Entwicklungschancen für Investmentfonds im Zuge einer Reform der Altersvorsorge in Deutschland


Seminararbeit, 2006

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Herausforderung für das deutsche Altersvorsorgesystem

3 Konzept zur zukünftigen Altersvorsorge in Deutschland
3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung
3.2 Betriebliche Altersvorsorge
3.3 Private Altersvorsorge

4 Perspektive für Investmentfonds in der Altersvorsorge
4.1 Liberalisierung des Produktmarkts/Garantiefonds
4.2 Zulassung eines Altersvorsorgekonto
4.2.1 Beitragszusage des Arbeitgebers
4.2.2 Verbindung zwischen betrieblicher und privater Altersvorsorge
4.2.3 Anlagewahlfreiheit und Portabilität
4.2.4 Flexibilisierung der Auszahlungsphase
4.3 Contractual Trust Arrangement (CTA)
4.3.1 Grundstrukur Contractual Trust Arrangement
4.3.2 Implikation von IFRS und Basel II auf die Entwicklung von CTA's
4.3.3 CTA's für Klein- und Mittelstand

5 Vorteile und Nachteile der Altersvorsorge mit Investmentfonds
5.1 Rendite von Investmentfonds
5.2 Robust gegenüber der demographischen Entwicklung
5.3 Individuelle Freiräume in der Ansparphase

6 Nachteile von Investmenfonds in der Altersvorsorge
6.1 Keine Garantieverzinsung
6.2 Asset Meltdown

7 Schlußwort

1 Einführung

Alterssicherung ist in Deutschland bislang vor allem als Aufgabe des Staates verstanden worden. Diese einseitige Orientierung manifestiert sich in einer schiefen Architektur des Gebäudes der Alterssicherung. Über 80% der Alterseinkünfte stammen aus den gesetzlichen Renten und Pensionen des Staates, der ersten Säule der Vorsorge. Hingegen sind die beiden anderen, privat organisierten Vorsorgepfeiler unterentwickelt. Das gilt vor allem für die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge mit einem Anteil von nur rund 5%. Aber auch der Anteil der dritten Säule, der individuellen Altersvorsorge, fällt mit rund 13% relativ gering aus.

Diese Anteile sind kein Zeichen der Überlegenheit des staatlichen Systems, sondern Folge von sozialpolitischer Weichenstellung. Während der Expansionsphase des Sozialstaats in den späten 1960er und 1970er Jahren wurde die Rentenversicherung kräftig ausgebaut, insbesondere auch durch Förderung des Vorruhestandes. Zudem stieg die so genannte Nettoeckrente, d.h. die Rente des Durchschnittsverdieners nach 45 Versicherungsjahren, in dieser Zeit von rund 61 auf über 70%. Dieses Niveau galt nahezu bis in die jüngste Vergangenheit. Es zeigt den umfassenden Vorsorgeanspruch des Sozialstaates der auf tönernen Füßen einer staatlich gelenkten Einkommensumverteilung von den Erwerbstätigen hin zu den Rentnern ruht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Welches große Problem mit dem Aufblähen der Rentenversicherung entstanden ist, haben deren Protagonisten lange übersehen. Um die staatlichen Leistungen zu finanzieren, musste die Rentenversicherung ihren aktiven Mitgliedern immer tiefer in die Tasche greifen. Der Beitragssatz stieg von 14% Mitte der 60er Jahre auf über 19% Mitte der 80er Jahre. Derzeit beträgt er 19,5%. Der Anstieg der Sozialbeiträge hat die Lohnnebenkosten in die Höhe getrieben und wirtschaftspolitische Fehlentwicklungen, vor allem die Arbeitslosigkeit, forciert. Darüber hinaus verschlingt die Rentenkasse hohe Zuschüsse des Bundes, die teilweise aus der Ökosteuer finanziert werden. Trotz vermehrter Mittelzufuhr muss die Politik seit längerem bei den Ausgaben auf die Bremse treten. Immer wieder hat sie Leistungen gekürzt, nur mit Verzögerung gewährt oder gänzlich gestrichen. Zu erinnern ist etwa an das Aussetzen von Rentenanpassungen, wie es zuletzt in 2004 praktiziert wurde. Dessen ungeachtet beharrte die Politik bis Anfang dieses Jahrzehnts dogmatisch auf ihrem Versorgungsanspruch. Die gesetzliche Rente ist sicher und reicht für einen angemessenen Lebensstandard im Alter aus, hieß es. Erst mit der Rentenreform 2001 erfolgte die überfällige Kehrtwende. Mit dem damals beschlossenen Umbau der Rentenanpassungsformel hat der Gesetzgeber eine längerfristige deutliche Absenkung des Rentenniveaus eingeleitet. Damit sollte die Rentenversicherung für den demografischen Wandel wetterfest gemacht werden. Gleichermaßen nahm die Politik Abschied von der Illusion, ungeachtet der alternden Bevölkerung auch künftig ein hohes Rentenniveau gewährleisten zu können.

