EU-Beitrittskandidat Türkei


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

24 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

1 Entwicklung der Beziehungen
1.1 Assoziierungsabkommen
1.2 Mitgliedschaftsantrag
1.3 Zollunion

2 Beziehungen zw. der EU und der Türkei seit Beginn des Erweiterungsprozesses
2.1 Luxemburger Gipfel
2.2 Helsinki Gipfel
2.3 Heranführung an die EU

3 Kopenhagener Kriterien
3.1 Aktueller Stand in der Türkei bezüglich der Kopenhagener Kriterien
3.2 Besondere Problemfelder

4 Europäischer Integrationsprozess
4.1 Integrationstheorien
4.2 Leitbilderdebatte aus türkischer Sicht
4.3 Türkische Positionen zu den 4 topics der Post-Nizza-Agenda

Ausblick

Literaturverzeichnis

Einleitung

In dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf dem Beitrittskandidaten Türkei liegen. Zunächst wird die Historie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei dargestellt werden. Außerdem werden Fragestellungen behandelt, inwieweit die Türkei schon die Beitrittskriterien erfüllt oder nicht erfüllt sowie wie die Perspektiven für die Zukunft aussehen bezüglich der Aufnahme von Beitrittsgesprächen.

Im zweiten Teil der Arbeit soll die europäische Integrationspolitik kurz dargestellt werden, um danach zu den Integrationstheorien und Leitbildern für die Integration und Vertiefung überzugehen. Zusätzlich sollen die in Nizza aufgestellten vier Hauptthemen aus Sicht der Türkei beantwortet werden.

Bei der Bearbeitung der Arbeit wurde z.T. türkische Literatur benutzt, jedoch muss erwähnt werden, dass bezüglich der theoretischen Fragestellungen keinerlei türkischsprachige Literatur gefunden werden konnte. Da die Türkei z.Zt. fieberhaft versucht, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass zumindest in der Gesellschaft aber auch in der Politik nicht viel über die Finalitätsdebatten der EU diskutiert wird. Außer einer Erklärung des türkischen Außenministers zu den vier auf Nizza aufgeworfenen Fragestellungen konnten keinerlei Stellungnahmen aus der Türkei zu diesem Thema gefunden werden.

1 Entwicklung der Beziehungen

Der Modernisierungsprozess der Türkei begann lange vor der Ausrufung der Türkischen Republik im Jahre 1923. Es setzte schon im letzten Jahrhundert des Ottomanischen Reiches ein. Für Ankara, die neue Hauptstadt der türkischen Republik, gab es nur die Option sich zu verwestlichen. In diesem Zusammenhang kann man den Modernisierungsprozess auch als einen Prozess der Europäisierung betrachten. Der Staatsgründer und Übervater Mustafa Kemal Atatürk intendierte mit seinen zum Teil sehr radikalen Umwälzungen des politischen, ökonomischen und kulturellen Erbes von den Ottomanen sein Land in das Zeitalter der Modernität zu führen. Auch seine Nachfolger, insbesondere die streng kemalistisch orientierten Militärs, haben sich dementsprechend für den Kurs gen Westen eingesetzt. Den im Jahre 1959 begonnenen Annäherungsprozess an Europa, sprich EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), kann man nur aus diesen Gesichtspunkten betrachten.

1.1 Assoziierungsabkommen

Die türkische Regierung unter dem Vorsitz von Ismet Inönü stellte am 31. Juli 1959 einen Antrag auf Abschluss eines Assoziationsvertrages mit der EWG. Dies war der erste und einer der bedeutendsten Meilensteine auf dem holprigen Weg nach Europa. Nach zehn Verhandlungsrunden wurde der Assoziationsvertrag zwischen der Türkei und der EWG am 12. September 1963 in Ankara unterzeichnet und trat am 01.Dezember 1964 in Kraft.[1] Ihre endgültige Fassung erhielt das Assoziationsabkommen erst mit dem am 23. November 1970 vereinbarten Zusatzprotokoll, welches am 01. Januar 1973 in Kraft trat.[2]

Das Assoziierungsabkommen wurde von Ankara als ein voller Erfolg gewertet. Der damalige türkische Außenminister Feridun Cemal Erkin sagte begeistert: „Wir sind entschlossen, alle Schwierigkeiten zu überwinden und haben festes Vertrauen darin, dass wir unsere Ziele erreichen.“[3]

Die Ziele, von denen der Außenminister sprach, waren Bestandteil des Assoziationsvertrages, welcher unter anderem die Verstärkung der Handelsbeziehungen, den Aufbau einer leistungsstarken türkischen Wirtschaft und die Steigerung des Lebensstandards für das türkische Volk vorsah. Um diese Ziele zu erreichen, sah der Vertrag eine „schrittweise Errichtung einer Zollunion“ als Endziel vor.[4]

