Cannabispolitik in Deutschland


Hausarbeit, 2004

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

0. Einleitung

1. Cannabiskonsum in Deutschland
1.1 Cannabis - kurze Vorstellung der Droge
1.2 Cannabiskonsum - Epidemiologie
1.3 Risiko Cannabiskonsum

2. Cannabispolitik in Deutschland
2.1 Zielsetzung der Cannabispolitik
2.2 Drei Ansätze der Drogenpolitik
2.3 Drei Säulen der aktuellen Cannabispolitik
a) Repression
b) Therapie/Beratung
c) Prävention
2.4 Orientierung der aktuellen Cannabispolitik
2.5 Was erreicht die aktuelle Cannabispolitik?

3. Alternativen zur aktuellen Cannabispolitik
3.1 Präventive statt repressive Cannabispolitik
3.2 Gesundheitsrechtliche statt repressive Cannabispolitik

4. Schlussbemerkung

0. Einleitung

„Prävention statt Repression“ hieß der Slogan des Drogenfachtages am 26.11.2003 in Erfurt. Hier wurde darüber debattiert, wie eine Drogenpolitik auszusehen hat, die wirklich auf Prävention und Entkriminalisierung setzt. Drogenberater, Jugendclubmitarbeiter, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie eine Jugendrichterin machten ihre Standpunkte klar. Ergebnis der Diskussion war lediglich, dass es sich lohnt dieses Thema weiter zu erörtern. Doch eines wird klar: Es herrscht Unzufriedenheit über die aktuelle Drogenpolitik.

Thema dieser Arbeit soll es nun sein, diese Drogenpolitik am besonderen Bespiel der „weichen“ Droge Cannabis vorzustellen, denn gerade die Cannabispolitik ist äußerst umstritten. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird anhand einiger Fakten und Zahlen versucht, die Gründe für die Umstrittenheit dieser Drogenpolitik zu verdeutlichen. Darauf folgend wird die Cannabispolitik in Deutschland zunächst vorgestellt und dann ihre Wirksamkeit erörtert. Im letzten Teil der Arbeit werden zwei (nicht praktizierte) Alternativmodelle vorgestellt und nach ihren Chancen bewertet.

1. Cannabiskonsum in Deutschland

1.1 Cannabis - kurze Vorstellung der Droge

Als Cannabis, genauer Cannabinoide, werden die psychoaktiven Substanzen der einjährigen Hanfpflanze Cannabis sativa L. bezeichnet. Der psychoaktive Hauptwirkstoff der Cannabispflanze ist das Tetrahydrocannabinol (THC). Im Zuge der Opiumkonferenz wurde Cannabis 1929 in die Liste der zu kontrollierenden Rauschmittel aufgenommen, das heißt ab diesem Zeitpunkt ist Cannabis in die Kategorie der illegalen Drogen einzuordnen, wo es doch vorher noch als Medikament und Rauschmittel legal war.1 Typischerweise werden Cannabisprodukte (Haschisch, Marihuana, Haschischöl) mit Tabak vermischt geraucht, aber auch eine orale Aufnahme, z.B. in Tee aufgelöst oder in Keksen verbacken, ist nicht unüblich. Nach der Aufnahme von Cannabisprodukten entfaltet das THC seine Wirkungen über einen eigenen Rezeptor im Gehirn, der in einer ganzen Reihe von Gehirnabschnitten wie auch im Immunsystem zu finden ist. Das THC verschwindet aus der Blutbahn relativ schnell, aber in

Fettgeweben und in verschiedenen Organen kann der Abbau bis zu 30 Tage dauern.2Der Cannabisrausch tritt relativ schnell ein und kann bis zu vier Stunden dauern, wobei die erlebten Rauschwirkungen von Entspannung, innerer Ruhe, Euphorisierung, Dämpfung und Halluzinationen bis hin zu Unruhe, Kontrollverlust und paranoiden Zuständen reichen.3Die akuten körperlichen Effekte äußern sich in erhöhtem Blutdruck, leichter Steigerung der Herzfrequenz und Augenrötung.4

Die eben genannten Fakten in Bezug auf Cannabis sind unumstritten, doch lenkt man das Augenmerk auf die Risiken und Folgeschäden des Konsums, sind selbst in der wissenschaftlichen Literatur teilweise gegensätzliche Auffassungen zu finden. So kommen beispielsweise Kleiber und Kovar in ihrer Expertise über die Auswirkungen des Cannabiskonsums zu dem Schluss, dass sich die pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen des Konsums als weniger gefährlich erweisen, als allgemein angenommen wird. Sie weisen die Entwicklung eines amotivationalen Syndroms, die Entstehung einer Abhängigkeit sowie die These, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, zurück.5Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hingegen, warnt genau vor diesen Risiken. In einem Manual für die stationäre Jugendhilfe betont die DHS, dass zu den mittel- und langfristigen Risiken des Cannabiskonsum, eine psychische Abhängigkeit, ein mögliches Auftreten des amotivationalen Syndroms und ein möglicher Umstieg auf den Gebrauch anderer, härterer Drogen gehören. Weiterhin warnt die DHS vor Lungen- und Bronchialerkrankungen, vor Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit, vor allgemeinem Desinteresse und sogar vor der Entstehung cannabisinduzierter Psychosen, die von Kleiber und Kovar ebenfalls abgestritten werden, deren Entstehung aber nicht verleugnet werden kann.6Wirft man nämlich einen Blick in die Psychiatrien, stellt man fest, dass es viele, vor allem junge Menschen gibt, bei denen durch Cannabiskonsum eine latente schizophrene Psychose ausgelöst wurde. Trotz alledem gilt Cannabis im Vergleich zu anderen illegalen Rauschmitteln als diejenige illegale Droge, die am ungefährlichsten in ihren Wirkungsweisen ist.

Von Kritikern wird die Expertise von Kleiber und Kovar als Verharmlosung des Suchtmittels Cannabis beschimpft. Aber auch andere Autoren bagatellisieren Risiken und negative Folgeschäden. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Publikationen, die Risiken und Folgeschäden des Cannabiskonsums dramatisieren. Es zeigt sich also, dass wissenschaftliche Wahrheitssuche nicht objektiv und überhistorisch ist, sondern immer vorläufig und relativ. Sie ist an Denkschulen gebunden, die ihrerseits nicht frei von politischen und ökonomischen Interessen, von Mythen und Denkverboten sind.7

So ambivalent wie die Literatur das Thema Cannabis behandelt, ist auch die Meinung in der Bevölkerung, unter Politikern und Sozialwissenschaftlern. Die Diskussion um Cannabis und die damit verbundene Cannabispolitik ist also sehr stark polarisiert, sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf gesundheits- und rechtspolitischer Ebene.

1.2 Cannabiskonsum - Epidemiologie

Cannabis ist weltweit die am häufigsten sichergestellte illegale Droge. 3,4 Millionen Deutsche verwenden Cannabis und somit ist es seit Ende der sechziger Jahre, nach Alkohol, auch in Deutschland das am meisten eingenommene Rauschmittel.

Nach Untersuchungen zur Drogenaffinität Jugendlicher in Deutschland konnte die

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für das Jahr 2000 folgendes feststellen: Die Lebenszeitprävalenz des Cannabiskonsums bei den 12-25 jährigen beträgt 26%. Das heisst, etwa jeder vierte Jugendliche hat in Deutschland mindestens einmal Cannabis konsumiert, wobei 13% dieser Altersgruppe einen aktuellen Konsum von Cannabis betreiben (Jahresprävalenz). Bei den 18-20 jährigen sind die Prävalenzraten, mit 38% Lebenszeitprävalenz und 25% Jahresprävalenz, vergleichsweise hoch. In der

Allgemeinbevölkerung nimmt die Jahresprävalenz nach dem 24. Lebensjahr wieder stark ab. Weiterhin ist der Cannabiskonsum in den vergangenen 20 Jahren stetig gestiegen: 1980 hatten „nur“ 15% der 18-24 jährigen Erfahrungen mit Cannabis gemacht, 1995 waren es schon 25% und im Jahr 2000 betrug die Lebenszeitprävalenz bereits 38%.8

Das Experimentieren mit Cannabis ist ein überwiegend jugendtypisches Phänomen, wobei es in allen Altersgruppen Cannabiskonsumenten gibt, die auch in allen gesellschaftlichen Schichten vertreten sind. Um abschliessend ein Bild über das Ausmass des Cannabiskonsums zu vermitteln, gilt noch hinzuzufügen, dass mindestens 45 Millionen Erwachsene in der Europäischen Union bereits Erfahrungen mit Cannabis gemacht haben.9

1.3 Risiko Cannabiskonsum

Der Konsum von Drogen, und somit auch von Cannabis, ist ein überhistorischer und grundlegender Aspekt des Verhältnisses von Mensch und Umwelt. Ohne Genuss, Lust, Rausch und entsprechendem Drogenkonsum ist eine Gesellschaft kaum denkbar.10Diese Gegebenheit und die Tatsache, dass Cannabis eine weiche Droge ist, deren Konsum nachweislich nicht zum Tod führen kann, begründen wohl auch die große Anzahl von Cannabiskonsumenten. Wesentliche Motive für den Konsum von Cannabis sind die Befriedigung der Neugier, die gewollte Beeinflussung der Stimmung und Gefühlswelt, das Herbeiführen von Entspannung und die Identifikation mit bestimmten Peergruppen.11

Doch wann stellt der Konsum ein Risiko dar? Allgemein gilt, dass Drogenrisiken nicht durch die Droge, den Drogengebrauch oder den Drogenkonsumenten entstehen, sondern eher das Resultat der Wechselwirkung zwischen individuellem Drogenverhalten und verschiedenartiger gesellschaftlicher Reaktion sind. Die gesellschaftlichen Reaktionen sind vor allem Steuerungs-, Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die sich zum großen Teil durch die Drogenpolitik äußern.

Weiterhin sind die subjektiv erlebte und objektiv beobachtbare Wirkung von Drogen das Resultat eines Wechselspiels zwischen Droge, persönlicher Disposition und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (drug - set - setting). Jegliches Cannabiskonsumrisiko aktualisiert sich also erst durch unsachgemäßen Gebrauch, das heisst durch „set“- und „setting“- Variablen, denn Cannabis an sich birgt kein latentes Risiko.12 Folglich sind die Konsummuster ausschlaggebend für eine Risikobeschreibung. Da diese aber in Bezug auf Cannabis sehr vielfältig erscheinen, würde es den Rahmen dieser Arbeit sprengen, sie zu beschreiben. Es gilt jedoch die Faustregel: Je niedriger das Einstiegsalter, je instabiler die psychische Grundsituation, je höher die Dosis, je regelmäßiger der Konsum und je unangemessener die Situation, desto größer ist das Missbrauch- und Abhängigkeitsrisiko.13

Die Risiken der physischen Abhängigkeit können in Bezug auf Cannabis zwar von der Hand gewiesen werden, aber das Risiko der psychischen Abhängigkeit ist höchst umstritten, aufgrund der in der Forschung aufgezeigten sozialen Konstruktion der Konzepte Sucht und Abhängigkeit. So kann in der Regel jegliche Form von psychischer Abhängigkeit auf weitere psychische Probleme zurückgeführt werden oder sie kann als relativer Normalzustand in einer Welt allseitiger Vernetzungen und Abhängigkeiten konstruiert werden.14

Was lässt sich daraus folgern? Cannabis hat im Vergleich zu anderen illegalen Drogen eine relativ harmlose Wirkungsweise, jedoch wird diese selbst in der wissenschaftlichen Literatur konträr diskutiert. Weiterhin ist der Konsum von Cannabis sowohl ein Massenphänomen als auch ein jugendtypisches Phänomen, was nicht verharmlost werden darf. Und schließlich liegt das Risiko bezüglich des Konsums einerseits in den Konsummustern und andererseits in den gesellschaftlichen Reaktionen.

Um zu verstehen, wie die gesellschaftlichen Reaktionen auf die Cannabiskonsumenten wirken, soll im Folgenden auf die Cannabispolitik in Deutschland näher eingegangen werden.

2. Cannabispolitik in Deutschland

Ein Teilbereich der Drogenpolitik ist die Cannabispolitik, die in Deutschland, wie unter 1.1 bereits beschrieben wurde, sehr ambivalent diskutiert wird. Die Gründe dafür sind die Kategorisierung von Cannabis als weiche Droge, die vergleichsweise hohe Anzahl von Konsumenten, die schwerwiegenden Kriminalisierungsfolgen und das Vorhandensein alternativer Drogenkontrollmodelle in den europäischen Nachbarländern Schweiz und Holland.

Unter Drogenpolitik allgemein wird ein übergreifendes Konzept verstanden, in dem die gesamte Auseinandersetzung mit Drogengebrauch und Drogenmissbrauch, sowie alle davon tangierten Bereiche, wie Drogenhandel und Kriminalität, subsumiert werden.15Daraus ist zu schließen, dass sich Cannabispolitik damit befasst, in welchem Ausmass und mit welchen Risiken Cannabis konsumiert wird, inwieweit ein Missbrauch stattfindet und einzustellen ist. Weiterhin geht es darum, organisierten Handel und sonstige Kriminalität zu untergraben.

2.1 Zielsetzung der Cannabispolitik

Die deutsche Drogenpolitik verfolgt ganz allgemein das Ziel, die Volksgesundheit zu verbessern und die Zahl der Drogenabhängigen und Erstkonsumenten zu reduzieren bzw. den Drogenkonsum vollständig aus der Gesellschaft zu verbannen. Meist wird in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit des besonderen Schutzes Jugendlicher gesprochen. In keinem Forderungskatalog fehlt das Verlangen nach verstärkter Prävention und verbesserten Therapiemöglichkeiten.16Hinsichtlich der Cannabispolitik bestehen darüber hinaus die Ziele darin, eine ernstzunehmende Aufklärung zu betreiben, Kriminalität abzubauen, sowie Auswüchse und Risiken im Cannabiskonsum einzuschränken.17

2.2 Drei Ansätze der Drogenpolitik

Allgemein gibt es drei Ansätze in der Drogenpolitik, die kurz vorgestellt werden sollen. Zunächst ist der „liberal approach“ zu nennen, der nahezu ohne staatlichen Eingriff auskommt. Dieser Ansatz ist antiprohibitiv und zeichnet sich durch den Wegfall von Drogenverboten aus. Diesem liberalen Ansatz liegt der Gedanke des mündigen Bürgers zugrunde und er lehnt die Bestrafung von opferlosen Delikten ab.

Dagegen hält der „legal approach“ an der Prohibition fest. Dieser repressive, kriminalpolitische Ansatz befürwortet den Ausbau von Kontrollen und Strafverfolgung und sieht das Hauptproblem in der freien Verfügbarkeit von Drogen.

Der sozialmedizinische bzw. sozialpolitische Ansatz, der „social approach“, ist unabhängig vom Ausmass des Drogenverbots. Dieser therapeutisch-pädagogische Ansatz stützt sich auf die Betreuung von Abhängigen und will mit Hilfe von Prävention die Drogennachfrage im Keim ersticken. Seine Grundannahme besteht darin, dem Betroffenen individuelle Alternativen zum Drogenkonsum zu eröffnen und so seine individuellen Bedarfe zu bekämpfen.

In der Drogenpolitik ist keiner dieser Ansätze in Reinform zu finden, allerdings tendieren die verschiedenen Drogenpolitikmodelle meist in die Richtung eines Ansatzes, wobei trotzdem immer eine Mischform vorzufinden ist.18

An welchen dieser Ansätze sich die deutsche Cannabispolitik orientiert, kann erst verstanden werden, wenn die Säulen der aktuellen Cannabispolitik erläutert werden.

2.3 Drei Säulen der aktuellen Cannabispolitik

Die Bestrebung der Drogenpolitik ist immer das Ausbalancieren eines abgestimmten Verhältnisses folgender vier Säulen: Prävention, Überlebenshilfe/Harmreduction, Therapie/Beratung (mit dem Ziel eines suchtmittelfreien Lebens) und Repression

(Ordnungspolitik).19 In Bezug auf Cannabispolitik kann die Säule der Überlebenshilfe vernachlässigt werden, denn diese ist bei Cannabiskonsumenten nicht notwendig (keine riskanten Konsumformen in Bezug auf Ansteckung mit Hepatitis oder HIV). Die aktuelle Cannabispolitik in Deutschland ist überwiegend reaktiv und gestaltet sich wenig vorausschauend, das heisst die Orientierung liegt nicht in der Nachfragereduzierung, was individuen- und verhaltensbezogene Maßnahmen impliziert, sondern in der Angebotsreduktion, sprich ordnungspolitischen, legislativen Maßnahmen. Die Akzentuierung liegt also auf der Säule der Repression, die zunächst erläutert werden soll.20

a) Repression

1971 wurde das Opiumgesetz von 1925 novelliert und trat 1972 als „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (BtmG) in Kraft. Damit war der Grundstein für eine rein strafrechtliche Repression gelegt, wobei für sämtliche Umgangsformen mit illegalen Drogen, und somit auch Cannabis, Strafandrohungen gesetzlich verankert wurden. Nur der Konsum an sich blieb straffrei. 1982 wurde das BtmG überarbeitet und die zu kontrollierenden Stoffe wurden in drei Gruppen differenziert. Haschisch und Marihuana zählen seitdem zu den gesundheitsgefährdenden Stoffen (Gruppe I) und wurden mit einem generellen Verkehrs- und Gebrauchsverbot belegt, das heisst der Konsum ist zwar straffrei, aber sowohl der Besitz, als auch Anbau und Handel sind gesetzlich verboten. Ebenso wurde 1982 das Prinzip „Therapie statt Strafe“ eingeführt, was eine halbherzige Hinwendung zum Paradigma des Drogenkonsums als Krankheit darstellte. 1992 wurde das BtmG zum zweiten Mal umgestaltet: es erfolgte eine Verschärfung der Strafandrohung für Dealer und die organisierte Drogenkriminalität. Das Ziel dieser zweiten Umgestaltung war außerdem, gesundheitspolitische und sozialpolitische Maßnahmen bei der Behandlung Betäubungsmittelabhängiger zu verstärken und die Verfolgung abhängigkeitsbedingter Kleinkriminalität zu entlasten, in dem man es der Staatsanwaltschaft möglich machte von der Strafverfolgung abzusehen, sofern der „Täter“ die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, erwirbt oder besitzt. Der leitende Gedanke dieser Vorschrift diente aber eher der Vermeidung nicht zwingend nötiger Verfahren als der Entkriminalisierung oder Liberalisierung.21In Bezug auf Cannabis wurde diese Vorschrift mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes 1994 noch einmal untermauert, somit sollte der Besitz kleiner Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum faktisch

[...]


1 Scheerer, Sebastian/ Vogt, Irmgard: Drogen und Drogenpolitik - Ein Handbuch; Campus Verlag, Frankfurt/ New York 1989; S. 394

2Wirth, Nadja: Ecstasy, Mushrooms, Speed & Co. - Das Info-Buch; ECON Taschenbuch Verlag, Düsseldorf 1997; S. 88

3Kleiber/Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums - Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen; Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 1998; S. 240 ff

4vgl.: Kleiber/Kovar: 1998; S. 54 f

5vgl.: Kleiber/Kovar: 1998; S. 103 ff

6 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e. V.: Suchtmittelkonsumierende Jugendliche in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe - Manual für die stationäre Jugendhilfe; Hamm 2003; S. 222 f

7Schmidt, Bettina/ Hurrelmann, Klaus (Hrsg.): Präventive Sucht- und Drogenpolitik - Ein Handbuch; Leske und Budrich, Opladen 2000; S. 28

8www.bmgs.bund.de/downloads/FT_Beugen.pdf (05.05.2003); Dokumentation zur Fachkonferenz im Dreiländerdreieck am 25.03.2002, Schloss Beuggen (Rheinfelden): Zum Umgang mit Cannabis; S. 37 ff

9 www.bmgesundheit.de/inhalte-frames/inhalte_themen/drogen/dokumente/informat... (26.03.2003); Cannabis 2002 Report

10vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 33

11vgl.: DHS 2003; S. 184 f

12vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 29-34

13vgl.: www.bmgs.bund.de/downloads/FT_Beugen.pdf (05.05.2003); S. 45-48

14 vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 32

15 vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 17

16Kaiser, Andrea: Was erreicht die deutsche Drogenpolitik? - Eine ökonomische Analyse des illegalen Drogenmarktes; Metropolis-Verlag, Marburg 1996 S. 72

17vgl.: Scheerer/ Vogt: 1989; S. 397

18 vgl.: Kaiser, Andrea: 1996; S. 29 f

19vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 298

20vgl.: Schmidt/ Hurrelmann (Hrsg.): 2000; S. 14/15

21 vgl.: Kaiser, Andrea: 1996; S. 48-57

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Cannabispolitik in Deutschland
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V60376
ISBN (eBook)
9783638540742
ISBN (Buch)
9783638826914
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Cannabispolitik, Deutschland
Arbeit zitieren
Tina von Berg (Autor:in), 2004, Cannabispolitik in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60376

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