Fraktionen - Geschichte, Rechtsstellung, Aufgaben


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Begriff „Fraktion“

3. Die Fraktionen in der Geschichte
3.1 Die Fraktionsbildungen in der Frankfurter Nationalversammlung
3.2 Die Fraktionsbildungen in Preußen
3.3 Die Fraktionsentwicklung in den Reichstagen bis 1914
3.4 Die Fraktionen in der Weimarer Republik

4. Die Rechtsstellung der heutigen Fraktionen

5. Bildung, Organisation und Alltag einer Fraktion
5.1 Die Fraktionsbildung
5.2 Die Fraktionsversammlungen
5.3 Der Fraktionsvorstand: Mitglieder und Funktionen
5.4 Die Arbeitskreise

6. Die Finanzierung der Fraktionen

7. Das Zusammenspiel von Fraktion und Partei

8. Abschlussbemerkung

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Sie gelten häufig als die berühmte „Hand am Hebel“. Die Mitglieder der politischen Fraktionen in den kommunalen Räten, in den Länderparlamenten und im Bundestag gelten als die Personen, die den direkten Einfluss auf die Politik ausüben können. Zwar gibt es viele verschiedene Parteien und auch andere politische Organisationen – doch in keiner anderen Vereinigung können die Mitglieder aktiver Politik „machen“ als in einer Fraktion. In der Einleitung zum aktuellen „Kürschners Volkshandbuch“ heißt es: „Die Fraktionen gehören zu den wichtigsten politischen Schaltstellen des Parlaments. Sie entscheiden zum Beispiel über die Einbringung eines Gesetzentwurfes oder über die Linie, die in einer Plenardebatte verfolgt werden soll.“[1] Auch in einem weiteren Informationsblatt des Deutschen Bundestages wird den Fraktionen eine sehr wichtige Rolle zuerkannt: „Ein zentrales Element der Meinungsbildung und wichtig für eine einheitliche politische Linie ist die Arbeit der Fraktionen.“[2]

Es steht also außer Frage, dass die Fraktionen eine der wichtigsten Institutionen im politischen Alltag sind. Da stellt sich natürlich die Frage, warum gerade die Fraktionen die Schaltstellen der Politik sein sollen. Wie muss eine Fraktion organisiert sein und wie muss sie tagtäglich arbeiten, damit die Politik auch produktiv ist? Diese Fragen sollen unter anderem in dieser Arbeit erläutert und erklärt werden. Zu Beginn wird ein kurzer Blick in die Vergangenheit gemacht werden, um so die historische Entwicklung der Fraktionen darzustellen. Dabei soll besonders betrachtet werden, aus welchen Gründen Fraktionen entstanden sind und ob sie schon immer so eine wichtige Rolle spielten wie in der heutigen Politik.

Ein besonderes Augenmerk legt diese Arbeit auch auf die rechtliche Stellung der Fraktionen und auf ihre Finanzierung, wobei sich der größte Teil dieser Untersuchung sicherlich mit der Organisation und Arbeitsweise der Fraktionen beschäftigt. In einem letzten Punkt soll versucht werden, die Beziehungen der einzelnen Parteien zu ihren Fraktionen zu analysieren. Hier soll beobachtet werden, inwiefern die Par- teivorstände mit den Fraktionsvorständen kooperieren oder ob sie dieses eher unterlassen.

2. Der Begriff „Fraktion“

Das Wort Fraktion an sich stammt aus dem Lateinischen. Es ist von dem Verb „frangere“ abzuleiten, was im Deutschen so viel wie „brechen“ oder „durchbrechen“ bedeutet. In der englischen und französischen Sprache bedeutet das Wort „fractio“ unter anderem „Bruchstück“ oder „Bruchteil“, wobei es im politischen Zusammenhang die Bedeutung des „Bruchteils einer Versammlung“ hat.[3] Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Fraktion sowohl im medizinischen als auch im chemischen Zusammenhang benutzt.[4]

Im politisch-soziologischen Bereich steht Fraktion für den Bruchteil eines Vereins oder einer Partei, also für eine Aktionsgemeinschaft, die zumeist eine gemeinsame Willensbildung anstrebt.[5]

3. Die Fraktionen in der Geschichte

3.1 Die Fraktionsbildungen in der Frankfurter Nationalversammlung

Chaotische Zustände in Form von einer Flut von verschiedenen Anträgen, Petitionen und Reden machte eine konstruktive politische Arbeit in der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 unmöglich. Auf Grund der hohen Zahl der Volksvertreter -es waren zeitweise bis zu 585 Abgeordnete in der Frankfurter Paulskirche- trafen in den Sitzungen der Versammlung viele verschiedene Meinungen und Anschauungen aufeinander. Schnell nach dem Zusammenschluss der Nationalversammlung am 18. Mai 1848[6] wurde deutlich, dass nicht jeder einzelne der Abgeordneten angehört werden konnte. Die Arbeitsweise musste somit neu organisiert werden. Schon am Morgen des 18. Mai 1848 machte Johann Gustav Droysen während einer Sitzung der Gruppe liberaler Abgeordneter deutlich, dass die „Notwendigkeit, dass man sich organisiere“[7] bestehe.

