Vertragsschluss im Internet


Hausarbeit, 2002

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt „Vertragsschluss im Internet“

1. Einleitung

2. Zustandekommen von Verträgen im Internet
2.1. Zugang elektronischer Willenserklärungen
2.2. Anfechtung elektronischer Willenserklärungen
2.3. Schriftform und elektronische Signatur
2.3.1. Signaturgesetz, Signaturrichtlinie und Formvorschriften
2.3.2. Beweiswert digitaler Dokumente
2.3.3. Technische Umsetzung der elektronischen Signatur
2.4. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

3. Funktionsweise der Zahlungsmittel im Internet
3.1. Zahlung per Lastschrift oder Überweisung
3.2. Zahlung per Kreditkarte
3.3. Neue Formen der Zahlungsabwicklung
3.3.1. Zahlung per Geldkarte
3.3.2. Zahlung per Firstgate „click&buy“

4. Verbraucherschutz
4.1. Verbraucherdarlehensrecht
4.2. Fernabsatzrecht
4.2.1. Anwendungsbereich
4.2.2. Informationspflichten
4.2.3. Widerrufsrecht

5. Kollisionsrechtliche Fragen
5.1. UN-Kaufrecht
5.2. Internationales Privatrecht

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Das Internet hat sich als Medium für Informationen jeglicher Art in den letzten Jahren fest etabliert. Allein von Februar 1999 bis Februar 2001 haben sich die Nutzerzahlen in Deutschland von 8,4 Mio. auf 24,2 Mio. erhöht.1Ebenso gewann eine Option des Internets, das virtuelle Shopping, kurz und global als e-commerce bezeichnet, eine immer größere Bedeutung. Bekundeten im Herbst 1997 noch 27,6 % der Konsumen ten im deutschsprachigen Raum eine generelle Einkaufsabsicht in den kommenden sechs Monaten via Internet, so waren es im Herbst 2001 bereits 57,2 %.2

Doch die Gesetzgebung hinkte hinterher, erst nach und nach setzte sich ein spezifisches Recht durch. Denn gilt das Internet zwar als letzte (oder erste) Bastion der Anarchie, ein rechtsfreier Raum ist es dennoch nicht.3

Der Schwerpunkt der hier vorliegenden Arbeit befasst sich zum einen mit der elektro nischen Willenserklärung, den Formvorschriften sowie der Frage der Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Online-Bereich. Unter Punkt zwei werden die unterschiedlichen jedoch konventionellen Zahlungsmethoden beschrieben. Im Anschluss wird der Verbraucherschutz beleuchtet. Abschließend geht die Arbeit auf die Frage ein, welches Recht bei internationalen elektronischen Verträgen Anwen dung findet.

Aufgrund der Vielzahl von nationalen Gesetzen, die beim Abschluss eines Vertrages im Internet betroffen sein können, soll das Hauptaugenmerk hier auf dem deutschen Verbraucher als Teil des europäischen Rechtsraumes liegen. Da gerade innerhalb der EU eine Angleichung bestehender Rechtsnormen angestrebt ist, sollte der deut sche Verbraucher repräsentativ für Einwohner anderer Mitgliedsstaaten der Union sein.

Inhalt der Arbeit sind ausschließlich Verbraucherverträge, d.h. Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Diese elektronischen Verträge können sowohl über das Internet als auch per Email zustande gekommen sein.

2. Zustandekommen von Verträgen im Internet

Ein Kaufvertrag ist nach deutschem Recht geschlossen, sofern sich keine besonde ren Anforderungen an die Schriftform aus § 126 ff BGB ergeben, wenn zwei überein stimmende Willenserklärungen vorliegen - Angebot und Annahme.4Allgemein ist die Wahl des Übertragungsmediums der Willenserklärung eine eher technische Frage. Die Homepage eines Unternehmens ist als Schaufensterauslage zu qualifizieren. Die angebotenen Waren stellen somit kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - juristisch „invitatio ad offerendum“.5Dieses Angebot macht der Besteller rechtlich, indem er eine Email oder ein ausgefülltes Formular auf einer Internetseite abschickt. Eine Annahme des Angebotes kann nach § 151 BGB durch Zusendung der Ware geschehen oder durch ein Akzeptieren der Bestellung.

Veränderungen des nationalen Rechts brachte die Umsetzung der „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ der EU.6Diese Richtlinie trat am 06. Juni 2000 in Kraft und musste innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. So besagt beispielsweise Art. 11 im Zusammenhang der Bestätigung eines Auftrages, dass Bestellungen „auf elektronischem Wege zu bestätigen“ sind, außer der Vertrag wurde „ausschließlich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen“.

