Sklaverei im römischen Gallien (1. bis 3. Jhd n. Chr.)


Zwischenprüfungsarbeit, 2003

16 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Rechtsstatus der Sklaven im Römischen Reich

3.Sklaverei in Gallien
3.1 Sklaverei in der Landwirtschaft
3.2 Das Töpferhandwerk und die Sklaverei
3.3 Sklaven im Hüttenwesen
3.4 Sklaven in Salzbergwerken und Marmorsteinbrüchen

4.Resumée

5.Quellen– und Literaturverzeichnis

6.Quellenanhang

1. Einleitung

„Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaften ist die Geschichte von Klassenkämpfen. Freier und Sklave, Patrizier und Plebejer, Baron und Leibeigener, Zunftbürger und Gesell, kurz, Unterdrücker und Unterdrückte standen in stetem bald offenem Kampf […].

In den früheren Epochen der Geschichte finden wir fast überall eine vollständige Gliederung der Gesellschaft in verschiedene Stände, eine mannigfaltige Abstufung der gesellschaftlichen Stellungen. Im alten Rom haben wir Patrizier, Ritter, Sklaven […] und noch dazu in fast jeder dieser Klassen wieder besondere Abstufungen.“[1]

Wie man auch immer zu Marx und Engels stehen mag, so ist ihre Aussage, fast allen menschlichen Gesellschaften lag ein mehr oder minder hierarchischer Aufbau zugrunde, wohl wahr.

Um dieses räumlich und zeitlich bereits sehr komplexe Phänomen einzuengen, beschränke ich mich hier auf die römische Sklaverei im 1.-3. Jahrhundert nach Christus. Es soll nicht das vorrangige Ziel sein, das Verhältnis von Patrizier und Sklaven zu verdeutlichen. Vielmehr sollen hier die unterschiedlichen Formen der Sklaverei in der römischen Provinz Gallien herausgearbeitet werden.

Erst einmal soll der Rechtsstatus der Sklaven im Imperium erörtert werden. Eine Differenzierung zwischen Freien, Freigelassenen und Sklaven wird nötig sein. Die Griechen, zumindest Aristoteles, gingen davon aus, dass ein Sklave seine soziale Stellung von Natur aus besaß. Die Römer hingegen vertraten die Meinung, Sklaverei sei eine Erfindung der Zivilisation und von Natur aus seien alle Menschen gleich. Man muss folglich auch den Rechtsstatus der Sklaven klären, dem dann die Realität gegenüber gesetzt wird. Der eigenen Übersetzung ins Deutsche habe ich mithilfe von Fussnoten die englische Vorlage hinzugefügt.

Nun stellt sich die Frage, worauf man sein Augenmerk zu richten hat, will man einen gallischen Sklaven, mit einem anderen gallischen Sklaven vergleichen. Eine Frage wird lauten müssen: Wie konnte man zum Sklaven werden? Weiterhin ist auch die Tätigkeit der Sklaven von Interesse. Denn eines kann man vorwegnehmen. Sklave war nicht gleich Sklave, auch falls die dem gleichen Herrn in ein und derselben Provinz dienten. Diese und eventuell auch andere Frage, die sich im Verlauf der Arbeit vielleicht noch herausstellen werden, sollen ein Bild davon zeichnen, wie differenziert das Sklaventum im römischen Gallien gewesen ist.

Zur Literatur und den Quellen möchte ich noch Folgendes sagen. Im Kapitel über den „Rechtsstatus der Sklaven im Römischen Reich“ bieten die Institutionen von Justinian einen guten, kompakten Einblick. Die zugrunde liegende Ideologie der Römer wird hier sehr schön beleuchtet. Im darauf folgenden Kapitel war der Text von N. N. Belova sehr hilfreich, ebenso wie die Inschriften aus der CIL. Inschriften sind sowohl auf Grabsteinen, als auch auf Werkzeugen, etc. zu finden. Dies sind somit die drei zentralen Hilfsmittel, die ich zur Erstellung dieser Arbeit verwand habe.[2]

2. Rechtsstatus der Sklaven im Römischen Reich

Im folgenden Kapitel möchte ich mich dem Rechtsstatus der römischen Sklaven widmen. Hier dienten mir die Institutionen von Justinian[3] als Quelle.