Stimmen wurden laut, dass Gremien geschaffen werden müssten, die eine Auswahl der Redner träfen und sich auf bestimmte Anträge einigten.[8] So entstanden in der Folgezeit einige sogenannte „politische Klubs“, die auch als Fraktionen oder „Parteyen“ bezeichnet wurden.[9] Sie trafen sich zumeist regelmäßig in den Frankfurter Gasthäusern, nach denen sie sich auch benannten. Die konservativen Volksvertreter kamen zum Beispiel im „Steinernen Haus“ oder im „Café Milani“ zusammen, die radikalen Republikaner dagegen im „Donnersberg“. Die stärkste Kraft der Frankfurter Nationalversammlung, die bürgerlich-liberale Mitte, hielt ihre Fraktionsversammlungen im „Württemberger Hof“ und im „Kasino“ ab.[10] Alle diese „Klubs“ zeichneten sich durch eine relativ sichere Organisation und zum Teil sogar durch eine schriftliche Satzung aus.

Trotz dieser lockeren Zusammenschlüsse stellten die ersten Fraktionen in der deutschen Geschichte noch keine festen „Machtblöcke“ dar. Zwar ließ sich ein stark innerfraktionell abgesprochenes Abstimmungsverhalten erkennen, gleichwohl ebbte die starke Fluktuation der Fraktionsmitglieder bis zum Ende der Nationalversammlung nie ab.[11] Im Vergleich mit den heute existierenden Fraktionen, waren die Fraktionen der Paulskirche noch sehr instabil und offen. Doch der Grundstein für das neue politische und demokratische Gremium „Fraktion“ wurde in dieser Zeit gelegt.

3.2 Die Fraktionsbildungen in Preußen

In den Jahren ab 1849 stabilisierten sich die Fraktionen in der Berliner Nationalversammlung zunehmend. Sie gewannen immer mehr an politischem Gewicht, bildeten in sich geschlossene Gemeinschaften und aus ihnen heraus bildeten sich letztendlich die politischen Parteien.

[...]


[1] Holzapfel, Klaus-J. (Hrsg.): Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode 1998, Sonderdruck für den Deutschen Bundestag – Referat Öffentlichkeitsarbeit, Rheinbreitbach85 1999. S. 12. Künftig zitiert als: Holzapfel: Kürschners.

[2] Deutscher Bundestag (Hrsg.): Der 14. Deutsche Bundestag, Bonn 1999.

[3] Hauenschild, Wolf-Dieter: Wesen und Rechtsnatur der parlamentarischen Fraktionen, Berlin 1968. S. 13. Künftig zitiert als: Hauenschild: Wesen.

[4] Auf die Bedeutungen in diesen Zusammenhängen muss hier nicht weiter eingegangen werden.

[5] Drechsler, Hanno/Hilligen, Wolfgang/Neumann, Franz (Hrsg.): Gesellschaft und Staat, Lexikon der Politik, München9 1995. S. 304-305. Künftig zitiert als: D.H.N.: Gesellschaft.

[6] Schönberger, Kurt: Die Rechtsstellung der Parlamentsfraktionen, Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Univerität zu Tübingen, Hamburg 1990. S. 9. Künftig zitiert als: Schöneberger: Rechtsstellung.

[7] Schönberger: Rechtsstellung. S. 9.

[8] Hauenschild: Wesen. S. 23.

[9] Hauenschild: Wesen. S. 24.

[10] Deutscher Bundestag (Hrsg.): Geschichte des deutschen Parlamentarismus, Berlin 1999.

[11] Schönberger: Rechtsstellung. S. 10.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Fraktionen - Geschichte, Rechtsstellung, Aufgaben
Hochschule
Universität Münster  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Abgeordnete - die unbekannten Wesen
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
17
Katalognummer
V6663
ISBN (eBook)
9783638141871
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fraktionen, Geschichte, Rechtsstellung, Aufgaben, Abgeordnete, Wesen
Arbeit zitieren
Thorsten Laumann (Autor:in), 2001, Fraktionen - Geschichte, Rechtsstellung, Aufgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6663

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