Die soziale Struktur der Täuferherrschaft zu Münster 1534/1535


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen und Hintergründe für die Errichtung der Täuferherrschaft zu Münster
2.1 Die politischen Hintergünde
2.2 Der verfassungsrechtliche Hintergrund der Stadt Münster
2.3 Die wirtschaftlichen Hintergründe
2.4 Die religiös-konfessionellen Hintergründe
2.5 Während der Wiedertäuferherrschaft

3 Suche nach den Motiven für die Konversion zum Täufertum in Münster

4 Soziale Zusammensetzung des Münsterischen Täufertums
4.1 Zur Quellenlage
4.2 Soziale Zusammensetzung der Täufertum-Anhängerschaft in Münster vor dem Wiedertäuferreich
4.3 Soziale Zusammensetzung der Täufertum-Trägerschaft in Münster nach der Machtübernahme bis zur Eroberung der Stadt

5 Fazit und Ausblick

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Täuferherrschaft zu Münster 1534-1535 hat die Historiker immer wieder beschäftigt. Nicht nur, weil sie in der Zeit der Reformation eine politische Ausnahmeerscheinung bietet, sondern auch, weil durch sie das Ansehen des ganzen Täufertums stark geprägt worden, wenn nicht gar diskreditiert worden ist. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Darstellungen über dieses Thema, insbesondere auch wegen den unterschiedlichen Interpretationen der Sozialstruktur des münsterischen Täufertums, zumeist tendenziös oder von ideologischen Grundeinstellungen der Historiker geprägt.[1] Zudem handelten sie die Täuferherrschaft vor allem auf Basis des Berichtes Hermann Kerssenbroiks ab, der selbst wiederum nicht objektiv urteilte. Eine lange Zeit herrschte daher ein verzerrtes Bild der Täuferherrschaft zu Münster vor, das erst durch die genaueren Betrachtungen von Historikern in der 2. Hälfte des 20 Jahrhunderts berichtigt, zumindest aber aus seinen engen Erklärungsansätzen befreit wurde. Dies bewirkte vor allem die intensive Beschäftigung mit den zeitgenössischen Quellen und der damit verbundene neue Untersuchungsansatz, der auf die soziale Zusammensetzung der Stadt Münster vor und während der Täuferherrschaft abzielte.

Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, den aktuellen Forschungsstand im Hinblick auf diesen neueren Ansatz wiederzugeben. Unumgänglich wird dabei sein, Motive anzugeben, die den Einzelnen oder auch eine Gruppe dazu bewegt haben mögen, zum Täufertum zu konvertieren, um so die sozial-strukturelle Zusammensetzung zu erklären. Dabei lassen sich naturgemäß nur Vermutungen anstellen, da es unmöglich war und ist, den Menschen in die Köpfe zu schauen. Allein die Fakten der ausgewerteten Quellen der Zeit, die Angaben über die soziale Zusammensetzung der Täuferanhängerschaft und die Träger des Täufertums zu Münster machen, können in Verbindung mit weiteren Erklärungsansätzen wie dem zeitgenössischen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Rahmen Indizien für diese Motive liefern.

Es ist aufgrund dieser Aufgabenstellung geboten, den Hauptteil der Arbeit so zu untergliedern, daß zuerst Blicke auf die Rahmenbedingungen, die sicherlich zu der Errichtung der Täuferherrschaft beigetragen haben, und die Motive für die Konversion zum Täufertum geworfen werden. Im Anschluß daran soll die soziologische Zusammensetzung sowohl der Stadt vor dem „Tausendjährigen Reich“[2] wie Münster später genannt werden sollte, als auch während der Täuferherrschaft betrachtet werden. Im Schlußteil wird dann ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben, welche Auswirkungen die Täuferherrschaft auf die unmittelbar Betroffenen hatte.

Die Literatur über das Thema ist umfangreich. Es wird sowohl in größeren Zusammenhängen als Teilaspekt, als auch als Einzelthema in Monographien behandelt. Aufsätze bilden den Grundstock der vorliegenden Arbeit.

Insgesamt kommen die Historiker zu keinem eindeutigen oder endgültigen Ergebnis, was die Fragestellung der vorliegenden Arbeit angeht, sondern widersprechen sich nicht selten gänzlich.[3] Fest scheint jedoch zu stehen, daß die alten Ansichten, wenn nicht im Ganzen falsch, so zumindest aber zu erweitern und zu verbessern waren.

2 Grundlagen und Hintergründe für die Errichtung der Täuferherrschaft zu Münster

2.1 Die politischen Hintergründe

Die politischen Verhältnisse im Stift Münster standen in der Zeit vor der Täuferherrschaft unter Spannung. Schon seit längerer Zeit versuchte sich die Stadt Münster mehr und mehr von ihrem Landesherren, dem Bischof von Münster, zu emanzipieren. Einen markanten Entscheidungspunkt dieser Entwicklung stellten die antiklerikalen Unruhen von 1525 dar,[4] infolge derer der Bischof Zugeständnisse machen mußte.[5] Er verlor so an Autorität, die er aber ein Jahr später durch die Rücknahme der Zugeständnisse wieder herstellte. Der Antiklerikalismus, der sich vermehrt gegen die bischöflichen Vertreter in der Stadt, die Domherren, richtete, verstärkte sich in Münster auf diese Weise jedoch, und wurde später zu einem Grundstock, den die Täufer gerne aufgriffen, da ihre Lehre ebenfalls antiklerikal ausgerichtet war.

Ein weitere Aspekt der politischen Verhältnisse war, daß, nachdem die Stadt Münster mehrheitlich zum Luthertum übertreten wollte oder bereits konvertiert war, der Bischof zunächst dazu überging, die Stadt durch schriftliche Drohungen und Straßensperren unter Druck zu setzen,[6] um den Autoritätsverlust, der die Konversion zum Luthertum bedeutete, zu verhindern. Doch durch den geschickten Schachzug der Münsteraner bischöfliche Räte und Domherren in Telgte nahe Münster als Geiseln zu nehmen,[7] sah der Bischof Franz von Waldeck sich gezwungen am 14.02.1533 den Vertrag von Dülmen zu unterzeichnen[8], der der Stadt Religionsfreiheit gewährte.[9] Münster war nun ganz legitim eine lutherische Stadt.[10] Als nun im Jahre 1533 die Bürgerschaft und große Teile der unteren Schicht sich dem Täufertum näherten, verschärfte sich der Gegensatz zwischen Stadt und Landesherrn erneut. Wieder drohte der Bischof, schritt aber diesmal auch zur Tat, indem er außerstädtischen Besitz von Münsteraner Täufern beschlagnahmte und die Stadt mit einem Sperrungsring umgab. Zwar waren Rat und Gesamtgilde noch nicht vollends für das Täufertum gewonnen, doch bereitete u.a. dieser verschärfte Gegensatz zum Landesherrn und die sich bereits durchgesetzte lutherische Lehre den Weg dafür, daß die Täufer immer stärker ins Gewicht fielen. Rat und Gildenführung, seit 1533 beide vornehmlich lutherisch und seit Anfang 1534 vermehrt täuferisch, waren nicht so sehr wegen des Schutzes der Täufer, sondern eher wegen des Schutzes des gerade erst erfochtenen Luthertums und der Unabhängigkeit der Stadt gewillt,[11] sich gemeinsam mit den „Heiligen“ wie die Täufer sich nannten, gegen den Landesherren zu behaupten.[12] Ralf Klötzer bilanziert: „So war durch die bischöfliche Bedrohung eine Schicksalsgemeinschaft in Münster entstanden, deren Schicksal völlig offen schien.“[13] Politisch kulminierte diese Entwicklung in der Belagerung der Stadt durch Bischof Franz von Waldeck.

2.2 Der verfassungsrechtliche Hintergrund der Stadt Münster

Münsters Verfassung war vor allem durch eine Bipolarität gekennzeichnet. Diese bestand zwischen dem von der Gesamtheit der Steuerbürger über Kurgenossen gewählten Rat und der Gesamtgilde, die über zwei von ihr gewählte, und dem Rat beigeordnete Olderlude Mitspracherecht bei der Stadtpolitik hatte. Honoratioren, Handwerker der Gilde, sowie Bürger, die zwar Steuern zahlten ohne Mitglied einer Gilde zu sein, teilten sich somit die Macht in Münster. Diese Bipolarität in Münster verhalf neuen Strömungen schnell Eingang in den politischen Bereich zu finden,[14] denn die Gesamtgilde war ein gesellschaftliches Gremium, das einen gewichtigen Anteil der Bevölkerung in sich vereinigte. Einzig Besitzlose und keine Steuern zahlende Einwohner der Stadt waren von der politischen Mitsprache ausgenommen.

Die Verfassung wurde zu keinem Zeitpunkt des seit 1525 andauernden Kampfes um die konfessionelle-politische Vorherrschaft in Münster in Frage gestellt,[15] bis Anfang 1534 Jan Matthys und Jan van Leiden in die Stadt kamen[16], und letzterer mit Einwilligung des inzwischen mit Täufern besetzten Rates im Frühjahr denselben auflöste und (s)eine neue Ordnung einführte.[17] Eine Revolution „von unten“ im Sinne einer umstürzlerischen Machtergreifung war die Errichtung der Täuferherrschaft trotz manchem Aufruhrs daher nicht.[18] Wohlaber war die Machtübernahme der Täufer, bzw. die Annahme des Täufertums durch den Einzelnen nicht legal, denn der Vertrag von Telgte erlaubte in der Stadt nur die lutherische Konfession neben der katholischen (s. Kap. 2.1).

2.3 Die wirtschaftlichen Hintergründe

Zu Beginn des 16. Jhr. brach eine allgemeine Wirtschaftskrise über weite Teile Europas herein.[19] Vor allem in den Niederlanden, und somit auch im übrigen norddeutschen Raum, waren die Auswirkungen zu spüren. Viele Stadtbürger, insbesondere die Handwerker, verarmten.[20] Die besitzlose Unterschicht der Städte litt teilweise Hunger, ausgelöst durch mehrere Jahre der Mißernte in Verbindung mit einer überdurchschnittlichen Preissteigerung.[21] Die Hungernden, insbesondere aber die verarmten Stadtbürger suchten in dieser Zeit der Not sich neu zu orientieren, materiell und mental. Nicht anders wird es in Münster gewesen sein, das intensive Handelsbeziehungen zu den wirtschaftlich in Leidenschaft gezogenen Niederlanden pflegte.

2.4 Die religiös-konfessionellen Hintergründe

Durch die politische (Antiklerikalismus, Emanzipation) und wirtschaftliche (Krise) Lage der Stadt war sie prädestiniert für einen geistigen und religiösen Umschwung. Bernhard Rothmanns Predigten in einer Pfarre nahe Münster mußten daher auf fruchtbaren Boden fallen, als er sich immer mehr zum Luthertum bekannte.[22] Weil ihn der Bischof 1531 wegen seiner Predigten und nonkonformen Haltung gegenüber der katholischen Lehre des Landes verweisen wollte, zog Rothmann nach Münster, wo er von einem Teil der Gilden und anderer Bevölkerungsteile, die seine Lehre unterstützten, mit Freuden aufgenommen wurde.[23] Rothmann predigte nun in einer Kirche in Münster, was der Obrigkeit (Rat und Gildeführung)und dem Bischof nicht recht war.[24] Doch Rothmann gewann nach und nach mehr Anhänger, auch in der mittleren Bürgerschicht.[25] Am 15.07.1532 war es gelungen im Rat eine Mehrheit für die offizielle Einsetzung Rothmanns als Prediger an einer Kirche in der Stadt und die Berufung anderer, auswärtiger Prediger nach Münster zu finden.[26] Altgläubige sollten gar ausgewiesen werden: „(...) alle ander, de tegen dat Euangelion und der wairheit leren oft doen, entfach werdenn.“[27] Damit war innerhalb der Stadt selbst das Luthertum durchgesetzt worden. Der Bischof mußte einige Zeit später dieses im Vertrag von Dülmen ebenfalls anerkennen. Münster galt von nun an ganz legitim als lutherische Stadt, und es wäre ihr der nun folgende Konflikt mit dem Bischof eventuell erspart geblieben, wenn Rothmann sich nicht im Laufe des Jahres 1533 dem Täufertum zugewandt hätte[28] und seine bisherige Anhängerschaft auch für die diese Konfession gewann. Der erneute konfessionelle Konflikt machte sich nun fest an der Weigerung Rothmanns und der Wassenberger Prädikanten, die inzwischen die geforderten Pfarrstellen in Münster erhalten hatten,[29] die Kindertaufe zu vollziehen.[30] Gemäß der täuferischen Lehre sollten nur Erwachsene, die bewußt das Christentum annehmen wollten, getauft werden.[31] Diese Weigerung stand aber unter reichsrechtlicher Strafe[32] und war daher für viele Evangelische im Rat und Gildenführung, wegen der Gesetzeswidrigkeit, nicht annehmbar.[33] Nach einigen Querelen, zeitweise versuchter Unterdrückung seitens der Obrigkeit,[34] und unter dem Eindruck der wirtschaftlichen wie politischen Lage der Stadt konnte Rothmann, inzwischen verstärkt durch die Propheten Jan van Leiden (12.01.1534 nach Münster) und Jan Matthys, wiederum die Mehrheit der Stadtbevölkerung für sich gewinnen.[35] Nicht zuletzt dank der Verbindung der melchioritischen Eschatologie, die Rothmann und van Leiden lehrten,[36] mit der verzweifelten Heilssuche[37] der Zeitgenossen, traten die meisten Münsterner im Januar und Februar des Jahres 1534 zum Täufertum über. Und nach der turnusgemäßen Ratswahl im Februar 1534, die einen in der Mehrheit mit Täufern besetzten Rat hervorbrachte, galt Münster als täuferische Stadt.[38] Sie blieb es mehr als ein Jahr.

Während der Täuferherrschaft wurden innerhalb der Stadtmauern andere Konfessionen nicht geduldet.

[...]


[1] Vgl.: Oltmer, Jochen / Schindling, Anton: Der soziale Charakter des Täuferreichs zu Münster 1534/35. Anmerkungen zur Forschungslage, in: Boehm, Laetitia / e.a. (Hrsg.): Historische Jahrbuch, Im Auftrag der Görres-Gesellschaft, Jahrgang 110, München 1990, S. 477-491; & vgl.: Littell, Franklin H.: Das Selbstverständnis der Täufer, Kassel 1966; S. 201-231; & vgl. K I, a.a.O., S. 78. (Die Literaturnachweise in Form von Fußnoten werden wegen Platzmangels bei Kirchhoff von Anfang an: K I, K II, K III, K IV, K V. Der vollständige Literaturnachweis aller Kirchhoff-Fußnoten befindet sich im Literaturverzeichnis, s. Seiten 21-22.)

[2] Schäufele, Wolfgang: Das missionarische Bewußtsein und Wirken der Täufer. Dargestellt nach oberdeutschen Quellen, in: Jacobs, Paul / Kreck, Walter / Locher, Gottfried, W. / Weber, Otto ( Hrsg.): Beiträge zur Geschichte und Lehre der Reformierten Kirche, Band 21, Neukirchen-Vlyun 1966, S. 29.

[3] Siehe Kapitel 4.2 .

[4] Vgl.: Kirchhoff: K II: a.a.O., S. 167ff.

[5] Vgl.: Klötzer, Ralf: Die Täuferherrschaft von Münster. Stadtreformation und Welterneuerung. Reformationsgeschichtliche Studien und Texte Band 131, hrsg. v. Ganzer, Klaus, Bremen / Münster 1992, S. 22; & vgl.: Rammstedt, Otthein: Sekte und soziale Bewegung. Soziologische Analyse der Täufer in Münster ( 1534/35). Dortmunder Schriften zur Sozialforschung, Band 34, hrsg. v. d. Sozialforschungsstelle an der Universität Münster, Köln / Opladen 1966, S. 27ff.

[6] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 32, 33; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 42.

[7] Vgl.: Rammstedt, Otthein: a.aO., S. 42.

[8] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 37; & vgl.: Laubach, Ernst: Die Täuferherrschaft in Münster. Zur Korrektur eines Fernsehfilms, in: Boockmann, H. / Rohlfes, J. / Schulze, W. (Hrsg.): Geschichte in Wissenschaft und Untericht. Zeitschrift des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands, Register des Jahrgangs 45, o.O. 1994. S. 503.

[9] Hiermit waren nur Katholizismus und Luthertum gemeint. Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 38.

[10] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 42. Was sich auch in er Ratswahl vom 13.3.1533 zeigte: überwiegend Reformierte. Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 42.

[11] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 47, 200.

[12] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 62; & vgl.: K V: a.a.O., S. 42. Kirchhoff bemerkt zu dem Bündnis: „Ging es dem Magistrat um die Freiheit der Stadt und den Lutheranern um die Rettung ihrer auseinanderfallenden Kirche, so fürchteten die Täufer das Blutgericht des Landesfürsten.“ Kirchhoff: K V: a.a.O., S. 39f.

[13] Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 62.

[14] Vgl.: Kuratsuka, Taira: Gesamtgilde und Täufer: Der Radikalisierungsprozeß in der Reformation Münsters: Von der reformatorischen Bewegung zum Täuferreich 1534/35, in: Cornelius, A. / e.a.: Archiv für Reformationsgeschichte. Internationale Zeitschrift zur Erforschung der Reformation und ihrer Weltwirkung, Im Auftrag des Vereins für Reformationsgeschichte und der American Society for Reformation Research, Jahrgang 76, Göttingen 1985, S. 264.

[15] Vgl.: K IV: a.a.O., S. 267. Kirchhoff (nach H. Schilling) spricht in diesem Zusammenhang gar von einem „system-immanenten Mechanismus“, womit die Bipolarität der Machtstruktur gemeint ist. Er sei dazu genutzt worden, die Unruhen und Proteste der Jahre 1525-1532 in „legale Bahnen zu lenken.“. Vgl.: Kirchhoff: K IV: a.a.O., S. 254; & vgl.: Kirchhoff: K II: a.a.O., S. 164, 177.

[16] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 58.

[17] Vgl.: K I, a.a.O., S. 69f, 72, 83; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 75.

[18] Vgl.: K I: a.a.O.: S. 2, 84; & vgl. K IV: a.a.O., S. 267. Substanziell waren die Ereignisse in Münster sicherlich eine Revolution, gerade auch für die Zeit, in denen sie stattfanden. Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 14.

[19] Vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 19; & vgl.: Stupperich, Amrei: Das Königreich Zion zu Münster 1534-35, in: Praxis Geschichte, Heft 3/90 (Mai 1990), Braunschweig 1990, S. 31.

[20] Vgl.: Schäufele, Wolfgang: a.a.O., S. 310; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 19

[21] Vgl.: Schäufele, Wolfgang: a.a.O., S. 310; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 20.

[22] Vgl.: K IV: a.a.O., S. 256; & vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 23.

[23] Vgl.: Klötzer, Ralf.: a.a.O., S. 24; & vgl.: K IV: a.a.O., S. 256; & vgl. K II: a.a.O.; S. 171.

[24] Vgl.: Klötzer, Ralf.: a.a.O., S. 28; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 41.

[25] Vgl.: K I: a.a.O., S. 62. Dafür spricht auch die Aufstellung eines Ausschusses seitens der Gilden, der beim Rat die Forderung nach der alleinigen Anerkennung der Reformierten Kirche durchsetzen soll. Vgl. Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 30.

[26] Vgl. Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 30; & vgl.: Laubach, Ernst: a.a.O., S. 503.

[27] Stupperich, Robert (Hrsg.): Die Schriften Bernhard Rothmanns. Die Schriften der münsterischen Täufer und ihrer Gegner I, Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Band XXXII, Münster 1970, S. 86.

[28] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 39f.

[29] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 30.

[30] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 45,48, 201; & vgl.: Laubach, Ernst: a.a.O., S.: 504f.

[31] Vgl.: Schäufele, Wolfgang: a.aO., S. 61; & vgl.: Littell, Franklin H.: a.a.O., S. 80.

[32] Kaiserliches Mandat von Speyer 1529. Vgl.: K IV: a.a.O., S. 264.

[33] Vgl.: K IV: a.a.O., S. 264. Littell weist darauf hin, daß die Reformatoren ja überall zögerten, das bestehende Kirchensystem zu verwerfen, sondern sie arrangierten sich mit der Obrigkeit. Vgl.: Littell, Franklin H.: a.a.O., S. 15.

[34] D.h. Predigtverbot für Rothmann und Ausweisung der Wassenberger Prädikanten. Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 57; & vgl.: Rammstedt, Otthein: a.a.O., S. 45.

[35] So steht auch der Rat hinter ihnen. Vgl.: K I, S. 67ff. Gerade die bedrohlichen Ereignissen vom 29/30.01.1534, sowie 9.-11.02.1534 stiften Solidarität; siehe: K IV: S. 267; & vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 64.

[36] Vgl.: K IV: a.a.O., S. 266; & vgl.: Laubach, Ernst: a.a.O., S. 516.

[37] Vgl.: Rammstedt, Otthein:a.a.O., S. 119.

[38] Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 60, 67f, 79, 203f..
Es hat anscheinend auch weitere, für den Chiliasmus und die Parusie sprechende „Zeichen“ gegeben: Astronomische Ereignisse, Seuchen, Bedrohung durch Türken, Mißernten u.ä. Vgl.: Laubach, Ernst: a.a.O., S. 506; & vgl.: Stupperich, Amrei: a.a.O., S. 31.
Außerdem darf der Einfluß der Entwicklung in den Niederlanden nicht vergessen werden, wo es eine zwar zunehmend unterdrückte aber große Täufergemeinde bereits gab. Münster lag im Einzugsbereich dieser Entwicklung. Vgl.: Klötzer, Ralf: a.a.O., S. 8; vgl.: Schäufele, Wolfgang: a.a.O., S. 28f.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die soziale Struktur der Täuferherrschaft zu Münster 1534/1535
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Das Täufertum zu Münster 1534/1535
Note
1,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
23
Katalognummer
V637
ISBN (eBook)
9783638104227
ISBN (Buch)
9783638636902
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Münster; Täufer; Wiedertäufer;
Arbeit zitieren
Magister Artium Michael Barthels (Autor:in), 2000, Die soziale Struktur der Täuferherrschaft zu Münster 1534/1535, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/637

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