Die Karlsbader Beschlüsse von 1819

Ende der Nationalbewegung?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung der Karlsbader Beschlüsse
2.1 Verfassungsfragen und Wartburgfest
2.2 Aachener Kongress und erste Pläne

3. Die Konferenz von Karlsbad und ihre Beschlüsse
3.1 Teilnehmer und Einstimmung
3.2 Die Beschlüsse
3.2.1 Bundes-Universitätsgesetz
3.2.2 Bundes-Preßgesetz
3.2.3 Bundes-Untersuchungsgesetz
3.2.4 Exekutions-Ordnung
3.3 Der Bundestagsbeschluss

4. Folgen
4.1. Nationalismus unterdrückt durch nationalstaatliche Methoden
4.2 Die gezähmte Presse
4.3 Die überwachten Universitäten
4.4 Verfolgte Demagogen

5. Zusammenfassung

6. Literatur und Quellen

„ Wer von uns den Jüngsten Tag erlebt, wird viel zu lachen bekommen. Was Gott

unter zwanzig Bogen spricht, wird zensiert werden, und wenn die Welt brennt und das Fett schmilzt von den Ständern herab, wird die Polizei bekannt machen: ,Unruhestifter haben das Gerücht verbreitet, es sei heißin der Welt; aber das ist eine hämische Lüge, das Wetter war nie kühler und schöner gewesen. Man warnt jedermann vor unvorsichtigem Reden und m üß igem Umherschweifen auf der Straße. Eltern sollen ihre Kinder, Lehrer ihre Schüler, Meister ihre Gesellen im Hause behalten. Man bleibe ruhig. Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. ’ Und dann wird die Welt untergehen und

ruhig werden, und dann wird die Welt deutsch sein. “ 1 (Ludwig Börne, 1826)

1. Einleitung

Am 23. März 1819 ermordete der Student Karl Ludwig Sand in Mannheim den Schriftsteller und russischen Staatsrat August von Kotzebue. Es war ein politischer Mord obgleich Kotzebue kein bedeutender Politiker war.

Kotzebue war Schriftsteller und Diplomat und rechtfertigte als solcher die europäische Restaurationspolitik und verhöhnte in seinem selbst gegründeten Literarischen Wochenblatt die nach nationaler Einheit strebenden deutschen Burschenschaften. Kotzebue verteidigte die lose Staatengemeinschaft im Deutschen Bund und ihre aristokratischen Herrscher. Sein Name stand Synonym für die Reaktion. Deswegen mussten die Herrschenden in seiner Ermordung einen Anschlag auf die restaurierte Ordnung sehen.

Den maßgeblichen Entwickler dieser Ordnung, Clemens Wenzel Fürst von Metternich, kam das Attentat nicht ungelegen. Der österreichische Staatsmann hatte seit dem Ende des Wiener Kongresses 1815 immer wieder vor den Burschenschaften und den freien Universitäten gewarnt: Aus ihrer Mitte drohe die Revolution, welche die nach seiner Ansicht legitimen Aristokraten verjagen wolle. Das Attentat des Studenten Sand gab Metternich nun offenbar Recht. Der Fürst benutzte den Mord, um die bürgerliche Opposition zu kriminalisieren und sie endgültig in ihre Schranken zu weisen. Er setzte die Karlsbader Beschlüsse durch - ein Regelwerk aus vier Gesetzen, welches die Rufe nach Pressefreiheit, nationaler Einheit und parlamentarischer Mitbestimmung endgültig unterdrücken sollte. Die vorliegende Arbeit wird die Entstehung der Karlsbader Beschlüsse nachzeichnen. Ein weiteres Kapitel wird sich mit ihrem Inhalt beschäftigen und der letzte Teil geht der Frage

nach, inwieweit Metternich sein Ziel erreichte, die nationale Bewegung mundtot zu machen. Quellenbasis meiner Arbeit sind die „Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte“ in der Edition von Ernst Rudolf Huber und die „Wichtigen Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation“ aus der Edition von Karl Theodor Welcker. Letztere Sammlung beinhaltet sämtliche Karlsbader Protokolle sowie deren Beilagen aus dem Nachlass des Staatsrechtlers Johann Ludwig Klüber und ist nach Einschätzung des Historikers Eberhard Büssem trotz geringer editorischer Ungenauigkeiten „die grundlegende Dokumentation geblieben“2. Basis meiner Ausarbeitung war weiterhin die von Eberhard Büssem verfasste Monographie über die Karlsbader Beschlüsse. Sein Buch von 1974 ist das umfangreichste Werk zum Thema, später sind dann noch zahlreiche Aufsätze, einzelne Buchkapitel und Abhandlungen zu speziellen Fragen wie den Auswirkungen der Zensur und die Überwachung der Universitäten erschienen, von denen ich ebenfalls einige mir zugängliche verwandt habe.

2. Entstehung der Karlsbader Beschlüsse

2.1 Verfassungsfragen und Wartburgfest

Im Juni 1815 schlossen sich auf dem Wiener Kongress 37 Fürstenstaaten und vier freie Städte zum Deutschen Bund zusammen. Damit trat eine Konföderation souveräner Einzelstaaten an die Stelle des bereits 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Gemeinsame Angelegenheiten wollten die Staaten im Deutschen Bundestag klären. Eine Bundesregierung oder einen Monarchen, der für alle Deutschen sprach, gab es nicht. Der Bund war bewusst als loses Gefüge angelegt worden. Für die Freiwilligen, die in den Freiheitskriegen gemeinsam gegen Napoleon gekämpft hatten, war er eine Enttäuschung. Denn ihr Sehnen nach nationaler Einheit blieb unerfüllt. Der Historiker Heinrich August Winkler sah im Deutschen Bund gar eine „Kampfansage an den deutschen Nationalismus“, denn die alten Gewalten hätten keine Sekunde daran gedacht, ihre Macht an ein Gedankengebilde namens deutsche Nation abzutreten, sondern reagierten lieber wieder absolutistisch.3

Die Enttäuschung darüber entlud sich auf dem Wartburgfest im Oktober 1817. Auf Einladung der Jenaer Burschenschaft versammelten sich dort etwa 500 Studenten und einige Professoren zu einer patriotischen Demonstration. Die Teilnehmer beschworen

romantisch-schwärmerisch die Aufbruchszeit der Befreiungskriege gegen Napoleon I. und forderten die nationale Einheit. Am 19. Oktober wurde auf der Wartburg die Deutsche Burschenschaft gegründet. Die Nacht davor hatten einige Radikale reaktionäre Schriften und etliche Symbole des Obrigkeitsstaates wie Zopf, Schnürleib und Korporalstock ins Feuer geworfen.

In den Augen der Reaktion war diese Tat ein Sakrileg. Metternich ließ verbreiten, die Burschenschaften bildeten die Vorhut einer Revolution. Dabei war die Enttäuschung der Studenten verständlich, hatte die Bundesakte doch ursprünglich gewisse Zugeständnisse an liberale Kräfte gemacht. Zwar versprach sie keine nationale Einheit, aber doch ein winziges Maß an demokratischen Rechten. So regelte Artikel 13: „In allen Bundesstaaten wird eine Landständische Verfassung stattfinden.“4 Und Artikel 18 versprach: „Die Bundesversammlung wird sich bey ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreyheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.“5

Obgleich völlig offen war, was unter landständischen Verfassungen zu verstehen sei, waren viele Einzelstaaten vermutlich tatsächlich bereit, Zugeständnisse zu machen. Selbst der Konservative Fürst von Metternich verstand sich im eigenen Land Österreich nach Einschätzung des Historikers Eberhard Büssem zunächst als Reformkonservativer. In der Habsburger-Monarchie behinderten die schlecht strukturierte Verwaltung und die versäumte Durchsetzung der Gewerbefreiheit die Frühindustrialisierung erheblich. Metternich wollte die Staatsorganisation modernisieren, eine zentrale Ständevertretung einführen und den italienischen und illyrischen Provinzen mehr Autonomie zugestehen.6 Erst unter dem Druck von Kaiser Franz habe Metternich seine Reformpläne wieder begraben. „Damit der Immobilismus Kaiser Franz’ nicht zu einer Isolierung Österreichs im Deutschen Bund führen konnte, mußte Metternich auch hier eine restriktive Politik verfolgen.“7

Was der Fürst darunter verstand, wurde spätestens deutlich, als Max I. Joseph von Bayern 1818 eine Landesverfassung erließ und ein Zwei-Kammern-System einführte. Der König hatte die schnelle Einführung einer Verfassung auch deswegen befohlen, weil er fürchtete, der Bund würde zu einem späteren Zeitpunkt auf die Verfassungsgebung Einfluss nehmen.

Was aber in Bayern in der Verfassung stand, ging Metternich wesentlich zu weit. Als im Februar 1819 die bayerische Ständeversammlung erstmals zusammentrat, ließ der österreichische Staatsmann von seinem Berater Friedrich Gentz eine Denkschrift verfassen, welche dem bayerischen Verfassungsentwurf unterstellte, die Revolution zu schüren. Das war natürlich völlig übertrieben. Das oberste Prinzip der Verfassung blieb auch weiterhin die monarchische Vollgewalt: Der König teilte die Gesetzgebung nur partiell und freiwillig mit den Ständen. „Wenn Metternich dennoch sowohl den Inhalt der bayerischen Verfassung als auch den Zeitpunkt des Erlasses als einen bewußten Affront gegen Österreich bezeichnete, so deshalb, weil die von ihm mitverursachte Verfassungsbewegung, nach dem Scheitern seiner Reformvorstellungen im eigenen Land, Österreich in eine zunehmende Isolation drängte.“8 Um diese Isolation und einen möglichen Zerfall des Vielvölkerstaates zu verhindern, nahm Metternich auch auf die Verfassungspläne in Baden und Preußen Einfluss.

In Preußen war es Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg, der die Verfassung vorantrieb. Er hatte 1817 eine Verfassungskommission des Staatsrates ins Leben gerufen und drei Kommissare in die preußischen Provinzen entsandt, um einen Überblick über die Verfassungslage zu gewinnen. Metternich schickte daraufhin an Hardenberg eine Denkschrift mit dem Titel „Über den Unterschied zwischen landständischen und Repräsentativverfassungen“. Darin machte er unmissverständlich klar, dass lediglich altständische Verfassungen, wie sie bereits vor den Napoleonkriegen existiert hatten, angemessen seien. Eine Repräsentativverfassung würde die Revolution heraufbeschwören. Gleichzeitig bediente sich Metternich der politischen Gegner Hardenbergs in Preußen. Ohne dessen Wissen hatte Metternich Abschriften ihres gemeinsamen Briefwechsels an Polizeiminister Fürst Wilhelm Ludwig Sayn-Wittgenstein geschickt. Über ihn sollte auch der preußische König von der angeblichen Revolutionsgefahr erfahren. Später korrespondierte Metternich direkt mit Wittgenstein, „der damit zum Briefträger Metternichs beim preußischen König wurde“.9

2.2 Aachener Kongress und erste Pläne

Wittgenstein und Metternich korrespondierten nicht nur schriftlich, sondern trafen sich auch während des Aachener Kongresses im Herbst 1818. Der Kongress diskutierte das Ende der Besetzung Frankreichs nach der Niederwerfung Napoleons und überlegte, wie das Land wieder in das Konzert der europäischen Mächte integriert werden könne. Am Rande waren aber auch die deutschen Verfassungsfragen und die studentischen Burschenschaften ein Thema. So ließ Zar Alexander ein Memoire des russische Staatsrats Graf Stourdza verbreiten, das massive Beschränkungen der freien Forschung und Lehre forderte. Stourdza behauptete, an den deutschen Universitäten werde eine auf den nationaldemokratischen Einheitsstaat zielende Revolution vorbereitet.10 Deswegen sollten Hochschullehrer künftig durch Regierungen berufen werden, die Stundenpläne sollten festgelegt und das gemeinsame Studium von In- und Ausländern untersagt werden. Weiterhin forderte das Memoire eine Einschränkung der Pressefreiheit.11 Obwohl es in nur fünfzig Exemplaren während des Kongresses verteilt wurde, gelangte das Papier an die Öffentlichkeit und rief selbst unter gemäßigten Konservativen Empörung hervor. Für die Liberalen wurde klar, „dass auch dieser [der russische Zar] wegen seiner Liberalität gepriesene Monarch völlig von Metternich gewonnen und für die Sache der deutschen Geistesfreiheit verloren war.“12 Metternich stimmte dem Memoire grundsätzlich zu. Er übergab auf dem Aachener Kongress an Wittgenstein zwei Denkschriften für den preußischen König, in denen er diesen nochmals aufforderte, von einer Zentralverfassung abzulassen und stattdessen Provinzialstände einzurichten. Des Weiteren schlug Metternich vor, gemeinsam gegen Burschenschaften vorzugehen und die Pressefreiheit einzuschränken. Außerdem forderte er Wilhelm III auf, die Turnanstalten, welche Herde der Revolution seien, zu verbieten.13

