Intensivierung durch Flexibilisierung: Neuere Tendenzen der Flexibilisierung und ihre Konsequenzen für Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland


Diplomarbeit, 2006

156 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Übersicht

Einleitung

1. Geschichtlicher Exkurs
1.1 Wandel der Erwerbsformen – Wandel der Erscheinungsform
1.2 Von der „Rationalisierung“ zur „Humanisierung der Arbeit
1.3 Gegenwartsgenese

2. Flexible und atypische Arbeits- u. Beschäftigungsformen
2.1 Geringfügige Beschäftigung, Mini-, Midijobs und Teilzeit (u.a.)
2.2 Zeit- u. Leiharbeit

3. Strukturelle Auswirkungen
3.1 Niedriglohn
3.2 Rechtliche Lücken
3.3 Personale Struktur geringfügiger Beschäftigung

4. Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4.1 Neue Selbstständigkeit
4.2 Flexibilisierung der Arbeitszeit
4.3 Nutzen für die Beschäftigten
4.4 Kolonialisierung der Lebenswelt
4.5 Entgrenzung

5. Fazit, Ausblick und mögliche Alternativen? („Flexicurity“)

Literatur

Einleitung

Die Grundannahme dieser Diplomarbeit lautet, dass durch immer flexiblere Anpassung und Angleichung der Erwerbsarbeit[1] ans Privatleben (und umgekehrt!) auch eine Reihe psychischer, physischer und struktureller Belastungen entsteht, sowie sich daraus in individuell-finanzieller und sozialpolitischer sowie gesellschaftlicher Hinsicht Probleme - aber auch Chancen - ergeben können. Denn zum einen wird die Arbeit durch die heute vermeintlich „lockereren Formen“ wie Teilzeit, Gleitzeit oder Gruppenarbeit sowie neuer Selbstständigkeit (usw.) eher unmerklich intensiviert und verdichtet, als dass sie dadurch entzerrt und somit „leichter“ würde. Zum anderen bleibt oft die Prekarisierung, also die gesellschaftliche und die daraus resultierende persönliche Unsicherheit sowie die benachteiligte Situation der Arbeitskraft als belastender Faktor in der „neuen Arbeit“, vollkommen unberücksichtigt. Ob dies eine logische Konsequenz eigener Freiheit ist, wird zu diskutieren sein.

Erstaunlicherweise sind die Formen und Auswirkungen der Belastungen durch diese Faktoren der flexiblen Ausgestaltung der Arbeits- u. Lebenszeit - im Gegensatz zu denen der starren Formen der Beschäftigung (wie z.B. Schichtarbeit) - seit längerer Zeit relativ unerforscht.[2]

1. Geschichtlicher Exkurs

1.1 Wandel der Erwerbsformen – Wandel der Erscheinungsform

Oft herrscht heute die Illusion vor, die Mechanisierung und die Rationalisierung hätten die schwere, körperliche und intensive Arbeit ersetzt, erleichtert oder verdrängt. Bei näherer Auseinandersetzung mit dieser Thematik erkennt man, dass sich einzig die Optik auf die Problematik verschoben hat, indem z.B. immer mehr Tätigkeitsbereiche als „Dienstleistung“ (in der postmodernen Dienstleistungs- u. Informationsgesellschaft[3]) - und damit als vermeintlich „leichte“ Form gegenüber der Industrie-, Fabrik- oder Handwerksarbeit - definiert werden (z.B. Hafenarbeiter oder Bahn- u. Postbedienstete usw., die nach wie vor zum größten Teil noch „schwer“ arbeiten; denn gerade im Hafen-, Waren- u./o. Postumschlag und Verkehr haben die durch neue, effizientere und effektivere Umschlagstechniken exponentiell gewachsenen Gütermengen zu einer erhöhten Verdichtung der Arbeit geführt!) und sich zudem viele Verschlechterungen oder Verschiebungen im Verborgenen vollzogen haben[4] (bspw. im Büro, da diese Arbeit tendenziell als „leicht“ gilt[5]); was natürlich auch mit der Art und Weise des gesellschaftlich vermittelt sowie entwickelten Standes und dem öffentlich höchst ambivalent inszeniertem Bild[6] der Arbeit korrespondiert, was ebenso für die Teilzeitarbeit gilt. Denn mit dem Rückgang des Industriezeitalters und des dazugehörigen Industrieproletariats (18. Jahrhundert bis in die 1950/60er-Jahre), dem Übergang zur Informationsgesellschaft (seit den 1960/70ern, mit Einsatz und Erweiterung der EDV) einschließlich der „Individualisierung“[7] vollzog sich eine Änderung der Wahrnehmung über die Arbeit selbst, aber auch eine schleichende Verbürgerlichung und Verberuflichung setzte ein, sowie ein weitergefasster Rahmen an Möglichkeiten, Bedeutungen und Präferenzen der Zeit- u. Lohnstrukturen (usw.) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstand,[8] die ihre Analogie in der Rechtsprechung und den Gesetzen, also angewandt in der Arbeits- u. Sozialpolitik, findet,[9] der immer auch ein epochal geprägtes Menschen- u. Gesellschaftsbild zugrunde liegt.

Der Liberalismus der „ungezügelten Marktkräfte“ des 17. und des frühen 19. Jahrhunderts, maßgeblich beeinflusst durch das damals aufstrebende Besitzbürgertum, stieß aufgrund der ungleich verteilten Kräfte der Marktteilnehmer, da auch die „Arbeitskraft“ keine rein marktförmige Ware wie jede andere darstellt, und der daraus folgenden Verarmung und Verelendung ganzer Bevölkerungsgruppen, schnell an seine Grenzen und mündete schließlich in der Sozialstaatlichkeit.[10] Eine Entwicklung, die eigentlich dem Grunde nach, Ende des 19. Jahrhunderts mit deutlich anderen Intentionen, die in dem Zusammenhang nicht übersehen werden sollten,[11] durch Bismarcks machtpolitische Interessen oder auch weiterführend durch z.B. Ernst Abbe oder Henry Ford (u.a.) angestoßen, eingeführt und erweitert wurden. Das Betriebsrätegesetz 1920, die Mitbestimmung in der Montanindustrie 1951, die Betriebsverfassung 1952 und ihre Novelle 1972, Mutter- u. Jugendschutz, Sozialhilfegesetz usw. sind als weitere Belege dieser gesamten Entwicklung zu betrachten. Ebenfalls nicht übersehen werden sollte dabei, dass solche (u.a.) Normen konkret im historischen Kontext des Sozialstaates dem „Bedürftigkeitsprinzip“ folgten und sie nun seit längerem einem „Leistungsprinzip“ unterworfen werden - Leistungen, die man sich durch Anwartschaften, Teilhabe und Zuzahlung quasi erst „verdienen“ muss – die „Leistungsgerechtigkeit“ wird dabei als stilles Dogma über dem gestellt -, was jedoch konkret die Sozialstaatlichkeit als solche unterwandert und den wirklich Bedürftigen, die erst gar nicht das Potential haben, „Leistung“ (in dem Postulat der „Leistungsgesellschaft“) zu erbringen, das Wasser abgräbt.[12]

1.2 Von der „ Rationalisierung “ zur „ Humanisierung der Arbeit “

Die Flexibilisierung der Arbeitsformen, d.h. rationalistische Angleichungen der Erscheinungsform der Arbeit durch die Arbeitgeber, sowohl in bezug der Zeitstruktur, der Länge der Arbeitszeit, des Arbeitstages, der Lohnformen, der Arbeitsmenge und der überlassenen (oder jeweils entzogenen) Verantwortlichkeit und Verantwortung für und durch die Arbeitskraft, als auch die damit einhergehende Art und Weise der praktischen Durchführung der Arbeit, ist per se nichts Neues.[13] Karl Marx und Friedrich Engels wiesen in dem Zusammenhang bereits zu Zeiten des Frühkapitalismus und der prosperierenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert allzu deutlich auf die dualistisch-ambivalente Abhängigkeit zwischen Lohnarbeiter und Kapital hin.[14]

Eine bedeutende rationalistische Erweiterung der Kapitalverwertung u. -akkumulation zeigte sich in dem Zusammenhang in der sog. „Rationalisierungsoffensive“ zuzeiten der Weimarer Republik (1918 bis 1928), indem die menschliche Arbeitskraft damals aufgrund vieler gesellschaftlicher sowie (sozial)ökonomischer Spannungen in Kriegsfolge (1914-1918) stärker als bisher in den Fokus der Arbeits- u. Betriebswissenschaft rückte, die den Menschen bis dato nur als Beiwerk oder als praktischen Erfüllungsgehilfen und als Maschinenanhängsel[15] und -bedienung betrachtete.[16]

Der in der Öffentlichkeit (sowie ebenfalls in der zahlreichen, wissenschaftlichen Managementliteratur[17]) oft und gerne als Gegenmodell zur „Ausbeutung“ verstandene und vielzitierte Human-Ressourcen-/ Humankapital-Ansatz („Mit dem Menschen rechnen“, „Humanisierung der Arbeit“) erweist sich somit bei näherer Analyse schnell als das genaue Gegenteil dessen[18] - denn niemand kann mehr Arbeitsvermögen und -leistung aus der Arbeitskraft herausholen als eben diese selbst unter fremdgesteuerter Selbstorganisation und der damit einhergehenden Illusion freier Entfaltungsmöglichkeit.[19] Hilfreich beim Verständnis dieses Gesamtzusammenhangs ist das altbekannte Transformationsproblem: Ein Arbeitgeber kauft i.d.R. bei Einstellung eines Mitarbeiters (gem. § 611 BGB[20]) einzig das Potential dessen für eine Nutzung auf bestimmte Zeit, aber keine vertraglich oder juristisch eindeutig definierte Tätigkeit[21] – also wird potentielle Arbeits kraft, nicht fertige Arbeits leistung gekauft! Der rein ökonomische Akt des Kaufs gewährleistet für den Arbeitgeber also noch lange nicht die erwünschte Leistung resp. weder in der Art noch in Quantität oder Qualität des fertigen Produkts - bzw. erst recht nicht die Option des unternehmerischen Gewinns durch diese Investition im Sinne der kapitalistischen Reproduktion bei Marx.[22] Also müssen zusätzlich zur Entlohnung (als Stück-, Zeit- o. Prämienlohn) weitere organisatorische sowie vertragliche Vorkehrungen und Rahmenbedingungen zur aktiven Steuerung, Überwachung und Kontrolle sowie zur Motivation usw. getroffen werden, die sich jedoch in Aufwand, Einsatz und Ertrag, in Effektivität und Effizienz des Arbeitgebers, wiederum kostenkalkulatorisch tragen müssen, und die sich – trotz theoretischer Konstrukte - auch praktisch durchführen lassen.[23]

1.3 Gegenwartsgenese

Neu an den Erscheinungsformen der Gegenwart sind zum einen der stetige Rückbau und die vielfachen Modifikationen des Arbeits- u. Sozialrechts bspw. in Form der Erosion des Flächentarifvertrags, der neuen Formen der Arbeitsvermittlung und der immer rigideren Anspruchs- u. Leistungsvoraussetzungen[24] (s.o.: „Leistungsgesellschaft“) sowie die Lockerungen des Kündigungsschutzes[25] und andererseits die stetige Zunahme flexibler Arbeits- und Beschäftigungsformen, während die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Deutschland seit 1985 bereits insgesamt und genauso dauerhaft rückläufig ist.[26]

Zugleich stellt der Begriff „Flexibilisierung“ aber auch mittlerweile[27] eine Art Alltagsbeschwörung sowie einen ebenso undeutlichen semantischen Morast dar und findet sich in vielen alltäglichen Formen, Forderungen und Formulierungen. Allein die wirtschaftspolitischen Positionen des Deutschen Industrie- u. Handelskammertages (DIHK) 2006 lesen sich über 46 Seiten mit mehr als hundert Einzelvorschlägen wie ein Wunschzettel des Neoliberalismus und der Deregulierungen und Flexibilisierungen: Über Beschäftigung, Bildung, Märkte, Energie und Wettbewerb (usw.) bis hin zum schlanken, leistungsfähigen Staat, der entsprechend gegenüber Finanzen, Bürokratie, Überregulierung und Verkehr etc. pp. den geänderten Anforderungen Rechnung tragen soll, „um Deutschland wieder zu einem attraktiven Produktions- und Forschungsstandort zu machen.“[28] Beeindruckend (ohne in den Duktus der Bewunderung zu fallen!) ist dabei, dass der Einzelne stärker in die Verantwortung genommen wird bzw. werden soll[29] und sich das Papier insgesamt an marktliberalen Orientierungen hält, ohne dabei an die Stärkung des Individuums als aktive Handlungsgrundlage dessen zu denken - es im Gegenteil eher zu einer tendenziellen Entrechtung der Einzelnen führt, die stillschweigend in Kauf genommen respektive gefordert – wenn nicht gar gefördert - wird.

Eine „Ökonomisierung der eigenen Arbeitsfähigkeiten“ und die einhergehende „Verbetrieblichung der alltäglichen Lebensführung“ sind die primären und sekundären Folgen dieser Entwicklungen des quasi erzwungenen Marktverhaltens auf Seiten der Arbeitskräfte.[30] Dabei sind solche Entwicklungen des in betrieblicher Hinsicht und Verantwortung intensiver eingebundenen Individuums beileibe tendenziell nicht neu und finden sich bereits umfassend in frühen Werken der Industriesoziologie, wie Voß/Pongratz herausstellen.[31] Wirklich neu daran ist der Abbau der betrieblichen Kontrollmechanismen und die damit einhergehende, stille Selbstorganisationsverpflichtung und vermeintliche „Freiheit[32] der Arbeitskräfte. Ebenfalls lassen sich Ähnlichkeiten zur „Freiheit“ des vorher skizzierten Liberalismus der freien Marktkräfte der Vergangenheit erkennen; wenngleich aufgrund der mittlerweile veränderten, verbürgerlichten Gesellschaftsstrukturen ein völliger Rückfall in solche Regellosigkeit nicht zu befürchten ist, aber auch für einzelne Teilsegmente der Beschäftigten, des Arbeitsmarktes, nicht völlig auszuschließen ist.[33] Ein „neuartiges Tagelöhnertum“ könnte jedoch den Endpunkt solcher Entwicklungen markieren.[34]

2. Flexible und atypische Arbeits- u. Beschäftigungsformen

Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeit sowie geringfügig Beschäftigte oder Subunternehmer, Franchisenehmer u./o. andere (Schein)Selbstständige sowie freie Mitarbeiter (usw.) stellen begrifflich jedoch nur einen kleinen Teil der eigentlichen Struktur der flexibilisierten Arbeitswelt, also der Erosion und Loslösung vom sog. „Normalarbeitsverhältnis“ (in achtstündiger, sozialversicherungspflichtiger Haupttätigkeit mit fester Arbeitszeit von 9-17 Uhr),[35] dar - und sind aber auch beileibe keine neue Erfindung der letzten Jahre; einzig der Grat der Differenzierung zwischen diesen Formen wird immer schärfer. Janßen/Nachreiner weisen zudem daraufhin, dass es keinen einheitlich verbindlichen Standard für die Definition der „flexiblen Arbeitszeit“ gibt, was die pathologische Genese erschwert.[36] Im Rahmen dieser Arbeit soll daher ein breites Bild gezeichnet werden.

Sogenannte Mini- u. Midijobs aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz II“), Arbeitsgelegenheiten und Zusatzjobs für Arbeitslose (sog. „Ein-Euro-Jobs“[37] gem. § 16 SGB II, dem Viertem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt/ Hartz IV), Ich-AGs[38] sowie eine Reihe vielfältiger Ausgestaltungen der Arbeitszeit selbst in Form von Arbeit auf Abruf, Überstundenregelungen, Gleitzeit, kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Kapovaz), Wochenendarbeit, Jahres-, Wochen- u. Tagesarbeitszeitkonten, Schichtdienst, Nachtarbeit, Kurzarbeit, Heimarbeit, Pausenregelung sowie Zeit- u. Leiharbeit gem. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),[39] Elternzeit, Altersteilzeit, sog. Sabbaticals („Auszeiten“), Niedriglohn, Kombi- u. Mindestlohn oder aber auch Befristungen,[40] Projektarbeit,[41] Profit Center und Praktika[42] sind weitere Schlagworte mit enormen Gehalt, die sich aber auch, wie bereits erwähnt, z.T. schon lange durch die Arbeits- u. Sozialpolitik ziehen und nun immer mehr an Bedeutung und Intensität gewinnen.

[...]


[1] Schwerpunktmäßig relativ unberücksichtigt soll hier in dieser Arbeit die informelle, nichterwerbliche u./o. gesellschaftlich notwendige Arbeit (in Form von bürgerlichem, politischem, kulturellem Engagement, Ehrenamt, Erziehungsarbeit, Hausarbeit, familiäre Kinder- u. Altenbetreuung) sowie Schwarzarbeit etc. pp. sein; obgleich Verschiebungen derer eine logische Konsequenz der hier dargestellten Gedanken sind und auch rudimentär erwähnt werden sollen. Vgl.: Schüttpelz, A./Pfau-Effinger, B.: Arbeit der Zukunft. In: yousee - Magazin der Universität Hamburg. Heft 3/06. Hrsg.: J. Lüthje. Hamburg. 2006. S. 25. Vgl. auch: Bühler, T.: Ehrenamt unter Druck. Konkurrenz durch Ein-Euro-Jobs? In: Arbeitsmarkt Bildung, Kultur, Sozialwesen. Heft 28/2006. Hrsg.: Wissenschaftsladen Bonn. S. IV-VIII.

[2] Vgl.: Oppolzer, A.: Handbuch Arbeitsgestaltung. Leitfaden für eine menschengerechte Arbeitsorganisation. Hamburg. 1989. S. 43, Fn. 7 - 10. Vgl. auch: Janßen, D./Nachreiner, F.: Flexible Arbeitszeiten. Hrsg.: BAuA. Dortmund, Berlin. Dresden. 2004.

[3] Die Hansestadt Hamburg bspw. wird nicht müde, „die große Bedeutung“ ihres Dienstleistungssektors als „Dienstleistungsmetropole“ mit den Verkehrsunternehmen und den umfangreichen Logistikzweigen u. -betrieben in Seehafen, Flughafen, Speditionen, Lagereien, Distributionen usw. herauszustellen. Vgl.: Jarzembowski, G.: Die Wirtschaftsregion Hamburg und ihre Perspektiven. In: Hamburg. Wege in das neue Jahrtausend. Hrsg.: Wirtschaftsbehörde Hamburg, Handelskammer Hamburg, Hamburger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (HWF). Isernhagen. 1999. S. 11. Vgl. auch a.a.O., S. 13: Mirow, T.: Hamburg rüstet sich für das 21. Jahrhundert. (u.a.) Auch wissenschaftliche Arbeitsmarktanalysen der TUHH oder der BA kommen zu dem Ergebnis, dass Hamburg sehr hohe Anteile am tertiären Sektor (ca. 80%) hat. Vgl.: Läpple, D. u. Kempf, B.: Die Hamburger Arbeitslandschaft. Struktur und Entwicklung von Tätigkeitsfeldern im regionalen Vergleich. TUHH. Hamburg. 2001. S. 95 und: Daten, Fakten, Analysen. Reihe 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Der Hamburger Arbeitsmarkt. Bundesagentur für Arbeit. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2003.

[4] Vgl.: Lißner, L.: Gibt es das noch: „schwere“ Arbeit? In: Arbeit, Mensch, Gesundheit. Hamburg. 1. Auflage. 1990. S. 186f.

[5] Vgl.: Bargholz, C.: Vom Journal zum Bildschirm. Arbeit in der Buchhaltung. In: Arbeit, Mensch, Gesundheit. a.a.O., S. 81, wonach grad durch den Einsatz von Büromaschinen mehr Arbeit geleistet werden kann.

[6] Vgl.: Rahner, S.: Glanzbilder. In: Industrie und Fotografie. Sammlungen in Hamburger Unternehmensarchiven. Hrsg. Museum der Arbeit. Hamburg. 1999. S. 12 (w eg von monumentalen Maschinen und Fabriken etc hin zu abstrakter, „unsichtbarer“ Arbeit).

[7] Vgl.: Beck, U.: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt/M. 1986/1998. S. 116.

[8] Vgl.: Walwei, U.: Bestimmungsfaktoren für den Wandel der Erwerbsformen. IAB Kurzbericht. 3. 28.1.1998. S. 3.

[9] Vgl. dazu ausführlich: Mückenberger, U.: Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses. In: Zeitschrift für Sozialreform. Hrsg.: Rohwer-Kahlmann. 1985. S.416ff.

[10] Vgl.: Hilgendorf, E.: Rechtspolitik und Gesetzgebung. In: dtv-Atlas Recht. Band 1. München. 1. Auflage. 2003. S. 34f. Auch die Geschichte des BGB (1873-1896/1900) reiht sich in den Gesamtzusammenhang dieser Perspektive des „freien Bürgers“ ein. Vgl.: Köhler, H.: Die Entstehung des BGB. In: Bürgerliches Gesetzbuch, Einführung. München 2003. S. XI f.

[11] Vgl.: Winkler, W.: Der heilsame Weg. Sozialismus gegen die Sozialdemokraten: Die Erfindung des Wohlfahrtsstaates durch Otto von Bismarck. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 191. 20./21. Aug. 2005, S. VI; erwähnt sind z.B. 1871: Gesetz zur Unfallhaftpflicht, 1883: Krankenversicherungsgesetz, 1889: Alterssicherung und die Arbeitslosenversicherung in den 1920er Jahren. / Vgl. auch: Ernst Abbe (1840-1905), Biographie, http://www.weltchronik.de/bio/cethegus/a/abbe.html (2.7.05), wonach Abbe 1889 in seinem Glaswerk (Carl-Zeiss-Werke, Jena) Mitbestimmung, Achtstundentag, Gewinnbeteiligung, bezahlten Urlaub und fortlaufendes Einkommen nach Kündigung einführte. Vgl. auch: Andersen, A.: Auseinandersetzungen um den Arbeitsschutz. In: Arbeit, Mensch, Gesundheit, a.a.O., S. 204, wonach der Schwerindustrielle Louis Baare Bismarck um 1880 aus reinen Rentabilitätsgründen und zur Reduzierung der Verwaltungsbürokratie eine Unfallversicherung vorschlug! Siehe auch S. 206, wonach „Arbeitsschutz“ im 19. Jhd. aus legitimierten Kosten- u. Alibigründen zuerst „Umweltschutz“ genannt wurde.

[12] Vgl.: Mückenberger, a.a.O., S. 416f. Vgl. auch: Neckel, S./Dröge, K.: Die Verdienste und ihr Preis: Leistung in der Marktgesellschaft. In: Perspektive neue Zeitverteilung. Hrsg.: Bsirske, Raare, Wiedemuth. Hamburg. 2005.

[13] Vgl. dazu ausführlich: Marx, K.: Der Kampf um den Normalarbeitstag. Zwangsgesetze zur Verlängerung des Arbeitstags von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zu Ende des 17. Jahrhunderts. In: Das Kapital. Band 1. (MEW 23). Berlin. DDR. 1984. S. 279ff. (245-320: Der Arbeitstag)

[14] Vgl.: Marx: K./ Engels, F. : « …[dass sich] das Kapital (...) in demselben Maße entwickelt, [wie] (...) das Proletariat, die Klasse der modernen Arbeiter, die nur so lange leben, als sie Arbeit finden, und sie nur so lange Arbeit finden, als ihre Arbeit das Kapital vermehrt. In: Manifest der Kommunistischen Partei (1848). Stuttgart. 2004. S. 26f./ Vgl. dazu ausführlich: Marx, K.: Kauf und Verkauf der Arbeitskraft. In: Das Kapital. a.a.O. S. 181-191.

[15] Eindrucksvoll schildert auch Marx im „Kapital“ die damaligen Arbeitsbedingungen: “Es knickert ab an der Mahlzeit und einverleibt sie womöglich dem Produktionsprozess selbst, so dass dem Arbeiter als bloßem Produktionsmittel Speisen zugesetzt werden wie dem Dampfkessel Kohle und der Maschinerie Talg oder Öl.“ (vgl.: Das Kapital, Der Arbeitstag, a.a.O., S. 280).

[16] Vgl.: Hinrichs, P.: Um die Seele des Arbeiters. Köln. 1981. S. 107 - 124.

[17] Vgl. z.B.: Bleicher, K.: Vom Investment in harte, materiell-physische Aktiva zur zunehmenden Fokussierung auf weiche, immaterielle und humane Aktiva als kritische Erfolgsfaktoren für Unternehmungen. In: Das Konzept Integriertes Management. Das St. Galler Managementkonzept. Frankfurt/M u. New York. 1991. S. 40.

[18] Vgl.: Hinrichs, a.a.O., S. 22f. wonach eine zweckrationalere, d.h. kapitaladäquate Gestaltung des Arbeitsprozesses, insbesondere der menschlichen Seite, unter Methoden der psychosozialen und sozialtechnischen Objekts- u. Subjektspsychotechnik zur Steigerung der Arbeitsproduktivität entwickelt und eingesetzt wurde. Die „Humanisierung der Arbeit“ ist so historisch in einem gefährlich, doppelten Licht zu betrachten, in dem es eher um soziale Auslese, Manipulation und die Aufrechterhaltung tradierter Herrschaftsmuster, sowie bereits früh um Intensivierung der Arbeit (etc) geht, denn um eine „angenehme Arbeit, die Spaß macht“ und die heute als „Work-Life-Balance“ (usw.) propagiert wird.

[19] Vgl.: Voß, G.G./Pongratz, H.J.: Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der Ware Arbeitskraft? In: KZfSS. Jg. 50. Heft 1. 1998. S. 134, 137f.

[20] Dabei handelt es sich um den für Arbeitsverträge einschlägigen sog. „Dienstvertrag“, der „zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet“, der jedoch aufgrund der Komplexität und vollkommenen Heterogenität der Dienste und Leistungen, keinen bestimmten Rechtsbegriff der Ausführung definieren kann; ebenfalls möglich ist die Konstellation des „Werkvertrages“ gem. § 631 BGB für Unternehmer, also Selbstständige u.ä., der ebenso keine bestimmten Rechtsbegriffe enthält bzw. enthalten kann (vgl. Arbeitsgesetze. München. 2006).

[21] Bereits Hamacher und Preiser weisen in anderem Zusammenhang 1977 darauf hin, “dass Berufsbezeichnungen (...) wenig aussagen über die konkreten Arbeitsvollzüge (...)“ Vgl.: Tätigkeit, Qualifikation und gesundheitliche Verfassung. In: MittAB 2/77. 10. Jg. 1977. S. 259.

[22] Vgl.: Marx, Kapital, a.a.O., S. 591 – 613.

[23] Eindrucksvoll schildert der damalige Hamburger Oberbaudirektor den erhöhten Personaleinsatz bei Hafenarbeitern zwecks Effektivitätssteigerung in der Weimarer Republik, die sich schließlich einander im Weg stehen und sich somit gegenseitig hemmen (vgl.: Kiupel, U.: Arbeit und Gesundheitsverschleiß im Hafenumschlag. In: Arbeit, Mensch, Gesundheit. a.a.O., S. 61 (zitiert: Wendemuth/Böttcher: Der Hafen von Hamburg. 1927). Ebenso deutlich weisen Voß/Pongratz darauf hin, dass die rigiden Kontrollmaßnahmen im Sinne des Taylorismus/Fordismus eher Uneffizienzen erzeugen, als dass sie die Leistung resp. die -bereitschaft erhöhen, bzw. die Kontrollsysteme schnell an ihre natürlichen Grenzen stoßen. (vgl.: a.a.O., S. 133, 137f.)

[24] Vgl.: Winkel, R.: Es drohen schärfere Sanktionen. In Süddeutsche Zeitung Nr. 175. 1. August. 2006. S.21 (wonach zum 1. Aug.06 etwa 50 Änderungen beim ALG II u. Sozialgeld in kraft treten).

[25] Vgl.: IAB Handbuch. Hrsg. Allmendinger et al. Nürnberg. 2005. S. 96 und: BMWi: Jahreswirtschaftsbericht 2006. Reformieren, investieren, Zukunft gestalten- Politik für mehr Arbeit in Deutschland. Berlin Januar 2006. S. 51.

[26] Vgl.: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Das soll die Politik in diesem Jahr anpacken. 15 Topvorschläge. Wirtschaftspolitische Positionen 2006 der IHK-Organisation. Berlin. April 2006. S. 8 (aus: Bundesagentur für Arbeit). Vgl. ebenso: Entwicklung der Erwerbstätigkeit nach Personengruppen. In: IAB Handbuch, a.a.O., Abb. A29, S. 46. Vgl. auch: Hoffmann, E./Walwei, U.: Längerfristige Entwicklung von Erwerbsformen in Westdeutschland. In: IAB Kurzbericht Nr. 2. 27.1.1998.

[27] Obwohl dies beileibe keine neuartige Entwicklung und Beschwörung mehr ist, denn seit den frühen 1980er-Jahren finden sich diese vielfachen Forderungen – auch (oder gerade!) im Zusammenhang mit der rechtspolitischen Bedeutung des „Normalarbeitsverhältnisses.“ Vgl. Mückenberger, a.a.O., S. 419.

[28] Vgl.: DIHK, a.a.O., S. 4.

[29] a.a.O., S. 21: “Eigenverantwortung stärken: Die Arbeitnehmer müssen in ihre Beschäftigungsfähigkeit investieren – auch mit eigenen finanziellen und zeitlichen Ressourcen.“

[30] Vgl.: Voß/Pongratz, a.a.O., S. 131f.

[31] a.a.O., S. 132, Fn. 1 (grundlegend Kern/Schumann: Das Ende der Arbeitsteilung. 1984. et al.) Vgl. auch : Hinrichs, a.a.O., z.B. S.29 – 33 (Technischer Fortschritt ... 1871 – 1914)

[32]Macht was ihr wollt, aber seid profitabel !” Vgl.: Urban, H.J. (Hrsg): Perspektiven einer emanzipatorischen (Arbeits-)Zeitpolitik. In: Wiederaneignung der Zeit. Elemente einer neuen Regulation. Hamburg. 2000. S. 5.

[33] Voß/Pongratz, a.a.O., S. 133.

[34] a.a.O., S. 154.

[35] Das zwar immer noch die vorherrschende Form darstellt, aber auch in seiner Ausgestaltung selbst in bezug von Seniorität, Produzentenstolz und Identifikation etc latent im Wandel begriffen ist. (dazu ausführlicher: Terriet, B. und Offe, C. bei Mückenberger, a.a.O., S. 423).

[36] Vgl.: Janssen/Nachreiner: a.a.O., S. 10ff.

[37] Nach aktuellen Zahlen arbeiten derzeit 300.000 Menschen in solchen umstrittenen „Jobs“, die natürlich keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen, sondern Wiedereingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose (also ab 1 Jahr ohne Beschäftigung) darstellen; und das ALG II auch kein Gehalt ist. Ferner sind unechte Ein-Euro-Jobs nach StGB strafbar sind! Vgl.: Ritzer, U.: Aufschwung erreicht den Arbeitsmarkt. In Süddeutsche Zeitung Nr. 176. 2. Aug. 2006. S. 17 und: Soziale Sicherheit Nr. 5/2005, S. 157. Ferner sollen diese Maßnahmen die Opportunitätskosten der Erwerbslosen für „Freizeit“ reduzieren, indem bspw. Schwarzarbeit durch die „Zusatzjobs“ eingedämmt wird, bzw. der Erwerbslose weder Zeit noch Anlass dazu hat. Bedenklich könnte stimmen, dass mittlerweile auch (arbeitslose) Wissenschaftler oder Künstler in solchen Maßnahmen landen, die bedrohlich nah an „normaler“ Beschäftigung grenzen. Vgl.: Bühler, a.a.O. und: Heink, M.: Die Ein-Euro-Stars. In: Kultur Spiegel. Hamburg. Heft 8. August 2006. S. 9 – 13.

[38] Seit 1986 wird Arbeitslosen im Rahmen der Arbeitsförderung ein Überbrückungsgeld gewährt, wenn sie ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden. Seit 2003, im Zuge der Hartz-Reformen, existiert parallel die modifizierte Fördermöglichkeit eines Existenzgründerzuschusses (sog. „Ich-AG“). 2005 nahmen ca. 320.000 Arbeitslose diese, auch höchst umstrittene, Option in Anspruch, die nun erneut modifiziert wird. Vgl. Jahreswirtschaftsbericht, a.a.O., S. 51.

[39] Das ebenfalls im Zuge der Hartz-Reformen (Hartz I), insbesondere für die Formen der neuen Zeit- u. Leiharbeit bzw. der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung durch Personal-Service-Agenturen (PSA) mehrfach und höchst umstritten geändert wurde. Die Rechte für AN sind seitdem mittelbar eher eingeschränkt.

[40] Laut einer WSI-Studie stieg die Zahl der Befristungen zwischen 1993 und 2004 um 25% auf 2,25 Mio.- und das sei inzwischen jede zweite, neue Stelle! Vgl.: Bonstein, J./Merlind, T.: Auf Nummer unsicher. In: Spiegel Nr. 31. 31.7.06. S. 47f.

[41] Zur grundlegenden Belastungssituation bei Projektarbeit, die genuin befristet ist und aus widersprüchlichen Aufgaben, mangelhafter Routine und Strukturlosigkeit, belastenden Rekursivitätsschleifen, temporärer Problemorientierung ohne institutionellem Rahmen, individueller Überlastung und Kompetenzüberschneidung etc pp. besteht, vgl.: Gerlmaier, A./Latniak, E.: Zwischen Innovation und alltäglichem Kleinkrieg. IAT Report 2006-04.

[42] Die Wirtschaftswoche berichtete 2004 über diese „Hintertür zum Job“, da Praktika für AG eine optimal „verlängerte Probezeit“ unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften gem. § 622 III von maximal sechs Monaten und der Kündigungsfristen von 14 Tagen oder 4 Wochen gem. Abs. 1 u. 3 darstellen. Gem. Abs. 5, S.1 kann zudem eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, wenn der AN „zur Aushilfe“ und nicht länger als drei Monate beschäftigt ist. Auch ist laut TzBfG § 14 II eine Befristung von bis zu zwei Jahren zulässig und kann binnen dieser zwei Jahre bis zu dreimal verlängert werden. Bei Neugründungen gem. Abs. 3 ist sogar eine Befristung von bis zu vier Jahren möglich! - Dennoch scheint das Interesse seitens der Bewerber, trotz geringer Verdienstaussichten von durchschnittlich 600 Euro/Monat – so fern überhaupt etwas gezahlt wird! – und der prekären Arbeitsverhältnisse hoch zu sein: Bei der BA waren 2004 8.693 bezahlte, und weiterhin arbeitssuchende, Praktikanten registriert; die Masse der Unbezahlten oder unterhalb der Schwelle von 400 Euro ist dabei nicht registriert. Allein bei BMW in München gingen 2003 27.000 Bewerbungen auf 1.800 Stellen ein. Ob dies rein freiwillig geschieht, oder nicht eher ein zweifelhafter, inflationärer Marktmechanismus ist, sei dahingestellt. Vgl.: Arbeitsgesetze und: Kewes, T.: Harte Sitten. In: Wirtschaftswoche Nr. 25. 10.6.2004. S. 96f. Vgl. auch. Bonstein/Merlind, a.a.O., S. 45, 52.

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Details

Titel
Intensivierung durch Flexibilisierung: Neuere Tendenzen der Flexibilisierung und ihre Konsequenzen für Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland
Hochschule
Universität Hamburg  (DWP)
Veranstaltung
Soziologie der Arbeitswelt
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
156
Katalognummer
V66545
ISBN (eBook)
9783638591126
ISBN (Buch)
9783656795193
Dateigröße
1856 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Intensivierung, Flexibilisierung, Neuere, Tendenzen, Flexibilisierung, Konsequenzen, Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsverhältnisse, Deutschland, Soziologie, Arbeitswelt
Arbeit zitieren
Uwe Lammers (Autor:in), 2006, Intensivierung durch Flexibilisierung: Neuere Tendenzen der Flexibilisierung und ihre Konsequenzen für Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66545

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Titel: Intensivierung durch Flexibilisierung: Neuere Tendenzen der Flexibilisierung und ihre Konsequenzen für Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland



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