Unternehmenskooperationen in der europäischen Wettbewerbspolitik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

21 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Kooperationen im Wandel.
2.1 Folgen der Globalisierung
2.2 Neue Innovations- und Wachstumsmärkte

3. Die aktuelle kartellrechtliche Behandlung von Unternehmenskooperationen in der europäischen Wettbewerbspolitik nach EG - Vertrag
3.1 Anwendung von EG-Kartellrecht auf Kooperationen.
3.2 Verfahrensrechtliche Regelungen nach EG-Vertrag

4. Das europäische Kartellrecht im Umbruch - das System der Legalausnahme..
4.1 Das Beispiel der Legalausnahme - ein Vorschlag der EU-Kommission
4.2 Eine kritische Analyse der Legalausnahme

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes wurde hauptsächlich das Ziel verfolgt, innerhalb der Europäischen Union (EU) die Wettbewerbsintensität zu steigern und somit auf den verflochtenen Märkten auch in Zukunft ein stabiles Wirtschaftswachstum als Grundlage für Wohlfahrtssteigerungen in allen Mitgliedsstaaten zu garantieren. Ein Wandel der Marktstrukturen und das Zusammenwachsen der verschiedenen Märkte haben Europa vor die Herausforderung gestellt, die richtigen Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen für ein wirtschaftlich vereintes Europa zu schaffen. Mit der Schaffung einer europäischen Wettbewerbspolitik1, orientiert an der in der Vergangenheit erfolgreichen Wettbewerbspolitik verschiedener Mitgliedsstaaten, wurde ein Instrument geschaffen, das dieser wichtigen Aufgabe bis dato Rechnung getragen hat. Die Europäische Kommission2 (EK) mit Sitz in Brüssel hat hier in der Vergangenheit herausragende Arbeit geleistet und erfolgreich dafür Sorge getragen, dass Marktmacht kontinuierlich abgebaut bzw. verhindert wurde. Der zunehmende Wettbewerb sowie die technologische Entwicklung der jüngsten Zeit haben allerdings dazu geführt, dass sich die Umweltsituation für die Unternehmen in den letzten Jahren geändert hat. In diesem Zusammenhang kommt es auf europäischer Ebene, aber auch international, verstärkt zu Kooperationen von Wettbewerbern, die in einzelnen Teilbereichen eine Zusammenarbeit anstreben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Konkurrenten zu verbessern bzw. überhaupt im Markt bestehen zu können. Die Handhabung von Kooperationen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen in der EU ist dabei ein zentrales Element der europäischen Wettbewerbspolitik gemäß des EG-Vertrags, auf das im dritten Kapitel dieser Ausführung vertiefend Bezug genommen wird.

Doch vorerst werden die bereits erwähnten Änderungen der Umweltbedingungen als Mitursache für die stetig zunehmende Anzahl der Kooperationen im zweiten Kapitel genauer betrachtet. Die wachsende Anzahl der Mitglieder der europäischen Union ist sicherlich mitverantwortlich für die enorme Flut der Anmeldung von Unternehmenskooperationen, was dazu führt, dass der Verwaltungsaufwand und damit der zeitliche Aufwand der Prüfung in erheblichem Maße zunimmt. Daraus folgt, dass die betroffenen Unternehmen oft sehr lange auf Entscheidungen aus Brüssel warten müssen und somit den Nachteil haben, sich nicht an die schnell ändernden Umweltbedingungen anpassen zu können. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass eine Reformierung des europäischen Wettbewerbs- bzw. Kartellrechts dringend erforderlich ist, damit die europäische Wettbewerbspolitik auch in Zukunft fähig sein wird, ihre eigentlich primäre Aufgabe, den Schutz und die Förderung des Wettbewerbs in einem vereinten Europa, effektiv durchzusetzen.

Diese Ausarbeitung wird schließlich im vierten Abschnitt dazu dienen mittlerweile vorhandene Schwachstellen bei der Regulierung von Unternehmenskooperationen herauszufiltern, sowie aktuelle Vorschläge für eine Neuorientierung des europäischen Kartellrechts kritisch zu analysieren.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Kooperationen im Wandel

2.1 Folgen der Globalisierung

In diesem Abschnitt werden Gründe aufgezeigt, warum die Anzahl der vertikalen sowie horizontalen Zusammenarbeiten zwischen konkurrierenden Unternehmen besonders innerhalb der EU, aber auch international, in den letzten Jahren stark zugenommen hat und auch in Zukunft mit weiteren Anstiegen zu rechnen ist. So wird besonders auf die Auswirkungen der Globalisierung3 sowie technischer Entwicklungen als Ursachen für Kooperationen eingegangen. Aber auch die Herausbildung neuer Innovations- und Wachstumsmärkte führen zu einer notwendigen Neuorientierung seitens der Unternehmen. Es ist wichtig zu klären, wie diese Faktoren auf das wirtschaftliche Umfeld der Unternehmen wirken, und diese weltweit mit veränderten Rahmenbedingungen konfrontieren und zur Anpassung zwingen. Durch die Veränderung der Rahmenbedingungen und einer gesteigerten Wettbewerbsintensität innerhalb der europäischen Union, lässt sich unmittelbar erkennen, warum in besonderem Maße auch die europäische Wettbewerbspolitik von diesem Wandel betroffen ist, weshalb auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dringend einer Überarbeitung bedürfen.

Unter dem mittlerweile häufig verwendeten Begriff der Globalisierung versteht man im Wesentlichen das Zusammenwachsen von Märkten, was hauptsächlich auf die Liberalisierung des Welthandels zurückzuführen ist, aber auch durch die technische Entwicklung der Informations- und Kommunikationssysteme. Letztere sorgen in erster Linie für eine erhebliche Reduzierung von Transaktionskosten für die Unternehmen. Dies ermöglicht Unternehmen z.B. Standorte einzelner Unternehmenszweige ins Ausland zu verlegen, wodurch räumliche Abhängigkeiten abgebaut werden, was zu einer Internalisierung der Märkte und somit zu einer steigenden Anzahl aktueller und potentieller Wettbewerber führt. Der dadurch erheblich zunehmende Wettbewerbsdruck auf die einzelnen Unternehmen erfordert es, dass die Unternehmen vermehrt durch Formen der Kooperationen4 mit Wettbewerbern versuchen, sich besser am Markt zu platzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern bzw. überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch mit der Konzentration auf entsprechende Kernkompetenzen5 innerhalb der Unternehmung, versuchen die Unternehmen sich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Sie verfolgen damit das Ziel, zumindest in Teilbereichen die Marktführerschaft zu behalten oder zu erlangen, indem alle entsprechenden Ressourcen darauf verwendet werden. Andere Leistungen werden, je nach der strategischen Bedeutung, der Spezifität und Häufigkeit der Transaktionen, durch Kooperationen „outgesourct“, d.h. es werden Kooperationspartner zur Erbringung verpflichtet, oder über den Markt bezogen.

In Europa sind die Märkte der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in den letzten Jahren stetig zu einem großen Binnenmarkt zusammengewachsen und es wurden nach und nach Handelsbarrieren abgebaut, was den Wettbewerb mittlerweile in fast allen Bereichen betroffen und verändert hat. Die Anreize, besonders für horizontale Kooperationen, sind nicht zuletzt dadurch gestiegen, dass durch die Kooperationen von mehreren Konkurrenten der Druck zur eigenen Kooperation intensiver wird. Die empirisch belegte steigende Anzahl von Kooperationen innerhalb der EU bedarf zudem enormer Kapazitäten bei der Prüfung der einzelnen Kooperationsvorhaben, da im Einzelfall genau zu prüfen ist, ob eine Zusammenarbeit von Unternehmen wirtschaftspolitisch wünschenswert ist, also positive Impulse für alle Marktteilnehmer hervorruft, oder dem Wettbewerb schadet.

2.2 Neue Innovations- und Wachstumsmärkte

Auch das Entstehen von neuen Märkten bzw. die Möglichkeit auf bereits vorhandenen Märkten als neuer Marktteilnehmer einzutreten, versetzen die Unternehmen in den einzelnen Branchen in eine neue Lage mit höherem Wettbewerbsdruck. Gerade die Liberalisierung der ehemals staatlich organisierten Monopole, bspw. im Bereich des Telekommunikationssektors, hat die Situation sowohl für neu eintretende, als auch alt eingesessene Betriebe, verändert. Zeitgleich ist es in eben diesen Branchen, nicht zuletzt durch den zusätzlichen Wettbewerbsdruck, zu technischen Innovationen gekommen, die wiederum dazu führten, dass neue Produkte und Dienste am Markt etabliert werden konnten. Aber auch hochtechnologische Branchen, wie die Biotechnologie, welche sich durch extrem hohe Innovationsgeschwindigkeiten, kurze Produktionslebenszyklen sowie extreme hohe Kosten der Forschung auszeichnen, verändern das wirtschaftliche Umfeld zunehmend6. Gerade die hohen Kosten der F&E- Aktivitäten in diesen Branchen veranlassen die dort tätigen Firmen, zu kooperieren, um so das Risiko und die Kosten zu minimieren. Es ist nachvollziehbar, dass insbesondere in diesen Bereichen eine gewisse Flexibilität von notwendig ist, um sich den rasch wandelnden Umweltbedingungen anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben. In diesem Zusammenhang ist die Geschwindigkeit, mit der Informationen erlangt und verarbeitet werden können, von zentraler Bedeutung, begründet darin, dass Informationen im heutigen Wettbewerbsumfeld immer schneller entwertet werden. Ein eventueller Informationsvorsprung kann durch Konkurrenten schnell wieder aufgeholt werden.

Das Verständnis dieser Veränderung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ist wichtig, da hierdurch die Notwendigkeit für eine Anpassung des europäischen Wettbewerbsrecht, konkret des aktuellen EUKartellrechts, hergeleitet werden kann.

3. Die aktuelle kartellrechtliche Behandlung von Unternehmenskooperationen in der EU

3.1 Anwendung von EG-Kartellrecht auf Kooperationen

Die zentralen Wettbewerbsvorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts sind in den Artikeln 81 bis 86 des EG-Vertrages7 erklärt, ergänzt durch verschiedene Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige und Verordnungen, die aktuelle Entwicklungen betreffen. Im europäischen Binnenmarkt hat mittlerweile das europäische Wettbewerbsrecht deutlich an Einfluss gegenüber den einzelnen nationalen Gesetzgebungen gewonnen8. Aufgrund der vielfachen wirtschaftlichen Verzweigungen, ist heute kaum noch eine Vereinbarung, Fusion oder Kooperation in ihren Auswirkungen auf ein einzelnes Mitgliedsland beschränkt. Vielmehr sind oftmals aufgrund der geöffneten Märkte direkt auch andere europäische Unternehmen und Konsumenten betroffen, wodurch das Verhalten einzelner Marktteilnehmer bzw. die Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Firmen, zu einer europäischen Angelegenheit wird. Werden wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Absprachen und Beschlüsse vom nationalem sowie europäischem Kartellrecht verboten bzw. geregelt, müssen die betroffenen Unternehmen beiden gesetzlichen Regelungen nachkommen und die Vorschriften bei ihren Planungen berücksichtigen. Im Fall einer konträren Regelung im nationalen bzw. europäischen Recht hat sich gemäß dem Subsidiaritätsprinzip9 ein Vorrang des Gemeinschaftsrechts durchgesetzt. Die Entscheidung darüber, ob Verstöße gegen Art. 81 Abs. 1 EGV vorliegen, erfolgt zwar dezentral, d.h. den nationalen Wettbewerbsbehörden obliegt die Prüfung, ob seitens einer Unternehmung ein Verstoß vorliegt, die Befugnis für Freistellungen nach Art. 81 Abs. 3 EGV beim Vorliegen von entsprechenden Verstößen liegt aber alleine bei der Europäischen Kommission.

An dieser Stelle werden nun die einzelnen aktuellen Regelungen des europäischen Kartellrechts, die Unternehmenskooperationen tangieren, genauer vorgestellt, um im folgenden vierten Abschnitt die Schwächen einzelner Regelungen aufzuzeigen und verstehen zu können. Im Rahmen des europäischen Kartellrechts werden nach Art. 81 Abs. 1 EGV horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen und abgestimmtes Verhalten generell verboten, wenn sie dem Wettbewerb schaden, ähnlich einem per-se-Verbot10. Der Begriff der Kooperation wird im EG-Vertrag nicht explizit genannt, vielmehr ist im Wortlaut der Gesetze von Kartellen, also formellen Regelungen, und abgesprochenem Verhalten, also geheimen und mündlichen Absprachen, die Rede. Diese sind jedoch mit der Idee des gemeinsamen Marktes nicht konform und daher pauschal nicht zulässig, sofern sie geeignet sind, den Handel in einem oder mehreren Bereichen zwischen den Mitgliedsländern zu behindern oder aufzuheben, wenn also bei einem oder mehreren Unternehmen Machtmacht entsteht. Konkret verboten sind besonders so genannte „hard core restrictions“11, d.h. horizontale Absprachen, die den eindeutigen Zweck verfolgen, den gemeinsamen Markt zu verhindern und getrennte Märkte aufrechtzuerhalten. Dazu gehören insbesondere Preis-, Mengen-, Gebiets- und Quotenabsprachen.

[...]


1 Vgl. Europäischer Gemeinschaftsvertrag (EGV), insbesondere Art. 81 bis 86 EGV.

2 Die Europäische Kommission ist die höchste Wettbewerbsbehörde auf Ebene der EU.

3 Vgl. Diskussionspapier des Bundeskartellamt: „Kooperation zwischen Wettbewerbern - Ist eine Neubewertung erforderlich?“, Oktober 2000, S. 3 ff.

4 auf die unterschiedliche Behandlung verschiedener Formen der Kooperationen innerhalb der EU wird im dritten Abschnitt eingegangen.

5 Vgl. Picot, A./Hardt, P.: Make or buy Entscheidungen, S.630 ff, in: Meyer, H. (Hrsg.) (2001).

6 Vgl. Diskussionspapier des Bundeskartellamt: „Kooperation zwischen Wettbewerbern - Ist eine Neubewertung erforderlich?“, Oktober 2000, S. 23 ff.

7 Vgl. Stober, R.(2003), NBW-Textausgabe: Wichtige Wirtschaftsverwaltungs- und Gewerbegesetze, Berlin, 16. erweiterte Auflage.

8 Vgl. Schmitt, I: Wettbewerbspolitik und Kartellrecht (2001), S.226.

9 Vgl. Artikel 5 Abs. 2 EGV.

10 Vgl. Kirchner, C. (1999): Rechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen: Eine kritische Analyse des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts, in Engelhardt, J. und Sinz, E.J. (Hrsg.): Kooperation im Wettbewerb, Wiesbaden, S. 455 ff.

11 hard core restrictions (hard-core-Kartelle) sind Kartelle im eigentlichen, negativen Sinn, d.h. sie schaden dem Wettbewerb zweifelsfrei.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Unternehmenskooperationen in der europäischen Wettbewerbspolitik
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Genossenschaftswesen)
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
21
Katalognummer
V63523
ISBN (eBook)
9783638565592
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmenskooperationen, Wettbewerbspolitik
Arbeit zitieren
Niklas Hahn (Autor:in), 2003, Unternehmenskooperationen in der europäischen Wettbewerbspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63523

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