Doch zunächst konnten sich Metternich und die reaktionäre Hofpartei um Polizeiminister Wittgenstein beim preußischen König nicht durchsetzen. Obwohl am 23. März 1819 der Student Karl Ludwig Sand den russischen Staatsrat August von Kotzebue ermordete und er damit ungewollt Metternichs These von der drohenden Revolution stützte, durfte Hardenberg am 3. Mai 1819 dem König seinen Verfassungsplan vorlegen und Wilhelm III nahm ihn positiv auf. Doch die Standhaftigkeit des Königs war nur von kurzer Dauer. Bereits im Juli ging die preußische Polizei in Reaktion auf das Attentat gegen vermeintliche

Demagogen wie den Turnvater Friedrich Ludwig Jahn sowie die Publizisten Ernst Moritz Arndt und Karl Theodor Welcker vor. Hardenberg unterstützte diese Verfolgungen vermutlich, um seine Verfassungspläne nicht zu gefährden.14 Doch die Ermordung Kotzebues hatte eine Entwicklung ausgelöst, die auch Hardenberg nicht mehr stoppen konnte.

Bereits im Dezember 1818 hatte Hannover Maßnahmen gegen die Universitäten angeregt. Auch das liberale Sachsen-Weimar forderte bereits vor Kotzebues Ermordung gesetzliche Regelungen. Allerdings war es hier weniger die Überzeugung, es müsse etwas gegen den revolutionären Geist unternommen werden, sondern die Angst, die Vorschläge anderer Staaten könnten die freie Forschung und Lehre auch in Sachsen-Weimar beeinträchtigen, welche das liberale Großherzogtum zur Flucht nach Vorn veranlasste.15

Kurz nach dem Attentat schlug Österreich konkrete Sanktionen gegen die Hochschulen vor und forderte im April 1819 Preußen, Baden, Bayern, Sachsen und Hannover auf, sich anzuschließen. Gemäß dem Antrag sollte an jeder Universität ein Kurator ernannt, schlechte Professoren entfernt und an keiner weiteren Hochschule mehr angestellt werden; Studenten, die in Massen aus einer Universität ausziehen, sollten an keiner anderen mehr aufgenommen, alle geheimen Verbindungen und die Burschenschaft verboten werden.16 Nach seinem Antrag veranlasste Österreich die Einsetzung einer Kommission, welche über die Lage an den Universitäten berichten und Verbesserungsvorschläge vorlegen sollte. Gleichzeitig lud Metternich neun konservative Staaten zur Konferenz nach Karlsbad.17 Zuvor traf er sich in Teplitz mit dem preußischen König und Hardenberg, um Uneinigkeiten bereits im Vorfeld auszuschließen.

Während dieser Vorbesprechung warnte Metternich den König erneut vor der Einführung einer Volksrepräsentation. Er malte ein Szenario der Bedrohung und betonte den großen Einfluss der Revolutionäre auf Hardenberg. Es gelang Metternich, den König zu überzeugen. In der Teplitzer Punktuation verpflichtete sich Wilhelm III keine Volksrepräsentation einzuführen und wollte sogar den Süddeutschen Staaten bei der „Rückkehr zu einem dem Bunde angemessenen Verhältnis behilflich sein“.18 Man einigte sich darauf, wegen revolutionärer Umtriebe entlassene Zeitungsredakteure nirgendwo mehr anzustellen und notorisch schlecht gesinnte Professoren zu entlassen und nirgendwo mehr zu beschäftigen.19 Einige Punkte der in Karlsbad zu beratenden Beschlüsse waren hier bereits vorweggenommen. Zum Abschuss des Treffens konnte sich Metternich der Unterstützung der zweiten Großmacht im Deutschen Bund sicher sein.