Des weiteren sah das Abkommen die Einführung einer Freizügigkeitsregelung für türkische Arbeitnehmer sowie eine schrittweise Heranführung an eine Vollmitgliedschaft vor.[5] Im letzteren Ziel liegt die Besonderheit dieses Vertrages, denn im Art. 28 des Ankara-Abkommens wird ausdrücklich von einer späteren Vollmitgliedschaft gesprochen, was in den später abgeschlossenen Assoziationsabkommen mit anderen Ländern nicht erwähnt wurde.[6]

Das am 01. Januar 1973 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zum Abkommen umfasste den freien Umlauf von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften. Jedoch konnte die Türkei wegen der wirtschaftlichen Probleme und der inneren Unruhen die Bestimmungen des Abkommens nicht umsetzen. Erst nach dem Militärputsch am 12. September 1980 beruhigte sich die Situation im Lande, so dass die neue, demokratisch gewählte Regierung in Ankara ab 1983 die Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens beschleunigte. Die EG war mit der Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens ebenso in Verzug, insbesondere die laut Assoziationsabkommen angestrebte Freizügigkeit für türkische Arbeitnehmer wollte die Gemeinschaft nicht verwirklichen, was sie Ankara auch formell im Jahre 1985 mitteilte.[7]

Nach 1983 legte die demokratisch gewählte türkische Regierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Turgut Özal innerhalb einiger Jahre einen weiten Weg zu einem demokratischen, markwirtschaftlich orientierten System zurück. Der Außenhandel wurde liberalisiert, die freie Marktwirtschaft wurde eingeführt und gleichzeitig wurde versucht, durch weitere Reformen die Gesellschaft für die EG Mitgliedschaftsfähig zu machen. Mit der Umsetzung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens strebte die Türkei die Vollmitgliedschaft in der EG an.

1.2 Mitgliedschaftsantrag

Ministerpräsident Özal war im Jahre 1987 der Ansicht, dass die Türkei bereits alle Anforderungen der EG für eine Vollmitgliedschaft erfüllte. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war sein Land im Außenhandel fortgeschrittener als die neuen Mitglieder Griechenland und Portugal es bei ihren Aufnahmen in die EG waren. Da im Jahre 1987 von der EG keine politischen und menschenrechtlichen Kriterien als Aufnahmebedingung gestellt wurden, war man der Meinung, realistische Chancen auf den Beitritt zu haben. Turgut Özal nahm sich am 14. April 1987 das Recht von Art. 28 des Ankara Abkommens, welches einen späteren Beitritt für möglich hielt, und beantragte, trotz der Interventionen Deutschlands, die Vollmitgliedschaft in der EU.[8]

Brüssel lehnte den Antrag zwei Jahre später mit der Begründung ab, dass die Gemeinschaft bis zur Verwirklichung des Binnenmarktes am 01.01.1993 keine weiteren Mitglieder aufnehmen werde. Außerdem wurden noch weitere wirtschaftlichen, politischen und sozialen Einwände dargebracht, z.B. bezüglich der Menschenrechtsverletzungen und des Demokratiedefizits. Auffällig war die Erwähnung der griechischen Forderung nach Abzug der militärischen Präsenz von der geteilten Mittelmeerinsel Zypern, was die Türken besonders aufregte.

Diese Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages hat die türkische Seite enttäuscht, dennoch haben die Beziehungen zwischen der EG und der Türkei bezüglich der Umsetzung des Ankara-Abkommens ihren weiteren Verlauf genommen. Trotz der Hindernisse durch das ständige griechische Veto bezüglich der Auszahlung der Ankara laut Abkommen zustehenden finanziellen Hilfszahlungen, versuchten beide Seiten, das Ziel der Errichtung einer Zollunion zu erreichen.

1.3 Zollunion

Auf beidseitigem Einvernehmen beruhend wurden im Jahre 1992 die Verhandlungen über die Zollunion wieder aufgenommen. Trotz der Brüskierung der Türkei beim Gipfeltreffen 1994 in Essen, zu welcher die möglichen zukünftigen Mitglieder der EU eingeladen wurden, die Türkei jedoch außen vor gelassen wurde, führte Ankara die Verhandlungen über den Beitritt zur Zollunion weiter. Die türkische Seite hegte die Hoffnung, durch den Beitritt ihre Chancen auf eine Vollmitgliedschaft zu erhöhen. Die Verhandlungen wurden letztendlich im Jahre 1995 abgeschlossen und am 06. März 1995 von der EU ratifiziert. Ankara trat der Zollunion am 01. Januar 1996 offiziell bei.[9]

Der Vertrag über die Zollunion besteht aus 66 Artikeln. Bei einer genaueren Betrachtung fällt eine einseitige Bindung der Türkei ins Auge; die Türkei musste sich demnach automatisch den EU-Außenhandelsbestimmungen anpassen und sich entsprechend verhalten. Bisherige und zukünftige Handelsverträge der EU mit Drittstaaten muss die Türkei genauso, als wäre es ein Vollmitglied, befolgen. Gleichermaßen müssen die Beziehungen der Türkei zu Drittstaaten im Rahmen der Beziehungen der Europäischen Union bleiben.

