Zur Thematisierung der Presse in der DDR - Mit einer Inhaltsanalyse des "Neuen Deutschland" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Mauerbau 1961


Seminararbeit, 2006

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Pressestruktur der DDR
2.1 Die rechtlichen Grundlagen
2.2 Die politischen Lenkungsmaßnahmen
2.3 Weitere Formen der Presselenkung und Kontrolle
2.4 Die Aufgaben der Presse
2.5 Die Presselandschaft in der DDR

3. Inhaltsanalyse des Zenralorgans „Neues Deutschland“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
3.1 Untersuchungsobjekte und Untersuchungsmethode
3.2 Ergebnisse der Analyse
3.2.1 Inhalte des „Neuen Deutschland“
3.2.2 Inhalte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
3.2.3 Vergleich von beiden Zeitungen

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Presse der DDR auseinander. Es soll gezeigt werden, welche Schritte unternommen wurden, um eine parteigerechte Presse zu entwickeln und welche Aufgaben die Presse zu erfüllen hatte. Angefangen wird bei den Grundlagen der Meinungsfreiheit in der Verfassung bis hin zu einzelnen Auflagen für Journalisten und Redakteure. Der wichtigste Punkt ist, dabei zu erläutern wie groß der Einfluss auf die Presse seitens Regierung, Staat und Partei war. Dabei wird auch gezeigt, wie die Presselandschaft der DRR im Einzelnen aussah. Besonders eingegangen wird hierbei auf die Tageszeitungen in der DDR.

Mit einer Inhaltsanalyse der zweitauflagenstärksten Tageszeitung der DDR, dem „Neuen Deutschland“, soll festgestellt werden, ob die Beeinflussung durch die Partei so groß war, dass selbst zu einem tragischen Ereignis wie dem Mauerbau in Berlin am 13. August 1961, nur parteikonforme Nachrichten herausgegeben wurden. Mit einem Vergleich zur „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Grenzberichterstattung herausgearbeitet.

Bei der Forschungsliteratur wird hauptsächlich auf die Publikationen von Heinz Pürer/Johannes Raabe und Gunter Holzweißig zurückgegriffen, da diese das Thema der Presse in der DDR sehr ausführlich abgehandelt haben. Vor allem aus der Monographie Holzweißigs „Massenmedien in der DDR“ wird in der weiteren Forschungsliteratur häufig zitiert. Aktuelle Zeitschriftenaufsätze zur erläuterten Themenstellung sind sehr rar. Häufiger dagegen sind Aufsätze über die Zusammenarbeit zwischen ost- und westdeutschen Journalisten nach der Wende (Löffelholz/Quand 1999) oder über die allgemeine Entwicklung der DDR-Medien in den neuen Bundesländern zu finden (Schneider 2004).

2. Die Pressestruktur der DDR

Um einen Eindruck zu erhalten, wie die Presse in der DDR kontrolliert und gelenkt wurde, werden im Folgenden rechtliche Grundlagen sowie staatliche und parteipolitische Maßnahmen erörtert. Mit Erläuterungen über die Aufgaben der Presse und die Presselandschaft in der DDR, insbesondere den Tageszeitungen, soll ein grober Überblick über die Pressestruktur der DDR geboten werden.

2.1 Die rechtlichen Grundlagen

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der DDR geben Aufschluss über die Möglichkeiten der Lenkungsmaßnahmen durch die DDR-Regierung.

In Artikel 27 der Verfassung von 1968 hieß es „(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. [...] (2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“ (Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 1968: 26f.). Das Pressezensurverbot aus der Verfassung von 1949 wurde ersatzlos gestrichen.[1]Auf den ersten Blick war somit die Meinungsfreiheit in der DDR gewährleistet. Man muss allerdings bedenken, dass zu diesen „Grundsätzen [der] Verfassung“ der „[demokratische] Zentralismus“ (ebd.: 39, Artikel 47) und die führende Rolle der „marxistisch-leninistischen Partei“ (ebd.: 9, Artikel 1), also derSozialistischen Einheitspartei Deutschlands(SED), gehören. Die Meinungsfreiheit ist demzufolge der SED untergeordnet und wird zusätzlich durch das Strafrecht der DDR eingeschränkt. In §106 „Staatsfeindliches Hetze“ des Strafgesetzbuches der DDR ist die strafrechtliche Verfolgung von oppositionellen Meinungsäußerungen in Wort und Schrift festgelegt. Als Beispiel kann man hier Absatz 1 Ziffer 3 nennen, bei dem die Diskriminierung von „Repräsentanten oder andere[n] Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik oder [der] Tätigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen [...] mit [einer] Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft [wird]“ (Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1968). Die Ausübung von Kritik an der SED durch DDR-Journalisten war somit, ohne strafrechtliche Konsequenzen, nicht möglich. Sogar der Versuch einer oppositionellen Meinungsäußerung war schon strafbar.[2]In Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik ist die Informationsfreiheit festgelegt, wodurch jeder das Recht hat, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. In der DDR war dieses Recht nicht gewährleistet. Somit konnte die Nutzung und die Einfuhr von westlichen Presseerzeugnissen untersagt werden (Holzweißig 1983: 37).

Von „Pressefreiheit“ im westlichen Sinn kann hier also nicht gesprochen werden. Aus DDR-Sicht war sie jedoch gegeben, allerdings gemeint als „die Freiheit der Presse, am Aufbau bzw. der Verwirklichung einer Gesellschaft nach marxistisch-leninistischer Vorstellung mitzuwirken“ (Dussel 2004: 193).

2.2 Die politischen Lenkungsmaßnahmen

An oberster Stelle der politischen Lenkung der DDR-Presse stand dasPolitbüro der SEDmit ihm untergeordnetenAbteilung für Agitation und PropagandabeimZentralkomitee der SED(ZK). Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ und die übrige SED-Presse, auch die der Massenorganisationen, unterstand der direkten Weisungsbefugnis des ZK. Für die Lenkung der Presse der Blockparteien war dasPresseamt beim Vorsitzenden des Ministerratszuständig, welches dem ZK unterstellt war. Dem Presseamt unterstand auch derAllgemeine Deutsche Nachrichtendienst(ADN), die einzige Nachrichtenagentur der DDR (ebd.: 39). Der ADN war sowohl Nachrichten- als auch Bildquelle für sämtliche Presseorgane und hatte Anschluss zu Nachrichtenagenturen auf der ganzen Welt. Lediglich das „Neue Deutschland“ hatte die Möglichkeit als zusätzliche Quelle Auslandskorrespondenten zu beschäftigen (ebd.: 46f.).

Für alle Chefredakteure war es obligatorisch, an den wöchentlich stattfindenden Sitzungen des ZK teilzunehmen. Bei diesen erhielten sie Argumentationsanweisungen mit Bestimmungen, wie und wo bestimmte Artikel zu erscheinen hatten und wie diese formuliert werden sollten. Das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats veranstaltete Pressekonferenzen und gab mehrere Male die Woche „Presseinformationen“ heraus, die von sämtlichen Redaktionen bezogen werden mussten (Pürer/Raabe 1996: 364f.). Auswertungsabteilungen beim Presseamt und beim ZK überprüften durch eine Nachzensur, ob die Redakteure deren Anweisung befolgten. Fielen Chefredakteure dabei öfter unangenehm auf, mussten sie im schlimmsten Fall sogar mit Berufsverbot rechnen. Der Chefredakteur hatte die Veröffentlichung seines Blattes zu verantworten, da er und auch der Chef vom Dienst alle Texte vor der Herausgabe zu kontrollieren hatten. Dies führte dazu, dass sich Journalisten generell einer harten Selbstzensur unterzogen, um keine negativen Konsequenzen befürchten zu müssen (Holzweißig 1983: 42, 44).

Eine weitere wichtige Kontrollfunktion war dasMinisterium für Staatssicherheit(MfS), welches durch verdeckt arbeitende Mitarbeiter die Redaktionen ausspionierte. Journalisten mit einer oppositionellen politischen Meinung konnten dadurch aufgespürt und von ihrer Stellung entfernt werden. Sogar die Mitarbeiter des „Neuen Deutschland“ wurden durch das MfS überwacht (Wilke 2003: 217f.).

[...]


[1]Artikel 9: „Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern [...]. Eine Pressezensur findet nicht statt (Verfassung der Deutsch Demokratischen Republik 1949: 12)

[2]Siehe §106 Absatz 3: „Im Fall des Absatzes 1 Ziffer 3 ist der Versuch, in allen anderen Fällen ist Vorbereitung und Versuch strafbar“ (Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1968).

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Zur Thematisierung der Presse in der DDR - Mit einer Inhaltsanalyse des "Neuen Deutschland" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Mauerbau 1961
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Proseminar Medienlehre
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
15
Katalognummer
V64317
ISBN (eBook)
9783638571678
ISBN (Buch)
9783656806028
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thematisierung, Presse, Inhaltsanalyse, Neuen, Deutschland, Frankfurter, Allgemeinen, Zeitung, Mauerbau, Proseminar, Medienlehre
Arbeit zitieren
Maria Siegmeier (Autor:in), 2006, Zur Thematisierung der Presse in der DDR - Mit einer Inhaltsanalyse des "Neuen Deutschland" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Mauerbau 1961, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64317

Kommentare

  • Gast am 29.9.2008

    ohne.

    Die "Neue Zeit" hatte nach meiner Meinung als erste Tageszeitung der DDR die Fernsehprogramme von ARD und ZDF veröffentlicht. Mit welchem Datum wurde damit begonnen ? Ich glaube mich zu erinnern, dass dies noch vor der Wende - also vor dem Mauerfall der Fall war. Ist dies Erinnerung korrekt ? Für eine Antwort dankbar und mit freundlichen Grüßen
    Werner Schulz

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