Inwiefern ist die Qualifizierung des britischen Regierungssystems als 'gewählte Diktatur' zu rechtfertigen?


Seminararbeit, 2002

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Entstehungsgeschichte des Premierministeramtes in Großbritannien

II. Relevante Eckpfeiler des britischen Verfassungsgefüges heute
1. Die drei traditionellen Quellen der Verfassung
a) Das Statute law
b) Das Common law
c) Die Constitutional Conventions
2. Das Paradigma der Parlamentssouveränität

III. Einzelne Machtfaktoren
1. Die Parlamentssouveränität als primärer Faktor?
a) Aufstellung der Dominanzthese
b) Überprüfung der Dominanzthese
i) Das Verhältniswahlrecht
ii) Die fehlende Kontrollmöglichkeit des Parlaments
iii) Verantwortlichkeit der Minister
iv) Die Fraktionsdisziplin
v) Burmah Oil als Beispiel für einen Machtmissbrauch
c) Bestätigung der Dominanzthese
2. Weitere Machtfaktoren
a) Der Beraterstab des Premierministers
i) Das Büro des Premierministers
ii) Das Cabinet Office
iii) Fazit
b) Die Anforderungen der Öffentlichkeit

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anlage

Einleitung

Die Tatsache, dass der britische Premierminister seit der Entstehung des Amtes in den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts spürbar an Macht und Einfluss gewonnen hat, steht außer Frage. Diesen Machtzuwachs verdeutlicht bereits die zunehmende Fülle an Literatur, die sich insbesondere wieder seit der Ära Thatcher mit diesem Thema auseinandersetzt und die Stellung des Premierministers im Institutionsgefüge der britischen Verfassung näher untersucht. In diesem Zusammenhang wird häufig von einer „British presidency“, also einer britischen Präsidentschaft oder von einer „Präsidentialisierung des Westminster Modells“ gesprochen.[1] Eine simple Analogie muss jedoch zwangsläufig an der Verschiedenheit der beiden Systeme – des präsidialen auf der einen und des parlamentarischen auf der anderen Seite – scheitern.[2] Kritiker der heutigen Machstellung des Premierministers sprechen daher immer häufiger von einer „Autokratie“ des britischen Kabinetts, oder, wenn man das Kabinett als ein vom Premierminister dominiertes Organ ansieht, von einer „elective dictatorship“, einer gewählten Diktatur.[3] In dieselbe Richtung weist Leslie Wolf-Phillips wenn er das Westminster Modell als autoritäre Ein-Parteien-Regierung in einem vom Premierminister dominierten und mit disziplinierten Parteien besetztem Unterhaus beschreibt.[4]

Gerade angesichts solcher Stimmen erscheint es unerlässlich die einzelnen Faktoren, welche den Machtzuwachs des britischen Premierministers ermöglicht oder begünstigt haben näher zu betrachten. Hierzu zählen sicherlich unter anderem das Fehlen einer kodifizierten Verfassung, das Konzept der Parlamentssouveränität und das britische Mehrheitswahlrecht. Faktoren also, die auf den ersten Blick den Premierminister und seine Stellung gar nicht berühren. Bei näherer Betrachtung wird sich jedoch zeigen, dass gerade diese Faktoren es überhaupt ermöglicht haben, dass der Premierminister heute solch eine überragende Stellung im britischen Institutionsgefüge einnimmt.

Dies mag aus der Sicht kontinental-europäischer parlamentarischer Demokratien nach dem Vorbild des Westminster Modells zunächst beruhigend klingen, da die oben aufgeführten Faktoren Eigenarten des britischen Systems darstellen. Das kann aber nicht über die Tatsache hinweg täuschen, dass Tendenzen zu einer Stärkung des Regierungschefs beispielsweise auch in Deutschland ausgemacht worden sind.[5] Die oben aufgeführten Faktoren allein können den Machtzuwachs also nicht erklären. Hinzu treten der persönliche Regierungsstil des Regierungschefs, der den Spielraum, den ihm die Verfassung gewährt, mehr oder weniger dehnen kann, und vor allem ein verändertes Bild seiner Funktionen in der Öffentlichkeit. Faktoren also, die durchaus auch in anderen westlichen Demokratien zum Tragen kommen und somit auch für die vergleichende Regierungslehre interessant sind.

Als Leitfaden soll die Frage dienen, inwieweit aufgrund der Machtstellung des Premierministers Qualifizierungen des britischen Regierungssystems als „gewählte Diktatur“ zu rechtfertigen sind. Nach einem historischen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Premierministeramtes in Großbritannien und einer Herausarbeitung der relevanten Faktoren der britischen Verfassung wird die These aufgestellt werden, dass der Premierminister heute das Unterhaus fast nach Belieben dominieren kann, so dass von der ursprünglich existierenden Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative heute nur noch wenig übrig geblieben ist (Dominanzthese). Auf die Judikative kann an dieser Stelle nur am Rande eingegangen werden. Vor der Schlussbetrachtung, welche die Ausgangsfrage wieder aufgreift und anhand der hättichen Typologie politischer Ordnungen eine Einordnung des britischen Systems vorzunehmen versucht,[6] werden weitere Machtfaktoren aufgezeigt, die nicht direkt mit der Dominanz des Unterhauses durch den Premierminister zurückzuführen sind.

I. Die Entstehung eines Premierministeramtes in Großbritannien.

Sir Robert Walpole wird in England gemeinhin als erster Premierminister bezeichnet. Er hatte das Amt in seiner damaligen Gestalt von 1721 bis 1742 inne, also in der ersten Phase unter Georg I (bis 1727) und in der zweiten unter Georg II (ab 1727). Dass die Anfänge des Amtes in dieser Zeit gesehen werden ist sicherlich kein Zufall. Bereits Georg I blieb aus Desinteresse an der englischen Innenpolitik ab 1717 häufig den Sitzungen seines Kabinetts fern und ließ sich von seinem Senior Minister vertreten. Dieser Senior Minister übernahm nach und nach immer mehr die Landesführung, für die er jedoch bisweilen weiterhin dem König verantwortlich blieb[7].

Wie schnell diese Entwicklung voranschritt verdeutlicht anschaulich die Tatsache, dass seit 1837 kein Souverän mehr an Kabinettssitzungen teil genommen hat. Folglich bildete sich in dieser Periode auch die Unterscheidung zwischen „Head of State“ und „Head of Government“ aus. Von nun an sah sich der Monarch nicht mehr für die Politikgestaltung verantwortlich und sein Einfluss schwand kontinuierlich. Da er für die Folgen der Politik des Premierministers auch nicht einstehen wollte, war es nur folgerichtig, dass er den Empfehlungen des noch von ihm selbst eingesetzten Premierministers Folge zu leisten hatte. Mit der Entbindung des Monarchen von der Verantwortung für die Politik konnte sich auch das Unfehlbarkeitsdogma des Monarchen durchsetzen.

Mit der Erweiterung des Parlamentswahlrechts 1832 wurde nicht nur der Einfluss von Parteien gestärkt, es änderte sich auch die Funktion der Wahlen. Statt den vom Souverän vor den Wahlen auserwählten Premierminister zu bestätigen (und somit zu legitimieren), musste sich dieser nun dem Votum der Wähler stellen und war bei seiner Wahl auf die Unterstützung der im Parlament vertretenen Abgeordneten angewiesen. Die Folge war eine weitere Distanzierung von Premierminister und Monarchen.

Nur kurze Zeit später, unter Königin Victoria (Königin von 1837 bis 1901) zog sich die Krone endgültig aus der aktiven Politik zurück und bezog nun als unabhängige Instanz quasi über den Parteien Stellung. Gleichzeitig wurde die Monarchie von der Bevölkerung emotionaler gesehen, als Bindeglied zwischen dem Mutterland und den zahlreichen Kolonien. Als letzter Konsequenz dieser Entwicklung bürgerte sich die Konvention ein, dass der Premierminister nunmehr gänzlich dem Parlament, und hier insbesondere dem Unterhaus verantwortlich zu sein hatte und nicht mehr der Krone, von der er auch heute noch offiziell ernannt wird.

II. Relevante Eckpfeiler des britischen Verfassungsgefüges heute.

Auf einen Begriff reduziert muss die britische Verfassung als äußerst flexibel charakterisiert werden. Dies ist vor allem darauf zurück zu führen, dass sie in weiten Teilen nicht kodifiziert ist.[8] Hierin liegt ihre (beinahe) Einzigartigkeit in der Welt. Die Verfassung hat sich über mindestens neun Jahrhunderte hinweg stetig weiterentwickeln können, ohne dass es zu einer einzigen großen Umwälzung, beispielsweise als Folge einer Revolution wie 1789 in Frankreich, gekommen wäre.[9] Nicht von ungefähr war es der Brite Edmund Burkes, der den Begriff des „reformorientierten Konservatismus“[10] prägte. Die stetige Anpassung der Verfassung an sich ändernde Realitäten verhinderte jedenfalls in England eine alles umwälzende Revolution durch das Volk. So sind die niedergeschriebenen Teile der Verfassung, die teilweise bis heute ihre Gültigkeit behalten haben, in aller Regel das Resultat von sich zuspitzenden Machtkämpfen zwischen der Krone und anderen Adeligen und später zwischen der Krone und den dann im Parlament organisierten Adeligen und Kaufleuten, also zwischen relativ kleinen, elitären Kreisen.

1. Die drei traditionellen Quellen der Verfassung.

Allgemein werden in der Literatur drei traditionelle Quellen dieser englischen Verfassung genannt. Das Statute law, das Common law und die Constitutional Conventions. Daneben kann heute noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften als eigenständige Quelle genannt werden, sie ist jedoch für die folgende Untersuchung von geringer Relevanz.

a) Das Statute law.

Statutes sind „Parlamentsakte“, welche die Verhältnisse politischer Institutionen zueinander und des Bürgers zum Staat regeln.[11] So formalisiert beispielsweise die Magna Carta von 1215 eine Vereinbahrung zwischen der Krone und den Baronen, die letzteren und auch bereits den Kaufleuten bestimmte Recht einräumte. Auch die berühmte Bill of Rights von 1689 entstand aus einer politischen Krise heraus. Ihre Besonderheit besteht vor allem darin, dass in ihr ein nicht verfassungskonform einberufenes Parlament den künftigen Herrschern Englands Bedingungen auferlegte und so künftige Konflikte zwischen der Krone und der Kirche einerseits und zwischen der Krone und dem Parlament andererseits zu unterbinden suchte. Grundsätzlich sind alle je vom Parlament verabschiedeten Gesetze Teil des Statute law, unabhängig von ihrem Regelungsgehalt und sofern sie nicht durch ein neues Parlamentsgesetz aufgehoben worden sind oder überlagert werden.

b) Das Common law.

Das so genannte Common law, das sich aus der Rechtsprechungspraxis der Gerichte heraus entwickelt hat und weiter entwickelt, bildet die anderer wichtige und ebenfalls unkodifizierte Quelle. Die konkreten Aussagen müssen jeweils einem bestimmten Urteil oder ganzen Urteilsketten entnommen werden. Beispielhaft hierfür ist die Entwicklung der ultra vires Doktrin und der Regeln der „natural justice“ mit denen die Judikative erfolgreich den Versuch unternommen hat die Exekutive bei administrativen Entscheidungen gegenüber den Untertanen an Mindeststandards zu binden. Hierunter fallen das Recht auf eine unbefangene Entscheidung von Behörden, das Recht gehört zu werden und die Begründungspflicht für „Verwaltungsakte“.[12]

c) Die Constitutional Conventions.

Eine dritte Quelle bilden Verfassungskonventionen, die sich teils über sehr lange Zeiträume, teils aber auch kurzfristig entwickelt haben. Auch sie sind nicht schriftlich fixiert und tragen, zumal ihre Einhaltung auch nicht vor Gericht einklagbar ist, enorm zur Flexibilität des Verfassungsgefüges bei. Der Bruch einer Konvention kann allenfalls durch die öffentliche Meinung der insgesamt eher konservativen britischen Bevölkerung und Presse geahndet werden. Als Beispiel für solche Konventionen sei hier nur angeführt, dass der Premierminister stets Mitglied des Unterhauses sein soll, dass die Mitglieder der Legislative die Judikative nicht zu kritisieren haben und sich umgekehrt auch die Judikative nicht in die Politik einmischen soll. Ferner soll die Krone von ihrem Recht der Parlamentsauflösung nur nach vorheriger Absprache mit den Ministern und insbesondere mit dem Premierminister gebrauch machen.[13]

2. Das Paradigma der Parlamentssouveränität.

Von diesen drei Quellen sind die Grundprinzipien der britischen Verfassung zu unterscheiden: der „rule of law“ und die Parlamentssouveränität. Der Begriff „rule of law“ umfasst zum einen die klassische Rechtsstaatlichkeit wie wir sie auch in Deutschland kennen, und zum anderen die völlige Gleichheit vor dem Gesetz,[14] die auch für die Regierungsmitglieder und, bezüglich des Zahlens von Steuern neuerdings, auch für die Königin gilt.

Von weit größerer Bedeutung für diese Untersuchung ist jedoch die Parlamentssouveränität. Von großer Bedeutung für die britische Verfassungsgeschichte sollte ihre Beschreibung durch Sir William Blackstone im ersten Buch seiner „Commentaries on the Laws of England“ 1765 werden.[15] Hiernach beinhaltete sie ursprünglich ein Gewalten teilendes Element. Das Parlament, zusammengesetzt aus dem Unterhaus, dem Oberhaus und dem Monarchen war bereits damals höchstes Gesetzgebungsorgan des Landes. Dies wurde eben dadurch legitimiert, dass alle drei, unter einander um Macht und Einfluss konkurrierenden Organe im Parlament vertreten waren. Verzichtet man wie die Briten auf eine kodifizierte Verfassung und auf ein „höheres“ Gesetz, an dem alle anderen Gesetze und Verordnungen zu messen sind, so macht solch eine Regelung unter den oben skizzierten Umständen einer Machtkonkurrenz durchaus Sinn. Denn ein Gesetz brauchte, um Gültigkeit zu erlangen, die Zustimmung aller drei Organe. Dann allerdings kann das Parlament jedes Gesetz erlassen, ja es kann, um ein beliebtes Beispiel zu nehmen, sogar das Rauchen auf den Straßen von Paris verbieten.[16] Allerdings ist es unfähig sich selbst oder ein ihm nachfolgendes Parlament zu binden. Jedes Parlament könnte sich mit einfacher Mehrheit in den beiden Häusern und der Zustimmung des Monarchen von dieser Selbst-Bindung wieder lösen. Jederzeit. Dies macht die Parlamentssouveränität aus.

[...]


[1] Vgl. Stefan Fröhlich, Wie mächtig ist der britische Premier? Neuere britische Forschungsansätze zu einem alten Disput, ZParl 1997, S. 160 - 173 (168).

[2] Vgl. John Kingdom, Government and Politics in Britain. An Introduction, 2. Aufl. Oxford 1999, S. 420 und auch Mackintosh, zitiert in Ferdinand Mount, The British Constitution Now. Recovery or Decline, London 1992, S. 134 f.

[3] Zitiert nach Herbert Döring, Präsidentialisierung des parlamentarischen Systems? Westminster und Whitehall in der Ära Thatcher, in: APUZ 1991, Heft 28, S. 3 – 13 (5); vgl. auch Lord Hailsham, The Richard Dimbleby Lecture, 1976, in: The Listener, 21. Oktober 1976.

[4] Original: „(...) the actual Westminster model is that of an authoritarian single party government in a House of Commons dominated by the Prime Minister and composed largely of disciplines parties (...)“, Lelsie Wolf-Phillips, A long look at the British constitution, in: Pol. Affairs 1989, S. 385 – 402 (400f).

[5] Vgl. Winfried Steffani, Parlamentarische Demokratie – Zur Problematik von Effizienz, Transparenz und Partizipation, in derselbe (Hrsg.), Parlamentarismus ohne Transparenz, 2. Aufl. Opladen 1973, S. 17 – 47 (29 ff).

[6] Vgl. Hättich, Manfred, Lehrbuch der Politikwissenschaft, Bd. 2 Typologie politischer Ordnungen, Mainz 1969, S. 41 – 65.

[7] Vgl. die ausführliche Darstellung von Donald Shell, The Office of Prime Minister, in: Donald Shell / Richard Hodder-Williams (Hrsg.), From Churchill to Major. The British Prime Ministership since 1945, London 1995, S. 1 – 29.

[8] Vgl. Iring Fetscher, Politikwissenschaft Bd 3, Frankfurt a.M. 1968, S. 92.

[9] So geht beispielsweise Hilaire Barnett von einer seit 1066, dem Datum der letzten Eroberung der Insel durch ausländische Mächte, von einer stetigen Entwicklung der britischen Verfassung aus. Vgl. Hilaire Barnett, Constitutional and Administrative Law, 2. Aufl. London 1998, S. 3.

[10] Näher hierzu Christian Graf von Krockow, Edmund Burke, Leben, Werk und Wirkung, in: Iring Fetscher / Herfried Winkler (Hrsg.), Pipers Handbuch der Politischen Ideen, Bd. 4, München Zürich 1986, S. 71-79 (77 ff).

[11] Vgl. ausführlicher zu den Parlamentsakten Stanley de Smith und Rodney Brazier, Constitutional and Administrative Law, 8. Aufl. London 1998, S. 21 – 23.

[12] Vgl. zu diesem Themenkomplex den Überblick bei Michael Allen / Brian Thompson, Cases and materials on Constitutional and Administrative Law, 4. Aufl. London 1996, S. 526 – 597.

[13] Näheres zu den Verfassungskonventionen beispielsweise bei Barnett, S.31 ff.

[14] Eine klassische Analyse bietet Albert Venn Dicey, Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 4. Aufl. London 1893, S. 183-185.

[15] Vgl. Emil Hübner / Ursula Münch, Das Politische System Großbritanniens, Eine Einführung, München 1998, S. 34.

[16] Ivor Jennings (Sir), The Law and the Constitution, 5. Aufl. London 1959, S. 170f.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Inwiefern ist die Qualifizierung des britischen Regierungssystems als 'gewählte Diktatur' zu rechtfertigen?
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Seminar für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar Stellung und Funktion von Staatoberhaupt und Regierungschef im Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
31
Katalognummer
V6375
ISBN (eBook)
9783638139601
Dateigröße
673 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regirungssystem & Großbritannien & Premierminister
Arbeit zitieren
Dominik Bach (Autor:in), 2002, Inwiefern ist die Qualifizierung des britischen Regierungssystems als 'gewählte Diktatur' zu rechtfertigen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6375

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