Die Zollunion war im Grunde das Maximum der von der EU vorgesehen Zusammenarbeit mit der Türkei. Durch den Beitritt zur Zollunion hat man den türkischen Markt gänzlich für europäische Produkte geöffnet. Die türkischen Industrieprodukte durften schon größtenteils seit 1971 frei in die EG eingeführt werden.[10]

Nach dem Inkrafttreten der Zollunion im Jahre 1996 zeigten sich die negativen Auswirkungen auf die Türkei deutlicher. Sogar die Investitionen europäischer Unternehmen gingen zurück. Wieso sollte man auch in der Türkei Produktionsstätten einrichten, wenn man seine Güter ohnehin zollfrei einführen konnte?

Um den Verlust der Türkei bei ihren Zolleinnahmen einigermaßen auszugleichen wurden Finanzhilfen mit der EU vereinbart. Die europäischen Finanzhilfen können laut Vertrag, wie alle anderen Arten von Zuwendungen, mit dem Veto eines einzigen Mitgliedes der Union verhindert werden. Dieses Vetorecht hat Griechenland bei jeder Gelegenheit ausgenutzt und so die der Türkei vertraglich zustehenden Finanzhilfen verhindert. Dieses Dilemma könnte die Türkei langfristig in eine politische und wirtschaftliche Instabilität führen.[11]

[...]


[1] Vgl. Akkaya, Cigdem: Die Beziehungen zwischen der Türkei – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, in: Zentrum für Türkeistudien, Essen 1996, S. 1.

[2] Vgl. Özcan, Mehmet: 1990 sonrasi AB-Türkiye iliskileri (EG-Türkei Beziehungen nach 1990) in: Bal, Idris (Hrsg.): 21. Yüzyilin esiginde Türk Dis Politikasi (Die türkische Außenpolitik am Anfang des 21. Jahrhunderts), Istanbul, November 2001 S. 133.

[3] Vgl. Gümrükcü, Harun: EG –Türkei Beziehungen unter dem Aspekt von Bevölkerungswachstum , Beschäftigung und Auswanderung, Hamburg 1989, S. 24.

[4] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 29.12.1964, 3689/64

[5] Vgl. Gümrükcü, Harun: Grundlagen der E(W)G/Türkei – Assoziationsfreizügigkeit, in: ITES – Jahrbuch 1998-1999, Istanbul, 1999, S. 61.

[6] Vgl. Kramer, Heinz: Das Abkommen mit der Türkei: Einzig in seiner Art, in: Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): Die Assoziierungsabkommen der EU: Die Türkei und Mittelosteuropa in einem Boot?, Eurokolleg, Nr. 32, 1995, S. 3f.

[7] Vgl. Karluk, Ridvan: Avrupa Birligi ve Türkiye (Die Europäische Union und die Türkei), Istanbul: IMKB Borsasi Yayinlari (Zeitschrift der Istanbuler Börse), 4. Auflage, Istanbul 1996, S. 686f.

[8] Vgl. Özcan, Mehmet: a.a.O., S. 133.

[9] Vgl. ebd., S. 134.

[10] Vgl. Lohrmann, Astrid-Marina: Development Effects of the Customs Union Between Turkey and the European Union, in: Russian and East European Finance and Trade, July-August 2000, Vol. 36, No. 4, S. 26.

[11] Vgl. Arslan, Riza: Die Europäische Union und die Türkei: Ungleiche Partner, in: Südosteuropa Zeitschrift für Gegenwartsforschung, 49. Jahrgang, Heft 5-6/2000, S. 325.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
EU-Beitrittskandidat Türkei
Hochschule
Universität zu Köln  (Forschungsinstitut für Politische Wissenschaft und Europäische Fragen der Universität zu Köln)
Veranstaltung
Die Zukunft der Europäischen Union: Vertiefung und Erweiterung nach Nizza
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
24
Katalognummer
V63973
ISBN (eBook)
9783638568975
ISBN (Buch)
9783638903141
Dateigröße
539 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU-Beitrittskandidat, Türkei, Zukunft, Europäischen, Union, Vertiefung, Erweiterung, Nizza
Arbeit zitieren
MA Kamuran Kayhan (Autor:in), 2002, EU-Beitrittskandidat Türkei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63973

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