Die Kraft von Legitimität und Fairness im Völkerrecht - Vom internationalen Regelgehorsam trotz Fehlens internationaler Regierungsgewalt


Seminararbeit, 2006

16 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Fairness im internationalen Recht
2.1 Die Voraussetzungen für einen Fairness-Diskurs
2.2 Gatekeeper für den Fairness-Diskurs

3 Legitimität, Billigkeit und Fairness
3.1 Die Kluft zwischen Legitimität und Billigkeit
3.2 Legitimität und Fairness
3.3 Billigkeit als Fairness
3.3.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze
3.3.2 Die Unterscheidung von Billigkeit und ex aequo et bono
3.3.3 Verschiedene Modelle für die Durchsetzung von Billigkeit

4 Schluss

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die deutsche Übersetzung des Wortes fair lautet: 1. anständig, gerecht, ehrlich; 2. den [Spiel]regeln entsprechend, sie beachtend.

Damit ist fair primär eine moralische Aufforderung, deren Einhaltung auf den ersten Blick theoretisch nur Vorteile mit sich bringt – denn was fair und dementsprechend gerecht ist schadet zumindest niemandem. Dennoch ist Fairness innerhalb einer Gesellschaft respektive Gemeinschaft zuweilen nicht ohne weiteres vorauszusetzen. Daher stellt sich die Frage ob Fairness mit Hilfe anderer Mittel erzielt werden kann, sollte oder der alleinigen Auffassung eines jeden Einzelnen zu unterliegen hat.

Bereits Sokrates hat die Frage aufgestellt wie das Wohlergehen der Menschheit in einem geordneten Zustand zu erhalten sei.[1] Der Ausgangspunkt für eine entsprechende Antwort mutet simpel an: „we must do that which is fair.“[2]

Besonders für das Völkerrecht erscheint die Frage: „Ist internationales Recht fair?“ existenziell. Denn welchen Sinn ergibt ein Recht, das von seinen Adressaten als unfair empfunden wird aber auf Grund eines relativen Mangels an Zwanghaftigkeit ganz besonders dem Aspekt der ‚freiwilligen Befolgung’ unterliegt?

Zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellung gilt es die grundlegenden Bestandteile von Fairness hinsichtlich ihrer Aufgabe und Bedeutung zu überprüfen. Thomas M. Franck sieht dabei die Legitimität und die ausgleichende Gerechtigkeit bzw. Billigkeit als die wesentlichen Elemente an.

Bevor diese beiden Aspekte im Weiteren erörtert werden, ist zunächst auf die Voraussetzungen einzugehen, die einen Fairness-Diskurs überhaupt entstehen lassen. Darüber hinaus gilt es die so genannten gatekeeper , die dabei zu beachten sind zu erörtern. Im Anschluss folgt eine Betrachtung von Legitimität, Billigkeit und Fairness. Die Arbeit endet mit einer Schlussbeurteilung.

2 Fairness im internationalen Recht

2.1 Die Voraussetzungen für einen Fairness-Diskurs

Thomas M. Franck ist der Ansicht (1995), dass im internationalen Recht eine neue Ära angebrochen sei, die sich vor allem durch zwei Bestandteile kennzeichnet. Dies ist zum einen die Komponente des angemessenen Mangels und zum anderen der Aspekt der zunehmenden Bedeutung von globaler Gemeinschaft.

Der von John Rawl[3] geprägte Begriff des angemessenen Mangels bezeichnet eine Situation in der ein beschränktes Gut aufgeteilt werden soll und aus dem Zustand des begrenzten Vorhandenseins neue, veränderte Verhandlungsstrukturen über die entsprechende Verteilung etabliert, getroffen werden müssen.[4]

Gemeinschaft bedeutet aus definitorischer Sicht primär die grundlegende Annahme von einer anhaltenden, strukturierten Beziehung zwischen einer Gruppe von Akteuren.

Treffen diese zwei Faktoren aufeinander wird eine Diskussion über Fairness angebracht und notwendig.[5]

Solange die Bedürfnisse der Menschheit befriedigt werden entsteht keine Diskussion über Fairness. Erst der Moment in dem Ressourcen knapp werden macht eine solche Auseinandersetzung zwingend notwendig. Damit ist angemessener Mangel eine nötige aber allein keine ausreichende Voraussetzung für den Fairness-Diskurs.

Außerdem muss es eine ermittelbare Gemeinschaft geben, die sich bewusst einem gemeinsamen moralischen Vorhaben verpflichtet und sich selbst als eine bestimmten Regeln unterliegende Gruppe konstruiert. Eine solche ‚Regel-Gesellschaft’ ist vor allem durch zwei Eigenschaften gekennzeichnet:

I. Die Gemeinschaft unterstellt ihr Handeln einem Regelkorpus den sie für legitim hält.
II. Die Gemeinschaft stimmt mit einem Vorgang überein, der die Aufgaben von Autoritäten legitimiert, die dazu dienen faire Regeln und Einteilungen vorzunehmen.

Damit sind der Moment das angemessenen Mangels durch den ein Fairness-Diskurs überhaupt erst entstehen kann und die Gemeinschaft, die Fairness in Regeln umsetzt Voraussetzungen für die Auseinandersetzung mit der Fairness im internationalen Recht.

2.2 Gatekeeper für den Fairness-Diskurs

Im Vorfeld eines Diskurses sollten bestimmte gatekeeper (Schrankenwerte) abgesprochen werden. Anderenfalls können sich Probleme auf Grund der subjektiven Vorstellungen von Fairness ergeben, die durch den sozialen Kontext und die Geschichte individuell geprägt sind.

It is […] a human, subjective, contigent quality which merely captures in one word a process od discourse, reasoning, and negotiation leading, if successful, to an agreed formula located at a conceptual intersection betwenn various plausible formulas for allocation.[6]

Ein produktiver Fairness-Diskurs braucht eine durchdachte Absicht von dem was John Rawl als “the idea of an overlapping consensus”[7] bezeichnet hat. Ein faires Verteilungsreglement bedeutet nicht ein System zu schaffen, das von jedem als ein unabdingbar zu befürwortendes Regelwerk angesehen wird. Vielmehr ist von der Idee eines ermittelbaren ‚jedermann’ auszugehen.[8]

Auf der Suche nach einem Konsens über das was Fairness bedeutet ist es unabdingbar, dass zumindest eine Übereinkunft einiger Basis-Werte besteht, die die geteilte Auffassung davon repräsentieren was als vorbehaltlos unfair angesehen wird. Wobei diese Werte nicht als unanfechtbar, sondern vielmehr als gatekeeper eines Diskurses angesehen werden sollten. Nun stellt sich die Frage: was zeichnet solche gatekeeper aus? :

I. Ein solcher geteilter Kern an Voraussetzung ist der minimale Beleg dafür, dass eine Gemeinschaft mit einem gemeinsamen Grundstein existiert auf dem ein rechtliches System konstruiert werden kann.

[...]


[1] Vgl. http://www.textlog.de/6117.html (Zugriff: 11.11.2005).

[2] Thomas M. Franck: Fairness in International Law and Institutions. Oxford 1995, S. 9.

[3] John Rawl: 1921- 2002; US-amerikanischer Philosoph; gilt als Vertreter der liberalen, politischen Philosophie.

[4] Vgl. John Rawl: A Theory of Justice. o. O. 1971, S. 127-130. Vgl. zitiert nach: Franck, Fairness, S. 9.

[5] Vgl. Franck, Fairness, S. 11.

[6] Franck, Fairness, S. 14.

[7] John Rawl: Political Liberalisim. o. O. 1993, S. 133-172 . Zitiert nach: Franck, Fairness, S. 14.

[8] Vgl. Franck, Fairness, S. 15.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Kraft von Legitimität und Fairness im Völkerrecht - Vom internationalen Regelgehorsam trotz Fehlens internationaler Regierungsgewalt
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
Völkerrecht und Außenpolitik
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V66238
ISBN (eBook)
9783638589116
ISBN (Buch)
9783656804949
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kraft, Legitimität, Fairness, Völkerrecht, Regelgehorsam, Fehlens, Regierungsgewalt, Völkerrecht, Außenpolitik
Arbeit zitieren
Kristina Horn (Autor:in), 2006, Die Kraft von Legitimität und Fairness im Völkerrecht - Vom internationalen Regelgehorsam trotz Fehlens internationaler Regierungsgewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66238

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