Die Befugnisse der Polizei


Hausarbeit, 2005

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Die Befugnisse der Polizei

1. Identitätsfeststellung

2. Platzverweisung, Aufenthaltsverbote

3. Ingewahrsamnahme, Verbringungs- gewahrsam

4. Personendurchsuchung.

Schlusskommentar

Literatur

Einleitung

Es gibt mehrere Gründe für die Auswahl dieses Themas bzw. für das Interesse daran.

Einige Gründe liegen in meiner persönlichen Einstellung zu Gesetzen etc. sowie deren Einhaltung und in meiner familiären Vorprägung, wie z.B. durch den Beruf meines Vaters, der bei der Kriminalpolizei tätig ist.

Andere Gründe, wie die Jugendgerichtshilfe als mein für die Zukunft gewünschtes Arbeitsfeld, die von mir besuchten Seminare zur Rechtswissenschaft, zum Praxissemester und das Praktikum selbst, münden zusätzlich in die Auswahl meines Studienschwerpunktes, der Kriminalprävention.

Ich möchte beruflich nicht nur mit Kriminalität umgehen, nachdem sie passiert ist, sondern auch präventiv gegen sie arbeiten.

Ich möchte feststellen, ob die zu bearbeitenden Paragraphen in der mir vorliegenden Literatur nur einen repressiven Hintergrund haben oder, ob sie viel mehr der Prävention von Kriminalität dienen.

Ich habe vor, die Bearbeitung der Literatur so aufzubauen, dass eine sinnige Zusammenstellung aus meiner Auslegung des Gesetzestextes und der Auslegung der erläuternden Autoren erfolgreich, über die Einflechtung von Gesetzestext als Fundament, funktioniert.

Vorab frage ich mich, ob das Polizeigesetz NRW ebenso „schwammig“ bzw. „weich“ formuliert ist wie manch andere Gesetze, die voller Kann- und Sollvorschriften sind. Außerdem frage ich mich, wie kompliziert und differenziert es aufgebaut ist.

Die Befugnisse der Polizei

1. Identitätsfeststellung (§ 12 PolG NRW)

„Die Identitätsfeststellung dient dazu, die Personalien einer unbekannten Person festzustellen oder zu prüfen, ob eine Person mit einer Person, deren Personalien bereits bekannt sind, identisch ist.“[1] Überwiegend führt die Polizei Identitätsfeststellungen zur Abwehr von Gefahren durch, es gibt aber mehrere Differenzierungen. Laut der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 PolG NRW muß es sich hier jedoch um eine konkrete Gefahr handeln. Die Abwendung dieser ist, durch die Feststellung der Identität selbst, zwar nicht direkt herbeizuführen, aber oft schafft sie die Möglichkeit für weitere Maßnahmen Dritter.[2] Eine konkrete Gefahr ist z.B. gegeben, wenn die Polizei eine fahrlässige Sachbeschädigung beobachtet: Ist der Geschädigte nicht vor Ort, ergibt sich aus der „... Gefahr, dass [er] seinen Anspruch nicht geltend machen kann...“[3], die Befugnis der Polizei die Personalien aufzunehmen. Hier spricht man auch von dem Schutz privater Rechte, der sich gemäß § 1 Abs. 2 PolG NRW ergibt.[4]

Der § 12 Abs. 1 Nr. 2 ordnet die Identitätsfeststellung an gefährlichen oder verrufenen Orten, was wiederum die Grundlage für Razzien ist. Hier braucht keine konkrete Gefahr oder Straftat vorzuliegen. In diesem Rahmen sind die §§ 4 bis 6 PolG NRW nicht von Belang, da es nicht um die verantwortliche Person an sich geht, sondern darum, dass sie sich an solch einem Ort aufhält. Das berechtigt die Polizei auch zur Feststellung von Identitäten nicht nur in Form einer Sammelkontrolle, sondern auch bei einzelnen Personen. Diese brauchen sich nicht an dem zu kontrollierenden Ort aufzuhalten, es reicht, wenn sie diesen nur passieren.[5] Eine Razzia zur Ausforschung ist nicht gestattet, es müssen die Annahme rechtfertigende Fakten vorliegen, dass dort strafbare Vorgänge ablaufen oder in Zukunft definitiv stattfinden werden.[6]

[...]


[1] TEGTMEYER / VAHLE § 12 PolG NRW, Rn 1.

[2] Vgl. a.a.O., Rn 5.

[3] A.a.O., Rn 6.

[4] Vgl. a.a.O., Rn 6.

[5] Vgl. a.a.O., Rn 7.

[6] Vgl. a.a.O., Rn 8.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Befugnisse der Polizei
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Veranstaltung
Neue Wege im Umgang mit Armut, neue Strategien zur Armutsbekämpfung
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V62700
ISBN (eBook)
9783638558990
ISBN (Buch)
9783638753234
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Befugnisse, Polizei, Neue, Wege, Umgang, Armut, Strategien, Armutsbekämpfung
Arbeit zitieren
Dipl.-Soz.Päd. Mario Kilian Diederichs (Autor:in), 2005, Die Befugnisse der Polizei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62700

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Befugnisse der Polizei



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden