Haushaltssicherungskonzepte - Notwendigkeit, Ziel und Funktionsweise


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

28 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Notwendigkeit von Haushaltssicherungskonzepten

3. Ziele des Haushaltssicherungskonzept

4. Funktionsweise
4.1. Aufstellung und Ausgestaltung
4.2. Konsolidierungsmöglichkeiten
4.2.1. Einnahmenseite
4.2.2. Ausgabenseite
4.2.3. Schulden und Rücklagen
4.3. Prüfung und Genehmigung
4.4. Umsetzungsschwierigkeiten

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 4.1. - 1: Übersicht gesetzliche Grundlagen Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Kommunen sind durch den Gesetzgeber zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet, die Summe der Einnahmen und Ausgaben soll ausgeglichen sein. Dieses ist heute jedoch nur noch in wenigen Gemeinden möglich. Immer öfter führen steigende finanzielle Belastungen und stagnierende Einnahmen zu Defiziten in den öffentlichen Haushalten. Unausgeglichene Haushalte sind zum kommunalpolitischen Alltag geworden. Gemeinden, die den vom Gesetzgeber, geforderten Haushaltausgleich nicht nachkommen können, sind verpflichtet ein Konzept zu erarbeiten in den beschrieben wird, wie das bestehende Defizit wieder ausgeglichen werden kann. Das umfassendste Instrument zur Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen ist das Haushalts-sicherungskonzept (HSK).[1]

Im Rahmen dieser Arbeit soll zuerst auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts eingegangen werden. Darauf aufbauend soll anschließend die Ziele erläutert werden, die mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verfolgt werden sollen. Der Hauptteil der Arbeit wird sich mit der konkreten Aufstellung, Ausgestaltung und den Konsolidierungsmaßnahmen eines Haushalts-sicherungskonzeptes beschäftigen. Im abschließenden Fazit soll darauf eingegangen werden, in wie fern die beabsichtigten Ziele mit Hilfe des Haushaltssicherungskonzepts erreicht werden können.

2. Notwendigkeit von Haushaltssicherungskonzepten

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist von drei Faktoren abhängig. Zum einen von den existierenden gesetzlichen Bestimmungen, welchen nach zu kommen ist. Zum anderen ergibt sich die Notwendigkeit aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren voraussichtlichen Entwicklung. Und Drittens von der konkreten Haushaltslage der Kommune. Zwischen diesen Faktoren bestehen Interdependenzen.

In den verschiedenen Gemeindeordnungen der Bundesländer sind unter anderen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze festgeschrieben. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es den Kommunen nicht immer möglich ist diesen Grundsätzen in vollen Umfang nach zu kommen. Insbesondere die Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt macht den Kommunen zu schaffen. Immer wieder weißen die kommunalen Haushalte Defizite auf. In mehreren Bundesländern ist deshalb zusätzlich im Gesetze verankert wurden, wie zu verfahren ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Für diesen Fall haben etliche Bundesländer die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungs-konzepts in den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen verankert. In anderen Bundesländern lassen sich vergleichbare Bestimmungen in Ausführungserlassen zur kommunalen Haushaltswirtschaft finden.[2]

Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick darüber geben, inwieweit das HSK im Gesetz verankert wurde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4.1. - 1: Übersicht gesetzliche Grundlagen Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept

Quelle: Eigene Zusammenstellung in Anlehnung an Schwarting G. (2003), S.19

Aus den einzelnen Gesetztexten lassen sich mehre Situationen ableiten, die die Kommunen dazu verpflichten ein HSK zu erstellen. Eine Kommune hat danach ein HSK dann aufzustellen, wenn eine der folgenden Situationen eingetreten ist.

- Es ist der Kommune, auch unter Verwendung von Ersatzdeckungsmitteln[3], nicht möglich den Haushalt im Haushaltsjahr auszugleichen.
- Wenn die Kommune nach Fertigstellung der Jahresrechnung[4] feststellen muss, dass trotz eines ursprünglichen ausgeglichen Haushaltsplanes ein Fehlbetrag entstanden ist, der im laufenden Haushaltsjahr nicht ausgeglichen werden kann.
- Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune nicht mehr gewährleistet ist, d.h. wenn die langfristige Aufgabenerfüllung der Kommune angezweifelt werden muss.
- Der Haushaltsbescheid, die Genehmigung einer Kreditaufnahme oder eine Verpflichtungsermächtigungen mit der Auflage zur Aufstellung eines Haushalts-sicherungskonzeptes erteilt wurde.[5]

Darüber hinaus existieren Gesetzestexte, welche indirekt die Erstellung eines Haushalts-sicherungskonzepts implizieren.[6] Sobald einer dieser Sachverhalte eingetroffen ist, hat die betroffene Gemeinde unverzüglich zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, die die zukünftige stetige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherstellt.[7] Das HSK kann in diesen Fall, als gesetzliche vorgeschrieben Form der Haushaltskonsolidierung angesehen werden.[8]

Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ohne Rechtspflichtung ist ebenfalls möglich. Prinzipiell kann jede Kommune zu jeden beliebigen Zeitpunkt ein HSK erstellen und durchführen. Es existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts untersagen. Hierbei ist auf die finanzielle Eigenverantwortung der Kommune gemäß Art. 28 Abs. 2 GG Satz 3 zu verweißen. Ein HSK sollte auch ohne Rechtspflicht dann aufgestellt werden, wenn es in anbetracht der wirtschaftlichen Situation oder / und der Haushaltslage als notwendig erscheint. Haushaltsrisiken drohen bereits dann, wenn die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt nicht erreicht wird oder Ersatzdeckungsmittel den Verwaltungshaushalt über Jahre hinweg ausgleichen.[9] Die Erstellung eines Haushalts-sicherungskonzepts erfolgt hierbei vorsorglich. Es bietet den Kommunen, welche ihren Haushalt noch ausgleichen können, im Sinne der Prävention die Chance frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung beitragen sollen.[10] Auch wenn der Haushalt formell ausgeglichen ist, d.h. die Erstellung eines Haushalts-sicherungskonzepts nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten bereits Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen werden, insofern es sich bei den Fehlbetrag nicht nur um eine kurzfristige[11] Ertragsschwächen handelt. Nur durch den tatsächlichen Haushaltsausgleich kann das entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Haushaltsjahren verhindert werden.[12] Konsolidierungserfordernisse können sich auch aus der nur begrenzt möglichen Kreditaufgabe ergeben. Eine unbegrenzte Verschuldung gefährdet die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune.[13] Die Aufnahme neuer Kredite bedeutet gleichzeitig ein anwachsen der zukünftigen Belastung durch Zins- und Tilgungszahlungen.

Zweckmäßig erscheint die Erstellung eines Haushaltsicherungskonzepts ebenfalls dann, wenn die Rechtsaufsichtbehörde auf Grund der Entwicklung der Haushaltslage eine entsprechende Empfehlung erteilt.

Wie bereits angedeutet, ergibt sich die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungs-konzepts somit auch indirekt aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Haushaltslage der Kommune. Die wirtschaftliche Situation wirkt sich auf die Einnahmen und Ausgaben der Kommunen aus. In Rezessionszeiten sinken unter anderen die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen, die Ausgaben für Sozial-leistungen steigen hingegen an. Die Haushaltslage verschlechtert sich und das erreichen des Haushaltsausgleich wird schwieriger. Die Notwenigkeit ein Haushaltssicherungs-konzepts auf zu stellen wird wahrscheinlicher.

3. Ziele des Haushaltssicherungskonzepts

Ziel eines Haushaltssicherungskonzepts ist die schnellstmögliche Wiederherstellung des notwendigen Haushaltsausgleiches.[14] Der Ausgleich ist dann erreicht, wenn die Ausgaben insgesamt von den Einnahmen gedeckt werden und der Haushalt somit keinen Fehlbetrag aufweißt.

