Wirtschaftssanktionen zwischen Ost und West, 1947 - 1958 - Das CoCom-Embargo


Hausarbeit, 2006

33 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was sind Wirtschaftssanktionen?

3. Das Embargo gegen den Ostblock
3.1. Der Marshallplan
3.2. Das Embargo im Zeichen des Marshallplans
3.3. CG-CoCom
3.3.1. Die Organisation
3.3.2. Die Handhabung
3.4. Der Battle Act

4. Reaktionen im Osten

5. Auswirkungen des Embargos
5.1. USA
5.2. Westeuropa
5.3. UdSSR und ihre Satelliten

6. Der Verfall des CoCom

7. Schlussbemerkungen

8. Bibliographie
8.1. Quellen
8.2. Sekundärliteratur
8.3. Hilfsmittel
8.4. Internetauftritte

1. Einleitung

Am 3. Oktober 1949 schrieb das „Time Magazine“:

“The dark thunderstorm that had lowered over Washington all morning broke with a crash of thunder and a rattle of hail just as the President's statement was handed to White House reporters: “We have evidence that within recent weeks an atomic explosion occurred in the U.S.S.R.” […] The news hit the nation with the jarring impact of a fear suddenly become fact. […] For the first time, U.S. citizens would know, as much of the world had known since 1945, how it feels to live under the threat of sudden destruction—coming like a clap of thunder and a rattle of hail.”1

Nur wenige Wochen zuvor - am 29. August um 00:00 Uhr WEZ - hatte die Sowjetunion, von der internationalen Öffentlichkeit unbemerkt, etwa 160 km südwestlich von Semipalatinsk (Kasachstan) ihren ersten Atombombentest durchgeführt. Am 3. September flog Oberleutnant Robert Johnson, Pilot der US Air Force, einen Routineeinsatz von Japan nach Alaska, um aus der Atmosphäre der Kamtschatka-Region (Russisch-Fernost) Filterproben zu entnehmen, die daraufhin auf erhöhte Radioaktivität überprüft werden sollten. Nach seiner Landung auf der Eielson Air Force Base übergab er die Proben an das dortige Forschungslabor. Die wissenschaftlichen Analysen erwiesen eine Radioaktivität, die 300 % über dem Alarmwert lag. Nur diesmal konnten geophysikalische Ursachen mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Es dauerte aber noch bis zum 19. September, währenddessen die Proben durch verschiedene Labors in den USA und England gereicht wurden, bis eindeutig bewiesen wurde, dass die Sowjets eine Atombombe gezündet hatten und die auch noch beinahe exakt dem Typ entsprach, den die USA 1945 über Nagasaki abgeworfen hatten (Typ Mark III). Nachdem Präsident Harry S. Truman am 23. September 1949 die Nachricht über den sowjetischen Atombombentest publik gemacht hatte, war auch für jedermann klar, dass die Amerikaner ihr Atom- Monopol verloren und die Sowjets ein nukleares Patt erreicht hatten.2

Diese Episode markiert den Startschuss des nuklearen Wettrüstens der beiden Weltmächte USA und Sowjetunion, den manche Historiker sogar als den Beginn des Kalten Krieges bezeichnet hatten.3 Innerhalb der Geschichtswissenschaft ist dies aber keineswegs unumstritten, weil der Kalte Krieg dann auf nur eine Komponente (das Wettrüsten) reduziert würde, was vielen Historikern jedoch als zu einseitig erscheint. Üblicher ist es daher, den Kalten Krieg als einen Konflikt zu bezeichnen, der aus der Konkurrenz zweier unterschiedlicher Systeme, d.h. aus dem Antagonismus zwischen Kapitalismus und Kommunismus resultierte. Der Rüstungswettlauf war demnach nur eine spezifische Erscheinungsform der Systemkonkurrenz, die aber auch machtpolitische Rivalität, Blockbildung etc. nach sich zog.4 Allerdings konnte man sich auch aus dieser Perspektive bisher nicht einig werden, ob man den Beginn des Kalten Krieges dann nach 1917 zur bolschewistischen Revolution datieren sollte, oder nach 1945, als sich die kommunistischen Kräfte in Osteuropa zu konsolidieren begannen. 5

Die Konsolidierung der kommunistischen Kräfte in Osteuropa führte in der kapitalistischen Welt zu der Furcht, dass sich der Kommunismus auch auf die westeuropäischen Staaten ausbreiten könnte. Die USA hatte sich zum Ziel gesetzt, der Gefahr entgegenzuwirken und den vermeintlichen sowjetischen Expansionsdrang Richtung Westen einzudämmen.6 Nachdem sie während des Zweiten Weltkriegs zur Weltmacht aufgestiegen waren - und dies 1945 durch die Entwicklung der Atombombe noch unterstrichen -, sahen es die USA in ihrem Interesse, Verantwortung zu übernehmen und Führung beweisen zu müssen - und zwar v.a. gegenüber der Sowjetunion.7 Dieser Wille führte am 12. März 1947 zu der Truman-Doktrin, die Präsident Truman vor dem amerikanischen Kongress verkündete: „Es [muss] die Politik der Vereinigten Staaten sein [...], freie Völker zu unterstützen, die sich dem Versuch einer Unterjochung durch bewaffnete Minderheiten im Innern oder Druck von außen widersetzen [...]“8 Die Truman-Doktrin stand am Anfang der amerikanischen Containment-Politik gegenüber der Sowjetunion und bildete damit einen grundlegenden Bestandteil des Kalten Krieges.

Infolge ihrer Industrialisierungsbemühungen war die Sowjetunion bestrebt, Lebensmittel und Rohstoffe gegen Halbprodukte und v.a. höherwertige Kapitalgüter einzutauschen. Sie musste dabei notgedrungen in Kauf nehmen, dass dieser Technologieimport ihr Ziel der strategischen Autarkie zumindest vorübergehend beeinträchtigte. In dieser Konstellation sahen die USA die Chance, durch ein Embargo auf strategische Güter die sowjetischen Bemühungen zu durchkreuzen.9 „Strategisches Embargo“ bedeutete zunächst einmal die Verweigerung der Ausfuhr von militärisch relevanter westlicher Technologie nach den Staaten des Ostblocks. Wachsender ideologischer Antagonismus zum Sowjetblock, der Verlust von China an den Kommunismus, der Koreakrieg, Konservatismus im Kongress und McCarthyismus trugen aber zu einer sukzessiven Verschärfung der amerikanischen Embargopolitik bei, so dass das Embargo der USA zunehmend auch auf nicht-militärische Güter ausgedehnt wurde. 10

Um die Wirksamkeit des Embargos zu gewährleisten, mussten auch die westeuropäischen Staaten dazu bewegt werden, sich am Embargo gegen die Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten zu beteiligen. Das stellte sich jedoch sehr bald als ein schwieriges Unterfangen heraus: die Dollarkrise war in Westeuropa ein beißendes Problem dieser Zeit. Das kriegsgebeutelte Europa musste nämlich nach dem Zweiten Weltkrieg dringend benötigte Lebensmittel und Rohstoffe bis zu 50 Prozent aus dem Dollarraum beziehen. Das daraus resultierende riesige Zahlungsbilanzdefizit konnte durch Exporte dort hin nicht ausgeglichen werden, weil erstens die protektionistischen Handelsschranken der USA wenig Raum für marktwirtschaftliche Expansionsbestrebungen boten und zweitens den westeuropäischen Produkten auf dem amerikanischen Markt zum Teil ganz einfach die Konkurrenzfähigkeit fehlte.11 Die westeuropäischen Staaten beabsichtigten das Problem durch eine Expansion auf andere, v.a. die osteuropäischen Märkte in den Griff zu bekommen und waren daher an einem umfangreichen Embargo weniger interessiert, weil dieses auch viele ihrer bisherigen Exportgüter betroffen hätte. Durch den zunehmenden Druck der Vereinigten Staaten, aber auch weil Westeuropa einen Weg finden musste, ihr Schutzbedürfnis hinsichtlich der wachsenden Bedrohung des Ostens gegen ihre Handelsinteressen auszugleichen, erklärten sie sich letztlich bereit, an dem Embargo mitzuwirken.12

Ende 1949 wurde als Kompromiss die geheime Organisation CoCom ins Leben gerufen, an der außer Island alle damaligen NATO-Mitglieder und Japan mitarbeiteten und durch die das Embargo koordiniert werden sollte. Außerdem brachten die USA in bilateralen Bemühungen ca. vierzig weitere Staaten - darunter auch die neutralen Länder Schweden und Schweiz - dazu, in der einen oder anderen Form an dieser Politik mitzuwirken. Demnach waren mehr als fünfzig nichtkommunistische Länder am Wirtschaftskrieg gegen den Ostblock beteiligt.13

In dieser Arbeit stehen insbesondere die Jahre 1947 - 1958 im Mittelpunkt: nämlich ab der Verabschiedung des Marshallplans bis zur dritten Revision der Embargolisten im CoCom, auf denen dann nur noch diejenigen militärischen Güter verzeichnet waren, die auch die Ostblockstaaten nicht in den Westen exportiert hätten. Auch wenn die USA im Alleingang noch an ihren restriktiven Listen festhielten und das CoCom bis 1994 weiterhin existierte, war doch das koordinierte Embargo der westlichen Welt zu Ende: der Osthandel hatte sich normalisiert.

Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Frage: Wie war das Embargo der Westmächte koordiniert und welche Auswirkungen hatte es auf die betroffenen Regionen? Vor der Bearbeitung dieser Frage erfolgt eine kurze Einführung zu den Wirtschaftssanktionen. In einem zweiten Teil wird dann näher auf die verschiedenen Mittel zur Durchführung und Koordinierung des Embargos eingegangen. Untersucht werden insbesondere Marshallplan, CG-CoCom, Battle Act und ihre Zusammenhänge. Das CoCom war die wesentliche Institution, durch die das Embargo koordiniert wurde und der Marshallplan zusammen mit dem Battle Act sollten sicherstellen, dass die restriktiven Embargolisten der USA auch eingehalten wurden. Im dritten Teil werden die Reaktionen der Ostblockstaaten auf die Embargopolitik des Westens untersucht. Im vierten Teil sollen die Auswirkungen des Embargos auf die USA, Westeuropa und schließlich auf die Sowjetunion samt ihrer osteuropäischen Satellitenstaaten untersucht werden; insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Osthandel Westeuropas und auf die Entwicklung der sowjetischen Industrie während des Embargos. Im fünften und letzten Teil werden schließlich die Gründe für den Verfall des CoCom aufgezeigt. Es wird die These aufgestellt, dass das Embargo nur bedingt schädlich für die Sowjetunion und ihre Satellitenstaaten gewesen ist, weil der Handel mit strategischen Gütern auch während der heißesten Phase des Kalten Kriegs u.a. durch Umgehungsgeschäfte aufrechterhalten werden konnte.

2. Was sind Wirtschaftssanktionen?

Wirtschaftssanktionen haben eine lange Tradition in den internationalen Beziehungen. Tatsächlich datiert das erste bekannte Ereignis dieser Art in das 5. Jh. v. Chr., nämlich zum Athenischen Embargo von Megara, welches zum Teil am Ausbruch der Pelloponesischen Kriege und der Zerstörung der athenischen Zivilisation Schuld trug.14

Heute gehören Wirtschaftssanktionen zum festen Bestandteil auswärtiger Politik der meisten Staaten. Die bekanntesten und am besten untersuchten waren lange Zeit die von den USA initiierten und vom kapitalistischen Westen mitgetragenen Sanktionen gegen den kommunistischen Osten. Aber auch andere Beispiele sind wohlbekannt: die groß angelegten Handels- und Wirtschaftssanktionen unter Beteiligung ganzer Staatengemeinschaften, der UNO sowie über hundert einzelner Staaten gegen das Arpartheids-Regime Südafrikas (1960er Jahre bis 1994) sind ebenso bekannt wie die Sanktionen der UN gegen die Diktatur Saddam Husseins im Irak (1991 bis 2003). Seit 1945 wurden über 150 weitere Wirtschaftssanktionen verzeichnet.15

Über die Terminologie und damit auch der Definition von Wirtschaftssanktionen ist man sich in der Literatur bisher nicht einig geworden. So stehen die Begriffe „Wirtschaftsboykott“, „Wirtschaftsembargo“ und „Wirtschaftskrieg“ oft synonym zu „Wirtschaftssanktionen“.16 Manche Autoren haben jedoch eine differenziertere Betrachtungsweise. So ist z.B. für Jürg Martin Gabriel „Embargo“ nur bedingt gleichzusetzen mit „Sanktion“. Nach ihm bedeute „Embargo“ Vorenthaltung und sei nur als ein Teil einer „Sanktion“ zu verstehen. Denn Wirtschaftssanktionen beinhalten immer auch Begünstigung. Sie sind also in gewisser Weise als „Zuckerbrot und Peitsche“ zu verstehen. Sie sind aber auch gewaltsubstituierend und höchstens eine Vorstufe zum bewaffneten Konflikt.17 Gabriel definiert Wirtschaftssanktionen daher auch als „gewaltsubstituierende Zwangsmaßnahmen, gekennzeichnet durch wirtschaftliche Mittel und nicht-wirtschaftliche (sprich politische) Zwecke.“18 Ziel ist es demnach, politische Zugeständnisse durch Wirtschaftssanktionen zu erzwingen, um so idealerweise einen Krieg zu verhindern.

Da also zwei Strategien miteinander verknüpft werden, spricht man auch von einer Linkage-Politik. Im Falle der Wirtschaftssanktionen spricht man von negative economic linkage. Staat A verweigert Staat B den Handel einer bestimmten Ware oder aber auch den gesamten Handel, weil A mit B’s Außen- oder Innenpolitik nicht einverstanden ist und A durch das wirtschaftliche Druckmittel B zur Änderung dieser Politik zwingen möchte.19 Die Ziele der Wirtschaftssanktionen können z.B. die Erzwingung von Menschenrechten oder gar ein gewünschter Regimewechsel sein. Sie können aber auch als Maßnahme erfolgen, um dem Adressaten als Bestrafung für seine gegenwärtige Politik wirtschaftlich zu schaden.20 Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Probleme der Sowjetunion wurde Linkage-Politik in der einen oder anderen Form von den westeuropäischen Staaten bereits seit der bolschewistischen Revolution betrieben.21 Und im Falle der Ost-West-Sanktionen diente sie der Schwächung des Kriegspotentials des Ostblocks.

Die Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Initiant auch über die nötigen administrativen Vollzugsmechanismen verfügt und der Adressat von der sanktionierten Ware abhängig ist. Bei fehlenden staatlichen Institutionen des Initianten oder zu starker Autarkie des Adressaten sind Wirtschaftssanktionen wirkungslos. Natürlich muss der Initiant wirtschaftlich stärker als der Adressat sein, um über ökonomische und politische Verhandlungsmacht zu verfügen.22

Bei der Verhängung von Sanktionen sind nach Gabriel drei verschiedene Konstellationen möglich: die universalistische, die partielle und die hegemoniale Konstellation.

Bei der universalistischen Konstellation solidarisieren sich sämtliche Staaten des Systems gegen einen dann isolierten einzelnen Staat. Es gibt keine Drittstaaten und im Prinzip keine Umgehung der verhängten Sanktionen. Daher sollten Wirtschaftssanktionen in diesem Fall relativ erfolgreich sein. Dennoch funktioniert eine solche Konstellation in den seltensten Fällen, weil die Struktur des internationalen Systems grundsätzlich anarchisch ist. Die Erfahrung aus vorherigen Wirtschafts- sanktionen hat daher auch gezeigt, dass Sanktionsmaßnahmen relativ oft umgangen werden und es sich im Verlauf dieser Sanktionen mehr um eine partielle, denn eine universalistische Konstellation handelte.23

Die meisten Wirtschaftssanktionen basieren daher auf partiellen Konstellationen. Charakteristisch sind hierbei ein Initiant (oder auch mehrere), ein Adressat und viele Drittstaaten. Die Dritten sind das eigentliche Problem dieses Szenarios. Durch sie steht der Adressat keiner eindeutigen Übermacht gegenüber. Da sich die Drittstaaten oft nicht an den Sanktionen beteiligen, kann der Adressat die verweigerten Waren oft mit Leichtigkeit bei ihnen beschaffen.24

Die hegemoniale Konstellation basiert auf einem mächtigen, hegemonialen Initianten, einem schwachen Adressaten und mehreren Drittländern. Der Hegemon ist hier v.a. innerhalb seiner Interessen- und Einflusssphäre dominant und kann innerhalb dieser relativ leicht Druck auf die von ihm abhängigen Staaten ausüben, um diese zur Teilnahme an Sanktionen zu bewegen. Zusammen mit seinen „Verbündeten“ besitzt der hegemoniale Initiant dann ein beträchtliches Repertoire an Druckmitteln. Ähnlich der universalistischen Konstellation ist zwar auch hier Umgehungspotential vorhanden. Jedoch können durch das vorherrschende Machtgefälle solche Sanktionen relativ wirksam sein.25

Wie in den folgenden Ausführungen noch gezeigt werden wird, basierte das CoCom-Embargo auf solch einer hegemonialen Konstellation. Die USA konnten nach dem Zweiten Weltkrieg durch ihre vorherrschende Stellung das wirtschaftlich stark geschwächte Westeuropa relativ leicht dazu verpflichten, sich an den Wirtschaftssanktionen gegen den Ostblock zu beteiligen. Die hegemoniale Konstellation wird hier allein schon durch den Begriff „Blocksanktionen“ angedeutet.26

3. Das Embargo gegen den Ostblock

3.1.1. Der Marshallplan

In den USA war man der Meinung, dass durch die Wirtschafts- und Ernährungskrise des Frühjahrs 1947 in Europa ein wirtschaftliches, soziales und politisches Chaos drohte, wenn keine rasche und substanzielle Hilfe geleistet würde.27 Auch glaubte man, dass eine wirtschaftliche Stabilisierung die Ausbreitung des Kommunismus nach Westeuropa verhindern würde, die durch die wirtschaftliche Not vorangetrieben würde.28 Denn nur die Stabilisierung der Wirtschaft könne die freien Staaten Europas vor totalitärer Aggression schützen.29 Unter der Leitung des damaligen Außenministers George C. Marshall plante die amerikanische Regierung daher ein Wiederaufbauprogramm, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Krise in Europa zu überwinden, in den europäischen Teilnehmerländern ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht herzustellen und stabile internationale Wirtschaftsbeziehungen zu schaffen.30

Am 5. Juni 1947 stellte Marshall das Europäische Wiederaufbauprogramm (ERP) durch seine berühmt gewordene Rede an der Harvard Universität der internationalen Öffentlichkeit vor. Der Marshallplan, wie das Programm nach seinem Initiator fortan hieß, wurde das bis dahin größte Projekt internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit, an dem insgesamt sechzehn europäische Länder teilnahmen. Die Marshallplan-Hilfe, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 13,8 Mrd. US$31, begann im April 1948 und endete mit dem Abschluss des amerikanischen Haushaltsjahres 1951/52 im Juni 1952.32

Um in den Genuss der amerikanischen Auslandshilfe zu gelangen, sollten die einzelnen Mitgliedsländer nationale Wiederaufbaupläne erstellen. Auf der Basis einer detaillierten Prognose über die erwartete Entwicklung der Produktion, der Ausfuhr und der Einfuhr sollte darin der voraussichtliche Bedarf an Auslandshilfe für jeweils ein Jahr berechnet werden. Im Rahmen des von den europäischen Mitgliedsländern am 12. Juli 1947 für das Projekt geschaffenen Commitee of European Ecomomic Co-operation33 (CEEC) wurden diese Pläne daraufhin nach wirtschaftlichen Kriterien diskutiert und ein gemeinsames europäisches Programm für die Verteilung der Auslandshilfe erarbeit.34

Die OEEC wiederum gab das Jahresprogramm dann an die amerikanische Marshallplanbehörde, der Economic Cooperation Administration (ECA) in Paris weiter, die sich die endgültige Entscheidung vorbehielt. Der Rekonstruktion und Integration Westeuropas sollte also - ganz nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ - in Eigenregie vorangetrieben werden.

Auch der Sowjetunion und den osteuropäischen Staaten wurde die Teilnahme an dem Programm angeboten; allerdings unter der Bedingung, dass sie zu politischen Wohlverhalten bereit waren und ihre Außenwirtschaftspolitik änderten.35 Es ist daher kaum verwunderlich, dass Stalin das Angebot bei den Verhandlungen auf der Drei-Mächte-Konferenz Ende Juni 1947 in Paris ablehnte, da er den Marshallplan als einen massiven Eingriff in die Souveränität der Teilnehmerländer betrachtete. Obwohl v.a. Polen und die Tschechoslowakei zuvor noch Interesse an der Auslandshilfe bekundet hatten, folgten bald darauf - zweifellos durch den Druck der Sowjetunion - auch die übrigen osteuropäischen Staaten Stalins Beispiel.36 Durch den negativen Verlauf der Verhandlungen über den Marshallplan hatte der Kalte Krieg nun auch auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Ost und West übergegriffen.

3.1.2. Das Embargo im Zeichen des Marshallplans

Als die ersten Hilfslieferungen im April 1948 in Westeuropa eintrafen, war das amerikanische Embargo gegen den Ostblock schon im Gange. Bereits am 31. Dezember 1947 und am 15. Januar 1948 gab das amerikanische Handelsministerium zwei Erlässe über Ausfuhrbewilligungen heraus, die darauf abzielten, durch die Vergabe von Exportlizenzen die Ausfuhr bestimmter amerikanischer Marshall-Plan, S. 244

Waren nach Osteuropa zu unterbinden.37 Die Regierung der Vereinigten Staaten war sich jedoch im Klaren darüber, dass das Embargo wirkungslos sein würde, wenn nicht auch die westeuropäischen Staaten dazu bewegt werden konnten, sich daran zu beteiligen. Denn die für Westeuropa vorgesehenen amerikanischen Waren könnten sonst mühelos von dort in den Osten weitergeleitet werden. Für die USA war es demnach zwingend, den europäischen Ost-West-Handel unter ihre Kontrolle zu bekommen.

Erste Maßnahmen in diese Richtung fanden im April 1948 in den Zusätzen 117 (d) und 118 des amerikanischen Auslandshilfegesetzes ihren Ausdruck, die es den Vereinigten Staaten ermöglichten, die Ausfuhr aller Güter und Rohstoffe aus der Marshallplan-Hilfe an ihre strengen Ausfuhrbestimmungen zu binden.38 Dadurch sicherten sich die USA zudem Zugang zu den Handelsaufzeichnungen und -statistiken der Westeuropäischen Staaten, durch die sie eine bessere Kontrolle über die europäischen Ausfuhren erlangen konnten.

Zu dieser Zeit erstellte das Ad Hoc Subcommittee, ein dem amerikanischen Handelsministerium untergeordneter und für das Embargo eingerichteter Ausschuss, zwei Listen, die den Handel Westeuropas mit dem Ostblock regulieren sollten. Liste 1A beinhaltete alle militärischen und halbmilitärischen Waren, die vom Handel ausgeschlossen und mit Embargo belegt werden sollten. Liste 1B enthielt alle restlichen Waren, die nur unter der Bedingung exportiert werden durften, dass der Handel mit ihnen kontrolliert und mengenmäßig auf ein Minimum reduziert werden würde. Das bedeutete, dass diese Waren nur bei bestehenden Handelsverträgen weiter gehandelt werden durften und auch nur dann, wenn diese Staaten als Gegenleistung wichtige Importe (wie z.B. Getreide oder Kohle) veranschlagen konnten.39

Im August 1948 übergab das amerikanische Handelsministerium die Listen der ECA in Paris. Die ECA, die in jeder Hauptstadt der Mitgliedsländer am Marshallplan eine Niederlassung hatte, sollte dafür Sorge tragen, dass die Hilfe empfangenden Staaten im Gegenzug die Embargolisten der USA befolgten. Westeuropäische Verträge mit dem Osten, die den Handel mit Waren auf der Liste 1A betrafen, sollten sofort gekündigt werden. Wenn bestehende Handelsverträge mit Waren aus Liste 1B die oben stehenden Bedingungen erfüllten, konnten sie weitergeführt werden; falls nicht, sollten auch sie mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Des Weiteren sollten alle neuen Verträge mit dem Ostblock der amerikanischen Embargopolitik angepasst werden. Durch die Zusätze 117 (d) und 118 des Marshallplangesetzes war die ECA in der Lage, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren.40 Bei Nichteinhaltung der amerikanischen Handelspolitik wurde den Empfängerländern mit der Streichung Marshallplan-Hilfe gedroht.41

[...]


1 http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,800809-1,00.html

2 Ziegler. Detecting of Russia’s First Atomic Bomb Test, 218, 220, 222

3 McCauley. Russia, America and the cold war, 1949-1991, S. 9

4 Rix. Ost-West-Konflikt - Wissen wir, wovon wir sprechen?, S. 15f

5 McCauley. Russia, America and the cold war, 1949-1991, S. 3

6 McCauley. Russia, America and the cold war, 1949-1991, S. 2, 12f

7 Manfred Görtemaker. Die Sicherheitspolitik der USA. In: Ders. und Gerhard Wettig (Hg.). USA - UdSSR. Dokumente zur Sicherheitspolitik, S. 19

8 Public Papers of the Presidents of the United States. Harry S. Truman. Containing the Public Messages, Speeches and Statements of the President. January 1 to December 31, 1947, Washington, D.C. 1963. In: Görtemaker et al. USA - UdSSR. Dokumente zur Sicherheitspolitik, S. 52f

9 Cain. East-West Trade Controls and the Establishment of COCOM, S. 485; Mai. Osthandel und Westintegration 1947-1957, S. 205

10 Dobson. Economic Warfare against Communism, S. 600

11 Mai. Osthandel und Westintegration 1947-1957, S. 215

12 Noehrenberg. Multilateral Export Controls and International Regime Theory, S. 93

13 Adler-Karlsson. Western Economic Warfare, S. 66

14 Zhang. Economic Cold War, S. 3

15 Gabriel. Wirtschaftssanktionen. Ein Bezugsrahmen, S. 1; Zhang. Economic Cold War, S. 3

16 Vgl. z.B. Zhang. Economic Cold War, S. 4

17 Gabriel. Wirtschaftssanktionen. Ein Bezugsrahmen, S. 4f

18 Ebd., S. 6; mit dieser Definition können neben staatlichen natürlich auch private oder nicht-staatliche Sanktionen bezeichnet werden. Diese Arbeit beschäftigt sich jedoch nahezu ausschließlich mit ökonomischen Maßnahmen eines Staates gegen einen oder mehrere Staaten.

19 Stent. From Embargo to Ostpolitik, S. 9

20 Zhang. Economic Cold War, S. 5f

21 Stent. From Embargo to Ostpolitik, S. 7

22 Gabriel. Wirtschaftssanktionen. Ein Bezugsrahmen, S. 10, 3

23 Ebd., S. 12, 18

24 Ebd., S. 19f

25 Gabriel. Wirtschaftssanktionen. Ein Bezugsrahmen, S. 16f

26 Ebd., S. 17

27 Abelshauser. Hilfe und Selbsthilfe, S. 88

28 Vor allem in Frankreich und Italien sahen die USA eine potentielle Gefahr in dem Einfluss der starken kommunistischen Parteien. Abelshauser. Wiederaufbau vor dem Marshallplan, S. 578

29 So Präsident Truman bei der Verkündung der Truman-Doktrin vor dem amerikanischen Kongress. Public Papers of the Presidents of the United States. Harry S. Truman. Containing the Public Messages, Speeches and Statements of the President. January 1 to December 31, 1947, Washington, D.C. 1963. in: Görtemaker et al. USA - UdSSR. Dokumente zur Sicherheitspolitik, S. 52f

30 Hardach. Der Marshall-Plan, S. 65

31 Davon erhielt England 3,4 Mrd. US$, Frankreich 2,8 Mrd. US$, Italien 1,5 Mrd. US$, Westdeutschland 1,4 Mrd. US$ usw. Schlusslicht bildet Island mit insgesamt 30 Mio. US$. Zahlen um zwei Kommastellen gerundet. Quelle: Mutual Security Agency, European Program. Procurement authorization and allotments. Washington: 1953, S. 4. in: Hardach. Der

32 Hardach. Der Marshall-Plan, S. 9ff. Die durch den Marshallplan Hilfe empfangenden Länder waren: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Türkei

33 1961 wurde die OEEC von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) abgelöst. Die OECD bestand anfangs aus den Gründerländern der OEEC und den USA und Kanada. Mit der Zeit traten immer weitere Länder der OECD bei, so dass sie heute, 2006, aus 30 Mitgliedern besteht. http://www.oecd.org/document/48/0,2340,en264920118518769121111,00.html

34 Hardach. Der Marshall-Plan, S. 51 u. 211

35 Herbst. Der Marshallplan als Herrschaftsinstrument?, S. 6 u. 13

36 Abelshauser. Hilfe und Selbsthilfe, S. 85; Hardach. Der Marshall-Plan, S. 48f; Herbst. Der Marshallplan als Herrschaftsinstrument?, S. 13ff; Kaser. The EEC and Eastern Europe, S. 402f

37 Adler-Karlsson. Western Economic Warfare, S. 22

38 Mai. Osthandel und Westintegration 1947-1957, S. 205; Adler-Karlsson. Western Economic Warfare, S. 38f

39 Cain. Controls on East-West Trade and the Establishment of COCOM, S. 477f

40 Ebd., S. 480f

41 Adler-Karlsson. Western Economic Warfare, S. 36

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Wirtschaftssanktionen zwischen Ost und West, 1947 - 1958 - Das CoCom-Embargo
Hochschule
Universität Basel  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Seminar
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
33
Katalognummer
V66511
ISBN (eBook)
9783638590860
ISBN (Buch)
9783638671484
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Thema dieser Seminararbeit, die zugleich Bachelor-Thesis im Fach Geschichte ist, sind die Wirtschaftssanktionen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den USA und Westeuropa über die Ostblockstaaten verhängt worden waren und die als CoCom-Embargo in die Geschichte eingegangen sind. Es wird der Frage nachgegangen, wie das Embargo koordiniert war und welche Auswirkungen es auf die betroffenen Regionen gehabt hatte.
Schlagworte
Wirtschaftssanktionen, West, CoCom-Embargo, Seminar
Arbeit zitieren
Marc Bonenberger (Autor:in), 2006, Wirtschaftssanktionen zwischen Ost und West, 1947 - 1958 - Das CoCom-Embargo, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66511

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