Interventionen fremder Truppen im Bürgerkrieg von Sierra Leone 1991-1999


Magisterarbeit, 2003

128 Seiten, Note: 5,0 (CH) = gut (D)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Einführung ins Thema
2. Fragestellung
3. Die rechtlichen Grundlagen einer Intervention
4. Forschungsstand
5. Vorgehensweise, Literatur- und Quellenlage und Aufbau

II. Hauptteil
1. Die Vorgeschichte 1985-1991
1.1 Sierra Leone am Vorabend des Bürgerkriegs
1.2 1985, ein neuer Hoffnungsträger am Horizont: Präsident Momoh
1.3 Staat und Wirtschaft: 1985-1991
1.4 Die Gründung der Revolutionary United Front
2. Die Zeit von 1991-1996: Von der RUF-Rebellion zum Bürgerkrieg
2.1 Der Beginn der RUF-Rebellion im Jahr 1991
2.2 Die Eskalation zum Bürgerkrieg 1992-1996
2.3 Der lange Weg zum Frieden: Demokratische Wahlen und die Aufnahme von Friedensverhandlungen 1996
2.4 Der Friedensvertrag von Abidjan 1996
2.5 Die Rolle der UNO, ECOWAS und Executive Outcomes 1991-1996
3. Die Zeit von 1997-1999: Verstärktes Engagement von UNO, Nigeria und ECOWAS
3.1 Die Reaktion der Vereinten Nationen auf den Friedensvertrag von Abidjan
3.2 Mai 1997: Staatskollaps in Sierra Leone
3.3 Die Intervention Nigerias im Juni 1997
3.4 Regionales Peacekeeping: Die zunehmende Rolle der ECOWAS 1997
3.5 Die internationale Reaktion: halbherzig und verspätet
3.6 Die Sicherheitsratsresolution 1132 vom 8. Oktober 1997
3.7 Neue Verhandlungen und der Friedensvertrag von Conakry 1997
3.8 Vom Scheitern des Friedensvertrages von Conakry zu Beginn des Jahres 1998 bis zum Jahresende 1998
3.9 Die Reaktion der Vereinten Nationen 1998: Die UN-Sicherheitsratsresolution 1181
3.10 Vom Kampf um Freetown im Januar 1999 bis zur UN-Sicherheitsratsresolution 1270 im Oktober 1999
3.11 Der Vertrag von Lomé und die Vereinten Nationen 1999
4. Ausblick

III. Fazit
1. Die Rolle der Interventionen einzelner Staaten, regionaler Organisationen und der UNO
1.1 Die Arten der Interventionen
1.2 Die wichtigsten Akteure und ihre Motivationen
1.3 Die Ziele der Interventionen
1.4 Anspruch und Wirklichkeit der Interventionen
1.5 Die Legitimation der Interventionen
2. Schlussbemerkungen

IV. Bibliographie
1. Quellen
2. Darstellungen
3. Periodika

V. Anhang
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Personenverzeichnis
3. Geographische und demographische Angaben
4. Karte
5. Charta der Vereinten Nationen (relevante Auszüge)
6. ECOWAS Gründungsvertrag (relevante Auszüge)
7. Chronologie der wichtigsten Ereignisse

I. Einleitung

1. Einführung ins Thema

Bürgerkriege in Afrika werden von verschiedensten Medienkommentatoren und politischen Analysten als ethnische oder tribale Kriege bezeichnet. So geschehen in Bezug auf die Bürgerkriege in Somalia, Ruanda, Demokratische Republik Kongo, Burundi und Liberia. Die ethnische Begründung und Etikettierung dieser Bürgerkriege und der innergemeinschaftlichen Gewalt wird häufig benutzt, um die fundamentaleren ökonomischen und sozio-politischen Faktoren, welche vielfach für den Ausbruch von Bürgerkriegen in Afrika verantwortlich sind, in den Hintergrund zu drängen. Der Ausbruch des Bürgerkriegs in Sierra Leone im Jahre 1991 führte zu einer Vielzahl von plausiblen Interpretationen für eine Kriegsursache. Der Bürgerkrieg erlangte eine traurige Bekanntheit durch die erschreckenden Gewaltakte und die Implosion des Staates (failed state [1]). Der Bürgerkrieg in Sierra Leone, der hauptsächlich um mineralische Ressourcen geführt wurde, repräsentiert eine wichtige Veränderung in der zeitgenössischen Kriegsführung. So fand z. B. eine Veränderung von der zwischenstaatlichen zu einer innerstaatlichen Kriegsführung (Bürgerkrieg) statt. Damit ist dieser Krieg in Sierra Leone ein klassisches Beispiel für einen kriegerischen Konflikt im Schnittpunkt zwischen dem Kampf um strategische Mineralien und einem ‚low-intensity’ Konflikt in Afrika geworden.[2]

Seit dem Ende des Kalten Krieges spielen fremde Interventionen bei der Schlichtung innerstaatlicher Auseinandersetzungen eine zunehmend wichtigere Rolle.[3] Die Vereinten Nationen haben immer öfter die schwierige und oft auch undankbare Aufgabe übernommen, in solche Bürgerkriege einzugreifen. Dabei haben die humanitär motivierten Interventionen [4] seit den 90er Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Dies gilt vor allem für die Interventionen auf dem afrikanischen Kontinent, dessen Länder sich auf der (internationalen) Bühne der Weltpolitik nach dem Ende des Kalten Krieges neu positionieren müssen. Die neuere Interventionspolitik der Vereinten Nationen, die sich auf die Kooperation mit Regionalorganisationen [5] stützt, stellt eine Entwicklung dar, die bedingt, dass die Charta der Vereinten Nationen und die Quellen des Völkerrechts an die neue Situation angepasst bzw. neu interpretiert werden muss.[6] Der Bürgerkrieg in Sierra Leone stellt deshalb ein interessantes Beispiel für die Lösung eines innerstaatlichen Konflikts durch die UNO[7] und eine regionale Organisation dar. Im Fall Sierra Leone waren beide Organisationen mit der Schlichtung des Konflikts beschäftigt.

Die neue Rolle des UN-Sicherheitsrates zeigte sich ab den 90er Jahren in der folgenden Praxis:

Angesichts der neuen Herausforderungen und Chancen nach dem Ende des Kalten Krieges beauftragte der Sicherheitsrat, der zum ersten Mal auf Ebene der Staats- und Regierungschefs tagte, den neuen Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali am 31. Januar 1992 mit der Erarbeitung einer „analysis and recommendations on ways of strengthening and making more efficient within the framework and provisions of the charter the capacity of the United Nations for preventive diplomacy, for peacemaking and for peace-keeping.”[8] Boutros-Ghali übergab seinen Bericht, die ‚Agenda für den Frieden’, am 17. Juni desselben Jahres den Mitgliedern der UNO. Der Bericht nimmt als Voraussetzung der internationalen Gemeinschaft weiterhin die Staatssouveränität an, doch „The time of absolute and exclusive sovereignty [...] has passed“.[9] Diese Agenda sollte den Startschuss in eine neue Epoche des aktiven Humanitarismus sein und betonte das Recht der UNO, zum Schutze der Menschenrechte in Staaten zu intervenieren.[10]

Die Agenda nennt vier Bereiche der UNO-Friedensarbeit: 1. Die Früherkennung von Konfliktsituationen im Rahmen der präventiven Diplomatie, die das Entstehen von Streitigkeiten verhindern soll (Preventive Diplomacy), 2. die Entschärfung eines bestehenden Konflikts mit friedlichen Mitteln und dem Ziel, die Parteien zu einigen (Peacemaking), 3. die Friedenssicherung durch UN-Truppen (Peacekeeping[11]) und 4. den Wiederaufbau einer Friedensordnung durch friedensfestigende Massnahmen. Dabei sollten die regionalen Organisationen wichtige Aufgaben im Sinne einer Dezentralisierung und Entlastung des Sicherheitsrates übernehmen.[12] Doch nach den enttäuschenden Erfahrungen im Nordirak (1991), Somalia (1992/1993), Ruanda (1993), Haiti (1994) und Ex-Jugoslawien (1997) war die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen in Bezug auf erfolgreiche Interventionen in Bürgerkriegen in Frage gestellt.[13] Trotzdem lässt sich die Tatsache nicht bestreiten, dass die UNO bereit war, sich von der traditionellen Vorstellung zu lösen und Bürgerkriege auch als Gefährdung des internationalen Friedens einzustufen und mit militärischen Zwangsmassnahmen nach Artikel 42 UN-Charta einzugreifen. Fortan konnte der Sicherheitsrat nicht mehr verneinen, dass dort, wo eine verzweifelte Menschenrechtslage in Gewalt umschlug, sein Instrumentarium aus dem Kapitel VII gefragt war.[14] Die Vereinten Nationen mussten und müssen deshalb ihre Rolle im Konfliktmanagement, aber auch die Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen neu definieren.

Laut einem Bericht der Stanley Foundation, welche ein wichtiges Forum für UN-Diplomaten und Wissenschaftler auf dem Gebiet der humanitären Intervention ist, hat die UNO eine wichtige Rolle in zukünftigen militärisch durchgeführten (humanitären) Interventionen. Dies insofern als alle militärischen Aktionen im Kontext von grösseren politischen und sozialen Zielsetzungen stehen sollten.[15] Damit dürfte die Förderung des Demokratisierungsprozesses gemeint sein.[16] Des Weiteren haben die Vereinten Nationen eine zentrale Rolle in der Entscheidungsfindung und Legitimierung humanitärer Interventionen. Der Bericht sieht eine Sicherheitsratsresolution, welche das Kapitel VII und die Anwendung von Gewalt nennt, als einen wichtigen, möglicherweise unabdingbaren Bestandteil einer erfolgreichen Intervention an. Nach Abschluss der militärischen Operationen müsse die UNO den Staat durch die Wiedereinstellung der Ziviladministration und Justiz wiederherstellen.[17] Auch der Bericht des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan an den Sicherheitsrat vom 16. April 1998 definiert die neue Rolle der Vereinten Nationen in innerstaatlichen Konflikten mit folgenden Punkten:

1. Trennung der Protagonisten und Überwachung ihres Verhaltens
2. Durchführung eines umfassenden Regelungsplanes
3. Vorbeugende Einsätze (Konfliktverhinderung durch rechtzeitiges Eingreifen)
4. Schutz humanitärer Interessen
5. Ermächtigung des Gewalteinsatzes
6. Durchführung von Einsätzen mit Hilfe subregionaler oder multinationaler Kräfte
7. Stärkung der afrikanischen Friedenssicherungskapazität[18]

2. Fragestellung

Die Hauptfrage kristallisierte sich nach eingehender Beschäftigung mit dem Bürgerkrieg in Sierra Leone heraus. Es zeigte sich, dass nebst ‚internen Akteuren’ auch immer wieder ‚Akteure von aussen’ auf den Bürgerkrieg Einfluss nahmen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Analyse der Interventionen der Economic Community of West African States (ECOWAS) mittels deren Eingreiftruppe ECOWAS Cease Fire Monitoring Group (ECOMOG) und der Vereinten Nationen. Dabei zeigt sich, dass die ECOMOG und die Vereinten Nationen zunehmend eine herausragende Rolle im Versuch zur Beendigung des Bürgerkriegs hatten. Steht diese Haltung der UNO nun im Zusammenhang mit der neu definierten UN-Rolle in der Konfliktbewältigung oder nicht? Lassen sich konkrete Umsetzungsversuche dieser Rolle am Fallbeispiel Sierra Leone ausfindig machen? Um dieses Ziel zu erreichen, wird folgende Hauptfrage aufgestellt:

Welche Rolle spielten die Interventionen einzelner Staaten, regionaler Organisationen und der Vereinten Nationen im Bürgerkrieg von Sierra Leone?

