Eine polizeipsychologische Betrachtung zum Zusammenhang von psychischen Störungen und Aggressionen


Diplomarbeit, 2005

54 Seiten, Note: 14,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Zur Einleitung: Ziel dieser Betrachtung

2. Der Begriff Aggression – eine Definition

3. Art und Häufigkeit - Kontakte mit psychisch Gestörten

4. Relevante psychische Störungen – ein Überblick
4.1 Substanzinduzierte Störungen
4.1.1 Alkohol
4.1.2 Andere Substanzen
4.2 HOPS- Das hirnorganische Psychosyndrom
4.3 Schizophrenie
4.4 Affektive Störungen
4.4.1 Depressionen
4.4.2 Manie
4.4.3 Suizidalität
4.5 Persönlichkeitsstörungen
4.5.1 Antisoziale Persönlichkeitsstörungen
4.5.2 Borderline – Persönlichkeitsstörungen
4.5.3 Histrionische Persönlichkeitsstörungen
4.5.4 Narzisstische Persönlichkeitsstörungen

5. Psychische Störungen und Aggressionen – Resümee

6. Psychisch Gestörte und Polizeibeamte – die Interaktion

7. Abschlussbetrachtung

Anhang / Fremdwörterverzeichnis

Literaturverzeichnis

ABKÜRZUNGEN

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Zur Einleitung: Ziel dieser Betrachtung

Die großen Ungerechtigkeiten gehen von denen aus, die das Übermaß verfolgen, nicht von denen, die die Not treibt.

Aristoteles

Der polizeiliche Alltag ist geprägt von aggressiven Situationen mit Personen im Ausnahmezustand. Um die Eskalation einer Situationsdynamik zu verhindern und die körperliche wie seelische Gefährdung aller Beteiligten so gering wie möglich zu halten, ist die Vermittlung von psychologischen Erkenntnissen in Aus- und Fortbildung an die Einsatzkräfte der Polizei ein wichtiger Faktor, um deeskalierende Verhaltensweisen zu verinnerlichen. In dieser Arbeit wird die Problematik der Erkennung und des Umgangs mit psychischen Störungen in Bezug auf Aggressionen näher betrachtet.

Die Darstellung von psychischen Störungen soll dem psychiatrischen Laien dazu verhelfen, ein besseres Verständnis im Umgang mit Aggressionen bei psychisch Gestörten zu entwickeln.

Die Arbeit konzentriert sich auf die Kontakte der Schutzpolizei mit dem Bürger, da uniformierte Polizeivollzugsbeamte (PVB)[1] in der Regel als erste eingesetzte Kräfte auf aggressive psychisch Gestörte treffen werden. Auch PVB der Kriminalpolizei können als Kriminaldauerdienst oder im Rahmen von Ermittlungen mit Bürgern in Erstkontakt treten, die sich in eine Phase akuter Aggression hinein begeben oder bereits befinden, und dessen Hintergrund psychische Erkrankungen darstellen.

Es hat in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Studien zum Zusammenhang von psychischen Störungen und Aggression gegeben. Lange Zeit ging die Fachwelt, basierend auf der Studie von Böker und Häfner davon aus, dass psychisch Kranke nicht überdurchschnittlich gewalttätiger sind als psychisch Gesunde.[2] In einer aktuellen Studie von Litzcke[3] wurde dieses Thema, insbesondere in polizeilichem Kontext, durch Heranziehung vielfältiger Studien der letzten Jahrzehnte differenzierter betrachtet.

Der Autor dieser Arbeit hat in seiner achtjährigen beruflichen Tätigkeit als Rettungsassistent verschiedene psychische Notfallsituationen mit aggressiven Patienten erlebt. Bei Zwangseinweisungen aufgrund einer psychischen Erkrankung oder bei alkoholisierten Patienten war zur Eigensicherung eine Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei erforderlich. Wichtigstes Mittel, um die Situation gewaltfrei zu klären, war die Kommunikation mit dem psychisch Gestörten durch eine kooperative Gesprächsführung und eine flexible Verhaltensweise. Die Überzeugungsarbeit bei psychisch Gestörten, sich einer psychiatrischen Behandlung zuführen zu lassen, verlangte viel Verhandlungsgeschick.

