Die Erfüllung des Gesetzes - Exegese zu Röm 13,8-10


Hausarbeit, 2006

22 Seiten


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2. Übersetzungsvergleich

3. Kontext und Abgrenzung der Texteinheit

4. Aufbau des Textes

5. Formgeschichte

6. Bedeutungsträger des Textes
6.1 Der Begriff derAgape
6.2 Der Begriff desNomos
6.2.1 Die Gültigkeit des Gesetzes
6.2.2 Der Umfang des Gesetzes

7. Die Intention des Textes

8. Traditionsgeschichtliches zur Zusammenfassung des Gesetzes
8.1 Die rabbinische Tradition
8.2 Das jesuanische Doppelgebot

9. Ergebnisse der Exegese

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Da ein Wissen um die historischen Entstehungsbedingungen eines alten Textes für das Verständnis dieses Textes unerlässlich ist, soll diese Einleitung in groben Zügen die Situation des Paulus und seiner Adressaten zur Zeit der Abfassung des Röm schildern.

Der Röm ist der letzte vorliegende Brief von Paulus, wahrscheinlich abgefasst 55/56 in Korinth.[1]Er ist als “Empfehlungsschreiben” anzusehen[2], in dem Paulus seinen Besuch bei der ihm unbekannten römischen Gemeinde ankündigt: er plant, bis ans Ende der Welt, speziell in Spanien, zu missionieren (15,23f.28) und bittet dafür um Unterstützung. Darum stellt er sich mit seiner Theologie ausführlich vor und legt er seine Evangeliumsverkündigung, die seine umstrittene Universalität und Gesetzesfreiheit einschließt, so dar, dass er in Rom, wo das Evangelium von Tod und Auferweckung Jesu akzeptiert ist und wo er ja um Unterstützung bittet, auf Akzeptanz treffen kann.

Vor dem Besuch in Rom plant er, nach Jerusalem zu reisen, um der dortigen Gemeinde die gesammelten Spenden aus Mazedonien und Achaia zu überbringen (15,25ff), wie es auf dem Apostelkonvent vereinbart worden war (Gal 2,10)[3]. Diese Reise ist mit zweierlei Sorge verbunden (15,30ff): Paulus ist sich unsicher, ob die Kollekte der Heidenchristen in Jerusalem angenommen wird, was ein Akt der Anerkennung gegenüber den von ihm gegründeten Gemeinden, eine Demonstration der Einheit der Kirche aus Juden und Heiden, wäre. Er rechnet mit der Ablehnung, weil der Einfluss judaistischer Gegner in Jerusalem besonders groß ist. Und er rechnet mit Gefahr für sein Leben - wie wir heute wissen, waren seine Sorgen berechtigt: in Jerusalem fällt er zunächst seinen jüdischen Gegnern in die Hände und war von da an in der Gewalt der römischen Justiz[4]. Dies ist als Hintergrund für das Verständnis von Röm 13,8-10 deshalb wichtig, weil der Vorwurf an Paulus lautet, dass er den Abfall vom Gesetz lehrt[5]. Da er auch in Rom mit dem Einfluss judaistischer Gegner rechnen musste[6], ist er im Röm darauf bedacht, zu zeigen, dass dies so nicht richtig ist[7].

Außerdem war die Gemeinde in Rom von jüdischer und römischer Seite in Bedrängnis.[8]Dass das Verhältnis zum Staat ein Thema war, zeigt am offensichtlichsten Röm 13,1-7. Paulus’ “christliche Politik” ist an seiner Eschatologie orientiert: wenn er in Röm 13,11ff die christliche Naherwartung bekräftigt, sind für ihn mit dem Kommen des Gottesreiches auch die Tage des Imperiums gezählt. Daraus ergibt sich die Weisung dazu, mit allen Menschen im Frieden zu leben und das Gesetz zu erfüllen.

2. Übersetzungsvergleich

Zunächst werde ich die Bibelübersetzungen LUTHER 1984 und die EINHEITsübersetzung 1980 und vier Kommentarübersetzungen, zwei aus dem 19. Jh. (PAULUS 1931; KREHL 1945) und zwei aus dem 20. Jh. (SCHLIER 1987; HAACKER 1999), miteinander vergleichen, um eine angemessene Übersetzung zu finden, die ich der weiteren Exegese zugrunde lege. Die Auswahl der Übersetzungen erfolgte nach dem Kriterium der Verschiedenheit, wobei sich die Unterschiede vor allem auf den Anfang und das Ende des Textes konzentrieren.

V.8: Der erste größere Unterschied in den Übersetzungen[9]begegnet am Anfang: die eine, im Allgemeinen ältere Gruppe, übersetzt mit “Seid niemandem etwas schuldig” (LUTHER), “Keinem schuldet nichts” (KREHL) und am deutlichsten: “Niemand sollt Ihr etwas schuldig seyn” (PAULUS). Die andere Gruppe übersetzt mit “Bleibt niemand etwas schuldig” (EINHEIT, SCHLIER), “Werdet schuldenfrei gegenüber jedermann” (HAACKER). Da im vorigen Abschnitt am Ende die Rede davon ist, dass jedem das ihm Geschuldete zu geben sei, ist nun m. E. “schuldigbleiben”, nicht “schuldigsein” die treffendere Formulierung. Es klingt allerdings etwas merkwürdig zu sagen, man solle sich die Liebe schuldig bleiben, so dass mir eine Übersetzung mit “verpflichtet sein” besser erscheint[10]. Da jedoch in allen von mir ausgewählten Übersetzungen “schulden” steht, weiche ich hier nicht davon ab. Der zweite Halbsatz wird relativ einheitlich übersetzt: “außer dass ihr euch untereinander liebt” (LUTHER), “außer einander zu lieben!” (PAULUS), “als die gegenseitige Liebe” (KREHL), “ausgenommen die Schuldigkeit, einander zu lieben!” (HAACKER). Ausreißer sind hier SCHLIER: “sondernliebt einander” und EINHEIT: “nur die Liebe schuldet ihr einanderimmer”, was mehr und anderes sagt. In den Kommentaren findet sich diese Deutung, die sich hier bereits in der Übersetzung niederschlägt, jedoch häufiger. Ich verstehe die Forderung nach der gegenseitigen Liebe als Ausnahme davon, niemandem etwas schuldig zu bleiben zu sollen. V.8b ist tatsächlich nahezu einheitlich übersetzt worden: “(Denn) wer den (A)ander(e)n liebt, (der) hat das Gesetz erfüllt.” Der einzige größere Unterschied ist der, ob der Satz (durch das “Denn”) sprachlich korrekt als Begründung für den ersten gelesen und entsprechend übersetzt wird oder nicht. Da im Original eingársteht, das zwar ein Allerweltswort ist, aber in der Regel nie am Anfang eines Textes oder Abschnittes steht, sondern den Text verknüpft im Sinne einer Folge oder Konsequenz, ist die Übersetzung mit “denn” gerechtfertigt.

V.9: Die Auflistung der Gebote wird einheitlich mit “Denn” eingeleitet, mit “denn das” bei KREHL, SCHLIER und HAACKER, bei PAULUS mit “denn jenes”; EINHEIT betont den Gebotsstatus: “denn die Gebote” und LUTHER verdeutlicht, dass es sich um Schriftzitate handelt: “denn was da gesagt ist”. Bei der Auflistung der Gebote selbst gibt es wiederum keine großen Abweichungen: "Du sollst nicht ehebrechen; (du sollst) nicht töten; (du sollst) nicht stehlen; (du sollst) nicht begehren/begehrlich sein". KREHL fügt an vierter Stelle ein “[du sollst nicht falsch zeugen]”, und PAULUS übersetzt altertümlich: “nicht sey Eheverletzer! Nicht sollst Du morden! Nicht stehlen! Sey nicht begehrlich”. Die aufgelisteten Gebote “und was da sonst an Geboten ist/es sonst noch an Geboten gibt” (LUTHER/HAACKER), “und alle anderen Gebote” (EINHEIT, SCHLIER), “und wenn irgendein anderartiges Gebot ist/es noch ein anderes Gebot giebt” (PAULUS/KREHL), die aufgelisteten und alle anderen Gebote also sind zusammengefasst in dem folgenden Wort (LUTHER, KREHL, HAACKER) bzw. Satz (EINHEIT, SCHLIER), Lev 19,18. PAULUS umschreibt wieder altertümlich: die Gebote werden “in diesem Ausdruck auf ein Hauptstück zurückgebracht”. Ich behalte die gegenüber “Satz” spezifischere Bedeutung “Wort” bei, was hier als Übersetzung für denLogos, der eine Vielfalt von lexikalischen Bedeutungen besitzt, sicherlich angebracht ist, da es sich im Folgenden wiederum um ein Schriftzitat handelt. Das Liebesgebot wird wie folgt übersetzt: “Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst” (LUTHER, EINHEIT, KREHL, HAACKER) bzw. “Liebe deinen Nächsten wie dich selbst” (PAULUS, SCHLIER). Es handelt sich um eine Übersetzung aus dem Hebräischen und lautet wörtlich: "Duwirstdeinen Nächsten lieben wie dich selbst". "Dusollst..." ist also genauer.

V.10: Der letzte Vers besteht aus zwei Sätzen, die in einer Folgerungsbeziehung stehen, von denen der erste behauptende Satz “Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses/nicht übels; nicht dem Nächsten Böses.” und der Folgerungssatz, von kleineren Unterschieden in der Wortstellung abgesehen, “So/Also ist (nun) die Liebe des Gesetzes Erfüllung” lautet. Darüber hinausgehende Übersetzungen sind hier PAULUS: “Des GesetzesvervollständigendeErfüllung also ist die Liebe!” und HAACKER: “darumist die Liebe derganze Inhaltdes Gesetzes.”, bei dem die Liebe nicht nur die Erfülung des Gesetzes ist, sondern gleich dessen ganzer Inhalt – was deutlich über den Status als Erfüllung hinausgeht. Letztlich hängt es hier davon ab, was unter dem “Gesetz” verstanden wird, das durch die Liebe erfüllt wird oder dessen ganzer Inhalt die Liebe ist.

Als Ergebnis meiner Überlegungen komme ich zu folgendem Text:

8 aBleibt niemandem etwas schuldig, außer einander zu lieben. bDenn wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt
9 aDenn das: “Du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht töten; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht begehren”, und wenn es noch ein anderes Gebot gibt, bdas wird zusammengefasst in diesem Wort: “Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst”
10 aDie Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. bAlso ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.

[...]


[1]Darauf weisen Apg 20,2f; Röm 16,1 und 16,23 im Vergleich mit 1 Kor 1,14; vgl. SCHNELLE 1989, S. 30

[2]So etwa KÖSTER 1980, S. 575

[3]Näheres zur Kollekte vgl. GNILKA 1996, S. 152ff

[4]Der letzte Lebensabschnitt des Paulus wird Apg 21,15-28,31 dargestellt.

[5]So die Apg 21,20ff. Sowohl nach ROLOFF 1981, S. 311-315 als auch nach LÜDEMANN 1983, S. 93 ist die Apg hier historisch zuverlässig.

[6]Vgl. SCHNELLE 2005b, S. 136

[7]“Paulus ist in seiner Argumentation noch sichtlich von den gerade zurückliegenden Auseinandersetzungen in Galatien bestimmt”. (SCHNELLE 2005b, S. 136)

[8]Das Claudiusedikt wurde nach Orosius 49 n. Chr., nach Cassius Dio 41 n. Chr. erlassen, in jedem Fall also vor Abfassung des Röm. “Voraussetzungen für das Edikt sind, dass sich in den Synagogen Roms christliche Gemeinden entwickelt haben, dass Konflikte zwischen Christen und Juden entstanden waren, und dass die Auseinandersetzungen Dimensionen angenommen hatten, die politische Maßnahmen erforderlich machten”. (VOUGA 1994, S. 81f)

[9]Diese befinden sich als Tabelle im Anhang

[10]Z. B.: “Kommt gegenüber jedermann eurer Verpflichtung nach, zumal der zur gegenseitigen Liebe!” (BERGMEIER 2000, S. 81)

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Details

Titel
Die Erfüllung des Gesetzes - Exegese zu Röm 13,8-10
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V61528
ISBN (eBook)
9783638549646
ISBN (Buch)
9783638668118
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Text Röm 13,8-10 wird in dieser Arbeit vor dem Hintergrund der geschichtlich-politischen Situation vor allem argumentationsstrategisch ausgelegt.
Schlagworte
Erfüllung, Gesetzes, Exegese
Arbeit zitieren
Felix Denschlag (Autor:in), 2006, Die Erfüllung des Gesetzes - Exegese zu Röm 13,8-10, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61528

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