Die Demokratisierung der Türkei - Vergangenheit und Gegenwart -


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung der Türkischen Republik und die Bedeutung Kemal Atatürks

3. Die Verfassung der Republik Türkei
3.1 Grundprinzipien der Verfassung
3.2 Die Staatsorgane und deren Kompetenzen
3.2.1 Die Große Nationalversammlung
3.2.2 Präsident der Republik und Ministerrat

4. Der Weg der Türkei in die europäische Union

5. Die strategische Bedeutung der Türkei für die Europäische Union. Reduktion auf eine privilegierte Partnerschaft?
5.1 Stand der strategischen Kooperation zwischen der Europäischen Union und der Türkei
5.2 Sicherheitspolitik zwischen Türkei, Nato und Europäische Union

6. Schlussbetrachtung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungen

Literaturverzeichnis

Die Demokratisierung der Türkei

– Vergangenheit und Gegenwart –

1. Einleitung

Demokratie, ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von „Herrschaft des Pöbels“ gebraucht, bezeichnet zunächst die direkte Volksherrschaft. Der Begriff wird heute zumeist als allgemeiner Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird.

Im Vorderen Orient ist die Demokratie ein Importprodukt aus dem europäischen und amerikanischen Kulturkreis, das erst nach dem europäischen Kolonialismus und nach dem 2. Weltkrieg politisch möglich wurde.

Nun verhält es sich folgendermaßen, dass – genau wie es auch in Europa und Amerika der Fall war – die Herrschaftsstruktur zunächst langen experimentellen Perioden ausgesetzt ist, in denen es immer von neuem zusammenbricht und dann versucht, sich erneut durchzusetzen.

Es handelt sich hier um ein Importprodukt, weil die islamischen Völker ihre eigenen Regierungssysteme besitzen, die sich mit vielen Wandlungen durch ihre ganze Geschichte hindurch erhalten haben. In ihnen spielt „Beratung“ der Machthaber zwar eine wichtige Rolle, Demokratie jedoch, im Sinne der Möglichkeit von friedlichen Machtwechseln durch Stimmabgabe der Bevölkerung ist bzw. war nahezu unbekannt.

Das einheimische Herrschaftssystem im Nahen Osten ist uralt, viel älter als der Islam. Es hat seine Ursprünge in Ägypten und Mesopotamien, wo es mit der Zivilisation begann. Im Zuge der Einrichtung der ersten Stadtstaaten, die sich später in manchen Fällen zu Imperien ausweiteten, entstand, was man als das „orientalische Herrschaftssystem“ beschreiben kann. Dieses Herrschaftssystem und das Herrschaftsverständnis haben die Geschichte und damit auch den Weg der islamischen Welt zur Demokratie, in unserem Falle speziell der Türkei, nachhaltig geprägt.

Um die Entwicklung der Türkei, des orientalischen Herrschaftssystems, im Nahen und Mittleren Osten besser verstehen zu können, werden wir uns sowohl der Vergangenheit, als auch der Gegenwart des türkischen Staates widmen und versuchen der Frage nachzugehen wie demokratisch die heutige Türkei ist bzw. unter Betrachtung der Einwirkung der Europäischen Union auf die Demokratisierung der Türkei klären, welche Ziele die Europäische Union hier verfolgte.

2. Entstehung der Türkischen Republik und die Bedeutung Kemal Atatürks

Die Türkei bildet eine Landbrücke zwischen Asien und Europa, wobei sich die Hauptmasse ihres Territoriums (97%) in Kleinasien (Anatolien) befindet. Die Türkei selbst rechnet sich, wenn schon nicht geographisch so doch politisch, wirtschaftlich und militärisch zu Europa. Im Folgenden soll geklärt werden, ob dieser Anspruch begründet ist oder die Attraktivität eines türkischen EU-Beitritts lediglich aus der strategischen Bedeutung des „alten Mannes am Bosporus“ resultiert. Des Weiteren soll erläutert werden, ob eine wirkliche Demokratie aufgebaut werden konnte.

Die jüngere Geschichte der Türkei ist zweifellos eng verknüpft mit dem Namen „Mustafa Kemal“. Immerhin waren die Umwälzungen, die im Jahr 1923 den Türkischen Staat von Grund auf verändern sollten, auf seine Person zurückzuführen. „Von nun an sollte die alte Ordnung der einen islamischen Gemeinde, der Umma, durch die neue Ordnung eines Nationalstaates abgelöst werden.“[1] Die Gründung der Türkischen Republik basierte dabei auf der Trennung von Kirche und Staat. Dies ist in vielen islamischen Ländern der Erde heute noch unvorstellbar und war dementsprechend 1923 für die Türkei revolutionär. In wenigen Jahren führte Mustafa Kemal (später nur Atatürk genannt, was soviel bedeutet wie „Vater aller Türken“ und ebenso ein ihm vom Parlament verliehener Titel) einen Katalog von Maßnahmen durch, der einen radikalen Bruch mit der islamischen Tradition und zugleich mit der islamischen Welt bedeutete. Die wichtigsten waren: die Einführung der internationalen Jahreszählung und der europäischen Gesetzgebung in Anlehnung an das schweizerische Zivilrecht sowie an das italienische und französische Strafrecht, die Abschaffung des Islam als Staatsreligion, das aktive Wahlrecht für Frauen und die Monogamie als auch die Adaption des lateinischen Alphabets.[2]

Macht es also Sinn, den Beginn einer umfassenden Westorientierung der Türkei auf Atatürks Reformen zu datieren? Fakt ist, dass mit der Proklamation der Türkischen Republik am 29. Oktober 1923 nicht nur der Kalifatstaat (Monarchie mit Sultan an der Spitze des Staates) beseitigt wurde, sondern auch eine Werteneuorientierung einsetzte, die ihre Wurzeln zweifelsohne in Europa sucht. In diesem Zusammenhang liegt man jedoch falsch, wenn man die türkische Republik der zwanziger Jahre mit einer pluralistischen Demokratie assoziiert. Im Gegenteil, es existierte bis 1945 nur eine Einheitspartei. Die von Atatürk gegründete „Republikanische Volkspartei“ war dabei das Kernstück der türkischen Bürokratie und neben einer loyalen Armee, die den auf der politischer Ebene getroffenen Entscheidungen Geltung und Nachdruck verlieh, die zweite Säule der Macht.

1934 nahm die CHP (Republikanische Volkspartei) ein Konzept in ihr Programm auf, dass auch heute noch dem türkischen Staat als eine Art Fixstern bei seiner Entscheidungsfindung dient. Die Rede ist vom Kemalismus. Dieser begründet sich auf sechs Prinzipien:

1. Errichtung eines türkischen Nationalstaates (Nationalismus).
2. Trennung von Kirche und Staat, was den Austritt der Türkei aus der islamischen Völkergemeinschaft bedeutete (Laizismus).
3. Gründung eines republikanischen Staates und somit die Verhinderung einer Rückkehr zur Sultanats- oder Kalifatsherrschaft. (Republikanismus).
4. Gleichheit der Bürger ohne Hinsicht auf Rasse, Sprache und Glauben (Populismus).
5. Führende Rolle des Staates bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes (Etatismus).
6. Forderung nach einem andauernden Prozess der Umformung von Staat und Gesellschaft.[3]

Der Kemalismus ist weder eine Ideologie noch ein detailliertes Programm für gesellschaftliche Umgestaltung, kann jedoch als erster Versuch eines eigenen Entwicklungsweges bezeichnet werden, der späteren Reformern und Revolutionären im Nahen und Mittleren Osten als Vorbild gedient hat (Schah Reza Pahlawi in Persien, Präsident Habib Bourguiba in Tunesien oder auch Präsident Gamal Abdel Nasser in Ägytpten).[4] Nirgendwo sonst aber ist die gesellschaftliche Transformation so kompromisslos umgesetzt bzw. durchgesetzt worden wie in der Türkei.

Im Wissen um das Konzept des Kemalismus lassen sich auch gegenwärtige Probleme der Türkei auf ihre Ursache hin zurückverfolgen. So zum Beispiel das Kurdenproblem, was offensichtlich aus dem Prinzip des Nationalismus resultiert. Aber auch ein anderes türkisches Problem findet seinen Ursprung in der „kemalischen Republik“. Gemeint ist hier die politische Einflussnahme des Militärs in der Türkei, die für Europäer nur schwer nachvollziehbar ist. Das Militär verfügt in der gesamten türkischen Gesellschaft über ein sehr hohes Ansehen. Die dreimalige Übernahme der Macht durch das Militär wurde von der Bevölkerung gutgeheißen, weil die Politik handlungsunfähig war oder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten. Doch das Militär gab jedes Mal von sich aus die Macht wieder an die Politik ab, auch wenn sie zuweilen durch äußere Bedingungen wie Wirtschaftssanktionen der Europäischen Gemeinschaft unter Druck gesetzt wurden (Das Militär hat sich bis jetzt dreimal an die Macht geputscht nämlich 1960 –1961, 1971 - 1973 und zuletzt 1980 - 1983). Die Suspendierung des demokratischen Systems hat dem Ansehen des Militärs nicht geschadet, das sich selbst als Wahrer und Garant der Grundideale des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk versteht. Es sieht sich also selbst in einer Art Schiedsrichterfunktion, die allerdings von dem Großteil der Bevölkerung nicht nur toleriert, sondern sogar begrüßt wird.[5] Um die besondere Rolle der Armee in der Türkei zu verstehen, hilft es sich zu vergegenwärtigen, dass die türkische Demokratie nicht aus der europäischen Kultur- und Ideengeschichte entsprang, sondern eher von den Einflüssen des Osmanischen Reiches geprägt wurde. So war die Armee schon im Osmanischen Reich ein zentrales Instrument staatlicher Politik. Die in westlichen Demokratien so fremde militärische Intervention, entsprang daher dem Glauben, dass der Staat ohne sie auseinander brechen würde. So ist es auch wenig verwunderlich, dass die 1982 durch ein von der Armee bestimmtes Gremium ausgearbeitete Verfassung, auch heute noch ihre Gültigkeit besitzt.

Im zweiten Weltkrieg wahrte die Türkei weitgehend außenpolitische Neutralität und stellte sich erst kurz vor Kriegsende auf die Seite der Siegermächte. Diesem symbolischen Akt ist es wohl auch zu verdanken, dass man im April 1945 zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen gehörte.[6] 1946 wurde in der Türkei erstmalig eine weitere politische Partei zugelassen. Die DP (Demokratische Partei) errang bei den Wahlen am 14. Mai 1949, unter der Führung von Adnan Menderes, die Mehrheit der Sitze im Parlament. Damit endete die seit Republikgründung herrschende Einparteienherrschaft der CHP. „Der Wunsch der Türkei, an den Segnungen des Marshall-Plans teilzuhaben, der der wirtschaftlichen Entwicklung Europas wesentliche Impulse geben sollte, ließ es geraten erscheinen, den ordnungs- und wirtschaftpolitischen Vorstellungen der USA, also Demokratie und freie Marktwirtschaft, entgegen zu kommen.“[7] Diese Entwicklung setzte sich fort im türkischen NATO-Beitritt 1952. So hatte der neue Ministerpräsident Menderes zwar eine weitere Annäherung an den Westen vollzogen, sich aber mit der Liberalisierung der Wirtschaftspolitik und vor allem mit der Stärkung des Islam „nicht nur Freunde“ gemacht. Die Folge der wirtschaftlichen Liberalisierung war eine drastisch steigende Arbeitslosigkeit und die Stärkung des Islam kam einem offenen Bruch mit dem Kemalismus gleich. Die Quittung für diese Politik folgte 1960, als das Militär in dem bereits beschrieben Selbstverständnis, die Regierung Menderes beseitigte. So wirkt die Politik Kemal Atatürks und im Besonderen der Kemalismus bis in die heutige Zeit nach. Den Ansätzen des Kemalismus zufolge steht der Staat über dem einzelnen Bürger. Diese Auffassung steht konträr zur liberalen Auffassung der EU, der zufolge der Staat für den Bürger da zu sein hat. Neben den eklatanten Menschenrechtsverletzungen und der einflussreichen Rolle des Militärs, ist dies eines der zentralen Hauptargumente der Kritiker eines türkischen EU Beitritts.

3. Die Verfassung der Republik Türkei

Um das vermeintliche Ausmaß an Demokratisierung des Beispiels Türkei abschätzen zu können, ist es ebenfalls vonnöten den Staatsaufbau und die Machtbeziehungen zu betrachten. Dies kann am ehesten geschehen durch eine Auseinandersetzung mit der am 07. November 1982 erlassenen Verfassung[8]. Diese wurde bis zum heutigen Tage neun Mal geändert.

3.1 Grundprinzipien der Verfassung

Schon in der Präambel wird ein starker Bezug zum oben erläuterten Kemalismus deutlich. Es finden sich Bezüge auf die unteilbare Einheit des Türkischen Staates, den Nationalismus Atatürks sowie den Laizismus, in dessen Sinne Art. 24 die Glaubensfreiheit auf das Individuum beschränkt. Des Weiteren wird in starkem Maße die Orientierung zum Westen hin zum Ausdruck gebracht. So findet eine Einordnung als „ehrenvolles und gleichberechtigtes Mitglied der Völkerfamilie der Welt“[9] statt und der „absolute Vorrang des Volkswillens“[10] verbunden mit Gewaltenteilung, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit wird deklariert.

Als Staatsstrukturprinzipien lassen sich dementsprechend die Republik (Art. 1), der Rechtsstaat (Art. 2), der Laizismus (Art. 2), der Sozialstaat (Art. 2) und die Demokratie (Art. 2) identifizieren.

Die Republik meint vorerst, dass keine Herrschaftsform wie der Kalifatsstaat, die Monarchie oder ähnliches existiert. Im deutschen Rechtsverständnis wird die Republik durch die freiheitlich-demokratische Grundordnung verkörpert. Die zentralen Elemente sollen hier erwähnt werden, um sie später am Beispiel Türkei überprüfen zu können:

- „Menschenrechte
- Gewaltenteilung
- Volkssouveränität
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien
- Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“[11].

Ebenso legitimiert das Prinzip der Republik die Funktion des Präsidenten der Republik, indem das Staatsoberhaupt auf bestimmte Zeit gewählt wird (Art. 102).

Kerngedanke des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Sie kommt bereits in der Präambel zum Ausdruck und wird fortgeführt in den Artikeln 7 bis 9. Hier wird die Funktion der Legislative unübertragbar der Großen Nationalversammlung anvertraut. Ebenso wird die Exekutive dem Präsidenten der Republik und dem Ministerrat zugeordnet. Die Judikative soll von unabhängigen Gerichten ausgeübt werden. Diese Unabhängigkeit soll in den Artikeln 138 und 139 gewährleistet werden. Hier wird ausdrücklich untersagt, beeinflussende Mittel einzusetzen. Von Anordnungen über „suggestive Winke“[12] bis hin zu Entlassungen oder Entziehung der Personalrechte wird alles eingeschlossen. Das Prinizip der nulla poena sine lege wird ebenso wie die Unschuldsvermutung und das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung garantiert.[13]

Der Laizismus ist in der Türkei strukturell verankert. So wurde bereits im Jahre 1928 die Säkularisierung ausgerufen. Nachdem Art. 24 die Glaubensfreiheit auf das Individuum beschränkt, sollte davon ausgegangen werden, dass der Staat sich vollkommen aus dem religiösen Leben der Bürger zurückzieht. Nichtsdestotrotz werden die sunnitischen Einrichtungen durch das staatliche Präsidium für Religionsangelegenheiten verwaltet. Es werden sowohl die Ausbildung der Geistigen und der Erhalt von Moscheen geregelt und bezahlt, als auch die gehaltenen Predigten inhaltlich „koordiniert“.[14] Andere Religionsgemeinschaften können frei handeln, erhalten aber auch weniger staatliche Unterstützung.

Ein Sozialstaat soll z.B. durch die Inhalte des Art. 49 etabliert werden: „Die Arbeit ist jedermanns Recht und Pflicht.“[15] und „Der Staat trifft die notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung des Lebensstandards der Arbeitenden, […] zur Schaffung wirtschaftlicher Bedingungen, welche Arbeitslosigkeit verhindern, […].“[16] Diesem Gedanken folgend, soll auch das „Recht auf Erholung“[17] gelten. Umweltschutz und Gesundheitsfürsorge werden ebenfalls als Ziele deklariert. Hierzu „kann“[18] (!) eine allgemeine Krankenversicherung gegründet werden. Dementsprechend gewährleistet Art. 60 das Recht auf soziale Sicherheit. So positiv eine Verankerung des Sozialstaatsprinzips in der Verfassung auch anzusehen ist, stellt sich doch die Frage der alltäglichen Umsetzung. Bei einem Land, dessen Wachstum des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2005 bei 5,1 % liegt und dennoch die öffentliche Verschuldung bei 67,5% desselben, fragt sich, wie ein flächendeckendes funktionierendes Gesundheitssystem etabliert werden soll.[19] Zumal ca. 20% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben.

Die Demokratie impliziert die Herrschaft des Volkes. Diesem Aspekt wird mit der Voranstellung der Souveränität der Türkischen Nation Rechnung getragen.[20] Die Demokratie in der Türkei kann als repräsentativ betrachtet werden, da die Abgeordneten der Großen Nationalversammlung vom Volk gewählt werden.[21] Dies muss jedoch in Verbindung mit der freien Demokratie relativiert werden. Das Mandat des Abgeordneten ist zwar frei, problematisch stellt sich nur dar, dass laut Art. 80 der Abgeordnete nicht der Vertreter seines Wahlkreises oder seiner Wähler ist, sondern der gesamten Nation. Es kann davon ausgegangen werden, dass in der Türkei eine pluralistische Demokratie herrscht. Schon mit den Parlamentswahlen des Jahres 1991, in denen die Oppositionspartei den Regierungsauftrag erhielt und keine Unruhen ausbrachen - im Gegenteil zu den starken Problemen mit Machtwechseln in den 70er Jahren - konnte endgültig gezeigt werden, dass die Vorteile eines friedlichen Mehrparteiensystems genutzt wurden.[22] Des Weiteren herrscht eine Parteiendemokratie. Artikel 68 II erhebt die Parteien sogar zu „unverzichtbaren Bestandteilen des demokratischen politischen Lebens“. Für politische Parteien gelten dennoch strenge Voraussetzungen. So müssen z.B. Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben bevor sie in die Partei aufgenommen werden dürfen. Außerdem sind große Gruppen der Bevölkerung von einer politischen Mitwirkung auf diesem Wege ausgeschlossen. Richter, Staatsanwälte, Beamte, öffentlich Beschäftigte, Schüler und Militärangehörige dürfen keiner Partei angehören solange sie ihren Beruf ausüben. Ebenso gelten für Studenten und Hochschullehrer Sonderregelungen, die ihre politische Arbeit einschränken. Parteien unterliegen ausdrücklich den Prinzipien der Verfassung. Sie dürfen ihr nicht entgegenstehen, zu Diktatur oder Straftaten aufrufen. Ist dies aus westlicher Sicht durchaus verständlich, so ist es doch schwer nachvollziehbar, wie ein gesundes Parteienwesen ohne jegliche wirtschaftliche Tätigkeit auskommen soll. Dies ist in der Türkei strikt untersagt. Verstößt eine Partei gegen die Verfassung oder wird sie von Nicht-Türken, Internationalen Organisation oder ähnlichem unterstützt, kann sie verboten werden.[23] Dies geschieht durch das Verfassungsgericht. Parteimitglieder, die für die Fehltaten verantwortlich sind, werden bis zu fünf Jahre von einer Parteimitgliedschaft ausgeschlossen. Alternativ können auch die staatlichen Mittel gestrichen werden, was einem Zusammenbruch gleich käme. Änderungen in den letzten Jahren bewirkten jedoch immerhin, dass eine Parteigründung ohne vorherige Erlaubnis stattfinden kann.

Die Wahlrechtsgrundsätze sind in Art. 67 festgeschrieben. Es gilt die Allgemeinheit der Wahl. Ab dem 18. Lebensjahr ist zunächst jeder türkische Staatsbürger stimmberechtigt. Ausgenommen werden jedoch sogleich Soldaten, Unteroffiziere unter Waffen, Militärschüler und Strafgefangene. Es gilt die Unmittelbarkeit der Wahl. Der Wahlgang findet einstufig statt. Die Wahl ist geheim. Die Freiheit der Wahl wird ebenso gewährleistet wie die Gleichheit, indem jede Stimme den gleichen Zählwert hat. Der Hohe Wahlrat[24] überwacht und regelt die Wahlen. Er unterliegt der Judikative und dient als Mittel um Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Laut Art. 67 soll es auch im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern ermöglicht werden, sich an den Wahlen zu beteiligen. Problematisch ist hier, dass eine Briefwahl immer noch nicht realisiert werden konnte. Daraus folgt, dass ein großer Teil der Bevölkerung, sei es durch Wahlurnen, die im Hinterland unerreichbar sind, oder durch Emigration (immerhin allein ca. 2 Millionen türkische Staatsbürger leben in Deutschland)[25], nicht an den Wahlen teilnehmen kann, obwohl Wahlpflicht besteht. Ein weiteres Problem ergibt sich aus dem Verhältniswahlrecht und einer 10%-Klausel. So erreichte die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung AKP im Jahre 2002 zwar 34,4% der Stimmen, erhielt jedoch annähernd 75% der Sitze im Parlament, da die meisten anderen Parteien an der hohen Einstiegshürde gescheitert waren.[26]

[...]


[1] Der Islam im Nahen Osten. Informationen zur politischen Bildung Nr. 238, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 1992, S.20.

[2] Vgl. ebd.

[3] Vgl. Türkei. Informationen zur politischen Bildung Nr. 277, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2002, S.10.

[4] Türkei. Informationen zur politischen Bildung Nr. 277, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2002, S.11.

[5] Vgl. Hippler, Jochen: Eine Bewertung des Standes der Demokratie in der türkischen Republik, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. 2004.

[6] Vgl. Steinbach, Udo: Geschichte der Türkei, München: C.H. Beck oHG 2000, S. 40.

[7] Ebd. S. 41.

[8] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. http://www.tuerkei-recht.de/Verfassung2005.pdf (befindlich im Anhang).

[9] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. Präambel Absatz II.

[10] Ebd. Präambel III, auch Art. 6.

[11] Deichmann, Carl: Abiturwissen Politik, Stuttgart: Klett-Verlag 2002, S.26.

[12] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. Artikel 138 II.

[13] Ebd. Artikel 38 I, IV, V.

[14] Wikipedia.de, Die Türkei, http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei#Bev.C3.B6lkerung.

[15] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. Artikel 49 I.

[16] Ebd. Artikel 49 II.

[17] Ebd. Artikel 50 III.

[18] Ebd. Artikel 56 V.

[19] CIA World Factbook, Turkey, http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/tu.html.

[20] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. Präambel.

[21] Ebd. Artikel 67.

[22] Gündüz, Zuhal Yesilyurt: Der Einfluss der Europäischen Union auf die Demokratisierung der Türkei, KAS-AI 9/04, S. 55.

[23] Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 30.06.2005. Artikel 69.

[24] Ebd. Artikel 79.

[25] Ausländer in Deutschland nach Staatsangehörigkeit. http://www.zuwanderung.de/tabellen/1_02.html.

[26] Vgl. hierzu Abbildung 1.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Demokratisierung der Türkei - Vergangenheit und Gegenwart -
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Der Nahe und Mittlere Osten vor der Demokratisierung?
Note
1,3
Autoren
Jahr
2006
Seiten
27
Katalognummer
V61200
ISBN (eBook)
9783638547048
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratisierung, Türkei, Vergangenheit, Gegenwart, Nahe, Mittlere, Osten, Demokratisierung
Arbeit zitieren
Sabrina Daudert (Autor:in)Jörg Janßen Mathias Klein (Autor:in), 2006, Die Demokratisierung der Türkei - Vergangenheit und Gegenwart - , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61200

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