Die Arbeit im Rahmen von Polizeieinsätzen stellt sich im Vergleich zum Rettungsdienst komplizierter dar. Die eingesetzten PVB können für den psychisch Gestörten subjektiv eine große Bedrohung darstellen, da sie als Ordnungshüter für einen Zustand stehen, der von den psychisch Gestörten nicht nachvollzogen werden kann. Der PVB muss beruhigend auf den psychisch Gestörten einwirken können und gleichzeitig strafrechtliche Tatbestände unter Berücksichtigung der Eigensicherung aufklären.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, ob eine erhöhte Aggressionsbereitschaft bei psychischen Störungen vorhanden ist, und ob man die Aggressionen erkennen und kontrollieren kann.

2. Der Begriff Aggression – eine Definition

Aggression [ist] eine ein Objekt bzw. eine Person schädigende oder beeinträchtigende Handlung bzw. eine Handlung, die einen solchen Schädigungsvorgang intendiert.[4]

Bei Aggressionen muss zunächst erläutert werden, dass es Unterscheidungen in verbale, körperliche und verdeckte oder phantasierte Aggression gibt. Sie kann eine negative, von der jeweiligen kulturellen Gemeinschaft missbilligende Handlung darstellen oder positiv, weil gesellschaftlich akzeptiert, sein. Es wird unterschieden in affektgesteuerter Aggression, die aufgrund der Stimmungslage einer Person plötzlich auftritt, und instrumenteller Aggression, eine aufgrund von Kalkulationen eingesetzte geplante Handlung zum Erreichen abgesteckter Ziele.[5] Diese Aufzählung ist nicht abschließend und beschreibt nur Verhaltensweisen. Es ist letztlich abhängig von dem Wertesystem des Beurteilers, ob eine Handlung zwischen zwei Personen eine Aggression darstellt.

Erklärungsmodelle der Psychologie zu den Entstehungsbedingungen und deren Prozesse von Aggressionen sind zahlreich. Eine der ersten psychologischen Theorien beruht auf den triebtheoretischen Überlegungen von Sigmund Freud, der in zwei Erklärungsansätzen zunächst den Sexualtrieb, danach den Todestrieb für die Entstehung von Aggressionen verantwortlich machte. Weitere Modelle sind die Frustrations-Aggressions-Hypothese nach Dollard, die Bedeutung aggressiver Hinweisreize nach Berkowitz oder die soziale Lerntheorie nach Bandura.[6]

Neuere Erklärungsansätze versuchen, neben den psychodynamischen und lerntheoretischen Modellen die Dynamik der Interaktion aggressiven Verhaltens zwischen zwei Personen näher zu analysieren. Dies wird in dem Modell sozialer Informationsverarbeitung von Crick und Dodge oder in dem sozialinteraktionistischen Modell von Tedeschi und Felson deutlich. Danach lässt sich Aggression als eine soziale Interaktion beschreiben, die folgende Elemente aufweist.

[Zum einen benötigt sie] mindestens zwei Protagonisten, die einander wechselseitig beeinflussen, die in einer bestimmten Relation zueinander stehen,[und zum anderen müssen diese] [...] sich in einem bestimmten Kontext begegnen.[7]

In der Erforschung biologischer Erklärungsansätze geht man davon aus, dass sich das Gehirn in seiner kindlichen Entwicklung an eine bedrohliche Umgebung mit Gewalt, übermäßig harten Erziehungsmethoden und sensorischer Deprivation, also Elementen aus der Theorie des sozialen Lernverhaltens, physisch anpasst. Es wird die Produktion zweier Schlüsselchemikalien, Serotonin und Noradrenalin, durch die Umwelt beeinflusst. Diese Neurotransmitter hängen mit gewalttätiger Aggression zusammen und können bei genetisch dafür anfälligen Kindern eine Neigung zu krimineller Gewalttätigkeit und damit Aggression verstärken.[8]

Es wurde erforscht, wie durch genetische Faktoren und durch Einflüsse in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren die biologische Reaktionsfähigkeit des Gehirns auf potenziell aggressionsauslösende Reize festgelegt wird. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist Stress. Der Psychologe F.Lösel ist der Auffassung, dass biologische Dispositionen, psychologische, situative und soziale Faktoren zusammengebracht werden müssen, um Gewaltkarrieren mit ihren Aggressionen zu verstehen.[9]

3. Art und Häufigkeit - Kontakte mit psychisch Gestörten

Der Kontakt zwischen PVB und psychisch Gestörten wird statistisch zum einen mangels Dokumentation nicht erfasst. Zum anderen stellt sich die Frage, ob psychische Störungen von den Einsatzkräften als solche wahrgenommen werden.

Die Wahrscheinlichkeit, im dienstlichen Kontakt psychisch Kranke anzutreffen, liegt für Polizeibeamte in der Größenordnung von einem Viertel bis einem Drittel aller Bürgerkontakte.[10]

Die Schätzung basiert auf der Annahme, dass psychisch Gestörte und psychisch Gesunde gleich viel Kontakt mit der Polizei haben. Doch bei vielen kategorisierten Kontakten mit Personen wie z.B. Familienstreitigkeiten, Alkoholabhängigkeit, oder Suizidgefährdung sind psychische Störungen der Anlass der Situation. Somit ist eine Schätzung von Kontakten zwischen Polizei und psychisch Kranken von rund 25 % aller Kontakte zwischen Polizei und Bürgern eine konservative Annahme und dürfte die Untergrenze darstellen. Der Rettungsdienst trifft in ähnlichen Fällen auf psychiatrische Akutsituationen wie die Polizei.

Neben dem Anstieg der Lebenserwartung der Bevölkerung (Multimorbidität), der Zunahme von Patienten mit Suchtproblemen (Alkohol-, Medikamenten-, und Drogenabhängigkeit) ist die Dezentralisierung der Psychiatrie hin zu einer ambulanten Versorgung der psychisch Kranken eine Ursache für ansteigende Konfrontationen mit psychiatrisch kranken Personen.[11]

In Untersuchungen aus dem Bodenseeraum bzw. aus Hamburg stellt eine psychiatrische Notfallsituation mit 10 % die dritthäufigste Einsatzindikation für den Notarzt dar.[12] Unbeachtet sind die Einsätze, bei denen das nichtärztliche Rettungspersonal in eigener Verantwortung sogenannte „hilflose Personen“ mit psychiatrischen Grunderkrankungen, teils mit Hilfe der Polizei, in das Krankenhaus transportiert. Die Tendenz dieser Einsätze ist steigend.[13]

Der Kontakt zwischen Personen mit psychischen Störungen und der Polizei hat also eine erhebliche Relevanz für die Polizeiarbeit.

Eine Studie der FH Villingen-Schwenningen, FB Polizei ergab, dass drei typische Alltagssituationen in der Polizeiarbeit unter Beteiligung psychisch Gestörter hervorzuheben sind: Familienstreit, Alkohol- und Drogenmissbrauch und hilfsbedürftige psychisch Kranke.[14] Eine Auswertung von 2074 Einsätzen aus dem Jahr 1991 zu dem Stichwort Familienstreitigkeiten ergab, dass zu mehr als 30 % psychische oder Suchtprobleme zu einem Polizeieinsatz führten.[15] Bei Alkohol- und bei bestimmten Drogenmissbrauch steigt der Grad aggressiven Verhaltens.[16]

Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine kriminelle Aggression oder um eine aggressive Störung im medizinischen Sinne handelt.

In Einsatzsituationen mit Drogenabhängigen entscheidet häufig die Einstellung und Erfahrung des PVB zu den Facetten aus dem Milieu des Substanzmittelmissbrauchs, ob eine durchgeführte Maßnahme repressiven und somit punitiven Charakter für den Betroffenen hat.[17] Es wird selten auf objektiv psychologische und medizinische Kenntnisse im Umgang mit den Betroffenen zurückgegriffen. Dies macht sich in der Situationsdynamik mit diesen psychisch Gestörten bemerkbar und kann eine aggressive Dynamik begünstigen. Das ist auch in rechtlicher Hinsicht problematisch.

Die polizeiliche Verfolgungspraxis im Betäubungsmittelbereich muss sich daher in gewissem Umfang den Vorwurf der Willkür gefallen lassen; der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz wird vor allem bei der Verfolgung von Konsumenten und Kleindealern teils grob verletzt.[18]

Bei hilfsbedürftigen psychisch Gestörten fehlen den PVB oftmals Strategien, um adäquate Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Die Zuführung zu psychiatrischen Diensten ist schwierig, weil es einen hohen Zeitaufwand darstellt.[19] Personalmangel seitens der Polizei und anderer Ordnungsbehörden, fehlende Infrastruktur in Städten und Gemeinden (Psychiatrieärztlicher Bereitschaftsdienst) und mangelndes Rollenverständnis der PVB für den Umgang mit psychisch Gestörten führen zu einem Vermeidungsverhalten[20] gegenüber solchen Einsätzen.

Doch der Einsatz mit psychisch Gestörten ist eine Aufgabe der Polizei. Laut einer Studie aus dem Jahr 2003 haben PVB aufgrund ihres Berufes wesentlich mehr Kontakt zu psychisch Gestörten als Nichtpolizeibeamte.[21]

4. Relevante psychische Störungen – ein Überblick

Eine psychische Störung ist ein mehr oder weniger hohes Maß an subjektiver und objektiver Beeinträchtigung der Funktionsweisen kognitiver und emotionaler Prozesse und des Verhaltens einer Person, die zu einer Einschränkung in der Lebensqualität führt.[22] Um verschiedene Störungen zu kategorisieren, wurden Klassifikationssysteme wie das ICD (International Classification of Diseases) oder das DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) geschaffen.

Eine psychische Störung kann sich auswirken auf das Bewusstsein, die Orientierung, die Wahrnehmung, die Motorik und die Affektivität.[23]

Polizeilich relevante psychische Störungen, die sich durch akute psychische Symptome oder Verhaltensweisen darstellen, können grundsätzlich in drei Ursachen eingeteilt werden:

1. exogene Ursachen durch herbeigeführte organische Störungen wie Alkoholintoxikationen oder durch ein SHT, 2. endogene Ursachen wie eine Schizophrenie oder affektive Störungen und 3. reaktiv bedingte Ursachen, z.B. aufgrund von Belastungen, Angst oder Konflikten. Eine Kombination dieser Ursachen kann zu einer Potenzierung von Eigen- und Fremdgefährdung führen.[24] In der Vorgehensweise mit psychisch Gestörten ist ein Wissen um dieses Ursachengefüge wichtig, um beobachtete Verhaltensweisen psychisch Gestörter besser einschätzen zu können und mögliche Aggressionen im Vorfeld zu erkennen. Im Folgenden werden psychische Störungen und deren Symptomatik kurz beschrieben, mögliche Aggressionen aufgezeigt und ein Umgang mit dem jeweiligen psychisch Gestörten konkretisiert.

4.1 Substanzinduzierte Störungen

Substanzinduzierte Störung bezeichnet die symptomatische Ursache einer psychischen Störung, die durch die Einnahme von Substanzen[25] entstehen kann und zu psychiatrischen Symptomen führt. Im Unterschied zum Substanzmissbrauch, bei dem eine Substanz einen zentralen Platz im Leben einnimmt und z.B. das soziale Verhalten gegenüber Mitmenschen beeinträchtigt, wird die Substanzabhängigkeit als Sucht bezeichnet, bei der eine körperliche Abhängigkeit festgestellt werden kann. Der psychisch gestörte Konsument entwickelt eine Toleranz zu der Substanz, d.h. er braucht immer höhere Dosen für eine erwünschte Wirkung. Bleibt die Dosis aus, entstehen Entzugserscheinungen. Ein Übergang zwischen Abhängigkeit und Sucht ist fließend.[26]

Im Wesentlichen wurden 1964 von der WHO acht Abhängigkeitstypen unterschieden: 1. Abhängigkeit vom Morphintyp, 2. vom Kokaintyp, 3. vom Cannabistyp, 4. vom Amphetamintyp, 5. vom Barbiturattyp, 6. vom Alkoholtyp, 7. vom Halluzinogentyp, 8. vom Khattyp.[27]

Allen genannten Typen ist gemeinsam, dass sie die Blut– Hirn– Schranke überwinden und im zentralen Nervensystem psychotrop, also auf die Psyche, wirken.

In der BRD lebten 1998 rund 2 500 000 Alkoholkranke, 1 400 000 Medikamentenabhängige und 300 000 Drogenabhängige.[28]

4.1.1 Alkohol

Der alkoholische Bestandteil Ethylalkohol wirkt dämpfend auf das zentrale Nervensystem (ZNS), das die Urteilsfähigkeit und die Hemmung steuert. Während der Einnahme wird der Konsument ungezwungener in seinem Verhalten, kontaktfreudiger, im weiteren Verlauf aber auch distanzlos. Oft wird das eigene körperliche und intellektuelle Vermögen im alkoholisierten Zustand überschätzt. Je nach Konsument und Menge des Ethylalkohols werden viele Menschen laut, aggressiv, in ihren Emotionen verwirrt und labil, bis hin zu Intoxikationen mit tiefer Bewusstlosigkeit ohne Reaktionen auf Schmerzreize. In dieser Phase können auch andere Hintergründe für eine Bewusstlosigkeit verantwortlich sein, die ihren Beginn in dem Konsum von Alkohol haben. PVB, die auf bewusstlose, nach Alkohol riechende Personen treffen, sollten den Rettungsdienst unverzüglich hinzuziehen, da ein Schädelhirntrauma mit Hirnblutung oder ein stoffwechselbedingter, komatöser Zustand vorliegen kann[29], und nicht nur „ein Vollrausch“.

Polizeibeamte sehen häufig das aggressive Verhalten isoliert, d. h. nicht an eine Suchtkrankheit gebunden, obwohl statistische Daten einen Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss, Suchtkrankheit und Gewaltverbrechen aufweisen und der Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und aggressivem Verhalten eindeutig ist.[30]

Aggressive alkoholisierte Personen werden am ehesten durch permanentes, freundliches Zureden, sogenanntes Talk down, beruhigt.[31] Eine bereits renitent aggressive Person, deren Psyche durch den Ethylalkohol gestört ist, kann aber durch ein ruhiges Zureden noch aggressiver werden.[32] Klare Verhaltensanweisungen und entsprechende Maßnahmen der Eigensicherung sind dann erforderlich. In der Regel sind jedoch mit einer für die emotionalen Belange des Alkoholisierten verständnisvollen Kommunikation, die sprachlich auf der Ebene des Betroffenen geführt wird, am wenigsten Konflikte zu erwarten. Den eingesetzten Beamten muss die veränderte Emotionalität und die eingeschränkte Wahrnehmung dieser Personen immer bewusst sein.

Zu Konflikten ist es in Zusammenhang mit Alkohol, wenn die Polizei gerufen wird, jedoch oftmals schon im Vorfeld gekommen. Laut der PKS aus dem Jahr 2001 wurden 29,2% der aufgeklärten Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung und 26% aller aufgeklärten Fälle von Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss verübt.[33] Bei Personen, die unter Alkoholeinfluss eine Straftat ausführen, ist im polizeilichen Einsatz größte Vorsicht geboten. Neben dem Stress, mit der Polizei konfrontiert zu sein, führen Selbstüberschätzung und Enthemmung zu verstärkten Aggressionen.

Mit einem Alkoholentzugssyndrom oder Delir von schwer alkoholkranken Personen geht häufig ein typisches Szenario von Verwahrlosung der Person und der von ihr bewohnten Räume einher. Symptome wie Ängstlichkeit, Reizbarkeit, optische, akustische und taktile Halluzinationen sind zu erwarten. Diese psychisch Gestörten können aufgrund eines völligen Realitätsverlustes in den eingesetzten PVB bspw. bösartige Wesen sehen, die ihnen nach dem Leben trachten. Übelste Beschimpfungen von den psychisch Gestörten sind zu erwarten. Ein Vermeidungsverhalten gegenüber solchen Einsätzen liegt nahe, darum ist es wichtig, die eigene Wahrnehmung zu überprüfen und sich objektiv um die Lösung des Sachverhaltes zu bemühen. Eine Absprache mit dem eingesetzten Rettungsdienstpersonal, mit dem Ziel der schnellen, medikamentösen Behandlung des psychisch Gestörten unter Berücksichtigung der Eigensicherung aller Einsatzkräfte hat oberste Priorität.

Alkohol besitzt eine hohe Griffnähe, ist legal zu erwerben und der Konsum ist gesellschaftlich akzeptiert.

[...] ist festzustellen, dass der alkoholkranke Patient im Bereich der Suchterkrankungen immer noch die häufigste psychiatrische Notfalleinsatzindikation in Ballungsräumen darstellt.[34]

Für die Polizei ist hieraus eine entsprechende Häufigkeit für derartige Situationen abzuleiten und es ist regelmäßig eine erhöhtes Aggressionsrisiko zu erwarten[35], wenn es zu Einsätzen mit alkoholisierten Personen kommt.

4.1.2 Andere Substanzen

Für den polizeilichen Einsatz im Hinblick auf Aggressionen ist es nicht notwendig zu wissen, welche Beschaffenheit eine Substanz oder welche Auswirkungen sie auf die Physiologie des Menschen hat. Wichtig ist, das Verhalten des Konsumenten richtig zu beobachten und zu interpretieren, entsprechend in Kontakt mit ihm zu treten und zu wissen, dass deviantes Verhalten einen krankhaften Hintergrund haben kann. Die Frage, welche Substanz eingenommen wurde, wird sich erst im Verlauf des Einsatzes beantworten lassen, wenn überhaupt. Um darzustellen, welche Symptome der PVB bei bestimmten substanzinduzierten Störungen zu erwarten hat, soll eine grobe Einteilung der, in der Regel illegalen, von einer minderen Griffnähe betroffenen Substanzen, erfolgen.

Für die Praxis hat sich eine Einteilung nach der Wirkung in sedativ, analeptisch und halluzinogen bewährt.[36] Sedative Substanzen machen den Konsumenten müde und schläfrig.

Die Sedativa, auch „downer“ genannt, verlangsamen die Aktivität des Körpers und mindern die Reaktionsbereitschaft.[37]

Hierzu zählt die Gruppe der Opiate. Als häufig vorkommendes Opiat ist Heroin hervorzuheben. Im Kontakt mit Heroinkonsumenten ist es hilfreich zu wissen, dass es einen typischen Tagesablauf bei Heroinabhängigen mit unterschiedlichen Stadien gibt.

Kurz nach der Verabreichung von Heroin ist der Konsument in dem erwünschten, normal bis euphorischem Glückszustand, in dem alle Probleme ausgeblendet werden. Nach wenigen Stunden beginnt das Gefühl einer erhöhten Wachheit und Reizbarkeit, dass wenig später in den beginnenden Entzug mit starker Unruhe und extremer Wachheit mündet. Der Konsument legt alles Gesagte auf die Waagschale und kann gegenüber PVB, dem klassischen Feindbild, sehr distanziert und unfreundlich sein. Ein späteres Entzugssymptom ist das ausgeprägte Gefühl von Schmerz. Schon das Berühren der Kleidung am Arm kann zu einem Aufschrei führen und entsprechend aggressive Reaktionen auslösen. Weitere Symptome sind Schwindel, Schwitzen und eine reizbar dysphorische Grundstimmung. Die Einteilung der unterschiedlichen Stadien soll nur einen Anhaltspunkt darstellen.[38]

Aus eigener Erfahrung wurde beobachtet, wie ein imponierendes auto- und fremdaggressives Verhalten entstehen kann. Im Rahmen eines Rettungseinsatzes wurde eine akute Heroinintoxikation bei drohendem Atemstillstand durch die Gabe des Antidots Naloxon behandelt. Der aktuelle Rauschzustand im noch intakten Bewusstsein des Konsumenten wurde jäh unterbrochen und führte dazu, dass dieser sich Tubus und Venenverweilkanülen aus dem Körper riss und auf die Rettungskräfte einschlug. Nach einigen Minuten wurde der Konsument aufgrund des Opiatüberhangs, nachdem die Wirkung des Antidots nachließ, wieder bewusstlos und trat in eine Schlafphase ein. Dies zeigt die Vielfältigkeit des psychischen Erlebens, die der Umgang mit einer Substanz, in diesem Fall Heroin, nach sich ziehen kann und sowohl beim Konsumenten als auch bei Einsatzkräften Spuren hinterlässt.

Analeptische Substanzen wirken auf das sympathische Nervensystem und haben Einfluss auf Neurotransmitter wie Adrenalin, Noradrenalin, Dopamin oder Serotonin, die auf natürliche Weise dann ausgeschüttet werden sollen, wenn der menschliche Körper bspw. für einen Angriff oder eine Flucht bereitgemacht wird und Stress erfährt. Sie steigern die Aktivität des ZNS und damit den Blutdruck und die Herzfrequenz. Ein aktives, überdrehtes Verhalten ist zu beobachten. Bekannte Substanzen wie Kokain oder Amphetamine wie Ecstasy puschen den Anwender durch die Wirkung auf diese Neurotransmitter künstlich auf und machen ihn leistungsfähiger.

[...]


[1] Aus Gründen der verbesserten Lesbarkeit wird jeweils nur die männliche

Schreibweise verwendet.

[2] Vgl. Böker/ Häfner, 1973, S.233 ff.

[3] Vgl. Litzcke, Sven Max, 2003, Polizeibeamte und psychisch Kranke.

[4] Städtler, 2003, S. 16.

[5] Vgl. Selg, 1999, S. 3.

[6] Vgl. Bierhoff/ Wagner, 1998, S. 7 ff.

[7] Otten, 2002, S. 3.

[8] Vgl. Kotulak, 1998, S. 113.

[9] Vgl. Possemeyer, 2004, S. 152.

[10] Litzcke, 2003, S. 27. Vgl. Hermanutz, 1999, S. 68.

[11] König/ Wolfersdorf, 1995, S.26.

[12] Vgl. Fehn/ Selen/ König, 2003, S. 91.

[13] Vgl. König, 1995, S. 26.

[14] Vgl. Hermanutz, 1999, S. 69 ff.

[15] Vgl. Steffen / Polz, 1991, zitiert in: Feltes, 1997, S. 15.

[16] Vgl. Litzcke, 2003, S. 73.

[17] Vgl. Stock, 2000, S. 57.

[18] Stock/ Kreuzer, 1996 S. 473.

[19] Vgl. Hermanutz, 1999, S. 70.

[20] Vgl. Litzcke, 2003, S. 158.

[21] Vgl. Litzcke, 2003, S. 252, S. 262.

[22] Vgl. Zimbardo/ Gerrig, 1999, S. 602.

[23] Vgl. Stepan, 2001, S. 293 ff.

[24] Vgl. Fehn/ Selen/ König, 2003, S. 91.

[25] Das Wort Substanz steht in der vorliegenden Arbeit als Sammelbegriff für

legale und illegale Drogen, die unter das BtMG fallen.

[26] Vgl. Bastigkeit, M., 2003, S. 13-21.

[27] Backmund, 2000, S. 396.

[28] Vgl. Backmund, 2000, S. 397.

[29] Vgl. Backmund, 2000, S. 398.

[30] Ito, Miller, 1996, zitiert in: Hermanutz, 1999, S. 69.

[31] Vgl. Backmund, 2000, S. 398.

[32] Vgl. Hermanutz, 1999, S. 69.

[33] Vgl. Schwind, 2003, S. 523.

[34] Fehn/ Selen, 2003, S. 106.

[35] Vgl. Schmalzl, 2004, S. 25.

[36] Vgl. Bastigkeit, 2003, S. 51.

[37] Davison/ Neale, 1996, S. 340.

[38] Vgl. Fehn/ Selen/ König, 2003, S. 107.

Ende der Leseprobe aus 54 Seiten

Details

Titel
Eine polizeipsychologische Betrachtung zum Zusammenhang von psychischen Störungen und Aggressionen
Hochschule
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein
Note
14,5
Autor
Jahr
2005
Seiten
54
Katalognummer
V61629
ISBN (eBook)
9783638550475
ISBN (Buch)
9783638727785
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
14,5 Punkte entsprechen Note 1
Schlagworte
Eine, Betrachtung, Zusammenhang, Störungen, Aggressionen
Arbeit zitieren
Sven Schütt (Autor:in), 2005, Eine polizeipsychologische Betrachtung zum Zusammenhang von psychischen Störungen und Aggressionen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61629

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