Kinder in und nach Gewaltbeziehungen. Sozialpädagogische Handlungsstrategien

Unter besonderer Berücksichtigung des Kinderschutzes im Rahmen des Umgangsrechts


Diplomarbeit, 2006

88 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung

2. Was sind Gewaltbeziehungen?
2.1. Definition (häusliche) Gewalt
2.2. Gewalt im Eltern-Kind-Verhältnis
2.3. Gewalt im Geschlechterverhältnis
2.4. Strukturelle Gewalt
2.5. Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und häuslicher Gewalt

3. Welche Formen und Ebenen von Gewalt innerhalb einer Beziehung gibt es?
3.1. Physische Gewalt
3.2. Psychische Gewalt
3.3. Sexualisierte Gewalt
3.4. Soziale und ökonomische Gewalt
3.5. Rad der Gewalt

4. Welche Auswirkungen hat die Ausübung häuslicher Gewalt auf die Kinder?
4.1. Physische Folgen
4.2. Psychische Folgen
4.3. Soziale Folgen
4.4. Ökonomische Folgen

5. Welche Hilfsmöglichkeiten stehen Müttern mit ihren Kindern innerhalb einer Gewaltbeziehung zur Verfügung?
5.1. Rechtslage
5.2. Beratungsstellen
5.3. Frauenhaus
5.4. Jugendamt

6. Welche Strategien zum Schutz der Kinder nach Trennung und Scheidung bestehen im Rahmen des Umgangsrechts?
6.1. Probleme des Umgangs nach Trennung und Scheidung
6.1.1 Aspekte des Umgangsrechts
6.1.2 Bindungstheoretische Probleme
6.1.3 Umgangsregelung in gewaltfreien Fällen
6.1.4 Umgangsregelung in gewaltbelasteten Fällen
6.2. Begleiteter Umgang
6.2.1 Definition
6.2.2 Voraussetzungen
6.2.3 Zielsetzungen
6.2.4 Formen
6.2.5 Abgrenzung des begleiteten Umgangs zur Ergänzungspflegschaft

7. Wie erfolgt die praktische Umsetzung des begleiteten Umgangs?
7.1. Vorbereitung der Maßnahme
7.2. Durchführung der Maßnahme
7.3. Abschluss der Maßnahme
7.4. Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern
7.5. Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Viktimisierung durch elterliche Gewalt (1998) aus Pfeiffer/Wetzel/Enzmann 1999,

Abbildung 2: Rad der Gewalt aus Egger u.a. 1995,

Abbildung 3: Rate aktiv gewalttätiger Jugendlicher nach beobachteter elterlicher Partnergewalt aus Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999,

Abbildung 4: Elterliche Ablehnung von Jugendgewalt und aktives Gewalthandeln nach Geschlecht aus Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999,

Abbildung 5: Mittelwerte elterlicher Inkonsistenz in Abhängigkeit von beobachteter elterlicher Partnergewalt aus Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999,

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Deine Kinder sind nicht deine Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst. Sie kommen durch dich, aber nicht von dir, und obwohl sie bei dir sind, gehören sie dir nicht. Du kannst ihnen deine Liebe geben, aber nicht deine Gedanken; denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Du kannst ihrem Körper ein Haus geben, aber nicht ihrer Seele; denn ihre Seele wohnt im Haus von morgen, das du nicht besuchen kannst - nicht einmal in deinen Träumen. Du kannst versuchen, ihnen gleich zu sein, aber suche nicht, sie dir gleich zu machen; denn das Leben geht nicht rückwärts und verweilt nicht beim Gestern. Du bist der Bogen, von dem deine Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden…

Lass die Bogenrundung in deiner Hand Freude bedeuten.

Kahlil Gibran (1883-1931), syrisch-amerik. Dichter u. Maler

1. Einleitung

Für viele Frauen gehört Gewalt in der Partnerschaft auch heute noch zum traurigen Alltag: 45.000 Frauen flüchten jährlich aus Gewaltbeziehungen in Frauenhäuser, zahlreiche Weitere nehmen das Angebot von Frauenberatungsstellen, Notrufen und ähnlichen Einrichtungen in Anspruch. Das Ausmaß häuslicher Gewalt ist enorm – allerdings muss man neben den bekannten Zahlen von einer großen Dunkelziffer ausgehen. Viele Frauen ertragen jahrelange Misshandlungen, machen diese aber aus Angst vor dem Partner oder vor der Stigmatisierung durch die Gesellschaft nicht öffentlich.

Dass Kinder mitbetroffen sind von häuslicher Gewalt zwischen Eltern, dass sie unter dieser Situation leiden und Schaden nehmen, ist kein neues Thema. Um die Unterstützungspraxis im Bereich der Jugendhilfe zu optimieren und den mitbetroffenen Mädchen und Jungen geeignete Angebote zu machen, ihre Ängste und Ambivalenzen zu verstehen, bedarf es fundierten Fachwissens.

Das Thema häusliche Gewalt im Zusammenhang mit betroffenen Mädchen und Jungen findet seit Ende der 90er - Jahre immer mehr Interesse. Waren früher eher die Frauen mit ihren Nöten und Problemen nach einer Gewaltbeziehung im Fokus der Hilfsangebote, stehen nun vermehrt auch die betroffenen Mädchen und Jungen im Interesse der Öffentlichkeit.

Gewalt gehört für viele Frauen und damit auch für deren Kinder zum alltäglichen Leben. Die Auswirkungen der über einen längeren Zeitraum miterlebten oder sogar am eigenen Leib erfahrenen Gewalt des Vaters können sehr unterschiedlich sein. Sie werden in der vorliegenden Arbeit in psychische, physische, soziale und ökonomische Folgen aufgeteilt.

Ziel der Diplomarbeit ist es, die Gewalt in Familien aus der bisherigen Tabuzone heraus zu holen. Verschiedene Institutionen befassen sich mit dem Thema der Gewaltbeziehung aus der Erwachsenenperspektive. So kann die Polizei den gewalttätigen Vater der Wohnung verweisen und dadurch den betroffenen Familienmitgliedern Sicherheit geben. Die verschiedenen Fauenhilfseinrichtungen, wie z.B. Frauenhäuser oder Frauenberatungsstellen setzen sich für gewaltbetroffene Frauen ein und bieten ihnen Unterstützung und Schutz. Bei diesen unterschiedlichen Hilfsangeboten für Frauen geraten oftmals die ebenfalls betroffenen Kinder aus Gewaltbeziehungen in Vergessenheit.

Es stellt sich also die Frage, was aus diesen Kindern werden soll und wie ihnen geholfen werden kann. Diese Frage sollten sich alle Personen stellen, die mit gewaltbetroffenen Kindern in Kontakt treten, egal ob die Kinder selbst Opfer oder „nur“ Zeugen der Gewalt geworden sind; angefangen bei der Erzieherin im Kindergarten, die bei einem Kind Verhaltensauffälligkeiten beobachtet, bis zu den Mitarbeiterinnen im Frauenhaus, in dem die Frauen mit ihren Kindern Zuflucht suchen. Auch die Arbeit der Polizei sowie die des Familiengerichts sollte sich bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, von dieser Fragestellung leiten lassen. Zusätzlich sollte sich auch die Jugendhilfe mit diesem Thema auseinandersetzen, damit das Wohl des Kindes in jedem Fall gewährleistet werden kann.

Die Diplomarbeit soll weiterhin aufzeigen, welche Hilfsangebote die Frauen mit ihren Kindern in Anspruch nehmen können, um sich für eine eventuelle Trennung von ihrem Peiniger zu stärken. Die Gründe, warum Frauen mit ihren Kindern über einen langen Zeitraum bei ihrem gewalttätigen Partner bleiben, können ganz unterschiedlich sein. Zum einen haben die Frauen in den meisten Fällen Angst um ihre Existenz. Sie glauben, mit den Kindern nicht alleine überleben zu können. Die soziale Isolation und die psychische Traumatisierung der Frauen verstärken dieses Gefühl der Angst vor dem Alleinsein. Durch die psychische Traumatisierung sind viele Frauen gar nicht mehr in der Lage, ihren mütterlichen Pflichten nach zu kommen. Aus Angst, ihre Kinder zu verlieren, weigern sich manche Frauen, auch mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten, da das Jugendamt die Kinder von den Frauen trennen kann. Die Hoffnung, dass sich der Partner ändert, und die Vorwürfe, keine gute Mutter zu sein, wenn man den Kindern das Zuhause nimmt, sind weitere Gründe, aus denen heraus die Frauen sich nicht zu einer Trennung entschließen können.

In der Arbeit sollen Hilfsangebote speziell für Kinder, die von Gewalt betroffen sind, aufgeführt und näher betrachtet werden.

In vielen Fällen wird vom gewalttätigen Vater nach einer Trennung der Umgang mit seinen Kindern verlangt. Diese Thematik wird in der vorliegenden Arbeit ebenfalls näher betrachtet. Die Umgangskontakte zum Vater können in unterschiedlicher Art und Weise durchgeführt und ausgestaltet werden. Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt wird oftmals auf die Methode des begleiteten Umgangs oder sogar der Umgangspflegschaft zurückgegriffen, damit der Schutz des Kindes -aber auch der der Mutter- während der Umgangskontakte gewährleistet werden kann.

Die Gefühle und Reaktionen der Kinder, nach einer Trennung, in einem Gerichtsverfahren oder während der Umgangskontakte werden in dieser Arbeit näher betrachtet.

2. Was sind Gewaltbeziehungen?

2.1. Definition (häusliche) Gewalt

Es gibt keine einheitliche Gewaltdefinition. Seitdem das Phänomen der familiären Gewalt wissenschaftlich untersucht wird, herrscht Uneinigkeit über eine angemessene Definition.

Der Begriff „Gewalt“ lässt sich vom altdeutschen Wort „waltan“ bis zu seiner indogermanischen Wurzel „ual-dh-“ zurückverfolgen. Laut Herkunftswörterbuch steht die indogermanische Wurzel für „stark sein, beherrschen“. Das altdeutsche Wort „waltan“ bezeichnet das spezifische Merkmal eines Herrschenden. Das heißt, Gewalt dient zur Machtausübung, zum Gefügigmachen und wird bei Ungehorsam zur Bestrafung und zur Unterdrückung angewandt (vgl. Lamnek/Ottermann 2004, S. 14).

Neben der Begrifflichkeit „körperlicher Übergriff“ bzw. „Gewalthandlung“ hat das Wort „Gewalt“ auch andere, ganz alltägliche Bedeutungen – im Sinne von „staatlicher Gewalt“ oder „polizeilicher Gewalt“. Im deutschsprachigen Raum steht das Wort Gewalt damit sowohl für den körperlichen Angriff, als auch für die behördliche Amtsgewalt oder die Staatsgewalt (vgl. Lamnek/Ottermann 2004, S. 14-15). Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der Macht innerhalb eines Staates durch dessen staatliche Organe, wie z.B. die Verwaltung, die Polizei und die Gerichte. Somit kann der Begriff „Gewalt“ in Verbindung mit Staatsgewalt oder auch in Verbindung mit dem Gewaltmonopol des Staates ebenfalls einen legitimen Charakter annehmen.

Unter häuslicher Gewalt versteht man laut Weltgesundheitsorganisation: „jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich“ (Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie ( MGSFF) 2004, S.9).

Häusliche Gewalt umfasst somit alle Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt zwischen erwachsenen Menschen, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben (vgl. Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG) 2002, S. 5).

2.2. Gewalt im Eltern-Kind-Verhältnis

Die Kinder befinden sich in der Situation der häuslichen Gewalt nicht nur in einer Zeugenposition, sondern oft auch gleichzeitig in einer Opferposition. Man spricht in diesem Zusammenhang von Kindesmisshandlung, die sich in Misshandlungen, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigungen widerspiegelt (vgl. Kavemann 2000, S. 4). Gewalt gegen die Mutter ist damit auch immer eine Form der Gewalt gegen das Kind.

2.3. Gewalt im Geschlechterverhältnis

In der vorliegenden Diplomarbeit soll der Blickwinkel des Lesers vorrangig auf männliche Gewalt gegen Frauen gerichtet werden, dessen Zeuge die Kinder werden. Das Kind ist von der Gewalt nicht unmittelbar, sondern mittelbar betroffen, es wird Zeuge der Gewalt gegen die Frau.

Unter dieser Prämisse soll der Aspekt der Gewalt im Geschlechterverhältnis näher betrachtet werden. Gewalt im Geschlechterverhältnis meint Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechtes, also Gewalt, die Frauen in ihrer Geschlechtlichkeit angreift (vgl. Hagemann-White 1992, S. 22). Diese Form von Gewalt ist sowohl abhängig von der Geschlechtlichkeit des Opfers, als auch von der Geschlechtlichkeit des Täters. Empirisch gesehen ist Gewalt im Geschlechterverhältnis in der Regel männlich. Gewalt gegen Frauen findet allerdings auch auf einer anderen Ebene statt. Die Unterdrückung, das Abwerten, verächtlich und ohnmächtig machen der Frauen in unserer Gesellschaft, kann im weit gefassten Sinne als Gewalt gegen das Geschlecht Frau gewertet werden. Gewalt gegen Frauen kann nach Hagemann-White deshalb immer nur im Gesamtzusammenhang mit der patriarchalischen Unterdrückung und Erniedrigung von Frauen gesehen werden. Sie ist immer eingebettet und verankert in die gesellschaftlich vorherrschende Konstruktion des Geschlechterverhältnisses. Die meisten Kulturen und Gesellschaften sind von männlicher Überlegenheit und Dominanz geprägt. Auch unsere Gesellschaft ist männlich geprägt. Gewalt findet hier unter Ausnutzung eines strukturell vorgegebenen Machtverhältnisses statt (vgl. Hagemann-White 1992, S. 22). Durch bestimmte Strukturen in unserer Gesellschaft wird Gewalt an Frauen ermöglicht, begünstigt und oft sogar tabuisiert (vgl. Kapitel 2.4.). Carol Hagemann-White definiert Gewalt im Geschlechterverhältnis als „Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person im Zusammenhang der Geschlechtlichkeit des Opfers und des Täters, unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person.“ (Hagemann-White 1992, S. 23). Die strukturell stärkere Person ist in den meisten Familienkonstellationen der Mann, der seine Machtposition gegenüber der Frau durch Anwendung von direkter oder indirekter bzw. struktureller oder personaler Gewalt, wie Galtung es in seiner Definition zur strukturellen Gewalt bezeichnet, auslebt.

2.4. Strukturelle Gewalt

Sowohl im Zusammenhang mit der Diskussion um Gewalt im Geschlechterverhältnis, als auch mit der Diskussion um Gewalt im Eltern-Kind-Verhältnis wird immer wieder auf das Konzept der strukturellen Gewalt, welches von dem Friedensforscher Johan Galtung konzipiert worden ist, zurückgegriffen.

Galtung greift in seinen Ausführungen ein erweitertes Verständnis von Gewalt auf. Der bisher bekannte Begriff der personalen (direkten) Gewalt wird von Galtung durch den Begriff der strukturellen (indirekten) Gewalt erweitert. Während es sich bei der personalen Gewalt um direkte und unmittelbar von einem einzelnen Menschen (also dem Akteur) gegenüber einem anderen einzelnen Menschen ausgeübte Gewalt handelt, meint strukturelle Gewalt alle Formen von Unterdrückung und Ausbeutung von Menschen.

Strukturelle Gewalt ist indirekt (ohne Akteur) und nicht unmittelbar als solche identifizierbar. Unter struktureller Gewalt wird also all das verstanden, was kaum mehr als Gewalt erkennbar ist, aber dennoch Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft verursacht. Strukturelle Gewalt ist in das jeweilige System (die Struktur) eingebaut. Sie äußert sich in ungleichen Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und ungleichen Lebenschancen durch ungleiche Verteilung von Ressourcen (vgl. Galtung 1975, S. 12).

Laut Galtung erzeugen sich strukturelle und personale Gewalt wechselseitig (vgl. Galtung 1975, S. 24). Empirisch gesehen sind beide Formen von Gewalt voneinander unabhängig, was sich aus der Existenz so genannter „bullies“ herleiten lässt. Darunter werden Menschen verstanden, die in jeder Art von System gewalttätig sind, völlig außerhalb jedes strukturellen, von der Gesellschaft als sinnvoll erkannten Zusammenhangs. Bei genauerer Überprüfung besteht jedoch eine Kausalbeziehung zwischen der strukturellen und der personalen Gewalt dahingehend, dass strukturelle Gewalt in ihrer Vorgeschichte auf personale Gewalt zurückzuführen ist (vgl. Galtung 1975, S.24). So führen gewisse Strukturen zu einer gewissen Form von Gewalt.

Dabei ist bei der Betrachtung der Gewalt gegen Frauen eine Auseinandersetzung mit Galtungs Definition der strukturellen Gewalt wichtig. Neben der Ausübung direkter Gewalt, spielt hier insbesondere das Vorhandensein struktureller Gewalt in Form von ungleichen Machtverhältnissen eine besondere Rolle. Einerseits erleben Frauen direkte Gewalt, erfahren andererseits aber auch immer wieder, dass repressive Strukturen aufrecht erhalten werden. Unter diesen repressiven Strukturen ist eine immer noch in manchen Köpfen vorherrschende Rollenverteilung zwischen Mann und Frau gemeint. Frauen sind für Haushalt und Kinder zuständig, ihre Männer für das Einkommen. Unter struktureller Gewalt kann jedoch auch eine ungleiche Behandlung von Frauen und Männern in Personalauswahlverfahren oder Eignungstests verstanden werden. Aufgrund dessen kommt es dann immer wieder zu der oben dargelegten Kausalbeziehung, in der sich strukturelle und personale Gewalt wechselseitig erzeugen. Strukturelle Gewalt ist nach außen hin zwar nicht direkt erkennbar, ist aber meist wirksamer und für Frauen bedrohlicher als brachiale Gewalt - sie ist alltäglich, normal und still (vgl. Lau u.a. 1979, S. 146).

Durch das Vorhandensein struktureller Gewalt in unserem System wird es für die Frauen schwieriger, sich aus den vorgefertigten Macht- und Rollenverhältnissen auszubrechen.

2.5. Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und häuslicher Gewalt

„Häusliche Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 1998, S. 6).

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, dass nur Männer unterer Bevölkerungsschichten ihre Frauen mit Gewalt unterdrücken, tritt häusliche Gewalt in sämtlichen Schichten auf. Ein nicht unerheblicher Anteil der im häuslichen Bereich bedrohten und misshandelten Frauen stammt aus gehobenen Bevölkerungsschichten. Gewalt gegen Frauen ist somit kein Randproblem bestimmter Frauen - jede Frau in unserer Gesellschaft kann in die Situation kommen, in der Partnerschaft misshandelt zu werden (vgl. Burgard 1988, S. 17).

Auch wenn diese Tatsache nicht unmittelbar vorstellbar erscheint, ist zu beachten, dass es nicht nur in finanziell schwachen oder intellektuell benachteiligten Familien zu Gewaltübergriffen kommen kann. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass im gleichen Maße auch in besser situierten Familien Gewaltübergriffe stattfinden, diese jedoch zur Erhaltung des gesellschaftlichen Status oder des „Bildes der intakten Familie“ nicht unbedingt an die Öffentlichkeit geraten. Gewaltübergriffe werden eher verschwiegen, heruntergespielt oder geleugnet.

In der 1999 veröffentlichten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem Jahre 1998 (näheres zu dieser Studie siehe Kapitel 4.) wird ausgesagt, dass das Auftreten elterlicher Gewalt gegen Jugendliche und Kinder nicht unabhängig von der sozioökonomischen Situation der Familie ist. Bei Familien, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist die Rate elterlicher Gewalt höher als bei Familien, die nicht in einer schlechten sozioökonomischen Situation leben. Genaue Zahlen können dem nachfolgenden Schaubild entnommen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Viktimisierung durch elterliche Gewalt (1998) aus Pfeiffer/Wetzel/Enzmann 1999, S. 13

Die Studie belegt also, dass es zwar nicht nur in sozioökonomisch benachteiligten Familien zu Gewaltübergriffen der Eltern auf die Kinder kommt, in diesen Familien aber eine signifikant höhere Rate elterlicher Gewalt zu verzeichnen ist.

3. Welche Formen und Ebenen von Gewalt innerhalb einer Beziehung gibt es?

Die alltägliche Gewalt gegen Frauen und Kinder umfasst die verschiedenen Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen, emotionalen und auch finanziellen Gewalt. Die unterschiedlichen Formen sollen im Folgenden näher betrachtet werden. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die unterschiedlichen Gewaltformen nicht immer getrennt voneinander gesehen werden sollten. In vielen Fällen handelt es sich vielmehr um eine übergangslose, fließende Gewalt in verschiedenen Ausprägungsformen, die auf die Frauen und Kinder einwirkt.

3.1. Physische Gewalt

Unter physischer Gewalt versteht man die körperliche Gewalt, die der Frau oder dem Kind mit Absicht von außen zugefügt wird. Es handelt sich bei dieser Form von Gewalt beispielsweise um Stoßen, Schlagen, Treten, Würgen, Ohrfeigen aber auch um Bedrohungen mit einem Messer oder einer Schusswaffe. Die physische Gewalt bedeutet in manchen Fällen sogar ein Verbot des Essens, was bei Frauen zu einer massiven Abmagerung führen kann. Körperliche Gewalt hinterlässt in aller Regel sichtbare Spuren, z.B. in Form von Verletzungen wie Hämatomen oder ähnlichem.

Vor allem die physische Gewalt führt bei den Betroffenen zu Ohnmachtsgefühlen, Erniedrigungen, großer Angst vor der Unberechenbarkeit des Mannes und häufig auch zu Todesangst (vgl. Strasser 2001, S. 87).

Häufig nimmt die Gewalt im Laufe der Zeit zu und wird massiver. Die ersten Ausschreitungen gegenüber der Partnerin werden von beiden eher noch als Ausrutscher bewertet. In den meisten Fällen werden diese Ausrutscher dann allerdings zur Regel. Im Laufe der Zeit verlieren die Täter ihre Hemmungen - erst recht wenn sie sehen, dass ihr Tun keine Konsequenzen hat und die Frau sie nicht verlässt. Die Formen der Gewalt werden dann zunehmend brutaler (vgl. Brückner, 1998 S. 46).

3.2. Psychische Gewalt

Psychische Gewalt ist im Gegensatz zur physischen Gewalt nicht die Gewalt durch Taten, sondern die Gewalt durch Sprache (vgl. Strasser 2001, S. 87). Psychische Gewalt lässt sich unterteilen in Gewalt, die eine ernsthafte Gefährdung darstellt und in Gewalt, die für sich genommen ohne „akute“ Gefährdung besteht.

Zur psychischen Gewalt mit ernsthafter Gefährdung gehören die Drohungen, die von physischer Gewalt bis hin zu der Drohung, die Kinder umzubringen, reichen. Zusätzlich zu den Drohungen kann es aber auch dazu kommen, dass die Frauen und die Kinder zu so genannten „Stalkingopfern“ werden. D.h. der Mann lauert der Frau und den Kindern nach einer eventuellen Trennung auf, belästigt sie oder stellt ihnen nach.

Die zweite Ausprägung der psychischen Gewalt, die die körperliche Gewalt unterstützt und den Kontext der Gewaltbeziehung darlegt, jedoch für sich alleine keine „ernsthafte“ Gefährdung bedeutet, wird von Missachten, Bloßstellen, Erniedrigen oder Beschimpfen der Opfer gekennzeichnet. „Verbale und körperliche Gewalt stehen oft in einem engen Zusammenhang, dabei wird Gewalt durch Sprache zur Vorbereitung und Rechtfertigung von körperlicher Gewalt benutzt“ (Strasser 2001, S. 87).

3.3. Sexualisierte Gewalt

Unter sexueller Gewalt wird der sexuelle Missbrauch von Frauen und Kindern verstanden.

Körperliche Misshandlung und Sexualität sind häufig eng miteinander verbunden (vgl. Strasser 2001, S. 88). Sexualisierte Gewalt reicht von dem Ansehen von Pornographie bis hin zu gezwungenem Geschlechtsverkehr. Auch sexistische Beschimpfungen und das Vertreten einer ausgeprägten sexuellen Doppelmoral, d.h. ein hoher Eifersuchtsgrad des gewalttätigen Mannes, der seinerseits verschiedene Sexualkontakte eingeht, gehören zu den Ausprägungsformen der sexualisierten Gewalt (vgl. Strasser 2001, S. 88).

3.4. Soziale und ökonomische Gewalt

Bei der sozialen Gewalt geht es dem Täter darum, die sozialen Kontakte nach Außen zu verhindern. Frau und Kinder sollen von der Außenwelt isoliert werden. Das Selbstwertgefühl der Frau wird untergraben, so dass sie irgendwann selbst glaubt, ohne ihren Mann nicht zurecht zu kommen, ja sogar nicht überleben zu können und deshalb trotz bestehender Probleme bei ihm bleibt.

„Die Ausübung sozialer Gewalt gegen Frauen reicht von Verboten und Kontrolle von Sozialkontakten (Freundschaften und Familienbeziehungen), Festlegen von Ausgehzeiten, Einsperren, einem Verbot, den Führerschein zu machen bis zur sozialen Doppelmoral der Männer“ (Strasser 2001, S. 86).

Ökonomische Gewalt kann von Männern beispielsweise dann ausgeübt werden, wenn die Ehefrau nicht über eigenes Einkommen verfügt und dadurch in einem hohen Maß von ihrem Mann abhängig ist. Es ist aber auch möglich, dass der Mann finanzielle Gewalt auf die Frau ausübt, wenn diese im Arbeitsleben steht. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass die Männer keine Miete bezahlen, Geld von dem Konto der Frau abheben oder sie als Bürgin für ihre Kredite einsetzen.

Denkbar ist es aber auch, dass beispielsweise der Mann seiner Frau zu wenig Haushaltsgeld zur Verfügung stellt und sie dann dafür verantwortlich macht, dass nicht genug Lebensmittel vorhanden sind. Es geht dem Mann in erster Linie darum, die Frau im finanziell - ökonomischen Sinne von ihm abhängig zu machen (vgl. Strasser 2001, S. 86). Verfügt der Mann über ausreichend finanzielle Ressourcen, so kann er eine ökonomische Abhängigkeit seiner Partnerin dadurch erzwingen, dass er sie an einer eigenen Erwerbstätigkeit hindert. Ökonomische Gewalt kann daher als strukturelle Gewalt in dem unter Kapitel 2.4. bezeichneten Sinne verstanden werden. Durch die Definition des Mannes als „Ernährer der Familie“ liegen die strukturellen Grundsteine für die Ausübung ökonomischer Gewalt (vgl. Strasser 2001, S. 86).

Die einzelnen Gewaltformen mit ihren genauen Ausmaßen können durch das so genannte „Rad der Gewalt“ noch einmal näher verdeutlicht werden.

3.5. Rad der Gewalt

Das Rad der Gewalt zeigt die verschiedenen Gewaltformen, die ein Mann gegenüber seiner Frau anwenden kann. Es handelt sich im Einzelnen um diejenigen Gewaltformen, die bereits näher beschrieben wurden. Unabhängig davon, welche Form der Gewalt vom Täter verwendet wird, geht es ihm vorrangig darum, Macht und Kontrolle über sein Opfer auszuüben. Macht und Kontrolle stehen im Mittelpunkt der Gewalt gegen Frauen. Um diese Macht -und Kontrollstrukturen nicht zu verlieren, sondern eher zu festigen, werden viele Formen von Unterdrückung (siehe Kreisausschnitt) benutzt, die letztlich zu körperlicher Gewalt führen.

In den Ausführungen von Galtung zur strukturellen Gewalt zwischen Männern und Frauen wird deutlich, dass Gewalt auch immer etwas mit Macht zu tun hat. Dieses ungleiche Machtverhältnis zwischen Männern und Frauen (meist zu Ungunsten der Frauen) führt in vielen Fällen zu Gewaltbeziehungen. Wenn ein Mann seine männliche Macht nicht mehr durch andere Mittel aufrechterhalten kann wird er gewalttätig.

Das Rad der Gewalt verdeutlicht, in welchem ungleichen Machtverhältnis sich einige Partnerbeziehungen befinden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Rad der Gewalt aus Egger u.a. 1995, S. 297

4. Welche Auswirkungen hat die Ausübung häuslicher Gewalt auf die Kinder?

Zu Beginn dieses Abschnittes ist zu klären, um welche Kinder es sich bei den nachfolgenden Ausführungen handelt. „Die Bezeichnung Kinder misshandelter Frauen bezieht sich auf Kinder, die wiederholt ernste emotionale oder physische Gewalthandlungen gegen ihre Mutter miterlebt haben, die von deren Beziehungspartner ausgehen“ (Kavemann 2000, S. 1).

Eine Untersuchung des kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen (KFN) im Jahre 1998 weist nach, dass ungefähr jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche von der Gewalt des Vaters gegen die Mutter betroffen ist und darunter leidet. Diese so genannten Belastungsprozesse, die sich aus der Gewaltatmosphäre innerhalb der Familie ergeben, wirken sich in unterschiedlicher Weise auf das Leben der Kinder aus. Bei der Untersuchung des KFN wurden 16.190 Jugendliche aus neun verschiedenen Städten befragt. Die Jugendlichen und Kinder besuchten eine neunte bzw. eine zehnte Jahrgangsstufe einer allgemein bildenden Schule. Einige waren aber auch schon in einer berufsvorbereitenden Klasse. Die Studie untersuchte die innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und die Auswirkungen auf diese. Es sollten Gewalterfahrungen in der Kindheit sowie innerhalb der letzten zwölf Monate im Leben der Kinder und Jugendlichen und deren Auswirkungen auf das Gewaltverhalten bzw. die Delinquenz näher betrachtet werden. Die mit der Studie befassten Wissenschaftler Pfeiffer, Wetzels und Enzmann gehen in ihrer Studie weiter und analysieren die Erlebnisse der elterlichen körperlichen Gewalt. „Elterliche Gewalt in der Kindheit bezeichnet dabei jene Gewalt durch Eltern, welche die heute Jugendlichen bis zum Zeitpunkt vor der Vollendung ihres zwölften Lebensjahres erlebt haben. Elterliche Gewalt im Jugendalter ist demgegenüber begrenzt auf die Viktimisierung durch Eltern in den letzten 12 Monaten“ (Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999 S. 9).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Studie schwerpunktmäßig auf Auswirkungen der direkten elterlichen Gewalt auf die Kinder und Jugendlichen eingeht.

Ergebnisse der Studie zeigen, dass 9,8% der befragten Kinder und Jugendliche in ihrer Kindheit Opfer von elterlicher Misshandlung geworden sind. Nur 43,3% sind ohne elterliche Gewalt aufgewachsen, 29,7% haben leichte elterliche Züchtigungen und 17,1% schwere Züchtigungen erlebt (vgl. Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999, S. 10).

Ebenfalls weist die Studie einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Beobachtung elterlicher Partnergewalt nach, d.h. Gewalt zwischen den Elternteilen und der aktiven Gewalttätigkeit von Jugendlichen aus diesen Familien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Rate aktiv gewalttätiger Jugendlicher nach beobachteter elterlicher Partnergewalt aus Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999, S. 22

Eine gehäufte Konfrontation der Kinder mit elterlicher Partnergewalt geht nach der Studie mit einer signifikanten Erhöhung aktiver Gewaltdelinquenz der Jugendlichen einher (vgl. Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999, S. 22).

Die Aussage „Gewalt gegen die Mutter schadet den Kindern immer, unabhängig davon, ob sie selbst unmittelbar Gewalt erleiden oder nicht“ (Kavemann 2000, S. 5) kann damit auch statistisch nachgewiesen werden.

Gewalt gegen die Kinder kann sich entweder direkt oder auch indirekt auf die Kinder auswirken. Unter der indirekten Gewalt ist das Miterleben (sehen, hören, spüren) der Gewalt zu verstehen, d.h. die betroffenen Kinder erfahren die Gewalt mittelbar. Demgegenüber besteht aber auch die Gefahr, dass die Kinder direkt und damit unmittelbar von der Gewalt betroffen sind. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Kinder versuchen, ihre Mutter innerhalb einer Gewaltsituation vor dem Vater zu verteidigen oder sogar zu schützen. In diesen Situationen kann es dazu kommen, dass die Kinder selbst von dem Vater geschlagen, beschimpft oder sogar bedroht werden (vgl. Strasser 2001, S. 92).

Aus der Perspektive der betroffenen Kinder ergeben sich nach Dr. Susanne Heynen (vgl. Heynen in MGSFF 2003, S. 17 ff.) vier idealtypische Formen der Gewalt, in die Kinder mit einbezogen werden. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:

- Zeugung der Kinder durch Vergewaltigung , Zwangsschwangerschaft und Zwangsmutterschaft
- Misshandlungen der Mutter während der Schwangerschaft
- Direkte körperliche Gewalt, bei der die Kinder ebenfalls geschlagen werden, wenn beispielsweise eine Frau glaubt, dass der Mann sie nicht schlägt, wenn sie das Kind auf dem Arm hat
- Aufwachsen der Kinder in einer Atmosphäre von Gewalt und Demütigungen

Die Auswirkungen direkter oder indirekter Gewalt sind im Folgenden zu untersuchen. Denkbar sind dabei physische, psychische, soziale sowie ökonomische Folgen für die betroffenen Kinder.

4.1. Physische Folgen

Physische Folgen sind in aller Regel Folgen von Gewalt, die unmittelbar, d.h. direkt gegen die Kinder ausgeübt wurde. Dabei handelt es sich um Verletzungen und Blessuren, wie Prellungen, Schürfwunden, schwerwiegende Hämatome oder sogar Knochenbrüche. Zumeist bleibt es für die Kinder nicht bei den physischen Folgen, da aus den erlebten, zum Teil traumatischen Erlebnissen psychische Folgen resultieren. Während die physischen Folgen verheilen und nach einiger Zeit in den meisten Fällen nicht mehr wahrnehmbar sind, dauern die psychischen Folgen oftmals bis in das Erwachsenenalter an.

4.2. Psychische Folgen

Gewalterfahrungen hinterlassen Spuren bei den Kindern, die auch als ein posttraumatisches Belastungssyndrom bezeichnet werden können. Dieses bei Erwachsenen beobachtete und untersuchte Syndrom wurde im deutschen Raum bei Kindern bislang noch nicht vollständig untersucht. Heynen geht davon aus, dass die Kinder langfristige Folgen davon tragen, die sich in spezifische und unspezifische Auswirkungen unterteilen lassen. Bei den spezifischen Auswirkungen handelt es sich um Konzentrationsschwierigkeiten, Alpträume, aber auch um die Suche nach einer angemessenen Form, um mit dem Erlebten besser umgehen zu können (vgl. Heynen in MGSFF 2003, S. 21). Zu den unspezifischen Auswirkungen gehören z.B. Schlafstörungen, Schulschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Aggressivität oder Ängstlichkeit.

Ob sich bei den Kindern eine posttraumatische Reaktion oder Belastungsstörung ausbildet, ist abhängig von Art und Umfang der erfahrenen Bedrohung, von dem Alter des Kindes, dem Umfang seiner bisherigen Traumatisierungen sowie von schützenden Faktoren, wie zum Beispiel eine geringe Störbarkeit als persönliche Veranlagung oder hilfreiche Reaktionen der Umwelt (vgl. Heynen 2003, S. 9).

Eine weitere seelische Belastung liegt darin, dass die Mütter bei einem Arztbesuch die Misshandlungen durch den Vater häufig leugnen und von den Kindern das Gleiche erwarten. Die Schweigepflicht, die sich auf die ganze Familie ausbreitet, wird von den Kindern als belastend empfunden, da sie mit niemanden über ihre Ängste und Probleme sprechen können. Dieses Schweigen über das Erlebte behalten die Kinder, auch nach einer Trennung der Mutter von dem Vater, bei.

Strasser (vgl. Strasser 2001, S. 128 ff.) geht in ihren Ausführungen zu den psychischen Folgen der Kinder nach dem Erleben der häuslichen Gewalt auf die Ängste, Hilflosigkeit und Bedrohungen ein, die bei vielen Kindern zu körperlichen Lähmungszuständen führen können. In den Interviews, die Strasser mit insgesamt 39 Kindern aus Frauenhäusern ab der Altersstufe von zehn Jahren durchgeführt hat, äußerten manche Kinder einen Verlust des Ichs, das sich in einem Gefühl der Selbstentfremdung äußert. Des Weiteren beschreiben die Kinder ein Gefühl des Hin- und Hergerissenseins zwischen der eigenen Ohnmacht und dem Wunsch, der Mutter zu helfen. Dieses Gefühl, der Mutter nicht helfen zu können, erzeugt bei den Kindern ein Schuldgefühl, welches sich immer wieder in Form von unspezifischen Bauchschmerzen oder starkem Zittern äußern kann. Man kann bei diesen Beschwerden der Kinder davon ausgehen, dass es sich um psychosomatische Symptome, als Reaktion auf das Miterlebte handelt (vgl. Strasser 2006, S. 53-58).

Nach dem Miterleben der elterlichen Partnergewalt haben die Kinder das Gefühl, dass sie alles vergessen haben, was sie gesehen, gehört oder gefühlt haben. Dies ist eine Schutzreaktion des Körpers, die auch als Dissoziation bezeichnet wird. „Dissoziation ist ein Überlebensmechanismus, um das Ausmaß der bedrohlichen Gefühle von Angst, Wut und Schmerz nicht bewusst wahrnehmen zu müssen, da sie im Moment der traumatischen Situation nicht ausgehalten werden können“ (Strasser 2001, S. 128).

Bei Kindern aus gewalterfüllten Familien kann es aber auch immer wieder zu Ambivalenz- und Schuldgefühlkonflikten sowie zu Loyalitätskonflikten gegenüber den Eltern kommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Väter versuchen, die Kinder auf ihre Seite zu ziehen. Sie stellen die Mutter als Täterin und sich selbst als Opfer dar. Nicht selten weinen die Väter auch vor ihren Kindern und drohen mit Suizid, was die Kinder nur noch mehr unter Druck setzt. Infolgedessen schwanken die Kinder zwischen Liebe und Hass gegenüber dem Vater, aber auch zwischen Vater und Mutter als Personen. Wenn es dann zur Trennung der Eltern kommt, sind die Kinder, trotz der lang anhaltenden Demütigungen und körperlichen Misshandlungen, zwischen Mutter und Vater hin- und hergerissen (vgl. Strasser 2006, S. 58).

Das Miterleben der sexualisierten Gewalt gegen die Mutter erzeugt bei den Kindern ein intensiveres Ohnmachtsgefühl als alle anderen Gewaltformen. In manchen Fällen werden die Kinder direkt in sexuelle Handlungen des Vaters gegenüber der Mutter einbezogen. So ist es nicht selten der Fall, dass die Kinder die Vergewaltigung der Mutter direkt mit anschauen müssen und dadurch in die sexualisierte Partnergewalt einbezogen werden, was bei den Kindern zu intensiven Gefühlen der Verwirrung führen kann. „Die Verdichtung von Intimität und Gewalt, von tabuisierter elterlicher Sexualität, intensiven Gefühlen von Scham, Verwirrung und Schmerz, von Einschluss und Ausschluss aus der sexuellen Gewalt macht das Sprechen über die mütterliche Vergewaltigung für die Kinder unmöglich, es war mit einer dichten Mauer des Schweigens umgeben“ (Strasser 2006, S. 60). Diese Mauer des Schweigens, die für manche Kinder unüberwindbar erscheint, verhindert aber auch jede Möglichkeit der Bearbeitung der traumatischen Erlebnisse. Strasser beschreibt die Folgen dieser Sprachlosigkeit für die Kinder so, dass je höher die Sprachlosigkeit der Kinder ist, desto weniger diese ihre Gefühle wahrnehmen können (vgl. Strasser 2006, S. 60).

Die Studie des kriminologischen Forschungsinstitutes in Niedersachsen geht ebenfalls auf psychische Auswirkungen für die zukünftige Entwicklung der Kinder ein. Nach der Studie ist es anzunehmen, „dass Menschen, die als Kinder massiv mit elterlicher Gewalt konfrontiert waren, in ihrem Vertrauen in andere Menschen erschüttert und von daher im Schnitt in höherem Maße geneigt sind, die Verhaltensweisen anderer ihnen gegenüber als feindselig gesonnen zu interpretieren“ (Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999, S. 27). Aufgrund von nicht geeigneten oder nicht vorhandenen Vorbildern für die Kinder haben diese Schwierigkeiten, Konflikte konstruktiv und ohne Gewalt oder Aggressionen zu lösen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Kinder und Jugendlichen durch ihre Art der Situationsinterpretation immer wieder in Konflikte geraten oder diese auslösen. Eine Befürwortung von Gewalt ist bei Kindern und Jugendlichen, die Gewalt direkt oder indirekt täglich miterleben müssen, stärker zu erkennen als bei denjenigen die keine Gewalt erfahren (vgl. Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999 S. 27-28). Festzuhalten ist aber an dieser Stelle, dass es sich nicht bei allen Kindern und Jugendlichen um diese Ausprägung der Gewaltbereitschaft handelt.

Eine Verallgemeinerung dahingehend, dass grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Auswirkungen der elterlichen Gewalt bzw. Partnergewalt aufweisen, ist aus der Studie demnach nicht möglich und auch nicht zielführend.

Feststellbar ist jedoch ein Unterschied zwischen der Gewaltbereitschaft von Jungen und Mädchen insoweit, als dass die Ablehnung von Gewalt im häuslichen Bereich bei Mädchen höher liegt, da sie weniger dazu tendieren, Gewalt anzuwenden. Sobald sich aber die Ablehnung der Gewalt im häuslichen Bereich verändert, tendieren auch Mädchen mehr zur Anwendung von Gewalt in Konfliktsituationen und nähern sich damit der Gewaltbereitschaft von Jungen an (vgl. Pfeiffer/Wetzels/Enzmann 1999, S.29).

[...]

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Kinder in und nach Gewaltbeziehungen. Sozialpädagogische Handlungsstrategien
Untertitel
Unter besonderer Berücksichtigung des Kinderschutzes im Rahmen des Umgangsrechts
Hochschule
Fachhochschule Dortmund
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
88
Katalognummer
V61307
ISBN (eBook)
9783638547925
ISBN (Buch)
9783640864485
Dateigröße
843 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinder, Gewaltbeziehungen, Sozialpädagogische, Handlungsstrategien, Berücksichtigung, Kinderschutzes, Rahmen, Umgangsrechts
Arbeit zitieren
Natalie Kassing (Autor:in), 2006, Kinder in und nach Gewaltbeziehungen. Sozialpädagogische Handlungsstrategien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61307

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kinder in und nach Gewaltbeziehungen. Sozialpädagogische Handlungsstrategien



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden