Zu: Montesquieu "Vom Geist der Gesetze" - Die Aufteilung in drei Staatsformen


Referat (Ausarbeitung), 2006

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was sind Gesetze?

3. Die Natur der Regierungsformen und ihre Gesetze
3.1 Die Republik
3.1.1 Gesetze der demokratischen Republik
3.1.3 Gesetze der aristokratischen Republik
3.2 Die Gesetze der Monarchie
3.3 Die Gesetze der Despotie

4. Prinzipien der Regierungsformen
4.1 Tugend – Prinzip der Demokratie
4.2 Mäßigung – Prinzip der Aristokratie
4.3 Ehre – Prinzip der Monarchie
4.4 Furcht – Prinzip der Despotie

5. Fazit

1. Einleitung

Charles Louis de Sécondat Baron de la Bréde et de Montesquieu wurde am 18.01.1689 auf Schloß de la Bréde bei Bordeaux geboren und starb am 10.02.1755 in Paris. Er gilt in der Geschichte des politischen Denkens als der weitaus bedeutendste und reinste staatsphilosophische Vertreter der Aufklärung. Er hat die Theorie John Lockes weiterentwickelt; insbesondere die Freiheits- und Gewaltenteilungslehre. Obwohl man diese Lehre ja schon bei Locke vorfand, gilt Montesquieu alsderKlassiker der Gewaltenteilungslehre.

Sein Werk nur darauf zu beschränken, wäre jedoch eine erhebliche Verkürzung seines Denkens. In vielerlei Hinsicht gilt er als anregender Denker und war auch literarisch sehr erfolgreich. Vor allem muss seine umfassende Theorie der „gemäßigten Regierungsformen“ hervorgehoben werden. In seinem Werk „De l´Esprit des Lois“ (Vom Geist der Gesetze), nämlich, ist sein Haupanliegen die Gegenüberstellung von Despotie und gemäßigter Regierungsweise. Montesquieu ist hierbei der Auffassung, dass es kein überall anzuwendendes „bestes System“ gibt, sonder, dass diejenigen politischen Systeme jeweils am besten sind, die„optimal den Dispositionen eines Volkes entsprechen, für das sie geschaffen wurden“ (Waschkuhn 1998: 214).

In der anschließenden Arbeit werde ich mich hauptsächlich mit diesem Werk Montesquieus beschäftigen. Das Werk gliedert sich in 31 Bücher, die zu verschiedenen Zeiten entstanden sind. Im ersten Buch werden die Regierungsformen und ihre Prinzipien vorgestellt. Maßstab ist hier die Natur; sie ist die leitende Idee. „Im Vorwort des Esprit des Lois schreibt Montesquieu: << Meine Grundsätze habe ich nicht meinen Vorurteilen, sondern der Natur der Dinge entnommen>>. Eine << ursprüngliche Vernunft>> hat die Natur und ihre Gesetze geschaffen“ (Maier/Denzer 2001: 49).

2. Was sind Gesetze?

„Die Gesetze des Volkes sind durch mannigfaltige natürlich, wirtschaftliche und kulturelle Vorgegebenheiten, (…), bestimmt“ (Zippelius 1994: 125f).Kurz gesagt sind Gesetze nach Montesquieu Beziehungen, die sich aus der Natur der Dinge ergeben. Er geht davon aus, dass die Welt ein sinnerfüllter geistiger Zusammenhang ist, in dem eine ursprüngliche Vernunft herrscht (vgl. Schwan 1991: 208). Diese Vernunft hat nach ihm die Natur und ihre Gesetze geschaffen. Es gibt nur eine einzige Vernunft, die unwandelbar ist und alles mit allem in klare Beziehungen setzt. Gesetze sind eben diese Beziehungen, die zwischen der Vernunft und den verschiedenen Wesen bestehen, ebenso wie die Beziehungen der Wesen untereinander (vgl. Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 279). Wenn man das zugrunde liegende Gesetz von einem Ding begreift, dann begreift man dieses Ding automatisch auch in seiner Natur. „Die Natur der Dinge ist das Gesamt der Beziehungen (…)“ (Schwan 1991: 208).Diese Beziehungen machen die Gesetze aus und folglich sind die Gesetze dann die Natur der Dinge.

Diese Gesetze waren schon möglich bevor es vernunftbegabte Wesen gab und noch bevor Gesetze geschaffen waren, gab es mögliche Rechtsbeziehungen. Wenn man behaupten würde es gäbe kein Recht oder Unrecht, dann würde man damit behaupten„ehe man den ersten Kreis gezogen habe, seien die Radien nicht gleich gewesen“ (Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 280).

Es gibt Grundsätze der Billigkeit, die älter sind als die positiven Gesetze, die sie begründeten. Zum Beispiel ist es gerecht, dass man sich in einer menschlichen Gesellschaft nach ihren Gesetzen richtet und, dass ein vernünftiges Wesen, das eine Wohltat empfangen hat, dafür dankbar ist und genauso hat ein Wesen, das einem anderen Leid zufügt, es verdient, dasselbe Übel zu erfahren. Alle Wesen haben Gesetze; die Gottheit, die Menschen, Tiere, Pflanzen, höhere geistige Wesen. Alle unterstehen sie solchen Gesetzen.

Es lassen sich aber zwei Welten unterscheiden, wobei die erste die physische und die zweite die vernunftbegabte Welt ist. Das physische Wesen wird von unabänderlichen Gesetzen beherrscht und gehorcht ihnen immer. Das vernunftbegabte Wesen hingegen gehorcht diesen Gesetzen, von denen sie manche selbst geschaffen haben und andere nicht,

nicht immer. Sie sind von Natur aus beschränkt und dem Irrtum unterworfen. Sie handeln aus eigenem Entschluss und verletzen daher auch oft ihre Urgesetze (die von Gott gegebenen Gesetze). Vernunftbegabte Wesen unterliegen tausend Leidenschaften. Ein solches Wesen

könnte jederzeit seinen Schöpfer vergessen, doch Gott hat es durch die Gesetze der Religion zu sich zurückgerufen. Ebenso könnte es auch sich selbst vergessen, doch die Philosophen haben es durch die Sittengesetze gewarnt, und obwohl es zum Leben in Gemeinschaft geschaffen ist, kann es sogar seine Mitmenschen vergessen, doch die Gesetzgeber haben es durch staatliche und bürgerliche Gesetze zu seinen Pflichten zurückgeführt (vgl. Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 281).

Wie müssen Gesetze geschaffen sein?

„Sie müssen dem Volk, für das sie geschaffen sind, so genau angepasst sein, dass es ein großer Zufall wäre, wenn sie auch einem anderen Volk angemessen wären“ (Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 281).Sie müssen der Natur und dem Prinzip der bestehenden Regierungsform, der Natur des Landes, seinem Klima, seiner Lage und Größe, der Lebensweise der Völker, sie müssen der Religion der Bewohner, ihrer Neigungen, ihrer Sitten und Gebräuche, dem Grad von Freiheit entsprechen, der sich mit der Verfassung verträgt und stehen schließlich in Beziehung zueinander. Und zwar stehen sie in Beziehung zu ihren Entstehungsgrund, dem Willen des Gesetzgebers und auch noch der Ordnung der Dinge, für die sie bestimmt sind (vgl. Oberndörfer/Rosenzweig 2000: 281).

Wie auch Montesquieu es getan hat, werde ich jetzt die Beziehungen der Gesetze zum Wesen und Prinzip der einzelnen Regierungsformen untersuchen bzw. darstellen.

3. Die Natur der Regierungsformen und ihre Gesetze

Montesquieu teilt die Regierungen gemäß ihrer Prinzipien idealtypisch in zwei Hauptkategorien ein. Zum einen ist da die Despotie und zum anderen die gemäßigten Regierungsformen. Bei letzterer unterscheidet er zwischen der Monarchie und der Republik, welche nochmals in eine demokratische und eine aristokratische unterteilt ist.

Es gibt also eigentlich drei Arten von Regierungen.

Die Republikanische: Das ist diejenige, in der das Volk als Ganzes (Demokratie) oder nur ein Teil des Volkes (Aristokratie) die oberste Gewalt innehat.

Die Monarchische: Regierungsform, bei der ein Einzelner nach fest bestimmten Gesetzen

regiert.

Die Despotische: Hier lenkt ein Einzelner ohne Recht und Gesetze alles nach seinem Willen und seinen Launen (vgl. Oberdörfer/Rosenzweig 2000: 282).

Dies ist die Natur der einzelnen Staatsformen und aus ihr ergeben sich Gesetze, die folglich als erste Grundgesetze gelten müssen. Die Form einer Regierung hängt aber auch mit der Ländergröße zusammen. Ein kleines Staatsgebiet zum Beispiel begünstigt ein republikanisches Staatswesen, große Gebiete hingegen begünstigen ein eher energisches Regiment, also höchstwahrscheinlich eine despotische Herrschaft. So hat es z. B. in Asien mit seinem großen Reich auch immer einen Despotismus gegeben (vgl. Zippelius 1994: 127).

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Zu: Montesquieu "Vom Geist der Gesetze" - Die Aufteilung in drei Staatsformen
Hochschule
Universität Koblenz-Landau
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
13
Katalognummer
V64814
ISBN (eBook)
9783638575348
ISBN (Buch)
9783638938877
Dateigröße
488 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Montesquieu, Geist, Gesetze, Aufteilung, Staatsformen
Arbeit zitieren
Linda Weidner (Autor:in), 2006, Zu: Montesquieu "Vom Geist der Gesetze" - Die Aufteilung in drei Staatsformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64814

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