Die Außenpolitik der USA unter George W. Bush und das Völkerrecht


Hausarbeit, 2006

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Das eigene Verständnis der USA im Rahmen des Völkerrechts
2.1. Definition des Völkerrechts
2.2. Das neokonservative Verständnis von der Machtposition der USA

3. Habermas’ Verständnis vom Stellenwert der Außenpolitik der USA
3.1. Implikationen des Völkerrechts
3.2. Die postnationale Welt
3.3. Die Rolle der USA

4. Pax Americana oder Imperium Americanum?

5. Schlussbemerkungen

1. Einleitung

Die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 haben nicht nur dazu geführt, dass die Konsequenzen eines global operierenden Terrorismus deutlich wurden, sondern auch eine neue Sicherheits- und Außenpolitik westlicher Staaten begründet. Als Mittelpunkt einer neuen Sicherheitspolitik ist zunächst der in den USA am 26. Oktober 2001 verabschiedete Patriot Act zu nennen, der von Bush als Maßnahme des Staates dargestellt wurde, um das Leben eines jeden einzelnen US-amerikanischen Bürgers gegen terroristische Angriffe zu schützen. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, dass die große Bedrohung durch den neuen Feind es notwendig mache, nicht nur präventive Kriege zu führen, sondern den Feind auch im Inland frühzeitig zu erkennen und auf den Feind vorbereitet zu sein.

Des Weiteren führten die Anschläge des 11. September 2001 zu einer neuen Außenpolitik der USA, mit der die USA auf die globalen Herausforderungen dieses Terrorismus reagieren will. Diese Außenpolitik führte zum Krieg gegen den Irak, wobei die USA beim Einmarsch in den Irak im März 2003 das Völkerrecht gleich zweifach ignorierten und zudem die Beschlüsse und die Macht der Vereinten Nationen missachteten. Diese nach eigenen Einschätzungen der USA ethisch gerechtfertigten Maßnahmen, die zudem gegen den Einspruch einiger Verbündeter durchgesetzt wurde, führt zu der Frage, welcher Stellenwert den immer noch wesentlichen Grundlagen des Völkerrechts angesichts dieser neuen Außenpolitik der USA zukommt. Dabei ist nicht zuletzt zu berücksichtigen, dass die Welt von heute durch die Gefahren eines global operierenden Terrornetzwerkes und zudem durch extrem heterogene wirtschaftliche Entwicklung geprägt ist, wobei viele Staaten weit davon entfernt sind, durch stabile politische Verhältnisse eine entsprechende Rechtmäßigkeit der eigenen nationalstaatlichen Maßnahmen zu garantieren.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deshalb eine kommentierende Bewertung der Außenpolitik der USA mit Blick auf die Implikationen des Völkerrechts. Zu diesem Zweck werden die Positionen von Jürgen Habermas und Ernst-Otto Czempiel zu Hilfe genommen, die kritisch für die Bewertung der amerikanischen Außenpolitik herangezogen werden. Wesentlich ist dabei die Fragestellung, ob den außenpolitischen Maßnahmen der USA eine völkerrechtliche Bedeutung zukommt, wenn man berücksichtigt, dass die Welt von heute durch andere Gefahren bedroht ist wie in den Zeiten, in denen die Grundlagen des Völkerrechts entwickelt wurden.

Im zweiten Kapitel erfolgt dabei zunächst eine kurze Beschreibung der Grundlagen des Völkerrechts, an die sich eine Einschätzung der Außenpolitik der USA durch US-amerikanische Journalisten und Publizisten anschließt. Im Mittelpunkt des dritten Kapitels steht die Position von Jürgen Habermas, wobei ausgehend von den Implikationen (und Nachteilen) des Völkerrechts eine Bewertung der Außenpolitik der USA in der postnationalen Welt vorgenommen wird. In Kapitel Vier schließt sich eine Beschreibung der Position von Ernst-Otto Czempiel an. Eine kurze Schlussbetrachtung schließt die Arbeit ab.

2. Das eigene Verständnis der USA im Rahmen des Völkerrechts

2.1. Definition des Völkerrechts

Das Völkerrecht umfasst die „Gesamtheit der rechtlichen Regeln über die (hoheitlichen) Beziehungen von Staaten, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten untereinander einschließlich der für die Völkergemeinschaft (oder von Teilen hiervon) relevanten Rechte oder Pflichten Einzelner“.[1] Das Völkerrecht stellt die Summe der Normen dar, die die Verhaltensweisen festlegen, die zu einem geordneten Zusammenleben der Menschen dieser Erde notwendig und nicht im innerstaatlichen Recht der einzelnen souveränen Staaten geregelt sind. Quellen des Völkerrechts sind einseitige völkerrechtliche Erklärungen, die völkerrechtlichen Verträge und das Völkergewohnheitsrecht, sowie teilweise die allgemeinen von den zivilisierten Nationen anerkannten Rechtsgrundsätze.[2] Von zentraler Bedeutung sind die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und die Konventionen und Abkommen des Europarates. In der Literatur wird oft auf die Ethik von Immanuel Kant zurückgegriffen und hier speziell seine Schrift „Der ewige Frieden“, mit denen heutige, im Völkerrecht festgelegte, Regeln über das Verhältnis souveräner Staaten untereinander philosophisch-theoretisch vorbereitet wurden. Kant postulierte das Ziel der Abschaffung des Krieges als ein Gebot der Vernunft. In diesem Gebot kommt das Veto der Moral gegen das systematische Töten und Getötetwerden zur Geltung. Dabei heißt es „Es soll kein Krieg sein; weder der, welcher zwischen mir und dir im Naturzustand, noch zwischen uns als Staaten (besteht), die, obzwar innerlich im gesetzlichen, doch äußerlich (im Verhältnis gegen einander) im gesetzlosen Zustand sind“.[3]

Den Kern völkerrechtlicher Grundlagen bildet der Verzicht auf das Recht des souveränen Staates, Krieg gegen einen anderen souveränen Staat zu führen.

Dies impliziert ein grundsätzliches Gewaltverbot im Sinne einer Nicht-Intervention, das nur durch ein eng definiertes Recht auf Selbstverteidigung außer Kraft gesetzt werden kann, wies es in der UN-Charta festgelegt ist.[4] In der Schrift „Vom ewigen Frieden“ bringt dies Kant folgendermaßen zum Ausdruck: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen“.[5] Als Begründung führt Kant an, dass es für eine solche Intervention eigentlich keine Berechtigung geben kann: „Denn was kann ihn dazu berechtigen? Etwa das Skandal, was er den Untertanen eines andern Staats gibt?“[6] In diesem Sinne glaubte Kant, dass ebenso, wie sich der einzelne Mensch zur Verwirklichung seiner Freiheit in ein staatliches Gemeinwesen einordnet, sich auch ganze Länder untereinander zusammenschließen, um so einen dauerhaften Frieden zu sichern.[7] Nach Kant ist der Frieden eine selbstverständliche Prämisse, die sich aus der Vernunft ergibt und der Friedenszustand „zur unmittelbaren Pflicht“[8] wird. Wesentlich ist hier vor allem die Vorstellung, dass ein Frieden nicht als Abwesenheit vom Krieg oder einer Unterwerfung durch die militärische Macht eines Stärkeren definiert ist, sondern Frieden wird bei Kant über das Recht definiert. „Die moralische Pflicht zum Frieden verlangt nach der Sicherung durch das Recht“.[9]

Gleichzeitig obliegt es souveränen Staaten im Rahmen der eigenen staatlichen Unabhängigkeit, nach eigenen Präferenzen zu entscheiden und autonom zu handeln. Unter dem Imperativ von Gefahrenabwehr und Selbstbehauptung folgen diese Staaten, die auch im Dienst der Sicherheit ihrer Bürger stehen, ausschließlich eigenen (als nationale Interessen verstandenen) Prämissen.[10]

Diese rechtlichen Grundlagen des Völkerrechts implizieren eine Friedenssicherung und garantieren ein friedliches Zusammenleben verschiedener Staaten.

2.2. Das neokonservative Verständnis von der Machtposition der USA

Nach dem heute in den USA vor allem bei der Regierung Bush und ihren neokonservativen Vordenkern vorherrschenden Verständnis der Machtposition der USA befindet sich die Welt in einer globalen Unordnung. Als Beleg für diese Unordnung wurden vom amerikanischen Journalisten Sebastian Mallaby, in einem Artikel für die Zeitschrift Foreign Affairs ein chaotisches fast apokalyptisches Bild von der Situation in der Dritten Welt gezeichnet. Mallaby verweist auf bankrotte Staaten, unkontrollierbares Bevölkerungswachstum, ständige Gewalt und zerfallene Gesellschaften.[11] Für Kagan ist die internationale Staatengemeinschaft ein Hobbes’scher Naturzustand, eine Welt, wo der Mensch dem Menschen ein Wolf ist, wo auf internationale Gesetze und Regeln kein Verlass ist. Die Anarchie dieser Welt hat erst durch die Möglichkeiten moderner Technik, Massenvernichtungswaffen und kommunikative Vernetzung und das Auftreten extremistischer Akteure, transnationaler Terroristen und skrupelloser Diktatoren, einen besonders gefährlichen Grad erreicht.[12] Kagan versteht die durch die USA auszuübende politische Macht in der Staatengemeinschaft als notwendige Souveränität einer überlegenen Weltmacht, deren militärische Macht der einzige Garant von Frieden, Sicherheit, Recht und Moral in einer anarchischen Welt ist.[13]

In der Tat kann kein anderes Land mit der militärischen Macht der USA mithalten. Die USA verfügen über das schlagkräftigste Militär der Welt, das an jedem Ort auf der Welt innerhalb von 24 Stunden eingreifen kann.[14] Besonders deutlich wird die Überlegenheit des amerikanischen Militärs, wenn man sich die Rüstungsausgaben ansieht. Diese beliefen sich im Jahr 2004 auf 466 Milliarden US-Dollar und stellen damit 47 Prozent der weltweiten Rüstungsausgaben dar.[15]

Wahre Sicherheit und die Verteidigung der Freiheit, so Kagan, hängen vom Besitz und von der Ausübung dieser militärischen Macht ab. Aufgrund ihrer einzigartigen militärischen Stärke sind die USA viel eher geneigt, Gewalt anzuwenden, und haben deshalb auch ein festeres Vertrauen in die moralische Legitimität ihrer Macht.[16] Ähnlich wie das römische Imperium scheinen auch Bush, die "Falken" in seinem Kabinett und die Ideologen der neokonservativen Zirkel, entschlossen zu sein, Sicherheit und Wohlstand der USA mit militärischen Mitteln sicherstellen zu wollen, unfolgsame Dritte-Welt-Länder unter US-amerikanische Vormundschaft stellen zu wollen und so genannte „Schurkenstaaten“ in ihre Schranken zu verweisen. Nicht durch institutionalisierte politische Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen der UN, sondern allein durch die Präsenz ihrer Waffengewalt hoffen die USA, im Alleingang oder mit entsprechenden Koalitionen sichere Verhältnisse zu etablieren

Aus Sicht der US-amerikanischen Neokonservativen muss die darauf aufbauende internationale Ordnung deshalb auch absolutistisch sein: Das politische Handeln der USA muss demzufolge völlig frei sein und dürfe an keine Regeln und Verfahren gebunden sein, um im Interesse der Ordnung weltpolitische Risiken im Keim zu ersticken. Der militärisch überlegene Gewaltmonopolist USA würde dann als souveräne Weltmacht die auseinander strebenden, gewaltträchtigen Interessen der gesellschaftlichen Kräfte im Zaume halten, gleichzeitig aber wäre er aufgrund einer politischen Exklusivität nicht an die Welt-Gesetze gebunden.[17]

[...]


[1] Herdegen 2000, S. 3.

[2] Vgl. Seidl-Hohenveldern 1992, S. 1.

[3] Kant 1956, S. 479.

[4] Vgl. Habermas 2004, S. 161.

[5] Kant 1977, S. 199.

[6] Ebd.

[7] Vgl. Höffe 1995, S. 246f.

[8] Kant 1984, S. 18.

[9] Steiger 1996, S. 141f.

[10] Vgl. Habermas 2004, S. 117.

[11] Vgl. Mallarby 2002, S. 2 f.

[12] Vgl. Kagan 2002, S. 1194.

[13] Vgl. ebd., S. 1205-1206.

[14] vgl. Bierling 2003, S. 23.

[15] Vgl. www.sipri.org/contents/milap/milex/mex_wnr_table.html.

[16] Vgl. Kagan 2002, S. 1205.

[17] Vgl. Kagan 2002, S. 1205-1206.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Außenpolitik der USA unter George W. Bush und das Völkerrecht
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V65665
ISBN (eBook)
9783638581806
ISBN (Buch)
9783640204021
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Außenpolitik, George, Bush, Völkerrecht
Arbeit zitieren
Michelle Auth (Autor:in), 2006, Die Außenpolitik der USA unter George W. Bush und das Völkerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65665

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