Geschlossene Systeme öffnen - Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit


Diplomarbeit, 2006

78 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ein Problemaufriss
1.2 Fragestellungen und Zielsetzung

2 Begriffsbestimmung
2.1 Was ist ein System?
2.2 Was ist eine Schule?
2.2.1 Schule als soziales System
2.3 Was ist Jugendarbeit?
2.3.1 Jugendarbeit als soziales System

3 Historische und gesellschaftliche Aspekte zum Verhältnis von Schule und Jugendarbeit
3.1 Differenzierung von Schule und Jugendarbeit
3.2 Zum Verhältnis von Schule und Jugendarbeit seit den 70er Jahren
3.3 Folgen der postmodernen Gesellschaft
3.3.1 Die veränderte Jugend
3.3.2 Veränderungen für das System Schule
3.3.3 Veränderungen für das System Jugendarbeit
3.3.4 Zur Notwendigkeit einer Kooperation der beiden Systeme

4 Öffnung der Systeme - der Weg zur lernenden Organisation
4.1 Was ist eine Lernende Organisation?
4.1.1 Oganisationales Lernen
4.1.2 Wie eine Organisation lernt
4.1.3 Die fünf Disziplinen auf dem Weg zur Lernenden Organisation . Geschlossene Systeme öffnen
4.1.4 Vorteile einer Lernenden Organisation
4.2 Schule und Jugendarbeit als Lernende Organisation?

5 Mit mehr Kooperation gemeinsam neue Herausforderungen bestehen!
5.1 Rechtliche Grundlagen für eine Kooperation
5.1.1 Bundesregelung
5.1.2 Länderregelung
5.1.3 Resümee
5.2 Gemeinsame Handlungsmöglichkeiten von Schule und Jugendarbeit .
5.2.1 Existieren Schnittmengen für eine Zusammenarbeit ?
5.2.2 Schnittmengen für eine Zusammenarbeit suchen
5.2.3 Beispiele für gemeinsame Handlungsmöglichkeiten
5.3 Jugendarbeit und Schule - vom Unterschied profitieren beide
5.3.1 Jugendarbeit verfügt über Lebensräume - Schule benötigt Lebensräume
5.3.2 Schule verfügt über Konzepte - Jugendarbeit benötigt Konzepte
5.4 Stolpersteine - was macht die Kooperation so schwierig?
5.4.1 Zwei unterschiedliche Systeme kommen zusammen
5.4.2 Typische Stolpersteine
5.5 Bedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit
5.5.1 Checkliste zur Planung eines gemeinsamen Projektes
5.5.2 Hilfsmittel der strukturellen Absicherung
5.5.3 Ein gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit
5.6 Kooperation - zum Wohl der Kinder und Jugendlichen
5.7 Modelle aus der Praxis
5.7.1 Schulsozialarbeit
5.7.2 Schülercafé
5.7.3 Tage der Orientierung
5.7.4 Jugendberufshilfe
5.7.5 Schulorientierte Jugendarbeit
5.7.6 Stadtteilbezogene Jugendarbeit Geschlossene Systeme öffnen

6 Schlusswort

7 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Strukturmerkmale der Schule

Abbildung 2: Strukturmerkmale der Jugendarbeit

Abbildung 3: Ebenen der lernenden Organisation

Abbildung 4: „Single-Loop“ und „Double-Loop“

Abbildung 5: Die fünf Disziplinen einer Lernenden Organisation

Abbildung 6: Beispiel für ein Wirkungsziel

Abbildung 7: Vergleichende Darstellung: Schule und Jugendarbeit

1 Einleitung

Mit dem Beginn meiner Leitung des Schülercafés einer Teil Offenen Tür (TOT) in Aachen, konnte ich mir persönlich ein klares Bild über die Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit verschaffen. Das Schülercafé entstand als Kooperationsprojekt zwischen der TOT der evangelischen Kirchengemeinde und der benachbarten Gemeinschafts- hauptschule. Durch meine praktische Tätigkeit im Schülercafé wurde mir sehr schnell bewusst, dass diese Kooperation von Offenheit und Akzeptanz begleitet wurde und somit zum Gelingen des Projektes maßgeblich beitrug. Leider musste ich feststellen, dass sich andere Kooperationsprojekte in der Praxis nicht immer durch partnerschaftliche Zusammenarbeit auszeichnen. Aufgrund dessen beschloss ich, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen einer Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit auseinander zu setzen.1

1.1 Ein Problemaufriss

Die Gesellschaft unterliegt einem rasanten Wandel. Der gegenwärtige gesellschaftliche Umbau, geprägt von den Prozessen der Individualisierung, Pluralisierung und Globalisierung - um nur einige charakteristische Schlagworte zu nennen - nimmt heute Einfluss bis in die letzten Verästelungen der Gesellschaft. Somit hat dieser auch vor Kindern, Jugendlichen und der Schule als die ihr verpflichtete Sozialisationsinstanz nicht Halt gemacht. Gesellschaftliche Modifikationen haben maßgeblich zu einer Verschiebung der Aufgabenverteilung der bisherigen Sozialisationsinstanzen Familie, Schule und Jugendhilfe untereinander beigetragen. Aus diesem Grund lösen sich bestehende Strukturen der einzelnen Systeme auf und müssen neu definiert werden. Dieser Umstand stellt vor allem die beiden Systeme Schule und Jugendarbeit vor neuen Geschlossene Systeme öffnen.

Herausforderungen, denen sie sich stellen müssen, um ihren Fortbestand in der heutigen Gesellschaft zu sichern.2

An Appellen, Schule und Jugendarbeit sollten kooperieren mangelt es in der heutigen Zeit nicht. Immer mehr wird von der Öffentlichkeit ein offenes „aufeinander Zugehen“ der beiden Systeme verlangt. Beide können mit ihren eingefahrenen Strukturen und Konzepten nicht weiter in der bisherigen Form bestehen. Aufgrund dessen wird eine Öffnung der beiden Systeme nach außen hin gefordert. Ein Vorschlag hierzu liegt in der Kooperation beider Systeme. Die Aktualität des Themas wird auch im zwölften Kinder- und Jugendbericht (2005) deutlich.

Das Verhältnis von Jugendhilfe und Schule hat sich seit der öffentlichen Diskussion um das schlechte Abschneiden Deutschlands in der PISA-Studie von einem fast nur in der (sozial)pädagogischen Fachöffentlichkeit diskutierten Thema zu einem Topos von wachsender gesellschafts- und bildungspolitischer Relevanz gewandelt.3

Vor diesem Hintergrund hat die Frage nach einer Kooperation zwischen den beiden Systemen in der letzten Zeit enorm an Bedeutung gewonnen. Die geforderte und anscheinend notwendige Kooperation innerhalb der beiden Systeme muss in Schule und Jugendarbeit jedoch erst noch entwickelt werden.4 Das die beiden historisch völlig unterschiedlich gewachsenen Systeme aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen stärker zusammenarbeiten sollen wird vielfach postuliert. Im Hinblick auf ihre Strukturdifferenzen erweist sich dieses in der Praxis immer wieder als eine Herausforderung. Zudem lässt sich verzeichnen, dass beide Systeme sehr stark auf sich bezogen agieren und die Öffnung nach außen oftmals als große Bürde betrachten. Es zeichnet sich immer wieder ab, dass strukturelle Differenzen und systemische Abgrenzungen die Festlegung und Bestimmung von Möglichkeiten und Grenzen für eine Kooperation erschweren. Ziel einer Kooperation sollte daher sein, dass die unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen von Schule und Jugendarbeit konstruktiv zusammengebracht Geschlossene Systeme öffnen. und gemeinsame Aufgaben bearbeitet werden, sodass beide Bereiche ihre Profile einbringen und im Sinne der Aufgabenstellung ein Synergieeffekt entsteht.

1.2 Fragestellungen und Zielsetzung

Innerhalb dieser Diplomarbeit soll die Öffnung der beiden Systeme Schule und Jugendarbeit näher betrachtet werden. Aus dem zuvor dargestellten Problemaufriss ergeben sich nun folgende Fragen, auf welche die vorliegende Arbeit zu antworten versucht: Warum ist eine Kooperation der beiden Systeme überhaupt notwendig geworden? Ist eine Öffnung der Systeme Schule und Jugendarbeit möglich? Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich durch die Öffnung der beiden Systeme für eine Kooperation?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist es notwendig zunächst die beiden Systeme Schule und Jugendarbeit näher zu betrachten und darüber hinaus die gesellschaftlichen Veränderungen, mit denen sich beide konfrontiert sehen. Vor diesem Hintergrund kann man nun auf die Öffnung der beiden Systeme eingehen und die daraus resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation näher bestimmen.

Das Ergebnis dieser Arbeit stellt keine »Optimierung einer Kooperation« dar, sondern bemüht sich vielmehr um eine kritische Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit und soll darüber hinaus Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die unmittelbar in die Praxis einfließen und somit in einer Zusammenarbeit genutzt werden können. Zudem stellt diese Arbeit keine Aneinanderreihung von Praxisbeispielen dar, von denen es in der Literatur zu dem Thema »Kooperation Schule und Jugendarbeit« schon genügend Ausführungen gibt. Sie möchte vielmehr eine Sichtweise des Themas, mit dem speziellen Fokus auf die Öffnung der beiden Systeme Schule und Jugendarbeit, beleuchten.

Der erste Teil der Arbeit klärt die Begrifflichkeiten des sozialen Systems, der Schule und der Jugendarbeit um im Weiteren die historischen und gesellschaftlichen Aspekte zum Verhältnis zwischen Schule und Jugendarbeit zu skizzieren. Hierbei interessieren im Besonderen die Differenzierung der beiden Geschlossene Systeme öffnen.

Institutionen und die Folgen, die sich für beiden Systeme aus den Modifikationen der postmodernen Gesellschaft ergeben. Der zweite Teil setzt sich mit der Öffnung der Systeme auseinander. Im Besonderen wird hier das Konzept der Lernenden Organisation, als möglicher Ansatzpunkt für eine Öffnung nach außen hin, thematisiert. Im dritten Teil der Arbeit wird zum einen der Frage nachgegangen, worin die gemeinsamen Handlungsmöglichkeiten liegen und wie die beiden Systeme voneinander profitieren können. Zum anderen wird dargelegt, welche Schwierigkeiten sich in einer Kooperation ergeben können.

Die Arbeit richtet sich an Praktiker im Handlungsfeld von Schule und Jugendarbeit sowie an Menschen in beiden Bereichen, die sich für eine Öffnung der beiden Systeme interessieren und einsetzen möchten.

2 Begriffsbestimmung

Im Folgenden werden die für diese Arbeit zentralen Begrifflichkeiten näher erläutert. Zunächst wird auf den Begriff des sozialen Systems eingegangen und dieses mit seinen dazugehörigen Eigenschaften kurz erklärt. Im nächsten Schritt werden die beiden Systeme Schule und Jugendarbeit beschrieben, um ihre Merkmale näher zu beleuchten. Dieses erscheint hilfreich, da sie zentraler Gegenstand dieser Arbeit sind.

2.1 Was ist ein System?

Versucht man den Systembegriff genauer zu bestimmen, erweist sich dieser als sehr vielseitig. Arist von Schlippe und Jochen Schweitzer weisen darauf hin, dass ein System erst dann als solches erkennbar wird, wenn es - durch seinen Beobachter - von einer Umwelt unterschieden werden kann. Dieser entscheidet also darüber, was er als System und was er als Umwelt ansieht. Somit wird eine Unterscheidung darüber getroffen, welche Elemente innerhalb und welche außerhalb des Systems liegen.5

Willke beschreibt daher ein System als

einen ganzheitlichen Zusammenhang von Teilen, deren Beziehung untereinander quantitativ intensiver und qualitativ produktiver sind

als ihre Beziehungen zu anderen Elementen. Diese

Unterschiedlichkeit der Beziehung konstituiert eine Systemgrenze, die System und Umwelt des Systems trennt.6

Für das Verständnis der vorliegenden Arbeit halte ich es für sinnvoll, mich nun mehr auf den Begriff des sozialen Systems nach Luhmann zu beziehen, da dieser auch in den folgenden Kapiteln immer wieder Einzug finden wird. Neben dem Begriff des sozialen Systems existieren in der vorherrschenden Lehrmeinung ebenfalls die Begrifflichkeiten des psychischen und des biologischen Systems, auf die jedoch in der vorliegenden Arbeit nicht näher eingegangen wird. Geschlossene Systeme öffnen.

Ein soziales System lässt sich als eine Einheit beschreiben, die sich durch ihre besondere Art der Sinnverarbeitung von ihrer Umwelt abgrenzt. Durch diese spezifische Sinnstruktur des sozialen Systems wird die Grenzziehung zur Umwelt bestimmt.7 Für Sozialsysteme gilt, dass sie selbstreferenziell, operational geschlossen und autopoietisch sind. Ihre grundlegendste Operation ist die Kommunikation.

Allgemein versteht man unter Referenz das „operative Handhaben einer Unterscheidung“8. Selbstreferenz jedoch bedeutet, dass ein Sozialsystem in seiner Dynamik immer wieder an sich selbst anschließt. Es findet ein ständiges Wechselspiel zwischen der Struktur und dem Prozess der Selbstreferenz statt, da beide ineinander greifen, sich wechselseitig bedingen und zur Folge haben, dass sich das Sozialsystem, indem es auf seine Umwelt reagiert, auf sich selbst regiert.9 Selbstreferenz kann man auch als den Prozess „Sich - von - sich - selbst - Unterscheidens“10 verstehen, welcher wiederum bewirkt, dass Neues in das System hinein gelangen kann.

Da sich soziale Systeme von ihrer Umwelt abgrenzen und sich in ihren Operationen ausnahmslos auf sich selbst beziehen, kann man sie als operational geschlossen bezeichnen. Gleichwohl sind Sozialsysteme umweltoffen. Erst die operationale Geschlossenheit ermöglicht den Austausch zwischen System und Umwelt. Somit sind die Systemgrenzen durchlässig und offen für Anregungen und Anstöße aus der Umwelt.11 Dieser Umwelt-Austausch findet durch strukturelle Kopplung statt. Das System nimmt nur das aus seiner Umwelt für sich auf, was es zur Selbsterhaltung benötigt.

Soziale Systeme sind gleichzeitig autopoietische Systeme. Autopoiese umschreibt die allgemeine Organisationsform, die allen Systemen zugrunde liegt: nämlich die Fähigkeit sich selbst zu produzieren und zu erhalten. Autopoietische Systeme sind so organisiert, dass sie „alle elementaren Einheiten, aus denen sie bestehen, durch ein Netzwerk eben dieser Elemente reproduzieren und sich dadurch von einer

Umwelt abgrenzen.12 - im Fall sozialer Systeme in der Form von Kommunikation. Nach Luhmann werden soziale Systeme durch den Prozess der Kommunikation aufrechterhalten, welcher sich wiederum selber aufrechterhält. Die Merkmale autopoietischer Systeme können am Beispiel einer Zelle veranschaulicht werden: eine Zelle ist in der Lage, die Elemente zu reproduzieren, aus denen sie besteht.Zugleich ist sie durch eine Membrane (Systemgrenze) von der Umwelt abgegrenzt, ohne dass diese starr oder undurchlässig wäre.

Es gibt viele verschiedene Autoren, die sich mit dem Begriff des sozialen Systems auseinander gesetzt haben, wie z.B. Talcott Parsons, Jürgen Habermas, Niklas Luhmann u.v.a. Ich persönlich möchte mich der Sichtweise Luhmanns für das soziale System anschließen, da diese für mich logisch und nachvollziehbar erscheint. Vor allen Dingen in Bezug auf die Anwendung des Begriffs in der vorliegenden Arbeit.

Luhmanns Hauptaussage liegt darin, dass er das soziale System als aus Kommunikation bestehend betrachtet, und ihm die Eigenschaften der Selbstreferenz, der operationalen Geschlossenheit und der Autopoiese zuschreibt.

2.2 Was ist eine Schule?

Wenn man diese Frage stellt, bekommt man je nach der eigenen gemachten Erfahrung ganz unterschiedliche Antworten: Einige werden sich an sehr strenge und schreckliche Lehrer erinnern, an Klassenarbeiten, Strafen, an unpersönlichen und stofforientierten Unterricht. Es werden sehr unterschiedliche Lernerfahrungen vorkommen. Andere erinnern sich an ausgefallene Stunden, an Freunde und Freundinnen, an den Klassenclown, an den Klassenstreber, an Hitzefrei, an den Treffpunkt der Clique, an Schulfeten, an übelgelaunte oder freundliche Hausmeister oder an die viel beschäftigte Sekretärin. Des Weiteren fallen vielleicht Stichworte wie z.B. Lernfabrik, Betonklotz, überfüllte Klassen, Raumnot, Ort von Bildung und Erziehung, Machtapparat der Lehrenden, Vorbereitung auf den Ernst des Lebens usw. Geschlossene Systeme öffnen.

Schule scheint auf den ersten Blick so etwas wie ein Chaos darzustellen, bei dem erst auf den zweiten oder dritten Blick klar wird, was an Struktur existiert. Wenn man also Schule beschreiben will, dann steht man vor einer Ansammlung von Modellen und Erscheinungsformen, sowie Entstehungsbedingungen und ineinander greifenden Bildungssystemen usw.

Schule ist aber zuerst einmal eine gesellschaftlich verantwortete Institution, die zur Bildung und zur Problemlösung dienen soll, denn Menschen sind von Natur aus soziale Wesen, deren Sozialität aber erst noch im Laufe der Kindheit und Jugend ausgebildet werden muss.13

Schulen waren und sind auch heute immer noch Orte der gesellschaftlich geplanten und absichtlichen Bildungsbemühung der älteren Generation an die jüngere, da sie als Institutionen auf bestimmte Techniken des Lehrens und Lernens zurückgreifen und diese versuchen zu reproduzieren. Ebenso wird deutlich, dass die absichtlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen der Schulen durch funktionale Erziehung verändert werden, was bedeutet, dass Schulen als Sozialisationsinstitution sehr vielschichtige Gebilde sind, deren Wirkung dagegen nur sehr komplex wiedergegeben werden kann.

Neben der Funktion der Bildung übernimmt die Schule auch noch andere Aufgaben, wie die der Bildung des individuellen Charakters und der Persönlichkeit sowie die Erziehung und Erprobung demokratischer Fähigkeiten.

„Schule ist also grundsätzlich so etwas wie eine Institution sozialer Beeinflussung der Heranwachsenden und zugleich Einübungsfeld demokratische Möglichkeiten.“14

Zu der Zielgruppe der Schule gehören alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen. Üblicherweise gilt die Schulpflicht vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Durch die Schulpflicht schreibt in Deutschland der Staat - im Gegensatz zu einer Bildungspflicht - sogar vor, wie und in welcher Form Bildung zu erfolgen hat. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in Deutschland unzulässig. Geschlossene Systeme öffnen.

Wenn man nun einzelne Schulen näher betrachtet, wird deutlich, dass jede von ihnen eine Organisation ist, die sich kennzeichnet durch einen klaren Aufbau und Auftrag, sowie durch einen organisierten Stunden- und Arbeitsablauf und einer festgelegten Mitgliedschaft der Lehrer und Schüler15.

Eine weitere Besonderheit der Schule stellt die Ambivalenz zwischen der Freiheit und der Selbstbestimmung der Schüler auf der einen Seite und der Schulpflicht und der Erziehung in der Unterrichtsmethodik auf der anderen Seite dar. Damit Schule als Institution richtig funktionieren kann, muss diese Ambivalenz von jedem Lehrer und jedem Schüler integriert und verarbeitet werden. Schule kann man als staatlich geregelte und beaufsichtigte Institution auffassen, da es im 1. Satz des Grundgesetzartikels 7 heißt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Nähere Bestimmungen zu Schulaufsicht und zum Schulsystem finden sich in den Gesetzen der Länder, denen nach den Grundgesetzartikeln 30 und 70 die staatliche Aufsichtsfunktion und Gesetzgebung zufällt. So finden sich in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung entsprechende Bestimmungen u.a. zu den Grundsätzen der Erziehung, der Schulpflicht, Schulaufsicht, Schulverfassung und Schularten wieder.16 Somit stellt sich nun auch noch die Frage, was denn die Aufgabe dieser Institution mit ihren ausdifferenzierten Organisationen und Organisationsformen ist. Hierbei kommt man auf den Begriff der Allgemeinbildung zu sprechen.

Allgemeinbildung bedeutet nicht nur Bildung für alle Menschen mit den Zielen Selbstbestimmung, Mündigkeit und Solidarität, sondern auch Befähigung zur Auseinandersetzung mit unseren kulturellen Traditionen und unserer medial geprägten Lebenswirklichkeit in symbolischer, ästhetischer und kritisch - kommunikativer Hinsicht und Mobilisierung des humanen Potenzials, um einer Desolidarisierung in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.17

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Strukturmerkmale der Schule

2.2.1 Schule als soziales System

Aus der systemtheoretischen Sicht kann man Schule auch als ein soziales System bezeichnen. Eine Schule ist sowohl selbstreferenziell und operational geschlossen, als auch autopoietisch. Sie hat, um sich von ihrer Umwelt abzugrenzen, systemeigene Grenzen geschaffen, damit sie für ihre Umwelt überhaupt als System Schule erkennbar ist. Sie folgt einer eigenen Sinnstruktur (Aufgabe der Bildung und Erziehung nachkommen) und hält sich durch ihre systeminterne Kommunikation (Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler; Lehrer und Lehrer; Schüler und Schüler usw.) aufrecht.

Durch die geschaffenen Systemgrenzen stellt die Schule ein geschlossenes System dar, welches sich in ihren Operationen ausschließlich auf sich selbst bezieht und dadurch gleichzeitig die Voraussetzung ihrer Offenheit für ihre Umwelt schafft.

Hiermit habe ich kurz aufgezeigt, dass auch die Schule die Eigenschaften eines sozialen Systems aufweist und somit durchaus, als ein soziales System betrachtet werden kann.

2.3 Was ist Jugendarbeit?

Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe und stellt neben der Familie, der Schule und Berufsbildung einen weiteren Bildungsbereich dar. Sie ist ein offener Handlungsbereich mit Lern- und Sozialisationspotenzialen für ihre Adressaten. Prägend für die Jugendarbeit ist sowohl die Orientierung an den Interessen junger Heranwachsender, als auch die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Mitgestaltung und Mitbestimmung der Adressaten.18 Zu den Adressaten der Jugendarbeit zählen alle jungen Menschen unterhalb des

27. Lebensjahres, sogenannte Heranwachsende. Jedoch kann man heutzutage nicht mehr von einer klar definierten Zielgruppe der Jugendarbeit sprechen, da die Grundsituation der Heranwachsenden von Umständen wie „Pluralisierung der Lebensformen“ und „Individualisierung von Lebensführung“19 begleitet wird. Somit besteht eine Aufgabe der Jugendarbeit darin, sich immer wieder neuen jugendkulturellen Lebensräumen zuzuwenden.

Zielsetzung der Jugendarbeit ist es, die Kinder und Jugendlichen zur

Selbstbestimmung zu befähigen, zur gesellschaftlichen

Mitverantwortung und sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.20

Charakteristisch für die Jugendarbeit ist ihre Offenheit für Veränderung und Weiterentwicklung und darüber hinaus die Möglichkeit aus einer ausgebildeten Trägervielfalt auszuwählen.

In der Jugendarbeit gibt es durch die Vielzahl der Verbände und Vereine diverse Formen und Inhalte, wie z.B. jugendkulturelle und freizeitpädagogische Angebote, Präventions- und Aufklärungsarbeit sowie Beratung und Einzelfallhilfe.

Die Aufgaben der Jugendhilfe werden von freien und öffentlichen Trägern wahrgenommen und fast ausschließlich von Ehrenamtlichen erfüllt. Zu den freien Trägern zählen Vereine, Verbände und Jugendinitiativen. Öffentliche Träger sind die Gemeinden, Landkreise, freie Städte, Länder und der Bund. Rechtliche Grundlage der Jugendarbeit ist das SGB VIII. Nach § 1 SGB VIII ist das oberste Ziel der Jugendhilfe - und damit auch gleichzeitig der Jugendarbeit - die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§11 SGB VIII). Zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt ist beizutragen (§ 1 SBG VIII). Die Jugendarbeit der freien Träger ist nach § 12 SGB VIII staatlich zu unterstützen.21 Um noch einmal die Struktur der Jugendarbeit darzustellen, möchte ich hierzu erneut ein Schaubild anführen. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Strukturmerkmale der Jugendarbeit

2.3.1 Jugendarbeit als soziales System

Auch die Jugendarbeit stellt aus systemtheoretischer Betrachtungsweise ein soziales System dar. So möchte ich mich gerne Stefan Böhms Definition von Jugendarbeit anschließen, der mehrere Artikel über Jugendarbeit - aus systemtheoretischer Sicht - geschrieben hat. So schreibt er in seinem letzten Artikel „Genau das ist Jugendarbeit“:

Jugendarbeit ist eine Kommunikation in der Gesellschaft, die Jugendlichen die Wahl zwischen Anschluss oder Nichtanschluss an gesellschaftliche Kommunikation freistellt.22

„Anschluss“ an die Gesellschaft bedeutet für Böhm eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen, Moral und Kultur. Unter „Nichtanschluss“ versteht er den bei sich selbst verweilenden Anschluss an Jugendkommunikation. Weiter beschreibt Böhm in seinem Artikel, dass sich die Kommunikation Jugendarbeit von der gesellschaftlichen Kommunikation unterscheidet. Diese Feststellung weist somit daraufhin, dass das System Jugendarbeit systeminterne Grenzen gebildet hat, um sich von seiner Umwelt abzugrenzen. Ebenso wird damit deutlich, dass es sich bei dem System Jugendarbeit um ein in sich geschlossenes System handeln muss, dass somit auch die Eigenschaften eines sozialen Systems erfüllt.

3 Historische und gesellschaftliche Aspekte zum Verhältnis von Schule und Jugendarbeit

Das Verhältnis zwischen Jugendarbeit und Schule lässt sich historisch gesehen bis zu über 100 Jahren zurück verfolgen. Auf die gesamte Zeitspanne einzugehen, würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit überschreiten. Vielmehr soll zunächst ein kurzer Einblick über die Entstehung der beiden unterschiedlichen Systeme geben und das Verhältnis beider Systeme in den letzen 30 Jahren betrachtet werden, um im nächsten Schritt die postmodernen Veränderungen für die jeweiligen Systeme Schule und Jugendarbeit darzustellen. Im letzten Teil dieses Abschnittes werde ich mich auf die - resultierend aus den gesellschaftlichen Veränderungen - entstandene Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit beziehen.

3.1 Differenzierung von Schule und Jugendarbeit

Erst im Laufe der Jahrhunderte hat sich eine Separierung von Familie, Schule und Jugendhilfe23 herausgebildet. Historisch gesehen fand die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen durch die aktive Teilnahme und Teilhabe am Leben statt. Lernen war somit ein im alltäglichen Leben stattfindender Prozess. Doch durch die Annahme von anteiligen Bildungs- und Erziehungsaufgaben kam es zur Separierung von Aufgaben und die damit verbundene zweckmäßige Differenzierung führte zur Entstehung spezifischer Institutionen. Durch das gemeinsame Lernen kam es zur Konstituierung einer Bildungsinstitution, der Schule, welche die Familie und den gemeinsamen Arbeitsprozess, die bis dahin die Lebensvorbereitung realisierten, zum größten Teil ablöste. Ihre Legitimation gewann die Schule jedoch erst dadurch, dass „die Überlieferung des Notwendigen nicht mehr von Generation zu Generation erfolgen konnte und die schriftliche Form der Überlieferung die mündliche […] ersetzte.“24 Im nächsten Schritt unterzog sich Schule einem langen Ausdifferenzierungsprozess und begann sich sogar schrittweise von innen herauszudifferenzieren.

Daneben entstand auch die Jugendhilfe in den Anfängen des letzten Jahrhunderts. Ihre Grundlage fand sie in dem gesellschaftlichen Strukturwandel und der Entstehung besonderer Problemlagen im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie wurde als ergänzende Institution geschaffen, die für ebenjene Aufgaben zuständig war, die von den Schulen und Familien alleine nicht mehr bewältigt werden konnten. Somit wurden den beiden Institutionen zwei unterschiedliche Funktionen zugesprochen.

Die Schule beschränkte sich auf die Funktion der Vermittlung kognitiven Wissens und statusbegründender Basisqualifikationen, und die […] [Jugendhilfe] wurde im Prozess ihrer Institutionalisierung auf die Funktion einer Behebung partieller bzw. individueller Störungen des Sozialistions- und Integrationsprozesses reduziert.25

Seit der Trennung der beiden Kompetenzbereiche Schule und Jugendhilfe sehen sich die beiden Systeme als autarke und kaum aufeinander bezogene Sozialisationsbereiche an, die ihren eigen Intentionen und Aufgaben nachkommen. Sie fungieren sozusagen als Ergänzung der jeweils anderen Institution und sind somit zwei konträre Systeme, die jeweils andere Intentionen verfolgen, aber einem Adressaten dienen sollen - dem Kind bzw. Jugendlichen.

3.2 Zum Verhältnis von Schule und Jugendarbeit seit den 70er Jahren

In den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es zu verschiedenen Diskussionen zum Thema einer möglichen Kooperation zwischen Schule und Sozialpädagogik. Anlass dieser Auseinandersetzungen waren die Diskussionen um die Bildungsreform mit ihren zahlreichen Zielvorstellungen. Somit kam es in den 70er Jahren zu ersten Projekten der Schulsozialarbeit, die ihren Aufgabenbereich in den Hilfestellungen für integrationsgefährdete und benachteiligte Kinder und Jugendlichen sah.26 Es entstanden die

verschiedenartigsten Projekte, wie z.B. die Hausaufgabenbetreuung, sozialpädagogische Schülerhilfen oder Projekte in sozialen Brennpunkten. In dieser Zeitspanne kristallisierten sich zwei konträre Denkweisen heraus. Zum einen stand die Integration sozialpädagogischer Arbeitskräfte in Schulen zur Diskussion, zum anderen die Einbettung sozialpädagogischer Grundlagen in die Lehrerrolle.27

In den 80er Jahren traten dann zunehmend Phänomene wie Gewalt, Aggressivität und Drogenmissbrauch in den Vordergrund der Schulsozialarbeit. Resultierend aus dem neuen Aufgabenbereich bildeten sich Projekte, die auf die unterschiedlichen Problemlagen zugeschnitten waren. Aber auch die Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher und die dabei auftretenden Probleme rückten in diesem Zeitraum in den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit.

Mit der in den 90er Jahren aufrollenden bildungspolitischen und frauenpolitischen Diskussion sowie den Erkenntnissen über veränderte Lebenslagen und einer immer zunehmenderen individualisierten Gesellschaft, entflammt das Thema der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit mehr denn je. Wenn man nun noch einmal gezielt auf das Verhältnis der beiden Systeme in den letzten 30 Jahren eingeht, kann man feststellen, dass keine wirkliche Annäherung zwischen ihnen stattgefunden hat. Charakteristisch für die Kooperation der beiden Systeme ist, dass sie sich überwiegend auf ihren eigenen Wirkungskreis bezogen haben, anstatt sich dem jeweiligen anderen System gegenüber zu öffnen. Somit kann festgestellt werden, dass die Schule ausschließlich dann zu einer Kooperation bereit war, wenn diese dazu beigetragen hat innerschulische Konflikte zu bearbeiten. Jugendarbeit hingegen war in erster Linie dann zu Kooperationen bereit, wenn sie Bedenken hatte, an den Rand gedrängt zu werden.

[...]


1 Ford, H., ULR: www.zitate-datenbank.service-itzehoe.de [Stand:01.02.2006, 11:26 Uhr]

2 natürlich steht auch die Familie als Sozialisationsinstanz vor neuen Herausforderungen. Hierauf wird in der vorliegenden Arbeit jedoch nicht näher eingegangen.

3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005. S. 461

4 vgl. Deinet, U. 2001a, S.7

5 vgl. Von Schlippe, A./Schweitzer, J. 2003, S.54-55

6 Willke, H. 1993, S.282

7 vgl. Luhmann, N. 1994, S. 94ff.

8 vgl.ebd. S.597

9 vgl. Barthelmess, M. 2001, S.32

10 vgl. ebd. S.32

11 vgl. ebd. S.33

12 Luhmann, N. 1986, S.266

13 vgl. Giesecke, H. 1990, S.112

14 Forker, H./ Schwendemann, W. 1999, S.18

15 In Bezug auf den Lesefluss wird in der vorliegenden Arbeit die maskuline Ausdrucksform verwendet. Aus Gründen der politischen Korrektheit möchte ich jedoch betonen, dass die an und für sich „männlichen“ Formen für beide Geschlechter Bedeutung haben.

16 vgl. Artikel 7-12 der Verfassung für das Land NRW, URL: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.4/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp [Stand: 02.01.2006, 13:23 Uhr]

17 Forker, H./ Schwendemann, W. 1999, S.20

18 vgl. Gernet, W. 2001, 237

19 vgl. Peukert, R. 2002, S.19ff

20 ebd. S. 238

21 vgl. Jugendrecht 2002, S.16-20

22 Böhm, S. 2004, S.452

23 Der hier verwendete Begriff der Jugendhilfe steht gleichermaßen für die Jugendarbeit, da diese ein Teil der Jugendhilfe darstellt. Dies gilt auch für die weitere Anwendung des Begriffs der Jugendhilfe in dieser Arbeit.

24 Prüß, F. 2004, S.102

25 ebd. S.102

26 vgl. Hartnuß, B./ Maykus, S. 2004, S. 28

27 vgl. ebd. S, 28

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Geschlossene Systeme öffnen - Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit
Hochschule
Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
78
Katalognummer
V63127
ISBN (eBook)
9783638562430
Dateigröße
796 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschlossene, Systeme, Möglichkeiten, Grenzen, Kooperation, Schule, Jugendarbeit
Arbeit zitieren
Dipl. Soz.Päd/Soz.Arb. Stephanie Nickel (Autor:in), 2006, Geschlossene Systeme öffnen - Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63127

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