Lebenslagen von geistig behinderten Frauen


Vordiplomarbeit, 2006

46 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2.Ausgewählte Definitionen zu geistiger Behinderung
2.1.Definitionsproblematik
2.2 Definition vom Gesetzgeber
2.3 Definition- deutscher Bildungsrat
2.4. Definition der Weltgesundheitsorganisation
2.5 Definition sozialwissenschaftlich
2.6 Begriff geistige Behinderung
2.7 Definition - geschlechtsspezifisch?
2.8 Kritik und Zusammenfassung

3. Frauenforschung und Behinderung

4. Geschlecht und Behinderung

5. Lebenslagen von geistig behinderten Mädchen/ Frauen

6. Frau sein- benachteiligt- behindert

7. Vorbemerkungen zum Interview
7.1. Interview mit geistig behinderten Frau/ März 2006
Gespräch im April 2006 mit Susi und Mutter
7.2. Auswertung des Interviews

8. Depression und geistige Behinderung

9.Umgang mit geistig Behinderten- DDR Zeit

10. Visionen

1. Einleitung

„Die behinderte Person, auch wenn ihre Geisteskraft oder ihre sensoriellen und verstandesmäßigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind, ist es eine vollkommen menschliche Person.“[1] Weise Worte von Papst Johannes Paul II, doch wie oft werden diese Menschen als „Krüppel“, „Schwachsinnige“ usw. in der Öffentlichkeit bezeichnet!

Seit ein paar Jahren arbeite ich mit sozial benachteiligten Mädchen und jungen Frauen im konzeptionell erstellten Projekt „Weiberkram“. Auffällig ist hier bei der geschlechtsspezifischen und geschlechtsbewussten Arbeit, dass die Mädchen im familiären sowie im schulischen Bereich vielfach mit Ausgrenzung und Benachteiligungen zu kämpfen haben. Die traditionellen Rollenbilder greifen zum Teil nicht mehr und werden um so stärker benutzt, da es anscheinend keine neuen Rollenbilder gibt. Frau werden und Frau sein ist ein aktuelles Thema in den einzelnen Kursen. Wie schwierig ist es sich als Mädchen durchzusetzen und zu behaupten? Und wie ergeht es Mädchen und jungen Frauen, die auch noch eine geistige Behinderung haben? Da ich mich sehr für die Belange der Mädchen und Frauen in der heutigen Gesellschaft interessiere, im Mädchenarbeitskreis der Stadt Magdeburg mitarbeite und Frau sein heute für mich ein zentrales Thema ist. Ich wollte ich mich mit Thema: „Lebenslagen von geistig behinderten Mädchen und Frauen“ auseinandersetzen, da ich mich mit diesem Thema noch nicht intensiv auseinandergesetzt habe. Die intensive Auseinandersetzung verbunden mit den Schwierigkeiten der Recherche und die intensiv erlebten Eindrücke beim Interview, führten zum Ergebnis, dass ich die vorgesehene Projektarbeit im Rahmen des Studiums nutzen werde, um im Projekt „Zinnober e.V.“ zu arbeiten.

Literatur zum Thema: Mädchen und junge Frauen mit geistiger Behinderung zu finden erschien mir am Anfang als sehr schwierig. Die spärliche Literatur zeigt deutlich, wie die Stellung der geistig behinderten Frauen heute zu sein scheint.

Dann fand ich eine umfangreiche Forschungsarbeit“[2] von Frau Prof. Ulrike Schildmann, die mich sehr beeindruckte. Ausgehend von dem Forschungsansatz , das sich Frauen und Männer den Anspruch erheben ein gesundes Kind zugebären und Mütter mit behinderten Kindern fragen, ob sie ein solches Kind nicht hätte verhindern können, geht sie diesen Fragestellungen nach. Demnach wären alle betroffenen Menschen mit Behinderung konfrontiert mit der Frage der Existenzberechtigung.

In mehreren Aufsätzen, Publikationen beschreibt sie den Zusammenhang zwischen Normalität, Behinderung und Geschlecht. Ich werde im Verlauf einiges zitieren, jedoch nur eine kleine Auswahl. Ich habe mich für folgende Themenbereiche entschieden:

A- Zu Beginn wählte ich mir geeignete Definitionen aus, um den Begriff: „Behinderung“ deutlich zu machen. Ich bemerkte, dass die gesetzliche Definition, in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderung greift; mit positiven, wie auch negativen Auswirkungen
B- Dann war mir wichtig, Geschlecht und Behinderung im Zusammenhang zu betrachten, um Auswirkungen, im Umgang mit geistig behinderten Mädchen/ Frauen zu erkennen.
C- Die Lebenslagen von geistig behinderten Mädchen und Frauen: Was erfahre ich aus der Literatur ? Was erfahre ich im Interview mit einer geistig behinderten Frau? Für mich eine spannende Auseinandersetzung!
D- Frau sein, behindert, benachteiligt – sollte dann eine geeigneter Abschnitt sein, um alle Recherche, Suche, Freude und Traurigkeit zusammenzufassen.

Ich habe ein Interview mit einer jungen geistig behinderten Frau geführt, um einen kleinen Einblick in die praktische Lebenslage zu erhalten. Nach der Auswertung des Interview blieben dann für mich noch Fragen offen:

1. Was sagt die Literatur zur Konstellation Depression und geistige Behinderung?
2. Wie war der Umgang mit geistig behinderten Menschen- DDR Zeit?

Diese Fragen möchte ich versuchen exemplarisch zu beantworten. Es wurde mir deutlich, dass es noch sehr viele Aspekte gibt, die hier nicht zur Sprache kommen können und dennoch wichtig sind. Wie zum Beispiel: Betreuung in der Wohngruppe, fehlende Ausbildung- was nun?, geistige Behinderung und Erwachsenenbildung, SGB IX und die Umsetzung usw. Ich habe mich nach dem Interview noch einmal auf den Weg der Recherche gemacht, um vom Interview noch zwei relevante Themen kurz und exemplarisch zu bearbeiten. Somit habe ich mir die Behinderung- Down Syndrom näher angeschaut, um soziale und psychologische Aspekte kennen zulernen und den Umgang mit geistige Behinderte in der DDR Zeit darzustellen Anschließend stellte ich für mich Visionen auf, was geistig behinderten Frauen heute brauchen und im Hinblick auf die Arbeit im Projekt „Zinnober e.V.“

Jede Frau besitzt ihre Welt, ihre eigene Landkarte, die für den Anderen nur begrenzt erfassbar ist. Erst wenn wir aufeinander zugehen, uns kennenlernen, versuchen zu verstehen, hineinversetzen in die andere fremde Landkarte, erst dann können wir erahnen, wie die Welt des Anderen aussieht.

2.Ausgewählte Definitionen zu geistiger Behinderung

2.1.Definitionsproblematik

„Die Behindertenstatistik produziert Daten über eine Gruppe von Menschen, die zwar nur knapp zehn Prozent der Gesamtbevölkerung (Deutschland) ausmacht, die aber unter Gesichtspunkten der Produktion gesellschaftlicher Normalität herausragende Bedeutung hat.“[3] Denn auffällig war mir bei der Suche nach Definitionen, dass zwei Kriterien ausschlaggebend sind, um eine Definition von Behinderung zu gewinnen: die Gesundheit und die Leistung. Erwerbsarbeit und Sozialsetzgebung sind sehr dominierend. „Der gesamtgesellschaftliche Reproduktionszusammenhang wird reduziert auf den Bereich der Erwerbsarbeit, in dem Männer als dominante Gruppe erscheinen. Die Lebensbedingungen der männlichen Gesellschaftsmitglieder werden zur Norm erklärt und als normal dargestellt“[4]

Weiterhin wird von einem heterogenen Personenkreis ausgegangen, der sich durch verschiedenste Erscheinungsformen, Merkmale, Schweregrade und Ursachen gekennzeichnet ist. Je nach gesellschaftlichen und kulturellen Formen werden unterschiedliche soziale Wahrnehmungen erfasst und somit definiert. Somit habe ich Definitionen ausgewählt die unserer gesellschaftlichen Situation entsprechend eingesetzt werden und diese nach einander aufgelistet. Definitionen werden immer Bestandteil von Diskussionen sein, um Kritik zu üben, sie zu überdenken und umzuformulieren. Bei der ganzen Auseinandersetzung mit der Definitionsproblematik ist mir wichtig geworden, dass ich frage nach der Definitionsanwendung und ob auf eine Kategorienanwendung nicht verzichten könnte. Wie schnell verfallen Menschen, die über andere Menschen entscheiden müssen, in einen Stigmatisierungsprozess[5], der mehr Schaden als Nutzen bringt? Dennoch kann man auf Definitionen nicht verzichten, denn ohne sie wären keine wissenschaftlichen Erkenntnisse möglich.

2.2 Definition vom Gesetzgeber

Für behinderte Menschen wurden Gesetzmäßigkeiten geschaffen um ihnen Sozialleistungen zu ermöglichen und sie nach eingehender medizinischer Begutachtung, Testung und Diagnosestellung in die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu entlassen.

Der Gesetzgeber :

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“[6]

Wesentliche Kriterien für die gesetzliche Definition von Behinderung sind demzufolge, neben medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen, die Abweichung von gesellschaftlicher "Normalität"[7] in Bezug auf das Lebensalter und die erschwerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zusätzlich wird im Rehabilitationsrecht auf die Schwere der Behinderung verwiesen, die für den Bezug von Leistungen erforderlich ist. Als "schwerbehindert" gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegt. Mit dieser Einstufung, die auf der Basis eines medizinischen Gutachtens erfolgt, verbleibt die wesentliche Definitionsmacht zur Anerkennung als "schwerbehindert" nach wie vor im Bereich der medizinischen Profession.

2.3 Definition- deutscher Bildungsrat

Der deutsche Bildungsrat formulierte 1974

„... wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher.[8]

Hier wird von einem Momentanzustand ausgegangen, der es nicht mehr zulässt, dass auch geistig behinderte Mädchen /Frauen in der Lage sind sich weiterzuentwickeln, indem sie frühzeitig kognitiv gefördert werden.

2.4. Definition der Weltgesundheitsorganisation

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2001 unterscheidet:

„zwischen der ursächlichen Schädigung, der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Aktivität, der Beeinträchtigung der Teilhabe in einem Lebensbereich oder einer Lebenssituation, sowie den Umfeldfaktoren in der physikalischen, sozialen und einstellungsbezogenen Umwelt.

Damit muss eine Schädigung oder eine Aktivitätsbeeinträchtigung nicht zwingend zu einer sozialen Beeinträchtigung und damit Behinderung führen.“[9]

Hiermit soll ein öffentliches Interesse und Bewusstsein entstehen, das durch Fürsorge und sozialpolitische Maßnahmen aufgefangen werden soll. Es kommt klar zur Sprache, dass Behinderte stigmatisiert und teilweise von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Es bietet sich hier die Möglichkeit an die Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Gleichzeitig können so neue Forderungen zur Behindertenhilfe für die Sozialpolitik aufgestellt werden.

2.5 Definition sozialwissenschaftlich

Eine sozialwissenschaftliche Definition die sich besonders der Gruppe der geistige behinderten Menschen widmet, habe ich nach langer Suche doch noch gefunden. Wolfgang Jantzen beschreibt dies wie folgt:„Behinderung als sozialer Begriff bezieht sich zum einen auf einen Prozess sozialer Ausgrenzung und Segregation, hinter dem unterschiedliche ökonomische, soziale, historische und normative Interessen stehen, zum anderen auf individuelle Geschichten biografischer Erschwernisse und Probleme, häufig überlagert durch naturalisierende (z.B. genetische Syndrom) oder individualisierende Ideologien, deren Bezugspunkte Abweichungen von der fiktiven Norm des mitteleuropäischen oder nordamerikanischen Menschen mittleren Lebensalters, mit guter Schulbildung, angemessenem Einkommen und männlichen Geschlechts sind. Dabei seien die Menschen mit geistiger Behinderung in einem besonders hohen Maße „durch Prozesse der Verwundbarkeit gekennzeichnet.[10]

Hier wird deutlich mit welchen Faktoren geistig behinderte Mädchen/ Frauen zu kämpfen haben. Das lässt vermuten, dass diese Mädchen /Frauen schon von frühester Kindheit in ihren verschiedenen Lebensbereichen sich in einem widerspruchreichen Spannungsbogen befinden. Die Begriffsklärung „geistige Behinderung“ wird diesen Spannungsbogen weiterführen.

2.6 Begriff geistige Behinderung

Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens. Im fachlichen Sprachgebrauch werden kognitive Fähigkeiten mehr und mehr von geistigen Fähigkeiten abgegrenzt, um den qualitativen Unterschied zwischen Gehirn und Geist herauszustellen. „Dabei seien die Menschen mit geistiger Behinderung, in einem besonders hohen Maße „durch Prozesse der Verwundbarkeit gekennzeichnet.“[11]

„Geistige Behinderung“ wird bei O. Speck als „Attribut gefasst, das Menschen kennzeichnet, die sich insbesondere wegen der extremen Schwäche ihrer intellektuellen und sozialen Handlungsfähigkeit von den üblichen Formen menschlichen Lebensvollzug deutlich unterscheidet.“[12]

„Geistige Behinderung“ als Begriff oder „Menschen mit geistiger Behinderung„ bedeutet heute, dass Menschen mit der Diagnose geistig behindert schon soziale Ausgrenzung erfahren und erleben. Geistige Behinderung kann daher eher als ein Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse gesehen werden. Sie hängt ab, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: „was ist normal“ und in wieweit werden geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote für diesen Menschen zugänglich gemacht und kommen in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen zur Anwendung.

Festgehalten werden kann, dass „ die geistige Behinderung“ eines Menschen als ein komplexer Zustand aufzufassen ist, der aus dem Wechselspiel zwischen potenziellen Fähigkeiten und den Anforderungen seiner konkreten Umwelt resultiert.“[13] Um dieses anhand der geschlechtsspezifischen Sichtweise zu beleuchten, habe ich nach der geschlechtsspezifischen Sprache gesucht.

2.7 Definition - geschlechtsspezifisch?

Die Homogenität spiegelt sich in den ausgewählten Definitionen wieder. Das, Frauen mit geistigen Behinderung vielleicht andere Bedürfnisse haben wird hier völlig außer Acht gelassen. Der deutsche Behindertenrat ( 05/2005 Stellungnahme) vermisst noch immer eine klare Geschlechterperspektive nach dem Prinzip des „Gender Mainstreaming“. Die von behinderten Frauen in vielen Bereichen erlebte doppelte Diskriminierung macht es notwendig, dass auf die neutrale und eher männliche Sprache verzichtet wird. Viele behinderte Frauen fühlen sich auch deshalb noch isolierter, unsichtbarer , als behinderte Männer. Die Sprache spielt dabei eine wichtige Rolle. So lange Verantwortliche in Gesetzgebungen und in der Politik eine neutrale Sprache verwenden, werden die speziellen Wünsche und Bedürfnisse von behinderten Frauen und Männer übersehen.

In unserer Gesellschaft wird nach wie vor von nichtbehinderten Menschen darüber bestimmt, unter welchen Bedingungen geistig behinderte Menschen leben, welches Maß an Selbstbestimmung sie haben dürfen, in welchen Zusammenhängen sie glücklich zu sein haben, welche Lebensqualität für sie ausreichend ist und wieviel an Freiheit Frau ihnen zusteht oder einschränkt wird. Frauen mit geistiger Behinderung sind abhängig von ihrem sozialem Umfeld. Sexuelles Erleben kann nicht losgelöst von persönlichen Entwicklungen und im Umfeld gemachten Erfahrungen untersucht werden.

Dennoch hat man durch das SGB IX eine Stärkung der Interessenvertretung von behinderten Frauen erhalten. In den Belangen von Frauen mit geistiger Behinderung hat man zukünftig auch zu fragen nach den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen. Doch was brauchen Frauen mit geistiger Behinderung, für Angebote um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Frauen mit geistiger Behinderung müssen Möglichkeiten geschaffen werden, bei denen sie zu Wort kommen dürfen, ohne das sie bevormundet werden. Themen die sie bewegen sollen angesprochen werden, wie zum Beispiel: Bildungsangebote zum Erlernen von Sprache und Wort, Identitätsentwicklung, Auseinandersetzung mit dem eigenem Körperbild, kreative Angebote, Elternschaft und Partnerschaft, selbstständiges Wohnen usw. Die Schwierigkeiten die sich in der Praxis ergeben; Für diese Personengruppe gibt es verschiedene Angebote, die nicht ausreichend genutzt werden. Das Problem wurde mir von der Frau beschrieben, die mit geistig behinderten Frauen arbeitet.

Die Frauen besitzen unzureichende Kenntnisse darüber, was für sie angeboten wird, die Entfernung eine Rolle spielt und sie meistens können sie die Ausschreibung der Angebote nicht selber lesen, um zu verstehen und nicht selber schreiben, um sich anzumelden. Erschreckend war für mich, dass eine nichtbehinderte Frau die jahrelang mit geistig behinderten Frauen arbeitet mir zu verstehen geben wollte, dass diese geistig behinderten Frauen nicht in die Lage versetzt werden, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. „Die Frauen wissen doch nicht, was für Wünsche und Bedürfnisse sie haben.“[14] Das veranlasst mich im nächsten Absatz den Behindertenbegriff und deren Auswirkungen kritisch zu hinterfragen.

[...]


[1] Papst Johannes Paul II, Internationales Symposium : Würde von geistig behinderten Menschen, 2004

[2] Schildmann, Ulrike u.a.; Forschungsansatz Geschlecht, Behinderung, Identität : Ausgehend vom Gen-ethischen Informationsdienst 2000: befindet sich die Gesellschaft auf einem neuem Wege menschlicher Selektion. Die Gesellschaft sei in der Lage, Behinderung und damit behinderte Menschen ( zumindest Neugeborene) zu verhindern.

[3] Schildmann, Ulrike; Normalismusforschung über Behinderung und Geschlecht, Band 4, Leske+ Budrich, Opladen 2004, Seite 12

[4] Schildmann, Ulrike; Normalismusforschung über Behinderung und Geschlecht; Leske+ Budrich, Opladen 2004, Seite 12f

[5] Stigma- Prozesse: treten auf, wo Identitätsnormen wirksam werden. „Dieser Vorgang stellt eine allgemeine soziale Funktion dar.“

[6] Dr. Kossens, Michael u.a., Grundzüge des neuen Behindertenrechts, SGB IX und Gleichstellungsgesetz, C.H. Beck Verlag München 2003, Seite 13

[7] Normalität: Die Rechtsprechung hat wie in der USA auch in Deutschland Einzug gehalten mit der Fragestellung: Die Geburt eines behinderten Kindes als Schaden? Aufgrund der Verknüpfung des behindertenfeindlichen Fragekomplexes wie Schwangerschaft, Gebären und Erziehen von Kindern wird die Identitätsarbeit behinderter Mädchen und Frauen in besonderen Maße irritiert und gestört. Vgl. Schildmann Ulrike Geschlecht, Behinderung, Identität

[9] vgl.Baur, Marieluise; Geistige Behinderung und Gesellschaft; UTZ Verlag München;2003; Seite 19

[10] Wüllenweber, Ernst (Hrsg.); Soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung; Kohlhammer ; GmbH Stuttgart 2004 :Seite 37f

[11] Aufsatz Jantzen Normalismus, 2002, 325

[12] Baur, Marieluise; Geistige Behinderung und Gesellschaft, Herbert Utz Verlag ,

München 2003, Seite 24f

[13] Irblich, Dieter; Menschen mit geistiger Behinderung, Hogrefe Verlag, Göttingen 2003, Seite26f

[14] Zitat von einer Frau die mit geistig behinderten Frauen jahrelang arbeitet.

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Lebenslagen von geistig behinderten Frauen
Hochschule
Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
46
Katalognummer
V63379
ISBN (eBook)
9783638564434
ISBN (Buch)
9783640863976
Dateigröße
623 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebenslagen, Frauen
Arbeit zitieren
Annett Lohmann (Autor:in), 2006, Lebenslagen von geistig behinderten Frauen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63379

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