Zunächst gehe ich auf den Naturzustand ein (the law of nature [4] ). Das Gesetz der Natur ist jenes Gesetz, dass von ihr (der Natur) in alle Lebewesen eingeflößt wurde. Es ist nicht nur für die Menschheit vorhanden, sondern für alle Lebewesen des Himmels, der Erde und des Wassers.[5] […] Die Römer gingen, im Gegensatz zu den Griechen, also davon aus, dass alle Menschen von Natur aus gleichwertig sind. Niemand ist bei seiner Geburt, bzw. durch seine Geburt Herr oder Sklave.

[…] In der Quelle wird weiterhin erklärt, dass der Zustand der Menschen, wie er in der Wirklichkeit herrschte, ihn (den Menschen) dazu veranlasste, einige Institutionen einzuführen. Als Folge dessen brachen Kriege aus. Menschen wurden gefangen genommen und zu Sklaven gemacht, was im Gegensatz zum Naturzustand, bzw. Naturrecht steht. Denn laut Naturrecht (so die Römer) sind anfangs alle Menschen frei geboren.[6] […]

Die Hauptdifferenzierung in Bezug auf die Klassifikation von Personen ist die folgende: Alle Menschen sind Freie oder Sklaven. […] Freie Menschen sind solche, die die natürliche Freiheit besitzen, so zu agieren wie sie wollen, solange sie nicht vom Gesetz oder einer anderen Kraft daran gehindert werden. Auf der anderen Seite existieren Sklaven. Sie wurden durch die Gesetze der Menschen als solche institutionalisiert. Diese Bestimmungen führen dazu, dass Menschen zum Eigentum anderer werden, was wiederum steht im Gegensatz zum Naturrecht steht.[7] […]

Sklaven sind entweder als solche geboren oder erst nach ihrer Geburt versklavt wurden. Der Nachwuchs einer Sklavin ist automatisch ein geborener Sklave. Versklavung kann durch das Völkergesetz, also durch Gefangenname erfolgen; oder durch das Gesetz eines Staates, wenn ein freier Mann über zwanzig Jahren sich zum Kauf freigibt um somit einen Preis zu begleichen.[8] […]

Eine Person ist also ein Freigeborener, wenn sie beim Zeitpunkt ihrer Geburt frei gewesen ist. Falls die Mutter bei der Geburt frei ist, reicht dies aus.[9] […]

Nun zu den Freigelassenen: Ein Freigelassener ist jemand, der von der gesetzlichen Sklaverei befreit wurde. Die Freilassung ist eine Garantie für Freiheit. Während ein Mann ein Sklave ist, liegt sein Schicksal in den Händen und der Macht seines Besitzers, wie der Begriff impliziert. Denn bei der Befreiung aus diesen Händen wird der Sklave frei. […] Im Naturrecht waren alle Menschen frei geboren. Freilassung und Sklaverei waren unbekannt.[10] […]

Alle Menschen, auch wenn sie von Natur aus gleich sind, sind durch das Gesetz der Völker in drei klare Kategorien unterteilt: Freigeborene; auf der anderen Seite, Sklaven; und die dritte Klasse, Freigelassene, solche die sich von der Sklaverei befreit haben.[11]

Die Freilassung kann auf zahlreiche Weisen von statten gehen. Die kaiserlichen Erklärungen haben bestimmt, dass sie in der Kirche durchgeführt werden kann, ebenso durch ein kultisches Ritual, vor Freunden, durch einen Brief, ein Testament, oder eine andere Übermittlung der letzten Wünsche des Eigentümers. […] Für gewöhnlich wird ein Sklave aufgrund der Freilassung durch seinen Besitzer befreit. […] Es existieren drei verschiedene Grade an Freigelassenen. Ihre Freilassung gab ihnen manchmal Freiheit in einem hohen Grade, indem sie römische Bürger wurden, manchmal in einem niedrigeren Grade, indem sie Latiner wurden („ Junian-Norbanan Act “), und manchmal im niedrigsten Grade, indem man sie zu Fremden, die kapituliert haben, erklärte („ Aelian-Sentian Act “). Dieser letzte und schlechteste Weg verlor mit der Zeit seine Bedeutung.[12] […]

Nun muss noch geklärt werden in welchen Fällen eine Freilassung nicht möglich war: Das Gesetz erlaubt keine vollkommene Freiheit nach einer Freilassung. Eine Freilassung die zum Betrug von Gläubigern führt ist unzulässig, weil der „ Aelian-Sentian Act “ die Garantie auf Freiheit versperrt. Ein Herr könnte zum Beispiel einen Sklaven durch seinen letzten Wunsch als seinen Erben einsetzen und ihm gleichzeitig die Freiheit garantieren. Der Sklave wird demnach als einziger Erbe des Testators frei. Dies geschieht nur, falls kein anderer Erbe genannt ist.[13] [14]

[...]


[1] K. Marx/F. Engels, Mannifest der Kommunistischen Partei, London 1848 (dreißigseitige Ausgabe); aus: K. Marx/F. Engels, Werke, Band 4, Berlin. Der hier zitierten Ausgabe liegt der Text der letzten von Friedrich Engels besorgten deutschen Ausgabe von 1890 zugrunde.

[2] Zu näheren Angaben bezüglich Quellen und der Literatur vergleiche das Literatur- und Quellenverzeichnis.

[3] Birks, P./ McLeod, G., Justinian´s Institutes, London 1987.

[4] Birks, P./ McLeod, G., Justinian´s Institutes, London 1987, S. 37.

[5] ebenda; In der englischen Vorlage: The law of nature is the law instilled by nature in all creatures. It is not merely for mankind but for all creatures of the sky, earth and sea.

[6] ebenda; In der englischen Vorlage: The reality of the human condition led the peoples of the world to introduce certain institutions. Wars broke out. People were captured and made slaves, contrary to the law of nature. By the law of nature all men were initially born free.

[7] ebenda, S. 39; In der englischen Vorlage: The main classification in the law of persons ist his: all men are either free or slaves.1. […] free men – denotes a man´s natural ability to do what he wants as long as the law or some other force does not prevent him. 2. Slavery on the other hand is an institution of the law of all people; it makes a man the property of another, contrary to the law of nature.

[8] ebenda; In der englischen Vorlage: They (the slaves) are either born slaves or enslaved afterwards. The off-spring of slave women are born slaves. Enslavement can happen under the law of all peoples, by capture; or under the law of the state, as when a free man over twenty allows himself to be sold to share the price.

[9] ebenda; In der englischen Vorlage: A person is free-born if he is free at the moment of his birth. […] It is enough for the mother to be free at the time of the birth … .

[10] ebenda; In der englischen Vorlage: A freedman is someone who has been manumitted from lawful slavery. Manumission is the grant of freedom. As the word implies, while a man is a slave he is gripped in the hand of his owner and in his power; by release from that grip he becomes free. […] Under the law of nature all men were born free. Manumission and slavery were both unknown.

[11] ebenda; In der englischen Vorlage: We all share the single name of man but we have been put in three distinct categories by this law of all peoples: free born; at the other extreme, slaves; and then the third class, freedmen, those who have emerged from slavery.

[12] ebenda; In der englischen Vorlage: Manumission can be done in many ways. Imperial pronouncements have laid down that it can be done in church. It can be done by rod, or before friends, or by letter, or by testamentary or other expressions of the owner´s last wishes. […] The usual thing is for slaves to be freed through manumission by their owners. […] There used to be three different grades of freedmen. Their manumission sometimes gave them freedom in the higher degree, making them Roman citizens, sometimes in the lower degree, making them Latins under the Junian-Norbanan Act, and sometimes in the lowest degree, making them capitulated aliens under the Aelian-Sentian Act. This last and worst condition fell out of use long ago.

[13] ebenda, S41; In der englischen Vorlage: The law does not allow complete freedom of manumission. A manumission in fraud of creditor´s is void. 1. However an insolvent owner may appoint a slave his heir by will, with a concurrent grant of freedom. The slave then becomes free as the testator´s single and compulsory heir. This only happens if there is no other heir under the will, which may be because no one else is named or because for some reason the named person does not become heir.

[14] Weitere Fälle, in denen es unmöglich war eine Freilassung zu erwirken finden sich in der angegebenen Literatur.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Sklaverei im römischen Gallien (1. bis 3. Jhd n. Chr.)
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
16
Katalognummer
V64778
ISBN (eBook)
9783638575072
ISBN (Buch)
9783656812920
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sklaverei, Gallien
Arbeit zitieren
Simon Ratz (Autor:in), 2003, Sklaverei im römischen Gallien (1. bis 3. Jhd n. Chr.), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64778

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