Risiken der betrieblichen Altersvorsorge


Seminararbeit, 2006

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Wachsende Notwendigkeit der Absicherung gegenüber Risiken der betrieblichen Altersvorsorge

2. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
2.1. Die Unterstützungskasse
2.2. Die Pensionskasse
2.3. Der Pensionsfonds

3. Die biometrischen Risiken der betrieblichen Altersvorsorge
3.1. Risikobegriff und Risikoart
3.2. Langlebigkeit als Änderungsrisiko
3.3. Sterblichkeit und Berufsunfähigkeit als Zufallsrisiko

4. Analyse der biometrischen Risikosituation am Beispiel des Pensionsfonds
4.1. Auswirkungen der Langlebigkeit
4.2. Tod oder Berufsunfähigkeit vor Rentenbeginn

5. Der Kapitalmarkt als weitere Risikoquelle

Literaturverzeichnis

1. Wachsende Notwendigkeit der Absicherung gegenüber Risiken der betrieblichen Altersvorsorge

Das zum 1.1.2002 geänderte Betriebsrentengesetz enthält erstmals einen Anspruch der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge.

„Die betriebliche Altersversorgung ist wie jede unternehmerische Aktivität mit Risiken verbunden. Durch die Langfristigkeit der Leistungsverpflichtungen haben die Risiken jedoch eine besondere Qualität und erfordern spezielle risikopolitische Maßnahmen.“[1]

Nach einer Einführung in die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland hinsichtlich der Durchführungsmöglichkeiten Unterstützungskasse, Pensionskasse sowie Pensionsfonds beschäftigt sich diese Arbeit schwerpunktmäßig mit den biometrischen Risiken. In Kapitel 4 werden diese am Beispiel des Pensionsfonds erläutert, bevor die Arbeit mit einem Ausblick auf das Kapitalmarktrisiko bei der betrieblichen Altersvorsorge endet.

2. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

2.1. Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist gemäß § 1 Abs. 4 BetrAVG eine mit Sondervermögen (Kassenvermögen) ausgestattete, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird.[2] Sie ist in der Regel ein Verein oder eine GmbH, die dem Arbeitgeber die Abwicklung der Leistungszusage abnimmt.[3] Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse erfolgen ausschließlich vom Unternehmen und sind gemäß § 4 Abs. 4 EstG als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Die Kasse gewährt den Mitarbeitern der Trägerunternehmen und deren Hinterbliebenen laufende oder einmalige Leistungen ohne Rechtsanspruch. Der Ausschluss des Rechtsanspruches führt zur Befreiung von der Versicherungsaufsicht nach § 1 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dadurch sind Unterstützungskassen auch grundsätzlich in der Anlage ihres Vermögens frei.

Bleiben die Leistungen der Unterstützungskasse gegenüber dem Arbeitnehmer aus, so hat dieser jedoch einen faktischen Anspruch aus seinem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber.[4] Bei Insolvenz des Unternehmens besteht für die Anlagen eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein a.G., in den das Unternehmen verpflichtet ist, Beiträge einzubezahlen.[5]

2.2. Die Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt.[6] Sie wird den Lebensversicherungsunternehmen zugerechnet und unterliegt somit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die alle Produkte der Pensionskasse genehmigen muss.[7]

Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Dies gilt auch für den Fall, dass die Beiträge wirtschaftlich vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aufgebracht werden. Als versicherte und bezugsberechtigte Person fungiert der Arbeitnehmer. Durch dieses Bezugsrecht ist die Versorgung des Arbeitnehmers auch im Falle der Insolvenz des Unternehmens gesichert. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers ist direkt an die Pensionskasse gerichtet. Er besitzt gegenüber dieser den Leistungsanspruch.[8] Die Aufwendungen zur Pensionskasse stellen wie bei der Unterstützungskasse und dem nun folgenden Pensionsfonds Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EstG dar.

2.3. Der Pensionsfonds

Die betriebliche Altersvorsorge in Form eines Pensionsfonds wurde vom Bundesaufsichtsamt erstmals am 1.4.2002 zum Geschäftsbetrieb zugelassen.[9] Bei einem Pensionsfonds handelt es sich nach § 112 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Im Gegensatz zu einer Versicherung wird hier bis auf eine Mindestleistung keine garantierte Leistung zugesagt[10] und die Beiträge können „uneingeschränkt in börsennotierte Anlagen, also auch in Aktien oder Aktienfonds investiert werden“[11]. Der Arbeitgeber transferiert die Beiträge an den Pensionsfonds, dieser schließt seinerseits mit einem Lebensversicherer einen Vertrag über die Rückdeckung der Verpflichtungen des Pensionsfonds ab. Der Arbeitnehmer ist hierbei versicherte Person der Rückdeckungsversicherung und zugleich Bezugsberechtigter gegenüber dem Pensionsfonds.[12] Im Gegensatz zur Pensionskasse ist nicht der Arbeitgeber sondern der Pensionsfonds Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen tritt bei einem Pensionsfonds der Pensionssicherungsverein ein. Dieser übernimmt die laufenden Leistungen an die Rentner, Hinterbliebenen und ausgeschiedenen Anwärter[13] und erhält von allen Unternehmen nach § 10 Abs. 1 BetrAVG Beiträge für die Durchführung der Insolvenzsicherung.[14]

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden nun die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge mit Fokus auf die biometrischen Risiken vorgestellt, welche im Anschluss am Beispiel des Pensionsfonds bewertet werden.

3. Die biometrischen Risiken der betrieblichen Altersvorsorge

3.1. Risikobegriff und Risikoart

Risiko bedeutet, dass mit einer Entscheidung kein eindeutiges Ergebnis verbunden ist, sondern ihr eine Wahrscheinlichkeitsverteilung an Ergebnissen zugrunde liegt.[15] Der betrieblichen Altersvorsorge lauern Risiken unterschiedlicher Quellen auf, im Folgenden wird explizit das biometrische Risiko erläutert, dabei werden personalwirtschaftliche Aspekte[16] außer Acht gelassen.

Unter den biometrischen Risiken lassen sich individuelle Risiken subsumieren, die das Leben und den Lebensunterhalt von Personen betreffen. Tod, Berufsunfähigkeit und die so genannte Langlebigkeit sind typische biometrische Risiken.[17]

Sie werden auf Grundlage von Vergangenheitsdaten sowie anhand prognostizierter Entwicklungen berechnet. Diese Entwicklungen sind charakterisiert durch eine zunehmend bessere medizinische Versorgung, eine gesündere Lebensweise sowie geringere körperliche Beanspruchung bei der Arbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten.[18] Generell bezieht sich das Risiko bei Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit auf den Umfang und die Höhe der zu zahlenden Leistungen im Versorgungsfall. Es handelt sich somit um ein finanzielles Leistungsrisiko[19], da der Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht bekannt ist und sich so die Frage stellt, ob dann die notwendigen Mittel vom Unternehmen angespart wurden oder bereitgestellt werden können. Auf die Ursachen wird im weiteren Verlauf eingegangen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Risikoreduktion vorgestellt, damit das unternehmenspolitisch gesetzte Risikolimit nicht überschritten wird.[20]

[...]


[1] Hessling [Risikomanagement] 448.

[2] Vgl. Buttler [Betriebliche Altersvorsorge] 125.

[3] Vgl. Ehmann [BAV] 12.

[4] Vgl. Buttler [Betriebliche Altersvorsorge] 126.

[5] Vgl. Ehmann [BAV] 12 f.

[6] Butler [Betriebliche Altersvorsorge] 157.

[7] Vgl. Bode/ Obenberger [Altersvorsorgung] 58.

[8] Vgl. Buttler [Betriebliche Altersvorsorge] 167.

[9] Vgl. [Erster Pensionsfonds].

[10] Vgl. Ehmann [BAV] 16.

[11] [Renditechance].

[12] Vgl. Ehmann [BAV] 16 f.

[13] Vgl. Hagemann [Pensionsrückstellungen] 9.

[14] Hagemann [Pensionsrückstellungen] 9 f.

[15] Vgl. Varny [Versicherungsbetriebslehre] 26.

[16] Vgl. Zimmermann [Risiken] 103.

[17] Vgl. Hessling [Risikomanagement] 433.

[18] Vgl. Micheel [Demographische Entwicklung] 50.

[19] Vgl. Rolfes/ Goßlau/ Borchert [Risikoaspekte] 32.

[20] Vgl. Gebhardt [Risikomanagement] 32 f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Risiken der betrieblichen Altersvorsorge
Hochschule
Universität Hohenheim  (Lehrstuhl Controlling)
Veranstaltung
Risikocontrolling
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
15
Katalognummer
V66107
ISBN (eBook)
9783638588379
ISBN (Buch)
9783638767910
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit legt den Schwerpunkt auf die biometrischen Risiken aus Sicht des Controlling.
Schlagworte
Risiken, Altersvorsorge, Risikocontrolling
Arbeit zitieren
Thomas Feil (Autor:in), 2006, Risiken der betrieblichen Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66107

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Risiken der betrieblichen Altersvorsorge



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden