Unterrichtseinheit: Zukunftswerkstatt Europa (9. Klasse)


Unterrichtsentwurf, 2001

34 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


1. Ein­ordnung in den Vor­läufigen Rahmen­plan:

Lern­feld „Die Eine Welt“

- Europa ohne Grenzen?

Probleme im europäischen Einigungsprozess

Inhaltlicher Schwerpunkt:

1. Umbrüche, Konflikte und neue Dimensionen in internationalen Beziehungen
2. Globale Dimension des Friedens – Neue Friedens- und Sicherheitskonzepte, Ursachen des Wettrüstens
3. Probleme und Tendenzen im europäischen Einigungsprozess
4. Möglichkeiten und Schwierigkeiten weltwirtschaftlicher Zusammenarbeit
5. Der Nord – Süd – Konflikt als weltweite Herausforderung

2. Inhalte und Probleme:

- Probleme der Integration von Ost- und Westeuropa (kulturelle Vielfalt, Migrationsprozesse, Wohlstandsgefälle, voneinander lernen), integrationsfördernde und –hemmende Faktoren (politische, ökonomische, historische), Beispiele für europäische Integrationsbemühungen und Widerstände, Aufgaben und Aufbau europäischer Institutionen (EG, Europarat, Europäischer Gerichtshof, KSZE)[1]

Fächerübergreifendes Arbeiten:

Geographie, Klasse 9/10, Themenbereich 2: „Deutschland in Europa“

3. Qualifikationen und Schlüssel­probleme:

Fähig­keit und Bereit­schaft

(1) sich in gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen Zusammenhängen zurechtzufinden;
(2) die neuen Chancen zur Einflussnahme auf gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Strukturen;
(3) in politischen Alternativen zu denken und zu lernen, sich zu engagieren, auch gegen Widerstände Entscheidungen auf demokratische Weise herbeizuführen, in unterschiedlichen sozialen Gruppen mitzuarbeiten und dabei Belastungen auszuhalten;
(4) sich selbst zu verwirklichen;
(5) durch eigenes Verhalten Verantwortung für heutige und künftige Lebensbedingungen mit zu übernehmen.[2]

4. Lern­ver­fahren und Methoden:

Hand­lungs-, Problem- und Produkt­orientierung des Lernens durch diskursive Methode (Gespräche, Kolloquien usw.)

hier: Zu­kunfts­werk­statt

4.1 Literatur­hin­weis:

Jungk/Müller, Robert/Norbert R.: Zu­kunfts­werk­stätten. Heyne-Bücher Ver­lag.

4.2 Zu­kunfts­werk­satt - was ist das für eine Methode ?

- sehr teilnehmerorientiert und aktivierend;
- Praxis von Unterricht und simulativem Handeln;
- simulatives Handeln spielt oft außerhalb der Schule eine wichtige Rolle;
- kommt aus dem militärischen Bereich - Planspiel;
- Zukunftswerkstatt ist eine Großmethode oder auch Makromethode genannt;
- Methodentraining mit Schülern, enthält auch eine Reihe von Kleinmethoden;
- Methode kommt aus den Bürgerinitiativen und -bewegungen;
- sie ist ein Demokratisierungselement;
- Entwicklung von Idee für die Zukunft >> Vorschläge, neue Gedanken;
- zentrales Werkzeug: Kreativität und Realität.

4.3 Zu­kunfts­werk­statt

Rahmen­thema: Europa

aktuelle Probleme:

- analysieren
- bewerten
- kritisieren

Wie sieht Europa im Jahr 2020 aus?

- oft agieren, aber auch reagieren ist not­wendig;

Was kann man ver­ändern?

- basisdemokratisch;
- integrativ, sozial-inhaltlich neue Zusammenhänge schaffen;
- ganzheitlich: alle Sinne, Wahrnehmungen und Talente einbringen;
- kreativ sein;
- kommunikativ und provokativ - Gruppenprozess;

4.4 Die Phasen der Zu­kunfts­werk­statt

I. Vorbereitungsphase

Erläuterung der Methode „Zu­kunfts­werk­statt“ gegen­über den Teil­nehmer/innen!

II. Kritikphase

1. Sich kurz fassen!
2. Diskussionsverzicht!
3. Themenbezug wahren!

III. Phantasie­phase

1. Strenges Kritikverbot!
2. Diskussionsverbot!

IV. Ver­wirklichungs­phase

1. Sich kurz fassen!
2. Themenbezug wahren!

V. Brain­storming­regeln:

1. Kritik findet erst später statt!
2. Freies Gedankenspiel ist willkommen und sollte gefördert werden!
3. Erwünscht sind möglichst viele Vorschläge!
4. Jede/r Teilnehmer/in kann Vorschläge „weiterspinnen“!

a) Problemansatz
b) Problemlösungsvorschläge
c) Problemdurchdringung
d) Problemzeitdurchsetzung

VI. Nachbereitungsphase

Diese Phase kann auch zu einem späteren Zeit­punkt statt­finden.

4.5 Die Phasen der Zu­kunfts­werk­statt mit Doppel­spirale

siehe An­lagen 1 bis 4

4.6 Analyse der Rahmenbedingungen/Bedingungsfeldanalyse:

Die im folgenden dargestellte Unterrichtseinheit findet in einem neunten Schuljahr der Ehm Welk - Gesamtschule statt, in der Angermünde, einem Ort mit ca. 12000 Einwohnern.

Die zu unterrichtende Klasse setzt sich wie folgt zusammen:

Mädchen Jungen

Klasse: 13 17

Der Unterricht findet im Fachbereich Politische Bildung im Klassenverband statt.

Die Klassenlehrerin übernahm die Klasse in der Regel bereits in der Klassenstufe 7.

Es gibt in dieser Klasse einige Problemschüler, deren Verhalten zu beobachten ist und auch bei der Planung und Durchführung der Unterrichtseinheit berücksichtigt werden muss.

Mit den Sozialformen Partnerarbeit, Kreisgespräch, Projektarbeit und Gruppenarbeit sind die Schüler teilweise vertraut.

Die Methode „Zukunftswerkstatt“ ist den Schülern nicht bekannt und muss also eingeführt werden und anhand eines Beispielthemas mit ihnen ausprobiert bzw. geübt werden.

Die gesamte Schule ist großzügig angelegt und ausreichend ausgestattet.

Die Räumlichkeiten für Gruppen- bzw. Projektarbeit stehen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, da die Schule z. Zt. mehr Klassen hat, als sie eigentlich aufnehmen sollte.

Das Kollegium, welches aus über 30 Pädagogen besteht, arbeitet gut zusammen. Die Lehrer/innen kennen noch nicht die Methode der Zukunftswerkstatt.

4.7 Sachanalyse:

EINLEITUNG

Europäische Union (EU), Verbund europäischer Staaten, gegründet durch den Vertrag von Maastricht (offiziell: Vertrag über die Europäische Union, kurz: EU-Vertrag), den die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) am 7.Februar 1992 unterzeichneten und der am 1.November 1993 in Kraft trat.
Die EU gründet auf den Europäischen Gemeinschaften, die in ihren Aufgaben und Kompetenzen durch den Vertrag von Maastricht tief greifend modifiziert und um die gemeinsamen Politikfelder Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) von einer primär wirtschaftlichen zur politischen, zur Europäischen Union erweitert wurden. Ziel der EU ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes mit freiem Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und die Vertiefung der politischen Integration ihrer Mitglieder.

Der EU gehören 15Staaten an: die zwölf Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien sowie seit dem 1.Januar 1995 Finnland, Österreich und Schweden. Die Mitgliedsstaaten der EU sind weiterhin selbständige und souveräne Staaten, haben sich aber für bestimmte Politikbereiche zu einer gemeinschaftlichen Politik bzw. zur Abstimmung ihrer Politiken verpflichtet und unterliegen in manchen Bereichen der Rechtssetzungskompetenz der EU.

Die EU ist eine supranationale Organisation, jedoch keine auf internationaler Ebene anerkannte juristische Person, so dass z.B. Verträge mit Drittländern weiterhin im Namen der EG abgeschlossen werden. Sie ist gekennzeichnet durch das Nebeneinander von supranationaler Rechtssetzung und Zusammenarbeit auf Regierungsebene bei gleichzeitig noch wenig ausgeprägter demokratischer Legitimation. Die Politikbereiche sind je nach ihrer Relevanz für die gemeinsamen Aufgaben und Ziele unterschiedlich stark vergemeinschaftet, d.h. der Rechtssetzung der Gemeinschaftsorgane unterworfen, und verlangen je nach dem Grad der Vergemeinschaftung die Übertragung nationaler Souveränitätsrechte auf die Gemeinschaft.

DIE DREI PFEILER DER EU

Die EU als das gemeinsame politische Dach der europäischen Integration basiert auf drei so genannten Pfeilern: auf der EG als dem ersten und wichtigsten Pfeiler und wirtschaftlichen Fundament, auf der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als dem zweiten und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) als dem dritten Pfeiler. Der erste Pfeiler repräsentiert die vergemeinschaftete Dimension, der zweite und der dritte Pfeiler sind auf der Ebene der Regierungszusammenarbeit angesiedelt.

Europäische Gemeinschaft

Die Europäische Gemeinschaft (nicht zu verwechseln mit den Europäischen Gemeinschaften) wurde durch den TitelII des EU-Vertrages („Bestimmungen zur Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft”) aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschaffen und gegenüber der EWG mit weiter reichenden Kompetenzen und Aufgaben ausgestattet. Aufgabe der EG ist laut dem reformierten EWG-Vertrag (EG-Vertrag) die Errichtung des Binnenmarktes und die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion – die Kernstücke der EU überhaupt – sowie darauf aufbauend die Sorge um eine „harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen,… den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten”. Die Kompetenzen der EG konzentrieren sich entsprechend auf den wirtschafts- und finanzpolitischen Bereich: die Ausgestaltung des am 1.Januar 1993 in Kraft getretenen Binnenmarkts, die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, die mit der Einführung des Euro in elf der 15EU-Staaten am 1.Januar 1999 die dritte und letzte Stufe erreichte (siehe Europäische Währungsunion), die gemeinsame Agrarpolitik, die etwa die Hälfte des gesamten EU-Haushaltes beansprucht, die gemeinsame Strukturpolitik inklusive der Verwaltung der Strukturfonds etc. Je nach Bereich verfügt die EG über mehr oder weniger weit reichende, von den Mitgliedsstaaten übertragene Rechtssetzungskompetenzen. Besonders in den in hohem Maße vergemeinschafteten Bereichen, in denen sich die Mitglieder zu einer „gemeinsamen Politik” verpflichtet haben – wie etwa der Wirtschafts- und Währungsunion und der gemeinsamen Agrarpolitik – können die Organe der Gemeinschaft Recht setzen, das unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten und alle natürlichen und juristischen Personen der EU gilt, ebenso wie für die Gemeinschaft und ihre Organe selbst. Neben diesen so genannten Verordnungen kann die Gemeinschaft auch Richtlinien erlassen, ebenfalls rechtsverbindliche Anordnungen, die von den Mitgliedern in jeweils nationales Recht umgesetzt werden müssen. Durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam wurden die Kompetenzen der EG in einigen Bereichen deutlich erweitert, z.B. in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik (so wurde durch die Aufnahme des Sozialabkommens in den Amsterdamer Vertrag eine gemeinsame Sozialpolitik institutionalisiert), in der Umweltpolitik sowie im Hinblick auf die Transeuropäischen Netze und die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung. Durch den Amsterdamer Vertrag wurden zudem einige wichtige Aspekte aus dem dritten Pfeiler in die Kompetenz des vergemeinschafteten Bereichs übertragen, und zwar die Asyl-, die Flüchtlings- und die Visapolitik, die Außengrenzenkontrollen, die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die Bekämpfung von Betrügereien zu Lasten des EU-Haushaltes (TitelIV des revidierten EG-Vertrags).

Bei all ihren Tätigkeiten und Initiativen folgt die Gemeinschaft dem im EG-Vertrag festgeschriebenen Prinzip der Subsidiarität, d.h., sie wird in Bereichen, für die nicht ausschließlich sie zuständig ist, nur dann tätig, wenn ein Vorgehen der Gemeinschaft wirksamer ist als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Daneben unterliegt die Tätigkeit der Gemeinschaft den Prinzipien der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, d.h., ihre Maßnahmen dürfen nicht über das zur Verwirklichung der Vertragsziele Notwendige hinausgehen. Durch diese Maximen soll eine möglichst große Bürgernähe bei den Entscheidungen gewährleistet und Zentralismus und Bürokratie in einem angemessenen Rahmen gehalten werden.

[...]


[1] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Vorläufiger Rahmenplan. Politische Bildung, Sekundarstufe I, Juni 1996, S. 31.

[2] Ebda., S. 6.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Unterrichtseinheit: Zukunftswerkstatt Europa (9. Klasse)
Hochschule
Universität Potsdam  (Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Politische Bildung Gesamtschule
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2001
Seiten
34
Katalognummer
V6226
ISBN (eBook)
9783638138505
Dateigröße
676 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Umfangreicher Unterrichtsentwurf mit einer detaillierten Planung von 10 Stunden zum Thema Zukunftswerkstatt Europa. 449 KB
Schlagworte
Unterrichtseinheit, Zukunftswerkstatt, Europa, Klasse), Politische, Bildung, Gesamtschule
Arbeit zitieren
Jürgen Eckert (Autor:in), 2001, Unterrichtseinheit: Zukunftswerkstatt Europa (9. Klasse), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6226

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