Erhebungskonzepte der Bundesagentur für Arbeit


Seminararbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Ausgangslage und Grundidee der Reformen am Arbeitsmarkt
2.1 Ausgangslage vor der Reform
2.2 Grundidee der Arbeitsmarktreform

3. Die Arbeitslosenstatistik
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Definitionen der Begriffe Arbeitslos, arbeitssuchend und Erwerbsfähig
3.3 Erfassung der Werte für die Arbeitslosenstatistik
3.4 Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf die registrierte Arbeitslosigkeit

4. Erläuterung der Eckwerte des Arbeitsmarktes an den aktuellen Zahlen von April 2005
4.1 Eckwerte des Arbeitsmarktes im April 2005
4.2 Vergleich der Eckwerte des Arbeitsmarktes von Dezember 2004 und Januar 2005
4.3 Vergleich der Eckwerte des Arbeitsmarktes von Januar 2004 und Januar 2005

5. Das Labour-Force-Konzept der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
5.1 Erhebungsmethode nach dem ILO-Konzept
5.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede von ILO-Konzept und dem Konzept der Bundesagentur für Arbeit

6. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Über 5 Millionen Menschen ohne Arbeit und in konjunkturschwachen Regionen sogar eine Erhöhung auf über 20%ige Arbeitslosigkeit geben Anlass zur Sorge. Diese gestiegenen Arbeitslosenzahlen könnten aber nicht nur die Folge der anhaltenden schwachen Konjunktur sein, sondern auch die Folge von Gesetzesänderungen am Arbeitsmarktes und damit verbundene Änderungen in der statistischen Erfassung der Arbeitsmarktzahlen. Daher ist es Gegenstand dieser Seminararbeit, die Erhebungsmethoden der Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit, im folgenden BA genannt, darzustellen sowie die veränderten Bewertungsgrundlagen aufzuzeigen, die mit den Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2005 entstanden sind. Es soll verdeutlicht werden, welche Personengruppen neu in dieser Statistik erfasst werden. Zu diesem Zweck wird in Kapitel 3 auf die Definitionen „Arbeitslosigkeit“, „Arbeitssuchend“ sowie „Erwerbsfähigkeit“ näher eingegangen.

Die Bundesregierung hat durch mehrere Gesetzesänderungen versucht, der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Sie ist um eine bessere Betreuung sowie eine raschere Eingliederung der Arbeitslosen bemüht. Der Umbau der Sozialsysteme im Zuge von Hartz IV führt ebenfalls zu Veränderungen der Arbeitsmarktstatistik, was der Vergleich der Zahlen vom Jahr 2005 mit denen vom Jahr 2004 in Kapitel 4 zeigen wird.

Um die Arbeitslosenzahlen in Deutschland auch mit anderen europäischen Ländern vergleichen zu können, müssten aber gemeinsame Grundlagen bei der Erhebung vorliegen. Aus diesem Grund wird auch der internationalen Erhebungsform Rechnung getragen. Da diese mittlerweile in sehr vielen europäischen Ländern umgesetzt wird, folgt eine kurze Erläuterung des „Labour-Force-Konzepts“ der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie ein Vergleich mit dem Konzept der BA.

2. Ausgangslage und Grundidee der Reformen am Arbeitsmarkt

2.1 Ausgangslage vor der Reform

Das soziale Sicherungssystem in Deutschland vor dem Jahr 2005 umfasste mit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe drei unterschiedliche Absicherungen für die arbeitslosen Personen sowie deren Angehörige. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld entstand, nachdem eine Festanstellung gekündigt wurde. Durch die Höhe des Bruttoeinkommens der letzten zwölf Monate ließ sich ein Bemessungssatz errechnen, wovon das Arbeitslosengeld zwischen 60 und 67 % betrug. Arbeitslosengeld konnte maximal 32 Monate bezogen werde. Die Bezugsdauer wurde auf Grundlage der Beschäftigungsdauer und des Lebensalters errechnet.[1] )

Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes erhielten die Betroffenen Arbeitslosenhilfe. Diese wurde unbefristet entrichtet und ist geringer als das Arbeitslosengeld und betrug je nach persönlicher Situation zwischen 53 und 57 % des Bemessungssatzes.[2] )

Die Sozialhilfe wiederum wurde an Personen ausbezahlt, welche für ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufkommen konnten. Diese Sozialhilfeempfänger hatten entweder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe oder bezogen Sozialhilfe zusätzlich, da erste beiden nicht allein zum überleben ausreichten.[3] )

In den monatlichen Statistiken wurden sowohl Arbeitslosengeld- als auch Arbeitslosenhilfeempfänger als Arbeitslose aufgeführt. Die Unterscheidung dieser beiden Gruppen bezog sich in erster Linie auf eine Abschwächung der finanziellen staatlichen Unterstützung. Sozialhilfeempfänger hingegen wurden vom zuständigen Sozialamt betreut, somit war deren Anzahl in der Arbeitslosenstatistik vor dem Jahr 2005 nicht enthalten.[4] )

2.2 Grundidee der Arbeitsmarktreform

Die Arbeitslosigkeit ist eines der größten Probleme der Ökonomie der Bundesrepublik Deutschland. Durch sie muss auf Produktion und Einkommen verzichtet werden, da vorhandene Arbeitskräfte nicht ausgeschöpft werden. Zudem entstehen enorme fiskalische Kosten durch das soziale Sicherungssystem.[5] )

Die Arbeitslosenzahlen dienen als Indikator für arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf und soziale Problemlage.[6] ) Nach dem der Sockel der Arbeitslosenzahlen von Konjunkturtief zu Konjunkturtief seit den 70er Jahren ansteigt[7] ), sah die Bundesregierung nun die Zeit für eine Reform mit grundlegenden Änderungen gekommen.

Zum 1. Januar 2005 wurde durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine einheitliche Grundsicherung für alle Arbeitssuchenden geschaffen. Das Arbeitslosengeld II (ALG II), soll die Philosophie des „Förderns und Forderns unter einem Dach, aus einer Hand“[8] ) verwirklichen. Dadurch werden nun alle, die arbeiten können, jedoch keine Arbeit finden, von der BA betreut. Das Nebeneinander von Arbeits- sowie Sozialämtern ist für diese Personengruppen beendet.

Durch die intensive Betreuung seitens der BA soll es vor allem den Langzeitarbeitslosen gelingen, wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein Betreuungskonzept eingeführt, welches jedem Mitarbeiter der BA nur eine begrenzte Zahl an Arbeitssuchenden zuweist. Diese Zahl soll langfristig bei 75 zu betreuenden Arbeitslosen pro Mitarbeiter liegen. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine bessere Betreuung, individuelle Förderkonzepte sowie die schnellstmögliche Zurückführung der Arbeitslosen ins Arbeitsleben.[9] )

3. Die Arbeitslosenstatistik

3.1 Rechtliche Grundlagen

Die Definition von Arbeitslosigkeit wird in den Sozialgesetzbüchern II und III wie folgt geregelt:

- Nach § 53 SGB II wird der BA die Aufgabe übertragen, mit den Daten, welche bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallen, eine Statistik zu erstellen. Hierfür ist eine eindeutige Definition der Begrifflichkeiten „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ notwendig.[10] )
- In § 16 SGB III wird definiert, unter welchen Bedingungen Personen als Arbeitslose bei der BA registriert werden.
- Die Grundlagen zur Erhebung dieser Statistik sind in § 119 SGB III geregelt.[11] )

3.2 Definitionen der Begriffe Arbeitslos, arbeitssuchend und Erwerbsfähig

Zu den registrierten Arbeitslosen zählen nach § 16 SGB III diejenigen Personen, die sich bei der BA arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist der Fall, wenn sie sich vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen. Auch wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt oder als mithelfender Familienangehöriger tätig ist, gilt als arbeitslos, sofern die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Als nicht-arbeitslos zählen Personen, die 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten oder die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Wer sich länger als drei Monate nicht mehr bei der BA meldet, wird nicht mehr als Arbeitsloser in der Statistik geführt. Ebenso zählen Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind sowie Studenten und Schulabgänger, die eine Ausbildungsstelle suchen nicht zu den Arbeitslosen. Ausländer, die keine Arbeitsgenehmigung haben, werden ebenfalls nicht als arbeitslos angesehen.[12] )

Arbeitssuchende sind nach § 15 SGB III Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Unter diesen Begriff fallen sowohl die Arbeitssuchenden, die arbeitslos sind, in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, selbständig tätig sind oder an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen.[13] ) Diese Unterscheidung wird in der Statistik der BA mit berücksichtigt.

Hindern Krankheit oder Behinderung eine arbeitslose Person nicht auf absehbare Zeit und ist die Arbeit für eine Person unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes von mindestens drei Stunden am Tag auszuüben, zu gilt diese Person als erwerbsfähig.[14] ) Alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger gelten nun zum Kreis der Arbeitslosen.

[...]


[1] ) Vgl.: Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo 164-2004 vom 27.12.2004

[2] ) www.ausbildungberufchancen.de/webcom/show_page.php/_c-1202/_nr-1/i.html, zugegriffen am 10.5.2005

[3] ) Vgl.: SGB XII, §8; §17

[4] ) Vgl.: Bundesagentur für Arbeit, Januar 2005, S.2f

[5] ) Vgl.: Franz (2003), S.341f

[6] ) Vgl.: DGB, ISA;2/2004, S.4

[7] ) Vgl.: Franz, (2003), S.346f

[8] ) Bundesagentur für Arbeit, Kompendium, September 2004, S.1

[9] ) Vgl.: Bundesagentur für Arbeit, Kompendium, September 2004, S.6

[10] ) Vgl.: Sozialgesetzbuch II, 23.7.2004, § 53

[11] ) Vgl.: Sozialgesetzbuch III, § 119

[12] ) Vgl.: Sozialgesetzbuch III, § 16

[13] ) Vgl.: Sozialgesetzbuch III, § 15

[14] ) Vgl.: Sozialgesetzbuch II, § 8

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Erhebungskonzepte der Bundesagentur für Arbeit
Hochschule
Universität Hohenheim  (Statistik und Ökonometrie)
Veranstaltung
Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktstatistik
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V66106
ISBN (eBook)
9783638588362
ISBN (Buch)
9783638767903
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit wurde in einer Kooperation der Lehrstühle für Statistik und Ökonometrie, Wirtschaftstheorie sowie dem Statistischen Bundesamt erstellt.
Schlagworte
Erhebungskonzepte, Bundesagentur, Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktstatistik
Arbeit zitieren
Thomas Feil (Autor:in), 2005, Erhebungskonzepte der Bundesagentur für Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66106

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