Ent- und Übergangskonsolidierung nach IFRS


Seminararbeit, 2006

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Grundlagen der Ent- und Übergangskonsolidierung
2.1 Begriff und Notwendigkeit der Ent- und Übergangskonsolidierung
2.2 Anzuwendender Zeitpunkt
2.3 Anwendung von IFRS 5 in der Ent- und Übergangskonsolidierung

3. Entkonsolidierung
3.1 Entkonsolidierung im Rahmen der Vollkonsolidierung
3.1.1 Ermittlung des Konsolidierungserfolgs
3.1.2 Behandlung eines abgehenden Geschäfts- oder Firmenwerts
3.1.3 Minderheiten in der Entkonsolidierung
3.2 Entkonsolidierung bei Quotenkonsolidierung und Bewertung at Equity

4. Übergangskonsolidierung
4.1 Übergang von der Voll- auf die Quotenkonsolidierung
4.2 Übergang von der Voll- oder Quotenkonsolidierung auf die Bewertung at Equity
4.3 Übergang von der Voll- oder Quotenkonsolidierung oder Bewertung at Equity auf die Bilanzierung nach IAS

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Fälle der Ent- und Übergangskonsolidierung

Abb. 2: Direkte Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs

Abb. 3: Indirekte Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs

Abb. 4: Ermittlung des abgehenden Goodwills bei Verkauf einer Operation

Abb. 5: Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs bei Minderheiten

Abb. 6: Direkte Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs bei Equity-Bewertung

Abb. 7: Indirekte Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs bei Equity-Bewertung

1. Problemstellung

In den 80er und 90er Jahren standen für die Unternehmen Diversifizierungsstrategien im Vordergrund ihrer Investitionstätigkeit. Diese Strategie wurde in den letzten Jahren jedoch immer mehr aufgegeben und viele Unternehmen besannen sich zurück auf ihre ursprünglichen Kernkompetenzen. Konzerngesellschaften, die nicht mehr in das Portfolio passten, wurden ganz oder teilweise veräußert. Diese Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung dieser Anteilsverkäufe im Konzernabschluss nach IFRS.

Bei Behandlung des Themas wird zwischen der vollständigen Veräußerung eines Konzernunternehmens (Entkonsolidierung) und der nur teilweisen Veräußerung der Anteile mit Wechsel der Konsolidierungsmethode (Übergangskonsolidierung) unterschieden. Fragen der Übergangskonsolidierung ergeben sich auch aus dem Aufwärtswechsel einer Beteiligung, also dem Zukauf von Anteilen. Dieser Fall ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit, vielmehr konzentriert sich die Arbeit auf den Fall des Abwärtswechsels.

Fragestellungen der Ent- und Übergangskonsolidierung ergeben sich, da Konzern- und Einzelabschluss voneinander abweichen. Deshalb wird untersucht, wie sich der Entkonsolidierungserfolg im Konzernabschluss gegenüber dem Veräußerungserfolg im Einzelabschluss unterscheidet und wie er sich ermitteln lässt. Wichtig ist auch die Frage, wie ein abgehender Geschäftswert zu behandeln ist, da dieser im Rahmen der Erstkonsolidierung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und eventuell nur ein Teil dieser Einheit abgeht. Zusätzlich können sich Einzelfragen aus dem Vorhandensein von Minderheiten ergeben, welche in dieser Arbeit diskutiert werden. Schließlich ist der Fall einer nicht vollständigen Veräußerung der Anteile in der Praxis bedeutend, da es dann unter Umständen zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode kommen muss. In diesem Zusammenhang wird in dieser Arbeit untersucht, wann es zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode kommt und wie dieser zu erfolgen hat. Insbesondere soll auch untersucht werden, inwiefern die Regelungen des IFRS 5 im Rahmen der Ent- und Übergangskonsolidierung anwendbar sind. Schließlich ergeben sich Probleme für die Rechnungslegenden aus der Dynamik der IFRS. Im Rahmen der Ent- und Übergangskonsolidierung sind die ED IFRS 3 und ED IAS 27 bedeutend und werden in dieser Arbeit näher betrachtet.

2. Grundlagen der Ent- und Übergangskonsolidierung

2.1 Begriff und Notwendigkeit der Ent- und Übergangskonsolidierung

Zu einer Entkonsolidierung kommt es, wenn ein Konzernunternehmen vollständig aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet,[1] insbesondere tritt dies durch eine vollständige Veräußerung der Anteile auf. Dagegen wird unter der Übergangskonsolidierung die Änderung des Konsolidierungsverfahrens verstanden, wobei diese durch eine nur teilweise Veräußerung der Anteile auftritt.[2] Veräußerungen von Beteiligungen werden im Einzelabschluss im Rahmen eines Share Deals bilanziert. Während bei einem Asset Deal die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden veräußert werden, scheidet beim Share Deal im Einzelabschluss nur die Beteiligung aus. Da im Konzern im Rahmen der Erstkonsolidierung Vermögensgegenstände und Schulden statt der Beteiligung bilanziert werden, muss der Share Deal dort wie ein Asset Deal abgebildet werden.[3] Im Rahmen der Ent- und Übergangskonsolidierung wird somit eine Einzelveräußerung von Vermögensgegenständen und Schulden abgebildet.[4]

Die Pflicht zur Entkonsolidierung kann aus der Erwerbsmethode abgeleitet werden, wonach eine Entkonsolidierung notwendig wird, um den Abgangserfolg des Unternehmens zu ermitteln.[5] Dies ist nötig, da eine nach der Erwerbsmethode vorgeschriebene Unterscheidung in erwirtschaftetes und erworbenes Ergebnis nur durch die Ermittlung eines Entkonsolidierungserfolgs erfolgen kann.[6] So kann unterschieden werden, welche Erträge vor, während und nach der Konzernzugehörigkeit entstanden sind. Dies gilt auch für eine teilweise Veräußerung der Anteile. Die Pflicht zur Ent- und Übergangskonsolidierung ergibt sich auch nach IAS 27.31.[7] Hiernach werden Anteile, wenn sie nicht mehr die Kriterien eines Tochterunternehmens erfüllen, nach IAS 39 bilanziert, es sei denn sie werden zu einem assoziierten Unternehmen gemäß IAS 28 oder einem Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 31.

Bei der Entkonsolidierung treten mehrere Fälle auf, da es sich bei dem veräußerten Unternehmen um ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder um ein assoziiertes Unternehmen handeln kann. Auch bei der Übergangskonsolidierung gibt es mehrere Fallunterscheidungen, je nach bisherigem Anteilsbesitz und verbleibendem Einfluss nach Veräußerung. Diese Fälle werden in Abbildung 1 dargestellt.

Abb. 1: Fälle der Ent- und Übergangskonsolidierung[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Anzuwendender Zeitpunkt

Nach IAS 27.30 ist für die Entkonsolidierung eines Tochterunternehmens der Zeitpunkt relevant, an dem das Mutterunternehmen die Beherrschung verliert. Hierbei genügen nicht die bloße Veräußerungsabsicht oder bereits eingeleitete Maßnahmen, um einen Käufer zu finden.[10] Gemäß IAS 27.31 findet eine Übergangskonsolidierung ebenfalls zu dem Zeitpunkt statt, an dem die Anteile nicht mehr die Kriterien eines Tochterunternehmens erfüllen. Eine Quotenkonsolidierung ist zu dem Zeitpunkt einzustellen, an dem die gemeinschaftliche Führung endet (IAS 31.36). Ein Übergang auf die Bewertung at Equity hat zu erfolgen, wenn das Gemeinschaftsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen wird (IAS 31.45). Bei einem assoziierten Unternehmen hat analog eine Ent- bzw. Übergangskonsolidierung zu erfolgen, wenn der maßgebliche Einfluss entfällt (IAS 28.18). Erfolgt der Verkauf unterjährig, so ist für die Entkonsolidierung ein Zwischenabschluss aufzustellen.[11] Eine Vereinfachung, dass die Entkonsolidierung auf den vorhergehenden oder nachfolgenden Bilanzstichtag durchgeführt werden kann, wie nach h.M. nach HGB möglich, ist unzulässig.[12]

2.3 Anwendung von IFRS 5 in der Ent- und Übergangskonsolidierung

Ist das zu veräußernde Unternehmen sofort veräußerbar und eine Veräußerung höchstwahrscheinlich, so hat eine Bilanzierung nach IFRS 5 zu erfolgen (IFRS 5.7). Eine Veräußerung ist dann höchstwahrscheinlich, wenn ein Plan zur Veräußerung besteht, mit der Suche nach einem Käufer begonnen wurde und der Preis in angemessenem Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert steht (IFRS 5.8). Die Veräußerung muss zusätzlich innerhalb eines Jahres in Betracht kommen (IFRS 5.8). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so sind die Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen (IFRS 5.15). Die Wertermittlung erfolgt dabei bei Verkauf einer betrieblichen Teileinheit nicht für einzelne Vermögensgegenstände und Schulden, sondern auf einer gruppierten Ebene, einer so genannten disposal group.[13] Wird im Rahmen der Umklassifizierung ein Wertberichtigungsbedarf verbucht, so kommt es zu einer früheren Erfassung eines Veräußerungsverlustes gegenüber einer normalen Entkonsolidierung.[14] Die Vermögensgegenstände sind nach der Klassifizierung gemäß IFRS 5.25 nicht mehr planmäßig abzuschreiben.[15] Die betroffenen Vermögenswerte sind gesondert auf der Aktivseite, die Schulden gesondert auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, eine Saldierung ist unzulässig (IFRS 5.38).

3. Entkonsolidierung

3.1 Entkonsolidierung im Rahmen der Vollkonsolidierung

3.1.1 Ermittlung des Konsolidierungserfolgs

Der Erfolg aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens im Konzernabschluss ergibt sich aus der Differenz von Veräußerungserlös und Reinvermögen (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden).[16] Der im Einzelabschluss realisierte Veräußerungserfolg (Veräußerungserlös abzüglich Beteiligungsbuchwert) entspricht dabei normalerweise nicht dem Erfolg im Konzernabschluss. Eine Differenz ergibt sich beispielsweise aus der Wertminderung eines Geschäftswerts im Konzernabschluss und der dortigen Aufdeckung und Abschreibung stiller Reserven. Im Einzelabschluss wird die Beteiligung dagegen nur um außerplanmäßige Abschreibungen und bestimmte Kapitalmaßnahmen korrigiert.[17] Es kommt somit zu einer unterschiedlichen Periodisierung in Einzel- und Konzernabschluss. Würde der Veräußerungserfolg unmittelbar aus dem Einzelabschluss übernommen werden, so würden ein Teil der Aufwendungen und Erträge doppelt erfasst, es bedarf somit einer Überleitungsrechnung auf den Entkonsolidierungserfolg aus Konzernsicht.[18] Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann die Ermittlung ausgehend vom Veräußerungserlös erfolgen (direkte Methode). Hierbei werden Vermögensgegenstände und Schulden dem Veräußerungserlös gegenübergestellt (Abb. 2). Noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Reserven vermindern, stille Lasten erhöhen den Veräußerungserfolg. Erfolgsneutral erfasste Gewinne/ Verluste aus der Bewertung nach IAS 39 und der Währungsumrechnung werden realisiert.

[...]


[1] Vgl. Kirsch (2000), S. 59.

[2] Vgl. Senger/ Brune/ Elprana/ Prengel/ Diersch (2006), § 33 Rz. 124.

[3] Vgl. Küting/ Weber/ Wirth (2004), S. 876.

[4] Vgl. Senger/ Brune/ Elprana/ Prengel/ Diersch (2006), §33 Rz. 120.

[5] Vgl. Ullrich (2001), S. 20f.

[6] Vgl. Ullrich (2001), S. 21.

[7] Vgl. Senger/ Brune/ Elprana/ Prengel/ Diersch (2006), § 33 Rz. 117.

[8] Quelle: Eigene Darstellung.

[9] Gemäß IAS 31.38 besteht auch ein Wahlrecht zur Anwendung der Equity-Methode.

[10] Vgl. Küting/ Weber/ Wirth (2004), S. 877.

[11] Vgl. Baetge/ Schulze (2003), IAS 27 Rz. 189.

[12] Vgl. Küting/ Weber/ Wirth (2004), S. 877.

[13] Vgl. Wirth (2005), S. 334.

[14] Vgl. Wirth (2005), S. 335.

[15] Vgl. Senger/ Brune/ Elprana/ Prengel/ Diersch (2006), § 33 Rz. 118.

[16] Vgl. Küting/ Weber (2006), S. 347.

[17] Vgl. Küting/ Weber (2006), S. 348.

[18] Vgl. Baetge/ Kirsch/ Thiele (2004), S. 457.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Ent- und Übergangskonsolidierung nach IFRS
Hochschule
Universität Hohenheim  (Rechnungswesen und Finanzierung)
Veranstaltung
Seminar business combinations and financial instruments
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V65886
ISBN (eBook)
9783638583473
ISBN (Buch)
9783640126842
Dateigröße
522 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit gliedert sich in 2 Schwerpunkte: Im Rahmen der Entkonsolidierung wird der Verkauf eines Tochterunternehmens, eines Gemeinschaftsunternehmens und eines assoziierten Unternehmens behandelt. Bei der Übergangskonsolidierung wird zwischen den Fällen des Übergangs auf die Quotenkonsolidierung, auf die Bewertung at Equity oder auf IAS 39 unterschieden. Anhand eines Rechnenbeispiels wird die Rechentechnik erläutert. Besonderes Gewicht wird auf spezielle Regelungen der IFRS gelegt.
Schlagworte
Ent-, IFRS, Seminar
Arbeit zitieren
Dipl. oec., MBA Simone Günter (Autor:in), 2006, Ent- und Übergangskonsolidierung nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65886

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