Allerdings war die Halbwertzeit der Reform gering. Nach nur drei Jahren erfolgten 2004 weitere unvermeidbare Einschnitte bei der gesetzlichen Rente, weil 2001 die Brisanz der demografischen Veränderung von der Politik unterschätzt wurde. Gemäß dem im Juli 2004 verabschiedeten „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz“ wird die Rentenformel um einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt. Er drosselt die im Lohnanpassungsprinzip angelegten Rentenerhöhungen, wenn die Zahl der Rentner relativ zu der der Beitragszahler steigt.

Die Folgen der wiederholten Korrekturen des Rentenrechts sind dramatisch: Rentenerhöhungen werden künftig nur noch bescheiden oder - wie jetzt in den Koalitionsverhandlungen verlautbart wurde - gänzlich für das Jahr 2006 ausfallen. Für viele Jahre werden sie kaum über der Preissteigerungsrate liegen. Je weiter wir in die Zukunft blicken, desto weiter wird sich das Rentenniveau von heutigen Standards entfernen. Dies gilt zumindest bis zum Jahr 2040. Statt knapp 70% wie im Jahr 2003 wird das Rentenniveau für den Eckrentner dann voraussichtlich weniger als 50% betragen. Die Rentenversicherung wird künftig für viele nur noch eine Basisversicherung bieten. Wegen der demografischen Belastungen gibt es für den Staat keine finanzierbare Alternative.

Ich habe diesen unbefriedigenden Sachstand zum Anlass der Ausarbeitung genommen um über tragfähige Konzepte der Altersvorsorge für die Zukunft nachzudenken und daraus die Entwicklungschancen für Investmentfonds abzuleiten. Sie skizziert im ersten Teil die Herausforderung der Altersvorsorge in Deutschland aus heuiger Sicht. Im anschliessenden Haupteil werden die Ergebnisse meiner konzeptionellen Überlegungen präsentiert, die einen speziellen Blickwinkel auf die Entwicklungschancen für Investmentfonds in Deutschland richten. Die angestellten Überlegungen werden verdeutlichen, dass es für die Politk noch zahlreiche Ansatzpunkte gibt, um die Lage der Rentenkassen einerseits als auch die Situation der zukünftigen Rentenbezieher andererseits, nachhaltig zu verbessern. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer Altersvorsorge mit Investmentfonds runden diese Ausarbeitung ab.

2 Herausforderung für das deutsche Altersvorsorgesystem

Das System der umlagefinanzierten Rente war lange Zeit erfolgreich und bewährt. Jedoch kennt unsere gesetzliche Rentenversicherung kein langfristiges Ansparen von Beiträgen oder nur in geringem Maße, die Bildung von langfristig angespartem Kapital. In Zeiten günstiger wirtschaftlicher Entwicklung und bei günstigem Verhältnis von Einzahlern und Empfängern war es gleichwohl möglich, einen Betrag im Rententopf anzusparen, der für Rentenzahlungen für viele Monate ausreichte. So konnte man in den sechziger und siebziger Jahren noch über eine Reserve von einigen Monaten im Rententopf verfügen. Durch Auszahlung von nicht beitragsgedeckten Leistungen in den achtziger und neunziger Jahren ist die Reserve förmlich dahin geschmolzen, was dazu geführt hat, dass die aktuellen Rentenzahlungen nur noch durch Bundeszuschüsse finanziert werden können.1 Die Beiträge, die heute von Arbeitgebern und Arbeitnehmern monatlich eingezahlt werden, decken also nur noch einen Bruchteil der Forderungen welche durch die Rentenversicherungsanstalt gedeckt werden müssen. Dieser Vorgang beruht maßgeblich auf der Verschiebung der Alterspyramide und anhand der folgenden Tabelle soll nun dargelegt werden, warum sich in besonderem Maße das deutsche System mit den größten Herausforderungen konfrontiert sieht.

Tabelle 1: Der demografische Wandel in ausgewählten Ländern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie zu sehen ist, verschiebt sich in ausnahmslos allen dargestellten Ländern die Alterspyramide auf ungünstige Weise. Auf einen jüngeren Menschen fallen statistisch immer mehr ältere Menschen.

Besonders dramatisch vollzieht sich diese Entwicklung in Deutschland. Besonders in langfristiger Hinsicht wird deutlich, wie schwerwiegend diese Entwicklung das Land 1 Verband Deutscher Rentenversicherungen, Rentenversicherung in Zahlen 2005, 24.06.2005, S. 4 heimsucht, wenn man sich vor Augen führt, dass dann sogar das 1:1-Verhältnis nach oben überschritten wird. Eine Bevölkerungsallokation, wie sie bis heute ohne Beispiel ist.

Diese Strukturverschiebungen sind seit längerer Zeit bekannt. Es ist ebenso bekannt, dass es vielen Ländern auch gelungen ist, darunter lassen sich auch viele europäische Nachbarländer finden, zumindest teilweise umzusteuern. So kann konstantiert werden, dass in diesen Positivbeispielen klar ein Umdenken zugunsten kapitalfundierter Alterssicherungssystemen stattgefunden hat. Deutschland fällt hier unglücklicherweise aus der Reihe. Noch immer ist das System in einem dramatischen Maße abhängig vom Umlageprinzip, obwohl es mittel- bis langfristig so nicht fortgesetzt werden kann. Natürlich kann das Umlageprinzip nicht von heute auf morgen abgeschafft werden, deshalb wurde in der Vergangenheit versucht, dieses System innerhalb seiner bestehenden Grundsystematik zu verbessern. Ein klassisches Beispiel stellt hier die immer wieder diskutierte und in Maßen auch realisierte Anhebung des Renteneintrittsalters dar. Diese kann jedoch nur als temporär wirkende Schönheitskorrektur angesehen werden, da dadurch die Achse der Waage hin zu dem Arm der Älteren, bzw. der Leistungsempfänger, verschoben wird. Das immer dramatisch werdendere Missverhältnis offenbart jedoch auf schonungslose Art, die arg überschaubaren Grenzen dieser - längst überfälligen - Korrekturmaßnahme.2

Die Methode des erhöhten Renteneintrittsalters kann geradezu als Modell für sämtliche langfristig aussichtlosen und hier nicht näher ausgeführten Bemühungen, den Veränderungen von Bevölkerungsaufbau im Rahmen der tradierten, umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme entgegenzuwirken, stehen. Den Versuchen, das bestehende gesetzliche Umlagesystem in Deutschland zu reformieren, sind also derart enge Grenzen gesetzt, das dem Land nichts anderes übrigt bleibt, als in eine andere Richtung zu gehen.3

3 Konzept zur zukünftigen Altersvorsorge in Deutschland

Ziel aller Bemühungen muss es also sein, die umlagefinanzierte erste Säule peu à peu auf kapitalgedeckte Systeme umzuschichten.4 Durch den immer schwerer werdenden Alterslastquotienten wird es nicht möglich sein, ohne verstärkte Vermögensbildung, den gewohnten und erwarteten Lebensstandard auch im Alter zu gewährleisten. Das Konzept der zukünftigen Altersvorsorge besteht nach wie vor aus dem bereits vorhandenen Drei- Säulen-Modell, dass jedoch aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklungen graduell ausbalanciert werden muss.

3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung

Als Erstes muss der Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung gerichtet werden. In naher Zukunft darf und gleichermaßen kann die gesetzliche Rente nur noch eine existenzsichernde Grundrente sein, welche für die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen muss. Nach einhelliger Meinung internationaler Experten liegt eine gesetzliche Grundrente zwischen 40 und 45% des letzten bezogenen Bruttoeinkommens.5 Betrachten wir die Finanzierung derselbigen, so ist klar, dass dies sowohl kurz- als auch langfristig nur durch die Anwendung des Umlageverfahren möglich sein wird, welches unverändert durch eine paritätische Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gespeißt wird. Die Frage, die sich in der Tat stellt ist, die zu entrichtende Beitragshöhe. Hierüber herrscht Unstimmigkeit in der Fachwelt, wobei eine klare Tendenz zu einem maximalen paritätischen Beitrag von insgesamt 15% zu erkennen ist.6 Es erscheint jedoch offensichtlich, dass ein Beitrag von 15% bei Weitem nicht ausreichend sein würde, um die existenzsichernde Grundrente zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist die wirtschaftliche Solidarität in Deutschland in den Mittelpunkt zu rücken, die im übrigen trotz aller negativ Berichterstattungen, sehr stark ausgeprägt ist verglichen mit anderen hochentwickelten Industrienationen. In Bezug auf die in Deutschland bestehende Beitragsbemessungs- und Gerinfügigkeitsgrenze bedeutet dies konkret eine Abschaffung beider Regularien um somit die Solidarität klar hervorzuheben als auch die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen.7 Abhängig Beschäftigte, Selbständige, Beamten als auch Studenten müssten somit einen Beitrag zur gestzlichen Rentenversicherung erbringen, der nicht ab einem bestimmten Gehalt in seiner Höhe beschnitten wäre. Um der wirtschaftlichen Solidarität gerecht zu werden und auch einen Nutzen für das Gesamtsystem zu erreichen, muss im Gegenzug die Höhe der Rente nach unten und nach oben begrenzt werden, wobei sich die Höhe der Rente an der Beitragsdauer, dem durchschnittlichen Jahresgehalt und an Erziehungsgutschriften orientiert.8

Somit wäre die wirtschaftliche Solidarität durch die begrenzte Rentenhöhe bei unbegrenzter Beitragspflicht von herrausragender Bedeutung, da eine starke vertikale Umverteilung von oben nach unten bewirkt würde, die nur innerhalb eines gewissen Einkommensbereich eine gewisse Relation zwischen Beiträgen und Leistungen ausweist.9

Die Erfahrungen aus dem Ausland, insbesondere deren der Schweiz, zeigen, dass es ein Trugschluss wäre, zu glauben, die Abschaffung der Beitrgsbemessungs- und Geringfügigkeitsgrenze würde zu einer nachhaltig finanzierten Grundrente durch die Träger der diversen Landesversicherungsanstalten führen. Vielmehr muß der Fehlbetrag, der durch Steuerzahlungen beglichen wird, zur Deckung der Rentenansprüche durch Subventionen von Bund und Ländern ausgeglichen werden.10 Das Entscheidende jedoch ist, dass die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute zirka 80% der gesamten Altersvorsorge im Verlauf der Zeit auf die bereits erwähnten 40 bis 45% sinken würde und somit einerseits die Belastung der Rentenkasse als auch andererseits, die Beitragsbelastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber abnehmen würde. Dies dürfte nach heutiger Ansicht signifikante Effekte auf die betriebliche und private Altersvorsorge haben, die nachfolgend behandelt werden.

[...]


1 Verband Deutscher Rentenversicherungen, Rentenversicherung in Zahlen 2005, 24.06.2005, S. 4

2 Vgl. Jaklin, P., Schmid für Erhöhung des Rentenalters, Financial Times Deutschland, 29.08.2003, S. 1

3 Vgl. Lahusen, R. (2003), S.19

4 Vgl. Lahusen , R. (2003), S.19

5 Vgl. Börsch-Supan, A. und Miegel, M. (1999), S. 5.

6 Vgl. Binding, L. (2002), S.78

7 Vgl. Börsch-Supan, A. und Miegel, M. (1999), S. 5.

8 Vgl. Binding, L. (2002), S.78

9 Vgl. Binding, L. (2002), S.79

10 Vgl. Börsch-Supan, A. und Miegel, M. (1999), S. 10

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Entwicklungschancen für Investmentfonds im Zuge einer Reform der Altersvorsorge in Deutschland
Hochschule
Hochschule Reutlingen  (ESB Reutlingen)
Veranstaltung
Wertpapiermanagement
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V66821
ISBN (eBook)
9783638592147
ISBN (Buch)
9783638671675
Dateigröße
718 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit hat einen konzeptionellen Hintergrund, der stark durch die aktuelle Diskussion der Altersvorsorge geprägt ist. Die Arbeit wurde in Zusammenarbeit mit einem der führenden Investmentfondsgesellschaften in Deutschland erstellt und bietet daher fundamental interessante Daten.
Schlagworte
Entwicklungschancen, Investmentfonds, Zuge, Reform, Altersvorsorge, Deutschland, Wertpapiermanagement
Arbeit zitieren
Achim Schwichtenberg (Autor:in), 2006, Entwicklungschancen für Investmentfonds im Zuge einer Reform der Altersvorsorge in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66821

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