3. Die Konferenz von Karlsbad und ihre Beschlüsse

3.1 Teilnehmer und Einstimmung

Metternich hatte insgesamt neun eher konservative Staaten vom 6. bis zum 31. August 1819 nach Karlsbad geladen, um Maßnahmen gegen die Universitäten und die Presse zu beraten. Nachträglich bat man als zehnten Staat Hessen-Kassel hinzu. Aus eigenem Interesse schickte Sachsen-Weimar einen Vertreter, dessen Großherzog von der Konferenz schwere Auswirkungen auf seine liberale Politik fürchten musste. Sein Gesandter Carl Wilhelm Freiherr von Fritsch durfte aber nur auf der vierten Sitzung teilnehmen. Dort machte er vermutlich auf Druck Metternichs das Versprechen, dass „sein Herr, gewiß jederzeit thätlich mitzuwirken wünschen, wenn von Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit die Rede sei“.20 Von Fritsch ließ sich sogar die Zusage abringen, dass der Weimarer Großherzog zu den noch zu beschließenden Maßregeln zum Erhalt der bürgerlichen Ordnung „gern seine Zustimmung würde geben“.21 Metternich hatte den Gesandten des liberalsten Bundesstaates offensichtlich überrumpelt.

Das Verfahren, nur neun Bundesstaaten einzuladen, war rechtlich unzulässig, denn die Bundesakte besagte: „Alle Bundes-Glieder haben als solche gleiche Rechte“.22 Indem Metternich zur Geheimkonferenz lud, verletzte er diesen Gleichheitsgrundsatz.23 Dass er und die anderen Konferenzteilnehmer kein großes Interesse daran hatten, die Konferenz publik zu machen, zeigte auch der zweite Sitzungstag, an dem „die äußerste Geheimhaltung sowohl der Protokolle selbst, als aller Aeußerungen in diesen vertraulichen Berathungen überhaupt“ beschlossen wurden.24

[...]


1 Börne, Ludwig zitiert nach: Görtemaker, Manfred: Deutschland im 19. Jahrhundert, S. 88

2 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 293

3 Winkler, Heinrich August: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik, S. 70-71

4 Deutsche Bundesakte, in: Huber, Ernst Rudolf (Hrsg.): Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, S. 88

5 Deutsche Bundesakte, in: Huber, Ernst Rudolf (Hrsg.): Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, S. 90

6 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 16-19

7 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 19

8 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 46

9 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 219

10 Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, S. 726

11 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 112

12 Ehrentreich, Hans: Die freie Presse in Sachsen-Weimar, S. 82

13 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 116-118

14 Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866

15 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 250

16 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 253

17 geladen waren: Österreich, Preußen, Bayern, Baden, Württemberg, Hannover, Königreich Sachsen, Mecklenburg Schwerin / Mecklenburg Strelitz, Hessen Nassau

18 Teplitzer Punktuation zitiert nach: Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 282

19 Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, S. 282-284

20 Protokoll der vierten Konferenz vom 9. August 1819, in: Klüber, Johann Ludwig (Hrsg.): Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation, S. 122

21 Protokoll der vierten Konferenz vom 9. August 1819, in: Klüber, Johann Ludwig (Hrsg.): Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation, S. 122

22 Deutsche Bundesakte, in: Huber, Ernst Rudolf (Hrsg.): Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, S. 85

23 Büssem, Eberhard: Die Kalrsbader Beschlüsse von 1819, S. 297

24 Protokoll der zweiten Konferenz vom 7. August 1819, in: Klüber, Johann Ludwig (Hrsg.): Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation, S. 118

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Karlsbader Beschlüsse von 1819
Untertitel
Ende der Nationalbewegung?
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Entstehung nationalen Bewusstseins in Deutschland
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V6466
ISBN (eBook)
9783638140287
ISBN (Buch)
9783656571346
Dateigröße
438 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Karlsbader Beschlüsse, Metternich, Wiener Kongress, Demagogen, Wartburgfest, Nationalbewegung, Burschenschaft, Attentat, Zensur
Arbeit zitieren
Ralf Geissler (Autor:in), 2002, Die Karlsbader Beschlüsse von 1819, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6466

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