenn es geschlagen und geschubst wird, mit dem Kopf auf einen harten Gegenstand aufschlagen und an der Kopfverletzung sterben. Bei Säuglingen ist die Todesgefahr noch höher als bei älteren Kindern, da schon kleinste Misshandlungen wie z. B. Schütteln zum Tod des Säuglings führen können. Folglich sollte man beim Schutz von Kleinkindern und Säuglingen vor elterlichen Misshandlungen besonders wachsam und sensibel vorgehen.

Körperliche Kindesmisshandlung ist wohl die bekannteste Form von Gewalt, da in den letzten Jahren vermehrt Artikel und Berichte über derartige Fälle an die Tagespresse kamen und zudem das Fernsehen etliche Beiträge gesendet hat. Man sollte allerdings Abstand davon gewinnen diese Misshandlungsart als die Schlimmste zu bezeichnen. Zwar ist bei körperlicher Misshandlung immer auch seelische Misshandlung inbegriffen – denn Kinder werden in der Regel nicht wortlos verprügelt – aber körperliche Wunden können eher heilen als seelische Wunden.

1.1.2. Seelische Kindesmisshandlung

Wie bereits erwähnt kann bei körperlicher Misshandlung gleichzeitig auch seelische Misshandlung in Erscheinung treten. Allerdings muss seelische Misshandlung nicht immer zwangsläufig mit körperlicher auftreten. Sie kann auch isoliert vorkommen und wird „im Sinne von abwertenden Erziehungsmaßnahmen und Vernachlässigung von Kindern – also die Mißachtung ihres Eigenwerts und ihrer persönlichen Bedürfnisse“ (Schmidt 1990, S. 19) – verstanden. Weiterhin differenziert Schmidt seelische Kindesmisshandlung im frühen Kindesalter in Ablehnung und Vernachlässigung, da bei dreimonatigen Säuglingen noch keine genügende Aussage über seelische Misshandlung gemacht werden kann. Sie bezeichnen Ablehnung als „ein subtileres, vorzugsweise auf subjektiven Einstellungen der Bezugspersonen beruhendes Verhalten“ (ebd.) und Vernachlässigung als „ein stärker verhaltensbezogenes Konstrukt [..], in dem sich Ablehnungsintensionen oder andere Motive direkt niederschlagen“ (ebd.), womit „Vernachlässigung [..] demnach dem Konstrukt der Deprivation sehr nahe [steht]“ (ebd.).

Die seelische Misshandlung ist kein einmaliges Ereignis, sondern zieht sich über einen längeren Zeitraum bis zu mehreren Jahren hinweg. Demnach ist es dem Kind nicht möglich eine kompetente und selbstsichere Persönlichkeit aufzubauen. Es herrschen Sozialisationsbedingungen vor, die dem Kind mehr schaden als es bedürfnisgerecht zu erziehen. Wenn ein Kind bereits im frühen Kindesalter nur Demütigungen und Bestrafungen erfährt und ohne elterliche Fürsorge und Familienrückhalt aufwächst, liegt es nahe, dass dieses Kind verhaltensauffällig und entwicklungsgestört sein wird und mangelnde Sozialkompetenz aufweist. Elterliche Äußerungen und Handlungen, „die das Kind terrorisieren, es in zynischer oder sadistischer Weise herabsetzen, überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung, der eigenen Wertlosigkeit vermitteln“ (Engfer 1986,

S. 11) und „alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen“ (Engfer 2005, S. 6) sind sozusagen an der Tagesordnung.

Im deutschen Sprachgebrauch sind sadistische Handlungen wie z. B. die Kinder im eigenem Kot schlafen oder sie ihr Erbrochenes essen zu lassen gemeint. Im amerikanischen dagegen sind die Ausmaße nicht so extrem. Garbarino und Vondra (1985) belegen drei Merkmale psychischer Misshandlung:

1. Ablehnung des Kindes: dem Kind wird das Gefühl vermittelt wertlos zu sein durch ständige Kritik oder Herabsetzung
2. Terrorisieren des Kindes: dem Kind wird durch Drohungen Angst eingeflößt
3. Isolation des Kindes: Gefühl der Einsamkeit wird vermittelt, indem man es einsperrt und von der Außenwelt abschottet (vgl. Engfer 1986, S. 12)

Auch hier muss man dazusagen, dass es schwierig ist Grenzen zwischen den üblichen und meist akzeptierten Praktiken und psychisch beeinträchtigendem Verhalten der Eltern zu ziehen. Wäre dann ein kurzfristiger Liebesentzug oder Ignorieren des Kindes schon Misshandlung? Es ist nicht ganz klar, ab wann die seelische Misshandlung beginnt.

Zudem werden solche Handlungen der Eltern von jedem Kind anders aufgenommen. Dem einen Kind macht es fast gar nichts aus allein gelassen oder gar eingesperrt zu werden, wohingegen die gleiche Tat bei einem anderen, jüngerem Kind regelrecht Panik auslösen kann. Die sensibleren Kinder können durch solche Taten der Eltern schwerwiegende Schäden behalten und ihre Ängste so verinnerlichen, dass sie in therapeutische Behandlung müssen, um die Ängste abzubauen. Gerade diese Schwierigkeiten mit der Bestimmung, ab wann man elterliche Erziehungsmaßnahmen als seelische Misshandlung bezeichnen kann, machen diesen Begriff in der Literatur umstritten. Somit sind Aussagen über deren Häufigkeit „schwierig oder sie basieren auf einer sehr engen, verhaltensnahen Operationalisierung „verbaler Misshandlung““ (Engfer 2005, S. 7).

Außerdem ist es eine heikle Angelegenheit seelische Misshandlung nachzuweisen. Bei körperlicher Misshandlung kann man sich auf physische Verletzungen stützen, aber „eine Rückführung psychischer Schädigungen – sofern diese überhaupt diagnostiziert werden – [scheint] auf subtilere (nicht-physische) Angriffe durch die Eltern nur schwer möglich zu sein“ (Amelang/Krüger 1989, S. 19).

Die körperliche und seelische Misshandlung beschäftigen sämtliche Behörden stetig, da sie „zu den brisanten Problemthemen sowohl des Allgemeinen Sozialen Dienstes [...] als auch der Gesundheitsdienste“ (Krammer 2000, S. 123). Die seelische Misshandlung ist von der seelischen Vernachlässigung schwer abgrenzbar, obwohl Vernachlässigung immer als eigener Begriff in der Literatur erscheint. Vernachlässigung kann der Grundstock für weitere seelische Misshandlungen sein und somit ist der Übergang fließend. Im nächsten Kapitel werde ich auf Vernachlässigung genauer eingehen, um einige typische Merkmale der Vernachlässigung zu verdeutlichen.

1.1.3. Vernachlässigung

Vernachlässigung ist fast eine vernachlässigte Form der Misshandlung, da sie oft gar nicht bemerkt wird und auch in der Öffentlichkeit, Forschung und im Hilfesystem vernachlässigt wird. Dies liegt wohl daran, dass gerade Vernachlässigung von Kindern und Säuglingen in der Familie bleibt und zudem eignet sich dieses Thema – vor allem im Vergleich zum sexuellen Missbrauch und der körperlichen Misshandlung – kaum für medienwirksame Skandalisierungen und Stilisierungen (vgl. Dt. Kinderschutzbund NRW 2000, S. 9). Dabei ist Kindesvernachlässigung ein altbekanntes Phänomen, das bis heute aktuell ist. Schon im 19. Jahrhundert beschreibt Charles Dickens in seinen Romanen – z. B. Oliver Twist – das Schicksal vernachlässigter und verwahrloster Kinder im englischen Frühkapitalismus (vgl. Dickens 1993).

Man spricht von Vernachlässigung, wenn die Eltern nicht angemessen für die Gesundheit, das Wohlergehen und die Sicherheit des Kindes aufkommen. Außerdem beinhaltet die körperliche Vernachlässigung, „dass das Kind unzureichend ernährt wird, keine medizinische Betreuung erhält oder nicht vor physischer und sozialer Gefahr geschützt wird“ (Kempe/Kempe 1980, S. 15). Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Säuglinge, da „sie [..] einerseits Vernachlässigungssituationen nicht aus eigenen Ressourcen kompensieren [können] und ihnen fehlt andererseits oft die Möglichkeit, ihre Mangelsituation öffentlich auszudrücken“ (Schone/Gintzel/Jordan/Kalscheuer/Münder 1997,

S. 21).

Häufig wird Vernachlässigung in physische und psychische Vernachlässigung unterteilt, obwohl diese beiden Formen praktisch immer zusammen auftreten. Die physische Vernachlässigung bezeichnet die „Unterlassung in angemessener Weise für die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen des auf Pflege und Ernährung angewiesenen Kindes zu sorgen“ (Amelang/Krüger 1989, S. 20). Bei der psychischen Vernachlässigung werden die Kinder vergessen, erfahren keine Zuneigung und Fürsorge oder werden gar ignoriert. Seelische Vernachlässigung bedeutet, dass Erziehungsberechtigte durch Unterlassung ihren Kindern das für eine stabile psychische Entwicklung notwendige, Familienklima vorenthalten. Weitere Merkmale sind Mangelernährung, ungenügende und unpassende Kleidung, mangelnde Gesundheitsvorsorge oder Pflege. Vernachlässigung wird von Wolfgang Krieger sogar als Wahrnehmungsstörung bezeichnet, dessen „Ort [..] der Schnittpunkt von lebensgeschichtlichen Beeinträchtigungen und Verletzungen einerseits, von Benachteiligungen und Belastungen der aktuellen Lebenssituation andererseits“ ist (Krieger 2000, S. 52).

Eine weitere Unterscheidung von Vernachlässigung ist die der passiven und der aktiven Vernachlässigung. Die passive Form zeichnet sich durch mangelnde Einsicht, Nichterkennen von Bedarfssituationen oder unzureichende Handlungsmöglichkeiten der sorgeberechtigten Personen aus. Die aktive drückt sich in wissentlicher Verweigerung von Handlungen aus, die von der sorgeberechtigten Person als nachvollziehbarer Bedarf des Kindes gesehen wird (vgl. Dt. Kinderschutzbund NRW 2000, S. 14). Im Vergleich zur Vernachlässigung ist die seelische Misshandlung eher passiv ausgerichtet.

Hierzu möchte ich noch kurz die Abgrenzung von der Vernachlässigung zur Misshandlung aufzeigen:

- Vernachlässigung ist immer auf den familialen Kontext bezogen. Es sind in der Regel die Sorgeberechtigten, welche für die Befriedigung kindlicher Grundbedürfnisse zuständig sind. Im Wesentlichen umfassen sie emotionale Zuwendung, die Gewährung von Sicherheit und Verlässlichkeit, alltagsorganisatorische Unterstützung mit Hilfestellung bei Verarbeitung von Umwelterfahrungen sowie die allgemeinen Versorgungsleistungen. Vernachlässigung besteht, wenn die Eltern eines oder nicht auch selten mehrere dieser Bedürfnisse nicht stillen. Das grenzt die Vernachlässigung von der Misshandlung ab, die auch von anderen Personen, nicht nur von Erziehungsberechtigten, ausgehen kann.
- Vernachlässigung ist des Weiteren kein einmaliges Geschehnis, sondern sie ist durch ein längerfristiges Nichterbringen von essentiellen Versorgungs-, Interaktions- und Vermittlungsleistungen zu definieren.
Das Kind befindet sich demnach in einem „chronischen Zustand der Mangelversorgung“ (vgl. Engelbert 1999, S. 8).

Im Gegenzug dazu arbeitete Glaser 2002 Gemeinsamkeiten zwischen seelischer Misshandlung und Vernachlässigung heraus, die sich in folgenden Verhaltensweisen ausdrücken (vgl. Cierpka 2005, S. 41):

- Emotionale Nicht-Verfügbarkeit, Ignorieren des Kindes.
- Ablehnung und Abwertung des Kindes, indem ihm negative Eigenschaften zugeschrieben werden.
- Der Entwicklung nicht gemessene oder inkonsistente Verhaltensweisen gegenüber dem Kind; dazu können gehören: Überforderung, Überbehütung und Einengung kindlicher Erfahrungsräume, mangelnder Schutz vor traumatischen oder verwirrenden Erfahrungen (z. B. Miterleben elterlicher Suizidversuche durch Kinder).
- Mangelnder Respekt für die Individualität des Kindes psychologisch notwendiger Grenzziehungen (z. B. Instrumentalisierung des Kindes zur Befriedigung elterlicher Bedürfnisse).
- Mangelnde Förderung kindlicher Sozialkompetenz; hierunter fallen falsche Formen der sozialen Anleitung, zum Beispiel durch Bestechung und „psychische Vernachlässigung“, wenn Eltern ihre Kinder nicht angemessen fördern beziehungsweise ihnen Erfahrungsräume verwehren.

Kindesvernachlässigung ist die am meisten auftretende Form im Jugendamtalltag. Die Zahl der Vernachlässigungsfälle nimmt zu, so dass es für die zuständigen Ämter schwierig wird alle Fälle aufzufangen.

1.1.4. Sexueller Missbrauch

Eine einzige einheitliche Definition für sexuellen Missbrauch gibt es nicht, sondern viele verschiedene. Übereinstimmend ist in allen Definitionsversuchen, „dass zwischen Tätern und Opfern in der Regel ein Gefälle im Hinblick auf Alter, Reife oder Macht besteht und dass es sich um sexuelle Übergriffe handelt, die meistens gegen den Willen des Kindes erfolgen“ (Engfer 2005, S. 12).

Beim sexuellen Missbrauch werden unreife Kinder durch Handlungen wie Inzest, Belästigung oder Vergewaltigung ausgenutzt. Es handelt sich somit um Taten, denen die Kinder und Jugendlichen „deshalb nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie sie in ihrer Tragweite nicht voll erfassen können“ (Engfer 1986, S. 14).

Der geschlechtliche Missbrauch wird meist von einem Bekannten oder Verwandten durchgeführt. Dabei spielt der Missetäter seine Macht gegenüber dem Kind aus und benutzt das Kind für seine sexuelle Anregung. Zum sexuellen Missbrauch gehören nicht nur der Geschlechtsverkehr, zu dem der Täter das Opfer zwingt, sondern auch Handlungen wie der Zwang zur Prostitution oder die Nötigung der Opfer zur Pornographie. In vielen Misshandlungsfällen in der Familie ist der Stiefvater der Täter, der seine Stieftochter oder in einigen Fällen sogar seinen Stiefsohn missbraucht. Oft sind die Täter „selber leidende Individuen, die in ihrer Kindheit misshandelt wurden“ (Kempe/Kempe 1980, S. 16). Der sexuelle Missbrauch von Kindern innerhalb der Familie wurde erst 1970 in die Arbeit des Kinderschutzes mit aufgenommen. Während der körperliche Missbrauch für jedermann sichtbare Verletzungen mit sich bringt, sind die Verletzungen durch den sexuellen Missbrauch „allenfalls vulvovaginale Irritationen bzw. Infektionen“ (Engfer 1986, S. 15), welche die Ärzte nicht als Anzeichen für sexuellen Missbrauch deuteten. Sie waren eher ratlos oder wollten es gar verdrängen. Erst durch Soziologen und Psychologen wurde sexueller Missbrauch mit Hilfe auch der Frauen- und Kinderschutzbewegung thematisiert.

Von einigen Autoren wird der sexuelle Missbrauch in verschiedene Schweregrade eingeteilt. Angefangen mit sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt (Exhibitionismus; Opfer musste sich Pornos anschauen; Täter beobachtete Opfer beim Baden) über weniger intensiven sexuellen Missbrauch (Täter versuchte, die Genitalien des Opfers anzufassen; Täter fasste Brust des Opfers an; sexualisierte Küsse, Zungenküsse) hin zu intensiven (Opfer musste vor Täter masturbieren; Täter masturbierte vor Opfer; Täter fasste Opfer an die Genitalien; Opfer musste Täter an die Genitalien anfassen; Opfer musste Täter die Genitalien zeigen) und sehr intensiven sexuellen Missbrauch (versuchte oder vollendete vaginale, anale oder orale Vergewaltigung; Opfer musste Täter oral befriedigen oder anal penetrieren) (vgl. Deegener 2005, S. 49).

Andere Autoren wie zum Beispiel Andrews et. al. differenzieren zwischen drei Arten sexuellen Missbrauchs, „nämlich Missbrauch erstens ohne und zweitens mit Körperkontakt und drittens mit versuchter oder vollzogener Penetration“ (Engfer 2005, S. 12). Hinzu kommen noch weitere Parameter der Intensität: Häufigkeit, Dauer, Alter des Opfers bei Beginn des Missbrauchs und die Beziehung zwischen Täter und Opfer (vgl. ebd.).

Mit diesem letzten Abschnitt möchte ich nur einen groben Überblick über sexuellen Missbrauch als Form der Kindesmisshandlung verschaffen. Tiefer in dieses Gebiet einzudringen wäre zu weit reichend und müsste eher als ein eignes Diplomarbeitsthema abgehandelt werden.

1.2. Vorgeschichte der Kindesmisshandlung

Das Phänomen der Kindesmisshandlung ist nicht erst seit kurzem vorhanden, sondern ist ein in der Geschichte bereits weit zurückliegendes Phänomen. Llyod de Mause behauptete, dass „je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, desto unzureichender wird die Pflege der Kinder, die Fürsorge für sie und desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß Kinder getötet, ausgesetzt, geschlagen, gequält und sexuell mißbraucht wurden“ (de Mause zit. n. Zenz 1979, S. 19). Grausamkeiten wie z. B. Mord, Ritualopfer, Aussetzung, Verstümmelung, Verkauf, harte Züchtigung (vgl. ebd.) oder gar aktives Töten von Säuglingen und Kindern (vgl. Trube-Becker 1982, S. 3) waren keine Seltenheit. Weiterhin wurden Kinder ausgebeutet, um Kapital anzuschaffen. Die über Jahrhunderte wohl am meisten praktizierte „Taktik“ war, dass „Kinder verstümmelt [wurden], um das Mitleid von Erwachsenen zu erregen und beim Betteln reichere Beute machen zu können“ (Trube-Becker 1982, S. 3).

Obwohl junge Menschen im Laufe der Geschichte schon oft Opfer körperlicher und seelischer Gewalt, zum Teil unter grober Missachtung ihrer persönlichen Bedürfnisse waren, ist die Kindesmisshandlung als Form von sozialer Abweichung sowie als strafrechtlich geahndetes Vergehen erst in den letzten Jahrzehnten „entdeckt“ worden.

Jahrhunderte lang bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Kindesmisshandlung – vor allem Schläge – mit Erziehungsgründen gerechtfertigt und auch von der Gesellschaft toleriert. Sie gehörte zum normalen Verhalten, es wurde beispielsweise Familienvätern zugestanden, Kinder nach ihren Vorstellungen zuzurichten. Ein Sprichwort, das dem Volksmund geläufig war, besagte: „Wo der Vater hinschlägt, wachsen Rosen!“ Denn wie sonst sollte man den Kindern Disziplin beibringen oder sie zum Lernen bewegen als durch körperliche Bestrafungen. Schlagen von Kinder war nichts Ungewöhnliches und vor allem „handelte [es] sich nicht um eine Art kollektiven Exzesses oder etwas Ähnliches, sondern um eine selbstverständliche, nicht der Legitimation bedürfende, in andere Alltagszusammenhänge relativ integrierte Form der Manifestation von Macht“ (Broszat 1982, S. 62/63). Seitens der Gesetzgebung war es dem Vater sogar erlaubt, angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anzuwenden und auf Antrag des Vaters (man beachte: nur des Vaters, nicht der Mutter!) hatte das Vormundschaftsgericht den Sorgeberechtigten, durch Anwendung geeigneter Zuchtmittel sogar zu unterstützen (vgl. Honig 1989, S. 18-21).

Das Vorrecht Kinder zu schlagen hielten vor allem Eltern und Lehrer inne. Bis ca. 1958 zählte körperliche Züchtigung in den Schulen zu den üblichen Erziehungsmethoden. Natürlich gab es auch damals Menschen, die Protest gegen dieses Vorgehen erhoben. So missbilligte z. B. im Mittelalter der Bischof Anselm die Züchtigung durch hartes Schlagen (vgl. Zenz 1979, S. 37). Diese Art der Erziehung oder eher Züchtigung erfuhren schon die Eltern in ihrer Kindheit. Somit war das Erziehungsverständnis für sie nor-mal und dementsprechend gaben sie ihren Kindern ihre eigenen Erfahrungen weiter, nämlich harte und oft grausame Erziehung ohne Rücksicht auf Gefühle.

Über einige Jahrhunderte hinweg wurde Gewalt in der Familie nie zum öffentlichen Thema. Erst Ende der 60er Jahre brach das Tabu-Thema Gewalt aus dem Kreis der Familie aus, „als die herkömmlichen Autoritätsstrukturen nicht mehr so selbstverständlich hingenommen wurden“ (Bujok-Hohenauer 1982, S. 14) und sich ein öffentlicher Diskurs des Privatlebens entwickelte. Mittlerweile hat sich das Erziehungsverständnis in unserem Kulturkreis dahingehend geändert, dass die Prügelstrafe nicht mehr gesellschaftlich akzeptiert und verankert ist und zudem rechtlich geahndet wird. Im Rahmen des Gleichberechtigungsgesetzes, welches am 1. Juli 1958 in Kraft trat, entfiel die positive Ermächtigung zu schwerer körperlicher Züchtigung. Im Jahre 1979 wurde der heutige § 225 „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ in das Strafgesetzbuch eingeführt (vgl. Schwindt 1998, S. 9). Laut schwedischem Gesetz von 1979 gibt es in Deutschland seit November 2000 ein explizites Verbot von Körperstrafen für Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch. § 1631 Abs. 2 BGB besagt „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (vgl. Bussman 2005, S. 243). Mittels dieser Entwicklungen geriet die elterliche Gewalt verstärkt in den Blickpunkt. Diese Entwicklung, die auch Sensibilisierung genannt wird, führt nun langsam dazu, dass die Gewalt zum öffentlichen Thema wird, bei dem die Menschen nicht mehr wegsehen, sondern der Problematik entgegentreten.

Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche andere Gesetze, die bei Gefährdung des Kindeswohls eingreifen, welche den Rahmen dieser Diplomarbeit zu ausführlich gestalten würden. Es trifft nicht zu, dass sich in den letzten Jahrzehnten das Erziehungsverständnis grundlegend geändert hat. Zwar wurden 1980 im Bürgerlichen Gesetzbuch die „elterliche Gewalt“ durch „elterliche Sorge“ ersetzt und entwürdigende Erziehungsmaßnahmen verboten, aber von Seiten der Politik und der Justiz dürfen Eltern weiterhin eine angemessene körperliche Züchtigung anwenden. Der Wandel von der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge scheint sich nur in den Köpfen abzuspielen, das alltägliche Handeln ist noch weit entfernt von gewaltfreier bzw. -armer Erziehung. Dementsprechend gibt es trotz zahlreicher „kinderschützender“ Gesetze und Maßnahmen immer noch Familien, die diese alten Erziehungsmethoden für gut heißen und ihre Kinder schlagen und misshandeln. Diese Eltern haben anscheinend den Artikel eins unseres Grundgesetzes nicht genügend verinnerlicht. Dieser besagt: „Die Würde der Menschen ist unantastbar“, was ebenfalls uneingeschränkt auch auf Kinder zutrifft.

1.3. Häufigkeit

Auf dem Gebiet der Kindesmisshandlung ist es sehr schwierig bis unmöglich genaue Angaben über Statistiken oder Zahlen zu machen. Geht man nach den zahlreichen Büchern zu diesem Thema, so ist man am Ende verwirrt, da die Zahlenangaben teilweise sehr auseinanderdriften. Für die körperliche Kindesmisshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern „kursieren in der bundesdeutschen Wissenschaft und Öffentlichkeit sehr auseinanderklaffende Schätzungen zum Ausmaß“ (Wetzels 1997, S. 19). Thesen wie z. B., dass fast jede zweite Frau als Kind sexuell missbraucht wurde oder jedes dritte Mädchen bis zum Ende seiner Schulzeit missbraucht wird (vgl. ebd.), müssen kritischen Stimmen gegenüber standhalten, „die von einer empirisch nicht begründeten Missbrauchspanik sprechen“ (ebd.).

Besonders beliebt ist bei den Autoren die Verweisung auf das hohe Dunkelfeld. In vielen Fällen erscheinen die Angaben der Autoren zu wage und teilweise sogar willkürlich ausgewählt. So bleibt doch oft im Dunkeln, auf welche Weise die Autoren zu ihren Angaben gelangen und wer die erwähnten Schätzungen liefert. Als Beispiel hierzu eine Feststellung von Trube-Becker: „In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über 30.000 Kinder körperlich und seelisch misshandelt. Nach anderen Schätzungen sollen es sogar 80.000 sein. Über 600 - 1.000 Kinder werden Jahr für Jahr von ihren eigenen Eltern misshandelt“ (Trube-Becker 1982, S. 7).

Um Kindesmisshandlung als Handlungsfeld zu rechtfertigen, werden Zahlen aufgestellt und sogar Statistiken gefälscht, die die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs verdeutlichen sollen. Zusätzlich werden unterschiedliche Mutmaßungen über das Aufkommen von Gewalt gegen Kinder aufgestellt, auf die sich Presse und Medien begierig stürzen. In der Regel gilt: wo es Fortschritt und Erkenntnisgewinn gibt, ist der Missbrauch nicht weit. „Falsche Beschuldigungen in Scheidungsprozessen, Behauptungen unethischen Verhaltens bei Erziehungsberufen oder unwahre Anschuldigungen der eigenen Eltern sind einige Schattenseiten der Aufdeckung infantiler Traumen“ (Hofmann/Egle/Jorasch-ky 2005, S. 705). Man spricht schon von einem „Missbrauch mit dem Missbrauch“. Die gierige Presse ist natürlich immer auf der Suche nach neuen Skandalen und Sensationen und muss „den Fortschritt der langweiligen Wissenschaft gering schätzen“ (ebd.).

Kindesmisshandlung und Vernachlässigung spielen sich ausschließlich innerhalb der Familien ab. Wenn nicht gerade ein aufmerksamer Nachbar, Lehrer oder eine Kindergärtnerin Verhaltensauffälligkeiten beim Kind entdeckt und das Jugendamt einschaltet, dann gerät die Misshandlung nie in die Öffentlichkeit und somit auch nicht in die Statistiken. Falls doch Misshandlungsfälle an die Öffentlichkeit dringen, sind es nur körperliche Misshandlungen und sexueller Missbrauch. An diese Zahlen, wie oft in unserer Gesellschaft Kinder misshandelt oder missbraucht werden, klammern sich die Autoren und sie „werden zur Skandalisierung benutzt, sind Mittel der Konstruktion sozialer Probleme und Instrument der Kritik einer gesellschaftlichen Situation aus unterschiedlichsten Interessenlagen“ (Schetsche zit. n. Wetzels 1997, S. 19).

Weiterhin ist es kaum möglich zuverlässige Angaben über die Häufigkeit von Misshandlungs- und Missbrauchsfällen zu machen, da es in der Bundesrepublik keine öffentliche Meldepflicht für Kindesmisshandlung gibt (vgl. Engfer 1986, S. 18) und die Auffassungen von Kindesmisshandlung unterschiedlich sind.

Laut der Beauftragten für Frauen und Kinder in Oberfranken, Ingrid Herzing, die ihren Sitz im Polizeipräsidium Bayreuth hat, sind in Oberfranken im Jahre 2004 124 Missbrauchsfälle und sieben Misshandlungsfälle eingegangen, d. h. dass diese Fälle gemeldet und rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Nur wenn handfeste Beweise vorliegen, kann und darf die Polizei einschreiten. Diese Fälle gehen in die Statistik ein. Angezeigte Fälle, zu denen kein Beweismaterial gefunden werden kann, werden nicht in die Polizeistatistik Oberfranken mit aufgenommen. Dazu gehören Fälle, in denen lediglich ein Verdacht auf Kindesmisshandlung durch fremde Leute bei der Polizei geäußert bzw. angezeigt wird. Solche Verdachtsfälle bzw. angezeigte Misshandlungsfälle gab es zahlreich. Doch leider kam es nur zu sieben Meldefällen, in denen den Kindern jetzt schließlich auch geholfen werden kann.

In der Zeitung „Die Welt“ vom 30.12.2005 erschien ein Artikel über die Häufigkeit von Kindesmisshandlungen in ganz Deutschland (vgl. Siems 2005, S. 3). Darin wurde geschrieben, dass die Zahl der Kindesmisshandlungen in unserem Land deutlich steigt. In den vergangenen zehn Jahren, seit 1996, registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) 50 Prozent mehr gemeldete Fälle, was aus bisher unveröffentlichten Statistiken des BKA hervorgeht. 1996 konnte das BKA 1971 Fälle von Misshandlungen von Kindern unter 14 Jahren verzeichnen. Seitdem stieg die Anzahl kontinuierlich an, was an den Zahlen des vergangenen Jahres deutlich zu sehen ist, in dem 2916 Fälle angezeigt wurden[1] (vgl. ebd.).

In tragischen Misshandlungs- und Vernachlässigungsfällen, die bundesweit Aufsehen erregten, steht Berlin an erster Stelle. Dort wurden 398 Misshandlungen und 255 Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflicht angezeigt (vgl. Siems 2005, S. 3). An zweiter Stelle steht München mit 51 Misshandlungen und 21 Anzeigen wegen Vernachlässigung. Es folgte Hamburg mit 25 registrierten Fällen von Kindesmisshandlung und zwölf Anzeigen wegen Vernachlässigung (vgl. ebd.). Die traurige Spitzenposition Berlins lässt sich wohl damit erklären, dass Berlin das einzige Bundesland ist, das sich eine spezielle Ermittlungsgruppe im Kampf gegen Kindesmisshandlung leistet, die intensiv ermitteln und somit das Dunkelfeld aufhellen können und die intensive Präventionsarbeit durch Plakataktionen und Aufklärungsarbeit leisten (vgl. ebd.). Trotz der Bemühungen der Hauptstadt bleiben derartige tragische Fälle um Gewalt gegen Kinder nicht aus.

Mit einer der schlimmsten und der wohl bekannteste Misshandlungsfall im vergangenen Jahr spielte sich in Hamburg ab. Der Fall Jessica hat seinerzeit das ganze Land aufgewühlt. Jessica starb im Alter von sieben Jahren, nachdem sie jahrelang in einem abgedunkelten Zimmer gelitten hatte, bis auf 9,8 Kilo abgemagert, misshandelt, ungeliebt, erstickte das Kind am ersten März an seinem eigenem Erbrochenem (vgl. ebd.). Seit dem kontinuierlichen Anstieg der Misshandlungszahlen wird auf Seiten der Politiker, Regierung und dem Bundesfamilienministerium über angemessene Maßnahmen diskutiert, die Misshandlungen und Vernachlässigungen früher aufdecken sollen.

2. Erklärungsansätze für Kindesmisshandlung

Im Lichte unserer Problematik gibt es zahlreiche Erklärungen und Ursachen, die ebensolche Taten auslösen können. Die folgenden Kapitel werden diese genauer skizzieren.

2.1. Die drei wichtigsten Erklärungsmodelle

In der Literatur zur Kindesmisshandlung lassen sich mehrere Erklärungsansätze unterscheiden. Die am häufigsten erwähnten und die wohl auch bekanntesten sind das psychopathologische, das soziologische und das sozial-situationale Modell, welche historisch aufeinander folgten. Im Laufe der Jahre wurden von verschiedenen Autoren die Erklärungsansätze durch weitere ergänzt. Zu Beginn dieses Kapitels möchte ich zunächst diese wichtigsten theoretischen Ansätze darstellen, die den Ursprung der Kindesmisshandlung erklären.

2.1.1. Das psychopathologische Erklärungsmodell

Dieses Modell ist in der Bundesrepublik am frühesten entstanden und dominierte lange Zeit (vgl. Thyen 1986, S. 20). Psychopathologische Erklärungsansätze „fokussieren die Persönlichkeit von Tätern“ (Wetzels 1997, S. 74), indem sie vorwiegend elterliche Persönlichkeitsprobleme für das Auftreten von Kindesmisshandlung verantwortlich machen. Gewaltanwendung resultiert zum einen aus psychischer Störung und zum anderen aus der eigenen Bereitschaft Gewalt anzuwenden. Störungen der Misshandlungstäter wie z. B. Alkoholismus, Depressivität, häufige körperliche Bestrafungen, ein verbal aggressiver Erziehungsstil und andere psychische Verhaltensstörungen oder auch entwickelte Handlungsbereitschaften und Einstellungen aufgrund von Sozialisationserfahrungen mit Gewalt in der Kindheit (vgl. Engfer zit. n. Thyen 1986, S. 74) werden hierbei dazugezählt. Wenn Eltern in ihrer eigenen Kindheit Gewalt und somit keine oder wenig Zuneigung und Einfühlungsvermögen erfahren haben, kann dieser Mangel an Empathiefähigkeit auf die Erziehung ihrer Kinder übertragen werden. In diesem Rahmen stellte Feshbach 1980 fest, „daß empathische Gefühle offenbar aggressionshemmend wirken und daß Kindesmißhandlungen u. a. auch mit einem Mangel elterlicher Empathiefähigkeit erklärt werden können“ (Feshbach zit. n. Engfer 1986, S. 53).

Auch ein inkonsistentes Erzieherverhalten, in dem das Kind nicht voraussehen kann, wie die Eltern auf sein eigenes Verhalten reagieren, kann das kindliche Selbstvertrauen schwer beeinträchtigen. Eigene schlechte Erfahrungen in der Kindheit der Eltern, vor allem eben die Erfahrung von Gewalt am eigenen Leib bzw. das Vorhandensein von Gewalt als Verhaltensmodell (vgl. Matter 1997, S. 18), spielen bei diesem Modell die größte Rolle. Die Weitergabe der Gewalt über Generationen hinweg ist sozusagen die zentrale These dieses Modells.

Auf welchen Prozentsatz die These der mehrgenerationalen Weitergabe der Gewalt misshandelter Eltern trifft, ist immer noch ein Streitpunkt unter den Autoren, da die Meinungen auseinanderdriften. Dies kann man an aufgeführten Zahlen erkennen, die zwischen neun und 64,8 Prozent liegen (vgl. Engfer 2005, S. 8).

Aufgrund neuer Forschungen und Untersuchungsergebnissen wird die zentrale These des psychopathologischen Erklärungsmodells eingeschränkt.

2.1.2. Das soziologische Erklärungsmodell

Die soziologischen Überlegungen erweitern die individuumszentrierten Erklärungen des letzten Modells, indem sie die verschiedenen Ebenen der Gesellschaft mit einbeziehen und soziale Lebensbedingungen von Eltern und Familien als möglichen Grund für Kindesmisshandlungen in Erwägung ziehen. Dazu gehören z. B. die gesamtgesellschaftliche Billigung von Gewalt – besonders in Bezug auf Kinder, Lebensbelastungen, die Familien überfordern, fehlende soziale Unterstützungssysteme, die Familien in Zeiten der Krise entlasten könnten, und Strukturmerkmale der Familie, die die Beziehungen zwischen Familienmitgliedern besonders konfliktträchtig machen (vgl. Engfer 1986,

S. 59). Solche Lebensbelastungen können soziale Rahmenbedingungen wie Armut, beengte Wohnverhältnisse oder innerfamiliäre Konflikte als Erklärung sein. Die gesamtgesellschaftliche Billigung von Gewalt bei der Kindererziehung ist heutzutage eher rückläufig, was sich besonders in der Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts durch § 1631 Abs. 2 BGB verdeutlicht, der am ersten August 1998 beschlossen und am achten November 2000 in Kraft trat (vgl. Engfer 2005, S. 9). Ab diesem Zeitpunkt hieß es dann: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig.“ (vgl. ebd.).

Die zentrale These dieses Modells besagt, dass Frustration der Eltern mit Aggressionen gegen die Kinder kompensiert wird. Kinder werden immer dann misshandelt, wenn die Eltern durch verschiedene Lebenssituationen überlastet und überfordert sind. Solche Überforderungen lassen die Eltern auf altbekannte Erziehungsmethoden, die sie schon durch ihre Eltern erfahren haben, zurückgreifen: Aggressionen und Gewalt gegen ihre eigenen Kinder. Diese so genannte Frustrations-Aggressionshypothese ist allerdings empirisch nicht haltbar (vgl. Wetzels 1997, S. 75), da sie nicht erklären kann, „warum es unter ansonsten gleichartigen sozialen Rahmenbedingungen nur in bestimmten Familien und nur gegenüber bestimmten Kindern zu elterlicher Gewalt kommt“ (Engfer zit. n. ebd.).

Dennoch gilt das soziologische Modell als das am weitesten entwickelte, da es soziologische, psychologische und soziale Erklärungsansätze integriert, die darauf hinweisen, dass die Familie ihren Alltag unter den gegebenen Gesamtbedingungen nicht mehr angemessen strukturieren kann.

2.1.3. Das sozial-situationale Erklärungsmodell

In diesem Ansatz versucht man zu klären, was das Kind zu seiner Misshandlung beiträgt und beitragen kann. Es „versucht in psychologischer Feinrasterung die Bedingungen zu beschreiben, die im Prozeß der Eltern-Kind-Interaktion zu Störungen, zu eskalierenden Formen der Bestrafung und damit auch zu Mißhandlungen führen können“ (Engfer 1986, S. 86). In Untersuchungen will man feststellen, durch welche Merkmale und Verhaltensweisen auf Seiten der Kinder den Eltern die Erziehung schwierig gestaltet wird und sich somit eine vorbelastete Eltern-Kind-Beziehung ankündigt, die Probleme nach sich ziehen kann. Weiterhin gilt es zu klären, warum in den meisten Fällen immer nur ein bestimmtes Kind der Familie die Eltern zu aggressiven Verhalten reizt und misshandelt wird.

Schwer erziehbare Kinder können der Auslöser für Misshandlungen sein, da bei solchen Kindern oft diverse pädagogische Maßnahmen fehlschlagen und die Eltern aus Ohnmacht und Wut nur noch Schläge u. a. als Ausweg sehen. Deshalb sieht dieses Modell „Kindesmisshandlung als Endpunkte eskalierender Konfliktsituationen“ (Engfer 2005, S. 9).

Aus der Verhaltenspsychologie weiß man, dass hinter den Verhaltensproblemen der Kinder wiederum eine spezielle Beziehungsdynamik steckt, da diese gelernt haben, dass sie nur durch provokatives Verhalten die Aufmerksamkeit ihrer Eltern oder auch anderer Bezugspersonen erhalten können.

Gegenüber den bisherigen Erklärungsmodellen hat diese den Vorteil, „daß hier spezifisch die Bedingungen untersucht werden, die in der Interaktion mit einem bestimmten Kind elterliche Bestrafungsaktionen bis hin zur Mißhandlung verständlich machen“ (Engfer 1986, S. 106). Nachteilig ist allerdings, dass „die Verhaltensmerkmale unausgereifter Kinder, die man für besonders mißhandlungsbedürftig hält, nie direkt und systematisch“ (ebd., S. 107) erfasst werden.

2.2. Ursachen und Hintergründe

Eindeutige Ursachen und Begründungen für Misshandlungen werden sich nur schwer finden lassen. Es können lediglich Erklärungsansätze aufgestellt werden, was als mögliche Ursachen, Hintergründe und Auslöser in Frage kommen kann. Allerdings geht Kindesmisshandlung gehäuft mit den kommenden Faktoren einher. Daher ist es sinnvoll diese als Risikofaktoren in Betracht zu ziehen. Ob es dann in bestimmten Familien, in denen solche Faktoren vorhanden sind, tatsächlich zu Misshandlungen kommt, ist damit nicht entschieden und vor allem nicht bewiesen. Es ist lediglich „von einem erhöhten Grad der Gefährdung auszugehen, je mehr Faktoren in einer Familie zusammenfallen“ (Schone/Gintzel/Jordan/Kalscheuer/Münder 1997, S. 30). In diesen so genannten Risikofamilien sind die Belastungen innerhalb der Familie, die sozialer, ökonomischer, psychischer Art abstammen können, besonders hoch. Folglich verfügen sie über Möglichkeiten ihre Probleme zu lösen und ihre Defizite auszugleichen, so dass „an die Stelle produktiver Konfliktlösung [..] hier zumeist aggressive Auseinandersetzungen (zwischen den Partnern), unkontrollierte und unberechenbare Erziehungsstile und -mittel, Kontrollverlust, Resignation, Verdrängung, Leugnung usw.“ treten (ebd.). Auslöser von Misshandlung und Vernachlässigung werden in der Literatur in soziale, ökonomische und persönliche Faktoren unterteilt. Eine Kindesmisshandlung muss immer von allen der benannten Ebenen beleuchtet werden. Nie ist ein Faktor der alleinige Auslöser einer Misshandlung, sondern es kommen immer mehrere Faktoren für Misshandlungen in Frage.

2.2.1. Soziale und ökonomische Faktoren

In den meisten früheren Untersuchungen, etwa von 1960 bis Ende 1980, sind sich die Experten auf dem Gebiet der Kindesmisshandlung überwiegend einig, dass Kindesmisshandlung in allen ethnischen und sozialen Gesellschaftsschichten vorkommt und nicht nur in sozialen Randgruppen. Erst Sozialarbeiter stellten fest, dass ein Zusammenhang zwischen Misshandlung und schwacher finanzieller und ökonomischer Situation besteht (vgl. Thyen 1986, S. 52). Die wichtigsten sozialen und ökonomischen Faktoren, die eine Misshandlung begünstigen und auslösen können, sind neben Armut unerwünschte Schwangerschaften, sehr junge Eltern, soziale Isolation, niedriges Intelligenz- und Bildungsniveau, schlechte Wohnverhältnisse oder Arbeitslosigkeit. Falls solche ungünstigen Verhältnisse gegeben waren, lag es den meisten Autoren nahe anzunehmen, dass Kindesvernachlässigung bis hin zur Misshandlung zwangsläufig stattfinden musste. Obwohl diese Behauptungen über die aufgeführten Einflussfaktoren umstritten sind, „bleiben sie zweifellos wichtige Indikatoren zur Beschreibung des mißhandlungsbegünstigenden Milieus“ (Stöhr 1990, S. 31). Es herrscht allerdings nie eine 100pro-zentige Übereinstimmung. Denn diese letzt genannte These wird von einigen Wissenschaftlern kritisch beäugt, da ihrer Meinung nach deren Zuverlässigkeit eingeschränkt wird, weil die meisten Untersuchungsergebnisse auf rückblickende Daten beruhen.

Mende und Kirsch untersuchten 1968 die Statuskriterien Beruf, Einkommen und Bildung im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung. Unter den betroffenen untersuchten Menschen fanden sich überwiegend ungelernte Arbeiter oder Hilfsarbeiter. Es fehlten Beamte und Angestellte und Leute mit gelernten Berufen waren unterrepräsentiert (vgl. Zenz 1979, S. 186). Ebenso konnten sie in weiteren Untersuchungen feststellen, dass sich die Tendenz eher in Richtung geringere Schulbildung der Eltern bewegt (vgl. ebd.). Im Hinblick auf finanzielle Mittel konnten Mende und Kirsch belegen, dass zu ihrer Zeit etwa 70 bis 80 Prozent der misshandelnden Familien sehr schwach gestellt waren. Damalige fürsorgliche Berichte enthielten „immer wieder Hinweise auf ungenügende kaum ausreichende Geldmittel“ (Mende/Kirsch zit. n. Biermann 1969, S. 46), weshalb einige Familien finanzielle Unterstützung erhalten mussten. Anhand solcher Untersuchungen kann allerdings nicht bewiesen werden, „daß die Inzidenz in niederen sozialen Schichten höher sei als in der Gesamtpopulation, da die Gruppe der mißhandelnden Eltern bestimmter Selektionsmechanismen ausgesetzt ist“ (Thyen 1986, S. 53). Unterschichtfamilien sind den Ämtern eher bekannt und sind einer stärkeren Kontrolle ausgesetzt. Sie kommen häufiger in Kontakt mit Behörden, da sie Anträge auf Unterstützung stellen müssen. Damit lässt sich die Überrepräsentation der sozialen Randgruppen erklären. Besserbemittelte Familien haben dahingegen keinen Grund Sozialbehörden aufzusuchen und können Misshandlungen besser verbergen. Zudem kommen sie gar nur schwer in den Verdacht ihre Kinder zu misshandeln, „da sie entfernt von Nachbarn in Einfamilienhäusern residieren und durch ihre soziale Stellung über den Verdacht erhaben seien“ (ebd.).

Diese Untersuchungen reichen zwar schon weit in die Vergangenheit zurück, sind aber dennoch nicht veraltet. Auch heute noch wird der Unterschicht ein erhöhtes Risiko der Kindesmisshandlung zugeschrieben, denn finanzielle Not und Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung „erwiesen sich in verschiedenen prospektiven Studien als signifikante Prädikatoren von Misshandlung und Vernachlässigung“ (Bender/Lösel 2005, S. 330). Gerade in unserer heutigen Zeit gibt es viele Familien, die finanziell eher schlecht dastehen. Grund dafür ist oft Arbeitslosigkeit eines Partners – in den meisten Fällen des Vaters. In der Regel ist der Vater für das Familieneinkommen zuständig, während die Mutter die Kinder versorgt. Wenn allerdings das einzige Einkommen fehlt, so wird es für die Familie knapp mit dem Kindergeld und der dann zustehenden Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld auszukommen. Eltern, die sich in einer solchen Lage befinden, fühlen sich dann bereits mit der eigenen Versorgung überfordert. Sind noch Kinder und Kleinkinder vorhanden, fühlen sich die Eltern in dem Maße überfordert, dass sie frustriert werden und daraufhin oft mit Aggressionen und Gewalt auf ihre Kinder reagieren. Einige Autoren halten ausdrücklich fest, „Arbeitslosigkeit sei keine Ursache (wohl aber ein signifikanter Faktor) für Mißhandlung, denn man könne nicht erwarten, daß Mißhandlungen verschwänden, wenn etwa Vollbeschäftigung einträfe“ (Amelang/Krüger 1989, S. 77).

Der Zustand der Arbeitslosigkeit zieht nicht nur die finanzielle Belastung mit sich, sondern wirkt sich auch auf die Psyche der Eltern aus. Die Arbeitslosigkeit und die damit einhergehende finanzielle Not belasten besonders die Väter und deren Selbstwertgefühl. Der Vater fühlt sich nutzlos und kompensiert seinen Ärger und Frust mit Gewalt an seinen Kindern. Die Kinder nehmen sozusagen die Sündenbockrolle ein. Denn „Stress geht mit einer Erhöhung des inneren Erregungsniveaus einher, was die weitere Stress- und Frustrationstoleranz sowie die Impulskontrolle reduzieren kann“ (Bender/Lösel 2005,

S. 330). Weiterhin ist der Vater die meiste Zeit zuhause, wodurch sich zeitlich betrachtet genügend Möglichkeiten ergeben Misshandlungen zu begehen.

Die finanzielle Not zieht noch weitere Faktoren nach sich, die eine Misshandlung begünstigen können. Durch Armut ist es den Familien nur beschränkt möglich angemessene Wohnverhältnisse zu schaffen. Außerdem geht mit der Verarmung meist auch soziale Isolation einher. Natürlich ist in der Bundesrepublik keiner mehr von absoluter Armut betroffen, d. h. keiner muss mehr Hunger leiden oder gar am Hungertod sterben. Aber es gibt sehr wohl die relative Armut bei der es eher um das soziale Elend geht. Laut einem Zitat von Thyen 1972 heißt es:

„Armut nimmt dort, wo sie nicht mehr physischen Hunger bedeutet, monströse, entwürdigende Züge an: inmitten des Güterwohlstands schwindet die letzte Chance, sich mit dem schlechteren ökonomischen Schicksal abzufinden. War früher die Zugehörigkeit des einzelnen zur besseren Gesellschaft eine Bedingung dafür, ob sie am Konsum teilnehmen konnten oder nicht, so entscheidet heute das Maß, in dem der einzelne heute am Konsum teilnimmt, darüber, ob er sich zur Gesellschaft rechnen darf oder nicht. Materielle Armut bedeutet erzwungene Desintegration“ (Brückner zit. n. Thyen 1986, S. 62).

Ist man selbst arm, lebt man wohl auch in einer eher armen Wohngegend. Eine deprivierte und arme Nachbarschaft, in der Gewalt nicht fern liegt, kann ein weiteres Risiko für Kindesmisshandlung darstellen, da „[..] sich das Ausmaß an Gewalt in Familien generell [erhöht]“ (Bender/Lösel 2005, S. 330). Nach Mende und Kirsch wohnten die Familien vielfach in Barackensiedlungen oder Neubausiedlungen mit sozial schwachen Familien, aus denen auch die meisten Misshandlungsfälle kämen (vgl. Zenz 1979,

S. 187). Abgesehen von der Gegend und der Nachbarschaft spielen sich die Probleme auch in den eigenen vier Wänden ab. Oft ist die Wohnung viel zu klein für die Familien. Die Kinder haben nicht einmal ein eigenes Zimmer und die ganze Familie lebt auf einem sehr engen Raum zusammen. Weder die Kinder noch die Eltern können sich bei so wenig Freiraum entfalten oder sich bei Bedarf aus dem Weg gehen. Wenn es dem Kind an Eigenraum innerhalb der Wohnung fehlt, „dann kollidiert es ununterbrochen mit der Mutter und mit anderen Erwachsenen bei deren Tätigkeit“ (Mitscherlich zit. n. Biermann 1969, S. 88). Natürlich wird in solchen Situationen die Toleranzgrenze auf Seiten der Eltern stark strapaziert, da sie selbst keinen Eigenraum für sich finden und sie das somit gegenüber den raumgreifenden Kindern noch aggressiver macht. Bessergestellte Familien leben in der Regel in großzügigeren Wohnungen, so dass diese Problematik vermieden werden kann.

Wie bereits angedeutet liegt bei derartigen Wohnverhältnissen und sozialer Randständigkeit die soziale Isolation nicht fern. Als einer von vielen auslösenden Faktoren für Gewalt in Familien ist oft erkennbar, „dass diese Familien oder Elternteile in sozialer Isolation leben und wenig verlässliche, unterstützende Verbindungen zur Herkunftsfamilie, Verwandtschaft und Nachbarschaft haben“ (Kramer 2000, S. 123). Als mögliche Erklärung hierfür kann man den Charakter der Eltern heranziehen. Das Verhalten von sozial isolierten und misshandelnden Eltern ist gegenüber ihren eigenen Eltern und dermaßen ablehnend, so dass sie häufig auch keinen Kontakt zu Verwandtschaft pflegen. Dadurch bleibt ihnen der emotionale und finanzielle Rückhalt von der eigenen Familie verwährt.

Sozial isolierte Menschen leben zurückgezogen und lösen ihre Probleme für sich allein. Hilfe von anderen anzunehmen lehnen sie grundsätzlich ab und schotten sich mehr und mehr von der Umwelt ab. In den meisten Fällen nehmen diese Familien ihr Umfeld als negativ wahr, was die „Wahrscheinlichkeit [reduziert], dieses um Hilfe zu bitten“ (Bender/Lösel 2005, S. 331).

In der Regel sind misshandelnde Eltern weniger belastbar als „normale“. Allerdings wäre es falsch zu glauben, dass ausschließlich Unterschichtfamilien wenig belastbar und misshandlungsgefährdet sind. Auch wohlhabende und erfolgreiche Eltern können zu Misshandlungstätern werden, wenn sie sich in scheinbar unlöslichen Krisensituationen wähnen. Sie hätten zwar das Geld für einen entlastenden Babysitter, doch das bereits im letzten Abschnitt erwähnte Problem dabei ist, dass „misshandelnde Eltern ungern andere Menschen um Hilfe bitten und die Hilfsbereitschaft anderer gering veranschlagen“ (Kempe/Kempe 1980, S. 32) und „zu einer isolierenden Lebensweise ohne Freunde, ohne Vertraute“ (ebd.) neigen. Familien, die in Krisensituationen gelangen, egal ob sie aus der Ober- oder Unterschicht stammen, verlieren schneller als sonst die Nerven und reagieren aggressiver und gewaltbereiter als gewohnt. So bekommen in allen Einkommensgruppen die Babys Zähne, was dazu führen kann, dass z. B. unangenehme Auseinandersetzungen schon „ausreichen, das Schreien eines zahnenden Babys unerträglich zu machen“ (Kempe/Kempe 1980, S. 32).

Eine auftretende Familienkrise, die zunächst als einmalig oder ungewöhnlich erscheint, ist oft „nur eine in einer langen Reihe ähnlicher Krisen“ (Zenz 1979, S. 211). Auslöser solcher Krisen ist aus der Sicht der Eltern das Verhalten der Kinder, worauf ich im Kapitel 2.2.2. noch genauer eingehen werde. Nicht nur das kindliche (Fehl-)verhalten, sondern auch Ereignisse, die die elterlichen Gefühle verletzen und ihr Selbstwertgefühl herabsetzen, treten als Auslöser familiärer Krisen in Kraft. Häufiger Auslöser ist hierbei eine Zurückweisung des Partners, dessen Rückzug oder Trennung vom Partner. So hat z. B. in Graz eine 32jährige Frau aus Angst ihren Freund zu verlieren, der bereits mit einer anderen Frau schon drei Kinder hatte, viermal eine Schwangerschaft verborgen und die Babys nach der Geburt in der Kühltruhe, in Malerkübeln und unter Gerümpel „entsorgt“ (vgl. o. A. 2005, S. 194). Den gleichen Zustand können auch kritische Bemerkungen der Eltern oder nahe liegende Personen auslösen.

Weitere Krisen können auch durch unerwünschte Kinder und ungewollte Schwangerschaft auftreten. Sobald ein Kind unterwegs ist oder geboren wurde, sind wir für das Neugeborene verantwortlich. Eine Schwangerschaft und deren Konsequenzen sind eine enorme Umstellung für werdende oder frische Eltern, „und es ist für die Eltern eine starke Versuchung, ihnen aus dem Weg zu gehen. Diese Haltungen können zu Mißhandlungen führen“ (Covitz 1992, S. 48). Kinder spüren unweigerlich den Frust und die Abneigung ihrer Eltern ihnen gegenüber. Das Kind führt diese abneigende Haltung auf sich zurück und denkt es sei „irgendwie „schuld“ und sei nicht wirklich erwünscht“ (Covitz 1992, S. 49).

Sehr junge Eltern oder werdende Mütter sehen sich oft einer fast unlösbaren Lebensaufgabe mit der Geburt eines Babys vertraut. Meist sind sie selbst noch unreife Kinder und solch einer Aufgabe und Verantwortung Mutter zu werden emotional und materiell nicht gewappnet. Sie sind ganz besonders auf staatliche und familiale Hilfe angewiesen. Biermann versuchte dies zu belegen und stellte 1969 fest, dass „Kindesmisshandlungen [..] sich besonders bei infantil-unreifen, oft jungen Eltern [finden]“ (Biermann zit. n. Habermehl 1991, S. 29).

Familien, in denen ein Risiko zur Misshandlung besteht, sind solche, in denen die bisher genannten auslösenden Faktoren zusammenfallen. Die Belastung ist in diesen Familien besonders hoch, ergänzt mit den ökonomischen, sozialen und psychischen Problemen und den eingeschränkten Ressourcen zur Problembewältigung. Anstelle „produktiver Konfliktlösung treten hier zumeist aggressive Auseinandersetzungen (zwischen den Partnern), unkontrollierte und unberechenbare Erziehungsstile und -mittel, Kontrollverlust, Resignation, Verdrängung, Leugnung usw.“ (Schone/Gintzel/Jordan/Kalscheuer/ Münder 1997, S. 30).

2.2.2. Persönliche Faktoren

Neben den bisher aufgeführten sozialen und ökonomischen Faktoren, die Kindesmisshandlung auslösen können treten noch weitere auf. Hierbei handelt es sich um auslösende Faktoren, die eher von der Persönlichkeit der Eltern oder des Kindes ausgehen und weniger von der Umwelt. Man darf nicht nur eine einzige Ursache für eine Misshandlung verantwortlich machen, sondern muss die Misshandlung von allen Seiten betrachten und alle möglichen Ursachen in Erwägung ziehen. Durch das Zusammentreffen sozialer und ökonomischer Auslöser mit persönlichen wie „Suchtproblemen, häufigen psychischen und somatischen Krankheiten und der Zerrüttung familialer Bindungen zeichnet sich immer wieder das Bild der „multi-problem-family“ bzw. der „Randgruppenfamilie“ (Zenz 1979, S. 185) ab. Hinzu kommen noch weitere persönliche Auslöser, die im nächsten Kapitel besprochen werden.

2.2.2.1. Auslöser auf Seiten der Misshandlungsopfer

Neben der Freude, die ein neugeborenes Baby mit sich bringt, bedeutet es auch eine Umstellung für die Eltern, die erstmal in ihre Rolle als Eltern hineinwachsen müssen. Zum einen ändert sich oftmals die Beziehung zwischen den jungen Eltern. Die Mutter ist sehr auf den Säugling fixiert, was den Partner eifersüchtig und von seiner Frau vernachlässigt stimmen kann. Umgekehrt kann aber auch auf Seiten der Mutter Eifersucht eine Rolle spielen, denn „eine eifersüchtige Frau läßt zwischen sich und den Gatten nicht gern ein Kind treten, das der Vater zärtlich liebt“ (Ullrich zit. n. Biermann 1969, S. 49). Zum anderen gehen von einem kleinen Baby enorme Anforderungen aus, die sich am Anfang vor allem der Mutter stellen. Von ihr erwartet das Neugeborene, dass es trotz Weinen oder Schreien liebevoll und geduldig umsorgt wird. Der Haushalt ist komplett durcheinender geraten und der Tages- und Nachtablauf hat seine Regelmäßigkeit verloren. Gerade die Anfangszeit erweist sich als ein gefährlicher Krisenherd, der Misshandlung vor allem Vernachlässigung hervorrufen kann. Natürlich will jede Frau ihrem Kind eine gute Mutter sein, aber auf der anderen Seite wird es der Mutter oft erschwert. Wenn das Neugeborene ständiges Schreien an den Tag legt, welches in der Mutter Ratlosigkeit oder gar Hoffnungslosigkeit auslöst, erfährt die Mutter täglich Frustration, Ärger und Überforderung.

Neugeborene stellen meist eine größere Herausforderung dar als ältere Kinder. Letztere können sich mitteilen und den Eltern zu verstehen geben, weshalb sie schreien oder wel-ches Bedürfnis sie haben. Säuglinge können sich nur über Schreien ausdrücken, was von den Müttern oft missverstanden werden kann. Eltern fassen das Schreien des Kindes oft als Vorwurf auf als würde das Kind damit sagen wollen: „Wenn du eine gute Mutter wärest, würde ich jetzt nicht so schreien!“ (Kempe/Kempe 1980, S. 34). Der Elternteil bemüht sich sehr seinem Kind Liebe zu schenken, doch ein endloses Schreien empfindet er als „totale Zurückweisung, worüber er plötzlich in Wut gerät“ (ebd.).

In den meisten Fällen von Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes „stellt sich die Mißhandlung ihrem äußerem Anlaß nach als eine Strafaktion dar, als unkontrollierte Abreaktion von Ärger über ein reales oder vermeintliches Vergehen des Kindes“ (Zenz 1979, S. 200) und nicht als „Quälereien ohne Anlaß“ (ebd.), die eher eine Ausnahme darstellen. Die Eltern reagieren schlichtweg über und verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten dem Kind gegenüber in ihrem Ärger und Frust. Während bei älteren Kindern diverse „Unarten“ zur Misshandlung führen können, sind es bei Kleinkindern und Säuglingen Verhaltensweisen wie z. B. intensives Schreien, Unberechenbarkeit biologischer Rhythmen, Störungen des Essverhaltens usw. (vgl. Dt. Kinderschutzbund NRW 2000, S. 23). Ebenfalls Risikofaktoren sind Unerwünschtheit, abweichendes und unerwartetes Verhalten, Entwicklungsstörungen, Missbildungen und Deformation, niedriges Geburtsgewicht und daraus resultierende körperliche und geistige Schwächen oder auch Stiefkinder (vgl. Dt. Kinderschutzbund NRW 2000, S. 25). Auch Kleinigkeiten wie Störungen beim nächtlichen Geschlechtsverkehr durch Schreien des Kleinkindes, Unsauberkeit beim Essen, Beschmutzen oder endloses Schreien können Krisensituationen auslösen, die zu Misshandlungen führen können. Im späteren Kleinkindalter kommen noch Anlässe wie Einkoten und Einnässen hinzu. Dem Schreien des Säuglings, das Teil des Bindungsverhaltens zwischen Baby und Mutter ist, kommt eine besondere Bedeutung zu. In extremen Schreisituationen bahnt sich die Gefahr einer Wirkungskette an. Der Frust und die Überforderung auf Seiten der Eltern lässt die Eltern noch aggressiver werden, worauf das Kind noch mehr schreit. Die Mutter entwickelt große Schuldgefühle und ihr Selbstwertgefühl wird stark angegriffen.

In der Mehrzahl der Fälle bei Überbelastung der Eltern durch „schwierige“ Säuglinge ist Vernachlässigung die Folge. In Extremsituationen, wie z. B. unentwegtem Schreien, kann sogar Misshandlung ausgelöst werden. Bei schwierigen Kinder ist neben den bereits genannten auslösenden Faktoren „das früheste Anzeichen von Vernachlässigung [..] gewöhnlich das Syndrom des Nichtgedeihens, das am häufigsten in den ersten zwei Jahren auftritt“ (Kempe/Kempe 1980, S. 44). Oft verweigern Säuglinge die Nahrung oder können sie nicht bei sich behalten und erbrechen alles gleich wieder. Für die Eltern stellt diese Situation des Nichtessens eine erneute Belastungssituation dar. Die Mutter versucht dann häufig gewaltsam dem Kind Essen zuzuführen, was dann in den Bereich der körperlichen Misshandlung führt. Deshalb sollte die Mundregion besondere Beachtung finden, da Trink- und Nahrungsschwierigkeiten ein häufig auslösendes Moment für Misshandlung sind. Verbrennungen der Mundschleimhaut kommen durch gewaltsames Füttern oder zu heiße Nahrung zustande oder ein Riss des Oberlippenbändchens ist meistens Ausdruck dafür, dass das Kind zum Schwiegen gebracht werden sollte oder gewaltsam gefüttert wurde (vgl. Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1982, S. 53).

Sicherlich stellt sich nach diesem Kapitel die Frage, warum manche Eltern derart auf Belastungssituationen reagieren. Denn keinesfalls bedeutet es, wenn mehrere Faktoren für ein schwieriges Kind auftreten, dass Eltern zwangsläufig in Vernachlässigungs- und Misshandlungsrisiko geraten. Um das Verhalten von Eltern zu verstehen, die auf Krisen und Belastungen aufgrund schwierigen Verhaltens der Kinder gewaltsam reagieren, muss auf deren Psyche und Vergangenheit eingegangen werden.

2.2.2.2. Auslöser auf Seiten der Misshandlungstäter

Auch wenn ein schwieriges Kind nicht zwangsläufig Auslöser für Misshandlungen ist, so wurde doch in Untersuchungen zur Erfassung der psychosozialen Risikobelastung festgestellt, dass „je höher also die psychosoziale Belastung einer Familie ist, desto größer ist die Mißhandlungsneigung der Mütter, bzw. desto geringer ihre Fähigkeit, angemessen auf die Bedürfnisse des Kindes zu reagieren“ (Stöhr 1990, S. 34). Neben psychosozialen Belastungen wie Lebenskrisen, Überlastungen, Schwierigkeiten nach der Geburt oder ungewollte Schwangerschaft wird das Spektrum der Misshandlungsauslöser, die von der Person ausgehen, durch Kriterien wie einer gewaltgeprägten Vergangenheit, psychischer Labilität oder Krankheiten der Eltern erweitert.

Vor allem in der klinischen Arbeit findet man sehr oft die These, dass misshandelnde Eltern als Kind selbst Erfahrungen mit Gewalt erlebt haben oder selbst misshandelt wurden. Bereits vor über 40 Jahren hielten z. B. Steele et. al. an dieser Annahme fest, und insgesamt durchzieht die These wie ein roter Faden die Literatur. Die Annahme, dass Eltern, die als Kind Gewalt erfahren haben, zu Gewalt in der Erziehung der eigenen Kinder neigen, „daß geschlagene Kinder die schlagenden Eltern der nächsten Generation werden, ist weit verbreitet und ein gefestigter Bestandteil alltagstheoretischer Konzepte der Erklärung von Gewalt“ (Wetzels 1997, S. 101/102). Anhand der Lebensgeschichte der Eltern lässt sich oft erkennen, dass sie ihre Kinder ebenso erziehen und behandeln wie sie es von ihren Eltern gewohnt waren. Nicht alle von ihnen wurden selbst misshandelt, aber sie haben die Erziehung ihrer Eltern nicht als positiv erlebt. Sie haben den Anforderungen ihrer Eltern nicht entsprechen können und wurden daraufhin mit körperlicher oder seelischer Gewalt bestraft. Eigene Wünsche durfte sie als Kind nicht aussprechen, sondern sie sollten ausschließlich auf die Wünsche und Anforderungen ihrer Eltern eingehen. Dieser so genannte „elternzentrierte“ Erziehungsstil hinterließ bei vielen Elternteilen tief verankerte Gefühle nicht geliebt und umsorgt worden zu sein, was im Fachjargon als „basic mothering“ bezeichnet wird. Als Folge lässt „die eigene Entbehrung des „basic mothering“ [..] später eine mütterliche Beziehung in der Interaktion mit dem eignen Kind nicht entstehen, genauer: sie entsteht nur in sporadischen, nicht tragfähigen Ansätzen, die bei der leisesten Belastung zusammenbrechen“ (Zenz 1979, S. 220). Infolge der eigenen Misshandlungs- und Gewalterfahrungen der Eltern, die in ihrer eigenen Kindheit selbst Opfer einer misslungenen Sozialisation waren, sollten die negativen Zuschreibungen der Eltern abgemildert werden. Da sie am eigenen Leib weder Zuneigung noch Fürsorge oder Liebe erfahren haben, fällt es ihnen schwer derartige Gefühle weiterzugeben und zu vermitteln. Deshalb tritt „an Stelle der Negativ-Attributierungen der biologistischen Variante [..] hier also Verständnis und Mitgefühl für die Eltern“ (Steele/Pollock zit. n. Amelang/Krüger 1989, S. 61).

[...]


[1] Siehe Anhang I und II.

Ende der Leseprobe aus 164 Seiten

Details

Titel
Die körperliche und seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Misshandlung und Vernachlässigung
Untertitel
Ursachen, Folgen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
164
Katalognummer
V67327
ISBN (eBook)
9783638585637
ISBN (Buch)
9783656771517
Dateigröße
14145 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beeinträchtigung, Kindern, Misshandlung, Vernachlässigung, Ursachen, Folgen, Präventions-, Interventionsmaßnahmen
Arbeit zitieren
Nadja Rueth (Autor:in), 2006, Die körperliche und seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Misshandlung und Vernachlässigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67327

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die körperliche und seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Misshandlung und Vernachlässigung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden