Staatlichkeit und Staatszerfall in Somalia


Hausarbeit, 2006

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Problemstellung

2 Der Staat
2.1 Allgemein
2.2 Definitionsansätze
2.2.1 Die Kernfunktionen
2.2.2 Das „kulturelle Skript“
2.2.3 Die islamische Staatsideologie
2.3 Kritik und weitere Überlegungen zur Staatlichkeit
2.4 Souveränität

3 Der zerfallen(d)e Staat
3.1 Allgemein
3.2 Strukturfaktoren
3.3 Prozessfaktoren
3.4 Auslösefaktoren

4 Der Staat Somalia
4.1 Kurze Geschichte des Landes
4.1.1 Historisch
4.1.2 Der Staatszerfall
4.2 Somalia heute und morgen
4.2.1 Akteure
4.3 Ausnahme
4.3.1 Ausblick

5 Fazit
5.1 Erfüllung der Funktionen
5.2 Ist Somalia ein Staat?
5.3 Mögliche Unabhängigkeit im Norden
5.4 Handeln der internationalen Gemeinschaft in Somalia

6 Anlagen
6.1 Anlage 1 Literaturverzeichnis
6.2 Anlage 2 Grafik

1 Problemstellung

Mit dieser Hausarbeit sollen zwei Aspekte der internationalen Beziehungen beleuchtet werden: zum Einen das Thema des Staatszerfalls unter Zuhilfenahme des Beispiels Somalia und zum Anderen die Frage, ob ein zerfallener Staat oder failed state überhaupt noch als Staat angesehen werden kann. Bei letzterer Frage wird das Beispiel Somalia weiterhin genutzt, da auf Grund regionaler Unterschiede nur eine länderspezifische Analyse sinnvoll erscheint.

Hierzu wird zuerst auf die überaus wichtige Frage eingegangen, was ein Staat ist (2.). Dabei wird neben einer Herausarbeitung der spezifisch europäischen Komponente auch ein genauerer Blick auf den Islam und mögliche Gemeinsamkeiten geworfen. Anschließend liegt der Zerfallende Staat im Fokus (3.) bevor die Geschichte Somalias – auf die vorangegangenen Abschnitte beziehend – untersucht wird (4.). Unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Norden wird das Land am Horn von Afrika in seinem heutigen Zustand untersucht um dann abschließend (5.) die Staatlichkeit zu prüfen und etwaige Handlungsoptionen – einschließlich einer evtl. Anerkennung Somalilands – anzureißen.

2 Der Staat

„Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf dass diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende.“ (HOBBES 1970: 1955f)

2.1 Allgemein

Zuerst muss „der Staat“ als eine abstrakte Idee begriffen werden denn auch nach Hegel kann „ein wirklicher Staat [...] nicht mehr sein als eine Annäherung an die Idee“ (AVINIERI 1972: 212. Doch auch wenn Spinoza (u.a.) die Demokratie als „die natürlichste Staatsform“ bezeichnete (ZIPPELIUS 1991: 110), wird im Folgenden weniger Demokratie bzw. deren Missachtung in gewissen Regionen der Welt beleuchtet, als vielmehr das (wie auch immer geartete) Konstrukt des Staates an sich. Nur mit einer klaren Vorstellung, was überhaupt ein Staat ist und wie er zu erkennen ist, kann eine klare Aussage über Somalia getroffen werden.

Ein Staat besteht nach Georg Jellineks Theorie (von 1895) aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt (JELLINEK 1966). Für Anter ist der Staat ein „spezifisch abendländisches Produkt“ (ANTER 2003: 35), worauf unter 2.2.2 zurückgekommen wird. Während er für Nitschke das „Erfolgsmodell der Moderne schlechthin“ (NITSCHKE 2000: 11) ist, proklamiert Carl Schmitt sogar eine „Pflicht zum Staat“, in der dieser allerdings nur als „politische Einheit des Volkes“ begriffen wird (SCHÖNBERGER 2003: 23).

Eine am Rande betrachtenswerte These ist die, dass „nur dort, wo sich die Befehlsgewalt der Herrschenden auch auf die Aneignung der Arbeit ihrer Untertanen bezieht, und das heißt wo Klassenherrschaft vorliegt, [...] es Sinn [macht], von staatlicher Herrschaft zu reden“ (Hauck 2001: 18). Abgesehen von der zu findenden Lösung muss auch Karl Poppers „Einsicht in die Vorläufigkeit unserer Problemlösungen“ gelten (ZIPPELIUS 1991: 193). Eine Staatsdefinition hat also nur so lange eine gewisse Richtigkeit, bis die Wissenschaft eine treffendere formuliert.

Anter fragt hingegen, ob „der moderne Staat das Produkt einer historischen Anstrengung, ihn gewissermaßen herzustellen [ist]“ (ANTER 2003: 35).

2.2 Definitionsansätze

2.2.1 Die Kernfunktionen

Ein heute in weiten Teilen der Politischen Wissenschaft akzeptiertes Modell, ist das der „drei Kernfunktionen“ nach SCHNECKENER (2004: 13 f): Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimitäts- und Rechtsstaatlichkeit. Durch ihr Wegfallen wird Staatszerfall deutlich, und der Grad ihrer Ausprägung macht eine Stabilitätsanalyse des untersuchten Staates möglich. Kritisch ist nur, ob diese Kernfunktionen allgemein gültig sind oder einer „westlichen“ Auslegung entsprechen.

Sicherheit wird allgemein als die Möglichkeit verstanden, nach außen souverän zu agieren und die eigene Bevölkerung zu beschützen während nach innen das Gewaltmonopol auch Sicherheit vor menschlichen Leidenschaften erhält. Streitbar mit anderen Kulturen wäre der Punkt, ob Sicherheit der Bevölkerung auch selbige vor dem Souverän selbst bedeutet.

Wenn der Leser vom europäischen Sozialstaatsmodell wegdenkt und die „Wohlfahrts“-Funktion auf ein Minimum herunter fährt, dann wird eine allgemeingültige – für den Herrscher pragmatische – Mindestvorraussetzung zu erkennen sein: Wohlfahrt bedeutet die eigene Bevölkerung - i.S.v. einer ausreichenden Faktorenallokation - zu versorgen und somit ruhig zu stellen.

Die Funktion „Legitimität- und Rechtsstaatlichkeit“ lässt sich auch auf den kleinsten gemeinsamen Nenner (der verschiedenen Kulturen) bringen, wenn sie als „Herrschaft“ bzw. „Stabilität“ verstanden wird. In unseren Breiten verstehen wir darunter ein demokratisches System, doch in anderen Gegenden unserer Welt wäre ein halb-autokratisches Regime das sich dem allgemeinen Menschenrecht verpflichtet fühlt ein Weg in die richtige Richtung. Demokratie bringt nicht zwangsläufig Stabilität – eine Diktatur kann dies aber tun. Anter regt deshalb eine Einteilung in „Staat“ und „Unstaat“ an (ANTER 2003: 42). Schneckener differenziert die drei Kernfunktionen weiter in Richtung moderner Rechtsstaat aus (vgl. SCHNECKENER 2004: 12ff). Daraus entsteht ein immer dickerer westlicher Anstrich. Doch um den Prozess den Staatszerfalls erkennen zu können, müssen detaillierte (subjektiv wahrzunehmende) Prozesse beobachtbar gemacht werden.

2.2.2 Das „kulturelle Skript“

Klar scheint, dass die moderne Staatsphilosophie in Europa entstanden ist, aber ist sie auch nur hier anwendbar? Gibt es ein „kulturelles Skript“ (vgl. RISSE 2005: 12) mit dem die westlichen Staaten versuchen der Dritten Welt ihren Lebensweg zu oktroyieren oder wird „Staat“ nur mit verschiedensten Definitionen gefüllt, abhängig vom kulturellen Kontext (BENDEL/KRENNERICH 2003: 9)?

Schon Platon machte sich Gedanken, was der Staat zu tun habe, nämlich „das Zusammenleben der Menschen in der bestmöglichen Weise [... zu] ordnen“ (ZIPPELIUS 1991: 17). Schon hier ist von Ordnung die Rede. Später plädierte Dante für eine „Universalherrschaft“, um den Frieden zu sichern (ZIPPELIUS 1991: 74) und für Hegel wurde der Staat von einem „Grundgefühl der Ordnung“ (statt von Macht) zusammengehalten (AVINIERI 1972: 214). Somit war der „Staat von Anfang [im optimistischen wie im pessimistischen Menschenbild] an das Telos der Ordnung gebunden“ (ANTER 2003: 36). Der Staat entstand also aus dem „Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen“ und ist nach Hobbes weiter „eine [sic!] Person [... welche] die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende“ (HOBBES 1970: 151ff).

Resümierend nach Popitz ist „Gewalt die ordnungsstiftende Erfahrung schlechthin“ was bedeutet, eine Gesellschaft braucht Gewalterfahrung um einen Staat zu bilden. Dies würde das teilweise staatenlose Leben vieler (abgeschiedener und friedlicher) Urvölker begründen. In der Empirie können zerfallene Staaten schlecht als Gegenbeispiele herhalten, da auf sie zu viele äußere Einflüsse wirk(t)en. Es muss also eine stiftende Gewalt und eine ordnende Gewalt existieren. Letztere muss nach Rüb, um „befriedete Räume“ entstehen zu lassen, „unpersönlicher, sicherer und erwartbarer“ sein. Rüb spricht von einer „Kanalisierung“ der Gewalt (RÜB 2003).

Die Geschichte des europäischen Staates ist also durch „umfassende Monopolisierung und Zentralisierung gekennzeichnet“ welches nach Max Weber „das entscheidende Kriterium“ überhaupt ist (ANTER 2003: 36): eine Ordnung setzt sich gegen alle anderen Ordnungen durch und dominiert diese.

Der Beginn eines spezifisch Europa zugeordneten Prozesses vollzog sich durch die Vertragsideen von Hobbes und Rousseau, als Staatswerdung mit „Machtübertragung“ in Zusammenhang gebracht wurde. Bei dieser Definition wird also von „unten“ begonnen, was dem Recht des Stärkeren zuwider läuft: der Starke oktroyiert eher, der Schwache disputiert. Grund hierfür ist die Idee der Gleichheit der Menschen[1].

Hinzu kommt, dass bei Rousseau durch die Machtübereignung ein Machtgewinn[2] entsteht. Hier liegt wohl der entscheidende Punkt der Entstehung eines „westlichen kulturellen Skripts“: durch die Machtübertragung gewinnt ein jedes Individuum nicht nur Sicherheit (wie bei Hobbes) sondern alle übereignete Macht eines jeden. Demokratie an sich, ohne den schweren philosophischen Unterbau, ist sogar noch älter – aber europäisch! Das soll nicht gegen Demokratisierungsbemühungen in der Dritten Welt sprechen, aber darauf hinweisen, dass anderen Kulturkreisen eigene Wege – unter Beachtung der allgemeinen Menschenrechte (!) – zugebilligt werden sollten. Vielleicht steht auch bei anderen Zivilisationen am Ende die Demokratie?

2.2.3 Die islamische Staatsideologie

In der islamischen Welt gibt es zu verwirklichende Tugenden, zu nennen wäre hier die Quist, die „distributive Gerechtigkeit“ (Etwa vergleichbar mit dem christlichen Äquivalent der „Nächstenliebe“). Diese wurde ihnen aber weder im Kolonialismus, noch im Kalten-Krieg oder danach von den Beherrschenden entgegengebracht (vgl. DJASSEMI 2004: 81).

Der vornehmlichste Unterschied zwischen der islamischen und modernen europäischen Staatsphilosophie ist aber der, dass erstere Gott und nicht den Menschen in den Mittelpunkt stellt. „Die islamisch geprägten Gemeinwesen fußen auf der Einheit von Geistlichem und Weltlichem. [...] Der Islam ist Religion und Staat“ (VITZTHUM 2006: 74). Nach Djassemi gibt es im Islam „fast kontradiktorische Gegensätze“ zwischen Gottes Interesse und Menscheninteresse (DJASSEMI 2004: 85). Dies bedeutet eine, den „säkularen Staat letztlich negierende Dimension“ (VITZTHUM 2006: 77). Letztlich wird die – auch im Jüdisch-Christlichen Weltbild vorhandene – Imperfektibilität konsequent weitergedacht: der fehlbare Mensch muss sich voll nach dem perfekten Gott richten.

Dies bedeutet auf die Staatsphilosophie angewandt weiter, dass neben den bei Hobbes beschriebenen Zutaten, Vernunft und Leidenschaft, die einen Determinismus hin zur Staatlichkeit bewirken, es im Islam noch ein drittes Standbein gibt: den Glauben. Dieser füllt die existierende Lücke (zwischen Vernunft und Leidenschaft) aus, die zur freien Entfaltung des Individuums – oder zum Chaos – führt. Während die westliche Tradition mit dem Staat als „gelebter Vernunft“ Hegel folgt (AVINIERI 1972: 213 f), heißt die Ordnungskonzeption im Islam folglich „Glaube statt Vernunft“ (vgl. DJASSEMI 2004: 94).[3]

Doch im westlichen Denken gibt eine Unterscheidung in empirischen und virtuellen Volkswillen.[4] Althusius meint dazu, dass die Repräsentanten den Volkswillen ausführen müssen, sonst „hören sie auf, im Dienst Gottes [sic!] und der politischen Gesamtheit zu stehen“ (ZIPPELIUS 1991: 107). Gewählte Volksvertreter entscheiden letztendlich für das Volk – im Iran (u.a.) tun dies Geistliche. Ist der Unterschied gar nicht so groß? Nach Vitzthum ist in islamischen Ländern „bestenfalls [ein] theo-demokratisches System“ denkbar, doch dazu ist eine „Einhausung“ des islamischen Gemeinwesens in die Staatsgemeinschaft nötig (VITZTHUM 2006: 80). Der umma muslima[5], außerhalb derer es keinen Pluralismus gibt, keine Nation, kein Volk oder Individuum, fehlt ganz praktisch ein Grotius der die Schwelle weg vom Kirchenstaat übertritt (VITZTHUM 2006: 77).

2.3 Kritik und weitere Überlegungen zur Staatlichkeit

Der „Zweck des Staates sei das Glück der Bürger“, so Hegel, der dabei von einem Aristotelischen zoôn politikon ausgeht (AVINIERI 1972: 214). Ist der Mensch wirklich von Grund auf in der Lage politisch zu handeln? „Optimistische Einschätzungen der menschlichen Natur werden leicht zur Grundlage [...] anarchistischer Hoffnungen“ (ZIPPELIUS 1991: 184). Die Anarchie ohne Zwangsmonopol sollte sofort verworfen werden. „Die politische Moderne ist [...] von einer Institution geprägt, die sich bei jeder Entscheidung an der Ordnung als einzigem [sic!] Kriterium orientiert“. Das bedeutet die Gewährleistung einer Konfliktlösung ohne (innere) Gewalt. Ordnung muss also auch Sicherheit (der BürgerInnen) bedeuten? Aber das Gewaltmonopol des Staates ist immer auch „janusköpfig“ und eine Gewaltmonopolisierung nach innen rief oft eine „ungeahnte Steigerung der Gewaltsamkeit nach außen“ hervor (ANTER 2003: 39).

Dies ist in den meisten Kulturen so, doch im Westen hat die Poststaatlichkeit begonnen: Der Staat überlässt die Sicherheitsdienste immer mehr privaten Diensten - Sicherheit wird somit käuflich und die Ordnungspolitik wird ab- und aufgegeben (vgl. ANTER 2003: 40) während andere Kulturen noch um deren Aufbau bemüht sind.

Zwar hat sich der moderne Staat in vielen Teilen der Erde durchgesetzt (z.B. Lateinamerika, Asien) und kann zu Recht als das stärkere Modell gesehen werden – doch ein Export gelang immer nur, wenn der landestypische Begründungszusammenhang beachtet wurde. Dieser differiert in Afrika mehr als auf dem Balkan oder in Lateinamerika.

2.4 Souveränität

Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde nach 30 Jahren Glaubenskrieg eine neue – bis heute andauernde – Ära der Souveränität begründet: kein Land darf sich in die Inneren Angelegenheiten eines anderen einmischen. Auf dieses Souveränitätsverständnis berufen sich heute auch die Staaten, die sonst das „kulturelle Skript“ kritisieren oder grundlegend ablehnen.

Wann ist ein Staat souverän? Hierzu muss ein Unterschied zwischen Handlungsautonomie und Souveränität gemacht werden (vgl. SALOMON 2005: 17ff). Auch wenn der Somalische Staat, der auf dem Papier noch existiert, nicht handlungsautonom ist, so muss er aber nach geltendem Recht als (juristisch) souverän anerkannt werden. Der Grund für diese Souveränität liegt im „Selbstbestimmungsrecht des Volkes“. Dieses kann somit in Fällen wie dem von Somalia als „Platzhalter“ fungieren, bis wieder ein regulärer Staat etabliert worden ist (nach Murswiek, REZWANIAN-AMIRI 2000: 113).[6] Doch diese Strategie der Staatengemeinschaft ist „wohl eher als Ausdruck für die weiterhin gewichtige Bedeutung der – gegebenenfalls nur negativen bzw. fiktiven – Souveränität [...] und nicht als unmittelbare Achtung des Selbstbestimmungsrechts des betroffenen Volkes“ zu sehen (REZWANIAN-AMIRI 2000: 113). Dennoch – trotz aller strategischer Überlegungen - ist der Grundgedanke des Volkes als eigentlichen Träger der Herrschaft trotz des kritikwürdigen Volksbegriffes einer demokratischen Idee zu Grunde gelegt und (außerdem) bleibt durch eine UNO-Anerkennung die somalische Gesellschaft noch zu einem gewissen Teil in den internationalen Prozess eingebunden und wird nicht zu einem bloßen Objekt.

[...]


[1] Weitere Erklärungen – insbesondere zu Hobbes Menschenbild – sind meiner Hausarbeit „Leviathan“ (PS „Politik und Religion“, WS 05/06) zu entnehmen

[2] nachzulesen bei ROUSSEAU, Jean-Jacque (1997); Diskurs über die Ungleichheit; UTB, Paderborn; 76 ff

[3] In gewisser Weise besitzt der Islam also ein noch pessimistischeres Menschenbild als Hobbes – wobei H. aber ein semi-säkulares Menschenbild hatte und der Vergleich deshalb stark hinkt.

[4] Zwar gehen beide Formen auf den Volkswillen zurück und orientieren sich somit – wenn auch indirekt – an Rousseaus „Machtübertragung“, doch der virtuelle V. als Repräsentierung mit Korrektiv ist der Bevormundung durch einen guten (!) Gott erstaunlich ähnlich.

[5] das überethische und erlösungsgewisse islamische Gottesvolk – ähnlich der Civitas Dei im Christentum

[6] Dieser kann einerseits eine Wiederherstellung des alten Staates sein, andererseits aber auch ein komplett neuer bzw. ein Aufgehen des Territoriums in anderen Staaten bedeuten.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Staatlichkeit und Staatszerfall in Somalia
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Politische Wissenschaften)
Veranstaltung
PS: Failed and Fragile States (Bendel)
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
33
Katalognummer
V66504
ISBN (eBook)
9783638590808
ISBN (Buch)
9783638671460
Dateigröße
748 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit dieser Hausarbeit sollen zwei Aspekte der internationalen Beziehungen beleuchtet werden: Zum Einen das Thema des Staatszerfalls unter Zuhilfenahme des Beispiels Somalia und zum Anderen die Frage, ob ein zerfallener Staat oder failed state überhaupt noch als Staat angesehen werden kann. Bei letzterer Frage wird das Beispiel Somalia weiterhin genutzt, da auf Grund regionaler Unterschiede nur eine länderspezifische Analyse sinnvoll erscheint.
Schlagworte
Staatlichkeit, Staatszerfall, Beispiel, Somalia, Failed, Fragile, States
Arbeit zitieren
Georg Kössler (Autor:in), 2006, Staatlichkeit und Staatszerfall in Somalia, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66504

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