Damit die Hauptfrage beantwortet werden kann, werden folgende Unterfragen gestellt:

1. Welcher Art waren die Interventionen?
2. Wer waren die wichtigsten Akteure und welche Motive hatten sie?
3. Was waren die Ziele der Interventionen?
4. Wie war das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit?
5. Wie steht es um die Legitimation der jeweiligen Intervention?

In diesem Zusammenhang stellt sich zunächst die Frage nach dem Völkerrecht. Die UN-Charta enthält verschiedene Möglichkeiten, wie der Sicherheitsrat einer Bedrohung des Friedens auf internationaler Ebene entgegenwirken kann.

Es darf angenommen werden, dass ein früheres und energischeres Eingreifen seitens der Vereinten Nationen den Bürgerkrieg verkürzt hätte. Dass sich die Vereinten Nationen dessen bewusst sind, lässt sich aus dem Bericht des Generalsekretärs Kofi Annan vom 16. April 1998 schliessen, wonach sich die Vereinten Nationen mehrfach als unfähig erwiesen haben, den Frieden in innerstaatlichen Konflikten herzustellen.[19] Auch im Fall Sierra Leone haben die Vereinten Nationen lange gezögert, energisch einzuschreiten.

3. Die rechtlichen Grundlagen einer Intervention

Da in der vorliegenden Untersuchung das Völkerrecht von grösster Bedeutung ist, scheint es angebracht, im folgenden Abschnitt die rechtlichen Grundlagen einer Intervention darzulegen: Eine Intervention ist grundsätzlich verboten. Dies ist anhand der drei relevanten Artikel der UN-Charta ersichtlich:[20]

- Das völkerrechtliche Interventionsverbot (Artikel 2 Ziff. 7)
- Das Gewaltverbot (Artikel 2 Ziff. 4)
- Das Recht auf Selbstverteidigung (Artikel 51)

Die Charta der Vereinten Nationen enthält in Artikel 2 Ziff. 7 die Verpflichtung für die Vereinten Nationen, nicht in die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehörenden Angelegenheiten einzugreifen. Artikel 2 Ziff. 1, welcher das Prinzip der souveränen Gleichheit der UN-Mitglieder festlegt, bildet die Grundlage für das Interventionsverbot. Dieses gewährleistet die Ausübung staatlicher Souveränität im Innern und nach aussen. Es hat gewohnheitsrechtlichen Charakter und schützt alle Mitglieder der Vereinten Nationen vor der Androhung oder Anwendung von Gewalt und vor jeden Tätigkeiten, die sich gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit des Staates richten.[21] Ausnahmen vom strengen Gewaltverbot sind nach der Charta der Vereinten Nationen nur im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs (Artikel 51) oder als kollektive Zwangsmassnahmen erlaubt (Artikel 42 und Artikel 53). Die Gewaltanwendung eines Staates innerhalb seiner Grenzen wird vom Gewaltverbot nicht erfasst, und somit bleibt das Interventionsverbot gegen einen solchen Staat grundsätzlich bestehen.[22] Ausnahmen, die auch eine Intervention in die inneren Angelegenheiten rechtfertigen, werden durch die Charta in Kapitel VII Artikel 39 und folgende bestimmt. Dieses Kapitel legt zudem die Vorgehensweise der Vereinten Nationen und besonders des Sicherheitsrates fest. Letzterer entscheidet nach eingehender Prüfung der Situation, ob er Empfehlungen abgeben, nicht-militärische, insbesondere diplomatische oder ökonomische Massnahmen oder militärische Zwangsmassnahmen anordnen will.[23] In der jüngeren Praxis der Vereinten Nationen (ab 1990) wurden massive Menschenrechtsverletzungen zunehmend als zureichender Grund betrachtet, Massnahmen zu ergreifen und Interventionen verschiedener Art zu beschliessen.[24]

4. Forschungsstand

Mit der Interpretation und Auslegung der relevanten Artikel[25] der UN-Charta in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen einer (humanitären) Intervention beschäftigte und beschäftigt sich die rechtswissenschaftliche Forschung intensiv. Die Frage, ob es ein Recht für humanitäre Intervention gibt, wirft Probleme auf, die den Kern des internationalen Rechts berühren. Die Respektierung der staatlichen Souveränität ist einer der Grundsteine der internationalen Rechtsordnung. Noch grundsätzlicher ist die Regel, dass kein Staat bewaffnete Streitkräfte gegen die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines andern Staates einsetzen oder damit drohen darf. Folgt daraus aber nicht auch, dass die internationale Gemeinschaft passiv bleiben muss, wenn eine Regierung gegen ihre eigene Bevölkerung vorgeht, oder wenn das Volk eines Staates durch Hunger oder anderes Unheil bedroht wird, und die Regierung dieses Staates internationale Hilfe ablehnt? Obwohl diese Frage nicht neu ist, hatte das Ende des Kalten Krieges zur Konsequenz, dass diese Problematik neu überdacht werden musste.[26]

Seit 1991 hat sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit einer Reihe von Konflikten befasst, die klassischerweise als Bürgerkriegssituationen bezeichnet werden müssten und eine innere Angelegenheit des jeweiligen Staates sind. Dennoch hat sich die UNO — und das ist eine neue Entwicklung — veranlasst gesehen, entgegen dem Einmischungsverbot des Artikels 2 Ziff. 7 der UN-Charta u.a. auch mit militärischen Mitteln einzugreifen.[27] Erstmals schien der UN-Sicherheitsrat eine „humanitäre Intervention“ zu legitimieren, als er im unmittelbaren Anschluss an den 2. Golfkrieg im Frühjahr 1991 die Resolution 688 vom 5. April 1991, auf welche sich die westlichen Alliierten bei der Errichtung einer Schutzzone für die Kurden im Nordirak beriefen, verabschiedete.[28] Ein zweites Mal reagierte der Sicherheitsrat im Fall Somalia. Die UN-Intervention und die Intervention unter der Führung der Vereinigten Staaten waren ein Debakel und brachten keine Stabilisierung der Situation. Aber auch die nachfolgenden (humanitären) Interventionen im früheren Jugoslawien, in Ruanda und Haiti waren nur bedingt erfolgreich.[29]

So war es denn auch nicht verwunderlich, dass Autoren wie Alex de Waal und Rakiya Omaar feststellten, dass sich die „Humanitäre Internationale“ zu viel zugemutet hatte.[30] Der Sicherheitsrat stellte in der neuartigen Welle des Interventionismus die Souveränität der Einzelstaaten de facto in Frage und zog zunehmend die Verletzung von Menschenrechten und humanitären Mindeststandards[31] zur Rechtfertigung von Interventionen heran. Damit entbrannte die neuere Interventionsdiskussion. Zweifellos wird die Anwendung von Waffengewalt im Namen der Humanität zunehmen. Die Beispiele von (humanitären) Interventionen zeigen jedoch die Bereitschaft der Vereinten Nationen, ihre Rechtsauffassung auszuweiten und bisherige Grenzen, die ihnen aufgrund der UN-Charta vorgegeben sind, zu überschreiten. Die 1993 geäusserte Argumentation von Louise Fréchette, der ständigen Vertreterin Kanadas bei der UNO, weist in diese Richtung:

„Die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten herrschen nicht mehr unangefochten. Der Druck, den man in der UNO spürt, geht in Richtung mehr, nicht weniger Intervention, und die Debatte mag sich in Zukunft weniger um die Frage drehen, ob die UNO das Recht zur Intervention hat, sondern vielmehr, ob sie die Pflicht dazu hat.“[32]

Auch der renommierte Völkerrechtler Thomas G. Weiss plädiert trotz Bedenken für einen „beherzten Interventionismus“. Er gesteht durchaus ein, dass die Interventionspraxis bis anhin uneinheitlich und selektiv erfolgte, dass es Fehlschläge gab und eine humanitäre Intervention gar kontraproduktiv für langfristige Entwicklungs- und Demokratieprozesse sein kann. Doch letzten Endes sieht er in einer konkreten Situation, z. B. bei Völkermord, massiven Menschenrechtsverletzungen oder Hungerkatastrophen, keine Alternativen zum militärischen Instrument. Nicht-Intervention kommt seines Erachtens der Formel „Leben und leben lassen“ gleich. In völkerrechtlicher Hinsicht sieht er im Fehlen eindeutiger Bestimmungen kein wirkliches Hindernis: Letztlich reiche nämlich ein Beschluss des Sicherheitsrates aus. Die Gefahr des Grossmachtmissbrauchs von Interventionen möchte Weiss durch eine Stärkung der UNO einschränken.[33]

Auch Sean Murphy setzt sich für die humanitäre Intervention ein, betont jedoch, dass die UNO zu schwerfällig ist, um in einem innerstaatlichen Konfliktfall rechtzeitig und adäquat einzugreifen. Deshalb plädiert er für die Stärkung regionaler Organisationen, die mittels UN-Autorisation eingreifen.[34]

Nach Jochen Hippler jedoch hat sich die Natur des Interventionismus trotz des neuerdings häufig verwendeten Attributs „humanitär“ nicht grundlegend gewandelt: Die Partikularinteressen mächtiger Staaten würden — wie schon oft geschehen — in die Sprache universeller Prinzipien gekleidet. Bedenklich stimmt ihn insbesondere die leichtfertige Um- oder Neuinterpretation des Völkerrechts, bei der das Souveränitätsprinzip — als wichtiger Schutz der schwachen Staaten vor den starken Staaten — ausgehöhlt werde. Hippler warnt angesichts der machtpolitischen Realitäten davor, der humanitären Rhetorik in der Politik und letztlich einer doppelten Moral auf den Leim zu gehen. Er sieht keine Chance, dass eine Intervention aus ernstgemeintem Humanitarismus erfolgreich sein könnte und stellt die Missbrauchsgefahr in den Vordergrund. Vermutlich ist die Meinung von Hippler zu pessimistisch in Bezug auf die verschiedenen Möglichkeiten eines ernstgemeinten humanitären Engagements. Überdies muss betont werden, dass weitaus die meisten Befürworter einer humanitären Intervention davon ausgehen, dass solche Massnahmen nur von der UNO selbst oder von Dritten aufgrund einer offiziellen Autorisierung durch die UNO durchgeführt werden dürfen.[35]

Ebenso sind viele Entwicklungsländer dem „militärischen Humanitarismus“ gegenüber zurückhaltend oder sogar ausgesprochen ablehnend eingestellt. Sie halten an der klassischen, völkerrechtlichen Idee fest, dass die staatliche Souveränität keine Intervention von aussen erlaube. Dies soll sie davor bewahren, von mächtigen staatlichen Akteuren unter Druck gesetzt zu werden. Auch sie beharren demnach auf der traditionellen Rechtsposition, welche besagt, dass militärische Interventionen im Territorium eines anderen Staates als Verletzung des Gewaltverbots angesehen werden müssen, wie es in Artikel 2 Ziff. 4 der UN-Charta niedergelegt ist.[36]

Die Vereinten Nationen resp. die internationale Gemeinschaft haben nach den Interventionen im Nordirak, Somalia, Ruanda und Ex-Jugoslawien nur noch zögerlich in innerstaatliche Konflikte eingegriffen. Die Ereignisse in Somalia stellten dabei einen Wendepunkt dar. Von nun an lautete das Motto „eine afrikanische Lösung für afrikanische Probleme“.[37] Kräfte der Erneuerung haben sich in diesem Zusammenhang auf kontinentaler Ebene formiert und zur Aufstellung afrikanischer Interventionstruppen zum Zwecke der Kriseneindämmung in Zentral- und Westafrika geführt. Der Einsatz der ECOMOG in Liberia und Sierra Leone ist der bekannteste Versuch einer innerafrikanischen Konflikteindämmung.[38] Der Fall Sierra Leone gehört neben der Intervention in Osttimor (1999) zu den ersten humanitären Interventionen nach der ernüchternden Bilanz der 90er Jahre. Der Bürgerkrieg in Sierra Leone ist aus diesem Grund ein spannendes Fallbeispiel, anhand dessen sowohl die neue Rolle der Vereinten Nationen als auch die neue Rolle regionaler Organisationen bei der Lösung eines innerstaatlichen Konflikts aufgezeigt werden können. Die Erforschung der Zusammenhänge und Konsequenzen dieser Entwicklung steckt noch in ihren Anfängen. Daher hat die Bearbeitung des Krieges in Sierra Leone im Rahmen dieser Arbeit exemplarischen Charakter.

5. Vorgehensweise, Literatur- und Quellenlage und Aufbau

Der Bürgerkrieg begann am 23. März 1991 mit der Invasion der Revolutionary United Front (RUF) auf sierraleonisches Territorium. Die Zeit von 1985-1991 bildet die Vorgeschichte des Bürgerkriegs und ist für das Verständnis der nachfolgenden Ereignisse von grösster Bedeutung. Aus diesem Grund wird die Vorgeschichte in den Zeitabschnitt der Untersuchung von 1985-1999 einbezogen. Der Endpunkt (1999) markiert einen wichtigen Fortschritt in der Beendigung des Bürgerkrieges: Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Lomé und der Umwandlung der United Nations Observer Mission Sierra Leone (UNOMSIL) in die United Nations Mission Sierra Leone (UNAMSIL[39]) im Jahr 1999 begann erst das längerfristige, direkte Engagement der Vereinten Nationen für den Friedensprozess in Sierra Leone.

Die vorliegende Untersuchung soll im Kontext der neueren Praxis des UN-Sicherheitsrates verstanden werden. Die Vorgehensweise ist chronologisch. Deshalb werden die Akteure in chronologischer Abfolge vorgestellt und ihre Rolle im Bürgerkrieg untersucht. In diesem Zusammenhang wird versucht, die Fragestellung und die damit verbundenen Unterfragen zu beantworten. Unter Berücksichtigung der aufgestellten Fragestellung dieser Untersuchung und dem Kontext, in den diese eingebettet ist, wird die historisch-kritische und hermeneutisch-interpretative Methode gewählt. Des weiteren erhält die Arbeit durch die Analyse von Völkerrechtsquellen interdisziplinären Charakter.

Als Quellen werden hauptsächlich die offiziellen UN-Dokumente (Resolutionen, Presidential Statements, Press Releases, Berichte des UN-Generalsekretärs, völkerrechtliche Verträge usw.) verwendet. Der Zugang zu Dokumenten der ECOWAS ist nur teilweise gewährleistet. Um einen vollständigen Zugang zu allen relevanten ECOWAS-Dokumenten zu erhalten, wäre eine Vorort Recherche am ECOWAS-Hauptsitz in Nigeria notwendig. Dies wäre jedoch mit einem zu grossen Aufwand verbunden. Deshalb ist nur der Zugang zu denjenigen ECOWAS-Dokumenten resp. Kopien gewährleistet, welche im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg (z. B. ECOWAS-Resolutionen, ECOWAS Final Communiqués usw.) an die Vereinten Nationen weitergeleitet wurden. Eine intensive Recherche im Internet war nur sehr bedingt erfolgreich (ECOWAS-Gründungsvertrag). Ebenso war es nicht möglich, Zugang zu eventuell kommunizierten Stellungnahmen und Dokumenten der Organization of African Unity[40] (OAU) zu erhalten. Deshalb ist die Quellenlage in Bezug auf die Vereinten Nationen und die ECOWAS etwas einseitig. Dies birgt die Gefahr, dass eventuell wesentliche Dokumente, die zur Beantwortung der Fragestellung nötig wären, nicht in die Untersuchung miteinbezogen werden konnten.

Eine weitere wichtige Quelle im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg von Sierra Leone ist die Publikation von Abass Bundu. Dieses Buch ist bis jetzt die erste Arbeit, die sich mit der Problematik der Rolle internationaler und regionaler Interventionen in diesem Bürgerkrieg auseinandersetzt. Die Publikation von Abass Bundu ist aus diesem Grund von unschätzbarem Wert. Dennoch ist eine kritische Beurteilung seiner Schilderungen vonnöten, da der Autor von 1989-1993 Generalsekretär der ECOWAS und von 1994-1995 Aussenminister Sierra Leones war. Dadurch kommt es zu einer Vermischung der Positionen. Einerseits berichtet er aus der Warte des ehemaligen ECOWAS-Generalsekretärs und andererseits aus der Position als sierraleonischer Aussenminister. Daneben fliessen auch persönliche Erfahrungen ein, obwohl der Autor das Gegenteil behauptet. Er setzt sich zwar kritisch mit der Rolle der Vereinten Nationen und der ECOWAS auseinander, dennoch kann man dem Autor Mangel an Objektivität vorwerfen. Die Arbeit ist in ihrem Aufbau unsystematisch und genügt wissenschaftlichen Standards nicht. So sind seine Angaben teilweise nicht überprüfbar. Bundu selber weist im Vorwort darauf hin, dass sein Werk keine wissenschaftliche Abhandlung über die politischen und rechtsstaatlichen Entwicklungen Sierra Leones sei. Einerseits versucht Bundu, den Fokus auf den langjährigen innerstaatlichen Konflikt zu lenken, andererseits macht er darauf aufmerksam, wie die Suche nach einer friedlichen Konfliktlösung aufgrund von Missmanagement erfolglos blieb.[41] Abass Bundu verneint, dass der Versuch, die Diamantenfelder Sierra Leones zu kontrollieren, eine Ursache (oder die Hauptursache) des Krieges war. Er hält das Bestreben, diese gewinnbringenden Ressourcen zu kontrollieren, nur für das Mittel zum Zweck. Der Autor vertritt vielmehr die Ansicht, dass die RUF von Anfang an die Übernahme der politischen Macht in Sierra Leone zum Ziel hatte. Um dies zu erreichen, brauchte die RUF die Kontrolle über die Diamantenfelder.[42]

Ein weiterer wichtiger Autor, der die Ereignisse mehr von einer internationalen Perspektive her betrachtet, ist John Hirsch, ehemaliger US-Botschafter in Sierra Leone. Obwohl die USA nicht direkt in den Bürgerkrieg involviert waren, ist seine Darstellung eine wichtige Stütze, zumal er auch teilweise die Schilderungen von Abass Bundu kritisiert oder ergänzt. John Hirsch liefert eine Fülle von „Insider-Informationen“, welche nirgendwo sonst anzutreffen sind. Dadurch wird seine Publikation zu einer weiteren wichtigen Quelle.

Neben den oben beschriebenen Quellen wurden hauptsächlich Artikel aus den Periodika „NZZ“, „Tagesanzeiger“, „New York Times“, „Jeune Afrique“, und „West Africa“ zur Untersuchung herangezogen.

Die Literatur im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Sierra Leone ist reichhaltig. Es werden darin jedoch nur einzelne Aspekte des Bürgerkriegs, die für die gewählte Fragestellung eher von untergeordneter Bedeutung sind, behandelt. Die Erörterungen über den historischen Hintergrund, die Entstehung der RUF-Rebellenorganisation und die Interventionen der ECOMOG- und UN- Truppen beruhen weitestgehend auf den Aufsätzen von Ibrahim Abdullah & Patrick Muana, Paul Richards, Guy Arnold, David Francis, William Reno und Rüdiger Dingemann. Des Weiteren lieferten diesbezüglich die Internetdarstellungen von Tanja Kasten, Rainer Hennig, sowie die offizielle Homepage der United Nations Mission Sierra Leone (UNAMSIL) wichtige Informationen. Ein weiterer Autor, der namentlich erwähnt werden muss, ist Joe Alie, der Verfasser einer Geschichte über das Land Sierra Leone. Die allgemeine Konfliktlage auf dem afrikanischen Kontinent nach Ende des Kalten Krieges behandeln Oliver Furley, Funmi Olonisakin, Francis Deng und Ibrahim Gambari. Die Literaturlage zur Thematik der humanitären Intervention ist breit. Die Darlegung völkerrechtlicher Legitimation einer (humanitären) Intervention beruht hauptsächlich auf den Darstellungen von Knut Ipsen, Elisabeth Leiss und Georg Nolte. Problematischer zeigte sich die Literaturlage beim Themenkreis der regionalen Organisation ECOWAS, da diese Interventionen neueste Geschichte sind. Hier leistete die neu erschienene Publikation von Francis Deng über die ECOWAS wertvolle Informationen.

Es folgen einige Worte zum Aufbau der Arbeit: Kapitel 1 schildert die politische und wirtschaftliche Situation am Vorabend des Bürgerkriegs. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Amtsantritt von Präsident Joseph Saidu Momoh [43]. Ebenso wird die Entstehung der RUF und deren Ideologie kurz thematisiert.

Im 2. Kapitel wird der Beginn der RUF-Rebellion, die Verknüpfung mit dem liberianischen Bürgerkrieg, die Eskalation zum Bürgerkrieg, die Reaktion der sierraleonischen Regierung und die Reaktionen auf regionaler und internationaler Ebene untersucht. Des Weiteren wird in diesem Kapitel die Rolle der Vereinten Nationen, aber auch von einzelnen Staaten (Guinea, Nigeria) und aussenstehender Akteure („Executive Outcomes“) untersucht.

Zu Beginn des 3. Kapitels stehen die Reaktionen der UNO und ECOWAS auf den im November 1996 unterzeichneten Friedensvertrag von Abidjan im Zentrum. Anschliessend liegt die Rolle der ECOWAS und UNO nach dem Staatsputsch vom Mai 1997 im Mittelpunkt des Interessens. Dabei liegt der Fokus auf den Schlichtungsbemühungen der ECOWAS, welche mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Conakry begonnen haben und in den Monaten nach dem Staatsputsch ihre Fortsetzung finden. Ebenso wird der Frage der Legitimation der Intervention durch die ECOWAS und deren Eingreiftruppe ECOMOG nachgegangen. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie die Vereinten Nationen in diesem Bürgerkrieg zunehmend eine aktivere Rolle übernehmen.

Das 4. Kapitel ist ein Ausblick auf die Ereignisse, welche sich im Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Friedensvertrages von 1999 und der Wiederwahl Präsident Kabbahs im Jahre 2002 zugetragen haben. Das Fazit fasst die wichtigsten Resultate zusammen. Die Schlussbemerkungen liefern Perspektiven für eine mögliche Weiterarbeit.

II. Hauptteil

1. Die Vorgeschichte 1985-1991

1.1 Sierra Leone am Vorabend des Bürgerkriegs

Im Jahre 1985 gab Siaka Stevens seinen Rücktritt als Staatspräsident Sierra Leones bekannt. Er wollte sich nach 17-jähriger Amtszeit als Staatpräsident und Vorsitzender des All People’s Congress (APC) Sierra Leones aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Der All People’s Congress wurde in den 60er Jahren gegründet und hatte eine sozialistische Parteiausrichtung. Die Partei setzte sich offiziell für einen Wohlfahrtsstaat ein, worin jeder Bürger gleiche Rechte haben sollte, egal welcher sozialen Schicht er angehörte. Ebenso sollten keine Unterschiede gemacht werden in Bezug auf Stammeszugehörigkeit, Hautfarbe oder Glauben. Siaka Stevens grösster „Verdienst“ während seiner Zeit als Regierungspräsident war, dass er es verstand Sierra Leone zu einigen und die APC-Herrschaft zu konsolidieren. Er errichtete einen Einparteienstaat, der durch mehrere Verfassungsänderungen (1971 und 1975) legalisiert wurde. Die einzige zugelassene Partei war der APC, jegliche Opposition und Umsturzversuche wurden mit Verhaftungen und Hinrichtungen quittiert.[44]

„Pa Siakie“, wie er von seinen Freunden „liebevoll“ genannt wurde, wurde zum Symbol der nationalen Einheit.[45] Trotz seiner zeitweisen Popularität geht die Talfahrt der sierraleonischen Wirtschaft, des Staatshaushaltes und des Sozialstaates auf die Fehlpolitik Siaka Stevens zurück. Er war ein geschickter Manipulator und missbrauchte die Staatsressourcen grosszügig, um im Amt zu bleiben. So begünstigte er z.B. die Armee mit Sonderprivilegien, um so die Gefahr militärischer Umsturzversuche möglichst gering zu halten. Stevens sorgte dafür, dass die Armeegeneräle und Polizeichefs Eingang ins Parlament und Kabinett erhielten. Die Korruption, die Verschwendung von Geldern des Staatshaushaltes und der Diamantenschmuggel nahmen während seiner Amtszeit sprunghaft zu. Die Grenzen zwischen Staat und privaten Interessen verflossen zunehmend aufgrund des Führungsstils von Siaka Stevens.[46]

Trotz der zunehmenden Afrikanisierung [47] in Sierra Leone war der Grossteil der Ökonomie in den Händen von sesshaft gewordenen Libanesen und der mit diesen kollaborierenden Politikern. Diese Personen, die zum Freundeskreis des Präsidenten gehörten, setzten den ökonomischen Reichtum ein, um politische Vorteile zu gewinnen. Siaka Stevens begünstigte durch seinen Regierungsstil die Entstehung des sogenannten shadow state, d. h. die Entstehung eines Schattenstaates.[48]

Seit 1970 hatte sich Präsident Siaka Stevens bereits mehrfach öffentlich über einen eventuellen Rücktritt geäussert, ohne den Worten auch Taten folgen zu lassen. So war es denn auch nicht verwunderlich, dass gegen Ende des Jahres 1984 niemand mehr an seinen Rücktritt glaubte, obwohl sich diese Gerüchte hartnäckig hielten. Doch die Öffentlichkeit wurde schon bald eines Besseren belehrt: Siaka übergab am 28. November 1985 das Präsidentenamt an Joseph Saidu Momoh. Nach Joe Alie, einem Historiker sierraleonischer Herkunft, gab es dafür drei Hauptursachen: Erstens hatte Stevens das Vertrauen in seinen ersten Vizepräsidenten Sorie Ibrahim Koroma verloren. Deshalb befürchtete Stevens, dass dieser als sein Nachfolger ihn vor eine Untersuchungskommission zitieren und ihn für alles, was während seiner 17-jährigen Regierungszeit falsch gelaufen war, verantwortlich machen könnte. Zweitens sah Siaka Stevens in den Reihen der alten APC-Garde keinen würdigen Nachfolger. Für Stevens war General Momoh mit seiner strengen militärischen Disziplin die einzige Person, welche die Dinge wieder in die richtigen Bahnen lenken konnte.[49]

1.2 1985, ein neuer Hoffnungsträger am Horizont: Präsident Momoh

Der neue Präsident Joseph Saidu Momoh trat ein schwieriges Erbe an. Es gab zahlreiche Probleme, welche sofort angegangen werden mussten. In seiner Inaugurationsrede vom 28. November 1985 sprach der neue Präsident Sierra Leones eine deutliche Sprache:

“For my part, I am determined not only to build on the foundations that have been laid but also to break new grounds. On the other hand, I am aware that despite our achievements, there are urgent problems facing us and that the solution to these problems must be found quickly.“[50]

Als ersten Bereich, der sofortiger Massnahmen bedurfte, nannte Momoh die wirtschaftliche Situation Sierra Leones:

„Even from a cursory look at the economic problems confronting the nation today, it is clear that the challenges ahead of my administration are tremendous: scarcity of fuel, limited availability of drugs in the hospitals, shortage of rice, our staple food, frequent power-cuts and inadequacy of public transportation – these are all grave problems which must be addressed with clear thinking, determination and speed.“[51]

Momoh wollte die Talfahrt der Ökonomie stoppen und die medizinische Versorgung in Sierra Leone verbessern. Gleichzeitig wollte er das Land für ausländische Investoren attraktiver machen und wies darauf hin, dass es nicht rechtens sei, wenn ausländische Regierungen und Firmen sierraleonische Bodenressourcen für den eigenen Profit ausbeuteten.[52]

Als zweiten Bereich, der der Ergreifung sofortiger Massnahmen bedurfte, nannte Momoh Korruption und Misswirtschaft:

„I have pointed out on more than one occasion, that some of the problems confronting the ordinary Sierra Leonean today are primarily related to the irregular business practices of a few individuals who, for self-interest, have always by-passed the laid-down laws and regulations of our land. The malpractices of smuggling, tax-evasion, profiteering, hoarding of vital commodities and black-marketing activities will be challenged with the greatest speed and most effective methods.“[53]

Gleichzeitig warnte Momoh all jene Personen, die sich in ungerechtfertigter Art und Weise bereicherten, vor ernsthaften Konsequenzen. Des Weiteren fügte er an, dass er und seine Administration geltendes Recht anerkennen und sich nicht über das Gesetz stellen würden. Zudem versprach er eine Überprüfung der Verwaltungsstrukturen der Administration.[54]

Die ‚New Order’ von Präsident Momoh bedeutete zunächst eine deutliche Verbesserung:

Joseph Momohs Übernahme des Präsidentenamts löste eine nationale Euphorie aus. Die Bevölkerung sah den Rücktritt von Siaka Stevens als einen Bruch mit der Vergangenheit und gleichzeitig als eine Chance, Korruption und Misswirtschaft aus dem Staate zu verbannen. Die Mehrheit der Bevölkerung glaubte, dass mit Momohs Amtsantritt und der Verkündigung seiner ‚New Order’, die jungen radikalen Reformer Sierra Leones Auftrieb erhalten würden. Für die sierraleonische Bevölkerung war damit die Hoffnung auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Missstände des Landes verbunden.[55]

1.3 Staat und Wirtschaft: 1985-1991

Doch Sierra Leones Bevölkerung erlitt eine herbe Enttäuschung. Kurz nachdem Momoh sein neues Kabinett vorgestellt hatte, sank seine Popularität und es kam immer mehr der Verdacht auf, dass sein Engagement für politische und ökonomische Reformen nur halbherzig war. Und tatsächlich gab es in Momohs neuem Kabinett nur wenige neue Gesichter. So wurden nur sieben der insgesamt 20 Kabinettssitze von ‚Newcomern’ belegt. Alle andern Sitze, insbesondere die Bedeutenderen, wurden weiterhin durch Personen besetzt, welche schon zur Amtszeit von Siaka Stevens im Kabinett gewesen waren und davon profitiert hatten.[56] Für diese alte Garde war eine Veränderung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen kein Thema.[57] In einem Interview mit der Wochenzeitschrift „West Africa“ am 5. Mai 1986 sagte Momoh diesbezüglich:

„Quite honestly, I believe that the question about the old guard is being grossly overplayed. The impression is being given that new guards, if and when they come, are going to be saints. This is far from the truth. My long years in government have proved that when cabinet changes take place, the new ones make little difference from the ones they succeed. In some cases, the newcomers tend to be greater failures and let downs. This is why I do not see the point people are making about old guards. […] But apart from that, the attitude of very many of my countrymen, politicians, civil servants, lawyers, doctors and worst of all businessmen, portrays quite clearly a picture of a people whose greed and selfishness seem to have blinded their national consciousness and whose will to succeed is not sufficiently strong. It is against such a grim background that I have been operating since I became President. In the face of such a difficult situation, I cannot see how one can expect to score any worthwhile success, especially at this early stage.”[58]

Indem Momoh sein Kabinett nicht vollständig erneuerte, setzte er sich der Kritik aus. In Freetowns Strassen gingen deshalb schon ziemlich bald Gerüchte um, dass Siaka Stevens inoffiziell das Land immer noch regiere, wie der Sonderkorrespondent Jean-Baptiste Placca in einem Artikel der Wochenzeitschrift „Jeune Afrique“ vom 4. Juli 1986 feststellte.[59]

Die Talfahrt der sierraleonischen Ökonomie setzte sich unverändert fort. So sank das Bruttosozialprodukt (pro Kopf) des Landes von 320 US-Dollar (im Jahre 1980) auf 240 US-Dollar (im Jahre 1990). Die durchschnittliche (pro Kopf) Wachstumsrate belief sich von 1980-1989 auf minus 5.6 %. Die Auslandverschuldung Sierra Leones stieg zwischen 1980 und 1990 von 435 Mio. US-Dollar auf 1’189 Mio. US-Dollar an. Im Jahr 1989 schätzte man, dass rund 68 % der Gesamtbevölkerung Sierra Leones unter der Armutsgrenze lebten. Sierra Leone verfügte 1987 über ca. 1,36 Millionen Arbeitskräfte. Davon waren aber nur ca. 65'000 Lohnempfänger, die mit einem geregelten Einkommen rechnen konnten.[60] Der Anteil des offiziellen Diamantenexportes gegenüber dem illegalen Export ging drastisch zurück: Zwischen 1977 und 1981 betrug der offizielle Export noch rund 60 % der Produktion. Zwischen 1982 und 1986 sank der Anteil auf 32 %. Diese Zahlen zeigen, dass der illegale Handel sprunghaft zugenommen hatte.[61] Auch die Situation im Bildungssektor blieb problematisch: So belief sich z. B. die Übergangsquoten zur Sekundarstufe im Jahr 1989 auf magere 18 %. Schulabgänger hatten wenig Aussichten, eine Arbeit zu finden und ein geregeltes Einkommen zu erhalten. Eine Mehrheit der Kinder und Jugendlichen kam jedoch gar nicht erst in den Genuss einer Schulbildung.[62] Eine ähnliche Situation zeichnete sich auch im Gesundheitsbereich ab:

Staatliche Spitäler liess man verfallen, während die Privatkliniken florierten. In den öffentlichen Spitälern herrschte darüber hinaus ein chronischer Mangel an Medikamenten und medizinischem Gerät. Die Privatspitäler verlangten für die Behandlung von Patienten horrende Preise. Eine medizinische Versorgung konnte sich somit nur die sierraleonische Elite leisten. Viele Personen, die im Gesundheitsbereich tätig waren, aber auch Lehrer und andere Verwaltungsangestellte wurden auch unter Momoh weiterhin nicht entlöhnt.[63] Momoh musste handeln: Angetrieben vom Parlament übernahm Momoh die Leitung der Kommission zur Wiedereinführung einer Verfassung, die eine Mehrparteiendemokratie zum Ziel hatte. Dieser Versuch fiel „zufälligerweise“ in die Zeit gegen Ende der 80er Jahre als ein „demokratischer Wirbelwind“ der Veränderung über Osteuropa und Teile Afrikas fegte. Momoh war schlau genug und erkannte, dass im August 1990 die Tage des Einparteiensystems gezählt waren:

„In early 1990, while addressing the people of Kono and Kailahun, I initiated the debate on returning the country to a multi-party democracy as long as that was the wish of the majority of the people.”[64]

Im Jahre 1991 wiederholte Momoh dieses Statement. Im gleichen Jahr, am 24. September 1991, unterzeichnete er die neue Verfassung und setzte diese schon eine Woche später in Kraft, um dem Wunsch der sierraleonischen Bevölkerung nach einer politischen Veränderung gerecht zu werden. Am 1. Oktober 1991 präsentierte Momoh die Übergangsregierung, die die angekündigten Mehrparteienwahlen und den Übergang zur Mehrparteiendemokratie kontrollieren sollte. Doch soweit sollte es nicht mehr kommen. Denn die Wiedereinführung der Mehrparteiendemokratie konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die wirtschaftliche Situation in Sierra Leone weiterhin verschlechterte. So sank das Bruttosozialprodukt von 4.5 % im Jahre 1990 auf 2.8 % im Jahre 1991 und die öffentliche Infrastruktur verkam mehr und mehr. Sierra Leone fand sich auf der Rangliste der ärmsten Nationen am untersten Ende.[65]

So war es auch nicht verwunderlich, dass sich in der Zeit von 1985-1991 Unzufriedenheit über die Regierung Momohs breit machte. Die wirtschaftliche und politische Situation ebnete den Weg für den Widerstand resp. die Entstehung der RUF und den nachfolgenden Bürgerkrieg.

1.4 Die Gründung der Revolutionary United Front

Das genaue Gründungsdatum der Revolutionary United Front ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die Wurzeln der RUF in Freetown liegen. Die RUF entwickelte sich aus einer rebellischen, systemkritischen Jugendbewegung in den Jahren nach 1961. Sehr rasch verbreitete sich diese Jugendbewegung ins ‚Hinterland’ von Sierra Leone, insbesondere bis in die Distrikte Pujehun und Kailahun.[66] Von Anfang an waren auch Studenten in die Bewegung involviert. Das sogenannte Lumpenproletariat war bekannt für anti-soziales und gewalttätiges Verhalten seiner Mitglieder.[67] Diese Jugendlichen hielten sich mit Gelegenheitsarbeit, Taschendiebstählen, illegalem Glückspiel usw. über Wasser und konsumierten Drogen.

In den Distrikten Pujehun und Kailahun ‚entdeckte’ die Subkultur des Lumpenproletariats den illegalen Handel mit Diamanten, welcher ein Garant für ein lukratives und relativ konstantes Einkommen war. Diese Jugendlichen trafen sich in den sogenannten Potes. [68] Vorbilder der Jugendlichen waren Kwame Nkruhmah, Patrice Lumumba, Che Guevara, Fidel Castro, Bob Marley, Marx, Lenin, um nur die Wichtigsten zu nennen. In den Potes organisierten die Jugendlichen aber auch Karnevalsumzüge, um ihrem Ärger über das APC-Regime Luft zu machen. Dabei kam es häufig zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Das Lumpenproletariat wurde von der übrigen Bevölkerung nicht akzeptiert und marginalisiert.[69]

In den 80er Jahren wurden die Studenten, welche in die rebellische Jugendkultur involviert waren, immer mehr zum Sprachrohr der unzufriedenen und marginalisierten Jugend. Es entstand eine Jugendkultur, welche das APC-Regime unter Stevens und später auch unter Momoh anprangerte und eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und politischen Situation Sierra Leones verlangte. Die katastrophale ökonomische Situation in den Jahren 1985-1991 hatte zur Folge, dass der ‚informelle Sektor’ [70] der Wirtschaft einen enormen Zulauf erhielt und der Einfluss des Lumpenproletariats zunahm.[71]

Daraus entwickelte sich eine neue, radikale Führerschaft aus dem studentischen Umfeld im Kampf gegen das repressive APC-Regime. Unter diesen Studenten spielte das Green Book [72] von Ghadaffi eine wichtige Rolle. Die Attraktivität dieses Buches lässt sich damit begründen, dass die Studentenbewegung nicht unterstützt wurde und in Sierra Leone keine post-koloniale kritische Tradition vorhanden war. Deshalb musste sich die Studentenbewegung hauptsächlich mit die Lektüre revolutionärer Schriften begnügen. Dabei schien Ghadaffis Buch als besonders geeignet. Die Unfähigkeit, Ghadaffis Schrift einer kritischen Analyse zu unterziehen, deutete auf das Level des politischen Bewusstein der Studenten hin. Ghadaffis populistische Ideen und der Zusammenhang mit der libyschen Aussenpolitik wurden nicht diskutiert. Ghadaffis unterstützte in den 80er Jahren jede Form von Revolution auf dem afrikanischen Kontinent.

Da die Studenten in Sierra Leone verfolgt wurden, mussten sie ausser Landes flüchten. Die Flucht führte über Burkina Faso und Ghana nach Benghazi (Libyen), wo sie von Ghadaffi Unterstützung resp. eine militärische und ideologische Ausbildung erhielten, die er generell den Dissidenten aus dem westafrikanischen Raum anbot. Dieses Angebot wurde rege genutzt.[73]

Unter den sierraleonischen Dissidenten, welche sich in den Jahren 1987-1988 in Libyen aufhielten, befand sich auch ein älterer Mann, ein Wanderphotograph und ehemaliger Korporal der Sierra Leone Army (SLA): Foday Sankoh. In Libyen kam es mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einem ersten Treffen zwischen Sankoh und Charles Taylor, der eine Revolution im benachbarten Liberia anstrebte. Die Verknüpfung der beiden nachfolgenden Bürgerkriege hat ihren Ursprung in dieser Zeit: Foday Sankoh hatte Charles Taylor, welcher die National Patriotic Front of Liberia (NPFL) anführte, seine Hilfe im liberianischen Bürgerkrieg versprochen. Taylor versprach dafür im Gegenzug, ihn und seine Rebellengruppe zu unterstützen, wenn Foday Sankoh einen gewaltsamen Umsturz in Sierra Leone starten würde. Taylor sicherte sich aber nicht nur die Unterstützung Sankohs. Auch Dissidenten aus den Nachbarländer Liberias erklärten sich bereit an seiner Seite zu kämpfen.[74]

Wieder zurück in Sierra Leone schloss sich Foday Sankoh den radikalen APC-Gegnern an. Diese propagierten den bewaffneten Widerstand. Dies war die Geburtstunde der RUF. Die RUF war nichts anderes als ein militanter und bewaffneter Flügel der ursprünglichen Jugendbewegung, die den Sturz des APC-Regimes zum Ziel hatte. Die RUF-Führungspersönlichkeiten der ersten Stunde waren Foday Sankoh, Abu Kanu und Rashid Mansaray. Wobei Foday Sankoh ziemlich bald zum Chefideologen und Sprecher der RUF avancierte.[75] Das RUF-Führungstrio verliess 1989 die Hauptstadt Freetown, kehrte aber bei Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 zurück. Es zog sich ins Hinterland Sierra Leones und ins benachbarte Liberia zurück. In Liberia rekrutierten Foday Sankoh und seine Mitstreiter Rebellen aus dem Lumpenproletariat und beteiligten sich aktiv in der NPFL-Bewegung von Charles Taylor, wie dies in Libyen vereinbart worden war. Charles Taylor führte die NPFL-Bewegung im liberianischen Bürgerkrieg an.[76]

Es stellt sich die Frage, weshalb Foday Sankoh solch erfolgreicher Führer war. Für seinen Erfolg sprechen zwei Gründe: Nach einem Artikel von Howard French in der New York Times vom 23. Juni 1996 liegt der erste Grund in der Person Sankohs. Mit zunehmenden Erfolg der RUF entwickelte sich ein Personenkult um Foday Sankoh. Er lebte gut versteckt und vor der Öffentlichkeit verborgen im liberianischen und sierraleonischen Grenzgebiet. Lange existierten fast keine Fotografien von Sankoh. Die Bevölkerung war nicht einmal sicher, ob die Person Sankoh eine reale Person war oder nicht.[77] Der zweite Grund sind die ideologischen Motive und die Rhetorik Sankohs. Kurz vor Beginn des Bürgerkrieges in Sierra Leone, im Jahr 1991, äusserte sich Foday Sankoh zu den politischen Motiven der RUF folgendermassen:

„We are therefore fighting for democratic empowerment to enable us to reclaim our sense of ourselves as enterprising and industrious Africans, using the history of our glorious past to create a modern society contributing to world peace and stability through advancement in agriculture, architecture, medicine, science and technology, industry, free trade and commerce. We are tired of poverty, bad drinking water, poor housing, second hand clothing and footwear, and our state of self-imposed backwardness.”[78]

Diese Ausdrucksweise dürfte Menschen, die von diesen Missständen betroffen waren besonders angesprochen haben. Besonders Jugendliche aus dem Lumpenproletariat, welche keine Zukunftsperspektiven hatten und von der Gesellschaft mit Abscheu betrachtet wurden, waren von solchen Worten beeindruckt. Sankoh artikulierte die Anliegen unzähliger Jugendlicher, radikalisierte deren Forderungen und agitierte radikal gegen die herrschenden Zustände. Die nachfolgende RUF-Rebellion und der daraus resultierende Bürgerkrieg waren von enormer Brutalität gegen unbeteiligte Zivilisten gekennzeichnet. Es wäre jedoch falsch, die Aktionen der RUF als Übergriffe von ziellosen Plünderern und Scheinrevolutionären herunterzuspielen. Die von der RUF angewandte Gewalt war eiskalt berechnet und gehörte in den politischen Kontext des nachfolgenden Bürgerkrieges. Foday Sankoh hatte zwar eine Vision eines reformierten und verantwortungsvollen Staates, aber er war bereit, für dieses Ziel exzessiv Gewalt anzuwenden und die marginalisierte Jungend ohne Lebensperspektiven und deren Gewaltbereitschaft dafür zu instrumentalisieren. Die Jugendlichen wurden zu einer äusserst gefährlichen und gewalttätigen Rebellenarmee mit sektiererischen Zügen zusammengeschweisst. Die Rechnung Foday Sankohs ging auf: Die RUF war in kurzer Zeit bereit, den bewaffneten Aufstand gegen das APC-Regime aufzunehmen und loszuschlagen.[79]

Damit war der Weg für einen der blutigsten innerstaatlichen Konflikte in der Geschichte Afrikas vorbereitet.

2. Die Zeit von 1991-1996: Von der RUF-Rebellion zum Bürgerkrieg

2.1 Der Beginn der RUF-Rebellion im Jahr 1991

Bomaru, im Osten Sierra Leones, 23. März 1991: Die RUF-Rebellen, angeführt von Foday Sankoh, feuerten ihre ersten Schüsse ab. Zeitgleich unternahm ein anderer RUF-Stosstrupp im Pujehun Distrikt einen zweiten Vorstoss. Diese Rebellengruppe überschritt zu diesem Zweck die Mano Flussbrücke im Kailahun Distrikt, welche Sierra Leone und Liberia verbindet.[80] Beide Stosstrupps waren zwischen 100-150 Mann stark und setzten sich aus sierraleonischen Kämpfern resp. Mitgliedern des Lumpenproletariats und Söldnern aus Burkina Faso[81] und Liberia zusammen. Die RUF-Kämpfer waren mit den neuesten Kalaschnikows, RPG’s[82] und Artilleriebatterien ausgerüstet und bestens mit Guerillakampftechniken aus dem liberianischen Bürgerkrieg vertraut.[83] Ziel des RUF-Angriffs waren die Städte Bo und Kenema in den Distrikten Pujehun und Kailahun, welche die Zentren für die Diamantengewinnung Sierra Leones sind.[84]

Die Strategie der RUF zielte darauf ab, die Streitkräfte der unvorbereiteten und schlecht ausgerüsteten SLA zu verzetteln und an die Grenzen ihrer Kapazität zu bringen. Die RUF-Stosstrupps waren damit beauftragt, in den Distrikten Pujehun und Kailahun Trainingscamps und Sicherheitszonen zu schaffen, um die Stationierung von neurekrutierten und nachfolgenden RUF-Streitkräften zu erleichtern. Das Hauptkontingent der neu ausgebildeten RUF-Rebellen sollte nach Abschluss des Trainings weiter ins Landesinnere vorrücken. Gleichzeitig sollte ein anderer Teil der Rebellen die Grenzregion zwischen Sierra Leone und Liberia vor Anti-NPFL Streitkräften schützen, welche in Sierra Leone von nigerianischen und einheimischen Instruktoren ausgebildet worden waren.[85] Die Anti-NPFL Streitkräfte gehörten der Ethnie der Krahn und Mandingo an, welche vor dem NPFL-Genozid in Liberia geflüchtet waren. In Sierra Leone gründeten diese Flüchtlinge das United Liberian Movement for Democracy (ULIMO) und unterstützten die SLA im Kampf gegen die RUF und NPFL.[86]

Die erste RUF-Offensive war nur teilweise erfolgreich. So gelang es den Rebellen nicht, die strategisch wichtige Moa Brücke in Daru unter ihre Kontrolle zu bringen. Aber auch der Versuch, die beiden Stosstrupps durch die Einnahme des Ortes Joru, südlich von Kenema miteinander zu verbinden, war nicht erfolgreich.[87]

Die Rebellen hofften, dass sich die Bevölkerung in der Grenzregion der RUF-Rebellion anschliessen würde. Zumal die beiden Distrikte dafür bekannt waren, dass sie gegen das APC-Regime opponierten. Zudem waren die beiden Distrikte in den Jahren vor 1991 Schauplatz zahlreicher gewaltsamer Proteste gegen das APC-Regime gewesen. Deshalb begann die RUF sehr rasch in diesem Gebiet Dorfvorsteher, Händler, Dorfälteste, landwirtschaftliche Projektarbeiter und andere Regierungsangestellte, die der APC nahe zu stehen schienen, zu massakrieren. Gleichzeitig versuchten die RUF-Rebellen Personen, welche dafür bekannt waren, dass sie das APC-Regime kritisierten, zu rekrutieren.[88]

Die APC-Regierung in Freetown war von den Ereignissen überrascht worden. Zwar sandte die Regierung in Freetown angesichts der Kampfhandlungen zusätzliche Militäreinheiten in die Region. Doch es war zunächst unklar, wen die reguläre Armee bekämpfen sollte.[89] Auch die Medien gingen von falschen Tatsachen aus. Dies belegt z.B. eine Meldung vom 18. Mai 1991, erschienen im „Archiv der Gegenwart“:

„Ein Kommando der von Charles Taylor geführten Nationalen Patriotischen Front von Liberia (NPFL) hatte seit Ende März dort (in den Grenzdistrikten) mehrmals, auf der Suche nach Nahrungsmitteln Dörfer angegriffen; rund 60 Personen wurden umgebracht.“[90]

Auch die sierraleonische Regierung ging davon aus, dass es sich bei den Rebellen um liberianische NPFL-Rebellen handelte, welche sich auf sierraleonisches Territorium verirrt hatten. Die Regierung in Freetown entschloss sich deshalb zur Unterbrechung der Verkehrsverbindungen nach Liberia und beschuldigte zudem Burkina Fasos Präsident Blaise Campaoré, die Rebellen Taylors zu unterstützen.[91] Charles Taylor seinerseits dementierte das Eindringen seiner Einheiten auf sierraleonisches Territorium und gab an, bei den Rebellen handle es sich um Gruppen, die in Sierra Leone selbst gegen die dortige Regierung arbeiten würden. Erst im April 1991 bekannte sich die RUF, welche bislang noch nie öffentlich in Erscheinung getreten war, zu den Angriffen.

[...]


[1] Definition nach Thürer/Herdegen, der Wegfall effektiver Staatsgewalt, S. 42: „Es geht bei ‚failed state’ im wesentlichen um Staaten der Dritten Welt, die von den folgenden weltpolitischen Faktoren betroffen sind; dem Ende des Kalten Krieges, dem Erbe des Kolonialismus und nicht bewältigten Modernisierungsprozessen. Faktische Kennzeichen der ‚failed states’-Problematik sind vor allem der Zusammenbruch des staatlichen Gewaltmonopols sowie die Intensität und Brutalität innerstaatlicher Gewaltausübung. Begriffsmerkmale des „gescheiterten Staates“ sind: innerstaatlicher Charakter (geographischer Aspekt); Totale Auflösung der Ordnungsstrukturen, im Gegensatz zur Fraktionierung der Staatsmacht im eigentlichen Bürgerkrieg (staatspolitischer Aspekt); Abwesenheit eines valablen offiziellen Verhandlungspartners für Akteure der internationalen Gemeinschaft (funktionaler Aspekt).“

[2] Francis, The Politics of Economic Regionalism, S. 107. Ebenso: Annan, Konfliktursachen und die Förderung dauerhaften Friedens, § 12, S. 3.

[3] Unser, Die UNO - Aufgaben und Strukturen, S. 111: „Während Anfang 1988 lediglich fünf Operationen (mit 9’500 Mann) aus 26 Ländern in Gang waren, stieg die Zahl Anfang 1992 auf 11 (11500 Personen aus 56 Ländern). Die Kosten beliefen sich im Jahr 1988 auf 730 Millionen, danach (1992) auf rund 1,7 Milliarden und schliesslich (1994) auf 3,6 Milliarden US-Dollar.“

[4] Definition nach Leiss, Interventionen des Sicherheitsrates, S. 16: „Eine Intervention in diesem Zusammenhang bedeutet die Eingriffsmöglichkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf die Mitgliedstaaten begründend auf der Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und ist als die Ergreifung von (Zwangs-) massnahmen durch den Sicherheitsrat nach Artikel 40-43 der Charta zu verstehen.“ Definition nach Ipsen, Völkerrecht, S. 942: „Von einem anderen Gesichtspunkt her wird unter humanitärer Intervention die Anwendung von Waffengewalt zum Schutz der Bevölkerungsteile durch anderer Staaten verstanden, welche durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ermächtigt worden sind.“ Ansonsten zu den rechtlichen Grundlagen einer Intervention: Siehe Einleitung, Abs. 3, S. 8.

[5] Definition nach Körbs, Die Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen und Regionalorganisationen, S. 76-77: „Bei einer regionalen Abmachung oder Einrichtung handelt es sich um einen wirksamen, mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu vereinbarenden und bei letzteren zu registrierenden, nicht zwingend offenen, völkerrechtlichen Vertrag. Dieser verfolgt längerfristig die Zielsetzung der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unter der Kontrolle und im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Vertrag kann auch zwischen Staaten abgeschlossen werden, welche nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind. Die Anzahl der unterzeichnenden Staaten darf nicht weniger als drei sein. Des weiteren müssen diese Staaten miteinander so weit territorial verbunden sein, dass eine friedliche, nicht notwendig zwangsweise Beilegung örtlich begrenzter Streitigkeiten in einem dafür besonders vorgesehenen und ein Mindestmass an Effektivität aufweisenden Verfahren möglich wird.“ Definition unter Berücksichtigung der UN-Charta: Kapitel VIII Artikel 52, Artikel 53 (1) 1, 53 (1) 2. Relevante Artikel siehe Anhang, Abs. 5.

[6] Furley, Conflict in Africa, S. 7.

[7] Wichtige Abkürzungen siehe Anhang, Abkürzungsverzeichnis, Abs. 1, S. 114.

[8] United Nations, Statement by the President of the Security Council, S/23500, 31. 01. 1992.

[9] Zitat: Agenda for Peace, § 17.

[10] Slim, Military Humanitarianism, Kapitel “Introduction”, in: http://www.jha.ac/articles/a003.htm (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003).

[11] Zum Begriff Peacekeeping resp . Peacemaking nach Leiss, Interventionen des Sicherheitsrates, S. 19: „Nach dem Entstehen der Vereinten Nationen bildete sich rasch eine Praxis friedenserhaltender Einsätze der Vereinten Nationen, die sogenannten Peacekeeping –Aktionen, welche in der Charta nicht vorgesehen sind. Neben den Mechanismen des Kapitel VII und dem oberflächlich ausgearbeiteten und selten angewandten Friedenssicherungskonzept des Kapitel VI wurde es als notwendig erachtet, eine neue, jenseits der vorhandenen Verfahren der Charta bestehende Möglichkeit zur befriedigenden Erfüllung der Hauptaufgabe der Vereinten Nationen zu schaffen.“ Die Peacekeeping Forces und Beobachtertruppen führen keine Zwangsmassnahmen durch. Dazu Ipsen, Völkerrecht, S. 972: „Die Funktion der Beobachtertruppen liegt in der Regel in der Beobachtung der Einhaltung von friedenssichernden Massnahmen, unter anderem von Waffenstillstandsvereinbarungen, wie im Falle von Sierra Leone bei der Überwachung des Friedensabkommens von Conakry. Peacekeeping-Truppen sichern Waffenstillstandsvereinbarungen, indem sie unter anderem Pufferzonen zwischen den Konfliktparteien bilden, Truppenrückzugs- oder militärische Entflechtungsaktionen überwachen und unter Umständen weitere zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherung des Friedens im Einsatzgebiet übernehmen. In den neunziger Jahren wurde der Aufgabenkatalog von Peacekeeping-Truppen dahingehend erweitert, dass diese im Rahmen einer neuen aktiven Friedensgestaltung unmittelbar in die Konfliktsituationen eingreifen können, ohne jedoch Partei für die eine oder andere Seite zu ergreifen. In erster Linie handelt es sich um humanitäre Unterstützung, wie Organisation, Absicherung und Durchführung humanitärer Hilfe. Zudem bekam zunehmend die Aufgabe der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit einen immer gewichtigeren Anteil. Unter dieses sogenannte post-conflict Peacebuilding fallen die Aufgaben der Rückführung und Integration von Flüchtlingen, die Wiederherstellung von Recht und Ordnung häufig durch die teilweise oder völlige Übernahme von Polizei-, allgemeine Verwaltung- und Rechtspflegeaufgaben oder sogar der Finanzverwaltung. Des weiteren werden die Peacekeeping-Truppen zunehmend zur Beobachtung, Verifikation und Unterstützung der Organisation oder Durchführung von Wahlen und Referenden eingesetzt. Gerade diese Erweiterungen des obengenannten Aufgabenkataloges trifft auf die Tätigkeiten der Vereinten Nationen und der ECOMOG-Truppen in Sierra Leone zu. Trotz des aktiveren Eingreifens von Friedenstruppen der Vereinten Nationen gelten auch hier die grundsätzlichen Voraussetzungen des Peacekeeping, d.h. auch hier muss die Zustimmung der Konfliktparteien vorliegen, aufgrund derer die Vereinten Nationen oder regionale Organisationen, ohne Partei zu nehmen, obengenannte Aufgaben wahrnehmen.“ Zum Begriff Peace-Enforcement nach Furley, Peacekeeping in Africa, S. 4-5: „Zeigen sich Probleme bei der Friedenssicherung, kann eine Peacekeeping-Mission in ein Peace-Enforcement umgewandelt werden. Peace-Enforcement bezeichnet die Intervention von Truppen eines oder mehreren Staaten in eine Konfliktsituation, mit der Aufgabe, einen Frieden militärisch zu erzwingen. Hierbei herrscht keinerlei Konsens der Streitparteien und die Peace-Enforcement-Mission entspricht einer kriegerischen Auseinandersetzung. Sie hat zum Ziel die Lösung des Konfliktes mittels überlegenere Feuerkraft und Truppenstärke. Eine klare Abgrenzung zwischen Peacekeeping und Peace-Enforcement kann nicht gemacht werden.“

[12] Diethelm, Bilanz, S. 10-12. Ebenso Slim, Military Humanitarianism, Kapitel "A new Humanitarian Era", in: http://www.jha.ac/articles/a003.htm (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003). Zur Agenda Allgemein: Kühne, ohne Soldaten geht es nicht!, S. 123-138.

[13] Annan, Konfliktursachen und die Förderung dauerhaften Friedens in Afrika, § 29, S. 8.

[14] Paech, Humanitäre Intervention und die Umwertung, S. 8.

[15] The Stanley Foundation, „Using Any Means Necessary”, S. 1-42.

[16] Diamond, Promoting Democracy in Africa, S. 250-277.

[17] The Stanley Foundation, Policy Bulletin, Problems and Prospects for humanitarian Intervention, S. 2-3.

[18] Annan, Konfliktursachen und die Förderung dauerhaften Friedens in Afrika, § 35-45, S. 9-11.

[19] United Nations, Report of the Secretary-General to the Security Council, 16. 04. 1998, § 5, § 11, 29.

[20] Relevante Artikel siehe Anhang, Abs. 5.

[21] Ipsen, Völkerrecht, S. 956.

[22] Die wichtigsten Ausnahmen nach Nolte, Intervention auf Einladung, S. 22: „Eine Regierung kann einen ausländischen Staat um bewaffnete Hilfe bei der Bekämpfung von Aufständischen bitten, die sogenannte Intervention auf Einladung. Diese Art von Beteiligung eines Drittstaates an einer innerstaatlichen Auseinandersetzung wird als zulässig betrachtet, sofern eine „friedensbedrohliche Situation“, ein Friedensbruch oder eine Friedensbedrohung besteht. Zudem muss eine „Regierung“ das Staatsgebiet vor Ausbruch der Kampfhandlungen beherrscht haben und von anderen Staaten als Regierung anerkannt sein, bzw. behandelt werden.“ Zudem Ipsen, Völkerrecht, S. 946: „[...] Für die sog. Intervention zum Schutz eigener Staatsangehöriger sind in der Regel zwei Fallkonstellationen auslösende Faktoren. Entweder ist eine Gruppe eigener Staatsangehöriger von Kriminellen oder Terroristen mit dem Ziel als Geiseln genommen worden, den Heimatstaat mit der Geiselnahme zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen oder innere Unruhen oder bürgerkriegsähnliche Zustände führen im Gaststaat zu einer akuten oder vom Heimatstaat behaupteten Gefahr für die eigenen Staatsangehörigen.“

[23] Ipsen, Völkerrecht, S. 955-962.

[24] Deng, State Collaps, S. 208-219.

[25] Siehe Anhang, Abs. 5.

[26] Greenwood, Gibt es ein Recht auf humanitäre Intervention?, S. 93.

[27] Paech, Humanitäre Intervention und die Umwertung, S. 7.

[28] In der Forschung ist die Abstützung auf die UN-Resolution 688 umstritten. Dazu vgl.: Greenwood, Gibt es ein Recht auf humanitäre Intervention?, S. 97. Als Befürworter: Teson, Humanitarian Intervention, S. 241.

[29] Debiel/Nuscheler, Vor einer neuen Politik der Einmischung, S. 27-29.

[30] De Waal/Rakiya, Humanitarismus ohne Grenzen?, S. 226. Ebenso: Annan, Konfliktursachen und die Förderung dauerhaften Friedens, § 11, S. 2.

[31] Zu den humanitären Mindeststandards: Leiss, Interventionen des Sicherheitsrates, S. 142-230.

[32] Fréchette, United Nations. zit. in: Weiss, Humanitäre Intervention, S. 72.

[33] Ganzer Abschnitt nach: Debiel/Nuscheler, vor einer neuen Politik der Einmischung?, S. 30. Ebenso: Weiss, Humanitäre Intervention, S. 73-74. Ebenso: Murphy, Humanitarian Intervention, S. 389-393. Ebenso: Laubach, Angriffskrieg oder humanitäre Intervention?, in: http://www.basisgruen.de/gruene/bund/Kosovo/erklaerungen/laubach-btfr.htm (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003). Ebenso: Pape, Humanitäre Intervention, S. 302-307. Pape betont zusätzlich, dass nur bei der Verletzung menschenrechtlicher Fundamentalnormen (Das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, das Verbot von Rassendiskriminierung) interveniert werden darf. Zu einem ähnlichen Schluss kommt: Leiss, Interventionen des Sicherheitsrates, S. 285-292.

[34] Murphy, Humanitarian Intervention, S. 393.

[35] Hippler, Das langsame Austrocknen des humanitären Interventionismus, S. 77-100. Ebenso: Greenwood, Christopher. Gibt es ein Recht auf humanitäre Intervention? In: Europa Archiv: Zeitschrift für Internationale Politik 48. Jahrgang, 1993, S.93-106. Vgl. ebenso: De Waal, Axel/Rakiyar Omaar. Can Military Intervention Be 'Humanitarian' ?. In: Middle East Report, No. 187/188 März-April / Mai-Juni 1994, S. 85-105.

[36] Ganzer Abschnitt nach: Weiss, Humanitäre Intervention, S. 65-66. Ebenso: Gambari, the Role of Foreign Intervention, S. 221-233.

[37] Olonisakin, Conflict Management in Africa, in: http://www.iss.co.za/Pubs/Monographs/No46/Conflict.html (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003).

[38] Harding, Geschichte Afrikas, S. 104.

[39] United Nations Mission in Sierra Leone (UNAMSIL), ohne Titel, in: http://www.un.org/Depts/dpko/missions/unamsil/facts.html (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003). Das Missionspersonal wurde hauptsächlich durch Drittweltländer gestellt: Bangladesch, Bolivien, Gambia, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Jordanien, Kenia, Kirgisistan, Malaysia, Mali, Nepal, Nigeria, Pakistan, Thailand, Tansania, Uruguay, Sambia.

[40] Die Organisation hat ihren Namen zwischenzeitlich in African Union umgeändert. African Union hat bis jetzt noch keine Internethomepage aufgeschaltet.

[41] Bundu, Democracy by Force, S. 19.

[42] Ebd., S. 20.

[43] Angaben zu Namen, die in kursiver Schrift gedruckt sind: siehe Anhang, Abs. 2, S. 114-118.

[44] Kandeh, Ransoming the State, S. 351.

[45] Kpundeh, Politics and Corruption in Africa, S. 23.

[46] Ebd., S. 24.

[47] Schamp, Das Afrika Lexikon, S. 8: „Afrikanisierung, ist die Summe der politischen Massnahmen in Afrika zum Zweck der Ablösung ausländischer durch einheimische Arbeitskräfte, oft, aber nicht nur von Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung. In diesem Sinne bedeutet Afrikanisierung auch Indigenisierung; so z.B. in Kamerun Kamerunisierung, in Nigeria Nigerianisierung usw..“

[48] Zum Begriff ‘shadow state’ siehe: Williams, Corruption and State Politics in Sierra Leone, S. 88-90. Ebenso: Zack-Williams, The Political Economy of Civil War, S. 144. Ebenso: Mühleberg/Wolff, Sierra Leone, S. 390.

[49] Kandeh, Ransoming the State, S. 352-353.

[50] Joseph Momoh, Inaugural Speech (28. 11. 1985), zit. in: Alie, A New History of Sierra Leone, S. 288.

[51] Ebd., S. 288.

[52] Williams, Corruption and State Politics in Sierra Leone, S. 155.

[53] Joseph Momoh, Inaugural Speech (28. 11. 1985), zit. in: Alie, A New History of Sierra Leone, S. 289.

[54] Alie, A New History of Sierra Leone, S. 289-290.

[55] Kpundeh, Politics and Corruption in Africa, S. 25.

[56] Kpundeh, Politics and Corruption in Africa, S. 25.

[57] Bundu, Democracy by Force, S. 46.

[58] Interview, Joseph Momoh, zit. in: West Africa vom 5. 5. 1986, S. 927. Ebenso: Hirsch, Diamonds and the Struggle for Democracy, S. 30.

[59] Placca, A Freetown Stevens gouverne toujours, S. 32.

[60] CIA - The World Fact Book, Sierra Leone, in: http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/sl.html (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003).

[61] Nuscheler/Meyns, Länderübergreifende Statistiken, S. 102-111.

[62] Ebd, S. 102-111. Ebenso: Parfitt, Sierra Leone: Wide open to South Africa, S. 86-87.

[63] Zack-Williams, Crisis and Despair, S. 26-27.

[64] Joseph Momoh, zit. in: Bundu, Democracy by Force, S. 47. Zu den Ortsangaben siehe Karte im Anhang.

[65] Bundu, Democracy by Force, S. 48.

[66] Zur Geschichte Sierra Leones bis in die 90er Jahre: Alie, Joe. A New History of Sierra Leone. Hong Kong 1990.

[67] Zu weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit den Begriffen ‚ Schattenstaat’ und ‚ Lumpenproletariat’: Zack-Williams, Sierra Leone: The Political Economy of Civil Wars, S. 143-160. Alfred Zack-Williams beschäftigt sich mit der politischen Ökonomie von Bürgerkriegen.

[68] Nunley, Moving with the Face of the Devil, S. 60: „Der Begriff Pote bezeichnet peri-urbane Treffpunkte arbeitsloser Jugendlicher und ist im Zusammenhang der Ode-lays oder Odé-lay society zu verstehen: Der Begriff Odé hat seinen Ursprung in der Sprache der nigerianischen Yorubas und bedeutet soviel wie Jäger, wörtlich übersetzt Tier- oder Fischfänger. In Sierra Leone bezeichnet der Begriff die Maskerade (Karnevalsgesellschaften) junger Männer. Diesen wiederum liegen original Yoruba Vereinigungen zugrunde.“

[69] Abdullah, Bush Path to Destruction, S. 208.

[70] Definition nach Bass/Wauschkuhn, Das Afrika Lexikon, S. 256-258: „Der Begriff informeller Sektor steht zusammenfassend für überwiegend kleinbetrieblich organisierte Arbeit in Produktion und Handel, zumeist staatlich wenig reguliert oder statistisch erfasst, eine quantitative bedeutende Form der wirtschaftliche Tätigkeit in den Städten fast aller Entwicklungsländer. Nach Ansicht der ILO kennzeichnen sieben Charakteristika diesen Begriff: 1. Das Fehlen von Zutrittsbarrieren für Neuankömmlinge, 2. die Nutzung vorwiegend einheimischer Ressourcen, 3. Familienunternehmen, 4. kleinbetriebliche Organisation der Unternehmen, 5. eine der arbeitsintensiven und den lokalen Verhältnissen angepassten Technologie, 6. dem Kompetenzerwerb ausserhalb des formalen Bildungssystems sowie 7. der unregulierten und wettbewerbsintensiven Märkte in diesem volkswirtschaftlichen Sektor. Die Aktivitäten im informellen Sektor werden nicht mehr als rückständig und der Entwicklung hinderlich angesehen, sondern sie demonstrieren ein beachtliches unternehmerisches Potenzial dieser Bevölkerungsgruppe mit grosser Bedeutung für den Entwicklungsprozess.“

[71] Abdullah, Bush Path to Destruction, S. 210-211.

[72] Abddullah & Muana, The Revolutionary United Front, S. 172-176. Ansonsten weitere Ausführungen: Quadhafi-al, Muhammar. The Green Book: The Solution of the Problem of Democracy. ‘The Authority of the People’. London 1976. Ghadaffi lehnt die westliche Wahlurnen-Demokratie aber auch die sovietische Einparteien Regierungsform ab. Dafür befürwortet er die direkte Partizipation von Staatsbürgern in der Regierung. Ebenso: Mattes, Hanspeter. Qaddafi und die islamistische Opposition in Libyen: Zum Verlauf eines Konflikts. (Mitteilungen des Deutschen Orient-Institut Bd. 51). Hamburg 1995.

[73] Ebd., S. 172-176.

[74] Arnold, Historical Dictionary of Civil Wars, S. 236-237.

[75] Abdullah/Muana, the Revolutionary United Front, S. 176-177.

[76] Accord, Paying the Price, Profiles, in: http://www.c-r.org/accord/index.htm?s-leone/accord9/index.htm (Letzter Zugriff: 12. 03. 2003).

[77] The New York Times, 23. 06. 1996, S. 6.

[78] Foday Sankoh, zit. in: Zack-Williams, Sierra Leone: The Political Economy of Civil Wars, S. 148. Zur Ideologie der RUF allgemein: RUF, Footpaths to Democracy, in: http://www.sierra-leone.org/footpaths.html (Letzter Zugriff: 13. 03. 2003).

[79] Richards, War and Peace in Sierra Leone, S. 41-59.

[80] Francis, the Politics of Economic Regionalism, S. 107.

[81] Hirsch, Diamonds and the Struggle for Democracy, S. 31-32. Ebenso: Francis, the Politics of Economic Regionalism, S. 108.

[82] Rocket Propelled Grenades: Panzerabwehrraketen, zu vgl. mit der Panzerfaust.

[83] Bundu, Democracy by Force, S. 51.

[84] Richards, Rebellion in Liberia and Sierra Leone, S. 135.

[85] Abdullah/Muana, The Revolutionary United Front, S. 178.

[86] Richards, Rebellion in Liberia and Sierra Leone, S. 146.

[87] Abdullah/Muana, The Revolutionary United Front, S. 178.

[88] Richards, Fighting for the Rain Forest, S. 7-8.

[89] Richards, Rebellion in Liberia and Sierra Leone, S. 148. Nach Richards verbreitete die RUF gezielt falsche Informationen.

[90] Archiv der Gegenwart, 18. 05. 1991, S. 35648.

[91] NZZ, 26. 03. 1991, S. 2. Nach Richards ging die Regierung in Freetown davon aus, dass es sich bei den Ereignissen um einen Aufstand des Mendevolkes in Sierra Leone handelte. Dies sei durch gezielte Fehlinformation der RUF erreicht worden. Dazu: Richards, Rebellion in Liberia and Sierra Leone, S. 139. Die Mehrheit der Autoren vertritt fälschlicherweise die Meinung, dass die RUF-Rebellion auf Charles Taylor als Urheber zurückgeht. Dazu vgl. z.B.: Kasten, Sierra Leone (2001), S. 226-227.

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Interventionen fremder Truppen im Bürgerkrieg von Sierra Leone 1991-1999
Hochschule
Universität Zürich  (Historisches Seminar der Universität Zürich)
Veranstaltung
Lizentiatsprüfungen
Note
5,0 (CH) = gut (D)
Autor
Jahr
2003
Seiten
128
Katalognummer
V66550
ISBN (eBook)
9783638591164
ISBN (Buch)
9783638725224
Dateigröße
1187 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Interventionen, Truppen, Bürgerkrieg, Sierra, Leone, Lizentiatsprüfungen, ECOWAS, Civil War, Westafrika, West Africa, Kindersoldaten, Blutdiamanten, Diamanten, UNO, Vereinte Nationen, UNO-Sicherheitsrat, UNAMSIL, Foday Sanko, Charles Taylor, Sierra Leone, Konflikt, Bewaffneter Konflikt, Friedensförderung, Intervention, Liberia, Peace Keeping
Arbeit zitieren
lic. phil. I Richard Müller (Autor:in), 2003, Interventionen fremder Truppen im Bürgerkrieg von Sierra Leone 1991-1999, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66550

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