Bei einen Haushaltsausgleich der nur unter Verwendung von Mittel aus den Vermögenshaushalt erreicht werden kann, handelt es sich jedoch lediglich um einen formalen Haushaltsausgleich. Er erfordert zwar nicht zwingend die Fordführung des Haushaltssicherungskonzeptes, aber die Kommune sollte an dieser Stelle nicht halt machen, um zukünftiger Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt vorzubeugen.[15]

Das Hauptziel ist viel mehr, nach erfolgreichem Haushaltsausgleich, den Haushalt so zu gestalten und zu steuern, dass er auch in Zukunft dauerhaft und nachhaltig ausgeglichen werden kann.[16] Die dauerhafte Leistungsfähigkeit ist dann erreicht, wenn neben den laufenden Ausgaben auch die fälligen Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den Einnahmen des Verwaltungshaushalts gedeckt werden können. Darüber hinaus sollte eine positive Zuführung zum Vermögenshaushalt wieder erreicht werden, um eine angemessene[17] Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften. Die dauerhafte Aufgaben-erfüllung soll mittels einer soliden Finanzbasis langfristig gesichert werden.

Das HSK dient somit der Sicherung des übergeordneten Ziel der dauerhaften Leistungsfähigkeit. Das HSK ist kurz gesagt: ein Instrument zu Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommune.

4. Funktionsweise

Das HSK ist eine Haushaltsbezogene, maßnahmenkonkrete Beschreibung der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zur frühest möglichen Wiederherstellung des vollen Haushaltsausgleich sowie zur Erwirtschaftung der Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt innerhalb von drei Jahren mit der Darstellung des jeweils erforderlichen finanziellen Volumens. Darüber hinaus soll mittel- und langfristig eine angemessene Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet werden.[18]

Der konkrete Inhalt des Haushaltssicherungskonzepts ist von der Haushaltlage der betroffen Kommune abhängig. Das HSK ist situationsbezogen zu erstellen. Nur unter Berücksichtigung der individuellen Haushaltssituation, der spezifischen Probleme und der wirtschaftlichen Rahmenbedingung ist die Erstellung wirksam mögliche. Eine Standardisierung ist nur in geringen Umfang möglich und beschränkt sich auf Hinweise zur Ausstellung, Ausgestaltung und zu den möglichen Konsolidierungsmaßnahmen eines Haushaltsicherungskonzeptes.

4.1. Aufstellung und Ausgestaltung

Der Aufstellung HSK muss, wie bereits angedeutet, eine eingehende Analyse der Haushalts- und Finanzlage vorausgehen, da kommunale Haushaltsprobleme nicht allein durch zu geringe Einnahmen, sondern auch durch eine Fehleinschätzung der mittelfristigen Einnahmen oder unabdingbaren Ausgaben verursacht werden können.[19] Weiterhin sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfassen und deren Entwicklung abzuschätzen.

Die Erfassung des IST - Zustandes und die Identifikation der Ursachen für die aktuellen Haushaltsprobleme sind Grundvorrausetzung für die Erstellung eines wirksames HSK. Die Ausgangslage, die Ursachen für den entstandenen Fehlbetrag sind der Gemeindevertretung im Rahmen des Vorberichtes zu erklären.

Ein zentraler Punkt der Analyse ist die Ermittlung der Höhe des Konsolidierungs-bedarfs. Bei der Ermittlung sind neben den für den Ausgleich des Verwaltungs-haushaltes benötigten Mittel folgende weitere Beträge zu berücksichtigen.

- Zukünftige Fehlbeträge unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und abweisbaren Ausgaben.
- Unterlassene Mindestzuführungen an den Vermögenshaushalt.
- Im Haushaltsplan veranlagte Ersatzdeckungsmittel.
- Beträge zur Deckung von Verlustvorträgen kommunaler Unternehmen.
- Drohende Inanspruchnahme aus gegebenen Sicherheiten (Bürgschaft).
- Zusätzliche Beträge, als Reserve zur Absicherungen gegen nicht vorsehbare Umsetzungsschwierigkeiten politischer, personalwirtschaftlicher oder organi-satorischer Natur.[20]

Bei der Ermittlung des Konsolidierungsbetrags sind somit auch zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen. Der Konsolidierungsbetrag fungiert als Zielgröße des Haushaltssicherungskonzepts. In gleicher Höhe müssen Spar- und Konsolidierungspotenziale gefunden und ausgeschöpft werden. Umwelt-unsicherheiten können durch die Einrechnung eines Risikoabschlags begegnet werden.

Oft erfolgt unmittelbar vor der Aufstellung des Haushaltsicherungskonzepts die Einsetzung einer so genannten Haushaltsicherungskommission, welches alle Fachbereiche umfasst. Sie soll dazu beitragen, dass Fach- und Sonderinteressen bei der Ermittlung der Konsolidierungspotenziale frühzeitig berücksichtig werden können.[21]

In Abhängigkeit von den Festgestellten Konsolidierungsbedarf ist der zur Wiedererlangung des formellen und des tatsächlichen Haushaltsausgleiches benötigten Konsolidierungszeitraum festzulegen. Grundsätzlich sollte der Haushaltsausgleich schnellst möglich wieder hergestellt werden. Ist die Wiedererreichung des formellen Haushaltsausgleiches voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres zu bewerksteten, ist für jedes Haushaltsjahr ein Höchst-Fehlbetrag sowie ein nicht zu überschreitender Zuführungsbetrag aus den Vermögenshaushalt festzulegen.[22]

Sowohl der Verwaltungshaushalt sowie auch der Vermögenshaushalt sind somit bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts einzubeziehen. Zwischen den Haushalts-plan und den HSK muss eine enge Bindung geschaffen werden. Das HSK wird mit seiner Verabschiedung zu, Bestandteil des Haushaltsplans. Zugleich ist das HSK Grundlage für die Aufstellung des nächsten Haushalts. Die Konsolidierungsmaßnahmen müssen in den Haushaltsplan ersichtlich werden.[23]

[...]


[1] Schwarting (2003), S. 83

[2] Schwarting (2003), S. 58

[3] Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen, Beiträge und ähnliche Entgelte

[4] Besteht aus der Kassenrechnung, der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung und zeigt den zahlenmäßigen Vollzug des Haushaltsplans

[5] Staatsministerium des Inneren des Landes Sachsen (2004), S. 21 f.

[6] Z.B. sind Bedarfszuweisungen und investive Schlüsselzuweisungen zur außerordentlichen Kredittilgung in Sachsen an die Erstellung eines HSK gebunden

[7] Robl / Raith (2003), S. 81

[8] siehe Kommunales Institut der Universität Potsdam, Lexikon zur Verwaltungsreform, http://www.uni-potsdam.de/u/kwi/publ/lex_h.htm (01.12.05)

[9] Staatsministerium den Inneren des Landes Sachsen (2004), S. 23

[10] Schwarting (2003), S. 83

[11] maximal 2 Jahre

[12] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg, (2000), S. 3

[13] Staatsministerium der Finanzen des Freistaates Sachsen (2003), S. 14

[14] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg (2000), S. 2

[15] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg (2000), S. 3

[16] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg (2000), S. 2

[17] Als angemessen wird eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von 3- 5 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts angesehen.

[18] Staatsministerium des Inneren des Landes Sachsen (2004), S. 22

[19] Staatsministerium des Inneren des Landes Sachsen (2004), S. 23

[20] Staatsministerium des Inneren des Landes Sachsen (2004), S. 23

[21] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg (2000), S. 6

[22] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg (2000), S. 3

[23] Schwarting (2003), S. 59

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Haushaltssicherungskonzepte - Notwendigkeit, Ziel und Funktionsweise
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Finanzen / Finanzwissenschaften)
Veranstaltung
Aktuelle Problem der Gemeindefinanzierung
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
28
Katalognummer
V61173
ISBN (eBook)
9783638546850
ISBN (Buch)
9783640859146
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Haussemiararbeit zum Thema "Aktuelle Problem der Gemeindefinanzierung". Die Arbeit befaßt sich im speziellen mit den Thema "Haushaltssicherungskonzepte - Notwendigkeit, Ziel und Funktionsweise".
Schlagworte
Haushaltssicherungskonzepte, Problem, Gemeindefinanzierung, Haushaltssanierung, Haushaltskonsolidierung, Haushalt
Arbeit zitieren
Sebastian Fidyka (Autor:in), 2005, Haushaltssicherungskonzepte - Notwendigkeit, Ziel und Funktionsweise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61173

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