2.1. Zugang elektronischer Willenserklärungen

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen den Willenserklärungen unter An- und Abwesenden. „Bei einem Vertragsschluss unter Anwesenden geht eine Willenserklä rung im Zeitpunkt der richtigen akustischen Vernehmung zu“.7Eine Willenserklärung unter Abwesenden gilt als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Emp fängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.8

Nach § 147 Abs.1 BGB sind auch Anträge, die „mittels Fernsprecher oder einer sons tigen technischen Einrichtung von Person zu Person“ gemacht werden Anträge unter Anwesenden. Obwohl die Nutzung des Internets mittels Telefonleitung die überwie gende Methode ist, mangelt es bei der Nutzung des Internets jedoch an der unmittel baren Kommunikation, so dass es sich im Online-Bereich in der Regel um die Abga be von Willenserklärungen unter Abwesenden handelt. Findet jedoch zwischen zwei Partnern ein Direktdialog via „Chat“ statt, kann ein Vertrag unter Anwesenden angenommen werden.

Eine elektronische Willenserklärung gilt somit unter Abwesenden als zugegangen, wann mit dem Abruf in der Regel zu rechnen ist.9Hier ist zwischen Privat- und Ge schäftsleuten zu unterscheiden. Bei Privatleuten kann von einer täglichen Kontrolle des Postfaches ausgegangen werden. Geschäftsleuten darf während üblicher Geschäftszeiten eine regelmäßige Kontrolle ihres elektronischen Postfaches unter stellt werden. „Bei der automatisierten Bestellungsannahme reicht das Passieren der Schnittstelle des Online-Unternehmens aus“ um in dessen Machtbereich zu gelan gen.10

Die E-Commerce Richtlinie konkretisiert diese Regelung. In Art. 11 Abs.1 steht explizit, dass eine Bestellung oder Empfangsbestätigung als eingegangen gilt, wenn sie vom Empfänger abgerufen werden kann.

2.2. Anfechtung elektronischer Willenserklärungen

Nach § 130 Abs. 1 S. 2 besteht ein Widerrufsrecht für Willenserklärungen, sofern dem Empfänger vor oder mit dem Zugehen der Erklärung ein Widerruf erreicht. Dies ist im Internet aufgrund der hohen Bearbeitungsgeschwindigkeit de facto nicht möglich.

Nach Art. 11 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2000/31/EG müssen die Diensteanbieter den Nutzern geeignete technische Mittel zur Verfügung stellen um Eingabefehler zu erkennen und korrigieren. Nach Art. 10 Abs. 2 muss der Nutzer von dieser Möglichkeit auch unterrichtet werden.

Sollte es dennoch zu einer inhaltlich irrtümlichen Willenserklärung kommen, existieren zwei verschiedene Möglichkeiten der Anfechtung.

ƒ Nach § 120 BGB kann eine Willenserklärung angefochten werden, sofern die Übermittlung fehlerhaft war.

ƒ Sollte der Erklärende bei der Abgabe seiner Willenserklärung irrtümlich falsche Angaben machen, kann er diese nach § 119 BGB anfechten.11Aus § 122 BGB Abs. 1 ergibt sich eine Schadensersatzpflicht des Erklärenden gegenüber dem Empfänger im Falle der Anfechtung aus den §§ 119 und 120 BGB. Eine computergenerierte Willenserklärung, die auf fehlerhaft eingegebenen Datenma-terial beruht, berechtigt hingegen nicht zur Anfechtung.12

[...]


1http://www.ecin.de/marktbarometer/internetnutzung ; GfK Online-Monitor

2http://www.w3b.org/ergebnisse ; Ergebnisse 5. und 13. W3B Studie

3 http://www.heise.de/newsticker/data/ad-19.07.00-000/ ; US-Anwälte fordern Grenzen im Internet

4vgl. § 145 ff BGB

5vgl. T. Hoeren, Grundzüge des Internetrechts, 2002, 2. Auflage, S.186

6http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/ecommerce/composde.pdf ; EU-Richtlinie 2000/31/EG

7Hoeren, 2002, S. 190

8 vgl. Palandt, Beck’sche Kurz-Kommentare - BGB, 2002, 61. Auflage, § 130, S.107

9vgl. M. Köhler & W. Arndt, Recht des Internet, 2001, 3. Auflage, S. 47

10Hoeren, 2002, S. 190

11§ 119 Abs. 1, 2. Variante BGB; vgl. Hoeren, 2002, S. 189

12 vgl. Hoeren, 2002, S.189

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Vertragsschluss im Internet
Hochschule
Hochschule Bremen  (Fachbereich Wirtschaft)
Veranstaltung
Wirtschaftsrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
16
Katalognummer
V6484
ISBN (eBook)
9783638140454
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Online Recht Internet Vertrag ecommerce e-commerce
Arbeit zitieren
Christian Hillmann (Autor:in), 2002, Vertragsschluss im Internet, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6484

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